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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktuelle Lage der Organisierten Kriminalität

(insgesamt 52 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

08.09.2022

Aktualisiert

22.09.2022

BT20/297803.08.2022

Aktuelle Lage der Organisierten Kriminalität

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Aktuelle Lage der Organisierten Kriminalität Die Organisierte Kriminalität (OK) stellt ein drängendes Problem dar. Laut Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für das Jahr 2020 des Bundeskriminalamtes (BKA) ist die Anzahl der OK-Gruppierungen im Vergleich zum Jahr 2019 gestiegen. Die Kriminalitätsbereiche Rauschgifthandel/-schmuggel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben und Eigentumskriminalität umfassen dabei mehr als zwei Drittel aller im Jahr 2020 geführten OK- Verfahren. Die kriminell erwirtschafteten Erträge in Höhe von rund 1 Mrd. Euro zeigen die enormen Gewinnmöglichkeiten und zugleich den wesentlichen Anreiz der OK-Gruppierungen für ihre Taten auf. Laut Bundeslagebild erfordert die hohe Anzahl der OK-Verfahren mit Bezügen ins Ausland eine enge Kooperation mit den ausländischen Polizeibehörden weltweit. Daher ist bei der transnationalen Bekämpfung der OK eine noch engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, z. B. durch Einbindung der weltweit eingesetzten Verbindungsbeamten und Verbindungsbeamtinnen des BKA, mit Europol und Interpol sowie auf Grundlage von geeigneten bi- und multilateralen Vereinbarungen, erforderlich. Zur Bekämpfung der OK ist es unerlässlich, alle wichtigen Daten zu erheben. Im jüngsten Europol-Bericht zur Lage der OK in der EU fehlen allerdings Daten zu den in der EU aktiven OK-Gruppierungen. Im Jahr 2017 wurde deren Zahl noch mit 5 000 angegeben, im Jahr 2013 waren es 3 600. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Werden beim Bundeskriminalamt (BKA) regelmäßig Trends zur Organisierten Kriminalität erhoben, und wenn ja, in welchem zeitlichen Abstand werden diese Trendanalysen durchgeführt? a) Welche Funktionseinheiten wirken an diesen Trendanalysen mit? b) In welcher Organisationsform erfolgen diese Trendanalysen?  2. Wie und in welcher Organisationsform erfolgt der Informationsaustausch zu neuen OK-Trends zwischen den Bundesländern und zwischen den Bundesländern und dem BKA?  3. Welche Maßnahmen hat das BKA getroffen, um einen proaktiven Ansatz zur Verfolgung der OK einzuführen (vgl. S. 80 der BKA COD-Literatur- Reihe, abrufbar unter: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Publikationen/Publikationsreihen/CodLiteraturreihe/8_26_Organisierte- Kriminalitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=2)? Deutscher Bundestag Drucksache 20/2978 20. Wahlperiode 03.08.2022  4. Werden regelmäßig, und wenn ja, in welchen Abständen, oder unregelmäßig Bedrohungsanalysen und Szenarien zur Zukunft der Organisierten Kriminalität durchgeführt?  5. Welche zukünftigen OK-Bedrohungspotenziale sieht die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren?  6. Gibt es einen regelmäßigen oder unregelmäßigen Informations- und Erkenntnisaustausch beim BKA zwischen den Abteilungen zur Verfolgung von OK, Staatsschutz, Cybercrime, Wirtschaftskriminalität?  7. Wie viele Polizeikräfte werden für die Ermittlungen im Rahmen der im OK-Lagebild des Bundeskriminalamtes berücksichtigten OK-Komplexe durchschnittlich eingesetzt (nach Bundespolizei, Landespolizeien und Zoll aufschlüsseln), und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte Zahlen jährlich angeben)?  8. Sind die Polizeiabteilungen und Polizeikräfte der Landespolizeien, die mit der Bekämpfung von OK beauftragt sind, nach Kenntnis und aus Sicht der Bundesregierung personell ausreichend ausgestattet, um allen ernstzunehmenden Hinweisen auf möglicherweise vorliegende OK-Fälle und OK- Strukturen nachzugehen, und falls nein, welche Mittel wären nötig, um eine umfassende OK-Bekämpfung zu gewährleisten?  9. Wie bewertet die Bundesregierung die bundesländerübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von OK? Welche Schwierigkeiten treten nach Kenntnis und aus Sicht der Bundesregierung dabei ggf. auf? 10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Kompetenzen der Bundespolizei im Bereich der OK-Bekämpfung erweitert werden sollten, um länderübergreifenden Erscheinungsformen von OK effektiv begegnen zu können? 11. Sind die Strafverfolgungsbehörden nach Kenntnis und aus Sicht der Bundesregierung technisch und personell hinreichend ausgestattet, um mit der zunehmenden Digitalisierung des Täterhandelns im Bereich der OK (Stichworte: kryptierte Kommunikation, verstärkte Nutzung des Tatmittels Internet) mithalten zu können? 12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass die für OK zuständigen Strafverfolgungsbehörden dem technischen Fortschritt gewachsen sind? 13. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Überschneidung von OK-Strukturen und Cyberkriminalität für ihr eigenes Handeln? 14. Sieht die Bundesregierung hinsichtlich des rechtlichen Instrumentariums zur Bewältigung von Cyberkriminalität Änderungsbedarf, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? 15. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Anzahl von OK-Gruppierungen in der EU derzeit aktiv sind? a) Falls ja, um wie viele Gruppierungen handelt es sich? b) Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Gruppierungen im European Union Serious and Organised Crime Threat Assessment (SOCTA) nicht angegeben? 16. Hält die Bundesregierung die OK-Definition der Gemeinsamen Arbeitsgruppe (GAG) Justiz/Polizei aus dem Jahr 1990 noch für zeitgemäß, und falls nein, inwieweit wird ein eventueller definitorischer Anpassungsbedarf gesehen? 17. Worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Phänomenbereichen OK, Wirtschaftskriminalität, Clan-Kriminalität und Politisch motivierter Kriminalität? 18. Hält die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf Verfolgungszuständigkeiten, eine Abgrenzung zwischen den vier genannten Kriminalitätsphänomenen weiterhin für erforderlich und sinnvoll (mit Begründung)? 19. Stellen aus Sicht der Bundesregierung große und strukturierte Kinderpornographie-Netzwerke einen Teil der OK dar, und falls ja, wie lässt sich dies mit der OK-Definition von 1990 vereinbaren? 20. Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Relevanz der Gesetzesänderung des § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB; Einfügung einer Legaldefinition) aus dem Jahr 2017? Wurde die Zielsetzung einer verstärkten Anwendung der Norm auf OK- Fälle aus Sicht der Bundesregierung erreicht? a) Sieht die Bundesregierung bei § 129 StGB weiteren Änderungsbedarf im Hinblick auf die OK-Bekämpfung, falls nein, warum nicht, und falls ja, wie sieht dieser konkret aus? b) Wird angestrebt, die OK-Lage in Deutschland nicht mehr über die alte Definition, sondern auf der Grundlage des neuen § 129 StGB zu erheben (mit Begründung)? 21. Warum werden im OK-Lagebild zur OK für das Jahr 2020 zwar 594 OK- Verfahren angegeben, aber nur 18 zur kriminellen Vereinigung? 22. Wie viele Verfahren, die in dem OK-Lagebild seit 2010 als Fälle einer kriminellen Vereinigung erfasst wurden, wurden auch wegen einer kriminellen Vereinigung angeklagt (Zahlen bitte jährlich angeben)? 23. Werden beim OK-Lagebild hinsichtlich des OK-Potenzials, das sich aus der Anzahl und der Gewichtung bestimmter Indikatoren zur Erkennung OK-relevanter Sachverhalte errechnet, neben den Indikatoren aus der Liste der „Generellen Indikatoren zur Erkennung OK-relevanter Sachverhalte“ aus der Anlage der „Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität“ noch weitere Indikatoren oder Merkmale herangezogen? a) Wie genau erfolgt die Gewichtung der einzelnen Indikatoren bei der Berechnung des OK-Potenzials? b) Wie genau erfolgt die Punktebewertung von OK-Verfahren im sogenannten additiven Verfahren? c) Wird das OK-Potenzial in allen 16 Bundesländern gleich und nach einem einheitlichen Verfahren bestimmt, und falls nein, wie erfolgt in diesem Falle die Aufbereitung für das Bundeslagebild? d) Welche Bedeutung hat das errechnete OK-Potenzial im Bereich der Prävention und Repression? e) Für den Fall, dass die Berechnungsgrundlage (Anzahl und Gewichtung der Indikatoren) des OK-Potenzials als VS-Sache eingestuft ist, warum liegt eine solche Einstufung vor? Weshalb wäre die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen des OK- Potenzials für die Bundesrepublik Deutschland nachteilig? 24. Wie viele OK-Verfahren wurden im Jahr 2021 geführt, und wie viele davon betrafen auch die kriminelle Vereinigung? 25. Erfolgt eine schwerpunktmäßige Verteilung der Ressourcen im Bereich der OK-Bekämpfung auf Bundesebene ähnlich wie in Bayern, wo laut dem bayerischen OK-Lagebild von 2018 durch die Schwerpunktsetzungen, z. B. in den Bereichen Callcenterbetrug und Schleusungsdelikte, die Zahl bestimmter Tätergruppierungen abgenommen hat? a) Wenn ja, wie, und nach welchen Kriterien erfolgt diese Schwerpunktsetzung im Detail? b) Falls bundesweit eine Schwerpunktsetzung im Bereich OK erfolgt, auf welchen Gruppierungen und Kriminalitätsfeldern liegt derzeit der Fokus der OK-Bekämpfung, und wieso bilden ausgerechnet diese und nicht andere Gruppierungen und Kriminalitätsfelder den Schwerpunkt in der bundesweiten OK-Bekämpfung? 26. In wie vielen OK-Verfahren wurden zwischen 2010 und 2020 gemeinsame Ermittlungsgruppen gebildet? 27. Wie viele OK-Verfahren betrafen in den Jahren 2010 bis 2020 die bandenmäßige Begehung von Straftaten (bitte die Verfahren jährlich angeben)? 28. Hält es die Bundesregierung für angemessen, die OK rechtlich über die Mitgliedschaft in einer Bande zu erfassen, obwohl das Bandendelikt keinen Organisationsgrad erfordert? 29. Sieht die Bundesregierung neben der Bande und der kriminellen Vereinigung einen Bedarf nach Schaffung eines neuen Straftatbestandes der Beteiligung an einer OK-Gruppierung (mit Begründung)? 30. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung in der Zunahme von Crime-as-a-Service-Modellen für die definitorische Erfassung und strafprozessuale Verfolgung von OK (vgl. S. 16 ff. des EUROPOL Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2021, abrufbar unter: https://w ww.europol.europa.eu/cms/sites/default/files/documents/internet_organise d_crime_threat_assessment_iocta_2021.pdf)? 31. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den verdeckten Ermittlungsmaßnahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung im OK-Bereich zu? 32. Welche Rolle spielen nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung derzeit personale verdeckte Ermittlungen im OK-Bereich? 33. Welche Rolle spielt die sogenannte Schleierfahndung (verdachtsunabhängige Personenkontrollen in Grenzgebieten und bei Verkehrsknotenpunkten) nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung bei der OK- Verfolgung, und in wie vielen der im OK-Lagebild aufgeführten Fälle haben sich durch verdachtsunabhängige Kontrollen ggf. relevante polizeiliche Erkenntnisse ergeben? 34. Welcher OK-Begriff wird bei der Berichtspflicht gemäß § 101b Absatz 4 Nummer 3 der Strafprozessordnung (StPO) zugrunde gelegt? 35. Sieht die Bundesregierung noch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit der Justiz und weiteren Stellen im Sinne des Ganzheitlichen Ansatzes („Administrative Approach“ – vgl. Bundestagsdrucksache19/18202), um OK bestmöglich zu bekämpfen, und wenn ja, inwieweit? 36. Welche Definition des administrativen Ansatzes legt die Bundesregierung zur Verfolgung von OK zugrunde? 37. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ansatzes hat es auf nationaler Ebene bereits gegeben? 38. Wenn die Frage 35 mit Ja beantwortet wurde, für die Bewältigung welcher Deliktsbereiche Organisierter Kriminalität wird der administrative Ansatz für besonders geeignet gehalten? 39. Sieht die Bundesregierung in der in Nordrhein-Westfalen (NRW) verfolgten Null-Toleranz-Strategie eine Umsetzung des administrativen Ansatzes nach europäischem Vorbild, und wenn ja, inwiefern? 40. Teilt die Bundesregierung die Auffassung in der von der Freien Universität Berlin in Auftrag gegebenen Studie zum Stand der Forschung zur Organisierten Kriminalität in Deutschland (vgl. Forschungsforum Öffentliche Sicherheit, Schriftenreihe Sicherheit, Nummer 24, Februar 2018, Print: 978- 3-96110-061-3, Online: 978-3-96110-062-0), dass die deutsche Forschung zur Organisierten Kriminalität „stark insulär“ (S. 73) und „nur begrenzt zu einem kumulativen Bestand an Wissen beitragen“ (S. 72) kann? 41. Könnte nach Auffassung der Bundesregierung durch die in bestimmten Intervallen erstellten Lageanalysen, vergleichbar etwa dem „Monitor georganiseerde criminaliteit“ in den Niederlanden, die Lage zur Organisierten Kriminalität besser erhellt werden? 42. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Sebastian Zinke, Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags, dass das BKA im Bereich der Forschung die Stellung eines länderübergreifenden Forschungs- und Beratungszentrums einnimmt (vgl. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode – 96. Plenarsitzung am 27. Januar 2021, Protokoll, S. 9237)? 43. Wie viele Forschungsprojekte führt das BKA seit 2020 zur Organisierten Kriminalität selbst durch? 44. Wie viele Wissenschaftler waren an diesen Projekten beteiligt? 45. An wie vielen Forschungsprojekten zur Organisierten Kriminalität war das BKA als Partner seit 2017 beteiligt? 46. Wie viele Wissenschaftler waren an diesen Projekten beteiligt? 47. Welche Forschungsprojekte zur Organisierten Kriminalität plant das BKA gegenwärtig? 48. Wie viele Wissenschaftler sind hauptberuflich beim BKA mit der Forschung zur Organisierten Kriminalität betraut (bitte dabei auch den Stellenplan angeben)? 49. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Forschung in Deutschland durch ein Forschungszentrum gestärkt werden, das sich schwerpunktmäßig mit der Organisierten Kriminalität beschäftigt? 50. Rechnet die Bundesregierung aufgrund der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegten Legalisierung von Cannabis mit Auswirkungen auf die deutsche OK-Lage, und falls ja, mit welchen? a) Gibt es bereits einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung dieses Vorhabens, und falls ja, wie sieht dieser Zeitplan aus? b) Erwägt die Bundesregierung in Zukunft auch die kontrollierte Abgabe weiterer Betäubungsmittel an Erwachsene zur „Austrocknung des Schwarzmarktes“, und falls ja, welche Betäubungsmittel würde dies betreffen? 51. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung zur angekündigten Bekämpfung der Clan-Kriminalität ergreifen? 52. Liegen der Bundesregierung Hinweise zu OK-Beteiligungen beim Missbrauch von Abrechnungen von Testleistungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vor, und falls ja, werden auch Maßnahmen geprüft und ergriffen, diesen Missbrauch zu bekämpfen? Berlin, den 26. Juli 2022 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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