BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung

(insgesamt 71 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

30.08.2022

Aktualisiert

03.01.2023

BT20/297703.08.2022

Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung Unser Land steht vor tiefgreifenden Herausforderungen. Grundsäulen des Geschäftsmodells der exportorientierten, hochindustrialisierten Bundesrepublik Deutschland drohen ins Wanken zu geraten. Gestörte internationale Lieferketten, die rigorose Lockdown-Politik der chinesischen Staatsführung und erhebliche Unsicherheiten im Bereich der europäischen Energieversorgung haben immense Folgen für Deutschland. Hinzu kommen innenpolitische Herausforderungen wie etwa die durch die Decke steigenden Energiekosten, eine Inflation im Juli 2022 in Höhe von 7,5 Prozent und ein alle Lebenszweige unserer Gesellschaft umfassender demographischer Wandel (https://www.destatis.de/DE/T hemen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/_inhalt.html). In Zeiten großer Unsicherheiten ist es nach Auffassung der -Fraktion der CDU/CSU für die Bundesregierung allerhöchste Zeit, jetzt mit ganzer Kraft die zentralen Weichenstellungen für ein zukünftiges Leben in Wohlstand und Sicherheit vorzunehmen. Der Forschungs- und Innovationspolitik kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Zwischen 2005 und 2021 hatten Bildung und Forschung unter einer unionsgeführten Bundesregierung immer Vorfahrt. Die Entwicklung des Etats des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) spiegelt dies Schwarz auf Weiß wider und konnte durch eine beispiellose nationale Kraftanstrengung, die stets von einer breiten Mehrheit im Deutschen Bundestag getragen wurde, mehr als verdreifacht werden. Dies hat in der ganzen Welt große Anerkennung gefunden und die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschlands erheblich gesteigert (https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikati onen/de/bmbf/2/31693_Bundesbericht_Internationale_Kooperation_2019-202 0.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Im Dezember 2021 hat die neu konstituierte Bundesregierung nun das Ruder übernommen und im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Absichtserklärung abgegeben, „mehr Fortschritt [zu] wagen“. Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt es, dass nach Amtsantritt Projekte, die in der vergangenen Legislaturperiode von der Vorgängerregierung initiiert und vorangetrieben wurden, etwa die Schaffung von 100 KI-Professuren, die 6G-Forschung und die Start-up-Strategie, von der Bundesregierung konstruktiv weitergeführt werden. Allerdings dreht sich die Welt weiter und es ist an der Zeit, dass die sog. Fortschrittskoalition auch eigene Impulse setzt. Etwaige bisherige Aktivitäten der neuen Regierung, u. a. Überlegungen zum Aufbau einer „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation“ (DATI) oder zur Weiterentwicklung der Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) haben in interessierten Kreisen in Wissenschaft und Politik mehr Fragen als Antworten aufgeworfen (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/forschung-un Deutscher Bundestag Drucksache 20/2977 20. Wahlperiode 03.08.2022 d-innovation-regierungsberater-konzept-fuer-neue-transferagentur-ist-voellig-u nzureichend-/28276206.html; https://www.wiwo.de/politik/deutschland/innovat ionen-in-deutschland-buzzword-bingo-statt-beschleunigung-die-ampel-steckt-i m-agenturchaos/28256426.html). Prestigeprojekte der neuen Regierung im Forschungs- und Innovationsbereich hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger dem Anschein nach nahezu vollständig auf einen Parlamentarischen Staatssekretär wegdelegiert, der bereits zurückgetreten ist. Nach einem halben Jahr seit Amtsantritt der Bundesregierung verfestigt sich aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU der Eindruck, dass die Forschungs- und Innovationspolitik im BMBF unter Leitung der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger keine Priorität hat. Diese Entwicklung gibt allen Grund zur Sorge und kommt zur Unzeit. Deutschland droht der aktuelle Stillstand in der Forschungs- und Innovationspolitik schmerzhaft auf die Füße zu fallen und im internationalen Wettbewerb um die Technologien der Zukunft insgesamt ins Hintertreffen zu geraten. Die fehlende starke Stimme des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschland am Kabinettstisch der Bundesregierung – gerade in Krisenzeiten – (https://www.fa z.net/aktuell/karriere-hochschule/was-will-die-ministerin-kritik-bundesforschun gsministerin-bettina-stark-watzinger-18215082.html) bereitet der Fraktion der CDU/CSU zunehmend Sorgen. Es ist aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU allerhöchste Zeit, eine Bestandsaufnahme der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung vorzunehmen und das aktuelle Regierungshandeln, das derzeit u. a. von nicht eingehaltenen Förderzusagen, plötzlich gestoppten Förderprogrammen (https://www.tage sspiegel.de/wissen/das-vertrauen-ist-nachhaltig-erschuettert-scharfe-kritik-an-st ark-watzinger-von-forschenden/28503762.html) sowie von Etatkürzungen für den Deutschen Akademischen Austauschdienst (https://www.daad.de/de/der-da ad/kommunikation-publikationen/presse/pressemitteilungen/daad-vor- grosseneinschnitten_juli22/) und der Alexander-von-Humboldt-Stiftung (https://www. humboldt-foundation.de/entdecken/newsroom/pressemitteilungen/haushaltskue rzungen) geprägt ist, kritisch zu hinterfragen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welcher prozentuale Anteil der im Bundeshaushalt 2022 für den Geschäftsbereich des BMBF veranschlagten Mittel wurde bereits verpflichtet, und wie viel von diesen Mitteln sind bereits abgeflossen?  2. Welcher prozentuale Anteil am gesamten Bewilligungsvolumen in der Projektförderung des BMBF (Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen) wurde für das Haushaltsjahr 2022 bereits verpflichtet?  3. Welche Fördermaßnahmen der Projektförderung wurden im Jahr 2022 gestoppt, gekürzt oder in künftige Haushalsjahre verschoben, und welche Systematik lag dem zugrunde (bitte tabellarisch samt Fördersumme, Förderzeitraum und Zahl der betroffenen Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter entsprechend der Antragstellung auflisten)? a) Was waren im BMBF bezugnehmend auf die o. g. Berichterstattung ausschlaggebende Gründe für Streichungen im Bereich der Rechtsextremismusforschung und „innovativen Frauenprogramme“? b) Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode der Rechtsextremismusforschung ein? c) Was waren im BMBF bezugnehmend auf die o. g. Berichterstattung ausschlaggebende Gründe für Streichungen im Bereich der Bioökonomieforschung, und fanden diese Kürzungen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) statt? d) Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode der Bioökonomie ein, und wie spiegelt sich dies im Haushalt des BMBF sowie im Haushalt des BMEL wider (bitte tabellarisch die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 im Vergleich auflisten)? e) Sind Programme oder Projekte aus dem Bereich der Klimaforschung von Kürzungen betroffen, und falls ja, geschah dies in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)?  4. Warum wurden zum jetzigen Zeitpunkt Förderbereiche intern gekürzt und Projekte gestoppt, die im Bundeshaushalt 2022 bereits fest verplant waren? a) Welchen neuen Maßnahmen kommen die auf diese Weise eingesparten Mittel zugute (bitte tabellarisch der Höhe nach auflisten)? b) Werden die kürzungsbedingt freigesetzten Fördermittel in den Aufbau der sog. DATI umgeschichtet, und falls ja, auf welcher Basis gedenkt das BMBF, die Mittel zu verwenden, solange noch kein tragfähiges DATI-Konzept vorliegt (bitte tabellarisch die Herkunft der nun zusätzlich verfügbaren Mittel für die DATI für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 samt Verpflichtungsermächtigungen auflisten)?  5. Welche bereits geplanten und in Aussicht gestellten Projekte werden nicht mehr bewilligt (bitte tabellarisch samt Fördersumme, Förderzeitraum und Zahl der betroffenen Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter entsprechend der Antragstellung auflisten)?  6. Wie viele Förderbescheide sind derzeit im BMBF und bei den beauftragten Projektträgern zur Entscheidung anhängig, und wann erhalten die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit zugesagten Fördermitteln geplant haben, eine verbindliche Aussage über den Fortgang ihrer Projekte und über die den Entscheidungen zugrundeliegende Systematik zur Beendigung bzw. Kürzung einer Förderung?  7. Wie stellt das BMBF die Sicherung und Verfügbarmachung von Forschungsergebnissen bei den nun gestoppten bzw. nicht weiter geförderten Projekten sicher?  8. Wie kommt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Jens Brandenburg zu der in einem Interview dargelegten Einschätzung, dass es ein Problem sei, „dass wir in der Wissenschaft in einen Modus hineingekommen sind, bei dem nach einer einmal bewilligten Projektförderung oftmals automatisch mit der Genehmigung eines Folgeprojekts gerechnet wird“ (https://www.j mwiarda.de/2022/07/25/unsere-ambitionen-haben-sich-nicht-erledigt/), und wie beabsichtigt das BMBF, künftig diesem vermeintlichen Modus „der Wissenschaft“ in der Projektförderung entgegenzuwirken?  9. Welche neue inhaltliche Schwerpunktsetzung, die in zahlreichen Schreiben von Projektträgern als Ablehnungsgrund angeführt wurde, hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger vorgegeben, und wann wurde die Entscheidung getroffen? Warum hat das BMBF darauf verzichtet, die vorgenommene neue Schwerpunktsetzung den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der betroffenen Förderprojekte frühzeitig, transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren? 10. Wer hat die den Kürzungen bzw. Beendigungen von Forschungsprogrammen zugrundeliegenden Entscheidungsvorlagen im BMBF schlussgezeichnet (bitte tabellarisch die ELVA-Nummer [ELVA = Elektronische Vorgangsbearbeitung und Archivierung] samt Betreffzeile, die Förderprogramme, das Fördervolumen, den Urheber der Schlusszeichnung mit Datum auflisten)? 11. Wann hat das BMBF in welchem Umfang Haushaltsmittel des laufenden Haushaltsjahres 2022, die durch Kürzungen und Beendigungen von Förderprogrammen im Etat des BMBF zusammengestrichen wurden, an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Auswärtige Amt (AA) sowie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) abgetreten, sofern die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Jens Brandenburg in einem Radiointerview (https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-finanzieru ng-von-forschung) zutreffend ist, dass etwaige Eingriffe in den bereits verabschiedeten Bundeshaushalt 2022 u. a. aufgrund der „aktuelle[n] Lage mit den Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine“ begründet sind (bitte titelscharf die abgetretenen Haushaltsmittel des BMBF aus dem Einzelplan 30 an das BMVg, AA, BMI und ggf. weitere Ressorts samt Zeitpunkt der Umschichtung auflisten)? 12. Auf welcher wissenschaftlichen Basis und mit welcher Systematik hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger am 26. Juli 2022 Förderentscheidungen revidiert, und welche Förderrichtlinien sind hiervon betroffen (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitte ilungen/de/2022/07/260722-Projektfoerderung.html)? a) Welche Projekte haben infolge der Intervention der Bundesministerin Förderzusagen erhalten (bitte tabellarisch das Forschungsvorhaben, den Projektverantwortlichen, die beantragte sowie die bewilligte Fördersumme und den Förderzeitraum entlang der jeweiligen Förderrichtlinie darstellen)? b) Welche Projekte haben im Zuge der Bundesministerentscheidung weiterhin keine Folgeförderung erhalten (bitte tabellarisch das Forschungsvorhaben, den Projektverantwortlichen, die beantragte Fördersumme und den Förderzeitraum entlang der jeweiligen Förderrichtlinie darstellen)? c) Aus welchem Haushaltstitel hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger die plötzlich verfügbaren Haushaltmittel für etwaige Förderentscheidungen genommen, und warum wurden diese nicht bereits von Anfang an zur Verfügung gestellt? d) Können die betroffenen Projekte auf die Richtigkeit der schriftlichen Absichtserklärung des BMBF in Form einer Pressemitteilung am 26. Juli 2022 vertrauen, und wann sind die Förderbescheide an die betroffenen Projekte verschickt worden (bitte tabellarisch die revidierten Förderbescheide entlang der betroffenen Förderlinien samt Datum des Versandes auflisten)? 13. Welche Systematik liegt den Entscheidungen zur Ablehnung von Förderanträgen in der Förderlinie „Kulturelle Vielfalt, kulturelles Erbe“ zugrunde? a) Wie begründet das BMBF die unvermittelte neue Schwerpunktsetzung der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark- Watzinger vor dem Hintergrund, dass die Antragstellung, Begutachtung, die Einreichung von Vollanträgen und die Förderzusage im Zeitraum der Amtszeit der Bundesregierung stattgefunden haben? b) Wie viele Projekte haben im Rahmen der o. g. Förderlinie keine Folgeförderung erhalten? c) Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind von negativ beschiedenen Förderanträgen im Rahmen der o. g. Förderrichtlinie betroffen? 14. Was waren die fachlichen Gründe für die unvermittelte Ablehnung der Projektskizze des Verbundprojekts „PARVENUE – Bürgerlicher Aufstieg im Spiegel der Objektkultur im 18. Jahrhundert“ am 27. Juni 2022? a) Auf welcher Basis hat der Projektträger DLR dem Forschungsverbund am 18. Februar 2022 die schriftliche Zustimmung des BMBF zur Förderung mitgeteilt? b) Fand nach der bereits erfolgten wissenschaftlichen Begutachtung zwischen dem 18. Februar 2022 und 27. Juni 2022 eine erneute wissenschaftliche Begutachtung mit einer anderslautenden Förderempfehlung statt, wenn ja, was waren die Gründe für diese nach Auffassung der Fragesteller ungewöhnliche Vorgehensweise? c) Wann wurde von wem im BMBF die Entscheidung für eine Ablehnung des Projektantrages getroffen? d) Ist das BMBF dazu bereit, eine Revision der Entscheidung zu prüfen und gangbare Lösungen zu erarbeiten, um die in Aussicht gestellte Förderung der Ausstellungsphase zu realisieren, und falls nein, warum nicht? 15. Was waren die fachlichen Gründe des BMBF dafür, die gesamte Verlängerungsphase des Programms „BioTip“ am 9. Juni 2022 der Berichterstattung zufolge kurzerhand zu kippen (https://www.tagesspiegel.de/wissen/da s-vertrauen-ist-nachhaltig-erschuettert-scharfe-kritik-an-stark-watzinger-v on-forschenden/28503762.html)? 16. Wie passt die Entscheidung des BMBF hinsichtlich des Programms „Bio- Tip“ mit den jüngsten Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Jens Brandenburg zusammen, dass das BMBF zusätzliche Mittel u. a. in die Klimaforschung investieren werde (https://www.jmwiarda.de/2022/ 07/25/unsere-ambitionen-haben-sich-nicht-erledigt/)? 17. Wann hat das BMBF die im Rahmen des Programms „BioTip“ geförderten Projekte im Jahr 2021 zur Antragstellung für eine weitere Förderrunde aufgefordert? 18. Wann fanden die fachlichen Begutachtungen der eingereichten Antragskonzepte für die vom BMBF in Aussicht gestellte planmäßige nächste Förderrunde des Programms „BioTip“ statt? a) Wie setzte sich der unabhängige Gutachterkreis zusammen? b) Wann hat der unabhängige Gutachterkreis getagt? c) Wann wurde die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger mit der Entscheidung eines etwaigen Förderstopps befasst, und falls keine Bundesministerbefassung stattgefunden haben sollte, wer hat die Entscheidung wann im BMBF getroffen? 19. Wie positioniert sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger zu der Forderung von Projektteilnehmern, die Einstellung des Programms „BioTip“ zurückzunehmen (https://prodigy-bi otip.org/wp-content/uploads/2022/06/Ministerinnenbrief_20.06.22_16 h.pdf)? 20. Warum hat sich das BMBF gegen eine einjährige Verlängerung in Form eines Auslaufjahres bis März 2024 entschieden, um etwaige Härten insbesondere für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch den Abbruch von zahllosen Qualifizierungsarbeiten, laufenden Forschungsreihen von Naturwissenschaftlern und Dissemination-Aktivitäten von Sozialwissenschaftlern abzufedern, und was unternimmt das BMBF für die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler? 21. Was waren die fachlichen Gründe für eine Ablehnung der Projektskizze „PRODIGY 2.0“ zur Aufnahme in die Verlängerungsphase 2023 bis 2025? a) Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind nach Kenntnis des BMBF von der Förderentscheidung betroffen? b) Welche konkrete Unterstützungs- und Beratungsleistungen erbringt das BMBF für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Gültigkeit des Aufenthaltstitels von der jeweiligen Projektförderung abhängt, und falls keine, plant das BMBF hier tätig zu werden, um hochqualifiziertes wissenschaftliches Personal in Zeiten des Fachkräftemangels in Deutschland zu halten? 22. Wie hoch war insgesamt die Fördersumme des Projekts „PRODIGY 2.0“ über die Jahre im Rahmen des Programms „BioTip“ (bitte tabellarisch entlang der Haushaltsjahre auflisten)? 23. Welche unmittelbaren Folgen und langfristigen Auswirkungen hat der Förderstopp des Projekts „PRODIGY 2.0“ aus Sicht des BMBF für die internationale Forschungskooperation im Bereich der Bioökonomie mit südamerikanischen Werte- und Partnerländern? 24. Welche unmittelbaren Folgen und langfristigen Auswirkungen hat der Förderstopp des Programms „BioTip“ aus Sicht des BMBF für die internationale Forschungskooperation im Bereich der Bioökonomie mit südamerikanischen Werte- und Partnerländern (bitte tabellarisch auflisten, welche bilaterale Forschungskooperationen von dem Förderstopp samt Fördersumme beeinträchtigt werden)? 25. Warum hat sich das BMBF anknüpfend an die trilaterale Wissenschaftskonferenz vom 9. und 10. Oktober 2021 in Dresden gegen die weitere Förderung einer internationalen Wissenschaftskonferenz im deutsch- polnischtschechischen Dreiländereck entschieden, und welche neuen Initiativen der internationalen Zusammenarbeit mit Polen strebt die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger an? 26. Warum hat das BMBF die Eureka-Präsidentschaft, die Deutschland turnusgemäß zugestanden hätte und von internationalen Partnerstaaten große Unterstützung gefunden hat, nicht übernommen, und mit welcher Begründung wurde dies den internationalen Partnerstaaten gegenüber gerechtfertigt? 27. Wie wird das BMBF dem internationalen Reputationsschaden und Vertrauensverlust durch eine abrupt endende Förderung von etwaigen internationalen Forschungskooperationen gegenüber internationalen Forschungspartnern und Stakeholdern entgegenwirken? 28. Welchen Stellenwert haben internationale Forschungs- und Innovationskooperationen in dieser Legislaturperiode für die Bundesregierung vor dem Hintergrund der erheblichen Mittelkürzungen in eben diesen Bereichen? 29. Welche abgestimmten eigenen Initiativen planen die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger und die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock zur Stärkung und Vertiefung von Forschungskooperationen mit den Staaten Lateinamerikas, die aus geostrategischem Interesse heraus als Wertepartner gewonnen werden könnten? 30. Aus welchem Grund wird dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) die Grundfinanzierung, die maßgeblich zur Finanzierung von langfristigen Forschungsstipendien genutzt wird, gekürzt (laut Kabinettsbeschluss von 2021 204 Mio. Euro Grundfinanzierung, zu 2022 195 Mio. Euro und 2023 191 Mio. Euro)? 31. Welche Konsequenzen hat die im „Tagesspiegel“-Artikel „Das Vertrauen ist nachhaltig erschüttert – Starke Kritik an Stark-Watzinger von Forschenden“ (https://www.tagesspiegel.de/wissen/das-vertrauen-ist-nachhaltig-ers chuettert-scharfe-kritik-an-stark-watzinger-von-forschenden/2850376 2.html) zitierte „neue Schwerpunktsetzung des BMBF hinzu Forschungsaktivitäten, die einen schnellen Impact erzeugen“ für die Förderung der Grundlagenforschung des Bundes? 32. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Rolle der Fachhochschulen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu stärken? 33. Ist die DFG der wiederholten gesetzlichen Vorgabe aus dem Bundeshaushaltsgesetz der Jahre 2020, 2021 und 2022 nachgekommen, 1 Prozent der Bundesmittel für die Forschung an Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaft sowie Technischen Hochschulen einzusetzen, und falls nein, warum nicht, und wie beabsichtigt die Bundesregierung im Falle der DFG die Einhaltung des geltenden Bundeshaushaltsgesetzes sicherzustellen? 34. Plant die Bundesregierung ihrerseits eine Verpflichtung der DFG zur Stärkung der Forschungsförderung an Fachhochschulen, und erwägt sie eine Sperre von Haushaltsmitteln zu diesem Zwecke? 35. Hält die Bundesregierung die Trennung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung, wie sie die DFG nach Auffassung der Fragesteller zum Nachteil der DFG praktiziert, für sachgemäß, und bedeutet die Gründung der DATI eine Zementierung dieser Trennung, oder liegt der Schwerpunkt der beabsichtigten Förderung von DATI in der Kooperation von Hochschulen und der Wirtschaft? 36. Plant die Bundesregierung im Zuge des Aufbaus einer DATI, die „Deutsche Forschungsgemeinschaft“ in „Deutsche Grundlagenforschungsgemeinschaft“ umzubenennen, und falls ja, wie weit sind die Pläne gediehen? 37. Wie definiert die Bundesregierung im Kontext der Gründung einer sog. DATI „kleine und mittlere Universitäten“? a) Warum schließt die Bundesregierung eine Förderung der „großen Universitäten“ im Rahmen der DATI aus? b) Nach welchen objektiven Kriterien grenzt die Bundesregierung kleine, mittlere und große Universitäten voneinander ab (bitte tabellarisch die nach Auffassung des BMBF vorhandenen kleinen, mittleren und großen Universitäten in Deutschland auflisten)? c) Warum soll die Forschungsförderung im Rahmen der DATI nicht allen Universitäten zugutekommen? d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es bei der geplanten DATI nicht zu ähnlichen strukturellen Defiziten bei der Förderung von Fachhochschulen kommt, wie es nach Auffassung der Fragesteller bei der DFG der Fall zu sein scheint? 38. Auf welche vorhandenen Strukturen kann die geplante DATI aufbauen, und wie grenzt sie eine etwaige Agentur von der industriellen Gemeinschaftsforschung einerseits und dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) andererseits ab? 39. Wie bewertet das BMBF die massive Kritik aus der Wissenschaft an ihrem Eckpunktepapier zum Aufbau einer DATI? 40. Wie beteiligt die Bundesregierung die Länder bei der Entwicklung der geplanten DATI? 41. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Doppelstrukturen oder Verdrängungseffekte bezüglich Innovationsaktivitäten auf Ebene der Kommunen und Länder entstehen, etwa zur „Innovationsallianz Baden- Württemberg“ (InnBW)? 42. Wann legt das BMBF ein überarbeitetes Eckpunktepapier zur sog. DATI vor? a) Wie werden die Wissenschaftsakteure in Forschung und Lehre sowie die Länder in die Weiterentwicklung der DATI-Pläne des BMBF eingebunden? b) Wie sieht der überarbeitete Zeitplan zum Aufbau der sog. DATI aus? 43. Von welchen Förderprogrammen des BMBF können Fachhochschulen derzeit profitieren (bitte tabellarisch mit der verfügbaren Gesamtfördersumme und dem jeweiligen Förderhöchstbetrag auflisten)? 44. Wie viele Fachhochschulen profitieren derzeit von Förderprogrammen des BMBF (bitte tabellarisch die Fachhochschulen samt Förderrichtlinie, Förderbetrag und Förderlaufzeit auflisten)? 45. Profitieren Fachhochschulen aktuell von den Förderaktivitäten der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) (bitte tabellarisch die geförderten Fachhochschulen samt Forschungsprojekt, Förderbetrag und Förderlaufzeit auflisten)? 46. Wie viele Mittel stellt das BMBF für das Programm „Forschung an Fachhochschulen“ über die kommenden Jahre zur Verfügung? 47. Wie fügt sich das Programm „Forschung an Fachhochschulen“ in die Aktivitäten des BMBF hinsichtlich der Gründung einer sog. DATI ein? 48. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Forderung von acatech, Zivilklauseln aus den Hochschulgesetzen zu streichen, für die Forschungs- und Innovationspolitik des Bundes? 49. Was spricht vor dem Hintergrund der Gründung der Bundesagentur für Sprunginnovation nach dem Vorbild der vom US-amerikanischen Verteidigungsministerium errichteten DARPA aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Fusion der SPRIND mit der Agentur für Innovation in der Cyber- Sicherheit (Cyper-Agentur), außer Ressortegoismen? 50. Plant die Bundesregierung eine Fusion der Agentur für Sprunginnovation und der Cyber-Agentur, falls nein, warum nicht, und falls ja, wie sieht der Zeitplan aus? 51. Wann wurde die im Koalitionsvertrag verankerte Evaluation der SPRIND gestartet? a) Wer wurde mit der Evaluation beauftragt? b) Wird auch die Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit der Cyber- Agentur evaluiert? c) Wann liegen die Ergebnisse der Evaluation vor? d) Fließen die Ergebnisse der Evaluation in die Vorschläge zur Strukturreform der SPRIND sowie in das Gesetzgebungsverfahren für das von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark- Watzinger avisierte SPRIND-Freiheitsgesetz ein, um der vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Jens Brandenburg in einem Interview dargelegten Notwendigkeit von „objektiven und unabhängigen Wirkungsanalysen“ sowie dem Anspruch einer „evidenzbasierten politischen Entscheidungsfindung“ gerecht zu werden (https://www.jmwiard a.de/2022/07/25/unsere-ambitionen-haben-sich-nicht-erledigt/)? 52. Wann beruft die Bundesregierung eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger für den aus dem Amt geschiedenen ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretär Dr. h. c. Thomas Sattelberger, der noch dem Aufsichtsrat der Bundesagentur für Sprunginnovation angehört, und wer wird die Nachfolge antreten? 53. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über Anträge zur Ausnahme vom sog. Besserstellungsverbot entsprechend § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) im Bereich der Forschungsförderung? 54. Welche Verbesserungen plant die Bundesregierung bei der Genehmigung von Ausnahmen vom sog. Besserstellungsverbot zur Personalgewinnung an außeruniversitären Forschungseinrichtungen? 55. Welche Anträge hat das BMBF im laufenden Jahr 2022 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gestellt, und mit welchem Ergebnis wurde über die Prüfanträge entschieden (bitte tabellarisch darstellen)? 56. Wie viele Handlungs- und Prüfaufträge zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes im Bereich der Forschungsförderung sind derzeit in der Bundesregierung anhängig? Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang bis zur Bescheidung von Handlungs- und Prüfaufträgen zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes? 57. Behindert die aktuelle Auslegung der Besserstellungsverbotes aus Sicht der Bundesregierung die Forschungseinrichtungen an der Gewinnung von hochqualifiziertem Führungspersonal, wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus, und wenn nein, warum sind für SPRIND und DATI dennoch Ausnahmen erforderlich? 58. Führt aus Sicht der Bundesregierung die unterschiedliche Auslegung von Ausnahmen vom Besserstellungsverbot zu Wettbewerbsverzerrung im Forschungs- und Innovationsbereich? 59. Plant die Bundesregierung diesbezüglich gesetzliche Änderungen zur Unterstützung von Forschungseinrichtungen bei der Gewinnung von hochqualifiziertem Personal, und wenn ja, welche gesetzlichen Änderungen sollen bis wann erfolgen (bitte tabellarische samt Zeitplan und Eckpunkten darstellen)? 60. Wie begegnet die Bundesregierung dem absehbaren Fachkräftemangel im Bereich der Mikroelektronik, und welchen Beitrag leistet hierzu das BMBF speziell auch im Kontext der Neuansiedlung von Intel am Standort Magdeburg? 61. Arbeitet die Bundesregierung an einer ressortübergreifenden Strategie zur Gewinnung von Fachkräften im Bereich der Schlüsseltechnologien? a) Welches Ressort hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung bei der Erarbeitung einer etwaigen Strategie? b) Welchen Beitrag leistet das BMBF bei der Umsetzung der zwischen dem Bundeskanzler Olaf Scholz und den ostdeutschen Ministerpräsidenten am 13. Juni 2022 beschlossenen sog. Riemser Erklärung hinsichtlich der Prüfung, ob die gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen bei der Anwendung des Besserstellungsverbotes mit großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen gleichgestellt werden könnten, und wie sieht der Zeitplan einer etwaigen Prüfung aus? c) Welchen Beitrag leistet das BMBF bei der Umsetzung der zwischen dem Bundeskanzler Olaf Scholz und den ostdeutschen Ministerpräsidenten am 13. Juni 2022 beschlossenen sog. Riemser Erklärung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des vereinbarten „Fachkräftegipfels Ostdeutschland“? 62. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf die Hochschulen, und plant die Bundesregierung für den Herbst und Winter 2022 ein entsprechendes Entlastungspaket? 63. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf den laufenden Betrieb an außeruniversitären Forschungseinrichtungen, und plant die Bundesregierung ein entsprechendes Entlastungspaket? 64. Plant die Bundesregierung einen themenbezogenen Rettungsschirm für besonders energieintensive Forschungsaktivitäten etwa für Höchstleistungsrechner oder Teilchenbeschleuniger? 65. Wie stellt die Bundesregierung im Notfall die Energieversorgung für Forschungseinrichtungen sicher, um die Funktionsfähigkeit von Forschungsinstrumenten sicherzustellen und Forschungsgegenstände durch eine lückenlose Energieversorgung sachgemäß vor schweren bis hin zu irreparablen Schäden zu schützen? a) Hat die Bundesregierung die besonderen Bedürfnisse aus Wissenschaft und Forschung mit der Bundesnetzagentur besprochen, und wenn ja, wann und auf welcher Ebene wurden etwaige Gespräche mit der Bundesnetzagentur geführt, und wenn nein, warum nicht? b) Hat die Bundesregierung die Bundesnetzagentur angewiesen, ausgewählte Forschungseinrichtungen als kritische Infrastruktur in etwaigen Notfallplänen zu berücksichtigen, und wenn nein, warum nicht? 66. Welche eigenen neuen Initiativen plant die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger zur Stärkung der technologischen Souveränität in den Bereichen Quantentechnologien, Kommunikationssysteme, Mikroelektronik, Künstliche Intelligenz, Robotik, Batteriezellforschung und Cyber-Sicherheit? 67. Welche eigene ambitionierte Zielmarke setzt sich die Bundesregierung nach Erreichen des Zieles der Vorgängerregierung von 100 errichteten KI- Professuren? 68. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung abseits einer reinen Vertiefung der deutsch-französischen Kooperation, um die europäische Vernetzung der nun verstetigten KI-Kompetenzzentren voranzutreiben? 69. Wann stellt die Bundesregierung Eckpunkte der angekündigten „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ vor? a) Wie und wann soll die Einbindung des Deutschen Bundestages und von Stakeholdern stattfinden (bitte den Zeitplan übermitteln)? b) Welcher Arbeitseinheit im BMBF obliegt die Federführung bei der Erarbeitung der angekündigten „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“? c) Wie ist im Falle einer Federführung der Grundsatzabteilung des BMBF die enge Einbindung der Förderabteilungen sowie die Passfähigkeit zu dessen Förderaktivitäten bei der Erarbeitung einer etwaigen „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ sichergestellt? d) Welche haushälterischen Vorkehrungen hat die Bundesregierung im Bundeshaushalt für die „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ vorgenommen? 70. Plant die Bundesregierung, eine Bündelung der Forschungs- und Innovationsförderung vorzunehmen, falls ja, wie, und bis wann soll die Bündelung vollzogen werden, und falls nein, warum nicht? 71. Wann wird die Bundesregierung die Eckwerte des im Koalitionsvertrag angekündigten Forschungsdatengesetzes vorstellen? a) Welches Ressort hat für das Forschungsdatengesetz die Federführung? b) Wie sieht der Zeitplan des Gesetzgebungsprozesses aus? c) Welche Forschungsklauseln möchte das BMBF im Rahmen eines Forschungsdatengesetzes gesetzlich verankern? Berlin, den 1. August 2022 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen