[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2721 –
Wilderei und internationaler Wildtierhandel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der weltweite Rückgang der Artenvielfalt bei Tieren und Pflanzen ist neben
der Klimakrise eine der größten Bedrohungen für das Leben auf der Erde. So
gehen nach Angaben des World Wildlife Funds und des Naturschutzbundes
Deutschland jeden Tag 150 Arten unwiderruflich verloren (
https://www.fa
z.net/aktuell/gesellschaft/tiere/150-arten-sterben-pro-tag-aus-groesstes-artenst
erben-seit-ende-der-dinosaurier-zeit-droht-16660249.html). Die
Weltnaturschutzunion (International Union for Conservation of Nature – IUCN) führte
2021 in der Liste der gefährdeten Arten fast 37 500 Tier- und Pflanzenarten
als bedroht auf (
https://www.wwf.de/themen-projekte/biodiversitaet/rote-liste-
gefaehrdeter-arten).
Diese Gefahr für die Biodiversität hat ihre Ursache neben einem Verlust an
natürlichen Lebensgrundlagen infolge intensiver Landnahme und
Bewirtschaftung und einer daraus resultierenden Verminderung der Lebensgrundlage für
Pflanzen und Tierarten auch in der illegalen Bejagung (Wilderei) und in dem
internationalen Wildtierhandel. Internationale Bemühungen wie das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on Internationale Trade in
Endangered Species of Wild Fauna and Flora – CITES) tragen dazu bei, den
weltweiten Handel mit Wildtieren zu erschweren oder zu unterbinden.
Bilaterale Abkommen im Rahmen der Partnerschaft gegen Wilderei und illegalen
Wildtierhandel der Bundesrepublik Deutschland sind auch wichtige
Bestandteile zur Eindämmung des Wildtierhandels.
Vom Handel mit Wildtieren geht zudem ein Risiko für die Übertragung von
Zoonosen auf den Menschen aus. Dieses Risiko besteht grundsätzlich sowohl
im legalen als auch im illegalen Wildtierhandel, wobei das Risiko für das
Überspringen und die Verbreitung von Zoonosen bei illegal gehandelten Arten
als bedeutend höher bewertet wird, weil Herkunft sowie Transport- und
Handelsrouten unbekannt sind und Tiere sowie Tiergesundheit somit keinerlei
Kontrollen unterliegen.
Deutschland ist nach Erkenntnissen von Arten- und Tierschutzorganisationen
einer der wichtigsten Staaten für den Transit von Wildtieren (Pro Wildlife
„Wildtiere als Haustiere? Die Politik muss handeln, München 10/2021, S. 5 ff.
und Bundesamt für Naturschutz „Strategien zur Reduktion der Nachfrage der
als Heimtiere gehaltenen Reptilien, Amphibien und kleinen Säugetiere –
Artenschutzrelevanz des Heimtierhandels“, Bonn 2020, S. 99 ff.) Zusätzlich ist
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2904
20. Wahlperiode 26.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 26. Juli 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Bundesrepublik Deutschland einer der Hauptabsatzmärkte für gehandelte
Wildtierarten (Bundesamt für Naturschutz „Strategien zur Reduktion der
Nachfrage der als Heimtiere gehaltenen Reptilien, Amphibien und kleinen
Säugetiere – Artenschutzrelevanz des Heimtierhandels“, Bonn 2020, S. 23 ff.)
Hierbei spielt der Handel mit exotischen Tieren wie Reptilien, Amphibien und
kleinen Säugetieren im Internet ebenso wie auf Tierbörsen eine besondere
Rolle, auch weil weder die Durchführung von Tierbörsen noch die private
Haltung von Wildtierarten bundeseinheitlich geregelt sind (Bundesamt für
Naturschutz „Strategien zur Reduktion der Nachfrage der als Heimtiere
gehaltenen Reptilien, Amphibien und kleinen Säugetiere – Artenschutzrelevanz des
Heimtierhandels“, Bonn 2020, S. 305).
Der Deutsche Bundestag hat sich in der letzten Wahlperiode auf
unterschiedliche Weise mit der Wilderei und dem internationalen Handel von Wildtieren
befasst.
1. Welche Gewichtung und Bedeutung misst die Bundesregierung der
Bekämpfung von Wilderei und Wildtierhandel als Maßnahme gegen das
Artensterben bei?
Die Bundesregierung misst der Bekämpfung der Wilderei und des illegalen
Wildtierhandels eine hohe Bedeutung bei. Deutschland ist im internationalen
Vergleich einer der größten Geber in diesem Bereich. Deutschland engagiert
sich zudem seit dem Jahr 2015 auf Ebene der Vereinten Nationen, insbesondere
in der UN-Generalversammlung, und im Rahmen des Washingtoner
Artenschutzabkommens (CITES) für ein gemeinsames multilaterales Vorgehen gegen
die Wilderei und den illegalen Wildtierhandel.
Die Mitwirkung der Zollbehörden stellt bei der Überwachung des Verbringens
von Tieren und Pflanzen, die artenschutzrechtlichen Regelungen unterliegen,
im Warenverkehr mit Drittländern eine wichtige Rolle dar. Beschlagnahmen
von artengeschützten Tieren und Pflanzen werden regelmäßig durch die
Medien aufgegriffen und die durch die Bundeszollverwaltung erreichten Ergebnisse
nicht zuletzt im Rahmen der jährlichen Zolljahrespressekonferenzen
thematisiert und dargestellt. Die Bedeutung der Wilderei und des Wildtierhandels
artengeschützter Exemplare ist aus Sicht der Bundeszollverwaltung daher als
hoch zu bewerten.
2. Welche Vorhaben wird die Bundesregierung in der laufenden
Wahlperiode auf internationaler und insbesondere auf EU-Ebene gegen die
Wilderei und den illegalen Wildtierhandel fortsetzen oder neu initiieren (bitte
nach Ressorts aufgliedern)?
Unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) befindet sich die
Bundesregierung in der Vorbereitung auf die 19. Konferenz der Vertragsstaaten des
Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) sowie in den Verhandlungen zur
Neuauflage des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen
Artenhandels. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv unter Federführung des
Bundesministeriums der Justiz (BMJ) an den Verhandlungen über einen Vorschlag für
eine EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur
Ersetzung der Richtlinie 2008/99/EG. Im Rat der Justizministerinnen und -minister
am 9. Juni 2022 wurde eine partielle allgemeine Ausrichtung zur Definition der
Straftatbestände im ersten Teil der Richtlinie verabschiedet.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Geschäftsbereich des BMUV plant
die Einrichtung einer Task Force zur Kontrolle des Online-Handels mit
geschützten Tier- und Pflanzenarten, da sich der (illegale) Handel mit geschützten
Arten immer mehr auf Online-Handelsplattformen und soziale Netzwerke
verlagert.
Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) wurden von der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) die folgenden laufenden Maßnahmen zum Stichtag
31. Dezember 2021 im Bereich Wilderei und illegaler Wildtierhandel
durchgeführt:
Tabelle 1: Im Auftrag des BMZ von der GIZ durchgeführte laufende
Maßnahmen (Stichtag 31. Dezember 2021) im Bereich Wilderei und illegaler
Wildtierhandel.
Land Projekttitel
Afrika
Regionalprojekte Grenzüberschreitendes Biosphärenreservat WAP-Region
Indien Erhalt Biodiversität – Minderung von Mensch-Wildtier-Konflikten
Afrika
Regionalprojekte
Programm nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Kongobecken – Unterstützung des
grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa
Glob. Vorhaben Partnerschaft gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel (in Afrika und Asien)
Glob. Vorhaben Sektorvorhaben Erhalt der Biodiversität an Land
Namibia Klimawandel und inklusive Nutzung natürlicher Ressourcen
Laos Schutz und nachhaltige Nutzung von Waldökosystemen und Biodiversität in Laos
Glob. Vorhaben Unterstützung der Internationalen Allianz gegen Gesundheitsrisiken im Wildtierhandel
Glob. Vorhaben Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in Afrika und Asien
Kenia COVID-19-Soforthilfe für Wildhegegebiete in der Maasai Mara Region
Sowohl die „Partnerschaft gegen Wilderei und den illegalen Wildtierhandel (in
Afrika und Asien)“ als auch die „Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in
Afrika und Asien“ werden bzw. wurden hierbei mit gemeinsamer Finanzierung
durch BMZ und BMUV durchgeführt. BMUV wirkt auch mit an der
Internationalen Allianz gegen Gesundheitsrisiken im Wildtierhandel.
Darüber hinaus fördert das BMUV derzeit folgende Vorhaben: Zwei Vorhaben
zum Nashornschutz im südlichen Afrika; Unterstützung des Elephant Trade
Information System (ETIS, ETIS online) als wichtige Informationsquelle im
CITES-Kontext; Sicherung von Wildtierpopulationen in Südostasien; Schutz
der sahelo-saharischen Megafauna vor Wilderei sowie Unterstützung der
Feldarbeiten für den nächsten „World Wildlife Crime Report“ der United Nations
Office on Drugs and Crime (UNODC).
Das Zollkriminalamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF) beteiligt sich regelmäßig an internationalen und EU-Maßnahmen
zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität. An dieser Stelle sind
insbesondere das Engagement im Rahmen der entsprechenden Europol Empact
Aktivitäten sowie die Teilnahme an den jährlichen gemeinsamen
Artenschutzoperationen „Thunder“ zu nennen. Ein regelmäßiger Austausch auf Expertenebene
(gemeinsame Teilnahme an Dienstbesprechungen, der Umweltleitertagungen
sowie den jährlichen Enforcement-Group-Meetings der europäischen
Kommission) unterstreicht ebenfalls den engen Kontakt (auf EU-Ebene).
Während der vorangegangenen und laufenden Wahlperiode war es ein
spezifisches Schwerpunktthema der deutschen Präsidentschaft der Financial Action
Task Force (FATF) von Juli 2020 bis Juni 2022, erstmals umfassend
verschiedene Phänomene aus dem Bereich der Umweltkriminalität einschließlich der
Wilderei und des illegalen Wildtierhandels auf ihre Geldwäscherelevanz hin zu
untersuchen. Der Gesamtwert der illegalen Ausbeutung und des Handels mit
natürlichen Ressourcen und Abfall, zu denen neben dem illegalen Artenhandel
eine Vielzahl weiterer Phänomene gehören, soll sich nach auf das Jahr 2016
zurückgehenden Schätzungen von UNEP und INTERPOL mutmaßlich auf
weltweit bis zu 260 Mrd. US-Dollar belaufen. Hier ist es gelungen, auf der
Grundlage einer umfangreichen Analyse des Problemfeldes konkrete Empfehlungen
für die Mitgliedstaaten zu entwickeln, wie sie dem Problem effektiver
begegnen können. Nach den Kernempfehlungen des entsprechenden FATF-Berichts
über „Money Laundering from Environmental Crime“ ist es notwendig, dass
die Staaten das auf Umweltkriminalität zurückgehende Geldwäscherisiko
identifizieren und analysieren und darauf abgestimmte Gegenmaßnahmen und
Ressourcen vorsehen. Zum anderen wurden behördenübergreifende und
internationale Koordination und Kooperation initiiert. Mit dem Einsatz des deutschen
FATF-Präsidenten ist es gelungen, in diesem Sinne entsprechende Bekenntnisse
der G20 und G7 zu erzielen und die Erkenntnisse auch auf dem Klimagipfel in
Glasgow einzuspeisen. So wurde im G20-Kommuniqué der Finanzminister/
innen und Notenbankgouveneureinnen und Notenbankgouveneure vom 13.
Oktober 2021 am Ende ein direkter Bezug auf die Arbeiten im Rahmen der
deutschen FATF-Präsidentschaftspriorität zu Money Laundering and Environmental
Crimes aufgenommen sowie ein Aufruf, die gewonnenen Erkenntnisse
umzusetzen. Im Petersberger Kommuniqué der G7-Finanzminister/innen und
Notenbankgouveneureinnen und Notenbankgouveneure vom 20. Mai 2022 haben
sich diese unter deutscher G7-Präsidentschaft in Absatz 26 spezifisch dazu
verpflichtet, die Kernempfehlungen des oben genannten FATF-Berichts
umzusetzen.
3. Wird sich die Bundesregierung hierbei auf Ebene der Vereinten Nationen
für ein völkerrechtliches Abkommen zur Bekämpfung von
Wildtierkriminalität unter der Konvention gegen grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität einsetzen, wenn ja, wie?
Die Bundesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit national und
international für ein Zusatzprotokoll unter dem Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) mit
dem Zweck der besseren Bekämpfung der kriminellen Netzwerke unter
anderem im Wildtierbereich eingesetzt (zuletzt im Rahmen des Treffens der G7
2021) und plant, dies fortzuführen.
4. Wird sich die Bundesregierung für die Überarbeitung der Resolution der
Generalversammlung der Vereinten Nationen gegen Wilderei und
illegalen Wildtierhandel einsetzen und das internationale Engagement zum
Stopp von globaler Lebensraumzerstörung verstärken, wenn ja, mit
welchen Schwerpunkten?
Die Bundesregierung wird in der 77. Sitzungsperiode der Generalversammlung
der Vereinten Nationen (September 2022 bis September 2023) erneut die Feder-
und Verhandlungsführung für die Überarbeitung der Resolution der
Generalversammlung der Vereinten Nationen gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel
anstreben, wie auch bei den fünf bisherigen Fassungen erneut gemeinsam mit
der Republik Gabun. Die aktuelle Fassung der Resolution (A/RES/75/311,
angenommen am 23. Juli 2021) beinhaltet erstmals Sprache zu Zoonosen, zum
OneHealth-Ansatz und zur Bekämpfung der Onlinedimension des illegalen
Wildtierhandels. Bezüge zur Bekämpfung von Korruption, die von den G20
bereits im Jahr 2017 unter deutscher Präsidentschaft mit den G20 High Level
Principles on Combatting Corruption Related to Illegal Trade in Wildlife and
Wildlife Products hervorgehoben worden waren, und zur Bekämpfung von
Geldwäsche im Kontext des illegalen Wildtierhandels, wurden gestärkt. Bei der
nächsten Überarbeitung der Resolution sollen diese Punkte weiter ausgebaut
und insbesondere auch die Bedeutung neuer Technologien für die effektive
Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels aufgegriffen werden. Zu diesem Zweck
werden wissenschaftliche Expertinnen und Experten und die Zivilgesellschaft,
die das Engagement der Bundesregierung unterstützen, beteiligt werden (siehe:
https://www.wwf.de/2021/juli/vereint-gegen-wilderei).
Die Bundesregierung setzt sich bereits heute durch multilaterale
Zusammenarbeit, zum Beispiel im Rahmen des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt (CBD), und über die Zusammenarbeit mit Partnerländern gegen globale
Lebensraumzerstörung ein.
5. Plant die Bundesregierung, die spezifischen Belange des Artenschutzes
in einem internationalen Abkommen über die Sicherung der
Biodiversität im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über
die biologische Vielfalt (CBD – COP 15) im Herbst im chinesischen
Kunming einzubringen und zu gewährleisten, und wenn ja, wie?
Vom 5. bis 17. Dezember 2022 soll in Montreal, Kanada auf dem zweiten Teil
der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt (CBD COP 15) ein neuer globaler Rahmen für die biologische Vielfalt
nach 2020 (Global Biodiversity Framework, GBF) verabschiedet werden. Der
Rahmen soll alle Treiber des Biodiversitätsverlustes adressieren und den
transformativen Wandel unterstützen, dessen es zur Bewältigung der Zwillingskrise
von Klimawandel und Biodiversitätsverlust bedarf.
Der aktuelle, noch in Verhandlung befindliche Entwurf des globalen Rahmens
adressiert den Artenschutz in Statusziel A und den zugehörigen Zielen 4 und 5.
Dort liegt der Fokus auf der Erhaltung und Wiederherstellung von
(gefährdeten) Arten und deren genetischer Vielfalt sowie der Sicherstellung der
Nachhaltigkeit, der Legalität und Sicherheit der Nutzung von Arten. Unter Statusziel B
über die Beiträge der Natur für den Menschen behandelt Ziel 9 die nachhaltige
Nutzung wilder Arten als Grundlage für verschiedene Vorteile der Menschen.
Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen dafür ein, dass der
Rahmen auch in Bezug auf die artenschutzspezifischen Ziele klare und
ambitionierte Ziele sowie ein starkes transparentes Umsetzungsregime hat.
6. Plant die Bundesregierung, bei der 19. Konferenz der
Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) vom 14.
bis 25. November 2022 in Panama Vorhaben zu initiieren und
voranzutreiben, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der Europäischen Kommission und
den anderen Mitgliedstaaten verschiedene Listungsanträge für die 19.
Konferenz der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES)
vom 14. bis 25. November 2022 in Panama eingereicht. Dabei hat die
Bundesregierung vor allem im Bereich des Heimtierhandels sowie der Nachhaltigkeit
des Handels mit gefährdeten Holz- und Heilpflanzen Vorschläge initiiert und
vorangetrieben. Wie schon in der Vergangenheit, wird die Bundesregierung
einen weiteren Schwerpunkt setzen auf die Bekämpfung der Wilderei von
Nashörnern und Elefanten, u. a. durch Einsatz für strenge Regeln für den Handel
mit lebenden Elefanten, einer maximalen Nutzung und ambitionierten
Weiterentwicklung des Prozesses für nationale Elfenbein- bzw. Nashornaktionspläne
sowie durch Einsatz gegen die Öffnung des internationalen Elfenbein- und
Nashornhandels. Die Bundesregierung unterstützt zudem zahlreiche Initiativen zur
Verbesserung der Umsetzung von CITES.
7. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, Arten, die im exotischen
Heimtierhandel vorkommen und die die Listungskriterien erfüllen, in die
Anhänge von CITES aufzunehmen, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung ist bei CITES ein treibender Akteur für ambitionierte
Regelungen. Allein auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz, der CITES COP 18,
sind dank der Initiative und des Engagements der Bundesregierung 55 im
Heimtierhandel nachgefragte Reptilien- und Amphibienarten gelistet worden.
Für CITES COP 19 haben Sachverständige aus den Mitgliedstaaten und der
Kommission insgesamt 12 Listungsvorschläge zur Aufnahme in Anhang I oder
II von CITES für die CoP 19 erarbeitet, darunter Vorschläge zur Listung von
Reptilien und Amphibien, die im Heimtierhandel nachgefragt sind. Die
Bundesregierung hat insbesondere die Listungen von Physignathus cocincinus
und Laotriton laoensis initiiert und vorangetrieben. Bei allen Vorschlägen
beruht die Bewertung auf wissenschaftlichen Quellen und Daten über den
internationalen Handel.
Zudem prüft die Bundesregierung derzeit gemeinsam mit den EU-
Mitgliedstaaten die Listungsanträge von Drittstaaten. Die Bundesregierung
sieht dabei Deutschland als wichtigen Ziel- und Transitmarkt für exotische
Heimtiere in besonderer Verantwortung für den Schutz der vom Heimtierhandel
betroffenen Arten. Sie setzt sich daher besonders für die Listung vom
Heimtierhandel betroffener Arten ein, welche die CITES-Listungskriterien erfüllen.
8. Wie ist der Stand der Gespräche der Bundesregierung auf EU-Ebene
hinsichtlich einer Verordnung, die nach dem Vorbild des U.S. Lacey Act die
nationalen Artenschutzbestimmungen der Herkunftsländer unterstützt
und übernimmt, sodass EU-Importe, Verkauf und Besitz von Arten, die
in den Herkunftsländern unter Schutz stehen, jedoch keinem
internationalen Schutzstatus unterliegen, nicht länger erlaubt sind (Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wilderei, illegalen und nicht
nachhaltigen Wildtierhandel stoppen (Bundestagsdrucksache 19/10186,
S. 2 und 3; Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Schutz von
exotischen Tieren bei Handel und Haltung verbessern – Ursachen für
Pandemien bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache 19/24645, S. 7)?
Derzeit bringt sich die Bundesregierung aktiv in die Beratungen zur Neuauflage
des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels ein. Die
Bundesregierung setzt sich hierbei insbesondere dafür ein, dass sich die EU das
Ziel setzt, eine Regelung nach dem Vorbild des U. S. Lacey Act zu erarbeiten
und umzusetzen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der bisher von der
Bundesregierung finanzierten und durchgeführten bilateralen Projekte in
den Staaten Asiens und des südlichen Afrikas gegen die Wilderei und
internationalen Wildtierhandel?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, die bereits bestehenden
Partnerschaften gegen Wildtierkriminalität auf weitere Staaten auszuweiten?
b) Wenn ja, auf welche?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet die bisher von der Bundesregierung finanzierten
und durchgeführten bilateralen Projekte in den Staaten Asiens und des
südlichen Afrikas gegen die Wilderei und internationalen Wildtierhandel als Erfolg.
Darauf weisen Evaluierungen von bereits abgeschlossenen Maßnahmen mit
fachlicher Zuordnung Wilderei und illegalem Wildtierhandel hin (vgl.
Tabelle 2).
Tabelle 2: Evaluierungen von abgeschlossenen Maßnahmen mit fachlicher
Zuordnung Wilderei und illegalem Wildtierhandel (im Auftrag der
Bundesregierung von der GIZ durchgeführt).
Land Projekttitel Evaluierung
Namibia Biodiversität
Das Projekt/ Programm wird insgesamt mit 12,2
von 16 Punkten als erfolgreich bewertet.
https://mia.giz.de/qlink/ID=49214000
https://mia.giz.de/qlink/ID=49215000
Philippinen
Förderung des Beitrags Indigener zu
Klimaanpassung und Erhalt der
Biodiversität in Nordost-Mindanao
Das Modul 2 (IP4Biodiv) wird insgesamt mit
90,2 von 100 Punkten als erfolgreich bewertet.
https://mia.giz.de/qlink/ID=246774000
Tansania Programm nachhaltiges Manage-ment natürlicher Ressourcen
Das Projekt/ Programm wird insgesamt mit 70
von 100 Punkten als zufriedenstellend bewertet.
https://mia.giz.de/qlink/ID=247202000
Südkaukasus Integriertes Biodiversitätsmanage-ment
Das Projekt/ Programm wird insgesamt mit 92
von 100 Punkten als sehr erfolgreich bewertet.
https://mia.giz.de/qlink/ID=247877000
https://mia.giz.de/qlink/ID=247801000
IZR/Globalvorhaben
Politikfeldübergreifender
Kooperationsfonds: Einzelmaßnahme
"Bekämpfung von Wilderei und
illegalem Wildtierhandel in Afrika und
Asien"
Das Projekt/ Programm wird insgesamt mit 15,0
von 16 Punkten als sehr erfolgreich bewertet.
https://mia.giz.de/qlink/ID=49117000
Mit dem Übergang der Ende 2021 abgelaufenen „Partnerschaft gegen Wilderei
und den illegalen Wildtierhandel (in Afrika und Asien)“ in die laufende
„Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in Afrika und Asien“ war auch eine
Ausweitung des geographischen Bezuges verbunden, im Hinblick auf die
Ursprungsländer illegaler Wildtierprodukte zum Beispiel von dem östlichen und
südlichen Afrika nun auch auf Länder des westlichen Afrikas, da sich dort neue
Handelsrouten für illegale Wildtierprodukte herausgebildet haben. Weitere
relevante Regionen und Länder entlang der illegalen Handelsketten werden im
Rahmen von Studien, länderübergreifenden Maßnahmen und Dialogformaten
sowie in Kooperation mit anderen Entwicklungsvorhaben erreicht. Beide
Partnerschaftsvorhaben werden bzw. wurden gemeinsam von BMZ und BMUV
gefördert.
10. Plant die Bundesregierung, dabei bereits bestehende Vorhaben, wie
beispielsweise die Partnerschaft gegen Wildtierhandel des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
fortzuführen?
Wenn ja, welche, und wie lange?
Wenn nein, warum nicht?
Die Laufzeitenden der am 31. Dezember 2021 laufenden BMZ-geförderten
Vorhaben zum Thema (siehe Antwort zu Frage 2) sowie der Planungsstand zu
möglichen Nachfolge-Projekten sind in Tabelle 3 aufgeführt.
Die gemeinsam von BMZ und BMUV geförderte „Partnerschaft gegen
Wilderei und den illegalen Wildtierhandel (in Afrika und Asien)“ ist Ende 2021 in
das Nachfolgevorhaben „Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in Afrika und
Asien“ übergegangen.
Tabelle 3: Laufzeitende der am 31. Dezember 2021 laufenden Vorhaben zum
Thema (siehe Tabelle 1) und Planungsstand zu möglichen Nachfolge-Projekten.
Land Projekttitel Laufzeitende
Afrika
Regionalprojekte
Grenzüberschreitendes Biosphärenreservat WAP-Region 30.06.2023
Indien Erhalt Biodiversität - Minderung von Mensch-Wildtier-Konflikten 30.06.2023
Afrika
Regionalprojekte
Programm nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Kongobecken –
Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa
31.10.2022
Glob. Vorhaben Partnerschaft gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel (in Afrika und
Asien)
31.12.2021
Glob. Vorhaben Sektorvorhaben Erhalt der Biodiversität an Land 31.03.2023
Namibia Klimawandel und inklusive Nutzung natürlicher Ressourcen 31.12.2024
Laos Schutz und nachhaltige Nutzung von Waldökosystemen und Biodiversität
in Laos
30.06.2024
Glob. Vorhaben Unterstützung der Internationalen Allianz gegen Gesundheitsrisiken im
Wildtierhandel
31.12.2023
Glob. Vorhaben Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in Afrika und Asien 30.09.2025
Kenia COVID-19-Soforthilfe für Wildhegegebiete in der Maasai Mara Region 31.03.2023
11. Wird die Bundesregierung die Aufklärung der Bevölkerung in den
betroffenen Staaten (Ursprungsstaaten wie auch Zielländer der gewilderten
Tiere bzw. Tierprodukte) gegen den Wildtierhandel gemeinsam mit den
Partnerländern intensivieren, um auf das Artenschutzproblem
hinzuweisen?
Wenn ja, wie sieht hierfür das Zeitfenster aus?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, ihr Engagement im
internationalen Artenschutz sowie gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel in
Zusammenarbeit mit den Partnerländern zu intensivieren. Zur Zielgruppe im
Politikfeld der Bekämpfung von Wildtierkriminalität zählen alle Akteure entlang
der gesamten illegalen Handelskette. Dies sind erstens lokale
Bevölkerungsgruppen, deren Chancen auf eine wirtschaftliche Entwicklung durch die
nachhaltige und partizipative Nutzung der Ökosysteme und Wildtierressourcen
erhalten und verbessert werden sollen. Zweitens gehören hierzu Angehörige der
Legislative, Exekutive und Judikative, die für den Erhalt der bedrohten
Tierarten Sorge tragen, den Handel und Transport regeln und kontrollieren sowie
Gesetzesverstöße aufdecken und ahnden. Drittens umfasst die Zielgruppe auch die
Konsumenten illegaler Wildtierprodukte, die über die negativen Auswirkungen
ihres Verhaltens aufgeklärt werden (Nachfragereduktion). Mittler sind
internationale, regionale und lokale staatliche und nichtstaatliche Organisationen, die
ebenfalls entlang der illegalen Handelskette agieren und so gemeinsam auf das
Artenschutzproblem hinweisen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die legale Trophäenjagd zum Beispiel
in den Staaten des südlichen Afrikas wie in Namibia oder Südafrika?
13. Plant die Bundesregierung, sich innerhalb der EU für ein umfassendes
Importverbot von legalen Jagdtrophäen geschützter bzw. bedrohter
Tierarten einzusetzen?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nationale Regelungen von Drittstatten fallen in die ausschließliche
Souveränität der jeweiligen Staaten. Gegenwärtig prüft die Bundesregierung mögliche
Aktivitäten und Maßnahmen zur Reduzierung von Importen von Jagdtrophäen
geschützter Arten. Eine weitergehende Regulierung wäre ggf. auf EU-Ebene
sinnvoll, um gemeinsame Standards für die gesamte EU zu setzen.
14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Volumen (in Tonnen) und den
Wert (in Euro) an Erzeugnissen aus illegalem Wildtierhandel (wie
Elfenbein, Nashorn, Schuppentiere etc.) ein, die jährlich in die Bundesrepublik
Deutschland eingeführt werden?
Die Stellungnahme der Bundesregierung bezieht sich nur auf die bekannt
gewordenen illegalen Einfuhren, dem so genannten „Hellfeld“. Schätzungen über
das Volumen oder den Wert der sich im so genannten „Dunkelfeld“
befindlichen illegalen Einfuhren können nicht gegeben werden. Das Bundesamt für
Naturschutz bereitet die von deutschen Zollbehörden erhaltenen Informationen
zu Beschlagnahmungen und Einziehungen auf und stellt diese jährlich auf der
Internetseite
https://www.bfn.de/verstoesse-und-ahndungen-bundesbehoerden
öffentlich zur Verfügung. Informationen zu den illegal eingeführten
Warengruppen (Codes nach den Vorgaben des Anhangs VII der VO (EG) Nummer
865/2006) und zu den Mengen (Maßeinheiten) geben einen Überblick über den
illegalen Handel geschützter Arten. Allerdings liegen Daten zum Gewicht nicht
in jedem Falle vor, so dass das Volumen nicht abschließend ermittelt werden
kann. Ebenso wird seitens der zuständigen Behörden nicht recherchiert,
welchen Wert die eingezogenen Waren haben.
Durch die Bundeszollverwaltung wurden im vergangenen Jahr 2021 bei 1 130
Aufgriffen insgesamt 88 195 Stück und 138 kg artengeschützte Tiere und
Pflanzen sowie Teile und Erzeugnisse daraus sichergestellt. Einzelaufgriffe mit
überdurchschnittlich hohen Sicherstellungsmengen waren nicht zu verzeichnen.
Wegen des Verdachtes einer Straftat im Deliktsbereich der
Artenschutzkriminalität wurden durch den Zollfahndungsdienst insgesamt 111
Ermittlungsverfahren geführt. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 ist dies ein leichter Anstieg. Die
Schwerpunkte der Feststellungen lagen bei Lederwaren (Krokodil, Schlange
und Waran) sowie Diät- und Nahrungsergänzungsmitteln mit Bestandteilen von
Kakteen, Afrikanischem Stinkholz und der Indischen Kostuswurzel. Die
Erzeugnisse wurden überwiegend in Paketsendungen aufgegriffen. Darüber
hinaus wurden vermehrt Sendungen mit Schmuck und Ziergegenständen aus
Elfenbein vom Elefanten beschlagnahmt. Insgesamt erfolgten über 60 Aufgriffe
von Elfenbein und Erzeugnissen daraus.
Bzgl. des Zeitraums 2010 bis 2017 wird bezogen auf Elefanten-Elfenbein und
Rhinozeros-Produkte auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/3257 verwiesen.
Im Wesentlichen handelt es sich um kleinere Aufgriffe (Elfenbeinschmuck,
kleinere Schnitzereien durch Touristen und in Postsendungen).
15. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass als
Nachzuchten umdeklarierte Wildtiere, die in der Bundesrepublik Deutschland
zu Transitzwecken ankommen, um in Drittstaaten als legale Erzeugnisse
eingeführt zu werden?
Bzgl. der Umsetzung des Übereinkommens CITES werden die rechtlichen
Rahmenbedingungen für Durchfuhr oder Transit von nach CITES geschützten
Exemplaren in Artikel 7 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 338/97 festgelegt.
Durchfuhr ist die Beförderung von Exemplaren durch die Gemeinschaft von einem
Versendungsland zu einem Bestimmungsland, die beide außerhalb der
Gemeinschaft liegen, also Drittstaaten sind. Der deutsche Zoll prüft bei Sendungen im
Transit, ob die Ausstellung der nach CITES erforderlichen Ausfuhrdokumente
nachgewiesen werden kann. Eine inhaltliche Prüfung, ob die Angaben im
Ausfuhrdokument korrekt sind, wird nicht vorgenommen.
Die Zollbehörden wirken auch bei der Durchfuhr i. S. d. Artikel 2 Buchstabe v
der VO (EG) Nummer 338/97 von artengeschützten Tieren und Pflanzen mit.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben in dem vom Ausfuhrstaat
erteilten Ausfuhrdokument in Bezug auf das tatsächlich angemeldete Tier, wird
zur Klärung das Bundesamt für Naturschutz eingebunden.
Inhaltlich ist das Problem der Falschdeklarierung, zum Beispiel vorgebliche
Zucht des zu bescheinigenden Exemplars, bekannt und es liegt in der
Verantwortung der erteilenden Behörde, die Angaben des Antragstellers nur zu
bestätigen, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird. Unter CITES wird die
Problematik in der Resolution Conf. 17.7 behandelt: diese sieht ein Verfahren
vor, um entsprechende Fehler auf Grundlage der ‘CITES Trade Database‘ zu
identifizieren, damit CITES-Fachausschüsse Empfehlungen an den betroffenen
Vertragsstaat aussprechen können und in Zukunft falsche Feststellungen
vermieden werden.
Damit Falschdeklarationen möglichst noch vor Ausstellung erkannt werden, ist
ausreichendes Kontrollpersonal erforderlich, das fachlich in der Lage ist,
entsprechende Falschangaben zu entdecken.
16. Wird die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht für Wildtiere
einführen, aus der das Herkunftsland hervorgeht?
Bzgl. der Umsetzung des Übereinkommens CITES wird sich die
Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Kennzeichnungspflichten
erweitert werden, um die Nachverfolgbarkeit von lebenden Tieren und somit die
Kontrolle der Einhaltung der Gesetze zu verbessern. Darüber hinaus dient die
Kennzeichnung dazu, das Exemplar einer bestimmten behördlich erteilten
Bescheinigung zuzuordnen.
Die nationalen artenschutzrechtlichen Anforderungen zur
Kennzeichnungspflicht lebender Exemplare bestimmter besonders geschützter Säugetier-,
Vogel- und Reptilienarten wird in den §§ 12 ff. i. V. m. der Anlage 6 der
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geregelt.
17. Plant die Bundesregierung, die Haltung von Wildtieren unter
Berücksichtigung von Tierschutz, Artenschutz und Gesundheitsschutz
bundeseinheitlich zu regeln, und wenn ja, wann, und wie?
18. Zieht die Bundesregierung dabei in Betracht, Positivlisten einzuführen,
die gesetzlich regeln, welche Tierarten unter Einhaltung des Tier-, Natur-
und Artenschutzes sowie von Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben in
Deutschland gehandelt und gehalten werden dürfen?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Tierschutz bei der Haltung von Wildtieren ist durch das Tierschutzgesetz
bundeseinheitlich geregelt. Unter anderem muss das Tier seiner Art und seinen
Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht
untergebracht werden und die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung
darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare
Leiden oder Schäden zugefügt werden. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen
hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und
verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
verfügen. Diese Vorgaben werden durch das vom Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Gutachten mit
Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren konkretisiert. Soweit das
Artenschutzrecht für Genehmigungsverfahren Haltungsanforderungen aufstellt, orientiert
sich der Artenschutzvollzug an diesen Haltungsgutachten.
Die Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich des Tier- und Artenschutzes
in dieser Legislaturperiode orientieren sich grundsätzlich am Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Die Bundesregierung
hat zudem das am 24. Mai 2022 im EU-Agrarrat von einigen EU-
Mitgliedstaaten vorgestellte Positionspapier für eine EU-Positivliste für die Haltung von
Wildtieren als Heimtiere unterstützt. In dem Positionspapier wird die
Kommission gebeten, den möglichen Nutzen einer EU-Positivliste für die Haltung von
Heimtieren zu prüfen.
19. Plant die Bundesregierung, für die unterschiedlichen, gewerblichen
Tierbörsen verbindliche, tierschutzkonforme und leicht durchführbare
gesetzliche Regelungen zu schaffen?
20. Welche Fortschritte hat die Bundesregierung erreicht, um ein Verbot des
Verkaufs von Wildfängen auf Tierbörsen durchzusetzen?
21. Wie ist der Stand der Arbeiten der Bundesregierung zur Einführung eines
zentralen Tierbörsenregisters mit Anbieterverzeichnis?
22. Wie ist der Stand der Arbeiten der Bundesregierung hinsichtlich der
durchgehenden Überwachung von Wildtierbörsen durch Amtstierärzte,
spezialisierte Tierärzte und Artenschutzbehörden?
Die Fragen 19 bis 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Tierschutz bei der Durchführung von Tierbörsen ist durch das
Tierschutzgesetz gesetzlich geregelt. Insbesondere unterliegt die Durchführung von
Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte einer
Erlaubnispflicht. Zudem unterliegen diejenigen, die auf Tierbörsen
gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln, einer Erlaubnispflicht. Die vom BMEL
herausgegebenen Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter
Tierschutzgesichtspunkten konkretisieren die zu beachtenden Tierschutzmaßnahmen. Der
Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode sieht in Bezug auf Tierbörsen
vor, dass die Leitlinien aktualisiert werden sollen.
Die Durchführung des Tierschutzgesetzes obliegt gemäß § 15 des
Tierschutzgesetzes den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Dies umfasst auch die
Kontrolle der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben auf Tierbörsen.
Die Zollfahndungsämter und das Zollkriminalamt beteiligen sich regelmäßig an
(zeitlich befristeten und konzentrierten) Maßnahmen gegen den Verkauf illegal
eingeführter artenschutzrechtlicher Exemplare auf Verkaufsplattformen im
Internet sowie entsprechenden Verkaufsveranstaltungen und Tauschbörsen.
Hierbei wurden in der Vergangenheit einzelne strafrechtliche Ermittlungsverfahren
initiiert. Eingehenden oder an das Zollkriminalamt weitergeleiteten (Bürger-)
Hinweisen zu entsprechenden Onlineangeboten wird in jedem Einzelfall
nachgegangen.
23. Plant die Bundesregierung, den Online-Handel mit Wildtieren gesetzlich
zu regulieren?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ein Verbot
des postalischen Tierversands zu erreichen?
Die Bundesregierung hat sich intensiv an den kürzlich abgeschlossenen
Verhandlungen zu einer Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste
(Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG
(nachfolgend bezeichnet als „Digital Services Act“ oder „DSA“) beteiligt.
Der DSA etabliert einheitliche und klare Regeln für Plattformbetreiber in
Bezug auf den Umgang mit illegalen Inhalten. Er soll in seinem
Anwendungsbereich umfassend das Recht im Binnenmarkt harmonisieren und bildet damit
auch den künftigen regulatorischen Rahmen für den Online-Handel mit
Wildtieren. Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen zur Eindämmung des
illegalen Handels mit Tieren, einschließlich (geschützter) Arten, strenge
Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen und eine Stärkung der
Vollzugsmöglichkeiten mitgliedstaatlicher Behörden eingefordert.
In Bezug auf die Regulierung des Wildtierhandels sind die folgenden
Verhandlungsergebnisse besonders hervorzuheben:
– Lebende Tiere sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich des DSA erfasst.
– Anordnungen von Justiz- und Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten
gegen illegale Inhalte sowie Auskunftsersuchen müssen von allen Online-
Vermittlungsdiensten unverzüglich umgesetzt werden.
– Von den Plattformbetreibern gelöschte Angebote (zum Beispiel ein illegales
Angebot für ein wild entnommenes Exemplar einer geschützten Art) sollen
unverzüglich in einer von der Kommission verwalteten, von Maschinen
lesbaren strukturierten Datenbank gebündelt werden, auf die die
mitgliedstaatlichen Behörden Zugriff haben.
– Zur Identifizierung von Verkäufern von Tieren wird auf die Antwort zu
Frage 24 verwiesen.
– Betreiber besonders großer Plattformdienste müssen regelmäßig eine
Prüfung ihrer systemischen Risiken vornehmen. Der illegale Handel mit
lebenden Tieren ist ausdrücklich Teil des Risikoassessments.
Der Verordnungsentwurf befindet sich im Abschluss des europäischen
Verordnungsgebungsverfahrens. Derzeit läuft die sprachjuristische Prüfung des
finalen Entwurftextes.
Der gewerbsmäßige Transport von Wirbeltieren ist nur durch spezielle
Tiertransportunternehmen zulässig. Die Tiertransportunternehmen müssen über eine
Zulassung nach der Verordnung (EU) Nr. 1/2005 über den Tierschutz beim
Transport verfügen, wobei die Zulassung an die Einhaltung von
Tierschutzanforderungen wie zum Beispiel die Sachkunde der Fahrerinnen und Fahrer
gebunden ist. Für Beförderungen von über acht Stunden benötigen auch die
einzelnen Transportfahrzeuge eine Zulassung nach der Verordnung (EU)
Nr. 1/2005. Die Prüfung der Unternehmen und der Fahrzeuge und die Erteilung
der Zulassung erfolgt durch die hierfür zuständigen Landesbehörden, in der
Regel die örtlichen Veterinärämter.
24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Online-Plattformen dazu verpflichtet werden sollten, den technischen
und organisatorischen Rahmen für die zuverlässige Registrierung und
Identifizierung von Verkäufern exotischer Tiere zu gewährleisten sowie
zu dokumentieren, und wenn ja, plant sie Maßnahmen diesbezüglich?
Die Bundesregierung beabsichtigt, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehen, für den Onlinehandel mit
Heimtieren eine verpflichtende Identitätsüberprüfung einzuführen. Sie hat sich
in den Verhandlungen zum Digital Services Act daher dafür eingesetzt, dass
Betreiber von Online-Plattformen dazu verpflichtet werden, die Registrierung
und Identifizierung von allen Anbietern lebender Tiere vorzunehmen zur
Eindämmung des illegalen Tier- und Artenhandels. Der Digital Services Act sieht
nunmehr eine solche Verpflichtung für die Betreiber von Online-Plattformen
vor, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit
Unternehmern ermöglichen. Die Bundesregierung prüft, welche weiteren Maßnahmen
neben dem Digital Services Act getroffen werden können, um die
Identifizierung sämtlicher Anbieter lebender Tiere zu erreichen.
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ISSN 0722-8333]