[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2958 –
Heimischer Rohstoffabbau, internationaler Rohstoffbezug und Auswirkungen auf
die Ausbauziele der erneuerbaren Energien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für die deutschen Verbraucher und die deutsche Wirtschaft ist eine
zuverlässige und sichere Versorgung mit Rohstoffen von größter Bedeutung. Während
Baurohstoffe und eine Vielzahl von Industriemineralien in Deutschland
abgebaut werden, besteht besonders bei Energierohstoffen und Metallen, die für
die Transformation hin zur Klimaneutralität essenziell sind, eine große
Abhängigkeit vom Ausland. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf
die Ukraine, unterbrochener Lieferketten und darauffolgender Preissprünge
bei vielen Rohstoffen ist es von grundlegender Bedeutung, dass auf nationaler
und internationaler Ebene Maßnahmen unternommen werden, die den
heimischen Rohstoffabbau erleichtern und beschleunigen sowie den Bezug von
Rohstoffen aus dem Ausland absichern und diversifizieren.
1. Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der
heimischen Rohstoffförderung im Hinblick auf die aktuelle
weltpolitische Lage und die Versorgungssicherheit?
Die Versorgung unserer Volkswirtschaft mit Rohstoffen ist ein Schwerpunkt der
Arbeit der Bundesregierung. Der russische Angriffskrieg hat die Bedeutung des
Themas noch mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt.
Deutschland bleibt bei vielen wichtigen Rohstoffen auf Importe angewiesen. Dabei
spielen heimische Rohstoffe eine wichtige Rolle, da diese die
Versorgungssicherheit am besten gewährleisten, in der Regel kostengünstiger sind, die
Einhaltung hoher Umwelt- und Sozialstandards gewährleisten sowie Wohlstand
und Arbeitsplätze im Inland schaffen. Die Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren, der Ausbau von Kreislaufwirtschaft und Recycling
sowie der entsprechenden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten sind hier
wesentliche Elemente, um die Resilienz der deutschen Wirtschaft zu stärken
und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3243
20. Wahlperiode 01.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 26. August 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Versprechen aus
dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP umsetzen, die Wirtschaft bei der Sicherung einer nachhaltigen
Rohstoffversorgung zu unterstützen und den heimischen Rohstoffabbau zu
erleichtern und ökologisch auszurichten?
a) Wie soll die Unterstützung des heimischen Abbaus konkret erfolgen?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherung heimischer Rohstoffvorkommen in Deutschland ist eine
Querschnittsaufgabe verschiedener Stellen in Bund und Ländern. Für ihre
Zusammenarbeit gibt es sehr gut etablierte Strukturen. Die Staatlichen Geologischen
Dienste (SGD) der Bundesländer erheben alle notwendigen
rohstoffgeologischen und rohstoffwirtschaftlichen Daten zur Rohstoffsicherung fortlaufend,
geben rohstoffgeologische Kartenwerke und Fachplanungskarten
„Rohstoffsicherung“ heraus und erstellen Rohstoffsicherungskonzepte. Auf Basis der
Fachplanungskarten obliegt dann den Behörden der Raumplanung die
Ausweisung solcher (aber oft nicht aller) Flächen für die Rohstoffsicherung. Die
Unterstützung des heimischen Bergbaus durch die Bundesregierung erfolgt durch
die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Diese steht in
engem Austausch mit den SGD, sammelt und stellt kontinuierlich
kommerzielle und nichtkommerzielle Daten und Informationen zusammen
(Fachinformationen Rohstoffe) und erstellt rohstoffwirtschaftliche Studien sowie
bundesweite, kleinmaßstäbliche Rohstoffkarten. Allgemeinverständliche Broschüren
zu heimischen Rohstoffen sollen zudem die Akzeptanz für Rohstoffe in der
Öffentlichkeit stärken (Maßnahme 6 der Rohstoffstrategie der Bundesregierung).
Im Rahmen der Teilnahme der BGR in verschiedenen europäischen Projekten
(z. B. GeoERA) und Gremien (z. B. EGS-MREG, Raw Material Supply Group
RMSG) werden in Kooperation mit den europäischen geologischen Diensten
europaweite Rohstoffinformationen zu Metallrohstoffen in primären und
sekundären Vorkommen zusammengeführt und veröffentlicht.
Entsprechend der Maßnahme 4 „Heimische Rohstoffsicherung“ der
Rohstoffstrategie der Bundesregierung wurde die BGR beauftragt, ein Programm zu
entwickeln, mit dem die Staatlichen Geologischen Dienste der Länder bei der
Rohstofferkundung durch Bereitstellung von geeigneter
wissenschaftlichtechnischer Infrastruktur unterstützt werden können. Die Abfrage bei den SGD
nach möglichen gemeinsamen Projekten bezüglich der Erkundung von
kritischen Rohstoffen läuft derzeit und wird Ende des Sommers 2022 abgeschlossen
sein.
b) Wird die Bundesregierung eine umfassende Datenerhebung
durchführen, welche Rohstoffe in Deutschland vorhanden sind, und in welchem
Umfang?
Im seit 1980 jährlich erscheinenden BGR-Bericht „Deutschland –
Rohstoffsituation“ veröffentlicht die BGR eine Gesamtdarstellung der Situation der
nicht erneuerbaren Rohstoffe für Deutschland. Der Bericht enthält Zahlen und
Fakten zur aktuellen heimischen Rohstoffproduktion, zum deutschen
Außenhandel, zur Entwicklung der Rohstoffpreise und zum Rohstoffverbrauch im
Hinblick auf die Versorgungssituation Deutschlands mit mineralischen und
Energierohstoffen. Die Erkundung und Ausweisung von Rohstoffpotentialen
fällt in den Aufgabenbereich der SGD. Des Weiteren erstellt die BGR
gemeinsam mit den SGD die Karte der oberflächennahen Rohstoffe der
Bundesrepublik Deutschland (KOR200/250), welche die Rohstoffpotentiale in Deutschland
in bundesweit vergleichbarer Weise darstellt und eine erste allgemeine
Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten liefert. Großmaßstäblichere
und damit detaillierte Karten und Daten obliegen den SGD.
c) Welche (mineralischen und energetischen) Rohstoffe sollen konkret in
Deutschland (ggf. vermehrt) abgebaut werden?
In Deutschland werden derzeit mehr als 40 Energierohstoffe und mineralische
Rohstoffe gewonnen. Einen ausführlichen Überblick über die Gewinnung
heimischer Rohstoffe liefern die Broschüren der BGR. Der Schwerpunkt der
heimischen Rohstoffgewinnung liegt auf den Steine- und Erden-Rohstoffen
(Baurohstoffen). Sand, Kies und gebrochene Natursteine machen dabei rund
80 Prozent der jährlichen Produktionsmenge aus. Neben Braunkohle und
weiteren Steinen und Erden werden aus heimischen Lagerstätten auch wichtige
Industrieminerale wie Quarzsand und -kies sowie Kali- und Steinsalz in
größerem Umfang gewonnen. Die allgemeine Erkundung von Rohstoffen obliegt den
SGD und die detaillierte Erkundung einzelner Vorkommen den Unternehmen.
(siehe auch die Antwort zu Frage 31e.)
d) Wie gestaltet sich hierfür der jeweilige Zeitplan pro Maßnahme, und
wurden hierzu bereits Gespräche mit den Bundesländern geführt, und
wenn ja, über welche Maßnahmen wurde gesprochen, und wie ist der
aktuelle Stand der Gespräche, und wenn nein, warum nicht?
Bei den unter der Antwort zu 2b geführten Arbeiten der BGR und der SGD
handelt es sich um mehrjährige Projekte. Ein regelmäßiger Austausch zur
Rohstoffsicherung in Deutschland erfolgt mit den SGD der Bundesländer u. a. über
die AG Rohstoffe des Bund-Länder-Ausschuss Bodenforschung (BLA Geo).
e) Welche Rolle spielt dabei die Versorgung der Bevölkerung und der
Wirtschaft mit lebensnotwendigen Grundstoffen, etwa Baurohstoffen,
Düngemitteln, Grundstoffen für die chemische und
Lebensmittelindustrie?
Die nachhaltige Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit
nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen ist ein zentraler Baustein der aktuellen
Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Bisher sind z. B. in Folge der Pandemie
Lieferengpässe bei einigen Rohstoffe bzw. Vorprodukten bekannt, oder auch
kürzlich durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Preise für
mineralische Rohstoffe befinden sich allerdings wieder auf dem Niveau vor
dem Angriffskrieg gegen die Ukraine.
f) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
klimabedingten Rückgangs der deutschen Fichtenbestände die zukünftige
Verfügbarkeit des nachwachsenden Baurohstoffes Holz, und mit welchen
klimaresilienteren deutschen Holzsorten plant die Bundesregierung –
auch mit Blick auf die Zielsetzung des Koalitionsvertrages,
überwiegend heimische Baumarten zu fördern –, den sich verringernden
Baurohstoff Fichtenholz perspektivisch zu substituieren?
Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald werden das inländische
Holzaufkommen in Art (Baumarten) und Umfang (Mengen) langfristig
beeinflussen. Der wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) geht in seinem
Gutachten von Oktober 2021 (Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik, 2021:
Die Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel, Berlin,
S. 192) davon aus, dass der Nadelholzbedarf für die Deckung der benötigten
Holzbausortimente in den nächsten 15 bis 20 Jahren noch ausreichend durch
inländische Versorgung gedeckt werden kann. Der Holzbau trägt in dieser
Situation mit dazu bei, die im Zuge des notwendigen Waldumbaus sowie durch
weitere Schäden anfallenden Nadelholzmengen mit hoher Wertschöpfung sinnvoll zu
verwenden. Angesichts des Laubholzanteils im Zuge des Waldumbaus und den
derzeitigen großflächigen Schäden im Wald (insbesondere an der Fichte) ist bei
einer dauerhaften Fortsetzung dieser Entwicklung mittel- bis langfristig mit
einem Rückgang des heimischen, regionalen Nadelholzangebotes und Zunahme
an Laubholz zu rechnen. Das Bauen mit Holz und die Wertschöpfung in der
Forst- und Holzwirtschaft sind derzeit zum größten Teil auf Produkte aus
Nadelholz gestützt. Beim notwendigen Waldumbau hin zu risikoärmeren
Mischwäldern, sollten neben geeigneten, vorwiegend heimischen Laubbaumarten
daher auch klimastabilere Nadelbaumarten als Alternative zur Fichte (z. B. Tanne,
Douglasie, Kiefer, Küstentanne) mit in Betracht gezogen werden. Die
Transformation des Bauens mit Holz, hin zu einer verstärkten Laubholzverwendung im
Holzbau, stellt damit sowohl die Wald- und Holz- als auch die Bauwirtschaft
vor große Herausforderungen. Der zusätzliche Bedarf wird wahrscheinlich über
Importe sowie durch notwendige Optimierungen im Bereich des effizienteren
Rohstoff- und Materialeinsatzes (z. B. Steigerung Altholzmobilisierung und
-einsatz) gedeckt werden müssen.
g) Welche Herausforderungen gibt es aus Sicht der Bundesregierung
beim Umwelt- und Naturschutz nach dem deutschen Bergrecht, wenn
laut Koalitionsvertrag der heimische Rohstoffabbau ökologisch
ausgerichtet werden soll?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2a wird verwiesen. Die
Bundesregierung erkennt die Wichtigkeit der heimischen Rohstoffförderung für
eine sichere und nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen an und strebt auch in
Zukunft eine heimische Förderung an – in Übereinstimmung mit entsprechend
hohen Umweltschutzstandards sowie den angestrebten Klimazielen und den
daraus resultierenden Maßnahmen. Die Genehmigung neuer Vorhaben obliegt den
Bundesländern.
h) Bekennt sich die Bundesregierung zu dem Ziel, den heimischen
Rohstoffabbau im aktuell bestehenden Umfang (beispielsweise die derzeit
aktiven Abbaue bzw. Förderfelder bzw. Bergwerke) zu erhalten,
weiterzuführen und darüber hinaus neue Vorhaben zu genehmigen?
Das Ziel der Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten,
dass die deutsche Volkswirtschaft mit ausreichend Rohstoffen versorgt und
dabei möglichst viele Ressourcen – heimische wie importierte – geschont werden.
Deshalb setzt der Koalitionsvertrag auf eine Senkung des primären
Rohstoffverbrauchs und den Ausbau der Kreislaufwirtschaft. Gleichwohl bleibt
heimischer Bergbau wichtig.
i) Wird die Bundesregierung Betriebe des Rohstoffsektors – die in der
Regel sehr energieintensiv sind – bei der Transformation zu einer
CO2-freien Produktion besonders unterstützen, und wenn ja, wie soll
die Unterstützung konkret aussehen?
Die Bundesregierung fördert die Industrie durch eine Reihe von
Fördermaßnahmen, um die Herausforderungen der Transformation zu meistern. Die
Unterstützung erlaubt es Unternehmen in neue, innovative Produktionsverfahren zu
investieren und Ihren CO2-Fußabdruck zu senken. Insbesondere sollen durch
das Instrument der Klimaschutzverträge auch die mit Investitionen in
klimafreundliche Technologien und Produktionsverfahren einhergehenden höheren
Betriebskosten unterstützt werden. Schließlich werden die Belastungen z. B.
durch die CO2-Bepreisung durch Carbon Leakage-Schutzmaßnahmen
abgefedert. Zu nennen sind hier die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung
von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV)
für den nationalen Brennstoffemissionshandel
(Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG), die Strompreiskompensation für indirekte Kosten aus dem
Emissionshandel der Europäischen Union (EU ETS) sowie die kostenlose
Zuteilung im Rahmen des EU ETS. Gerade die energieintensive Industrie erfährt
dadurch starke Unterstützung.
3. Befürwortet die Bundesregierung den Ausbau der Erdöl- und
Erdgasförderung in der Nordsee, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen möchte
die Bundesregierung den Ausbau beschleunigen und ggf.
Landesregierungen bei der Umsetzung unterstützen, und wenn nein, warum nicht?
4. Befürwortet die Bundesregierung neue Genehmigungen für Öl- und
Gasbohrungen für die deutsche Nord- und Ostsee jenseits der bereits
erteilten Rahmenbetriebserlaubnisse?
5. Stimmt die Bundesregierung der Aussage vom Bundesminister der
Finanzen, Christian Lindner, von Anfang April 2022 zu, dass die
Festlegung des Koalitionsvertrages, in der Nordsee nicht mehr Öl und Gas
fördern und keine neuen Felder explorieren zu wollen, aus der Zeit gefallen
ist (
https://www.zeit.de/news/2022-04/07/lindner-befuerwortet-gasfoerde
rung-in-der-nordsee)?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
haben die Parteien vereinbart: „Wir wollen keine neuen Genehmigungen für
Öl- und Gasbohrungen jenseits der erteilten Rahmenbetriebserlaubnisse für die
deutsche Nord- und Ostsee erteilen.“ Aufsicht und Genehmigung bergbaulicher
Vorhaben – und damit von Bohrungen nach Gas in der Nordsee – fallen nach
der föderalen Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der Bundesländer, hier
in den Bereich der niedersächsischen Behörden.
6. Plant die Bundesregierung, das Verbot von kommerziellen
unkonventionellen Fracking-Vorhaben in Deutschland zu überprüfen und ggf.
aufzuheben (
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/energiekrise-fdp-will-
frackingverbot-ueberpruefen-a-090f59b8-3312-4501-a0c0-9c214526
ebef)?
Eine Änderung des bestehenden Rechtsrahmens ist nicht geplant.
7. Welche Maßnahmen über die Rohstoffstrategie hinaus plant die
Bundesregierung, um die Akzeptanz eines heimischen Rohstoffabbaus in der
Bevölkerung, besonders in potenziellen Abbaugebieten, nachhaltig zu
fördern?
Wie in Maßnahme 6 der Rohstoffstrategie der Bundesregierung dargelegt,
erstellt die BGR Rohstoffinformationen in allgemeinverständlicher Sprache, um
sie der breiten Bevölkerung zur Verfügung zu stellen und auf die Bedeutung der
Rohstoffgewinnung und Versorgung hinzuweisen. Begonnen wurde damit bei
den heimischen Industriemineralen. Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 2a
wird verwiesen.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Planungs- und
Genehmigungsverfahren für den heimischen Rohstoffabbau zu beschleunigen, und wenn ja,
für welchen Zeitpunkt ist dies vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
haben die Parteien vereinbart, das Bergrecht zu modernisieren. Zudem sieht der
Koalitionsvertrag vor, die Wirtschaft bei der Sicherung einer nachhaltigen
Rohstoffversorgung zu unterstützen, den heimischen Rohstoffabbau zu erleichtern
und ökologisch auszurichten. Der Koalitionsvertrag stellt an anderer Stelle fest,
dass schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale
Voraussetzung sind, um Deutschland zügig zu modernisieren.
Die Arbeiten an der Gesetzesänderung zur Modernisierung des Bergrechts
haben begonnen. Sie sollen in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) ein Gutachten zu den Genehmigungsverfahren zum Rohstoffabbau in
Deutschland in Auftrag gegeben.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bis jetzt unternommen und
welche Maßnahmen wird sie zukünftig ergreifen, um den im Rahmen des
Kohleausstiegs wegfallenden REA-Gips durch einen zusätzlichen
Naturgipsabbau auszugleichen?
Auf Initiative der Bundesregierung hat die Wirtschaftsministerkonferenz
(WMK) 2019 beschlossen, dass der Bund-Länder-Ausschuss Bodenforschung
(BLA-GEO) eine deutschlandweite Bestandsaufnahme vorhandener natürlicher
Gipsvorkommen und landesplanerisch gesicherter Gips-Rohstoffflächen
erstellt, er ist über die Internetseite der Staatlichen Geologischen Dienste
abrufbar. Die WMK hat am 30. Juni 2022 die Veröffentlichung des Berichts
beschlossen. Zusätzlich wurde das BMWK gebeten, Best-Practice-Beispiele für
raumordnerische Planungs- und fachrechtliche Genehmigungsverfahren für den
Abbau sowie Beispiele für Substitution und Recycling von Gips bei den
Ländern abzufragen und zusammenzustellen. Im Auftrag der
Umweltministerkonferenz (UMK) wurde von der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
und der Länderoffenen Arbeitsgruppe Ressourceneffizienz (LAGRE) ein
Bericht zu den „Möglichkeiten der Einsparung, der Substitution und des
Recyclings von Gips“ erstellt und im Juli 2022 auf der Seite der LAGA unter der
Rubrik „Ressourceneffizienz und Ressourcenschonung“ veröffentlicht.
Um eine aktuelle und übersichtliche Zusammenfassung zu Gips zu geben,
erstellt die BGR derzeit eine umfangreiche Broschüre zur Gewinnung von Gips
und Anhydrit in Deutschland. Weiterhin fördert die Bundesregierung
Forschungsprojekte (z. B. im Rahmen des Förderprogramms ReMin des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung, BMBF), die den Beitrag des
Recycling-Gipses sowie der alternativen Gipsrohstoffe erhöhen sollen, um
einen Teil der wegfallenden REA-Gips-Mengen zu ersetzen. Handlungsoptionen
für verstärktes Gips-Recycling werden auch in der bundesweiten
„Dialogplattform Recyclingrohstoffe“ im Auftrag des BMWK untersucht.
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Recycling von
Baustoffen zu fördern?
Mineralische Abfälle und darunter insbesondere die Bau- und Abbruchabfälle
sind deutschlandweit der mengenmäßig größte Abfallstrom. Dieses enorme
Recyclingpotential soll noch effizienter als bisher erschlossen werden. Die
Grundlage dafür bildet zukünftig die Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Diese tritt am
1. August 2023 in Kraft und vereint erstmalig ländereigene Regelungen zur
Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken in einem
bundeseinheitlichen Regelwerk. Hierfür stellt die EBV konkrete und
rechtsverbindliche Anforderungen an Herstellung und Einbau von Ersatzbaustoffen. Des
Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 9, speziell zur „Dialogplattform
Recyclingrohstoffe“ und dem Förderprogramm ReMin, verwiesen.
11. Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse der ersten Überprüfung
im Jahr 2022 zur Verfügbarkeit von Gipsrohstoffen nach § 54 des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vorlegen?
Gemäß § 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) soll die
Bundesregierung auch die Verfügbarkeit von Gips-Rohstoffen bei der
Überprüfung des Kohleausstiegs mit einbeziehen. Dies wird daher Teil des
entsprechenden Berichts sein. Im Übrigen wird hinsichtlich des Themas Kohleausstieg und
Verfügbarkeit von Gips auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Wie gedenkt die Bundesregierung den Bedarf an mineralischen
Baurohstoffen für die Wohnungsbauoffensive sowie für den Infrastrukturausbau
zu decken?
Der Rohstoffbedarf soll wie bisher durch die drei Säulen der
Rohstoffversorgung (heimische Rohstoffe, Importe und Recycling) gesichert werden. Um den
Bedarf an Baurohstoffen zu decken, ist zur Vermeidung hoher Kosten und
Umweltbelastungen durch lange Transportwege eine dezentrale, verbrauchernahe
und nachhaltige Gewinnung dieser Massenrohstoffe unabdingbar. Der
heimische Bedarf an Steinen und Erden kann weit überwiegend aus eigener
Produktion gedeckt werden. Verglichen mit der Gesamtproduktion von
Gesteinskörnungen (Kies, Sand, gebrochener Naturstein) in Deutschland, die im Jahr 2020
bei circa 485 Millionen Tonnen lag, ist der Import mit circa 10 Millionen
Tonnen sehr gering. Die Produktion von mineralischen Baurohstoffen konnte in
den letzten Jahren analog zum Bedarf gesteigert werden. Darüber hinaus strebt
die Bundesregierung an, vor allem den Anteil an Sekundärrohstoffen und den
Einsatz alternativer Rohstoffe in der Bauindustrie zu erhöhen.
13. Aus welchem Grund möchte die Bundesregierung das Bundesbergrecht
modernisieren?
a) Wo werden die Defizite in der Regulierung gesehen, die das aktuelle
Bundesberggesetz aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht
abdeckt?
b) Welche Schritte hat die Bundesregierung bereits mit Blick auf die
geplante Novelle des Bergrechts unternommen,
welchem Zeitplan soll die Erarbeitung der Gesetzesnovelle folgen,
und
wurden hierzu bereits Gespräche mit der Industrie geführt?
c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Modernisierung
des Bergrechts zum Ziel der geplanten Stärkung der heimischen
Versorgungssicherheit und der Verminderung der Importabhängigkeit
beiträgt?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Im Mai hat ein Fachgespräch mit
Expertinnen und Experten zur Modernisierung des Bergrechts stattgefunden.
Daran hat auch ein Verbandsvertreter teilgenommen. Im Rahmen dieses
Fachgesprächs haben Expertinnen und Experten, die sich wissenschaftlich mit
Fragen des Bergrechts befassen, Änderungsvorschläge präsentiert und streitig
diskutiert. Im Juni fand ein erster inhaltlicher Austausch mit den
Bundesländern statt, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Landesministerien sowie
der Landesbergbehörden erste Stellungnahmen zu Reformvorschlägen
abgegeben haben.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesländer finanziell bei der
Schaffung zusätzlicher Stellen in den jeweiligen Bergbehörden zu
unterstützen, um so schnellere Antrags- und Genehmigungsprozesse
bergbaulicher Vorhaben zu ermöglichen?
Aufgrund der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung obliegen alle
Belange der bergrechtlich zuständigen Behörden den Ländern.
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Rohstoffabbau und
Rohstoffverarbeitung in Deutschland im internationalen Vergleich unter
Einhaltung höchster Standards erfolgt, etwa in Bezug auf Umwelt- und
Klimaschutz, Arbeitssicherheit und Sozialstandards oder technische
Standards, und wenn nein, in welchen Bereichen hat Deutschland
Nachholbedarf, und in welchen Ländern werden höhere Standards zugrunde
gelegt?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung grundsätzlich. Zudem steht die
Bundesregierung regelmäßig im Austausch mit Vertretern und Vertreterinnen
aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft, um die Einhaltung höchster Standards zu
unterstützen. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 16 wird verwiesen.
16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der heimische Abbau von
Rohstoffen auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz ist, weil
damit der Abbau unter niedrigeren Standards in anderen Regionen der Welt
vermieden wird?
Wenn ein Abbau von Rohstoffen mangels Alternativen wie z. B. Recycling
oder dem Einsatz von Sekundärrohstoffen notwendig ist, kann der heimische
Abbau unter Umwelt- und Klimaschutzaspekten gegenüber dem Abbau in
anderen Regionen vorzugswürdig sein. Es kann jedoch nicht pauschal festgestellt
werden, dass der Abbau heimischer Rohstoffe Umwelt und Klima
grundsätzlich weniger belastet als ein Abbau in anderen Regionen der Welt. Dies muss
für die jeweiligen Rohstoffe und Lieferländer differenziert betrachtet werden.
Für transportintensive Rohstoffe, wie z. B. Baurohstoffe oder auch Natursteine,
führen weite Transportwege zu einer schlechteren Klimabilanz. Bei anderen
Rohstoffen, v. a. bei Metallen, hat der Transport in der Regel einen
vergleichsweise geringen Anteil am CO2-Fussabdruck. Hier sind daher insbesondere die
Umwelt- und Klimawirkungen bei Abbau und Weiterverarbeitung relevant. Es
hängt daher von den jeweiligen Umweltstandards in den Produktionsländern
und deren Einhaltung sowie, bezogen auf den Klimaschutz, dem jeweiligen
Energiemix der Produktion ab, ob sich hier im Vergleich Vorteile der
heimischen Produktion aus Umwelt- und Klimasicht ergeben.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehende Rohstoffstrategie vom
Dezember 2019 an die neuen Gegebenheiten anzupassen?
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine haben zu einer veränderten geopolitischen Lage geführt.
Diese Entwicklungen konnten nicht bei der Erstellung der Rohstoffstrategie
berücksichtig werden, erfordern allerdings Anpassungen in der Rohstoffpolitik
mit dem Ziel bestehende Abhängigkeiten zu verringern und die
Rohstoffversorgung langfristig sicherer zu gestalten.
18. Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Rohstoffstrategie künftig auch
den zunehmend problematischen Abbau von Sand für die Bauindustrie
weltweit und auch in Deutschland (
https://www.welt.de/wirtschaft/article
188708751/Drohende-Engpaesse-In-Deutschland-wird-der-Sand-knap
p.html) zu berücksichtigen, dabei Sand als strategischen Rohstoff
einzustufen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Sandabbau für die
Bauindustrie in Grenzen zu halten, auch in Anlehnung an die aktuellen
Empfehlungen des UN-Umweltprogramms Unep (
https://www.unep.org/
resources/report/sand-and-sustainability-10-strategic-recommendations-a
vert-crisis), und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung
konkret auch die Suche nach Alternativen für Sand und das Recycling von
Sand in der Bauindustrie fördern?
Die Bundesregierung begrüßt die Tatsache, dass die Verfügbarkeit der
Ressource Sand stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit rückt. Sowohl aus
ökonomischen als auch aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes kommt dem
Recycling von Sand eine besondere Bedeutung zu. Steigende Preise in der
Vergangenheit haben dazu geführt, dass das Recycling von Sand auch ökonomisch
immer attraktiver wird. So gibt es inzwischen auch eine ganze Reihe von
Anbietern und Projekten zum Recycling von Sand auf dem Markt. Es ist das Ziel
der Bundesregierung, den Anteil von Recyclingrohstoffen im Baubereich
weiter zu erhöhen und vor allem den Anteil einer hochwertigen Verwertung von
Recyclingrohstoffen deutlich zu steigern. Die Bundesregierung beobachtet die
aktuellen Entwicklungen fortlaufend. Zudem hat die Bundesregierung die
UNEA-Resolutionen 4/19 und 5/12, auf denen der in der Fragestellung
erwähnte UNEP-Bericht gründet, aktiv unterstützt. Die Bundesregierung wird
sich auch weiterhin international und auf Ebene der Vereinten Nationen für
dieses wichtige Thema einsetzen.
19. Unterstützt die Bundesregierung regulatorische Änderungen, die die
heimische Rohstoffgewinnung erschweren (beispielsweise die Änderung
der europäischen Industrie-Emissions-Richtlinie)?
Die die Bundesregierung stellenden Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag erklärt, dass sie den
heimischen Rohstoffabbau erleichtern und ökologisch ausrichten wollen. Der
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Industrie-Emissions-
Richtlinie wird hinsichtlich seiner möglichen Auswirkungen auf den
heimischen Rohstoffabbau zurzeit in den zuständigen Ressorts mit Blick auf die
Vorgaben des Koalitionsvertrags geprüft.
20. Wird der Versorgungssicherheit im Hinblick auf die Novelle der EU-
Batterierichtlinie von deutscher Seite besondere Bedeutung
beigemessen?
Die Bundesregierung misst der Versorgungssicherheit für die Produktion von
Batterien eine sehr große Bedeutung zu. Deshalb hat sich die Bundesregierung
im Rat u. a. dafür eingesetzt, dass Batterien künftig so nachhaltig wie möglich
produziert werden, lange genutzt werden und die Kreislauffähigkeit der
Rohstoffe über das Recycling vorgesehen wird.
21. Wird sich die Bundesregierung mit Blick auf die langfristige
Versorgungssicherheit dafür einsetzen, dass die Förderung strategischer bzw.
essenzieller Rohstoffe in Deutschland und der EU die gleiche finanzielle
und regulatorische Unterstützung erhält wie die Förderung der als
„kritisch“ definierten Rohstoffe?
Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft über eine Reihe von
Maßnahmen dabei ihren notwendigen Rohstoffbedarf zu decken, wie sie z. B. in der
2020 beschlossenen Rohstoffstrategie der Bundesregierung zu finden sind. Im
Rahmen dieser Unterstützung unterscheidet die Bundesregierung nicht nach
den in der Frage aufgeführten Kategorien.
22. Für welche Rohstoffe gibt es aktuell noch eine Raffinadeproduktion in
Deutschland?
In Deutschland findet die Produktion von Basismetallen (Aluminium, Kupfer,
Blei, Zink, Zinn) sowie Stahlveredlern (z. B. Nickel), Silizium, Edelmetallen
und in geringen Mengen auch Sondermetallen mittels Raffinade statt.
Ausgangsrohstoffe werden importiert oder stammen aus dem Recycling. Bezüglich
Kupfer-Raffinade ist Deutschland der siebtgrößte Produzent weltweit.
Informationen zu den Unternehmen und zur Herkunft der Ausgangsrohstoffe sind im
Rohstoffsituationsbericht der BGR veröffentlicht (Deutschland –
Rohstoffsituation 2020).
23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Raffinadeproduktion
von Rohstoffen in Deutschland bei?
Die Bundesregierung misst der heimischen Raffinadeproduktion eine große
Bedeutung bei, da diese Lieferabhängigkeiten reduziert sowie einen bedeutenden
Teil der industriellen Wertschöpfungsketten darstellt. Zudem ermöglicht sie den
Einsatz von Sekundärmetallen (Abfällen und Schrotten). Auch im Hinblick auf
die Energiewende ist die Raffinadeproduktion (z. B. wegen der Rohstoffe
Aluminium, Kupfer und Nickel) von großer Bedeutung.
24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die vorhandene
Raffinadeproduktion von Rohstoffen in Deutschland zu unterstützen und
einer Abwanderung ins Ausland entgegenzuwirken?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2i verwiesen. Die dort aufgezählten
Maßnahmen gelten insbesondere auch für die sehr energieintensive
Rohstoffverarbeitung.
25. Plant die Bundesregierung Fördermaßnahmen, um die Ansiedlung neuer
Raffinadeproduktion von Rohstoffen attraktiver zu machen, und wenn ja,
welche Maßnahmen sind konkret geplant, und für welche Rohstoffe ist
eine Raffinadeproduktion in Deutschland strategisch sinnvoll, und wenn
nein, warum nicht?
Bereits jetzt gibt es Fördermöglichkeiten bei der Ansiedlung neuer
Rohstoffverarbeitungskapazitäten, z. B. in dem Batterie IPCEI („Important Projects of
Common European Interest“) werden Projekte für die Entwicklung neuer
Batteriezellen-Technologien mit knapp einer Milliarde Euro gefördert.
26. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Deutschen
Rohstoffagentur (DERA) bei?
Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) liefert einen wichtigen Beitrag zur
Versorgung der deutschen Industrie mit benötigten Rohstoffen. Die DERA berät
deutsche Unternehmen bei der nachhaltigen und sicheren Rohstoffversorgung.
Die DERA betreibt ein Rohstoffmonitoring und kann dadurch qualifizierte
Auskünfte über Preis- und Lieferrisiken auf den internationalen
Rohstoffmärkten geben. Die Bundesregierung misst ihr daher eine hohe Bedeutung zu.
a) Wie viele Unternehmen haben in den vergangenen fünf Jahren das
Beratungsangebot der DERA in Anspruch genommen (bitte tabellarisch
nach Jahr auflisten und ob es Telefonauskünfte oder persönliche
Gespräche waren)?
b) Wie viele Unternehmen haben seit Beginn des Jahres 2022 das
Beratungsangebot der DERA in Anspruch genommen (bitte nach
Telefonauskünften und persönlichen Gesprächen auflisten)?
Die Fragen 26a und 26b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DERA bietet deutschen Unternehmen ein umfassendes und vielfältiges
Beratungsangebot im Rahmen des DERA-Rohstoffmonitorings und der
Rohstoffpotenzialanalysen an, das folgende Elemente umfasst:
● Veröffentlichung von Studien, Monitoren, Steckbriefen, Veröffentlichung in
Verbands- und Fachzeitschriften, Pressemitteilungen etc. auf der DERA-
Webseite bzw. auch als Printexemplar für Besucher oder auf Anfrage zur
Versendung per Post. Abrufe auf der Webseite können (zumindest
kurzfristig) nicht statistisch erfasst werden.
● Versand eines DERA-Newsletters und Preismonitors per Email sowie
Nutzung des beruflichen Netzwerks „LinkedIn“.
● Anmeldungen für den DERA-Newsletter (Stand: Juli 2022): 1 285
Abonnenten
● Anmeldungen für den DERA-Preismonitor (Stand: Juli 2022): 1093
Abonnenten
● Durchführung öffentlicher Veranstaltungen wie Industrieworkshops,
Rohstoffdialoge und mehr.
Zahl der Teilnehmenden 2017 bis 2022 (geschätzt, mit Stand vom 8. August
2022):
2017: 550 2018: 680 2019: 530 2020: 220 2021: 1000 2022: 840
Im Zeitraum der Corona-Pandemie wurden eigene DERA-Veranstaltungen nur
als Online-Workshop durchgeführt.
● Beteiligung an externen Veranstaltungen in Form von Messeauftritten mit
einem DERA-Infostand oder Vorträgen bei entsprechender Einladung durch
den Veranstalter.
DERA-Vorträge auf Veranstaltungen 2017 bis 2022 (mit Stand vom 8. August
2022):
2017: 41 2018: 65 2019: 51 2020: 29 2021: 49 2022: 62
DERA-Messeauftritte 2017 bis 2022 (mit Stand vom 8. August 2022):
2017: 7 2018: 14 2019: 12 2020: 3 2021: 2 2022: 5
Im Jahr 2021 handelt es sich um zwei virtuelle Stände auf Online-
Veranstaltungen.
● Ad-hoc-Beratung bei entsprechenden Anfragen im Kontaktbüro (telefonisch
oder per E-Mail).
Ad-hoc-Beratungen 2017 bis 2022 (mit Stand vom 8. August 2022): 2.228
2017: 320 2018: 274* 2019:
ca. 400**
2020: 405 2021: 522 2022: 387
Davon Unternehmen:
2017: 160 2018: 159* 2019:
ca. 200**
2020: 234 2021: 266 2022: 194
* nur erstes Halbjahr 2018 verfügbar; **geschätzt, siehe Erläuterung
Anfragen nach Anteil:
● Unternehmen & Wirtschaftsverbände: 53 Prozent
● Politik: 18 Prozent
● Presse und Medien: 12 Prozent
● Universitäten, Forschungseinrichtungen: 11 Prozent
● Öffentlichkeit, Schüler, Studierende: 6 Prozent
Von Juni 2018 bis Dezember 2019 war die BGR-Berater-Datenbank aufgrund
datenschutzrechtlicher Einschränkungen nicht verfügbar. Deswegen können die
Ad-hoc-Beratungen für 2019 nur geschätzt werden. 2018 wurden mehrheitlich
nur die Beratungen für das erste Halbjahr erfasst.
● Jederzeit abrufbare Rohstoffinformationen durch das digitale
Rohstoffinformationssystem „ROSYS“. (Kann nicht statistisch erfasst werden)
Eine genaue Unterteilung in persönliche Gespräche und Auskünfte per Telefon/
Email kann nicht vorgenommen werden. Ad-hoc-Beratungen wurden
überwiegend telefonisch/Videokonferenz oder per E-Mail vorgenommen, während im
Rahmen von eigenen und externen Veranstaltungen ausreichend Möglichkeiten
zu persönlichen Gesprächen gegeben sind.
c) Wie viele Tage vergehen seit dem 1. März 2022 durchschnittlich, bis
es nach einer Terminanfrage eines Unternehmens zu einem ersten
Beratungsgespräch kommt (bitte nach telefonischen und persönlichen
Gesprächen getrennt auflisten)?
Unternehmen erhalten bei Ad-hoc-Anfragen entweder gleich (bei telefonischen
Anfragen) oder innerhalb von ein bis zwei Tagen eine telefonische oder
schriftliche Rückmeldung des Kontaktbüros oder eine Antwort der zuständigen
Rohstoffexpertin bzw. -experten. Besuchstermine oder Videokonferenzen werden
nach Absprache durchgeführt und können in der Regel innerhalb von ein bis
zwei Wochen organisiert werden. Ausnahmen ergeben sich nur bei
komplexeren Fragen in Zusammenhang mit Abwesenheit der angefragten, zuständigen
Rohstoffexpertin bzw. des -experten. Im Rahmen der Corona-Maßnahmen
waren Besuche der Dienststelle bis zum Frühjahr 2022 nicht gestattet.
d) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Informationsangebot
der DERA deutschlandweit bekannter zu machen, und wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Deutsche Rohstoffagentur baut ihr Informationsangebot seit ihrer
Gründung im Jahr 2010 kontinuierlich aus. Die Analysen werden seither gezielt über
unterschiedliche Medien in die relevanten Zielgruppen hineingetragen, so dass
die DERA in den relevanten Industrien einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht
hat. Einen Überblick über die ersten zehn Jahre verschafft die Broschüre
„10 Jahre Deutsche Rohstoffagentur“ aus dem Jahr 2020, die neben Beispielen
der Arbeiten der DERA eine umfassende Statistik enthält. Derzeit baut die
DERA zusätzlich zwei neue Arbeitsschwerpunkte aus: 1. Analysen zu
Recyclingrohstoffen; 2. Big Data/Artificial Intelligence Analysen für ein Echtzeit-
Tracking von Risiken auf den Rohstoffmärkten. Diese beiden
Arbeitsschwerpunkte sollen den Bekanntheitsgrad der DERA erhöhen.
Neben Vorträgen auf Verbands- und Fachtagungen unterstützen Messeauftritte
und die zunehmende Präsenz der DERA mit eigenen Artikeln oder Interviews
in der (Fach-) Presse, Verbandszeitschriften und anderen Medien ihren
Bekanntheitsgrad. Die Informationen der DERA werden verstärkt von
Pressevertretern aufgegriffen und in ihren Artikeln zitiert. Zudem weisen die
DERA-Newsletter „Rohstoff-Trends“ und „Preismonitor“ einen
kontinuierlichen Anstieg der Abonnentenzahlen auf (siehe die Antwort zu Frage 26a).
In den vergangenen Jahren wurde zusätzlich das Angebot an aktuellen
rohstoffbezogenen Informationen auf der Homepage der DERA deutlich ausgeweitet,
damit sich insbesondere Unternehmen kostenfrei und ohne große Hürden
zeitnah informieren können. Hier gibt es Informationen beispielsweise zu
speziellen Rohstoffen, dem Bedarf an Rohstoffen für Zukunftstechnologien oder den
Rohstoffpotenzialen einzelner Länder.
Seit circa einem Jahr werden die Informationen der DERA auch über das
Netzwerk LinkedIn gestreut und die Reichweite und der Bekanntheitsgrad damit
noch einmal erhöht. Die Verbreitung von Informationen über die neuen Medien
wird die DERA zukünftig weiter ausbauen.
27. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Freihandelsabkommen für
den Marktzugang deutscher Unternehmen zu ausländischen
Rohstoffvorkommen bei?
Die Position der Bundesregierung ist es, Rohstofflieferketten zu diversifizieren
(Diversifizierung von Importen, Ausbau von Recycling und
Kreislaufwirtschaft, heimische Rohstoffgewinnung) und dadurch resilienter zu gestalten.
Dabei ist ein freier Handel und somit auch der Import von Rohstoffen eine
wichtige Säule, die im Übrigen auch dadurch bedingt ist, dass die Rohstoffe in der
Erdkruste geografisch ungleich verteilt sind. Der Bereich der Handelspolitik
fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Der
Umweltschutz sowie der Schutz und die Förderung der Menschenrechte im
auswärtigen Handeln der EU sind dabei wichtige Grundlage. Im Rahmen der EU
setzt sich die Bundesregierung insbesondere für eine ehrgeizige bilaterale
Handelspolitik mit hohen Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Sozialstandards ein, um
unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten den in Deutschland
ansässigen Unternehmen die Diversifizierung ihrer Lieferbeziehungen zu erleichtern.
Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission, die sich in
aktuellen EU-Handelsabkommen auch für Regelungen einsetzt, die EU-
Unternehmen einen erleichterten und diskriminierungsfreien Zugang zu den Rohstoffen
in den Partnerländern ermöglichen sollen. Unter anderem adressieren die
Rohstoffkapitel in den Freihandelsverträgen der EU-Handelshürden und
Diskriminierungen in Form von Import- und Exportbeschränkungen, staatlichen
Exportmonopolen oder diskriminierender Preissetzung, soweit diese vom WTO-Recht
aktuell nicht oder nicht vollständig erfasst sind. Daneben verfolgen die
Energie- und Rohstoffkapitel in den Handelsverträgen der EU auch das Ziel in
den erfassten Sektoren die Einführung umweltfreundlicher Energien unter den
Handelspartnern zu fördern. Auf diese Weise können Handelsabkommen mit
Rohstoff exportierenden Staaten den Zugang deutscher Unternehmen zu
Rohstoffen deutlich verbessern, die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards bei
der Belieferung der EU-Industrie fördern und maßgeblich zu einer
Diversifizierung der Bezugsquellen für Rohstoffe beitragen. Die Bundesregierung
unterstützt Entwicklungsländer, aus denen Rohstoffe importiert werden, bei der
Einhaltung und dem Nachweis dieser Standards.
28. Setzt sich die Bundesregierung im EU-Ministerrat für eine schnelle
politische Einigung und Ratifizierung des modernisierten EU-Chile-
Assoziierungsabkommens ein, welches u. a. den Marktzugang europäischer
Unternehmen beim Abbau von Rohstoffen wie Lithium in Chile
verbessert und somit einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung leisten
kann?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Verhandlungen mit Chile
konstruktiv und zügig im Sinne des Koalitionsvertrages sowie des
Eckpunktepapieres „Handelspolitik der Bundesregierung“ zu einem Ende gebracht
werden.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die bisher vereinbarten bilateralen
Rohstoffpartnerschaften und Rohstoffkooperationen?
Die in der Rohstoffstrategie aus dem Jahr 2010 vorgesehene Vereinbarung von
Rohstoffpartnerschaften wurde seinerzeit von der deutschen Industrie und der
damaligen Bundesregierung gemeinsam als ergänzende Option zur Sicherung
der Rohstoffversorgung betrachtet. Damit wurden mit ausgewählten
Produzentenländern unter anderem Dialogplattformen gegründet, die einen Austausch
über das gesamte Spektrum von Themen aus dem Bergbau- und
Rohstoffbereich ermöglichen. Vor dem Hintergrund einer in den Folgejahren deutlichen
Beruhigung der Lage auf den Rohstoffmärkten konnte die deutsche Wirtschaft
in den letzten Jahren in der Regel ihren Rohstoffbedarf auf den Märkten zu
angemessenen Preisen decken, so dass die Option bilateraler Vereinbarungen im
Rahmen der Rohstoffpartnerschaften weniger relevant wurden.
Flankierend und zum Teil ergänzend zu den Rohstoffpartnerschaften wurden
seit 2012 sukzessive an ausgewählten Auslandshandelskammern (AHKn)
rohstoffreicher Länder Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe gegründet.
Dieses Format wird von der deutschen Industrie rege in Anspruch genommen
und unterstützt vor allem klein- und mittelständische Unternehmen bei ihrem
Engagement in den internationalen Bergbau- und Rohstoffmärkten.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Anzahl internationaler Krisen und
internationaler Konflikte, darunter vor allem auch der russische Angriff auf die
Ukraine sowie den anstehenden Transformationsprozessen, verändern sich die
Rahmenbedingungen auf den internationalen Rohstoffmärkten jedoch aktuell
und erschweren einzelnen Unternehmen die eigenständige Versorgung mit
Rohstoffen.
In diesem Kontext ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, die
internationale Rohstoffpolitik erneut auf den Prüfstand zu stellen und an die aktuelle
Zeit angepasste Maßnahmen in die Wege zu leiten. Entsprechende Maßnahmen
werden aktuell im Dialog mit der deutschen Industrie ausgearbeitet. Wie in der
Rohstoffpolitik der Bundesregierung insgesamt spielen auch dabei
Nachhaltigkeitsstandards eine wichtige Rolle.
30. Plant die Bundesregierung den Abschluss weiterer
Rohstoffpartnerschaften und Rohstoffkooperationen?
Die Bundesregierung plant einen Prozess zu initiieren, der das Ziel verfolgt,
Lieferketten kritischer und strategischer Rohstoffe mittel- und langfristig
stärker zu diversifizieren und nachhaltiger zu gestalten. Hierbei können
Vereinbarungen auf internationaler Ebene einen sinnvollen Rahmen bilden. Die
Überlegungen der Bundesregierung über die konkrete Ausgestaltung sind noch nicht
abgeschlossen.
a) Welche Länder sind vor dem Hintergrund des Rohstoffbedarfs der
heimischen Industrie von besonderer Relevanz für den Abschluss
neuer Rohstoffpartnerschaften und Rohstoffkooperationen?
Ausgebaut werden soll die Kooperation mit solchen Ländern und Regionen, die
nicht nur aufgrund ihres Rohstoffreichtums hervorstechen, sondern auch als
Wertepartner für die deutsche Bundesregierung gelten, insbesondere im
Bereich der Umwelt- und Sozialstandards entlang von Rohstofflieferketten. Eine
erste Reise mit Rohstofffokus wurde unter Leitung der Parlamentarischen
Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner nach Chile durchgeführt. Weitere
Reisen mit Rohstofffokus sind in der Planung.
b) Haben bereits bilaterale Gespräche für den Abschluss neuer
Rohstoffpartnerschaften oder Rohstoffkooperationen stattgefunden, und wenn
ja, mit welchen Ländern, und wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?
Die Bundesregierung befindet sich auf vielen Hierarchieebenen im
kontinuierlichen Dialog mit anderen Ländern über ein breites Spektrum
wirtschaftspolitischer Themen. In diesen Gesprächen wird zum Teil – und in letzter Zeit
verstärkt – auch über vielfältige Aspekte des Themas der mineralischen Rohstoffe
gesprochen. Konkrete Verhandlungen über den Abschluss bilateraler
Rohstoffpartnerschaften werden aktuell jedoch nicht geführt, da die Überlegungen der
Bundesregierung über die konkrete Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen
sind.
Allerdings ist Deutschland der Mineral Security Partnership beigetreten, die auf
Initiative der USA auf der diesjährigen kanadischen Bergbaumesse PDAC am
13. Juni verkündet wurde. Mit dieser Initiative, der neben Deutschland und den
USA noch Kanada, Australien, Japan, Korea, Großbritannien, Norwegen,
Schweden, Finnland, Frankreich und die Europäische Kommission beigetreten
sind, sollen Verbündete bei den gemeinsamen Anstrengungen zur zukünftigen
Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung insbesondere mit
versorgungskritischen Rohstoffen unterstützen werden.
31. Welche der 30 von der Europäischen Kommission als kritisch
eingestuften Rohstoffe (Antimon, Hafnium, Phosphor, Baryt, Schwere Seltene
Erden, Scandium, Beryllium, Leichte seltene Erden, Siliciummetall,
Wismut, Indium, Tantal, Borat, Magnesium, Wolfram, Kobalt, Natürlicher
Grafit, Vanadium, Kokskohle, Naturkautschuk, Bauxit, Flussspat, Niob,
Lithium, Gallium, Metalle der Platingruppe, Titan, Germanium,
Phosphorit, Strontium) werden von deutschen Unternehmen für die
Produktion nachgefragt?
a) In welchen Ländern werden die oben genannten kritischen Rohstoffe
abgebaut, bei welchen dieser Länder handelt es sich nach Ansicht der
Bundesregierung um Demokratien, und in welchen dieser Länder
werden nach Kenntnis der Bundesregierung systematisch
Menschenrechte verletzt (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 31 und 31a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bedarf von deutschen Unternehmen an diesen kritischen Rohstoffen ist
nicht bekannt. Es existieren lediglich Handelsdaten über die allgemeine Einfuhr
und Ausfuhr dieser Rohstoffe in Form von Erzen und Konzentraten,
Raffinadeprodukten und ihrer Zwischenprodukte, die als Hinweis für den Bedarf gelten
(siehe BGR-Veröffentlichung: Deutschland – Rohstoffsituation 2020, BGR
(2021), S. 91 bis 158).
Die zehn größten Förderländer der genannten Rohstoffe sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Einschränkungen: Für Naturkautschuk, Hafnium und
Scandium liegen keine gesonderten Daten vor. Scandium ist in den Seltenen
Erden enthalten, außerdem wird nicht zwischen Schweren und Leichten Seltenen
Erden unterschieden. Gallium, Germanium, Indium, Wismut sowie Selen,
Tellur (letztgenannte gehören nicht zu den kritischen Rohstoffen) werden als
Beiprodukt gewonnen und sind daher bei der Bergwerksförderung nicht enthalten.
Die Gewinnung von Magnesium- und Siliziummetall ist ebenfalls nicht über
die Bergwerksförderung darstellbar.
Es gibt keine international allgemeingültig akzeptierte Liste von Ländern, in
denen systematisch Menschenrechte verletzt werden. Die EU veröffentlicht im
Rahmen der Regulierung sogenannter Konfliktminerale eine globale Liste von
Konflikt- und Hockrisikogebieten (englisch „CAHRAs“,
https://www.cahraslis
t.net/). Diese Liste bietet einen Anhaltspunkt für Länder bzw. Regionen mit
systematischen Menschenrechtsverletzungen, die in den nachfolgenden
Tabellen mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnet sind.
Um in dieser Liste abgebildet zu werden, muss eine Region die Kombination
zweier Faktoren erfüllen: (1) es herrscht ein bewaffneter Konflikt oder es
besteht eine fragile Post-Konfliktsituation, die systematische
Menschenrechtsverletzungen mit einschließt; (2) es besteht eine ausgesprochen schwache
Staatlichkeit.
Die Liste dient der Unterstützung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht von
Unternehmen in der Lieferkette. Allerdings ist sie indikativer Natur und entbindet
Unternehmen nicht von der Pflicht, eigenständig die aktuelle
Menschenrechtslage im jeweiligen Land zu recherchieren.
Die EU empfiehlt Referenzen, die länderbezogen Informationen zur
Menschenrechtslage vermitteln. Dazu gehören beispielsweise die Jahresberichte der NRO
Human Rights Watch. Der demokratische Status von Ländern wird
beispielsweise in dem Demokratieindex der Zeitschrift „The Economist“ erfasst.
b) Welchen Marktanteil haben dabei die jeweiligen Produktionsländer an
der Einfuhr nach Deutschland und der weltweiten Produktion?
Siehe nachfolgende Tabelle. Es gelten die gleichen Einschränkungen wie bei
der Antwort zu den Fragen 31 und 31a. Antimon, Niob, Tantal, Vanadium und
Wolfram wurden von Deutschland 2019 nicht in Form von Erzen und
Konzentraten importiert.
Tabelle zu den Antworten auf die Fragen 31a und 31b:
Hinweis: Die Daten beziehen sich auf den Rohstoffabbau global und auf
deutsche Importe von Erzen und Konzentraten. Zwischenprodukte der höheren
Wertschöpfungsstufen werden hier nicht berücksichtigt. Leerfelder sind
gleichzusetzen mit einer Importmenge 0.
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Krit: von EU-Kommission als kritisch eingestufter Rohstoff; PV: relevant für Solarmodule
(Photovoltaik); Wind: relevant für Windkraftanlagen; LIB: relevant für Antriebsbatterien für die
Elektromobilität (Lithium-Ionen-Batterien); (!): Länder mit Regionen auf der CAHRAs-Liste
c) Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung kurzfristig möglich, den
deutschen Import dieser Materialien (insbesondere Antimon,
Kokskohle, Germanium, Hafnium, Titan, Metalle der Platingruppe) aus
Russland zu beenden?
Seit dem Frühjahr sind die deutschen Importe bei den meisten der genannten
Rohstoffe aus Russland tendenziell rückläufig, bei anderen war Russland
bislang ohnehin kein direktes Zulieferland Deutschlands. Nichtagglomerierte
Kokskohle importierte Deutschland 2021 zu 12 Prozent (in Wert) aus Russland,
im April und Mai 2022 stammten die Importe zu 9 Prozent aus Russland. Titan
(Titan und Waren daraus) und Palladium (in Rohformen und Halbzeug)
importierte Deutschland 2021 jeweils zu 20 Prozent aus Russland. Im April und Mai
2022 importierte Deutschland Titan zu 15 Prozent und Palladium zu 14 Prozent
aus Russland. Der Import von Titan und Palladium kann im Einklang mit den
EU-Sanktionen von den nationalen Behörden ausdrücklich genehmigt werden.
Bei diesen metallischen Rohstoffen dürften aus Sicht der Bundesregierung die
Auswirkungen eines Importstopps für die deutsche Wirtschaft von den
genannten Rohstoffen am größten sein. Der Import von Hafnium unterliegt EU-
Sanktionen und im April und Mai importierte Deutschland auch kein Hafnium
aus Russland. Bei Antimon und Germanium ist Russland zwar ein Produzent,
belieferte in den letzten Jahren aber nicht direkt die deutsche Wirtschaft.
d) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine einseitige
Abhängigkeit bei den oben genannten kritischen Rohstoffen zu
verhindern?
Die Bundesregierung setzt neben einer Rohstoffsicherung durch Importe und
heimischen Bergbau zukünftig verstärkt auf einen intelligenteren und
sparsamen Einsatz von Rohstoffen durch Produktdesign, kaskadierte Nutzung,
Recycling, Ressourceneffizienz und die Substitution.
e) Welche der oben genannten kritischen Rohstoffe sind in Deutschland
vorhanden?
Aktuell werden von der Liste der kritischen Rohstoffe in Deutschland
Flussspat, Baryt und Graphit gewonnen. Außerdem wird ein Teil des gewonnenen
Quarzes und Quarzkieses zur Herstellung von Siliziummetall verwendet. Des
Weiteren laufen fortgeschrittene Explorationsprojekte hinsichtlich der
Gewinnung von Lithium im Erzgebirge und im Oberrheingraben. Unter der
Bezeichnung „Neues Berggeschrei“ sind aktuell 25 Bergbauberechtigung zur
Exploration von Erzen und Spaten im Freistaat Sachsen erteilt, die neben Lithium auch
eine Vielzahl anderer oben genannter kritischer Rohstoffe (z. B. Indium,
Wolfram, Flussspat, Kobalt, Platingruppenelemente) beinhalten. Aufgrund der
neuen Klärschlammverordnung wird zudem damit begonnen, Phosphor aus
Klärschlämmen zurückzugewinnen, wobei die Anwendung derzeit v. a. auf die
Anwendung als Düngemittel beschränkt ist. Die Erfassung und Darstellung der
Potenziale kritischer Rohstoffe obliegt den SGD.
f) Zu welchem Anteil kann der aktuelle Bedarf deutscher Unternehmen
an den oben genannten kritischen Rohstoffen durch die
Kreislaufwirtschaft innerhalb Deutschlands gedeckt werden?
Der Bedarf von deutschen Unternehmen an diesen kritischen Rohstoffen ist
nicht bekannt. Es existieren lediglich Handelsdaten über die allgemeine Einfuhr
und Ausfuhr dieser Rohstoffe und ihrer Zwischenprodukte, die als Hinweis für
den Bedarf gelten (siehe BGR: Deutschland – Rohstoffsituation 2020, BGR
(2021), S. 91 bis 158).
Zur Verfügbarkeit dieser Rohstoffe aus Recyclingrohstoffen liegen der DERA
keine spezifischen Daten vor. Eine Studie, die sich mit den Kapazitäten, d. h.
den möglichen Verarbeitungskapazitäten von Metallen aus Recyclingrohstoffen
befasst, ist in Arbeit und wird im Herbst 2022 für einige Metallrohstoffe
zugänglich sein. Diese Studie wird sukzessive erweitert und um kritische
Rohstoffe aus der genannten Liste erweitert. Erste Ergebnisse für Seltene Erden,
Beryllium, Lithium, Wolfram, Kobalt, Wismut, Indium, Tantal, Vanadium,
Gallium, Titan, Germanium, Gallium deuten auf eine sehr geringe End-of-Life-
Recyclingrate hin (EoL-Recyclingrate unter 1 Prozent). Bei Siliziummetall,
Boraten, Baryt, Natürlichem Graphit, Kokskohle, Naturkautschuk, Flussspat
liegen uns keine Daten vor, die EoL-Recyclingraten dürften aber ebenfalls
deutlich unter 1 Prozent liegen.
Bei den Platingruppenmetallen sind die Recyclingraten deutlich höher, bei
Platin liegen sie schätzungsweise bei 50 Prozent.
Bauxit wird nicht recycelt aber Aluminium hat eine EoL-Recyclingrate von
51 Prozent in Deutschland.
Phosphorit: Aktuell werden über 80 Prozent des Phosphors in der deutschen
Wirtschaft als Düngemittel eingesetzt, das entspricht rund 120.000 Tonnen
Phosphor pro Jahr. Auf die Mineraldüngemittel entfielen davon in den
Wirtschaftsjahren 2016/2017 bis 2020/2021 im Mittel rund 96 000 Tonnen
Phosphor pro Jahr. Mit der künftigen Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm
ab 2029 lassen sich schätzungsweise rund 40 Prozent dieses jährlichen
Mineraldüngeabsatzes abdecken.
(Quellen: Abschlussbericht des extraWERT-Projekts (FKZ 3718 26 330 0
Thema: „Abschätzung zusätzlich aus Abwasser und Klärschlämmen kommunaler
und gewerblicher Herkunft extrahierbarer Wertstoffe“, Text wird in Kürze vom
UBA veröffentlicht.
Future nutrient recovery from sewage sludge regarding three different
scenarios – German case study. Theresa Constanze Sichler, Christian Adam, David
Montag, Matthias Barjenbruch
https://doi.org/10.1016/j.jclepro.2021.130130)
Für Magnesium liegen uns keine Werte für Deutschland vor, die weltweiten
betragen laut OECD 39 Prozent.
Die zehn größten Raffinadeproduktionsländer der genannten Rohstoffe sind in
der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Einschränkungen: Für Naturkautschuk,
Hafnium und Scandium liegen keine gesonderten Daten vor. Scandium ist in
den Seltenen Erden enthalten, außerdem wird nicht zwischen Schweren und
Leichten Seltenen Erden unterschieden. Für die Industrieminerale Baryt, Bor-
Minerale, Flussspat, Graphit, Phosphat, Strontium-Minerale sowie für die
Metalle Antimon, Beryllium, Lithium, Platin, Palladium, Tantal, Wolfram und
Silber (letztgenanntes gehört nicht zu den kritischen Rohstoffen) liegen keine
Daten zur Raffinadeproduktion vor.
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g) In welchen Ländern erfolgt bei den oben genannten kritischen
Rohstoffen aktuell der Raffinationsprozess, und wie verteilen sich hier
die weltweiten Marktanteile nach Ländern?
32. Wie sieht die Bundesregierung die Rolle Deutschlands bei der
Umsetzung der EU-Vorschläge zur Förderung „kritischer Rohstoffe“?
Die Fragen 31g und 32 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht Deutschland gemeinsam mit den europäischen
Partnern in einer aktiven Rolle dabei, die Rohstoffversorgung nachhaltiger und
langfristiger zu gestalten. So setzt sich die Bundesregierung z. B. aktiv bei der
Gestaltung des von der Europäischen Kommission angekündigten Raw
Materials Act für u. a. einen intelligenteren und sparsameren Einsatz von Rohstoffen
durch Produktdesign, kaskadierte Nutzung, Recycling, Ressourceneffizienz
sowie Substitution als wichtige Säulen ein.
33. Wird sich die Bundesregierung mit Blick auf die langfristige
Versorgungssicherheit dafür einsetzen, dass die Förderung strategischer bzw.
essenzieller Rohstoffe in Deutschland und der EU die gleiche finanzielle
und regulatorische Unterstützung erhält wie die Förderung der als
„kritisch“ definierten Rohstoffe?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die teilweise fast vollständige
Abhängigkeit der EU von China im Bereich kritischer Rohstoffe?
Der Bundesregierung sieht einseitige Abhängigkeiten kritisch und unterstützt
deshalb Maßnahmen zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung, u. a. im
Rahmen der Rohstoffstrategie, die das Ziel verfolgt bestehende Abhängigkeit
u. a. durch eine Diversifizierung der Importquellen und den Ausbau der
Kreislaufwirtschaft zu verringern.
a) Sieht die Bundesregierung hierin Gefahren für die deutsche Wirtschaft
und den Ausbau der erneuerbaren Energien, die stark auf
entsprechende Rohstoffe angewiesenen sind?
Die kritische Haltung der Bundesregierung ggü. einseitigen Abhängigkeiten
bezieht sich insbesondere auch auf die für Zukunftstechnologien benötigten
Rohstoffe.
b) Hält die Bundesregierung es für angebracht, diese Abhängigkeiten zu
reduzieren, und wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung hierbei zu ergreifen, welche Maßnahmen hat sie bereits
ergriffen, und inwieweit erörtert sie die Herausforderungen mit der
deutschen Wirtschaft?
d) Könnten diese Rohstoffe aus anderen Ländern bezogen werden, und
wenn ja, welche, und wie lange würde eine entsprechende Umstellung
dauern?
Die Fragen 34b und 34d werden gemeinsam beantwortet.
Ja, grundsätzliche ist die Sicherstellung der Rohstoffversorgung aber Aufgabe
der Wirtschaftsunternehmen. Die Aktivitäten der Bundesregierung
konzentrieren sich darauf, Bemühungen der Unternehmen nachdrücklich und effizient
politisch zu flankieren. Dazu gehört unter anderem die Beratung der
Unternehmen durch die Deutsche Rohstoffagentur, aber auf Antrag auch die
Absicherung der Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche
und politische Kreditausfallrisiken durch Garantien für Ungebundene
Finanzkredite, die sog. UFK-Garantien (siehe auch die Antworten auf die Fragen 40
und 41). Darüber hinaus beraten die an ausgewählten
Auslandshandelskammern eingerichteten und vom BMWK geförderten Rohstoffkompetenzzentren
für Bergbau und Rohstoffe die Unternehmen zu Fragen rund um das Thema
Rohstoffe.
c) Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung seitens
deutscher Unternehmen zu treffen?
Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Das hängt vom jeweiligen
Rohstoff selbst und einer ganzen Reihe von Faktoren ab, wie z. B. das
Vorkommen und die Verfügbarkeit des Rohstoffs, die vorhandene Infrastruktur oder die
Kosten.
35. Wie würde sich aus Sicht der Bundesregierung ein sofortiger Lieferstopp
von kritischen Rohstoffen aus China auf Deutschland auswirken?
Stellt die Bundesregierung hierzu Überlegungen an?
China ist über alle mineralischen Rohstoffe betrachtet das global bedeutendste
Förderland, die globale Bedeutung bei der Verarbeitung der Rohstoffe liegt
nochmals deutlich höher. China exportierte in den letzten Jahren kaum
Rohstoffkonzentrate, sondern im Wesentlichen nur Produkte mit höherem
Verarbeitungsgrad. Deutschland bezog 2021 unter 3 Prozent (in Wert) seiner Importe
mineralischer Rohstoffe direkt aus China. Insbesondere bei den meisten
Basismetallen sowie Eisen und Stahl sind andere Länder wichtiger für Deutschlands
Versorgung. Bei einigen Spezialmetallen, bei denen China zum Teil globale
Anteile von über 70 Prozent vorweist, ist Deutschland und ganz Europa
hingegen gravierend von China abhängig. Dazu zählen insbesondere Seltene Erden,
Magnesium, Indium, Molybdän, Bismut, Germanium, Antimon. Ein
Lieferstopp von diesen und anderen Metallen aus China dürfte schwerwiegende
Auswirkungen auf die deutsche Industrie haben. Der Aufbau von Förder- und
Produktionskapazitäten außerhalb Chinas würde mindestens fünf bis zehn Jahre in
Anspruch nehmen. Ein schnelles Ausweichen auf andere Zulieferer wäre für
die deutsche Industrie daher in vielen Fällen nicht möglich. Ein sofortiger
Lieferstopp von kritischen Rohstoffen aus China zeichnet sich derzeit jedoch nicht
ab. Im Übrigen wird auf die im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage bereits genannten Strategien zur Verringerung von
Rohstoffabhängigkeiten verwiesen.
36. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung das
Inkrafttreten des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) für die Versorgung
deutscher Unternehmen mit der für die Produktion benötigten Rohstoffe?
37. Welche Auswirkungen wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für
deutsche Unternehmen auf Zulieferungen von chinesischen
Unternehmen haben, die ihrerseits Rohstoffe in Schwellen- und
Entwicklungsländern abbauen, aber keine Auskunft über Abbauländer, Abbaumethoden
und Abbauverfahren geben bzw. geben wollen?
38. Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dazu beiträgt, bei Rohstoffen bisher
bestehende direkte Lieferbeziehungen zu stören und zu reduzieren, weil
rohstoffabbauende Unternehmen aufgrund der Rechtslage in den Lieferländern
nicht abschließend sicherstellen können, dass alle sich aus dem
Lieferkettengesetz ergebenden Vorgaben eingehalten werden können?
Die Fragen 36 bis 38 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
In Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens verpflichtet das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bestimmte Unternehmen in Deutschland ab
dem 1. Januar 2023 bzw. 2024 zur Achtung von Menschenrechten und
gewissen Umweltbelangen durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Die
Sorgfaltspflichten begründen eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Das
heißt, Unternehmen müssen sich kontinuierlich und angemessen darum
bemühen, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen: Dazu gehört auch, sich um eine
transparente Lieferkette zu bemühen. Ist ihnen das aus plausiblen Gründen nicht
möglich, handeln sie dennoch im Einklang mit dem LkSG.
Das Prinzip der „Angemessenheit“ stellt sicher, dass einem Unternehmen
nichts Unzumutbares aufgebürdet wird, sondern dass es abhängig von seiner
spezifischen Risikodisposition das tut, was vernünftigerweise von ihm erwartet
werden kann, um identifizierten Risiken vorzubeugen oder diese zu beenden.
Der Abbruch von Geschäftsbeziehungen ist nur – als ultima ratio – geboten,
wenn erstens die Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer
umweltbezogenen Pflicht als sehr schwerwiegend bewertet wird, zweitens die
Umsetzung der im Konzept − gemeinsam mit dem Zulieferer − erarbeiteten
Maßnahmen nach Ablauf der im Konzept festgelegten Zeit keine Abhilfe bewirkt,
drittens dem Unternehmen keine anderen milderen Mittel zur Verfügung stehen
und viertens eine Erhöhung des Einflussvermögens nicht aussichtsreich
erscheint. Es gilt der Grundsatz: Befähigung vor Rückzug.
Damit trägt das Gesetz zu einer nachhaltigen und resilienten
Rohstoffversorgung der unter das Gesetz fallenden Unternehmen bei.
39. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
sog. EU-Konfliktmineralienverordnung für die Versorgung deutscher
Unternehmen mit der für die Produktion benötigten Rohstoffe?
Liegen der Bundesregierung oder der für die Kontrolle als
Durchführungsbehörde zuständigen Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR)
Erkenntnisse zu Verstößen gegen die sogenannte EU-
Konfliktmineralienverordnung vor (wenn ja, bitte die Fälle tabellarisch darstellen den
Rohstoff, die Menge und das Herkunftsland auflisten)?
Bislang wurden keine wesentlichen Veränderungen in der Importstruktur der
relevanten Minerale und Metalle (Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold
(3TG)) beobachtet, die auf die EU-Verordnung zurückzuführen wären. Eine
Beendigung der Beziehungen zu einem Lieferanten wäre ohnehin nur der letzte
Schritt nach fehlgeschlagenen Versuchen der Risikominderung im Rahmen der
Sorgfaltspflichten.
Die seit dem ersten Quartal 2022 nach einem risikobasierten Ansatz
durchgeführten nachträglichen Kontrollen der DEKSOR umfassen alle 3TG. Die
bislang ausgewählten Importeure importieren ihre Rohstoffe überwiegend aus
Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs). Derzeit sind die Kontrollen
jedoch größtenteils noch nicht abgeschlossen, weshalb eine seriöse statistische
Auswertung zu Verstößen noch nicht möglich ist. Gleichwohl analysiert die
DEKSOR zur Verhinderung künftiger Verstöße bereits seit 2021 systematisch
die Internetseiten der betroffenen Unternehmen und hat dabei festgestellt, dass
mehr als 80 Prozent (Stand: erstes Quartal 2022) der deutschen Importeure ihre
Offenlegungspflichten (Artikel 7 Absatz 3 EU-VO) nicht erfüllen (v. a. Mängel
bzgl. Veröffentlichung der Auditberichte, Lieferkettenpolitik und Informationen
zum Risikomanagementsystem). Dabei gibt es keine wesentlichen
Unterschiede zwischen großen Konzernen und kleinen und mittelständischen
Unternehmen (KMU). Schon 2021 hatte die Deutsche Kontrollstelle EU-
Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) alle voraussichtlich von der EU-
Verordnung betroffenen Importeure angeschrieben, um diesbezüglich zu
sensibilisieren. Wesentliche Veränderungen der Internetauftritte waren bis zum ersten
Quartal 2022 nicht zu beobachten. Als weiteres Ergebnis kann bereits
festgestellt werden, dass die für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten
verantwortlichen Unternehmen ihre Verantwortung regelmäßig auf (Industrie-)Systeme
zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht auszulagern versuchen, die derzeit nicht von
der EU-Kommission anerkannt sind – ohne die Risiken in ihrer Lieferkette im
Rahmen eines eigenen Risikomanagementsystems zu bewerten. Bei
Importeuren, die ihren Sorgfaltspflichten gesetzeskonform nachkommen, lässt sich,
besonders bei derzeit krisenbedingt reduzierter Versorgungssicherheit, erhöhte
Resilienz aufgrund besserer Kenntnisse der Risiken in der Lieferkette erkennen.
40. Mit welchen Maßnahmen und bis zu welchem Zeitpunkt plant die
Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, das
Genehmigungsverfahren für Garantien für Ungebundene Finanzkredite zu
beschleunigen?
Grundsätzlich folgt der Prüfungsprozess im Zuge des Genehmigungsverfahrens
für Garantien für Ungebundene Finanzkredite dem Finanzierungsprozess der
Transaktion. Der Prozess orientiert sich damit am Bankenprozess und verläuft
parallel. Eine Deckungsentscheidung kann erst getroffen werden, sobald das
Projekt- und Finanzierungskonzept ausreichend entwickelt sind.
Um dennoch zu einem frühen Zeitpunkt ein höheres Maß an Planungssicherheit
für Rohstoffabnehmer, Projektentwickler und Banken zu gewährleisten, wurde
nunmehr beschlossen, im Rahmen des Prüfungsprozesses bereits vor der
grundsätzlichen Entscheidung über eine Deckungsübernahme die grundsätzlichen
Parameter einer späteren Deckung durch sogenannte „Indicative Terms“
mitzuteilen. So erfolgt eine frühzeitige Kommunikation der wesentlichen
Deckungsübernahmekriterien, wie u. a. Kreditlaufzeit, Strukturierungselemente,
Sicherheiten und Prämienindikation.
Die Indikation kann in der Regel bereits innerhalb von drei bis fünf Wochen
nach Antragsstellung gegeben werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur
Planungssicherheit in einer frühen Projektphase geboten, auch wenn dies noch
keine rechtlich verbindliche Zusage ist.
41. Plant die Bundesregierung, die Garantien für Ungebundene
Finanzkredite bedarfsgerechter und praxisnäher auszubauen, um deutsche
Rohstoffprojekte im Ausland besser zu unterstützen, und wenn ja, welche
Änderungen sollen konkret vorgenommen werden, und wenn nein, warum
nicht?
Der Bund befindet sich im regelmäßigen Austausch mit Rohstoffabnehmern,
Projektentwicklern, Banken und sonstigen Stakeholdern. Basierend auf diesem
Austausch wird das Instrument entsprechend dem Marktbedarf kontinuierlich
weiterentwickelt. Weiterhin wurde 2020 die Möglichkeit geschaffen, die
Garantien für Ungebundene Finanzkredite auch für Unternehmensfinanzierungen
zu nutzen. Entsprechend ist auch künftig geplant, die Garantien für
Ungebundene Finanzkredite dem Marktbedarf folgend kontinuierlich weiter zu entwickeln.
42. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, hinsichtlich der
Bevorratung von kritischen Rohstoffen künftig selbst aktiv zu werden,
ähnlich wie bei der Erdölbevorratung, und wenn ja, welche Rohstoffe für
welche Branchen sollten hier aus Sicht der Bundesregierung
berücksichtigt werden, und wie sollte eine staatliche Bevorratung ausgestaltet
werden?
Die Bundesregierung stellt aufgrund der Auswirkungen der Pandemie sowie
des Angrifsskrieges auf die Ukraine Überlegungen an, die Rohstoffversorgung
resilienter und nachhaltiger zu gestalten. Dabei werden verschiedene
Maßnahmen, u. a. auch die Bevorratung betrachtet. Derzeit gibt es keine konkreten
Planungen hinsichtlich einer staatlichen Bevorratung von kritischen Rohstoffen.
43. Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, ein Quotensystem für den
Import kritischer Rohstoffe aus einzelnen Ländern einzuführen, um die
Diversifizierung der Bezugsländer sicherzustellen, und stellt die
Bundesregierung Überlegungen an, auch ein Quotensystem einzuführen, um
Abhängigkeiten von einzelnen Ländern nicht zu groß werden zu lassen, und
wenn nein, welche Alternativen hat die Bundesregierung vorgesehen, um
eine Diversifikation bei der Rohstoffversorgung zu erreichen?
Es sind keine Länder bekannt, die Importquoten für Rohstoffe aus bestimmten
Ländern eingeführt haben. Der Bundesregierung liegen keine konkreten Pläne
für ein Importquotensystem vor.
44. Welche Anreize (wie z. B. steuerliche) plant die Bundesregierung für
Unternehmen, damit diese die für die Produktion benötigten Rohstoffe in
höheren Mengen als bisher auf Lager halten, und bis wann sollen
entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden?
Die Bundesregierung stellt aufgrund der Auswirkungen der Pandemie sowie
des Angriffskriegs auf die Ukraine Überlegungen an, die Rohstoffversorgung
resilienter und nachhaltiger zu gestalten. Dabei werden verschiedene
Maßnahmen, u. a. auch Anreizsysteme betrachtet. Derzeit gibt es keine konkreten
Planungen hinsichtlich steuerlicher Anreize.
45. Welche Rohstoffe werden für die Produktion von Solarmodulen
benötigt?
Für die Produktion und Installation von Solarmodulen werden Stahl, Beton,
Glas, Kunststoffe, Aluminium, Kupfer, Silizium, Silber, Zinn, Tellur,
Kadmium, Selen, Indium, Germanium und Gallium benötigt.
a) Welche dieser Rohstoffe werden in Deutschland abgebaut?
Von den genannten Rohstoffen werden in Deutschland Sande bzw. Kiese für
die Betonproduktion und Quarz und Quarzkies für die Glas- und
Siliziumproduktion abgebaut. Die anderen Rohstoffe müssen derzeit vollständig nach
Deutschland eingeführt werden – über Recycling in Deutschland können
Abhängigkeiten reduziert werden. Weitere heimische Rohstoffe, wie z. B.
Flussspat (Produktion von Fluorchemikalien) werden im Produktionsprozess
eingesetzt.
b) Welchen Marktanteil haben Drittstaaten beim Abbau der für
Solarmodule benötigten Rohstoffe (bitte die jeweils zehn größten Abbauländer
je Rohstoff tabellarisch auflisten)?
Es wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 31b für die Marktanteile der
zehn größten Abbauländer der benötigten mineralischen Rohstoffe verwiesen.
46. Zu welchem Anteil könnte der bis 2030 von der Bundesregierung
beschlossene Ausbau auf 215 Gigawatt an installierter Solarenergie durch
in Deutschland produzierte Solarmodule abgedeckt werden (auf Basis
der aktuellen Produktionskapazitäten)?
49. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine einseitige
Abhängigkeit beim Bezug von Solarmodulen zu verhindern?
50. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die heimische oder
europäische Produktion von Solarmodulen sowie den heimischen Abbau
von für die Produktion von Solarmodulen benötigten und in Deutschland
verfügbaren Rohstoffen auszubauen?
52. Zu welchem Anteil könnte der bis 2030 von der Bundesregierung
beschlossene Ausbau der Wind-Onshore-Kapazität auf 115 Gigawatt und
Wind-Offshore-Kapazität auf 30 Gigawatt durch in Deutschland
produzierte Windkraftanlagen abgedeckt werden (auf Basis der aktuellen
Produktionskapazitäten)?
53. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die heimische oder
europäische Produktion von Windkraftanlagen sowie den heimischen
Abbau von für die Produktion von Windkraftanalagen benötigten und in
Deutschland verfügbaren Rohstoffen auszubauen?
Die Fragen 46, 49, 50, 52 und 53 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kann zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen
dazu treffen, zu welchem Anteil der bis 2030 beschlossene Ausbau der
erneuerbaren Energien mit installierten Gesamtleistungen von 215 Gigawatt für
Photovoltaik, 115 Gigawatt für Windenergie an Land, 30 Gigawatt für Windenergie
auf See durch in Deutschland produzierte Solarmodule bzw.
Windenergieanlagen abgedeckt werden könnte. Nachdem in den vergangenen Jahren angesichts
eines begrenzten Zubaus bei zugleich intensivem Wettbewerb zu einem
Rückgang der heimischen Produktionskapazitäten bei Wind und Photovoltaik
gekommen ist, setzt die Bundesregierung auf den verstärkten Ausbau nationaler
und europäischer Produktionskapazitäten und wird die notwendigen
Rahmenbedingungen dafür schaffen. Bundesminister Dr. Robert Habeck hat deshalb
bereits im April 2022 mit Vertreterinnen und Vertretern der Branchen
Photovoltaik, Windkraft und Stromnetze bei einem „Roundtable zum Ausbau der
Produktionskapazitäten für die Energiewende in Deutschland und Europa“ u. a. die
Potentiale der Fertigung am Standort in Deutschland und notwendige
industriepolitische Rahmenbedingungen erörtert. Dabei wurde vereinbart, die Situation
in den einzelnen Branchen im Rahmen eines Stakeholderdialogs zunächst zu
analysieren, um dann geeignete Handlungsoptionen zu erarbeiten. Der Dialog
ist im Juli 2022 gestartet.
47. Aus welchen Produktionsländern stammen die heute in Deutschland
installierten Solarmodule (bitte die jeweiligen Produktionsländer und den
jeweiligen prozentualen Anteil an den in Deutschland verbauten
Solarmodulen für die vergangenen fünf Jahre auflisten)?
Dazu liegen der Bundesregierung derzeit keine Informationen vor.
48. Welche Folgen für die bis 2030 beschlossenen Ausbauziele bei der
installierten Solarenergie hätte ein sofortiger Lieferstopp von
Solarmodulen aus China nach Deutschland?
Die Folgen eines sofortigen Lieferstopps von Solarmodulen aus China bis 2030
lassen sich derzeit nicht seriös abschätzen. Zur Vermeidung von einseitigen
Abhängigkeiten müssen Importe deutlich stärker diversifiziert werden und vor
allem auch europäische und nationale Produktionskapazitäten aus- und
(wieder-)aufgebaut werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen
46, 49, 50, 52 und 53 verwiesen.
51. Welche Rohstoffe werden für die Produktion von Windkraftanlagen
benötigt?
Für die Produktion und Installation von Windkraftanlagen werden Beton, Stahl,
Gusseisen, Carbon- und Glasfaserkunststoffe, Zink, Polymere, Kupfer,
Aluminium, Mangan, Chrom, Nickel, Molybdän und Seltene Erden benötigt.
a) Welche dieser Rohstoffe werden in Deutschland abgebaut?
Baurohstoffe wie Kalkstein, Ton, Gesteinskörnungen (Sand, Kies, gebrochene
Natursteine) und Gips/Anhydrit zur Herstellung von Beton (aus Zement) für
den Turm und das Fundament werden in Deutschland abgebaut.
Industrieminerale wie Quarzsand, Kalk-bzw. Dolomitstein, Feldspat, Kaolin und Soda, die
für die Herstellung der Rotorblätter aus glasfaserverstärkten Kunststoffen
verwendet werden können, werden ebenfalls in Deutschland abgebaut.
b) Welchen prozentualen Marktanteil haben Drittstaaten beim Abbau der
für Windkraftanlagen benötigten Rohstoffe (bitte die jeweils zehn
größten Abbauländer je Rohstoff tabellarisch auflisten)?
Es wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 31b für die Marktanteile der
zehn größten Abbauländer der benötigten mineralischen Rohstoffe verwiesen.
54. Welche Rohstoffe werden für die Produktion von Antriebsbatterien für
die Elektromobilität benötigt, und wie wird sich der Bedarf durch das
Hochfahren der E-Mobilität in den verschiedenen Verkehrssektoren bis
2030 und 2050 entwickeln?
Als Traktionsbatterie im PKW-Bereich haben sich bisher drei verschiedene
Arten von Lithium-Ionen-Batterien (LIB) durchgesetzt: Jene mit einer Kathode
aus Nickel, Mangan und Kobalt (NMC), jene mit einem Kathodengemisch aus
Nickel, Kobalt und Aluminium (NCA) und jene aus einem Kathodengemisch
aus Lithium, Eisen und Phosphat (LFP). Auf der Anodenseite kommt vor allem
Graphit und zu geringen Teilen auch Silizium zum Einsatz. Neben den
verschiedenen Arten von LIB ist die Entwicklung neuer Batterietypen dabei
keineswegs abgeschlossen. Vielmehr werden weiterhin Zellchemien für neue
Batteriegenerationen entwickelt, z. B. solche die auf Natrium-Ionen basieren.
Hieraus ergeben sich veränderte Rohstoffbedarfe. Aufgrund des sehr
dynamischen Entwicklungsverlaufes, sowohl auf dem Gebiet verbesserter
Batterietypen als auch bei der Marktdurchdringung der E-Mobilität, sind Prognosen zu
künftigen Rohstoffbedarfe mit großen Unsicherheiten behaftet.
Für die Modellierung der Nachfrage nach LIB-Zellen für den Bereich der
E-Mobilität bis zum Jahr 2030 orientiert sich die DERA an den Szenarien, die
vom Fraunhofer ISI und dem Fraunhofer IZM im Rahmen der Auftragsstudie
„Rohstoffe für Zukunftstechnologien“ entwickelt wurden. Bis zum Jahr 2025
sind allein für Europa mit rund 500 Gigawattstunden an Produktionskapazitäten
für Traktionsbatteriekapazität zu rechnen. Diese werden bis zum Jahr 2030 auf
etwa 1 000 Gigawattstunden ansteigen. Daraus ergeben sich die in
untenstehender Tabelle enthaltenen Rohstoffbedarfe für Europa.
Bedarfe an Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Graphit und Silizium für den
Einsatz in LIB für die E-Mobilität bis zum Jahr 2030 in 1 000 Tonnen
(Kilotonnen). Berechnungen verändert nach Marscheider-Weidemann et al. 2021.
Jahr/Angaben
in Kilotonnen Nickel Kobalt Lithium Mangan Graphit Silizium
2020 0,5 0,2 0,1 0,2 0,3 0,0
2025 243,0 61,3 49,8 52,8 155,4 11,7
2030 449,0 64,5 97,1 101,9 306,0 34
Neben den Rohstoffen für das Anoden- und Kathodenmaterial werden für die
Traktionsbatterie weitere Rohstoffe benötigt. Die einzelnen Batteriezellen
werden zu Modulen verschaltet. Diese Module werden mit einem Kühlungs- und
einem Managementsystem in ein Batteriegehäuse verbaut und ergeben so das
Batteriesystem.
Für die Interkonnektivität der Zellen und Module wird Kupfer in Form von
Kabel benötigt. Für das Batteriegehäuse werden verschiedene Materialien
verwendet. Weit verbreitet sind Gehäuse aus einer Aluminium-Magnesium-Silizium-
Legierung und Gehäuse aus Stahl.
(Referenzen: Marscheider-Weidemann, F.; Langkau, S.; Baur, S.-J.; Billaud,
M.; Deubzer, O.; Eberling, E.; Erdmann, L.; Haendel, M.; Krail, M.; Loibl, A.;
Maisel, F.; Marwede, M.; Neef, C.; Neuwirth, M.; Rostek, L.; Rückschloss, J.;
Shirinzadeh, S.; Stijepic, D.; Tercero Espinoza, L.; Tippner, M. (2021):
Rohstoffe für Zukunftstechnologien 2021. – DERA-Rohstoffinformationen 50:
366 S., Berlin.)
a) Welche dieser Rohstoffe werden in Deutschland abgebaut?
Es werden geringe Mengen an Graphit gewonnen, wobei der abgebaute
makrokristalline Flockengraphit eher nicht für die Produktion von Anoden in
Lithium-Ionen-Akkus geeignet ist. Zudem gibt es derzeit Explorationslizenzen
für Lithium (siehe die Antwort zu Frage 31e).
b) Welchen prozentualen Marktanteil haben Drittstaaten beim Abbau der
für Antriebsbatterien für die Elektromobilität benötigten Rohstoffe
(bitte die jeweils zehn größten Abbauländer je Rohstoff tabellarisch
auflisten)?
Es wird auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 31b für die Marktanteile der
zehn größten Abbauländer der benötigten mineralischen Rohstoffe verwiesen.
c) Wie schätzt die Bundesregierung die Analyse der Deutschen
Rohstoffagentur DERA aus 2021 ein, dass die ausreichende Versorgung mit
Nickel wegen des steigenden Bedarfs an Antriebsbatterien und an
Stahl für Windräder in den nächsten Jahren kritisch werden könnte,
und was will sie tun, um einem Mangel vorzubeugen?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der BGR/DERA, dass der
Nickelmarkt in den kommenden Jahren leicht im Überschuss ist. Bei einzelnen
Produktqualitäten kann es allerdings zu Lieferengpässen kommen. BGR/DERA
beraten die Nickel-importierenden Unternehmen diesbezüglich kontinuierlich,
u. a. zu Fragen der Diversifizierung des Bezugs sowie hinsichtlich einer
möglichen Beteiligung deutscher Unternehmen in internationalen Bergbauprojekten
oder in der Weiterverarbeitung.
d) Wie viele Tonnen Lithium, Nickel und Kobalt könnten nach Kenntnis
der Bundesregierung durch systematisches Recycling von
Antriebsbatterien zurückgewonnen werden, und mit welchen Maßnahmen,
einschließlich Forschungsförderung, Regulierung und Anreizen für
zirkuläre Geschäftsmodelle, wird sie diese Rückgewinnung fördern, um
einen effektiven Kreislauf dieser Rohstoffe zu sichern und
Rohstoffabhängigkeiten zu vermindern?
Ausgehend von den in der Antwort zu Frage 54 abgeschätzten
Rohstoffbedarfen untersuchte die DERA die Rückgewinnung von Lithium, Nickel und Kobalt
aus LIB im Europäischen Maßstab. Dies findet derzeit im Rahmen des vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten BatMix-
Projektes statt. Danach ergibt sich auf Basis der geplanten Mindest-
Recyclingeffizienzen (Nickel 95 Prozent, Kobalt 95 Prozent, Lithium 70 Prozent) aus der
noch zu novellierenden EU-Batterieverordnung die in der nachfolgenden
Tabelle aufgezeigten Recyclingmengen:
Prognostizierte europäische Recyclingmengen ausgewählter Batterierohstoffe.
Recyclingmengen [in Kilotonnen]
Nickel Kobalt Lithium
Recyclingquote 95 Prozent 95 Prozent 70 Prozent
2022 4,11 1,75 0,66
2023 8,14 3,34 1,26
2024 15,34 5,88 2,33
2025 25,52 9,26 3,79
2026 39,90 13,63 5,84
2027 62,40 20,33 9,11
2028 92,43 29,17 13,39
2029 131,07 39,74 18,83
2030 179,16 51,81 25,52
2031 241,02 66,66 34,19
2032 316,03 84,15 44,65
2033 393,84 99,48 55,12
2034 478,04 112,69 66,44
2035 566,56 124,54 78,41
2036 657,49 135,65 90,80
2037 749,04 146,46 103,40
2038 839,56 157,20 115,99
2039 927,53 167,99 128,35
2040 1.011,57 178,73 140,28
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die aktuelle BGR-
Veröffentlichung: „Commodity TopNews 67 (2022): Recycling of Lithium-Ion Batteries
in Germany and Europe.“
Dieses Szenario basiert auf den für Europa geplanten Recyclingkapazitäten, bei
denen Deutsche Investitionsprojekte maßgeblich von der Bundesregierung
durch Investitionszuschüsse gefördert werden. Recyclingmengen werden
maßgeblich vom zeitlich verzögerten Rücklauf der Batterien (1st, 2nd life) und
entsprechenden Recyclingquoten abhängen. Auch die Ausbringraten spielen eine
wesentliche Rolle. Hier sind große Schwankungsbreiten möglich.
55. Wieviel Prozent der gesamten Menge an Primärrohstoffen könnten nach
Kenntnis der Bundesregierung durch den konsequenten Aufbau einer
Kreislaufwirtschaft, inklusive längerer Nutzungsdauer von Produkten,
umfassendem Recycling und dem breiten Einsatz qualitativ hochwertiger
Sekundärrohstoffe bis 2030 und 2050 eingespart werden?
Die Datenlage über den zukünftigen Bedarf an Primärrohstoffen sowie den
zukünftigen Recyclingpotenzialen aus diesem noch nicht abzusehenden Bedarf
ist derzeit nicht ausreichend. Eine längere Nutzungsdauer als Einflussfaktor auf
das verfügbare Potenzial von Recyclingrohstoffen ist nicht erforscht. Die
DERA arbeitet zum Thema Recyclingpotenziale derzeit mit der Studie
„Rohstoffe für Zukunftstechnologien“ (DERA-Rohstoffinformationen Nummer 50,
2021) daran, die Datenlage zu verbessern. Dabei ist für einen Zeithorizont bis
zum Jahr 2040 anhand von 33 Zukunftstechnologien die Bedarfsentwicklung
und das Recyclingpotenzial kritischer Rohstoffe im Fokus der Untersuchung.
Mit Ergebnissen zu Recyclingpotentialen wird Anfang 2023 gerechnet.
Zudem werden im Rahmen der Dialogplattform Recyclingrohstoffe, die die
DERA im Auftrag des BMWK koordiniert, derzeit unter anderem mögliche
Potenziale von acht Stoffströmen genauer evaluiert. Eine Quantifizierung ist
allerdings aufgrund der verschiedenen Parameterabhängigkeiten äußerst
schwierig und müsste in einem Folgeprojekt untersucht werden.
Insgesamt werden in Deutschland die Metalle Kupfer (44 Prozent), Stahl
(45 Prozent), Blei (65 Prozent) und Aluminium (51 Prozent) bereits
vergleichsweise gut im Kreislauf geführt, die benötigten Logistik- und
Recyclingkapazitäten existieren, die sicher noch in einem gewissen Maß erweitert werden
können. Für die Technologie- und Sondermetalle, wie z. B. Tantal, Neodym usw.
ist die Recyclinginfrastruktur in Deutschland bisher kaum vorhanden und
Behandlungsverfahren existieren nur im Pilot- oder Labormaßstab. Erkennbar ist
allerdings, dass sich für bestimmte Rohstoffgruppen, wie z. B. Lithium, Kobalt
und Nickel aus den LIBs der Elektromobilität die Recyclingpotentiale schnell
entwickeln, so dass in diesem Bereich kurz-bzw. mittelfristig eine den
Industriemetallen ähnliche Kreislaufwirtschaft entwickeln werden könnte. Dies
entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben aus der novellierten
Batteriegesetzgebung (BattG).
a) Welche Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen fördert die
Bundesregierung insgesamt, um den Ersatz von kritischen
Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe oder weniger kritische Rohstoffe zu
forcieren und die Qualität von Rezyklaten zu sichern, einschließlich
chemischen Recyclingverfahren, und wie weit ist die
Anwendungsreife gediehen?
Die Bundesregierung setzt über das BMBF im Rahmen seiner Strategie
„Forschung für Nachhaltigkeit“ das Forschungskonzept „Ressourceneffiziente
Kreislaufwirtschaft“ durch einzelne Fördermaßnahmen um. Vorrangiges Ziel ist
dabei, den Wert von Produkten durch innovative Geschäftsmodelle in
Verbindung mit digitalen Technologien und nachhaltigem Produktdesign möglichst
lange im Wirtschaftskreislauf zu halten und Stoffkreisläufe zu schließen.
Aktuelle Fördermaßnahmen adressieren u. a. innovative Produktkreisläufe,
mineralische Stoffkreisläufe (z. B. Baustoffrecycling) und Kunststoffe. Die
Fördermaßnahme „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Bauen und mineralische
Stoffkreisläufe“ (ReMin) zielt auf die Optimierung mineralischer
Stoffkreisläufe. Im Mittelpunkt steht die Bauwirtschaft mit ihrer hohen Nachfrage nach
Rohstoffen und die erweiterte Nutzung von Sekundärrohstoffen aus
Baurestmassen, Schlacken, Aschen sowie bergbaulichen Rückständen (Start 2021). Die
Fördermaßnahme „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft –
Kunststoffrecyclingtechnologien“ (KuRT) zielt auf eine deutliche Steigerung der tatsächlichen
Recycling- bzw. Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffe (Start 2021). Die
Fördermaßnahme „KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen“ zielt auf eine
deutliche Verbesserung der Kreislaufführung von Kunststoffverpackungen
durch die Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz (Start 2022).
Aktuell laufen bis 2023 zwei Forschungsvorhaben zur Erkundung tiefer
Lagerstätten (Verbundvorhaben DESMEXII/DESMEX-REAL) sowie ein
Forschungsvorhaben zur Entwicklung autonomer Fahrzeugflotten für den über-
und untertägigen Bergbau (Verbundvorhaben ARTUS). Ziel von DESMEX ist
die Entwicklung geophysikalischer Messsysteme, mit denen sich unterirdische
Rohstoffvorkommen in bis zu einem Kilometer Tiefe aus der Luft erkunden
lassen. Das Reallabor Oberharz dient zur Erprobung dieser neuen
Explorationstechnologien in einem industrienahen Maßstab unter gleichzeitiger
Berücksichtigung der regionalen geologischen, altbergbaulichen und gesellschaftlichen
Bedingungen. Im Verbundvorhaben ARTUS wird eine marktreife hybride und
autonome Förderflotte für den Bergbau entwickelt. Mit ihr soll die über- und
untertägige umweltschonende und nachhaltige Gewinnung mineralischer
Rohstoffe ermöglicht werden.
b) Wann wird die Bundesregierung eine entsprechende umfassende
Kreislaufwirtschaftsstrategie vorstellen, die die gesamte
Wertschöpfungskette vom Rohstoffabbau bis zum Recycling umfasst, um den
Verbrauch von Primärrohstoffen und die Rohstoffabhängigkeit
Deutschlands systematisch zu senken, und aufgrund welcher
Empfehlungen wird diese erstellt?
Die Bundesregierung setzt aktuell den Prozess zur Erarbeitung einer Nationalen
Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) auf und hat mit den Planungen
begonnen. Die Erarbeitung der NKWS soll mit einer Stakeholder Beteiligung
verbunden werden, die voraussichtlich im ersten Quartal 2023 beginnt. Es wird zudem
eine wissenschaftliche Begleitung geben.
56. Wie ist der Stand der Planungen für die Lagerstätte (Landau in der Pfalz)
zur Gasförderung?
a) In welchen Mengen kann (nach Fertigstellung) in besagter
Lagerstätte Gas gefördert werden?
b) In welchen Mengen kann (nach Fertigstellung) in besagter
Lagerstätte gefördertes Gas gelagert bzw. gespeichert werden?
c) Wann rechnet die Bundesregierung mit Fertigstellung der
Lagerstätte?
57. Wie ist der Stand der Planungen für die Lagerstätte (Landau in der Pfalz)
zur Ölförderung?
a) In welchen Mengen kann (nach Fertigstellung) in besagter
Lagerstätte Rohöl gefördert werden?
b) In welchen Mengen kann (nach Fertigstellung) in besagter
Lagerstätte gefördertes Rohöl gelagert bzw. gespeichert werden?
Die Fragen 56 bis 57b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen bezüglich dieser Lagerstätte keine Informationen
zu den erfragten Sachverhalten vor. Die Genehmigung und Aufsicht
entsprechender Vorhaben obliegt nach der im Grundgesetz festgelegten
Kompetenzverteilung allein den Ländern.
58. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für den Betrieb der Raffinerie in
Schwedt, die ein Drittel des in Deutschland für den Straßenbau
benötigten Bitumens herstellt, wenn Russland seine Öllieferungen an
Deutschland einstellen sollte?
Wie sehen die Pläne der Bundesregierung aus, um im Fall eines
Lieferstopps den Betrieb in Schwedt aufrechtzuerhalten?
Eine schrittweise Ersetzung der russischen Rohöl-Lieferungen bis Anfang
Dezember 2022 ist handhabbar. Die Bundesregierung kümmert sich zusammen
mit der PCK-Geschäftsführung und den Anteilseignern intensiv darum, die
Voraussetzungen für die völlige Unabhängigkeit von russischem Rohöl zu
schaffen. Der Fokus der PCK liegt auf dem Plan der maßgeblichen Rohöl-
Versorgung über die Rostock-Schwedt-Pipeline. Die minimale
Raffinerieauslastung könnte – wenn keine wesentlichen Ausfälle der Pipeline oder des Hafens
in Rostock auftreten – bereits jetzt über diesen Versorgungsweg gewährleistet
werden.
Zur Sicherstellung einer Versorgung der PCK-Raffinerie mit nicht-russischem
Rohöl über Rostock, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Raffinerie
ermöglicht, ist jedoch eine unverzügliche Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt
notwendig. Die PCK plant dazu Maßnahmen zur Erhöhung der
Pipelinekapazität. Bereits angestoßen sind die Maßnahmen, die für die Verwendung von
sogenannten Fließverbesserern notwendig sind.
Um darüber hinaus die Auslastung der PCK weiter zu erhöhen und damit die
Versorgungssicherheit auch mit Bitumen zu stärken, beabsichtigt die
Bundesregierung, den Bezug von kasachischem Rohöl zu unterstützen, auch wenn
hierdurch eine gewisse Abhängigkeit von Russland bestehen bleibt (ähnlich
der, beim bislang üblichen Bezug von kasachischem Rohöl über die auch
teilweise durch russisches Territorium führende Südroute nach Triest).
Außerdem werden politische Gespräche mit Polen geführt, um eine zusätzliche
Rohöl-Versorgung der PCK über den Hafen Danzig zu erreichen.
59. Wie plant die Bundesregierung, bei einem etwaigen Lieferstopp
russischen Öls die fehlenden Mengen an Rohöl zu kompensieren (bitte
alternative Lieferanten aufzählen)?
In den vergangenen Monaten hat die Mineralölwirtschaft im engen Austausch
mit dem BMWK Schritte eingeleitet, die Lieferbeziehungen mit Russland zu
beenden. Verträge werden nicht verlängert und laufen aus. Die deutschen
Raffinerien (außer die mit Beteiligung von Rosneft) sind nun in der Lage, bis zum
Jahresende 2022 ihre Bedarfe völlig ohne russisches Rohöl abzudecken.
Insgesamt lieferte Russland im Juni 2022 bereits circa 620 000 Tonnen Rohöl
weniger als im Februar 2022. Die fehlenden Mengen wurden im Juni 2022
insbesondere durch Norwegen, Tschad, USA, Irak und Großbritannien ausgeglichen.
Welche Länder die Lieferungen zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgleichen
werden, wird sich durch die Verträge der einzelnen Firmen ergeben. Generell
sind auf dem Weltmarkt für Rohöl derzeit ausreichende Mengen verfügbar, um
russische Lieferungen zu kompensieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]