Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie – Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission plant, die Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtline) zu überarbeiten. Die Richtlinie regelt die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen in Europa. Von der Richtlinie sind europaweit ca. 52 000 Industrieanlagen erfasst, davon ca. 9 000 in Deutschland (https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/industrieemissionstichtlinie#undefined). Die Europäische Kommission schlägt vor, den Anwendungsbereich der IED-Richtlinie erheblich auszuweiten. Zusätzlich sollen die Anforderungen an Anlagen verschärft werden. Die Verschärfung der Richtlinie gefährdet nach Ansicht der Fragesteller die Industrieproduktion und die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie positioniert sich die Bundesregierung zum vorgeschlagenen Richtlinienentwurf der EU-Kommission über Industrieemissionen?
Hält die Bundesregierung die Auswirkung der Novelle der IED-Richtlinie für zumutbar für die Unternehmen?
Wie schätzt die Bundesregierung die personellen und finanziellen Auswirkungen der geänderten IED-Richtlinie auf Mittelstand und Industrie ein?
Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die zusätzlichen Belastungen ggf. abmildern?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den durch die IED-Richtlinie anstehenden starken Anstieg von Genehmigungsverfahren zu bewältigen?
Wird die Bundesregierung Änderungen der IED-Richtlinie fordern, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, und wenn ja, welche?
Wird die Bundesregierung ein verbindliches Umweltmanagementsystem ablehnen, um Doppelregelungen und zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, und wenn nein, welche Argumente sprechen für ein zusätzliches Umweltmanagementsystem?
Wird die Bundesregierung den Vorschlag, Emissionsgrenzwerte am unteren Rand der Bandbreite (der besten verfügbaren Techniken) anzusetzen, unterstützen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Einführung von Umweltleistungsgrenzwerten (beispielsweise Verbrauchswerte, Ressourceneffizienz, Wasser- und Energieverbrauch)?
Hält die Bundesregierung den Sevilla-Prozess, auch nach der Einführung der Umweltleistungsgrenzwerte für die besten verfügbaren Techniken und Zukunftstechniken und die damit deutlich aufwendigere Datenerhebung, noch für umsetzbar?
Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der verpflichtenden Erstellung von Transformationsplänen und deren Aufnahme in Umweltmanagementsysteme im Hinblick auf unbürokratische Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Industrieunternehmen insgesamt ein?
Hat die Bundesregierung Haltung zur Erweiterung des Anwendungsbereiches der IED-Richtlinie auf eine Vielzahl zusätzlicher Anlagen aus Industrie und Landwirtschaft, und wenn ja, welchen konkreten Mehrwert für die Umwelt erwartet die Bundesregierung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden personell besser ausgestattet werden müssen, um die zusätzlichen Anträge für Neu- und Änderungsanträge fristgerecht bearbeiten zu können, und wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die personelle Ausstattung der Behörden zur Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben anzupassen?
Wie hoch ist der abgeschätzte Mehraufwand für Überwachungsbehörden in Bezug auf die geplanten Umweltmanagementsysteme?
Wie hoch ist der abgeschätzte Mehraufwand für Überwachungsbehörden in Bezug auf die vorgesehene Regelung zu Erstellung von Transformationsplänen?
Unterstützt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission angestrebte Beweislastumkehr in der Novellierung der IED-Richtline, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Unternimmt die Bundesregierung auf europäischer Ebene Schritte, um mögliche negative Auswirkungen der geplanten Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie auf industrielle Anlagen zu vermeiden, und wenn ja, welche?
Welche ökonomischen Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen plant die Bundesregierung, um die ökonomischen Folgen des anstehenden Transformationsprozesses abzumildern?
Wie viele Ausnahmeregelungen gab es in Deutschland im Jahr 2021, in denen die Behörden weniger strenge Emissionsgrenzwerte für Anlagen festgelegt haben?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die durch die Änderung der IED-Richtlinie notwendige erhöhte Anzahl von Genehmigungsverfahren (insbesondere in Bezug auf Ausnahmeregelungen) zu bewältigen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der bestehenden Anlagen nach der IED-Richtlinie in Deutschland, die nicht die strengsten, mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte einhalten?