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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

08.07.2022

Aktualisiert

05.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/248328.06.2022

Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission plant, die Industrieemissionsrichtlinie zu überarbeiten. Dabei soll der Geltungsbereich der Richtlinie erheblich ausgeweitet werden. Künftig ist geplant, dass die Regeln des europäischen Emissionsschutzrechts schon bei Betrieben mit 150 Großvieheinheiten greifen. Außerdem soll die Rinderhaltung komplett neu mit aufgenommen werden. Für die Landwirtschaft ist dadurch mit Kostensteigerungen und neuen Belastungen zu rechnen (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/ab-150-gve-eu-kommission-will-emissionsschutz-verschaerfen-13069909.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie ein?

2

In welchem Zeitrahmen soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie erfolgen? Ab wann würden die neuen Anforderungen für die betroffenen Anlagen und Betriebe gelten?

3

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung auf europäischer Ebene, um negative Auswirkungen der geplanten Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie auf landwirtschaftliche Betriebe zu vermeiden?

4

Wie viele landwirtschaftliche Betriebe waren bisher von der Industrieemissionsrichtlinie betroffen (bitte nach Tierart und Bundesland aufschlüsseln)?

5

Wie viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland wären durch die Herabsetzung der Schwellenwerte auf 150 Großvieheinheiten sowie durch Miteinbeziehung von rinderhaltenden Betrieben zusätzlich von der Industrieemissionsrichtlinie erfasst (bitte nach Tierart und Bundesland aufschlüsseln)?

6

Welche zusätzlichen Anforderungen kämen auf die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zu, wenn sie künftig der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen würden?

7

Welche zusätzlichen Kosten kämen nach Einschätzung der Bundesregierung auf die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zu, um die zusätzlichen Anforderungen durch die Ausweitung der Industrieemissionsrichtlinie zu erfüllen?

8

Können die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe mit einer finanziellen Unterstützung seitens der Bundesregierung und/oder der Europäischen Union rechnen?

9

Wie lange werden die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe Zeit haben, um die neuen Anforderungen einer ausgeweiteten Emissionsschutzrichtlinie umzusetzen?

10

Welche Folgen für die deutsche Landwirtschaft hätte die geplante Ausweitung der Industrieemissionsrichtlinie im Hinblick auf den Umbau der Nutztierhaltung, auf den Strukturwandel sowie auf die Sicherung der Ernährungssouveränität?

11

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung auf europäischer Ebene, um negative Auswirkungen der geplanten Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie auf landwirtschaftliche Betriebe zu vermeiden?

Berlin, den 24. Juni 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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