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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verbändebeteiligung beim Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

11.08.2022

Aktualisiert

29.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/290927.07.2022

Verbändebeteiligung bei dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2022 den Entwurf für ein Gesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 (nachfolgend: CETA-Ratifizierungsgesetz) beschlossen. Sobald alle EU-Mitgliedstaaten das CETA-Abkommen ratifiziert haben, können die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Teile des Abkommens angewendet werden. Zu den Regelungen, die erst nach der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft treten, gehören u. a. die Regelungen zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten durch ein öffentlich legitimiertes Investitionsgericht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Verbände wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an der Verbändeanhörung gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zum CETA-Ratifizierungsgesetzentwurf beteiligt?

2

Wie begründet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die bei der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO zum CETA-Ratifizierungsgesetzentwurf gesetzte Frist von einem Arbeitstag?

3

Hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die bei der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO zum CETA-Ratifizierungsgesetzentwurf gesetzte Frist für angemessen?

4

Welche Stellungnahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO zum CETA-Ratifizierungsgesetzentwurf von zur Stellungnahme aufgeforderten Verbänden erhalten (bitte einzeln auflisten)?

5

Welche weiteren Stellungnahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO zum CETA-Ratifizierungsgesetzentwurf von nicht zur Stellungnahme aufgeforderten Verbänden erhalten (bitte einzeln auflisten)?

6

Welche Änderungen und Ergänzungen am in der Verbändeanhörung nach § 47 GGO versandten CETA-Ratifizierungsgesetzentwurf wurden als Ergebnis der Verbändeanhörung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgenommen?

7

Welchen Verbänden und weiteren gesellschaftlichen Akteuren, insbesondere Nichtregierungsorganisationen, wurde der CETA-Ratifizierungsgesetzentwurf vor der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung gestellt (bitte einzeln auflisten)?

8

Mit welchen Verbänden und weiteren gesellschaftlichen Akteuren, insbesondere Nichtregierungsorganisationen, wurde der CETA-Ratifizierungsgesetzentwurf vor der Verbändeanhörung gemäß § 47 GGO vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz besprochen (bitte einzeln auflisten)?

Berlin, den 26. Juli 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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