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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verbindliche Tierhaltungskennzeichnung und umfassende Herkunftskennzeichnung

(insgesamt 69 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

02.08.2022

Aktualisiert

11.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/254905.07.2022

Verbindliche Tierhaltungskennzeichnung und umfassende Herkunftskennzeichnung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat sich die Bundesregierung auf eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung verständigt, die noch 2022 eingeführt werden und auch Transport und Schlachtung umfassen soll. Darüber hinaus soll eine umfassende Herkunftskennzeichnung auf den Weg gebracht werden (Mehr Fortschritt wagen – Koalitionsvertrag, S. 43, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf).

Laut dem Ernährungspolitischen Bericht 2020 wünschen sich Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen und Transparenz beim Kauf von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Beispielsweise wollen sie „die Haltungs-, Schlachtungs- und Transportbedingungen der Tiere kennen, um mit gutem Gewissen Fleisch verzehren zu können“ (Bundestagsdrucksache 19/19430, 22. Mai 2020, S. 51).

Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die sogenannte Borchert-Kommission, hat 2020 Vorschläge für eine gesellschaftlich akzeptierte, wirtschaftliche und nachhaltige Tierhaltung in Deutschland vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im selben Jahr mit breiter Mehrheit aufgefordert, „die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung in Konsequenz und in Gänze aufzugreifen und als Grundlage für die zukünftige Ausrichtung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu nutzen“ (Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Ausschussdrucksache 19(10)407, 6. Mai 2021, S. 2, http://ssvreport.bundestag.btg:7900/volltexte/C1/C1A7B6A766E02F4DE0534EF81AAC0F5B.pdf).

Das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat daraufhin verschiedene Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, die 2021 zu dem Ergebnis kamen, dass dem geplanten Umbau der Tierhaltung keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen. Im selben Jahr konnte das BMEL erreichen, dass auch auf europäischer Ebene das Förderregime für eine Weiterentwicklung der heimischen Tierhaltung erweitert werden darf. Die von der damaligen Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner eingesetzte Borchert-Kommission hat im April 2022 ihre Empfehlungen aktualisiert. Die Politikfolgenabschätzung zu den Empfehlungen der Borchert-Kommission (Thünen Working Paper 173, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/folgenabschaetzung-borchert.pdf?__blob=publicationFile&v=6) wurde am 3. Mai 2022 im BMEL vorgestellt.

Die Voraussetzungen für eine rasche Umsetzung einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung sind demnach gegeben. Nicht zuletzt hat auch die Bundesregierung bereits im Februar 2022 angekündigt, dass dazu „kurzfristig ein Gesetzentwurf vorgelegt [wird], der in diesem Jahr in die parlamentarischen Beratungen gehen wird“ (Bundestagsdrucksache 20/811 vom 23. Februar 2022, S. 2).

Bis heute liegt dem Deutschen Bundestag allerdings noch kein Gesetzentwurf vor. In der Presse waren zudem unterschiedliche Informationen zur Geschwindigkeit der Umsetzung sowie zu der Ausgestaltung zu lesen.

Zugleich sind die Produktionskosten in der Tierhaltung massiv gestiegen. Die Verkaufserlöse können mit diesen Preissteigerungen nicht Schritt halten. Währenddessen zeichnet sich durch drastisch gestiegene Lebensmittelpreise in Verbindung mit einer breiten Inflation über große Teile des Warenkorbs bereits eine rückläufige Zahlungsbereitschaft für hochpreisige Lebensmittel ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen69

1

Wann plant die Bundesregierung, ihre Vorschläge für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ressortabgestimmt zu veröffentlichen?

Wenn eine solche Veröffentlichung vor der parlamentarischen Sommerpause 2022 nicht vorgesehen ist, warum nicht?

2

Plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung im Bundeskabinett zu verabschieden, und wenn ja, wann?

Wann soll die Ressortabstimmung eingeleitet werden?

3

Hat die Bundesregierung im Vorfeld das Bundesministerium der Justiz einbezogen in die Frage, ob ein nationaler Alleingang für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung rechtlich möglich ist?

4

Hat die Bundesregierung mit der EU-Kommission abgeklärt, ob die Pläne der Bundesregierung zur verbindlichen nationalen Tierhaltungskennzeichnung konform mit dem EU-Recht sind?

5

Wann genau wird die Bundesregierung die EU-Notifizierung einleiten?

6

Will sich die Bundesregierung, bevor sie den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag einbringt, Rechtssicherheit bezüglich der Vereinbarkeit mit EU-Recht haben oder will sie es in Brüssel „darauf ankommen“ lassen?

7

Wie genau versteht die Bundesregierung ihr geplantes Kennzeichen?

Soll es den aktuellen Stand in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung transparent machen oder sollen strengere Tierwohlkriterien angelegt werden als Voraussetzung für die Erlangung des Kennzeichens?

8

Will sich die Bundesregierung bei der Tierhaltungskennzeichnung an der bestehenden Eierkennzeichnung orientieren?

a) Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür?

b) Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

c) Wenn ja, weshalb glaubt die Bundesregierung, dass sie diese Kennzeichnung beim Fleisch im nationalen Alleingang verbindlich regeln kann, während die Eierkennzeichnung verbindlich nur europaweit möglich war?

9

Will sich die Bundesregierung bei der Tierhaltungskennzeichnung an der etablierten Haltungsformkennzeichnung im Handel orientieren?

a) Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür?

b) Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

10

Will sich die Bundesregierung bei der Tierhaltungskennzeichnung an einem „beschreibenden System“ orientieren, wie es die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick, im Mai 2022 auf dem Molkereikongress angekündigt hat?

Wenn ja, wie soll ein solches „beschreibendes System“ konkret aussehen?

11

Plant die Bundesregierung, bei der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auch den Bereich des Transports und der Schlachtung zu berücksichtigen, und wenn nein, warum nicht?

12

Mit welchen Tierarten und welchen Verarbeitungsstufen (z. B. Schlachtung, Zerlegung, Herstellung von Hackfleisch, Schinken, Schnitzel, Steaks, Wurst usw.) plant die Bundesregierung, die Tierhaltungskennzeichnung zu starten?

13

Welche Tierarten und Verarbeitungsstufen sollen später folgen (bitte für jedes Jahr im Zeitraum von 2022 bis 2026 einzeln aufführen)?

14

Mit welchen Vertriebskanälen beabsichtigt die Bundesregierung, die Tierhaltungskennzeichnung zu starten?

15

Welche Vertriebskanäle sollen wann folgen (bitte für jedes Jahr im Zeitraum von 2022 bis 2026 einzeln aufführen)?

16

Plant die Bundesregierung, im Gesetzentwurf zur verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung die genauen Kriterien für diese Tierhaltungskennzeichnung durch eine Rechtsverordnung festzulegen, die dem Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages unterliegt, und wenn nein, warum nicht?

17

Plant die Bundesregierung, eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung nur für Tiere einzuführen, die in Deutschland gehalten werden oder auch für Tiere aus dem EU-Binnenmarkt sowie aus Drittstaaten (Importware)?

Wenn sich die geplante verbindliche Tierhaltungskennzeichnung nur auf Tiere beziehen soll, die in Deutschland gehalten werden, warum?

18

Mit welchen Auswirkungen auf die heimischen Landwirte rechnet die Bundesregierung, falls die Tierhaltungskennzeichnung Importware nicht umfasst?

19

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass einzelne Akteure, wie Gastronomie und Kantinen, den Einkauf nicht komplett auf Importware umstellen, um die Kennzeichnungspflicht sowie Teilauszeichnungen für heimische tierische Erzeugnisse zu umgehen?

20

Wird sich die Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auch auf Drittstaaten beziehen?

Wenn ja, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass hierdurch keine gravierenden nichttarifären Handelshemmnisse insbesondere für Exporte aus Entwicklungsländern entstehen, und welche entwicklungspolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um Entwicklungsländer bei der Einführung einer entsprechenden Tierhaltungskennzeichnung zu unterstützen?

21

Plant die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung einen sogenannten True-Price- bzw. True-Value-Ansatz einfließen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?

22

Plant die Bundesregierung die Einführung einer eigenen Bio-Stufe, und wenn nein, warum nicht?

23

Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe die Möglichkeit haben, sich entlang der Haltungskennzeichnung weiterzuentwickeln, und wenn ja, wie?

24

Wie will die Bundesregierung im Falle einer eigenen Bio-Stufe für konventionell wirtschaftende Betriebe gewährleisten, dass diese die höchste Tierhaltungsstufe erreichen können?

25

Soll es im Rahmen der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung eine eigene Stufe geben, die die Tierwohl-Leistungen der Betriebe kenntlich macht, die an den Programmen der privatwirtschaftlichen „Initiative Tierwohl“ (ITW bzw. ITW-plus) teilnehmen, und wenn nein, warum nicht?

26

Plant die Bundesregierung, sich bei der Tierhaltungskennzeichnung an objektiven Daten wie Schlachtbefunddaten hinsichtlich der Tiergesundheit zu orientieren, wenn nein, warum nicht?

27

Plant die Bundesregierung, die Zahl der Tiere, die in einem Betrieb gehalten werden, in das Tierhaltungskennzeichen einfließen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?

28

Plant die Bundesregierung im Rahmen einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung staatliche Kontrollen, wenn ja, in welchem Umfang?

29

Plant die Bundesregierung, im Falle staatlicher Kontrollen der Tierhaltungskennzeichnung die bestehenden Kontrollsysteme der Wirtschaft miteinzubeziehen?

30

Plant die Bundesregierung, im Ausland ansässige Betriebe, die an der Tierhaltungskennzeichnung teilnehmen, regelmäßig zu kontrollieren, und wenn ja, wie?

31

Plant die Bundesregierung, landwirtschaftliche Betriebe, die in mehr Tierwohl investieren wollen, aber die Viehbesatzdichte von zwei Großvieheinheiten je Hektar nach der Modernisierung überschreiten würden, von einer Tierwohlförderung auszuschließen, wenn ja, warum?

32

Wann plant die Bundesregierung, konkrete Erleichterungen im Bau- und Immissionsschutzrecht vorzulegen, um Um- und Neubaumaßnahmen für mehr Tierwohl zu erleichtern?

33

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Thünen-Instituts, wonach ein erheblicher Finanzierungsbedarf zur Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission besteht – und zwar in Höhe von jährlich im Schnitt 2 Mrd. bis 3,5 Mrd. Euro für laufende Kosten und Investitionen plus steigender Sozialleistungen bis 2040 (Thünen Working Paper 173, S. K 10, 122, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/folgenabschaetzung-borchert.pdf?__blob=publicationFile&v=6), wenn nein, warum nicht?

34

Wie plant die Bundesregierung, den vom Thünen-Institut berechneten Finanzierungsbedarf bis 2040 zu decken?

35

Erwartet die Bundesregierung, dass bei einer staatlich organisierten Mitfinanzierung für mehr Tierwohl, etwa über eine erhöhte Mehrwertsteuer oder über eine Tierwohlabgabe, ein Teil des gestiegenen Preises am „Point-of-Sale“, das heißt an der Fleischer-, Supermarkt- oder Restaurantkasse, durch Preisabschläge entlang der Wertschöpfungskette abgefangen würde?

Rechnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang damit, dass dies zu niedrigeren Erzeugerpreisen zulasten von Landwirten führen könnte?

Wenn nein, warum nicht?

36

Wie wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein höherer Mehrwertsteuersatz für tierische Produkte zum Umbau der Tierhaltung mit dem ab 2025 vergrößerten Spielraum der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar, die gerade eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel ermöglicht?

37

Plant die Bundesregierung die Zweckbindung etwaiger Mehrwertsteuermehreinnahmen, um damit mehr Tierwohl zu finanzieren?

Wie ist dies mit der Legaldefinition von „Steuern“ in § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung vereinbar?

38

Wie hoch sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Preisaufschlag auf tierische Produkte sein, um flächendeckend mehr Tierwohl in deutschen Ställen zu ermöglichen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

39

Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Studie von Prof. Dr. Ulrich Enneking, Hochschule Osnabrück, wonach die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher in einem Realexperiment mit verpacktem Schweinefleisch „gemessen an den häufig geäußerten Erwartungen an die Kaufbereitschaft für Tierwohlprodukte mit moderaten Preisaufschlägen […] verhalten [ist]“ (Prof. Dr. Ulrich Enneking (2019), Kaufbereitschaft bei verpackten Schweinefleischprodukten im Lebensmitteleinzelhandel, Osnabrück, S. 17, https://www.hs-osnabrueck.de/fileadmin/HSOS/Homepages/Personalhomepages/Personalhomepages-AuL/Enneking/Tierwohlstudie-HS-Osnabrueck_Teil-Realdaten_17-Jan-2019.pdf)?

40

Kennt die Bundesregierung die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der Universität Hamburg zur Akzeptanz einer Abgabe auf Fleischprodukte (Grischa Perino/Henrike Schwickert (2022), Pity the Pig Over Cushioning Climate Change – A Referendum Choice Experiment on Meat Taxation, Hamburg, https://ssrn.com/abstract=4107543), die aufzeigt, dass die Zustimmungsrate für eine Tierwohlabgabe in der Gesellschaft mit steigender Höhe der Abgabe stark sinkt und im Vergleich zu einer Abgabe in Höhe von 0,19 Euro/Kilo bei einer Abgabe in Höhe von 0,39 Euro/Kilogramm nur noch bei rund 50 Prozent und bei einer Abgabe in Höhe von 1,56 Euro/Kilogramm sogar nur noch bei rund 30 Prozent liegt?

Welche Schlüsse zieht sie daraus?

41

Ab wann soll es landwirtschaftlichen Betrieben laut Planung der Bundesregierung möglich sein, die Förderung für Stallumbauten zu beantragen, die ab 2023 vorgesehen ist?

Wie, und wann sollen dazu die notwendigen Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden?

42

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer für die Verbraucher sichtbaren Umsetzung einer gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung?

43

Wann plant die Bundesregierung, ihre Vorschläge für eine umfassende Herkunftskennzeichnung als ressortabgestimmten Gesetz- und Verordnungsentwurf zu veröffentlichen?

Wenn eine solche Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, warum nicht?

44

Bezieht sich die umfassende Herkunftskennzeichnung ausschließlich auf tierische Produkte, und wenn ja, warum?

45

Welche Lücken sieht die Bundesregierung bei der Herkunftskennzeichnung von verarbeiteter Ware, insbesondere in den Bereichen Fleisch (bitte nach Tierart angeben), Obst und Gemüse?

46

Wann plant die Bundesregierung, Lücken bei der Herkunftskennzeichnung von verarbeiteter Ware, insbesondere bei Obst und Gemüse, zu schließen, und welche sind dies?

47

Welche Schritte für eine europaweite Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung hat die Bundesregierung in Brüssel bereits unternommen und vorher abgeklärt?

48

Welche Schritte für eine europaweite Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung plant die Bundesregierung bis zum Ende dieser Legislaturperiode?

49

Wann rechnet die Bundesregierung mit Vorschlägen der EU-Kommission für eine einheitliche und verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf EU-Ebene?

50

Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einführung einer einheitlichen und verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung in allen EU-Mitgliedstaaten?

51

Wann rechnet die Bundesregierung mit Vorschlägen der EU-Kommission für eine einheitliche und verpflichtende Herkunftskennzeichnung?

52

Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einführung einer einheitlichen und verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in allen EU-Mitgliedstaaten?

53

Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, etwa in Frankreich und Österreich, wo die nationale Herkunftskennzeichnung für Fleisch bereits vor einer europaweiten Regelung ausgeweitet werden soll?

54

Plant die Bundesregierung einen Haushaltsansatz für eine entsprechende „Informations- und Aufklärungskampagne“ zur verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung und zur umfassenden Herkunftskennzeichnung im Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2023?

55

Wie hoch wird das Budget für eine solche Kampagne nach Einschätzung der Bundesregierung sein müssen, um die Erreichung der Ziele zu gewährleisten?

56

Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die erweiterten Fördermöglichkeiten der EU-Strategieplanverordnung im nationalen Förderrahmen abzubilden?

57

Welche Bundesministerien sind an der Ausarbeitung der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung beteiligt (bitte einzeln aufführen)?

58

Welche Bundesministerien sind an der Ausarbeitung der umfassenden Herkunftskennzeichnung beteiligt (bitte einzeln aufführen)?

59

Wie wird das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung in die Ausgestaltung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung einbezogen?

60

Wie bewertet die Bundesregierung die im April 2022 aktualisierten Vorschläge des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung?

61

Wann, und mit wem fanden seit dem 8. Dezember 2021 Gespräche zwischen dem BMEL und dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung statt (bitte einzeln aufführen)?

62

In welcher Form wird die Bundesregierung die Bundesländer und Kommunen an der Erarbeitung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung beteiligen?

63

In welcher Form wird die Bundesregierung die Agrarministerkonferenz an der Erarbeitung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung beteiligen?

64

Wann hat die Bundesregierung welche Gespräche bezüglich der Erarbeitung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung mit welchen Vertretern der Landesregierungen geführt?

65

Hat die Bundesregierung Verbände und/oder andere Interessenvertreter an der bisherigen Ausarbeitung einer Tierhaltungskennzeichnung und/oder Herkunftskennzeichnung beteiligt, und wenn ja, welche, und wann?

66

Wann hat die Bundesregierung welche Gespräche bezüglich der Erarbeitung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung mit welchen Vertretern der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen geführt?

67

Wann hat die Bundesregierung welche Gespräche bezüglich der Erarbeitung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung mit welchen Vertretern der Ernährungswirtschaft geführt?

68

Wann hat die Bundesregierung welche Gespräche bezüglich der Erarbeitung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sowie einer umfassenden Herkunftskennzeichnung mit welchen Vertretern des Handels geführt?

69

Mit welchem Konsum pro Kopf und welchen Selbstversorgungsgraden bei tierischen Lebensmitteln rechnet die Bundesregierung bis 2030 (bitte getrennt nach tierischen Lebensmitteln und Tierarten angeben)?

Berlin, den 30. Juni 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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