Autonomes Fahren in ländlichen Räumen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren ist am 28. Juli 2021 der neue Rechtsrahmen für den Einsatz von autonomen, d. h. fahrerlosen Kraftfahrzeugen in Kraft getreten (vgl. Bundesgesetzblatt 2021 Teil 1, S. 3108 ff.). Damit wurden die grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion im Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr – auf festgelegten Betriebsbereichen – fahren können. In Deutschland können Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion damit zugelassen werden. Die Länder haben der Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesrat am 20. Mai 2022 zugestimmt.
Für die ländlichen Räume in Deutschland stellt nach Auffassung der Fragesteller autonomes Fahren eine riesige Chance zur Gewährleistung von Mobilität dar. Gerade im öffentlichen Personennahverkehr sind völlig neue Einsatzbereiche denkbar. Nun muss aus Sicht der Fragesteller alles daran gesetzt werden, dieses Fundament zu nutzen, um einzigartige Möglichkeiten in der Fläche zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie stellt die Bundesregierung sicher, technisch ausgereifte (autonom fahrende) Fahrzeuge auf die Straße zu bekommen und in den Regelbetrieb zu überführen, was nach Ansicht der Fragesteller schnellstmöglich geschehen soll?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Ausbau der vernetzten, intelligenten Infrastruktur sicherzustellen und dabei die Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen zu gewährleisten, um die Verordnung umzusetzen, was nach Ansicht der Fragesteller schnellstmöglich geschehen soll?
Sieht die Bundesregierung vor, den Ausbau von autonomen Shuttle-Betrieben in ländlichen Bereichen ebenfalls durch den Ausbau der Mobilfunkversorgung zu stärken, und wenn ja, wie, und wie hoch wird der Haushaltsansatz sein?
Welche Alternativen sieht die Bundesregierung zu einem flächendeckenden 5G-Ausbau, und wie sollen diese ggf. finanziert werden?
Sind für den Einsatz von autonomen Shuttle-Betrieben Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes und/oder der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr notwendig, und wenn ja, welche Änderungen plant die Bundesregierung?
Welche verpflichtenden Vorschriften für die Sicherheit der Fahrgäste (beispielsweise permanenter Videokontakt zu einer Person in der Leitstelle, Notruf, Nothalt usw.) in autonomen Shuttle-Fahrzeugen plant die Bundesregierung einzuführen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass fortan das geltende Regelwerk für autonomes Fahren mit der äußerst dynamischen technologischen Entwicklung einhergeht und ständig angepasst wird?
Wie viele Projekte im Bereich „autonomes Fahren“ wurden durch die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren mit welchen Ergebnissen gefördert (bitte nach Jahren, Projektbeschreibung, Umfang, Art der Förderung und Projektträger aufschlüsseln)?
Welche Förderinstrumente für das autonome Fahren stehen der Bundesregierung aktuell zur Verfügung (bitte nach Umfang, unterschiedlichen Förderinstrumenten aufschlüsseln)? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Projekte und Aufträge im Bereich „autonomes Fahren“ nicht nur in den Metropolen, sondern gerade auch in den ländlichen Räumen gefördert werden?
Wird die Bundesregierung die gezielte Förderung von Projekte in auch dünner besiedelten ländlichen Räumen passgenau unterstützen, und wenn ja, wie (bitte nach bestehenden Förderungen, Zielgebieten und Zuständigkeiten und nach Förderinstrumenten, die sich bereits in der Entwicklung befinden, aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die derzeitigen Pilotprojekte im Bereich des autonomen Fahrens in Realverkehrsbetriebe weiterentwickelt werden können?
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über aktuelle Pilotprojekte, bei denen ein Realverkehrsbetrieb dauerhaft geplant ist?
Bei welchen Pilotprojekten sieht die Bundesregierung Potential zur Weiterentwicklung in den Realverkehr (bitte nach hohem, mittlerem, geringem oder gar keinem Potenzial auflisten)?
Plant die Bundesregierung, ihr Ziel, die Fahrgastkapazität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis 2030 zu verdoppeln, unter anderem mit einer gezielten Förderung des autonomen Fahrens sowohl in städtischen Ballungszentren als auch in ländlichen Räumen zu erreichen, und wenn ja, welche Fördersummen sind im aktuellen Haushalt hierfür eingeplant und in der weiteren Haushaltsplanung berücksichtig?
Sieht die Bundesregierung vor, die Regionalisierungsmittel für die Förderung und den Einsatz von autonomem Fahren im ÖPNV zu erweitern bzw. zu erhöhen?
Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in autonomen Carsharing-Modellen für die ländlichen Räume?
Plant die Bundesregierung, in der geplanten Evaluierung zur „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ spezielle Kriterien für die ländlichen Räume anzuwenden? Wenn ja, welche Kriterien sind geplant? Wenn nein, warum werden die ländlichen Räume nicht gesondert berücksichtig?