[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
– Drucksache 20/3173 –
Aktueller Stand von Initiativen der Bundesregierung im Bereich der digitalen
Bildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Anspruch an ein exzellentes Bildungssystem ist aus Sicht der Fragesteller,
dass jedes Kind die bestmögliche Förderung der jeweiligen Talente und
Fertigkeiten in der Schule erhält – und das in jedem Winkel der Bundesrepublik
Deutschland. Es gibt in Deutschland nach Auffassung der Fragesteller kaum
anspruchsvollere Tätigkeiten als die von Lehrkräften. Ihre Aufgabe ist es aus
Sicht der Fragesteller, Schülerinnen und Schüler auf die Erfordernisse des
Hier und Jetzt, aber vor allem auch auf die erwartbaren Anforderungen in 10
oder 15 Jahren vorzubereiten. Der Erfolg dieser Arbeit stellt nach Auffassung
der Fragesteller die Weichen für das dauerhafte Wohlergehen unseres Landes.
Die Zukunft wird aus Sicht der Fragesteller u. a. geprägt sein durch die
Digitalisierung aller Lebensbereiche unserer Gesellschaft. Der Staat steht hierbei
nach Auffassung der Fragesteller in der Pflicht, das didaktische Zielbild von
modernem Schulunterricht entsprechend den Erfordernissen des 21.
Jahrhunderts zu definieren und fortlaufend auf allerhöchstem Niveau
weiterzuentwickeln. Die zur Erreichung dieses didaktischen Zielbildes erforderlichen
technischen Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Fragesteller durch den Staat zu
schaffen. Die technische Ausstattung ist folglich auf dieses Zielbild
zuzuschneiden.
Aus Sicht der Fragesteller spielen das Wissen, die Fähigkeiten und
Fertigkeiten sowie die Motivation und Begeisterungsfähigkeit derjenigen Person, die
physisch oder digital vor einer Schulklasse steht, für die Qualität des
Unterrichts eine Schlüsselrolle. In diesem Sinne braucht es nach Auffassung der
Fragesteller im Bereich der digitalen Bildung ein breites wie qualitativ
hochwertiges Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot für Lehrkräfte. Und es
braucht aus Sicht der Fragesteller einen kompetitiven Markt für neue
innovative, didaktische Lehr- und Lernansätze, die für Lehrkräfte gut verfügbar sind
und einen spürbaren qualitativen Mehrwert zur inhaltlichen Ausgestaltung des
Unterrichts bieten. Dies muss nach Auffassung der Fragesteller unter anderem
der Anspruch sein an ein modernes Bildungswesen in ganz Deutschland.
In der vergangenen Legislaturperiode hat die unionsgeführte Bundesregierung
gegen Widerstände (siehe u. a.
https://www.sueddeutsche.de/bildung/schule-di
gitalpakt-winfried-kretschmann-1.4246541) einen DigitalPakt Schule ins
Leben gerufen, der an Schulen in ganz Deutschland die erforderlichen Vorausset-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3336
20. Wahlperiode 07.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
7. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zungen für digitale Bildung schaffen soll. Im Rahmen des DigitalPakts Schule
sollten dem ursprünglichen Plan nach zwischen 2019 und 2024 insgesamt
5 Mrd. Euro in die Digitalisierung der Schulen in Deutschland investiert
werden. Darüber hinaus wurden in Folge der Pandemie drei
Zusatzvereinbarungen „Sofortausstattungsprogramm“, „Administration“ und „Leihgeräte für
Lehrkräfte“ geschlossen, die mit jeweils 500 Mio. Euro ausgestattet wurden.
Mit Amtsantritt der neuen Bundesregierung im Dezember 2021 hat die
Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger nach
Wahrnehmung der Fragesteller ihren persönlichen Arbeitsschwerpunkt auf den
Bildungsbereich gelegt und entsprechend dem Koalitionsvertrag ein „Jahrzehnt
der Bildungschancen“ ausgerufen (
https://www.bundesregierung.de/resource/
blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koa
v2021-data.pdf?download=1). Auf der Bildungskonferenz des
Branchenverbandes Bitkom kündigte Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger am
9. März 2022 in ihrem Grußwort fünf Meilensteine ihrer digitalen
Bildungspolitik an: (1) Einsatz digitaler Medien in der frühkindlichen Bildung. (2) Den
bestehenden DigitalPakt Schule beschleunigen und den neuen DigitalPakt 2.0
bis 2030 umsetzen. Dafür bietet der Bund den Ländern Gespräche an auch
über eine Änderung des Grundgesetzes. (3) Die Förderung von
Kompetenzzentren für digitales Unterrichten in Schule und Weiterbildung. (4) Die
Schaffung der Basis für die Zertifizierung von IT (Informationstechnik)-Systemen
in Schulen für besseren, aber funktionierenden Datenschutz. (5) Der Aufbau
einer Nationalen Bildungsplattform zur Eröffnung eines neuen digitalen
Ökosystems, das Vorhandenes zusammenführt. Zugleich soll es offen sein für die
nächsten Schritte. Ferner führte Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger
aus: „Es gibt eine große Hoffnung, dass das Thema ‚Digitale Bildung‘ stärker
in den Schwung kommt, dass es vorangeht, dass alle staatlichen Ebenen ihren
Beitrag leisten – je nach dem was sie können. Dazu steht der Bund bereit.“
(Bildungskonferenz von Bitkom am 9. und 10. März 2022;
https://www.youtu
be.com/playlist?list=PLSxRSdu7kaUhdNuEd7nePagd0k4Uf6bOw)
Nach Ansicht der Fragesteller ist die zügige Umsetzung des DigitalPakts
Schule samt Zusatzvereinbarungen von herausragendem staatlichem Interesse.
Die Fragesteller sehen Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger in der
Pflicht, ihren Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen.
1. Was ist aus Sicht der Bundesregierung das didaktische Ziel des Einsatzes
digitaler Lern- und Lehrinstrumente?
2. Gibt es zwischen den Ländern und dem Bund ein gemeinsames
Verständnis zur didaktischen Zielstellung des Einsatzes digitaler Lehr- und
Lerninstrumente?
a) Wenn ja, wie sieht dies aus?
b) Wenn nein, warum nicht, und gibt es seitens des Bundes
Bestrebungen, dies zu ändern (bitte den Zeitplan darlegen)?
Die Fragen 1 bis 2b werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Einsatz digitaler Lern- und Lehrinstrumente steht für Bund und Länder
unter dem Primat der Pädagogik, was auch eine tragende Säule beim DigitalPakt
Schule ist. Ziel ist, dass Lernende und Lehrende die Kompetenzen für eine
zunehmend digitalisierte Lebens- und Arbeitswelt entwickeln. Digitale
Kompetenzen und Fertigkeiten sind unabdingbar für einen souveränen Umgang mit
Medien und Instrumenten und für ein selbstverantwortliches Leben in der
digitalen Welt. Digitale Fertigkeiten und Kompetenzen ergänzen die
Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Aus Sicht des Bundes gilt es, die
Potenziale digitaler Lern- und Lehrwerkzeuge zu heben, um individuelleres und
chancengerechteres Lernen zu unterstützen und individuelle Talente zu entfalten.
Dem tragen auch die Länder Rechnung in ihrer Strategie „Bildung in der
digitalen Welt“ und der ergänzenden Empfehlung „Lehren und Lernen in der
digitalen Welt“. Es geht um ein durch die Digitalisierung zu veränderndes
Gesamtkonzept von Bildung. Deshalb begrüßt der Bund die Weiterentwicklung und
Ergänzung der Strategie. Es ist Aufgabe der Länder, die sich verändernden
pädagogischen und didaktischen Anforderungen basierend auf den
fachwissenschaftlichen Erkenntnissen in Lehrplänen zu verankern und in der Bildung
umzusetzen. Der Bund unterstützt diese Umsetzung im Rahmen der Verfassung
insbesondere durch den DigitalPakt Schule.
3. Gewährleistet aus Sicht der Bundesregierung die durch den DigitalPakt
Schule angestrebte technische Ausstattung von Schulen das Erreichen
der didaktischen Zielstellung vom Einsatz digitaler Lehr- und
Lerninstrumente, und wenn nein, welche technischen Lücken gilt es aus Sicht der
Bundesregierung zum Erreichen der didaktischen Zielstellung zu
schließen?
Die notwendige technische Ausstattung, die der Bund mit dem DigitalPakt
Schule unterstützt, ist ein wichtiger Beitrag, jedoch keine hinreichende
Bedingung für das Erreichen der didaktischen Zielsetzungen. Die aktuellen
Fortschritte beim DigitalPakt Schule zeigen, dass digitale Werkzeuge und
Infrastruktur für zeitgemäßes Lehren und Lernen zunehmend in den Schulen
ankommen. Durch die Zusatzvereinbarung „Administration“ beginnt zusätzlich der
Aufbau zeitgemäßer IT-Administrationsstrukturen und damit die Entlastung der
Lehrkräfte. Insofern schließt der DigitalPakt technisch bedingte Lücken und
unterstützt nachhaltige Grundstrukturen in den Ländern und an den Schulen.
Zum Erreichen didaktischer Ziele haben sich die Länder im DigitalPakt Schule
verpflichtet, die notwendige Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte zu
intensivieren. Der Bund unterstützt auch hier durch die Förderung im Rahmen der
„Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ (QLB) und durch die „Kompetenzzentren für
digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 2b verwiesen.
4. Welche technischen Voraussetzungen sind aus Sicht der Bundesregierung
als Mindeststandard zu schaffen, um das avisierte didaktische Zielbild
des Einsatzes digitaler Lehr- und Lerninstrumente zu erreichen?
Aus Sicht der Bundesregierung ist digitale Technik in den Schulen kein
Selbstzweck und muss der Pädagogik folgen. Grundlegende technische
Voraussetzungen wurden in der 19. Legislaturperiode zwischen Bund und Ländern in der
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule festgehalten.
Damit wird eine Grundausstattung möglich. Die Interoperabilität von digitalen
Werkzeugen und Lehr- und Lerninfrastrukturen ist ein Leitprinzip, das in der
Verwaltungsvereinbarung verpflichtend zugrunde gelegt ist. Sie soll den
Aufbau von nachhaltiger und auch in Zukunft anschlussfähiger technischer
Ausstattung gewährleisten. Die Umsetzung regeln die Länder.
5. Wann im Projektverlauf werden nach Kenntnis der Bundesregierung
bewilligte Mittel aus dem DigitalPakt Schule entsprechend der Bund-
Länder-Vereinbarung über die Länder an die jeweiligen Schulen
ausgezahlt und im Mittelabfluss berücksichtigt, und findet die Auszahlung und
Berücksichtigung im Mittelabfluss nach Kenntnis der Bundesregierung
zu Beginn oder zum Ende eines über den DigitalPakt Schule geförderten
Projektes statt?
Die Bundesmittel werden gemäß § 11 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung
(VV) zum DigitalPakt Schule als Einnahmen in den Haushalten oder in
Sondervermögen der Länder vereinnahmt. Auszahlungen finden selbständig durch das
Land statt. Die benannte Stelle im Land ist ermächtigt, die Auszahlung der
Bundesmittel anzuordnen sobald sie zur anteiligen Begleichung erforderlicher
Zahlungen benötigt werden. Die Länder leiten die Finanzhilfen des Bundes
unverzüglich an die Endempfänger weiter. Die Bewirtschaftung der Bundesmittel
richtet sich nach dem Haushaltsrecht der Länder. Der Bund verfügt daher über
keine Informationen, in welcher Projektphase die Länder die bewilligten
Bundesmittel an die Letztempfänger auszahlen.
6. Wie hoch fiel der zum Stichtag 8. Dezember 2021 vollzogene
Mittelabfluss im Rahmen des DigitalPakts Schule aus (bitte den Mittelabfluss
entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
7. In welcher Höhe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zum
Stichtag 8. Dezember 2021 gebundenen Mittel für bereits bewilligte
Projekte im Rahmen des DigitalPakts Schule verpflichtet (bitte die
gebundenen Mittel entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Gemäß den §§ 12 und 18 der VV werden die Zahlen zur Mittelbindung und
zum Mittelabfluss dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) von den Ländern jeweils zum 15. Februar (Stichtag 31. Dezember)
und 15. August (Stichtag 30. Juni) übersandt.
Diese müssen aufgrund der Unterschiedlichkeit der von den Ländern
übermittelten Daten zunächst geprüft und validiert sowie danach in einheitlicher Form
in den Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (HHA)
überführt werden. Der HHA hat den Bericht jeweils zum 15. März und 15.
September erbeten. Die Angaben in Tabelle 1 beziehen sich auf die Berichtslegung
der Länder gemäß §§ 12 und 18 der VV zum Stichtag 31. Dezember 2021.
Die Mittelbindung setzt sich aus Bundesmitteln zusammen, die die Länder für
bewilligte und abgeschlossene Maßnahmen veranschlagt haben.
Zu Frage 6 wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1595
verwiesen.
Tabelle 1: Finanzen im Basis-DigitalPakt Schule zum 31. Dezember 2021
(Angaben in Euro)
Land
Bundesmittel im
Basis-DigitalPakt
Schule
Mittel in bewilligten und
abgeschlossenen Vorhaben aus dem
Basis-DigitalPakt Schule
kumuliert bis 31. Dezember 2021
Mittelabfluss aus dem
Basis-DigitalPakt Schule
kumuliert bis
31. Dezember 2021
Baden-Württemberg 650.640.000,00 195.771.614,73 48.863.316,04
Bayern 778.245.500,00 131.717.280,03 20.724.852,32
Berlin 256.877.000,00 175.606.013,62 52.812.824,50
Brandenburg 150.901.000,00 106.142.051,25 7.826.657,16
Bremen 48.142.000,00 14.392.224,80 9.110.326,05
Hamburg 127.895.000,00 121.005.758,78* 68.860.500,00
Hessen 372.172.000,00 237.363.553,82 9.588.162,03
Mecklenburg-
Vorpommern
99.209.500,00 30.788.599,63 6.228.433,38
Niedersachsen 470.496.500,00 157.207.443,08 42.671.376,55
Nordrhein-Westfalen 1.054.338.000,00 647.988.586,92 103.356.771,64
Rheinland-Pfalz 241.229.500,00 102.061.006,84 21.584.272,94
Saarland 60.098.500,00 5.960.557,76 365.287,45
Sachsen 249.542.500,00 245.766.665,77 16.326.428,15
Sachsen-Anhalt 137.582.000,00 104.028.468,14 4.371.957,62
Schleswig-Holstein 170.263.000,00 31.226.652,47 9.849.116,16
Thüringen 132.368.000,00 65.005.230,70 0,00
Gesamt 5.000.000.000,00 2.372.031.708,34 422.540.281,99
8. Wie hoch fiel der zum Stichtag 8. Dezember 2021 vollzogene
Mittelabfluss der drei geschlossenen Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule
aus (bitte entlang der Zusatzvereinbarungen und je Land tabellarisch
auflisten)?
Der Mittelabfluss aus den Zusatzvereinbarungen „Sofortausstattungsprogramm
(Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler)“, „Administration“ sowie
„Leihgeräte für Lehrkräfte“ kumuliert zum Stichtag 31. Dezember 2021 kann
den Tabellen 2 bis 4 entnommen werden.
Tabelle 2: Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm (Mobile
Endgeräte für Schülerinnen und Schüler)“, Stichtag 31. Dezember 2021 (Angaben in
Euro)
Land
Bundesmittel in der
Zusatzvereinbarung
„Sofortausstattungsprogramm“
Mittelabfluss aus der
Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“
kumuliert bis 31. Dezember 2021
Baden-Württemberg 65.064.000,00 65.064.000,00
Bayern 77.824.550,00 77.824.550,00
Berlin 25.687.700,00 25.684.286,40
Brandenburg 15.090.100,00 14.523.553,78
Bremen 4.814.200,00 4.814.200,00
Hamburg 12.789.500,00 12.789.500,00
Hessen 37.217.200,00 37.208.635,10
Mecklenburg-Vorpommern 9.920.950,00 9.863.902,99
Niedersachsen 47.049.650,00 46.620.907,36
* Für Hamburg besteht die Besonderheit einer Identität von Schulträger und Land. Es erfolgen daher keine
Bewilligungen im Bereich der staatlichen Schulen. Die berichteten Werte geben stattdessen die eingegangen vertraglichen
Verpflichtungen wieder und die daraus erfolgten Auszahlungen für umgesetzte Maßnahmenteile.
Land
Bundesmittel in der
Zusatzvereinbarung
„Sofortausstattungsprogramm“
Mittelabfluss aus der
Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“
kumuliert bis 31. Dezember 2021
Nordrhein-Westfalen 105.433.800,00 102.366.211,43
Rheinland-Pfalz 24.122.950,00 24.123.721,40
Saarland 6.009.850,00 5.988.693,46
Sachsen 24.954.250,00 24.954.250,00
Sachsen-Anhalt 13.758.200,00 13.684.371,27
Schleswig-Holstein 17.026.300,00 17.024.941,24
Thüringen 13.236.800,00 13.236.800,00
Gesamt 500.000.000,00 495.772.524,43*
Tabelle 3: Zusatzvereinbarung „Administration“, Stichtag 31. Dezember 2021
(Angaben in Euro)
Land Bundesmittel in der Zusatzvereinbarung „Administration“
Mittelabfluss aus der
Zusatzvereinbarung „Administration“ kumuliert bis
31. Dezember 2021
Baden-Württemberg 65.064.000,00 74.973,83
Bayern 77.824.550,00 319.926,84
Berlin 25.687.700,00 0,00
Brandenburg 15.090.100,00 0,00
Bremen 4.814.200,00 0,00
Hamburg 12.789.500,00 1.000.000,00
Hessen 37.217.200,00 762.511,19
Mecklenburg-Vorpommern 9.920.950,00 0,00
Niedersachsen 47.049.650,00 0,00
Nordrhein-Westfalen 105.433.800,00 1.510.919,23
Rheinland-Pfalz 24.122.950,00 0,00
Saarland 6.009.850,00 0,00
Sachsen 24.954.250,00 7.130.794,36
Sachsen-Anhalt 13.758.200,00 0,00
Schleswig-Holstein 17.026.300,00 0,00
Thüringen 13.236.800,00 0,00
Gesamt 500.000.000,00 10.799.125,45
Tabelle 4: Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“, Stichtag 31.
Dezember 2021 (Angaben in Euro)
Land Bundesmittel in der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“
Mittelabfluss aus der
Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“
kumuliert bis 31. Dezember 2021
Baden-Württemberg 65.064.000,00 62.660.328,60
Bayern 77.824.550,00 77.824.550,00
Berlin 25.687.700,00 25.684.286,40
Brandenburg 15.090.100,00 0,00
Bremen 4.814.200,00 4.814.200,00
Hamburg 12.789.500,00 11.500.000,00
Hessen 37.217.200,00 37.168.582,57
Mecklenburg-Vorpommern 9.920.950,00 4.612.726,58
Niedersachsen 47.049.650,00 10.000.000,00
Nordrhein-Westfalen 105.433.800,00 0,00
* Aufgrund von Korrekturbuchungen einiger Länder entstehen geringe Abweichungen im Mittelabfluss der
Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm (Endgeräte für Schülerinnen und Schüler)“ zum Stichtag 30. Juni 2022
(Tabelle 6) im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2021.
Land Bundesmittel in der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“
Mittelabfluss aus der
Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“
kumuliert bis 31. Dezember 2021
Rheinland-Pfalz 24.122.950,00 24.122.950,00
Saarland 6.009.850,00 5.143.972,07
Sachsen 24.954.250,00 19.419.393,92
Sachsen-Anhalt 13.758.200,00 9.439.943,06
Schleswig-Holstein 17.026.300,00 3.013.131,55
Thüringen 13.236.800,00 2.000.000,00
Gesamt 500.000.000,00 297.404.064,75
9. Wie hoch fällt der aktuelle Mittelabfluss im Rahmen des DigitalPakts
Schule aus (bitte den Mittelabfluss entlang der jeweiligen Länder
tabellarisch darstellen)?
10. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuell
gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte im Rahmen des Digital-
Pakts Schule verpflichtet (bitte die gebundenen Mittel entlang der
jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Berichtslegung der Länder
gemäß den §§ 12 und 18 der VV zum aktuellen Stichtag 30. Juni 2022.
Dargestellt werden die Mittelbindung in bewilligten und abgeschlossenen
Maßnahmen sowie der Mittelabfluss aus dem Basis-DigitalPakt Schule.
Tabelle 5: Finanzen im Basis-DigitalPakt Schule zum 30. Juni 2022 (Angaben
in Euro)
Land
Bundesmittel im
Basis-DigitalPakt
Schule
Mittel in bewilligten und
abgeschlossenen Vorhaben
aus dem Basis-DigitalPakt
Schule kumuliert bis
30. Juni 2022
Mittelabfluss aus dem
Basis-DigitalPakt Schule
kumuliert bis
30. Juni 2022
Baden-Württemberg 650.640.000,00 290.988.133,01 65.387.217,18
Bayern 778.245.500,00 293.964.526,25 50.822.665,39
Berlin 256.877.000,00 176.153.144,61 73.537.028,29
Brandenburg 150.901.000,00 135.266.436,61 15.147.821,97
Bremen 48.142.000,00 17.857.138,95 12.085.147,03
Hamburg 127.895.000,00 121.005.758,78* 68.860.500,00
Hessen 372.172.000,00 323.264.658,25 18.840.426,79
Mecklenburg-Vorpommern 99.209.500,00 46.508.526,71 7.779.541,70
Niedersachsen 470.496.500,00 216.891.439,53 73.671.376,55
Nordrhein-Westfalen 1.054.338.000,00 792.666.056,60 124.424.103,46
Rheinland-Pfalz 241.229.500,00 133.502.504,67 31.838.329,34
Saarland 60.098.500,00 9.214.005,09 638.784,36
Sachsen 249.542.500,00 244.605.258,56 16.326.428,15
Sachsen-Anhalt 137.582.000,00 126.536.435,06 5.390.426,66
Schleswig-Holstein 170.263.000,00 47.163.232,00 20.341.194,47
Thüringen 132.368.000,00 80.566.813,50 6.000.000,00
Gesamt 5.000.000.000,00 3.056.154.068,18 591.090.991,34
* Für Hamburg besteht die Besonderheit einer Identität von Schulträger und Land. Es erfolgen daher keine
Bewilligungen im Bereich der staatlichen Schulen. Die berichteten Werte geben stattdessen die eingegangen vertraglichen
Verpflichtungen wieder und die daraus erfolgten Auszahlungen für umgesetzte Maßnahmenteile.
11. Wie hoch fällt der aktuelle Mittelabfluss der drei geschlossenen
Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule aus (bitte entlang der
Zusatzvereinbarungen und je Land tabellarisch auflisten)?
12. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuell
gebundenen Mittel für bereits bewilligte Projekte im Rahmen der drei
Zusatzvereinbarungen des DigitalPakts Schule verpflichtet (bitte die
gebundenen Mittel entlang der jeweiligen Länder tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit dem Abfluss von 99,1 Prozent der Mittel aus der Zusatzvereinbarung
„Sofortausstattung“ und 96,7 Prozent der Mittel aus der Zusatzvereinbarung
„Leihgeräte für Lehrkräfte“ stellt die Bundesregierung fest, dass digitale Endgeräte
für Schülerinnen und Schüler und nun auch für die Lehrkräfte in den Schulen
ankommen. Auch im Sonderprogramm „Administration“ fließen mehr Mittel
ab: Die Anzahl der bewilligten Maßnahmen mit den darin enthaltenen,
abgeschlossenen Maßnahmen steigt deutlich an. Es zeichnet sich somit ab, dass die
Ausstattung mit Endgeräten und die Unterstützung bei der IT-Administration
verstärkt ineinandergreifen. Die Verbesserung in der IT-Administration sorgt
für eine zunehmende Entlastung der Lehrkräfte zugunsten ihrer pädagogischen
Aufgaben.
Die im Rahmen der drei Zusatzvereinbarungen zum Stichtag 30. Juni 2022
abgeflossenen Bundesmittel sind den Tabellen 6 bis 8 zu entnehmen.
Bewilligungen erfolgen auf Seiten der Länder nur bei der Zusatzvereinbarung
„Administration“.
Tabelle 6: Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm (Mobile
Endgeräte für Schülerinnen und Schüler)“, Stichtag 30. Juni 2022 (Angaben in Euro)
Land
Bundesmittel in der
Zusatzvereinbarung
„Sofortausstattungsprogramm“
Mittelabfluss aus der Zusatzvereinbarung
„Sofortausstattungsprogramm“ kumuliert
bis 30. Juni 2022
Baden-Württemberg 65.064.000,00 65.064.000,00
Bayern 77.824.550,00 77.824.550,00
Berlin 25.687.700,00 25.684.286,40
Brandenburg 15.090.100,00 14.509.568,99
Bremen 4.814.200,00 4.814.200,00
Hamburg 12.789.500,00 12.789.500,00
Hessen 37.217.200,00 37.208.635,06
Mecklenburg-Vorpommern 9.920.950,00 9.863.902,99
Niedersachsen 47.049.650,00 46.620.907,36
Nordrhein-Westfalen 105.433.800,00 102.366.211,43
Rheinland-Pfalz 24.122.950,00 24.123.721,40
Saarland 6.009.850,00 5.988.693,46
Sachsen 24.954.250,00 24.954.250,00
Sachsen-Anhalt 13.758.200,00 13.517.985,13
Schleswig-Holstein 17.026.300,00 17.026.300,00
Thüringen 13.236.800,00 13.236.800,00
Gesamt 500.000.000,00 495.593.512,22
Tabelle 7: Zusatzvereinbarung „Administration“, Stichtag 30. Juni 2022
(Angaben in Euro)
Land
Bundesmittel in der
Zusatzvereinbarung
„Administration“
Mittel in bewilligten und
abgeschlossenen Vorhaben
aus der Zusatzvereinbarung
„Administration“ kumuliert
bis 30. Juni 2022
Mittelabfluss aus der
Zusatzvereinbarung
„Administration“ kumuliert bis
30. Juni 2022
Baden-Württemberg 65.064.000,00 14.617.938,49 2.658.358,33
Bayern 77.824.550,00 7.665.193,86 2.424.218,89
Berlin 25.687.700,00 0,00 0,00
Brandenburg 15.090.100,00 569.742,01 0,00
Bremen 4.814.200,00 0,00 0,00
Hamburg 12.789.500,00 11.789.500,00* 1.000.000,00
Hessen 37.217.200,00 818.818,00 773.554,19
Mecklenburg-
Vorpommern
9.920.950,00 0,00 0,00
Niedersachsen 47.049.650,00 3.715.979,72 109.344,11
Nordrhein-Westfalen 105.433.800,00 29.580.602,63 2.879.778,60
Rheinland-Pfalz 24.122.950,00 5.119.868,47 0,00
Saarland 6.009.850,00 5.617.633,50 169.595,24
Sachsen 24.954.250,00 24.034.008,62 7.130.794,36
Sachsen-Anhalt 13.758.200,00 0,00 350.000,00
Schleswig-Holstein 17.026.300,00 7.686.182,04 620.360,58
Thüringen 13.236.800,00 5.065.197,42 0,00
Gesamt 500.000.000,00 116.280.664,76 18.116.004,30
Tabelle 8: Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“, Stichtag 30. Juni
2022 (Angaben in Euro)
Land Bundesmittel in der Zusatzvereinba-rung „Leihgeräte für Lehrkräfte“
Mittelabfluss aus der Zusatzvereinbarung
„Leihgeräte für Lehrkräfte“ kumuliert bis
30. Juni 2022
Baden-Württemberg 65.064.000,00 63.553.042,96
Bayern 77.824.550,00 77.824.550,00
Berlin 25.687.700,00 25.684.286,40
Brandenburg 15.090.100,00 15.090.100,00
Bremen 4.814.200,00 4.814.200,00
Hamburg 12.789.500,00 11.500.000,00
Hessen 37.217.200,00 37.168.582,57
Mecklenburg-
Vorpommern
9.920.950,00 7.085.261,66
Niedersachsen 47.049.650,00 47.049.650,00
Nordrhein-Westfalen 105.433.800,00 105.433.800,00
Rheinland-Pfalz 24.122.950,00 24.122.950,00
Saarland 6.009.850,00 6.009.849,90
Sachsen 24.954.250,00 19.419.393,92
Sachsen-Anhalt 13.758.200,00 12.048.800,00
Schleswig-Holstein 17.026.300,00 14.595.711,92
Thüringen 13.236.800,00 12.300.000,00
Gesamt 500.000.000,00 483.700.179,33
* Für Hamburg besteht die Besonderheit einer Identität von Schulträger und Land. Es erfolgen daher keine
Bewilligungen im Bereich der staatlichen Schulen. Die berichteten Werte geben stattdessen die eingegangenen
vertraglichen Verpflichtungen wieder und die daraus erfolgten Auszahlungen für umgesetzte Maßnahmenteile.
13. Hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur im
Koalitionsvertrag angestrebten Beschleunigung und Entbürokratisierung
des Mittelabflusses beim DigitalPakt Schule bereits konkrete Schritte
vorgenommen, und wenn ja, welche, und auf welche
Dokumentationspflichten der Schulen, Kommunen und Länder im Rahmen des Digital-
Pakts Schule hat das BMBF ggf. seit dem 8. Dezember 2021 verzichtet?
Die Initiativen der Bundesregierung zur Beschleunigung und
Entbürokratisierung setzen bei der Zusammenarbeit von Ländern und Kommunen an. Die
Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule wurde in der 19.
Legislaturperiode zwischen Bund und Ländern geschlossen. Der Austausch über mögliche
Beschleunigungen wurde in der 20. Legislaturperiode durch das BMBF auf
Fachebene der Länder und Kommunen angestoßen. Auf Initiative von
Staatssekretärin Kornelia Haugg folgte ein erster Austausch in der 13. Sitzung der
Staatsekretäre in der Steuerungsgruppe im DigitalPakt Schule am 2. März
2022. Das gemachte Angebot des BMBF, gemeinsame Gespräche mit den
Kommunen zu führen, wurde von den Ländern begrüßt und erste Vorschläge
gesammelt.
Am 23. März 2022 fand ein gemeinsames Auftaktgespräch der Staatssekretäre
von Bund und Ländern mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände statt.
Der weitere Prozess mündete darin, dass die „Partnerschaft für Deutschland“
(PD) nach Vorbereitung durch das BMBF in der 14. Sitzung der
Steuerungsgruppe am 2. Mai 2022 allen Ländervertretern ihre kostenlosen Beratungs- und
Unterstützungsangebote für kommunale Schulträger vorstellte. Als sinnvoll
erachtet wurde eine bundesweite Verteilung regional gebündelter Angebote für
mehrere Schulträger. Dabei wurde ein länderseitiges Koordinieren als sinnvoll
erachtet. Die Unterstützung durch die PD ist bis 2026 möglich. Länder und
Kommunen wollen die Unterstützung der PD vor allem zur Beratung kleinerer
Schulträger verstärkt in Anspruch nehmen.
Dokumentationspflichten bei der Beantragung und Umsetzung von
Maßnahmen im DigitalPakt Schule ergeben sich aus dem Grundgesetz und im Rahmen
der Umsetzung durch die Länder. Hier setzt die Bundesregierung auf einen
intensivierten Austausch und den o. g. Beratungsprozess. Der bundesseitige
Handlungsspielraum ist durch den in der 19. Legislaturperiode geschaffenen
verfassungsrechtlichen Rahmen und die auf dem geänderten Artikel 104c GG
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen begrenzt. Die Ausgestaltung der
jeweiligen Antragsverfahren obliegt den Ländern.
14. Wie vielen Schulen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum
Stichtag 30. Juni 2022 im Rahmen des Bundesförderprogramms zum
Breitbandausbau eine Gigabitversorgung ermöglicht (bitte für die Jahre
2019, 2020, 2021 und das erste Halbjahr 2022 getrennt und nach
Bundesländern angeben)?
Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und
9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/3291 verwiesen.
15. Wurden bereits gemeinsame Vorschläge für kurzfristige Lösungen und
vereinbarte Umsetzungsschritte entsprechend dem Koalitionsvertrag im
ersten Halbjahr 2022 zwischen Bund, Ländern und Kommunen
erarbeitet, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, wann und auf welcher Ebene hat sich das
Bundesministerium für Bildung und Forschung ggf. mit den Ländern und Kommunen
getroffen?
b) Wenn ja, zu welchen messbaren, konkreten Zielen hat sich die
Bundesregierung gegenüber den Ländern und Kommunen ggf.
verpflichtet, um der Dringlichkeit der angestrebten „kurzfristigen
Lösungen“ Rechnung zu tragen?
c) Wenn ja, wie ist der aktuelle Umsetzungstand der gemeinsam
erarbeiteten Vorschläge für kurzfristige Lösungen und vereinbarte
Umsetzungsschritte (bitte jeweils mit Zeitplan übermitteln)?
d) Wenn ja, sind weitere Gespräche mit den Ländern und Kommunen in
diesem Kontext seitens des BMBF geplant, um den Umsetzungsstand
der vereinbarten kurzfristigen Lösungen und Umsetzungsschritte
fortlaufend mit der aktuellen Entwicklung abzugleichen,
weiterzuentwickeln und ggf. anzupassen?
Die Fragen 15 bis 15d werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
16. Hat das BMBF bereits Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote im
Rahmen des DigitalPakts Schule entsprechend dem Koalitionsvertrag
seit dem 8. Dezember 2021 geschaffen, und wenn ja, welche?
Das BMBF initiierte im Frühjahr 2022 ein Vernetzungsangebot zum Thema
Aufbau von professionellen und zukunftsfähigen IT-Administrationsstrukturen
an Schulen. Im ersten vom BMBF am 30. März 2022 gestalteten Workshop
tauschten sich dazu Expertinnen und Experten der Schulträger intensiv anhand
von Best-Practice-Beispielen aus. Für die unmittelbaren Akteure im DigitalPakt
hat das BMBF mit der ersten Statuskonferenz zum DigitalPakt im Juni 2022
ein weiteres Format etabliert. Mit 1 200 Teilnehmenden haben die Fachebene
aus den Landesministerien, Schulträger und Schulen das Format gut
angenommen und positiv bewertet. Der Wille und die Bereitschaft, voneinander zu
lernen, sind bei allen Beteiligten vorhanden. Das BMBF hat die Planung der
Statuskonferenz 2023 zusammen mit den Ländern bereits begonnen.
a) Befinden sich derzeit Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote
seitens des BMBF in Planung, und wenn ja, welche (bitte inklusive
entsprechender Zeitpläne tabellarisch auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
b) Hat das BMBF bereits Gespräche in diesem Kontext mit Vertretern der
Länder und Kommunen geführt, und wenn ja, welche (bitte
Leitungstermine seit dem 8. Dezember 2021 tabellarisch auflisten)?
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat im Zuge der
Amtsübernahme Gespräche mit verschiedenen Länderkolleginnen und -kollegen geführt
sowie an Sitzungen der KMK teilgenommen. Die Umsetzung des DigitalPakts
Schule war und ist dabei ein wichtiges Thema, das erörtert wird. Die
Bundesministerin war ebenfalls in die Statuskonferenz 2022 zum DigitalPakt Schule
eingebunden. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Jens Brandenburg war
eng in die Statuskonferenz 2022 eingebunden und nahm an einer
Diskussionsrunde zum Thema „DigitalPakt Schule – eine Standortbestimmung mit
Perspektiven aus Praxis, Politik und Wissenschaft“ mit u. a. Wilfried K��hner,
Amtschef des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, teil. Gespräche auf
Ebene der Abteilungsleitungen und auf der Fachebene werden zudem
kontinuierlich zwischen Bund- und Ländervertretern auf Basis der Aufgabenverteilung
geführt, die in den relevanten Verwaltungsvereinbarungen festgehalten sind.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
c) Beabsichtigt das BMBF, zu etwaigen Service-, Beratungs- und
Vernetzungsangeboten mit den Kommunen und Ländern eine verbindliche
Einigung zu erzielen, und wenn ja, in welcher Form?
Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote werden vom BMBF weiter
verfolgt. So wird für den Herbst 2023 eine weitere Statuskonferenz angestrebt, die
sowohl dem inhaltlichen Austausch als auch der weiteren Vernetzung dienen
soll. Im Zuge der Planung finden weitere Gespräche statt. Eine formale
Vereinbarung ist dazu nicht notwendig.
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
d) Strebt das BMBF diesbezüglich eine weitere Zusatzvereinbarung zum
DigitalPakt Schule an?
Nein, das BMBF strebt keine weitere Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt
Schule an.
17. Hat das BMBF bereits Gespräche mit den Ländern und Kommunen zur
Ausgestaltung des im Koalitionsvertrages angekündigten DigitalPakts
Schule 2.0 geführt, und wenn ja, wann, und auf welcher Ebene (bitte
tabellarisch auflisten)?
18. Hat das BMBF im Vorfeld der Erarbeitung und Ausverhandlung eines
DigitalPakts 2.0 eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation des
DigitalPakts Schule in Auftrag gegeben?
a) Wenn ja, wann wurde die Evaluation beauftragt, wer wurde mit der
Evaluation beauftragt, und bis wann liegen die Ergebnisse vor?
b) Wenn nein, warum ist dies bisher noch nicht passiert, und wann soll
dies ggf. nachgeholt werden?
19. Strebt das BMBF eine neue Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt
Schule 2.0 an, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan für die Bund-Länder-
Verhandlungen aus?
20. Wie sieht das konkrete Gesprächsangebot des BMBF an die Länder
bezüglich einer Grundgesetzänderung aus?
a) Wann hat das BMBF den Ländern in welchem Rahmen Gespräche
angeboten?
b) Wie ist die inhaltliche Gesprächsgrundlage seitens des BMBF
ausgestaltet, und wann wurde diese den Ländern übermittelt?
c) Wurde das Gesprächsangebot des BMBF von den Ländern
angenommen, und wenn nein, was waren die Gründe?
21. Wann stellt das BMBF die Eckwerte zur Position des Bundes für einen
DigitalPakt Schule 2.0 vor, und werden diese auf der Basis der
Ergebnisse einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation des derzeit noch
laufenden DigitalPakts Schule erarbeitet?
22. Wann soll der DigitalPakt Schule 2.0 nach Vorstellung von
Bundesministerin Stark-Watzinger ausverhandelt sein und in Kraft treten (vgl.
Grußwort der Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger auf der
Bildungskonferenz des Branchenverbandes Bitkom am 9. März 2022)?
23. Gibt es bereits ein Ziel für das Investitionsvolumen des Bundes
insbesondere vonseiten der Bundesministerin Stark-Watzinger für einen
etwaigen DigitalPakt Schule 2.0 für den Zeitraum der laufenden
Legislaturperiode, und wenn ja, welches?
24. In welchem Rahmen und bis wann sollen die laut Koalitionsvertrag
„gemeinsam analysierten Bedarfe“ von Bund, Länder und Kommunen
festgestellt werden, und wie sieht der entsprechende Arbeitsprozess hierzu
aus (bitte inklusive Zeitplan des Arbeitsprozesses tabellarisch
darstellen)?
25. Soll ein verbindlicher Evaluationstermin nach Vorstellung des BMBF in
den Verhandlungen mit den Ländern und Kommunen für einen Digital-
Pakt Schule 2.0 bis zum Jahr 2030 ausverhandelt werden, und wenn ja,
welcher?
26. Welche Standards setzt sich das BMBF hinsichtlich der laut
Koalitionsvertrag angestrebten nachhaltigen Neuanschaffung von Hardware, des
Austauschs veralteter Technik sowie der Gerätewartung und
Administration?
a) Wie hat das BMBF den Prozess zur Standardsetzung aufgelegt?
b) Von wem lässt sich das BMBF in diesem Kontext beraten, und hat
das BMBF ein unabhängiges Expertengremium einberufen?
c) Welche Stakeholder beteiligt das BMBF bei der Standardsetzung?
d) Welche Arbeitsteilung strebt das BMBF zwischen Bund, Ländern
und Kommunen an, um dem Paktcharakter eines geplanten Digital-
Pakts Schule 2.0 gerecht zu werden?
Die Fragen 17 bis 26d werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Überlegungen zu einem Digitalpakt Schule 2.0 sind Gegenstand laufender
Beratungen und Gespräche der Bundesregierung.
27. Wie stellt das BMBF die im Koalitionsvertrag verankerte weitere
Förderung der digitalen Lernmittelfreiheit für bedürftige Schülerinnen und
Schüler sicher, und hat die Bundesregierung bereits haushälterischen
Vorkehrungen in diesem Kontext getroffen, und wenn ja, welche (bitte
die Haushaltsmittel samt Verpflichtungsermächtigungen tabellarisch
auflisten)?
Die allgemeine und die digitale Lernmittelfreiheit liegt nach der föderalen
Kompetenzordnung des GG ausschließlich bei den Ländern. Die weitere
Förderung des Zugangs bedürftiger Schülerinnen und Schüler zu digitalen Lehr- und
Lernmitteln wird im Rahmen von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung
und mit den Ländern derzeit erörtert.
28. Befinden sich seitens des BMBF bereits mit dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) abgestimmte
Fördermaßnahmen zum Einsatz digitaler Medien in der frühkindlichen Bildung
in Planung, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, wann stellen das BMBF und das BMFSFJ ggf.
entsprechende gemeinsame Eckwerte der geplanten Aktivitäten vor?
b) Wenn ja, wie viele Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen
stehen dem BMBF und BMFSFJ hierfür in den kommenden Jahren
zur Verfügung?
Die Fragen 28 bis 28b werden im Zusammenhang beantwortet.
Es befinden sich diesbezüglich derzeit keine abgestimmten Fördermaßnahmen
mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der
Planung.
Das BMBF adressiert den Einsatz digitaler Medien in der frühkindlichen
Bildung in seiner Open-Educational-Resources-(OER)-Strategie, die am 29. Juli
2022 vorgestellt wurde.
Zudem fördert das BMBF die Bildungsinitiative „Haus der kleinen Forscher“
institutionell. Diese bietet ein hochwertiges Bildungsprogramm für
Pädagoginnen und Pädagogen in Kitas. Ziel ist eine gute frühe MINT-Bildung
(Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und nachhaltiges Handeln. Der
gute Einsatz digitaler Medien in der frühkindlichen Bildung wird u. a. mit dem
Bildungsangebot „MINT geht digital!“ der Initiative unterstützt.
29. Wie weit gediehen sind die Pläne des BMBF, entsprechend dem
Koalitionsvertrag gemeinsam mit den Ländern die Einrichtung, den Betrieb und
die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes
Unterrichten in Schulen und Weiterbildung zu vollziehen?
a) Wie sieht der Zeitplan aus (bitte die Meilensteinplanung
übermitteln)?
b) Welche Gespräche hat das BMBF in diesem Kontext ggf. mit den
Ländern und Kommunen auf welcher Ebene wann geführt?
c) Wie viele Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen
für das Vorhaben im Einzelplan 30 des BMBF zur Verfügung?
30. Wie weit gediehen sind die Pläne des BMBF, entsprechend dem
Koalitionsvertrag gemeinsam mit den Ländern eine zentrale Anlaufstelle für das
Lernen und Lehren in der digitalen Welt zu schaffen?
a) Wie sieht der Zeitplan aus (bitte die Meilensteinplanung
übermitteln)?
b) Welche Gespräche hat das BMBF in diesem Kontext ggf. mit den
Ländern auf welcher Ebene wann geführt?
c) Wie viele Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen
für das Vorhaben im Einzelplan 30 des BMBF zur Verfügung?
Die Fragen 29 bis 30c werden im Zusammenhang beantwortet.
Diese Pläne des Koalitionsvertrags sind bereits in der Umsetzung. Das BMBF
hat ein Forschungs-, Innovations- und Transferprojekt „Kompetenzzentren für
digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“
aufgelegt. Ziel ist die Stärkung der Kompetenzen von aktiven und zukünftigen
Lehrkräften in Bezug auf digitalen Unterricht, die Verzahnung von
Forschungseinrichtungen mit Einrichtungen der Lehrkräftefortbildung in den Ländern
sowie die Etablierung und der Ausbau von Netzwerken aller beteiligten Akteure.
Im Vorfeld wurden dazu Gespräche mit den Ländern auf Leitungsebene
geführt. Die KMK unterstützt durch eine politische Erklärung diese Initiative des
BMBF.
Gefördert wird anwendungsorientierte Forschung an außeruniversitären
Forschungseinrichtungen und an Hochschulen. Diese werden damit in die Lage
versetzt, die Zusammenarbeit mit den für die Lehrkräftefort- und -
weiterbildung entscheidenden Institutionen der Länder auszubauen und durch enge
Kooperationen wissenschaftsbasierte Fortbildungsangebote für Lehrkräfte (weiter)
zu entwickeln und zu evaluieren.
Vorgesehen sind vier thematisch fokussierte Kompetenzzentren: MINT;
Sprachen, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften; musisch-kreative Fächer
und Sport; Modelle digitaler Schulentwicklung. Für das Kompetenzzentrum
MINT konnten sich Verbundprojekte bis zum 29. Juli 2022 bewerben. Derzeit
läuft das wissenschaftliche Begutachtungsverfahren. Es ist geplant, die drei
weiteren Kompetenzzentren noch im Jahr 2022 auszuschreiben.
Eine bundesweit agierende wissenschaftsgeleitete Vernetzungs- und
Transferstelle, die bereits im Rahmen einer Förderbekanntmachung ausgeschrieben
wurde, wird als gemeinsames Dach die Kompetenzzentren mit Wissenschaft
und Praxis vernetzen und u. a. Standards der digitalisierungsbezogenen
Lehrkräftefortbildung entwickeln. Diese Vernetzungs- und Transferstelle wird in
engem Austausch mit den Akteuren der Lehrkräfteprofessionalisierung,
insbesondere mit den für die Fort- und Weiterbildung zuständigen Einrichtungen in den
Ländern, im Sinne einer zentralen Anlaufstelle für das Lehren und Lernen in
der digitalen Welt wirken. Bund und Länder sind über einen bei der
Vernetzungs- und Transferstelle angesiedelten Beirat aktiv einbezogen.
Die Finanzierung in Höhe von insgesamt bis zu 205 Mio. Euro erfolgt aus
Mitteln des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP).
31. Wie weit gediehen sind die Pläne des BMBF, entsprechend dem
Koalitionsvertrag gemeinsam mit den Ländern digitale Programmstrukturen und
Plattformen für Open Educational Ressources (OER) zu schaffen?
a) Wie sieht der Zeitplan aus (bitte die Meilensteinplanung
übermitteln)?
b) Welche Gespräche hat das BMBF in diesem Kontext ggf. mit den
Ländern auf welcher Ebene wann geführt?
c) Wie viele Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen
für das Vorhaben im Einzelplan 30 des BMBF zur Verfügung?
Die Fragen 31 bis 31c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMBF hat am 29. Juli 2022 seine Strategie für Open Educational
Resources (OER) veröffentlicht. Im vorgelagerten Konsultationsprozess waren
Vertreter der Länder eingebunden und auch Akteure aus dem zivilgesellschaftlichen
und kommerziellen Bereich. Dazu wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 170 der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff auf
Bundestagsdrucksache 19/31438 verwiesen. Die Planung weiterer Gespräche
mit den Ländern ist derzeit Gegenstand interner Beratungen. Im Einzelplan 30
sind bis zum Jahr 2025 Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von 12,5 Mio. Euro vorgesehen.
32. Wie begründen die Bundesregierung und insbesondere das BMBF
etwaige geplante staatliche Markteingriffe im Bereich von verfügbaren Lern-
und Lehrmaterialien?
a) Welche Rolle kommt dem Staat (Kommunen, Länder,
Bundesregierung) aus Sicht der Bundesregierung, insb. des BMBF bei der
Qualitätssicherung von OER zu (bitte in Gänze für den Staat und
entsprechend der jeweiligen staatlichen Ebene darstellen)?
b) Wo sehen die Bundesregierung und insbesondere das BMBF in
diesem Kontext Grenzen staatlichen Handelns?
c) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das vorhandene
Innovationspotenzial für offene Bildungsmaterialien freizusetzen, um den
Wettbewerb um qualitativ hochwertige Bildungsmaterialien zu erhöhen?
d) Gibt es im internationalen Vergleich Vorbilder beim Zugang zu und
bei der Förderung von OER, an denen sich die Bundesregierung
gemeinsam mit den Ländern hinsichtlich der geplanten Aktivitäten
orientiert, und wenn ja, welche Staaten sind dies, und aus welchem
Grund?
33. Bedarf es aus Sicht der Bundesregierung einer Änderung der rechtlichen
Rahmenbedingungen, um den bestehenden Markt für Lern- und
Lehrmaterialien für neue Anbieter sowie innovative Produkte und Services zu
öffnen, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, plant das BMBF die Initiierung entsprechender gesetzlicher
Änderungen seitens der Bundesregierung?
b) Wenn ja, welche gesetzlichen Änderungen werden angestrebt, und
wie sieht der Zeitplan der jeweiligen Gesetzgebungsprozesse aus,
und wenn nicht, warum nicht?
Die Fragen 32 bis 33b werden im Zusammenhang beantwortet.
Angebot und Nachfrage bei Lern- und Lehrmaterialien orientieren sich an
Lehrplänen, die auf Grund der Bildungshoheit in der Verantwortung der Länder
liegen. Qualitätssicherung muss grundsätzlich an dieser Ausgangslage
ansetzen. Regelungen zu Lehr- und Lernmittelfreiheit werden ebenfalls auf
Länderebene in den Schulgesetzen getroffen. Die Bundesregierung plant im Zuge
dessen keine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen und
Gesetzesvorhaben. Der Marktzugang ist auch für neue Anbieter und innovative Produkte
gegeben.
Offene Bildungsmaterialien bieten insbesondere Potenziale der Kollaboration
und Kooperation, der Kompetenzentwicklung und der Entwicklung neuer
pädagogischer Praxis, um die Entwicklung Lernender und Lehrender in allen
Bildungsbereichen in einer digitalen Lebens- und Arbeitswelt im 21. Jahrhundert
zu unterstützen. Die OER-Strategie sieht vor, auch neue strategische
Partnerschaften wichtiger Akteure im Bereich freier Lehr- und Lernmaterialien in
neuen Kooperationsmodellen anzustoßen und zu unterstützen. Dies schließt auch
Verlage und innovative Ed-Techs ein. Das BMBF wird bei der Umsetzung der
OER-Strategie beispielsweise Erfahrungen aus Norwegen und den
Niederlanden einbeziehen. Auch dort sind OER ein wesentliches Instrument für den
Kulturwandel in einem zunehmend digitalen Bildungssystem.
34. Wie weit gediehen sind die Pläne der Bundesregierung und insbesondere
des BMBF, entsprechend dem Koalitionsvertrag gemeinsam mit den
Ländern die Entwicklung intelligenter, auch lizenzfreier Lehr- und
Lernsoftware zu unterstützen?
a) Wie sieht der Zeitplan aus (bitte die Meilensteinplanung
übermitteln)?
b) Welche Gespräche hat das BMBF in diesem Kontext ggf. mit den
Ländern auf welcher Ebene wann geführt?
c) Wie viele Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen
für das Vorhaben im Einzelplan 30 des BMBF zur Verfügung?
Die Fragen 34 bis 34c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 31 bis 31c und 32 bis 33b wird verwiesen.
35. Wie weit gediehen sind die Pläne des BMBF, entsprechend dem
Koalitionsvertrag gemeinsam mit den Ländern die Erstellung von Positivlisten
datenschutzkonformer, digitaler Lehr- und Lernmittel zu unterstützen?
a) Wie sieht der Zeitplan aus (bitte die Meilensteinplanung
übermitteln)?
b) Welche Gespräche hat das BMBF in diesem Kontext ggf. mit den
Ländern auf welcher Ebene wann geführt?
c) Wie viele Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen
für das Vorhaben im Einzelplan 30 des BMBF zur Verfügung?
Die Fragen 35 bis 35c werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bund hat gemeinsam mit den Ländern zwei Projekte gestartet, um
Kriterien und Prüfverfahren für digitale Bildungsmedien und IT-Lernsysteme zu
erarbeiten: „eduCheck digital“ (EDCD;
https://educheck.schule/, Start: 1. Oktober
2021, Laufzeit: drei Jahre, Fördermittel: 2,5 Mio. Euro) und DIRECTIONS
(DIRECTIONS – Data Protection Certification for Educational Information
Systems;
https://directions-cert.de, Start: 1. Dezember 2021, Laufzeit: sechs
Jahre, Fördermittel: 6,3 Mio. Euro).
Um die Expertise zu bündeln und die gesetzten Forschungsziele zu erreichen,
haben die Projekte bereits zu Beginn eine fortlaufende Zusammenarbeit
beschlossen. Beide Projekte verfolgen komplementäre Ziele, haben jedoch
unterschiedliche Schwerpunkte. So fokussiert sich EDCD auf Bildungsmedien und
untersucht insbesondere Anforderungen in Hinblick auf Rechtsfragen,
Interoperabilität und Barrierefreiheit an Bildungsmedien. Im Gegensatz dazu entwickelt
DIRECTIONS eine Zertifizierung speziell für den Datenschutz von schulischen
Informationssystemen (Lernanwendungen sowie Content-Plattformen, aber
auch notwendige Lerninfrastrukturen wie virtuelle Klassenzimmer,
Videokonferenzsysteme oder Systeme zur Unterstützung des Unterrichts), welche oft die
technische Infrastruktur zur Bereitstellung von Bildungsmedien darstellen.
Beide Projekte haben zum Ziel, die Einhaltung von Anforderungen durch
transparente Kriterien und (genehmigte) Prüf- und Zertifizierungsverfahren
sicherzustellen. Durch diese verbesserte Informationslage können Schulen,
Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler nicht nur fundierte, sondern auch
vereinfachte Auswahlentscheidungen treffen. Die entwickelten Prüf- und
Zertifizierungsverfahren sind zudem ein Mittel, um die Einhaltung der Anforderungen
fortlaufend nachweisen zu können.
36. Wann stellt das BMBF die Eckwerte einer im Koalitionsvertrag
angekündigten Weiterentwicklung der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“
insbesondere um den Handlungsbereich der digitalen Bildung vor?
a) Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen im Handlungsbereich der
digitalen Bildung aus Sicht des BMBF gesetzt werden?
b) Wie viele Lehrkräfte sollen im Rahmen einer weiterentwickelten
„Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Fortbildungen profitieren?
c) Wie viele Haushaltsmittel samt Verpflichtungsermächtigungen sind
im Haushalt des BMBF hierfür vorgesehen (bitte tabellarisch
auflisten)?
d) Wann und auf welcher Ebene hat das BMBF in diesem Kontext ggf.
Gespräche mit den Ländern geführt (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 36 bis 36d werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit dem vom BMBF aufgelegten und bereits gestarteten Forschungs-,
Innovations- und Transferprojekt „Kompetenzzentren für digitales und digital
gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ ist bereits ein wichtiger
Schritt im Handlungsbereich der digitalen Bildung erfolgt.
Lehramtsausbildende Hochschulen, die sich in den vergangenen Jahren aktiv an der Ausgestaltung
der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ (QLB) beteiligt haben, können sich mit
ihren Erfahrungen und Ergebnissen aktiv in die Gestaltung der
Kompetenzzentren einbringen. Mit einer erweiterten Förderrichtlinie ist in der QLB der
Schwerpunkt Digitalisierung in der Lehrkräftebildung bereits gestärkt. Darüber
hinaus haben aber auch alle anderen geförderten Projekte Fragen der
Digitalisierung in Unterricht und Schule hervorgehoben. Hieran können die
Hochschulen gemeinsam mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in
enger Kooperation mit den für die Fort- und Weiterbildung zuständigen
Einrichtungen in den Ländern anknüpfen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 29 bis 30c verwiesen.
37. Wie sieht der weitere Zeitplan der von Bundesministerin Stark-Watzinger
auf dem Bildungsgipfel des Digitalverbandes Bitkom angekündigten
Nationalen Bildungsplattform aus, die auf eine Initiative aus der
vergangenen Legislaturperiode zurückgeht (
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddoc
s/pressemitteilungen/de/karliczek-startschuss-fuer-auf-r-nationalen-bildu
ngsplattform.html) (bitte die Meilensteinplanung übermitteln)?
Der Aufbau der Nationalen Bildungsplattform sieht drei zentrale Meilensteine
vor, die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) festgelegt wurden
und die die Grundlage für das Monitoring des Projekts darstellen.
Der erste Meilenstein konnte Ende des zweiten Quartals 2022 erfolgreich
abgeschlossen werden. Erster Bestandteil ist die Förderrichtlinie „Initiative
Nationale Bildungsplattform“ vom April 2021, die die Entwicklung von vier separaten
Prototypen für die Bildungsplattform beinhaltet sowie miteinander kompatible,
bildungsbereichsübergreifende Forschungsprojekte zu Lehr-Lern-Szenarien
und Methodenwissen. Auf dieser Basis wurde der zweite Bestandteil des
Meilensteins – die Erstellung einer Leistungsbeschreibung und der Start eines
Vergabeverfahrens für Komponenten einer Beta-Version der zukünftigen digitalen
Vernetzungsinfrastruktur – realisiert.
Als zweiter Meilenstein ist für Ende des dritten Quartals 2023 der Launch der
Beta-Version der Bildungsplattform, die als digitale Vernetzungsinfrastruktur
für Bildung zu verstehen ist, vorgesehen. Diese Beta-Version soll alle Dienste
und Funktionen umfassen, die in der Funktionsbeschreibung vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der höchsten
Prioritätsstufe gekennzeichnet sind. Diese Funktionen umfassen Informationszugang,
Profil, Kollaboration, Identity- und Access-Management, Chatbot, Workflows und
Postfach. Der Launch soll von zusätzlichen Sicherheits- und Datenschutzaudits
sowie Lasttests begleitet werden.
Der abschließende Meilenstein 3 ist für Ende des ersten Quartals 2025
vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der Abschlussbericht zur Evaluation der
Bildungsplattform mit Einschätzung zum Projekterfolg gemäß den Kriterien des
Projektmonitorings veröffentlicht werden.
a) Welche Gespräche hat das BMBF in diesem Kontext ggf. mit den
Ländern auf welcher Ebene wann geführt?
Seit Beginn des Projektes führt BMBF auf Leitungsebene regelmäßig
Informations- und Orientierungsgespräche auch mit Vertretern der Länder, u. a.
im Rahmen der KMK.
Die digitale Vernetzungsinfrastruktur wird eng verzahnt mit der Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes-(OZG)-Themenfelds Bildung aufgebaut. Hier erfolgt
eine enge Abstimmung mit dem federführenden Land Sachsen-Anhalt u. a.
zum Projekt XBildung (Standardisierung). Sachsen-Anhalt berichtet in
Abstimmung mit dem im Themenfeld Bildung ebenfalls federführenden BMBF
regelmäßig an die KMK über Fortschritte zum OZG und der Kooperation mit der
digitalen Vernetzungsinfrastruktur. Das BMBF ist mit dem Thema nationale
Vernetzungsinfrastruktur und verknüpften Themen sowohl in den
Quartalsberichten und prominent auf den Themenfeldkonferenzen zum OZG-Themenfeld
Bildung vertreten. Die Themenfeldkonferenzen werden von zahlreichen
interessierten Ländervertretern besucht.
Darüber hinaus wurde die Vernetzungsplattform u. a. bei der Veranstaltung
„Die digitale Transformation gestalten“ am 7. und 8. April 2022 vor Vertretern
der Länder und Kommunen an der Deutschen Universität für
Verwaltungswissenschaften in Speyer vorgestellt und u. a. mit dem CIO des Landes Rheinland-
Pfalz diskutiert.
Darüber hinaus wurde auf Arbeitsebene eine Reihe weiterer Gespräche zu
unterschiedlichen Aspekten mit Verantwortlichen für Bildungsinfrastrukturen im
pädagogischen und/oder Verwaltungskontext geführt, u. a. mit Bayern,
Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-
Holstein und Berlin.
b) Wie viele Haushalsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen
für das Vorhaben im Einzelplan 30 des BMBF zur Verfügung?
Für die Nationale Bildungsplattform (ohne die Ausbilderplattform und ohne die
Ausweitung der Digitalen Plattform berufliche Weiterbildung „INVITE“)
stehen im Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 110 Mio. Euro und
Verpflichtungsermächtigungen für 2023 ff. in Höhe von 182 Mio. Euro zur Verfügung.
38. Warum hat sich das BMBF trotz der weiterhin spürbaren Pandemie und
der pandemiebedingten Auswirkungen der vergangenen zwei Jahre auf
die Bildungsbiografien von Millionen von Schülerinnen und Schülern in
Deutschland gegen eine Verlängerung des Aktionsprogrammes
„Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und
2022“ mit Blick auf die Lernförderung entschieden?
In der damaligen Krisensituation war ein schnelles Handeln gefordert. Heute
zeigen sich in der Umsetzung auch Schwierigkeiten. Deswegen strebt die
Bundesregierung nun nach einer nachhaltigen Lösung, wie sie mit dem
Startchancenprogramm im Koalitionsvertrag verankert ist. Schule und Unterricht
fallen verfassungsgemäß in die Zuständigkeit der Länder. Angesichts der
pandemiebedingten zusätzlichen finanziellen Belastungen der Länder hat der Bund
den Ländern über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung im
Finanzausgleichsgesetz in den Jahren 2021 und 2022 zusätzlich 1 Mrd. Euro zum
Abbau von pandemiebedingten Lernrückständen zur Verfügung gestellt. In der
begleitenden Vereinbarung zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen
nach Corona für Kinder und Jugendliche“ von Bund und Ländern, die von allen
Ländern unterschrieben wurde, ist festgelegt, dass die Änderung der
Umsatzsteuerverteilung nur in den Jahren 2021 und 2022 erfolgt. Die Mittel aus der
Umsatzsteuerverteilung verstärken direkt die Haushalte der Länder, denen auch
die operative Umsetzung der Maßnahmen obliegt. Es steht den Ländern frei,
auch nach 2022 Mittel zum Abbau von Lernrückständen einzusetzen.
39. Plant die Bundesministerin Stark-Watzinger vor dem Hintergrund ihrer
Aussage, dass die Corona-Pandemie Kinder und Jugendliche besonders
belastet habe, eigene Initiativen zur Abfederung von pandemiebedingten
Härten auf die Bildungsbiografien von Schülerinnen und Schülern in
ganz Deutschland, und wenn ja, welche?
a) Wie sehen die Eckwerte etwaiger Maßnahmen aus?
b) Wann sollen die Maßnahmen ggf. in Kraft treten (bitte jeweils mit
Meilensteinplanung übermitteln)?
c) Wie viele Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen
für das Vorhaben ggf. im Einzelplan 30 des BMBF zur Verfügung?
Die Fragen 39 bis 39c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Pandemie mit ihren Beschränkungen ging und geht mit teilweise massiven
körperlichen und seelischen Belastungen für Kinder und Jugendliche einher.
Sie haben in besonderem Maße unter den Beschränkungen gelitten und in
dieser Zeit nicht nur etliche Tage in der Kita und viele Schulstunden verpasst,
sondern auch viele andere, wie z. B. wichtige entwicklungspsychologische
Erfahrungen. Es gibt erste Anhaltspunkte dafür, dass sozial und sprachlich bedingte
Bildungsungleichheiten verstärkt worden sind. So zeigen NEPS-Daten, dass
Jugendliche mit hoher Lesekompetenz mit dem Lernen zu Hause besser
zurechtkamen als andere. Auch andere Studien deuten darauf hin, dass negative
Auswirkungen in Bezug auf die schulischen Leistungen insbesondere in sozial
herausfordernden Lagen aufgetreten sind.
Auch vor diesem Hintergrund will das BMBF mit dem geplanten Startchancen-
Programm dort unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind – in
Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und
Schüler. Das BMBF wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum
30. September 2022 ein Konzept zur inhaltlichen, finanziellen und
administrativen Ausgestaltung des Startchancen-Programms vorlegen.
Darüberhinausgehende Fragen werden Gegenstand sowohl der weiteren Vorabstimmungen
innerhalb der Bundesregierung als auch der anschließenden Verhandlungen
zwischen Bund und Ländern sein.
Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1219 verwiesen.
40. In welcher Weise werden die besonderen Belange und Bedarfe von
Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrerinnen und Lehrern mit Behinderungen
berücksichtigt?
41. In welchem Umfang werden die Aspekte der digitalen Barrierefreiheit
berücksichtigt, um eine uneingeschränkte digitale Teilhabe im
Schulbereich auch für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?
Die Fragen 40 und 41 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Einsatz digitaler Medien im schulischen Lehren und Lernen ist kein
Selbstzweck. Didaktisch durchdacht fördert er nicht nur die digitalen Kompetenzen,
sondern unterstützt auch das individuelle Lernen und Lehren. Das gilt auch für
inklusive Teilhabe: vor dem technischen sollte das didaktische Konzept stehen.
Dabei sollte es nicht um „Insellösungen“ für Schülerinnen und Schülern sowie
Lehrerinnen und Lehrer mit Behinderungen gehen, sondern die Schule der
Zukunft in Prozess und Ziel digital und inklusiv gestaltet werden.
Wie Digitalisierung bestmöglich für inklusives Lehren und Lernen genutzt
werden kann und so einen echten Mehrwert schafft, wird auch in einzelnen
Projekten im BMBF-Forschungsschwerpunkt „Digitalisierung im Bildungsbereich“
im „Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung“ untersucht. So wurde
von Januar 2019 bis 2022 im Verbundprojekt „Dig*In: Digitalisierung und
Inklusion – Grundsatzfragen und Gelingensbedingungen einer inklusiven
digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung“ erforscht, wie inklusive und digitale
Schul- und Unterrichtsentwicklung miteinander verbunden und so
gleichermaßen erfolgreich umgesetzt werden können. Aus ihren wissenschaftlichen
Erkenntnissen haben die vier Teilprojekte eine Handreichung für die Praxis
entwickelt: „Inklusiv-digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung. Wie gelingt das?“.
Den Verantwortlichen vor Ort steht damit eine wissenschaftlich fundierte
Anleitung zur Verfügung, an der sie sich orientieren können. Die Umsetzung vor
Ort liegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes bei den Ländern
und Kommunen.
Das Projekt „Digitales Lernen im inklusiven Literaturunterricht –
interdisziplinäre Bedarfsanalyse, Konzeptentwicklung und empirische Erprobung“
beschäftigt sich noch bis September 2023 mit der Frage, welchen Mehrwert digitale
Lehr- und Lernmaterialien im inklusiven Literaturunterricht haben können. Die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen die konkreten Bedarfe
von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern in Bezug auf
inklusive Bildung, beobachten den Unterricht und gestalten konkrete, digitale und
barrierefreie Lernumgebungen und individualisierbare Aufgabenstellungen für den
Literaturunterricht. Mit den digital gestützten Lernarrangements können
Schülerinnen und Schüler zeitlich flexibel, individuell und kollaborativ arbeiten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]