Antragsstopp für Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 18. Juli 2022 mitgeteilt, dass die Wiedereröffnung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) „bestmöglich noch im Sommer 2022 angestrebt“ wird (https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2022/3/2022-07-18-wiedereroeffnung-angestrebt.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Kann die Bundesregierung den Termin konkreter bezeichnen als „Sommer des Jahres 2022“ (bitte Datum angeben)?
Wenn eine Wiedereröffnung des Förderprogramms im Sommer 2022 lediglich das „bestmögliche“ Szenario darstellt, welche weiteren Szenarien für die Wiedereröffnung hat die Bundesregierung ausgearbeitet, und wie lautet deren zeitlicher Horizont?
Wie viele der Mittel aus dem Bundeshaushalt 2022 sind bereits durch Projekte gebunden, und wie viele der Mittel sind bereits abgeflossen?
Wie viele Neuanträge auf ZIM-Förderungen können nach Einschätzung der Bundesregierung mit den Haushaltsmitteln aus dem Bundeshaushalt 2022 realisiert werden?
Wie viele Anträge wären bei einer gleichbleibenden Zahl der Antragseinreichungen zu begutachten gewesen, wenn das Programm nur drei Monate geschlossen gewesen wäre, und welches Budget wäre dann bei Annahme einer konstanten Beteiligungsquote für ZIM notwendig gewesen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch den bisherigen Antragsstopp verursacht wurde (bitte in Euro angeben)?
Welcher volkswirtschaftliche Nutzen konnte durch die zahlreichen Evaluierungen des Programms bislang nachgewiesen werden?
Welche Erkenntnisse ergeben sich für das ZIM-Programm nach Auffassung der Bundesregierung aus der mittelfristigen Finanzplanung?
Wenn entsprechend der oben erwähnten Mitteilung nun ein „klarer finanzpolitischer Rahmen für das ZIM geschaffen“ wurde, welche weiteren Hürden sieht die Bundesregierung für eine sofortige Aufhebung des Antragsstopps?
Plant die Bundesregierung, die Förderbedingungen für das ZIM zu verschärfen?
Welche Anpassungen will die Bundesregierung am bisherigen Förderrahmen vornehmen?
Welche Möglichkeiten der technischen Umsetzung erwägt die Bundesregierung für die Wiedereröffnung der ZIM-Förderung?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nach einer jetzt zügig seitens des BMWK in Kraft zu setzenden Wiedereröffnung der ZIM-Förderung nicht erneut zu einem abrupten Förderstopp kommt?
Wie viele Mittel beabsichtigt das BMWK, in den kommenden Jahren für das Programm „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) bereitzustellen?
Wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt 2022 sind im Rahmen des Programms IGF durch Projekte gebunden, und wie viele der Mittel sind bereits abgeflossen?
Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich einer ggf. erforderlichen Neuausschreibung der Projektträgerschaft für das Programm IGF (bitte den Zeitplan übermitteln)?