[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2444 –
Kampagne zum Energiesparen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck hat
am 10. Juni 2022 eine Kampagne zum Energiesparen vorgestellt (
https://www.
energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Thema/energiespartipps.html).
Darin enthalten sind Tipps zum Energiesparen für Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen sowie konkrete Maßnahmen des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Vor dem Hintergrund einer dramatischen
Energiesicherheitslage zielt die Kampagne allerdings aus Sicht der
Fragesteller an der aktuell zentralen Herausforderung vorbei: jetzt Energie einzusparen,
um bestmöglich für den kommenden Winter gerüstet zu sein, auch dann, wenn
insbesondere die Gaslieferungen von Russland als politische Druckmittel
eingesetzt werden.
1. Warum hat es die Bundesregierung vermieden, konkrete Einsparziele für
einzelne Sektoren als messbare Ziele einer solchen Kampagne
vorzuschlagen?
Die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ (
www.energiew
echsel .de) ist eine Informations- und Aktivierungskampagne. Themen der
Kampagne sind das Energiesparen sowie die Steigerung der Energieeffizienz
und der Ausbau erneuerbarer Energien.
Vor dem Hintergrund des Angriffskrieges auf die Ukraine und vor dem
Hintergrund der Energiewende als ein Projekt von gesamtgesellschaftlicher Tragweite
sind die Kernbotschaften:
1. Der Energiewechsel ist ein gemeinsames Projekt der gesamten Gesellschaft.
2. Wer das Klima schützt, schützt die Freiheit.
3. Die Beschleunigung des Energiewechsels ist eine Frage der nationalen und
europäischen Sicherheit.
4. Auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann Energie sparen: Jede gesparte
Kilowattstunde Energie leistet einen Beitrag für unsere Unabhängigkeit und
schont den Geldbeutel.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2827
20. Wahlperiode 15.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 14. Juli 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Übergeordnetes Ziel der Kampagne ist es daher, eine breite Akzeptanz für die
erforderlichen Maßnahmen und den Transformationsprozess hin zu einer
klimaneutralen Gesellschaft zu schaffen und deutlich zu machen, dass die
Beschleunigung der Energiewende eine Frage der nationalen und europäischen
Sicherheit ist. Eine Quantifizierung der Einsparwirkung durch die Kampagne ist
nicht möglich, da dies eine reine Informationsmaßnahme darstellt, deren
isolierte Wirkung aufgrund des Zusammenwirkens mit den hohen Energiepreisen,
Förderangeboten anderen Maßnahmen nicht gemessen werden kann.
2. Welche Energiesparziele hat sich die Bundesregierung für die
kommenden Jahre gesetzt, und wurden bzw. werden diese im Spiegel der
Energiepreissteigerungen aktualisiert?
Welche Energieeffizienzziele fordert die Bundesregierung für die EU für
das Jahr 2030?
In der Effizienzstrategie 2050 hat die alte Bundesregierung Ende 2019 ein Ziel
zur Steigerung der Energieeffizienz um 30 Prozent beim
Primärenergieverbrauch bis 2030 gegenüber dem Jahr 2008 festgelegt. Da dieses Ziel vor dem
Hintergrund der Reduzierung der CO2-Emissionen um 80 Prozent bis 2050
festgelegt wurde, muss dieses Effizienzziel deutlich angehoben werden, um den
notwendigen Beitrag der Energieeffizienz zu den Zielen aus dem nationalen
Klimaschutzgesetz und zum Vorschlag der Kommission der Europäischen
Union (EU) für die Novelle der Energieeffizienzrichtlinie (EED) für 2030
Rechnung zu tragen. Ein niedriger Energieverbrauch hilft außerdem, die
Energiesouveränität zu erhöhen.
Daher unterstützt die Bundesregierung das ambitionierte Ziel der EED in Höhe
von minus neun Prozent im Vergleich zur angenommenen EU-
Referenzentwicklung. Für Deutschland bedeutet das für das Jahr 2030 eine
Senkung des Primärenergieverbrauchs (PEV) um 37 Prozent und des
Endenergieverbrauchs (EEV) um 24 Prozent (jeweils gegenüber 2008).
3. Warum werden die konkreten Maßnahmen zum Energiesparen im
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wie z. B. eine
reduzierte Raumkühlung in den Sommermonaten, nicht für alle Ressorts der
Bundesregierung verbindlich vorgelegt?
5. Welche Abstimmungen gab es oder gibt es hierzu innerhalb der
Bundesregierung, und gibt es konkrete Vorgaben für die anderen Ressorts?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Ressortprinzips wird jedes Bundesministerium in seinem
Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung geleitet. Dies gilt
auch für Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung, bei denen auch
liegenschaftsbezogene Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Um dennoch ein möglichst einheitliches Vorgehen sicherzustellen und
zusätzliche Anstrengungen zur Energieeinsparung zu erreichen, hat die
„Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung“ im Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zehn übergreifende Sofortmaßnahmen zur
Energieeinsparung – darunter auch eine reduzierte Raumkühlung – erarbeitet,
die Staatssekretärin Anja Hajduk und Staatssekretär Dr. Patrick Graichen in
einem gemeinsamen Schreiben am 21. Juni 2022 allen Ressorts zur Umsetzung
empfohlen haben. Der Ressortkreis war bei der Erarbeitung der zehn
Sofortmaßnahmen beteiligt.
4. Was wird in den anderen Ressorts der Bundesregierung und im
nachgeordneten Bereich unternommen, um Energie einzusparen (bitte nach
Bundesministerium samt nachgeordneten Bereichen gesondert
darstellen)?
Die Ressorts und der nachgeordnete Bereich haben bereits eine Vielzahl an
Maßnahmen unternommen, um Energie einzusparen und das in § 15 des
Klimaschutzgesetzes normierte Ziel, sich bis 2030 klimaneutral zu organisieren, zu
erreichen.
Das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021“ wurde
im August 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Es gilt für die gesamte
Bundesverwaltung und enthält in den Handlungsfeldern Liegenschaften (Bau,
Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften), Mobilität, Beschaffung,
Veranstaltungen und Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung zahlreiche Maßnahmen,
die dem Ziel der klimaneutralen Organisation und damit auch der
Energieeinsparung dienen. Diese befinden sich aktuell in der Umsetzung. Ein
Umsetzungsstand wird im Zuge des Monitorings zum Maßnahmenprogramm
Nachhaltigkeit erarbeitet. Bis 2025 ist zudem das Umweltmanagementsystem EMAS
in allen obersten Bundesbehörden einzuführen. Die Zertifizierung verlangt eine
kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung.
Hinsichtlich der zehn mit Schreiben vom 21. Juni 2022 empfohlenen und
kurzfristig wirkenden Sofortmaßnahmen gilt folgender Stand:
Sofortmaßnahme Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
1. Energiebewusstes
Nutzerverhalten
fördern
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): umgesetzt,
Bundesnetzagentur (BNetzA): umgesetzt,
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): teilweise umgesetzt,
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): umgesetzt,
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR): teilweise umgesetzt,
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB): umgesetzt,
Bundeskartellamt (BKartA): in Planung.
Bundesministerium der Finanzen (BMF): umgesetzt,
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund): umgesetzt,
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): umgesetzt,
Generalzolldirektion (GZD): umgesetzt.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) samt nachgeordneter
Bereich: in Prüfung.
Auswärtiges Amt (AA): teilweise umgesetzt,
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA): teilweise umgesetzt,
Deutsches Archäologisches Institut (DAI): teilweise umgesetzt.
Bundesministerium der Justiz (BMJ): teilweise umgesetzt,
Bundesgerichtshof (BGH): umgesetzt,
Generalbundesanwalt beim BGH (GBA): umgesetzt,
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG): umgesetzt,
Bundesfinanzhof (BFH): in Planung,
Bundespatentgericht (BPatG): in Planung,
Bundesamt für Justiz (BfJ): umgesetzt,
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): in Planung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): in Planung,
Bundesamt für Güterverkehr (BAG): umgesetzt,
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS): in Planung,
Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): umgesetzt,
Bundessozialgericht (BSG): umgesetzt.
Sofortmaßnahme Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
1. Energiebewusstes
Nutzerverhalten
fördern
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): umgesetzt,
Nachgeordneter Bereich: gehört zur Daueraufgabe, wird im Rahmen des o. g.
Schreibens nochmals thematisiert.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): umgesetzt,
Friedrich-Löffler-Institut/Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI): in
Planung,
Bundessortenamt (BSA): umgesetzt,
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): umgesetzt
und in Planung,
Julius-Kühn-Institut/Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI): umgesetzt,
Max-Rubner-Institut/Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
(MRI): teilweise umgesetzt,
Technische Informationsbibliothek (TI): umgesetzt.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
umgesetzt,
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ): ja (Intensivierung in
Planung),
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA): in Planung.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG): umgesetzt,
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): teilweise
umgesetzt,
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): teilweise umgesetzt, in
Planung,
Paul-Ehrlich-Institut/Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische
Arzneimittel (PEI): umgesetzt,
Robert-Koch-Institut (RKI): umgesetzt.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): umgesetzt
Nachgeordneter Bereich: in Planung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV): umgesetzt,
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): umgesetzt,
Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE): umgesetzt,
Umweltbundesamt (UBA): umgesetzt,
Bundesamt für Naturschutz (BfN): umgesetzt.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): umgesetzt.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ):
umgesetzt.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB),
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR): umgesetzt.
Sofortmaßnahme Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
2.
Energielieferverträge überprüfen
BMWK: erfolgt über Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA),
BNetzA, BAFA, BKartA: BImA zuständig,
BAM, BGR, PTB: teilweise umgesetzt.
BMF, ITZBund, BZSt: umgesetzt,
GZD: BImA zuständig,
GZD und Hauptzollämter (HZÄ) 100 % Ökostrom-Bezug.
BMI samt nachgeordneter Bereich: in Prüfung.
AA: umgesetzt,
BfAA: nicht umgesetzt,
DAI: teilweise umgesetzt.
BMJ samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMAS, BAuA: teilweise umgesetzt (BImA),
BAG, BSG: BImA zuständig,
BAS: nicht umgesetzt.
BMVg: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw): gehört zur Daueraufgabe, wird im
Rahmen des o. g. Schreibens nochmals thematisiert.
BMEL: umgesetzt (BImA),
FLI, BSA: umgesetzt,
BVL: umgesetzt und in Planung,
JKI: in Planung,
MRI: teilweise umgesetzt,
TI: Zuständigkeit BImA.
BMFSFJ, BZkJ: In Planung (Zuständigkeit BImA),
BAFzA: umgesetzt.
BMG: teilweise umgesetzt (i. V. m. BImA),
BfArM, PEI: umgesetzt (i. V. m. BImA, soweit PEI nicht Energieerzeuger ist),
BZgA: umgesetzt,
RKI: teilweise umgesetzt.
BMDV: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: Zuständigkeit bei BImA.
BMUV: Zuständigkeit bei BImA,
BfS, BASE, UBA, BfN: umgesetzt.
BMBF: umgesetzt.
BMZ: umgesetzt.
BMWSB, BBR: umgesetzt.
Sofortmaßnahme Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
3. Nicht
sicherheitsrelevante
Beleuchtungsanlagen abstellen
BMWK, BNetzA, BAFA, BGR, BKartA: umgesetzt,
BAM, PTB: teilweise umgesetzt.
BMF, BZSt umgesetzt,
ITZBund: teilweise umgesetzt,
GZD: Teil einer Verfügung, die sich noch im Geschäftsgang befindet.
BMI samt nachgeordneter Bereich: in Prüfung.
AA: in Planung,
BfAA, DAI: umgesetzt.
BMJ, BGH, GBA, BFH, BPatG, BfJ, DPMA: umgesetzt,
BVerwG: -.
BMAS: teilweise umgesetzt (BImA zuständig),
BAG, BAuA, BSG: umgesetzt,
BAS: in Planung.
BMVg: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: gehört zur Daueraufgabe, wird im Rahmen des o. g.
Schreibens nochmals thematisiert.
BMEL, BSA, BVL: umgesetzt,
FLI: in Prüfung,
JKI, TI: in Planung,
MRI: teilweise umgesetzt.
BMFSFJ, BzKJ: in Planung,
BAFzA: nicht umgesetzt.
BMG, PEI: umgesetzt,
BfArM, BZgA, RKI: teilweise umgesetzt.
BMDV: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: In Planung
BMUV samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMBF: umgesetzt.
BMZ: umgesetzt.
BMWSB, BBR: umgesetzt.
Sofortmaßnahme Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
4. Anzahl elektrischer
Geräte reduzieren
BMWK, BAM, PTB: teilweise umgesetzt,
BNetzA, BAFA, BGR, BKartA: umgesetzt.
BMF, BZSt: umgesetzt,
ITZBund: teilweise umgesetzt,
GZD: Teil einer Verfügung, die sich noch im Geschäftsgang befindet.
BMI samt nachgeordneter Bereich: in Prüfung.
AA: teilweise umgesetzt,
BfAA: umgesetzt,
DAI: nicht umgesetzt.
BMJ, BfJ, DPMA: in Planung,
BGH, GBA: umgesetzt.
BMAS: in Planung,
BAG, BAuA, BSG: umgesetzt,
BAS: teilweise umgesetzt.
BMVg: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: gehört zur Daueraufgabe, wird im Rahmen des o. g.
Schreibens nochmals thematisiert.
BMEL, FLI: in Prüfung,
BSA: nicht umgesetzt,
BVL, JKI, TI: in Planung,
MRI: teilweise umgesetzt.
BMFSFJ, BAFzA: teilweise umgesetzt,
BzKJ: ja (zentrale Geräte stehen zur Verfügung).
BMG, BZgA, RKI: umgesetzt,
BfArM, PEI: teilweise umgesetzt.
BMDV: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: in Planung.
BMUV, BASE, UBA, BfN: umgesetzt.
BfS: nicht umgesetzt.
BMBF: teilweise umgesetzt.
BMZ: in Umsetzung.
BMWSB, BBR: umgesetzt.
5. Dienstreisen
vermeiden
BMWK samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMF samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMI samt nachgeordneter Bereich: in Prüfung.
AA, BfAA, DAI: fortlaufend umgesetzt.
BMJ samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMAS, BAG, BAuA, BSG: umgesetzt,
BAS: teilweise umgesetzt.
BMVg: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: gehört zur Daueraufgabe, wird im Rahmen des o. g.
Schreibens nochmals thematisiert.
BMEL, FLI, BSA, BVL, JKI, MRI: umgesetzt,
TI: teilweise umgesetzt.
BMFSFJ, BzKJ: umgesetzt,
BAFzA: teilweise umgesetzt.
BMG, BZgA, PEI, RKI: umgesetzt,
BfArM: in Planung.
BMDV samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMUV samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMBF: umgesetzt.
BMZ: in Umsetzung.
BMWSB, BBR: umgesetzt.
Sofortmaßnahme Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
6. Flexible
Arbeitsformen nutzen
BMWK, BNetzA, BAM, BGR, PTB, BKartA: umgesetzt,
BAFA: teilweise umgesetzt.
BMF samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMI samt nachgeordneter Bereich: in Prüfung.
AA samt nachgeordneter Bereich: fortlaufend umgesetzt.
BMJ samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMAS samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMVg: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: gehört zur Daueraufgabe, wird im Rahmen des o. g.
Schreibens nochmals thematisiert.
BMEL samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMFSFJ, BzKJ: umgesetzt,
BAFzA: teilweise umgesetzt.
BMG samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMDV samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt
BMUV samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMBF: umgesetzt.
BMZ: in Umsetzung.
BMWSB, BBR: umgesetzt.
Sofortmaßnahme Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
7. Kühllasten unter
Beachtung des
Arbeitsschutzes mindern
BMWK, BAFA, BGR, BKartA: umgesetzt,
BNetzA, BAM: teilweise umgesetzt,
PTB: nicht umgesetzt.
BMF, ITZBund: umgesetzt,
BZSt: nicht umgesetzt,
GZD: Teil einer Verfügung, die sich noch im Geschäftsgang befindet.
BMI samt nachgeordneter Bereich: in Prüfung.
AA samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMJ: in Planung,
BGH, BFH: umgesetzt,
BPatG: teilweise umgesetzt,
BfJ: keine Kühlung,
DPMA: teilweise umgesetzt.
BMAS: teilweise umgesetzt (BImA),
BAG: nicht umgesetzt,
BAS: in Planung,
BAuA: umgesetzt,
BSG: teilweise umgesetzt/ in Planung.
BMVg: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: gehört zur Daueraufgabe, wird im Rahmen des o. g.
Schreibens nochmals thematisiert.
BMEL; FLI: in Prüfung,
BSA: umgesetzt,
BVL: umgesetzt und in Planung,
JKI, MRI: teilweise umgesetzt,
TI: in Planung.
BMFSFJ, BzKJ: umgesetzt,
BAFzA: teilweise umgesetzt.
BMG, PEI: teilweise umgesetzt,
BfArM, BZgA: teilweise umgesetzt, in Planung,
RKI: umgesetzt.
BMDV samt nachgeordneter Bereich: in Planung.
BMUV, BASE, UBA, BfN: umgesetzt,
BfS: trifft nicht zu.
BMBF: in Planung.
BMZ: in Umsetzung.
BMWS, BBR: teilweise umgesetzt.
Sofortmaßnahme Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
8. Heizlasten regulieren BMWK, BGR, BKartA, BNetzA: umgesetzt,
BAM, BAFA, PTB: teilweise umgesetzt.
BMF, ITZBund, BZSt: umgesetzt,
GZD: Teil einer Verfügung, die sich noch im Geschäftsgang befindet.
BMI samt nachgeordneter Bereich: in Prüfung.
AA: umgesetzt,
BfAA: nicht umgesetzt,
DAI: teilweise umgesetzt.
BMJ: teilweise umgesetzt,
BGH, BVerwG, BfJ: umgesetzt,
BFH, BPatG, DPMA: in Planung.
BMAS, BAS: teilweise umgesetzt,
BAG: nicht umgesetzt,
BAuA: umgesetzt,
BSG: in Planung.
BMVg: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: gehört zur Daueraufgabe, wird im Rahmen des o. g.
Schreibens nochmals thematisiert.
BMEL, FLI: in Prüfung,
BSA, BVL: in Planung,
JKI, MRI: umgesetzt,
TI: Zuständigkeit BImA.
BMFSFJ, BzKJ: umgesetzt, soweit technisch möglich,
BAFzA: nicht umgesetzt.
BMG, BZgA, PEI: teilweise umgesetzt,
BfArM, RKI: umgesetzt.
BMDV: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: teilweise umgesetzt, Nachrüstung in Planung.
BMUV samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMBF: in Planung.
BMZ: in Umsetzung.
BMWSB, BBR: umgesetzt.
Sofortmaßnahme Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
9.
Warmwasseraufbereitung
reduzieren
BMWK, BNetzA, BAFA, BGR, BKartA: umgesetzt,
BAM, PTB: teilweise umgesetzt.
BMF, ITZBund: umgesetzt,
BZSt: nicht umgesetzt,
GZD: Teil einer Verfügung, die sich noch im Geschäftsgang befindet.
BMI samt nachgeordneter Bereich: in Prüfung.
AA: umgesetzt,
BfAA, DAI: nicht umgesetzt.
BMJ, BPatG, DPMA: in Planung,
BGH, BfJ: umgesetzt,
BFH: teilweise umgesetzt.
BMAS, BAG, BAuA, BSG: umgesetzt,
BAS: in Planung.
BMVg: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: gehört zur Daueraufgabe, wird im Rahmen des o. g.
Schreibens nochmals thematisiert.
BMEL, FLI: in Prüfung,
BSA: nein, weil technisch nicht umsetzbar,
BVL: nicht umgesetzt,
JKI, MRI: teilweise umgesetzt,
TI: Zuständigkeit BImA.
BMFSFJ, BzKJ: teilweise umgesetzt,
BAFzA: nicht umgesetzt.
BMG, BZgA: teilweise umgesetzt,
BfArM: in Planung,
PEI, RKI: umgesetzt.
BMDV: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: in Planung.
BMUV samt nachgeordneter Bereich: umgesetzt.
BMBF: teilweise umgesetzt.
BMZ: umgesetzt.
BMWSB, BBR: teilweise umgesetzt.
Sofortmaßnahme Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
10. Energieverbräuche
kontinuierlich
analysieren
BMWK: teilweise umgesetzt (entsprechend der Datenverfügbarkeiten in den
jeweiligen Liegenschaften),
BNetzA: Daten liegen nur BImA vor,
BAM, BKartA: teilweise umgesetzt,
BAFA, BGR, PTB: umgesetzt.
BMF, ITZBund, BZSt: umgesetzt,
GZD: vorerst nur an EMAS-Standorten.
BMI samt nachgeordneter Bereich: in Prüfung.
AA: teilweise umgesetzt,
BfAA, DAI: nicht umgesetzt.
BMJ, BGH, GBA, BVerwG, BFH, BfJ: umgesetzt,
BPatG, DPMA: in Planung.
BMAS: in Planung (BImA),
BAG, BAuA, BSG: umgesetzt,
BAS: in Planung.
BMVg: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: gehört zur Daueraufgabe, wird im Rahmen des o. g.
Schreibens nochmals thematisiert.
BMEL: umgesetzt ECO Management and Audit Scheme
(EMAS),
FLI: umgesetzt,
BSA, BV, Green-IT, JKI: teilweise umgesetzt,
MRI: in Planung,
TI: -.
BMFSFJ, BzKJ: in Planung,
BAFzA: nicht umgesetzt.
BMG: teilweise umgesetzt, in Planung,
BfArM: in Planung,
BZgA, PEI, RKI: umgesetzt.
BMDV: umgesetzt,
nachgeordneter Bereich: Zuständigkeit bei der BImA.
BMUV samt nachgeordneter Behörden: umgesetzt.
BMBF: umgesetzt.
BMZ: in Umsetzung.
BMWSB, BBR: umgesetzt.
Das BMI weist darauf hin, dass die Prüfung der mit Schreiben vom 21. Juni
2022 empfohlenen Sofortmaßnahmen und ihre Umsetzung, soweit sie mit
verhältnismäßigem Aufwand umsetzbar sind, bei 19 Geschäftsbereichsbehörden
und über 1 000 Liegenschaften einen Vorlauf benötigt.
6. Plant die Bundesregierung, neben den bereits beschlossenen
Maßnahmen, aufgrund zu erwartender steigender Energiepreise, weitere
Entlastungen bei niedrigeren Einkommensgruppen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung berät darüber, wann und welche Maßnahmen erforderlich
und geeignet sind, um Entlastungen bezüglich der zu erwartenden weiteren
Preissteigerungen insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen zu
schaffen. Wir verweisen dazu u. a. auf die am 4. Juli begonnene konzertierte
Aktion.
7. Wieso wurde eine Kampagne mit Tipps zum Energiesparen als
„Energiewechsel“ von der Bundesregierung bezeichnet?
8. Welche konkreten Energiewechsel erhofft sich das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz von wem kurzfristig?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die neue Dach-Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“, die
am 10. Juni 2022 startete, animiert die Öffentlichkeit zu einem Wechsel von
Gewohnheiten beim Energieverbrauch und nimmt neben dem Thema
Energiesparen auch Themen wie den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung
der Energieeffizienz auf. Aus aktueller Dringlichkeit steht derzeit das Thema
Energiesparen im Fokus der Kampagnenaktivitäten.
Wir setzen auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz, um unsere
Unabhängigkeit zu stärken, so zum Beispiel mit einem schnellen Wechsel von
fossilen Energieträgern hin zu den erneuerbaren Energien, weg von Gas, aber auch
Kohlekraftwerken, hin zu Wind- und Sonnenkraft. Dies bedeutet ebenso einen
handlungsbezogenen Wechsel vom Intensiv- oder unnötigem Verbrauch, hin zu
Energieeinsparung und Energieeffizienz. Energiewechsel ist daher der Aufruf
des BMWK bei der Energiewende mitzumachen.
9. Wie verhält sich diese Energiesparkampagne zu der durch das 9-Euro-
Ticket nach Ansicht der Fragesteller erzeugten Ausflugs- und
Freizeitmobilität?
Die Kampagne ist gemäß der strategischen Ausrichtung des BMWK entwickelt
worden. Im Allgemeinen wird die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs als eine Maßnahme zur Einsparung begrüßt, weshalb ein Motiv zur
Nutzung von Bus und Bahn in die erste Kampagnenschaltung mitaufgenommen
wurde, denn auch im Freizeitverkehr geht es um einen verstärkten Wechsel
vom motorisierten Individualverkehr in Richtung ÖPNV.
10. Wie steht die Kampagne konkret zum „Arbeitsplan Energieeffizienz“ des
BMWK, und welche darin enthaltenen Strukturwandelmaßnahmen
können bereits 2022 konkret zum Energiesparen beitragen (wie
beispielsweise ein breit angelegtes Programm zur Heizungsoptimierung in
Privathaushalten)?
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck hat am 17. Mai 2022 einen
„Arbeitsplan Energieeffizienz“ vorgelegt. Dieser Arbeitsplan definiert wichtige
Schritte und Maßnahmen der Bundesregierung, wie mehr Energie eingespart
und die Energieeffizienz erhöht werden kann. Der „Arbeitsplan
Energieeffizienz“ enthält daher einen Maßnahmenkatalog, mit finanziellen Anreizen,
gezielter Förderung, aber auch Anpassungen des regulatorischen Rahmens.
Kurzfristig hat die Politik mit der Verabschiedung des Osterpakets, mit dem
„Arbeitsplan Energieeffizienz“ und mit dem Start der Kampagne wichtige Schritte zur
Senkung des Energieverbrauchs, für mehr Energiesouveränität und für mehr
Klimaschutz unternommen. Die Kampagne ist dabei ein Baustein des
„Arbeitsplans Energieeffizienz“. Darüber hinaus brauchen wir mittelfristig wirksame
Maßnahmen durch einen ausreichenden regulatorischen Rahmen und eine
ergänzende Förderlandschaft, um auch kurzfristige Maßnahmen zu verstetigen.
11. Welche konkreten, flankierenden politischen Maßnahmen sind zudem
geplant, sodass die Kampagne bei den Bürgerinnen und Bürgern
tatsächlich eine kurzfristige Wirkung entfalten kann?
Wie plant die Bundesregierung, die Wirkung der Kampagne zu messen?
12. Welche unbürokratischen Anreizungen, z. B. Energiespargutscheine, sind
geplant, und welche Effizienzverpflichtungen gehen mit der Maßnahme
einher?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Neben der Kampagne werden geplante Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz vorgezogen und intensiviert. Dies beinhaltet im Gebäudebereich
zum Beispiel die Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie in der Bundesförderung
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Andere
Maßnahmen wie Förderprogramme zur Energieberatung werden ebenso weiterhin für
alle Endverbrauchergruppen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus soll das im
Koalitionsvertrag vorgesehene Klimaschutz-Sofortprogramm u. a. auch
Potentiale zur Energieeinsparung adressieren. Weitere Anreize zur Energieeinsparung
werden aktuell geprüft, sind jedoch nicht Bestandteil der Kampagne.
13. Welche Verabredungen oder Selbstverpflichtungen zum Energiesparen
wurden mit der Industrie vereinbart?
14. Welche Verabredungen oder Selbstverpflichtungen wurden insbesondere
mit Strom- und Gasanbietern getroffen, und findet ein Monitoring dieser
Verpflichtungen statt, und wenn ja, über welche Austauschformate
zwischen Anbietern und Bundesregierung?
18. Welche Verabredungen oder Selbstverpflichtungen zum Energiesparen
wurden mit den Ländern und Kommunen vereinbart?
Die Fragen 13, 14 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ des BMWK
wurde am 10. Juni 2022 in Verbindung mit einem Energieeffizienzgipfel durch
Bundesminister Habeck vorgestellt. Ein breites Bündnis unterschiedlicher
gesellschaftlicher Akteure – von Wirtschaftsverbänden, Sozialpartnern,
kommunalen Spitzenverbänden bis hin zu Verbraucherschutz und Umweltverbänden
unterstützt die Energiespar-Kampagne und hat sich im eigenen Wirkungsfeld
zur Energieeinsparung und -effizienz bereit erklärt. Die öffentliche Erklärung
steht als Download zur Verfügung:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/
Energie/energiesparen-fuer-mehr-unabhaengigkeit-und-klimaschutz.html.
15. Erwägt die Bundesregierung Einsparverpflichtungen für
Energieunternehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Umsetzung der
Verordnungsermächtigung nach § 4 Absatz 3 des Gesetzes über
Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
betreffend die Beratungs- und Informationsangebote?
Die Bundesregierung prüft alle Maßnahmen, die grundsätzlich geeignet sind
Energieeinsparungen herbeizuführen, dazu gehört auch eine
Energieeinsparverpflichtung für Energieunternehmen. In diesem Zusammenhang werden – wie
beim Effizienzgipfel am 10. Juni 2022 geschehen – mit verschiedenen
gesellschaftlichen Akteuren gemeinsam Ideen gesammelt, wie wir unseren Energie-
Importbedarf bis zum Herbst weiter senken können.
16. Wie soll bei Knappheit das Gas an die Industrie verteilt werden, und
welche Branchen wären zuerst betroffen?
Bei einer schweren Gasmangellage hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) als
Bundeslastverteiler (BLastV) die Aufgabe, den lebenswichtigen Bedarf an Gas
zu decken. Für die Auflösung von schweren Gasmangellagen und somit für die
Verteilung von Erdgas stehen dem BLastV verschiedene
Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Darunter kann auch eine Abwägungsentscheidung fallen,
die zu einer Anordnung einer Reduktion des Gasverbrauchs bei sog.
nichtgeschützten Letztverbrauchern mit einer Anschlussleistung von mehr als zehn
Megawatt führen. Zur Abwägung der anzuwendenden Maßnahmen
berücksichtigt der BLastV verschiedene Kriterien, u. a. die zu erwartenden (volks- bzw.
betriebs-) wirtschaftlichen Schäden und die Bedeutung für die Versorgung der
Allgemeinheit. Eine klare und immer gültige Wertigkeit dieser Kriterien kann
weder aus einzelnen Normen, noch aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
oder aus faktischen Umständen hergeleitet werden. Das Ergebnis der
Abwägungsentscheidung ist abhängig von der zu dem Zeitpunkt gegebenen und
absehbaren Situation. Auswahl und Umfang der getroffenen Maßnahmen hängt
von der konkreten Ausprägung einer Gasmangellage ab. Prinzipiell gilt es
immer – lageangepasst – die mildesten Mittel zu ergreifen. Schon deshalb kann es
keine feste Abschaltreihenfolge in Bezug auf einzelne Verbraucher oder
Branchen geben.
17. Führt die Bundesregierung bereits Gespräche mit Energieunternehmen?
a) Wenn ja, mit welchen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Verschiedene Ministerien der Bundesregierung stehen täglich mit vielen
Energieversorgungsunternehmen sowie Branchenverbänden zur Bewältigung der
aktuellen Situation im Kontakt. Eine Liste aller Kontakte in der Vergangenheit
kann mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht erstellt werden.
19. Wurde und wird die Bundesnetzagentur in das Design und die
Umsetzung der Kampagne eingebunden?
Die Bundesnetzagentur wurde nicht in das Design und die Umsetzung der
Kampagne eingebunden.
20. Mit welchen Einspareffekten rechnet das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz durch diese Informationskampagne?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
21. Gibt es Berechnungen, in welcher Größenordnung mit
Einsparpotentialen für Privathaushalte zu rechnen ist?
Wenn ja, mit welchen Größenordnungen ist zu rechnen, und welche
Folgen hat dies?
Der Bundesregierung liegen keine Berechnungen zur Einsparung in
Zusammenhang mit der Kampagne vor.
Eine allgemein zugängliche Studie, Agora 2022 (
https://static.agora-energiewe
nde.de/fileadmin/Projekte/2022/2022_03_DE_Immediate_Action_Programme/
A-EW_252_DE_Immediate_Programme_WEB.pdf), beziffert das kurzfristige
Potenzial zur Gaseinsparung im Gebäudebereich (inklusive Absenkung der
Raumtemperaturen) auf bis zu 60 Terawattstunden.
22. Welche Haushaltsmittel stehen in welcher Größenordnung für die
Kampagne insgesamt zur Verfügung?
Für die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ stehen für
das Jahr 2022 insgesamt bis zu 40 Mio. Euro zur Verfügung, der größte Teil
wird aus dem Kapitel 0903 im Titel „Kurzfristige Maßnahmen für maximale
Energieeffizienz in Deutschland“ bereitgestellt.
23. Wie wird die inhaltliche Qualität der Empfehlungen auf der Webseite
www.energiewechsel.de gesichert?
Die aktuellen Empfehlungen und Artikel auf der Internetseite Energiewechsel
unter
www.energiewechsel.de/ werden durch Fachreferate des BMWK sowie
die Deutsche-Energie-Agentur (dena) erstellt und auf ihre inhaltliche Qualität
geprüft.
24. Wurde für die Erarbeitung der Kampagne eine externe Agentur
beauftragt, wenn ja, welche, und welche Vergütungen wurden an diese
gezahlt?
Mit der Konzeption, Entwicklung und Umsetzung der Energiewechsel-
Kampagne wurde der Rahmenvereinbarungspartner des BMWK „Zum
goldenen Hirschen“ beauftragt. Derzeit befindet sich die Kampagne in der
Umsetzungsphase. Die finale Abrechnung der Kosten ist noch nicht erfolgt. Die
Vergütung richtet sich nach den Vorgaben der Rahmenvereinbarung.
25. Welche Gesamtkosten umfasst die Kampagne zum Energiesparen (bitte
hierzu die einzelnen Posten auflisten)?
Derzeit befindet sich die Kampagne zum Energiesparen in der ersten
Umsetzungsphase bis Ende des Jahres. Es können keine Angaben zu den
Gesamtkosten getroffen werden, da die finale Abrechnung der Kosten noch nicht
abgeschlossen ist.
26. Gibt es verschiedene Phasen bzw. „Wellen“ der Energiesparkampagne?
Soll es Vorgaben geben, in welchen Bereichen von den Bürgerinnen und
Bürgern Energie gespart werden sollte, und wenn ja, wird das kontrolliert
(falls dies der Fall ist, dann bitte einzeln auflisten)?
Es sollen mehrere Schaltungen durchgeführt werden, die den jeweiligen
Kommunikationsanlässen angepasst werden sollen. Die Kampagne ist eine
Informations- und Aktivierungskampagne, so dass sich aus der Kampagne
heraus keine Vorgaben für Bürgerinnen und Bürger ergeben.
27. Wird Zwischendurch und im Nachgang der Kampagne eine Evaluierung
durchgeführt?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Für die Kampagnenmaßnahmen, wie u. a. Mediaschaltungen, wird eine
Auswertung der durchgeführten Maßnahmen vollzogen.
Für die Vorgängerkampagne „Deutschland machts effizient“ wurde Ende 2021
eine Evaluation als Beitrag zur Erfolgskontrolle in Auftrag gegeben, deren
Ergebnisse in der Konzeption der laufenden Kampagne soweit möglich
berücksichtigt werden.
28. Welche Vorbereitungen und Informationen hat die Bundesregierung für
eine mögliche Ausrufung der Warnstufe 3 (Notfallstufe) getroffen?
Im Notfallplan Gas des BMWK sind die Schritte und Maßnahmen beschrieben,
die anzuwenden sind, wenn es zum Ausrufen der Notfallstufe kommt.
Sollten die Maßnahmen der Frühwarn- oder Alarmstufe nicht ausreichen oder
eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintreten, kann die
Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Dies kommt insbesondere dann in
Betracht, wenn die marktlichen Maßnahmen nicht mehr ausreichen.
Die BNetzA kann in diesem Falle die Funktion des sogenannten BLastV
übernehmen. Sie kann dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern z. B.
Bezugsreduktionen verfügen. Diese Verfügungen können sich auch an einzelne
Letztverbraucher wenden. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen
gesetzlich besonders geschützt, das heißt diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu
versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören soziale Einrichtungen
wie etwa Krankenhäuser, Haushalte und Gaskraftwerke, die zugleich auch der
Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
BNetzA kann dann per Verfügungen Maßnahmen wie zum Beispiel
Lastreduzierungen, aber auch Abschaltungen durchsetzen, um die Deckung des
lebenswichtigen Bedarfs an Energie zu sichern und damit auch die Auswirkungen
einer Gasmangellage auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten.
Der Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland steht auf der Webseite
des BMWK zur Verfügung:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/no
tfallplan-gas-bundesrepublik-deutschland.pdf. Darüber hinaus informiert die
BNetzA ausführlich zu Vorbereitungen und Informationen im Kontext
Notfallplan Gas und Vorgehen in einer schweren Gasmangellage:
www.bundesnetzage
ntur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_ga
sversorgung/HintergrundFAQ/start.html.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]