Verbändebeteiligung beim Referentenentwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Formulierungshilfe)
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2022 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Damit werden mit der Zielsetzung eines beschleunigten Ausbaus der Windenergie unter anderem tiefgreifende Änderungen bei artenschutzrechtlichen Vorschriften auf den Weg gebracht, die einer gründlichen Beratung bedürfen.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung
Fragen15
Welche Verbände wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz an der Verbändeanhörung gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beteiligt?
Wie begründet das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die bei der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gesetzte Frist von einem Arbeitstag?
Hält das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die bei der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gesetzte Frist für angemessen?
Welchen Stellenwert haben die Jagd in Deutschland und die Arbeit der vielen Jägerinnen und Jäger für die Bundesregierung?
Weshalb wurden vonseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zahlreiche Landnutzerverbände (z. B. Deutscher Jagdverband) nicht an der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beteiligt (vgl. https://www.jagdverband.de/bundesregierung-spielt-klima-gegen-artenschutz-aus)?
Gab es weitere Landnutzerverbände, die seitens der Bundesregierung explizit nicht zu der Verbändeanhörung eingeladen wurden, und wenn ja, was waren die Gründe dafür?
Welche Stellungnahmen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Rahmen der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von zur Stellungnahme aufgeforderten Verbänden erhalten (bitte einzeln auflisten)?
Welche weiteren Stellungnahmen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Rahmen der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von nicht zur Stellungnahme aufgeforderten Verbänden erhalten (bitte einzeln auflisten)?
Welche Änderungen und Ergänzungen am in der Verbändeanhörung nach § 47 GGO versandten Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden als Ergebnis der Verbändeanhörung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgenommen?
Welchen Verbänden und weiteren gesellschaftlichen Akteuren wurde der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO vonseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt (bitte einzeln auflisten)?
Mit welchen Verbänden und weiteren gesellschaftlichen Akteuren wurde der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO vonseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz besprochen (bitte einzeln auflisten)?
Wurde dem Naturschutzbund Deutschland e. V. der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vonseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bereits vor Beginn der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO am 10. Juni 2022 zur Verfügung gestellt?
Wie erklärt sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, dass sich der Naturschutzbund Deutschland e. V. bereits am 8. Juni 2022 öffentlich zum Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erklären konnte (https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/31774.html)?
Gibt es innerhalb des das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Verbände, die bei der Einreichung von Stellungnahmen vorab Informationen erhalten, und wenn ja, was sind die Kriterien für diese bevorzugte Auswahl (bitte Verbändenamen und Kriterien einzeln auflisten)?
Gab es vor der Verbändeanhörung einen Austausch zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, welche Verbände zur Stellungnahme aufgefordert werden sollten bzw. welche Verbände explizit nicht zur Stellungnahme aufgefordert werden sollten?