Zukünftige Zuständigkeiten beim Klimaschutz innerhalb der Bundesregierung II (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsrucksache 20/462)
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Bundeskanzler Olaf Scholz hat mit Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung die Bezeichnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geändert. Damit möchte die Bundesregierung dem Klimaschutz eine hervorgehobene Bedeutung verleihen. Dem Verständnis der Fragestellenden zufolge soll damit eine Zentralisierung der Zuständigkeiten im Klimaschutzbereich erreicht werden, um mögliche Konflikte zwischen verschiedenen Bundesministerien zu vermeiden sowie schnelleres, effizienteres Regierungshandeln zu ermöglichen. Während bisher die koordinierende Zuständigkeit für den Klimaschutz im Wesentlichen im (damaligen) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gebündelt war – was sich zuletzt in der Federführung für das Bundes-Klimaschutzgesetz gezeigt hat –, sind nun grundlegende Kernelemente der Klimaschutzpolitik auf vier Bundesressorts (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) verteilt. Hinzu kommen noch die jeweiligen Fachzuständigkeiten in den Bereichen Bau, Verkehr, Landwirtschaft sowie Bildung und Forschung. Damit sind nach Ansicht der Fragestellenden langwierige Abstimmungsprozesse und Kompetenzstreitigkeiten programmiert. In der Antwort vom 21. Januar 2022 auf die Kleine Anfrage zu den zukünftigen Zuständigkeiten beim Klimaschutz innerhalb der Bundesregierung hat die Bundesregierung zugesagt, die erbetenen Informationen sehr gerne nachzureichen, sobald die Gespräche abgeschlossen worden sind (Bundestagsdrucksache 20/462). Dies ist bisher nicht geschehen.
Daher fragen wir die Bundesregierung erneut:
Fragen22
Wie soll durch die neue Aufteilung der Kompetenzen das wichtige Thema Klimaschutz in Zukunft vorangebracht werden, wenn neben dem neuen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowohl das Auswärtige Amt (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/baerbock-will-klimapolitik-ganz-oben-auf-die-diplomatische-agenda-setzen-100.html) als auch die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (vgl. https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-neue-umweltministerin-lemke-klimaschutz-ist-nun-breiter-verankert/27874520.html?ticket=ST-5927931-eLWELeFFUJvqeFp7lU1J-cas01.example.org) sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (vgl. https://www.bmz.de/de/aktuelles/svenja-schulze-ist-neue-bundesentwicklungsministerin-100062) u. a. zentrale Zuständigkeiten für sich reklamieren und auch die Abteilung 4 im Bundeskanzleramt durch einen ihr vorstehenden Staatssekretär eine größere Koordinierungskompetenz beansprucht?
Welche konkreten Vorteile für den Klimaschutz erhofft sich die Bundesregierung durch die Überführung der Zuständigkeit für Klimaschutz aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz?
Welche konkreten Beschleunigungseffekte bei der Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen werden durch die neue Kompetenzzuordnung erwartet?
Wie und wann und durch wen sollen die Effekte der Neuordnung der Kompetenzen auf den Klimaschutz ausgewertet werden, und ist die Möglichkeit der Nachsteuerung sichergestellt?
Werden alle Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung künftig vom neuen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf ihre Klimawirkungen hin untersucht, und wenn ja, wie sieht der Prozess dazu aus?
Wird der Deutsche Bundestag über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Klimawirkung von Maßnahmen informiert?
Gibt es Pläne, dass die Untersuchung der Klimawirkung zusätzlich zur Nachhaltigkeitsprüfung abgeprüft wird, bzw. wie werden die Prozesse vereint?
Wird das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit einem Vetorecht bei allen Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung im Bereich des Klimaschutzes ausgestattet?
Welchen Vorteil sieht die Bundesregierung in der neuen Kompetenzverteilung vor dem Hintergrund, dass der Klimaschutz bislang überwiegend zentral koordinierend vom (damaligen) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gesteuert und verantwortet wurde?
Wie viele neu zu schaffende Stellen werden in der künftig für Klimaschutz verantwortlichen Abteilung angesiedelt sein, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Schaffung von 176 neuen Stellen angekündigt hat, von denen 28 auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entfallen sollen?
Ist es richtig, dass die Bundesregierung zusätzlich Fachreferate für Klimaschutz im Verkehrs- und Gebäudebereich im Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angesiedelt hat, und wenn ja, aus welchem Grund sind diese Aufgaben nicht im neuen Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angesiedelt worden?
Worin liegt die genaue Abgrenzung zwischen der neuen Zuständigkeit des Auswärtigen Amts (internationale Klimaschutzpolitik) und den im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angesiedelten „internationalen Bezügen“ (siehe Organisationserlass vom 8. Dezember 2021)?
Wie groß wird der Personal- und Stellenanteil sein, der mit dem Übergang der Zuständigkeit für die internationale Klimaschutzpolitik vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ins Auswärtige Amt verlegt wird?
Welches Ressort hat die Federführung für den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung inne?
Welche Bundesministerin oder welcher Bundesminister vertritt zukünftig die Bundesregierung bei den internationalen Klimaschutzkonferenzen der Vereinten Nationen?
Plant die neue Bundesregierung die Fortführung des Kabinettsausschusses Klimaschutz?
Wenn nein, warum nicht?
Durch welche neuen institutionalisierten Instrumente möchte die Bundesregierung die Abstimmungsprozesse im Klimaschutzbereich verbessern?
Welche Zuständigkeiten und Befugnisse werden dem neuen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans des neuen Klima- und Transformationsfonds (KTF) zukommen?
Welche Zuständigkeiten und Befugnisse werden diesem bei der Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben des KTF eingeräumt?
Welche Bundesministerien übernehmen die Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben des neuen KTF?
Wie und in welchem Umfang erfolgt eine ressortübergreifende Erfolgskontrolle der im KTF abgebildeten Maßnahmen?
Welche Einfluss- und Mitgestaltungsmöglichkeiten wird das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Klimaschutz-Förderprogramme aus dem Bereich anderer Bundesministerien erhalten?
Wie und durch wen und nach welchen Abstimmungsprozessen wird externer Sachverstand bei klimapolitischen Fragenstellungen hinzugezogen?
Wo und wie wird die Veröffentlichung klimarelevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse sichergestellt?