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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Fortschrittsbericht Energiesicherheit

(insgesamt 58 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

16.09.2022

Aktualisiert

28.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/319026.08.2022

Fortschrittsbericht Energiesicherheit

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Fast drei Monate nach der Veröffentlichung des zweiten Fortschrittsberichts Energiesicherheit hat am 20. Juli 2022 das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den dritten Fortschrittsbericht Energiesicherheit vorgestellt (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/20220720_dritter-fortschrittsbericht_energiesicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=12). Dieser Bericht gibt aus Sicht der Fragesteller einen Überblick über die einzelnen gesetzlichen Vorhaben aus dem ersten Halbjahr 2022 und über geplante Vorhaben der Bundesregierung in Bezug auf die Energieversorgung; konkrete Zahlen und Daten zur aktuellen Versorgungslage in Deutschland werden hingegen nicht aufgeführt. Die Bundesregierung setzt damit nach Auffassung der Fragesteller den Beschluss des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 20/1550 vom 27. April 2022, dort Nummer III.14), einen Ausstiegsfahrplan aus der russischen Energieabhängigkeit vorzulegen, nicht um. Zudem hat die Bundesregierung behauptet, Deutschland habe kein Stromproblem (https://www.n-tv.de/politik/Habeck-Haben-Gasproblem-kein-Stromproblem-article23467946.html). Aus Sicht der Fragesteller trifft diese Einschätzung nicht zu und hat nach Meinung der Fragesteller eine Verteuerung für die Bürger zur Folge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen58

1

Welche Steinkohlekraftwerke (bitte auch Betreiber nennen) sind seit der Gesetzesänderung im Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz Anfang Juli 2022 und nach der Ankündigung der Bundesregierung, dass Steinkohlekraftwerke mit einer Leistung von ca. 4,3 GW mit Inkrafttreten der Verordnung wieder ans Netz gehen könnten (https://www.tagesschau.de/inland/atomenergie-kohleausstieg-101.html), zu welchem Zeitpunkt mit welcher Leistung tatsächlich wieder ans Netz gegangen?

2

Welche Ölkraftwerke (bitte auch Betreiber nennen) sind seit der Gesetzesänderung Anfang Juli 2022 und nach der Ankündigung der Bundesregierung, dass Mineralölkraftwerke mit einer Leistung von ca. 1,6 GW mit Inkrafttreten der Verordnung wieder ans Netz gehen könnten (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nahere-erlauterungen-zur-verordnung-zur-befristeten-ausweitung-des-stromerzeugungsangebots-durch-anlagen-aus-der-netzreserve.pdf?__blob=publicationFile&v=8), zu welchem Zeitpunkt mit welcher Leistung tatsächlich wieder ans Netz gegangen?

3

In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung damit, dass Steinkohlekraftwerke mit einer Leistung von 2,1 GW, für die nach dem 31. Oktober 2022 ein Kohleverfeuerungsverbot gegolten hätte, auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung am Netz bleiben werden?

4

In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung damit, dass ab dem 1. Oktober 2022 Braunkohlekraftwerke wieder ans Netz gehen?

5

Warum werden Braunkohlekraftwerke angesichts der möglichen Mangellage nicht früher wieder in Betrieb genommen?

6

Warum hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf einer Formulierungshilfe für die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für ein Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz trotz des bestehenden massiven Strombedarfs in Deutschland und Europa vorgeschlagen, den Abruf der Versorgungsreserve Braunkohle abhängig zu machen von der Marktteilnahme von Steinkohle- und Mineralölanlagen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20220608-entwurf-eines-gesetzes-zur-bereitstellung-von-ersatzkraftwerken-zur-reduzierung-des-gasverbrauchs-im-stromsektor.pdf?__blob=publicationFile&v=20)?

7

Wie ist der Stand der Einholung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission für die Wiederinbetriebnahme der Versorgungsreserve?

8

Warum wurde die Wiederinbetriebnahme von Kohlekraftwerken nach der Verordnung zum Einsatz von Kraftwerken aus der Netzreserve (Stromangebotsausweitungsverordnung – StaaV) von der Bevorratung einer bestimmten Menge Brennstoffs abhängig gemacht?

Verzögert diese Regelung nach Kenntnis der Bundesregierung die Wiederinbetriebnahme, und wenn ja, um wie lange?

9

Unterstützt die Bundesregierung die Kraftwerksbetreiber bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen zur Bevorratung, und wenn ja, wie?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, zu ergreifen, um die benötigten Transportkapazitäten für Kohle auf der Schiene sowie auf dem Schiffsweg zu gewährleisten?

10

Wie plant die Bundesregierung, durch eine Verordnung den prioritären Transport wichtiger Güter für die Energieversorgung auf der Schiene sicherzustellen (vgl. Tagesspiegel Background vom 15. August 2022, S. 14), wann soll diese Verordnung in Kraft treten, und welches Ressort ist federführend?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich mit den Ländern über eine vorübergehende Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für LKWs zum Transport von Kohle, Flüssiggas und Öl abzustimmen, und wenn nein, warum nicht?

12

Wie begründet die Bundesregierung, dass die in Frage 8 genannte Verordnung bis zum 30. April 2023 befristet wurde, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Betreiber von Kohlekraftwerken angesichts der notwendigen Investitionen, u. a. in die vorgeschriebene Bevorratung von Brennstoff, keinen ausreichenden wirtschaftlichen Anreiz haben, ihre Kohlekraftwerke wieder ans Netz zu bringen?

13

Zieht die Bundesregierung in Betracht, die Geltung der Stromangebotsausweitungsverordnung auch über den 30. April 2023 hinaus zu erstrecken, und wenn ja, wann erfolgt die Verlängerung der Verordnung, und wenn nein, warum zieht die Bundesregierung eine Verlängerung nicht in Betracht, wenn laut dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck („Denn wir müssen nicht nur diesen Winter, sondern auch den folgenden mitdenken.“, siehe https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220721-bundesministerium-fur-wirtschaft-und-klimaschutz-legt-zusatzliches-energiesicherungspaket-vor.html) und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus Müller („Wir müssen zwei Winter in den Blick nehmen“, siehe https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-08/klaus-mueller-bundesnetzagentur-energiesparen-gasversorgung) auch für den Winter 2023/2024 mit einer angespannten Versorgungslage im Energiebereich zu rechnen ist?

14

Werden die Betreiber von Steinkohlekraftwerken informiert, bevor eine Rückkehr aus der Alarmstufe in die Frühwarnstufe ansteht, und wieso hat die Bundesregierung in die in Frage 8 genannte Verordnung keine Frühwarnfrist gegenüber den Betreibern aufgenommen, damit diese rechtzeitig ihre Planung anpassen können?

15

Welchen Beitrag zur Stromversorgung in Deutschland leisten die o. g. Ersatzkraftwerke (bitte den Anteil an der gesamten eingespeisten Strommenge angeben)?

16

Wie viel Gas konnte durch die Rückkehr der o. g. Ersatzkraftwerke an den Markt eingespart werden, und wie wirkt sich dies auf den Gasspeicherstand aus?

17

Stimmt die Bundesregierung den Annahmen von Ökonomen wie Prof. Dr. Christian Bayer zu, dass „rund zehn Prozentpunkte Gas jeden Monat hätten gespart werden können“ bei einer früheren Reaktivierung der Kohlekraftwerke (vgl. Handelsblatt vom 26. Juli 2022, S. 6)?

18

Wann und mit welchem Inhalt wird die angekündigte Verordnung zur Reduzierung der Gasverstromung in Kraft gesetzt (https://www.focus.de/finanzen/news/forderung-des-finanzministers-mit-seiner-neuesten-forderungwuerde-sich-lindner-den-strom-im-eigenen-buero-abstellen_id_127581722.html)?

19

Entfaltet das Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz nach Kenntnis der Bundesregierung Wirkungen, die die Einhaltung der deutschen Klimaziele in Gefahr bringt?

20

Hat die Prüfung stattgefunden, zu der die Koalition der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Bundesregierung in ihrem verabschiedeten Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 20/2594 aufgefordert hat, „u. a. im Kontext des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes § 48, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen“, und falls ja, mit welchem Ergebnis?

21

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Koalition der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aus dem von ihr verabschiedeten Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 20/2594, „den Erhalt des Dorfes Lützerath am Tagebau Garzweiler und den Verzicht auf die Nutzung der Braunkohle unter dem Dorf“ sicherzustellen?

22

In welchem Umfang (bitte konkret in Kubikmetern und/oder Terrawattstunden [TWh]) rechnet die Bundesregierung mit der Einsparung von Gas oder Strom durch die beiden Energieeinsparverordnungen zur Sicherung der Energieversorgung (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220824-habeck-treiben-energieeinsparung-weiter-voran-bundeskabinett-billigt-energieeinspar-verordnungen.html)?

23

Sind weitere Rechtsverordnungen auf Basis des Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetzes in Vorbereitung, und wenn ja, welche, und wann sollen sie in Kraft treten?

24

Wann ist mit einer Umsetzung eines Gasauktionsmodells zu rechnen, das seit Mai 2022 diskutiert wird, und wie sieht diese Umsetzung konkret aus (https://www.businessinsider.de/wirtschaft/chef-der-bundesnetzagentur-erklaert-die-drei-stufen-des-notfallplans-gas-a/)?

25

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen energieintensiven Industrie sicherzustellen, wenn angesichts von Rekordpreisen an den Gas- und Strommärkten die staatlichen Gas- und Gasspeicherumlagen die Unternehmen zusätzlich belasten, und wenn ja, welche?

26

In welchem Umfang und durch welche Unternehmen wurde das Mitte Juli 2022 gestartete Hilfsprogramm für die energieintensive Industrie mit einem Volumen von bis zu 5 Mrd. Euro bisher genutzt, und mit welcher Nutzung rechnet die Bundesregierung?

27

In welchem Umfang und durch welche Unternehmen wurden das Bürgschaftsprogramm und das KfW-Sonderkreditprogramm zur Liquiditätssicherung, die im April bzw. Mai 2022 gestartet sind, bisher genutzt, und mit welcher Nutzung rechnet die Bundesregierung?

28

In welchem Umfang und durch welche Unternehmen wurde das im Juni 2022 gestartete Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen bisher genutzt, und mit welcher Nutzung rechnet die Bundesregierung?

29

Welcher Zeitraum für die Inbetriebnahme der schwimmenden LNG-Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven ist genau gemeint, wenn die Bundesregierung von „Zum Jahreswechseln an den Start gehen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 19, Plenarprotokoll 20/46) spricht?

30

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des niedersächsischen Energieminister Olaf Lies, der mit ersten Gaslieferungen über das schwimmende Terminal in Wilhelmshaven am 21. Dezember 2021 rechnet (vgl. Welt am Sonntag vom 3. Juli 2022, S. 5)?

31

Wann sollen die zwei weiteren schwimmenden LNG-Terminals (außer Wilhelmshaven und Brunsbüttel) an welchem Standort ans Netz gehen?

32

Bis wann werden die notwendigen Pipelines zum Anschluss der schwimmenden LNG-Terminals für alle vier genannten Standorte an das Ferngasnetz fertig gebaut sein und, welche Leistungsstärke werden diese jeweils haben?

33

Mit wie vielen Kubikmetern und/oder Terrawattstunden Gas zusätzlich in den Wintermonaten Januar bis einschließlich März 2023 durch die Inbetriebnahme der Floating Storage and Regasification Unit (FRSU) rechnet die Bundesregierung?

34

Für welchen Zeitraum hat die Bundesregierung die vier schwimmenden LNG-Terminals gemietet, zu welchen durchschnittlichen Monatsmietkosten?

35

Werden die errichteten LNG-Terminals nach Kenntnis der Bundesregierung auch dazu befähigt sein, in Zukunft Lieferungen von Wasserstoff anzunehmen?

36

Teilt die Bundesregierung die von Experten geäußerte Befürchtung, durch den Bau der LNG-Terminals könne es zu einem „fossilen Lock-in“ kommen (https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/lng-terminals-es-droht-der-naechste-fossile-lock-in/)?

37

Durch welche konkreten Maßnahmen soll bis wann sichergestellt sein, dass ein Teil des nationalen Rohölbedarfs, der insbesondere für die Standorte Schwedt und Leuna wichtig ist und aktuell durch Pipelines aus Russland versorgt wird, ersetzt wird (https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2022/06/fragen-antworten-berlin-brandenburg-pck-schwedt-oel-embargo-alternativen.html)?

38

Welchen Anteil hat Öl aus Russland im Juli und August 2022 am deutschen Ölverbrauch, und wie genau ermittelt die Bundesregierung diesen Wert (bitte detailliert erläutern)?

39

Um wie viel teurer sind die alternativen Ölbezugsquellen im Schnitt im Vergleich zu dem russischen Pipelineöl?

40

Welchen Anteil hat Steinkohle aus Russland im Juli und August 2022 am deutschen Steinkohleverbrauch, und wie genau ermittelt die Bundesregierung diesen Wert (bitte detailliert erläutern)?

41

Um wie viel teurer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die alternativen Steinkohlebezugsquellen im Schnitt im Vergleich zur russischen Steinkohle?

42

Wie setzt die Bundesregierung das EU-Embargo gegen Steinkohle aus Russland um?

43

Aus welchen Ländern wird jetzt Steinkohle nach Deutschland importiert, und in welcher Höhe jeweils, und flankiert die Bundesregierung den Abschluss neuer Lieferverträge politisch, und wenn ja, wie?

44

Welchen Anteil hat Gas aus Russland im Juli und August 2022 am deutschen Gasverbrauch, und wie genau ermittelt die Bundesregierung diesen Wert (bitte detailliert erläutern)?

45

Wie viel Gas wird in den nächsten zwölf Monaten aus Katar nach Deutschland geliefert werden, um, wie von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck angekündigt, russisches Gas „kurzfristig“ (vgl. Instagramm-Video von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck unter dem Profilnamen Robert.Habeck vom 21. März 2022) zu ersetzen?

46

War die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in dem in Frage 45 genannten Video, dass „kurzfristige“ Gaslieferungen aus Katar „russisches Gas ersetzen“, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, und wenn ja, welchen Verbindlichkeitscharakter hat diese Ankündigung aus Sicht der Bundesregierung, und wenn nein, warum wurde dies vorher nicht abgestimmt?

47

Wie ist der Stand der Verhandlungen über bilaterale Solidaritätsabkommen zur Sicherung der Erdgasversorgung im Krisenfall mit Polen, Tschechien und Italien, und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

48

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um ihren Plan, bis Sommer 2024 vollständig unabhängig von russischen Gasimporten zu sein (https://journalistico.com/wirtschaft/bundesnetzagentur-2024-ohne-russisches-gas-ist-ambitioniert/), in die Tat umzusetzen (bitte im Einzelnen mit den entsprechenden geplanten Größenordnungen, um dieses Ziel zu erreichen, auflisten)?

49

Wie haben sich deutsche Energie-Exporte an die europäischen Nachbarländer in den letzten sechs Monaten entwickelt (bitte die Exportmengen nach Energieträgern und Monaten aufschlüsseln)?

50

Sind die avisierten 10 Prozent zusätzliches Erdgas aus Norwegen (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/norwegen-kann-gaslieferung-nach-deutschland-nicht-steigern-18247236.html) für den deutschen Markt oder für andere europäische Länder bestimmt?

51

Um wie viel teurer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die alternativen Gasbezugsquellen im Schnitt im Vergleich zu russischem Gas?

52

Zu welchem Durchschnittspreis pro Kubikmeter Gas wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch Trading Hub Europe GmbH Gas eingekauft, um die Speicher zu füllen (https://www.rnd.de/wirtschaft/gas-krise-umlage-koennte-bald-steigen-speicher-bei-ueber-80-prozent-5MU7B3JTW3HUPZQRUPOGRPQ7FU.html), und welche Gesamtkosten sind im Jahr 2022 bisher für den Bundeshaushalt entstanden, um die Speicher zu füllen, und auf wen und durch welche Maßnahmen werden diese Kosten umgelegt, welcher Restkostenanteil wird beim Bund verbleiben?

53

Durch wen werden die 10 Mrd. Euro, die die Bundesregierung zur Stützung der Securing Energy for Europe GmbH zur Verfügung gestellt hat, letztendlich getragen werden, und trifft die Vermutung der Fragesteller zu, dass diese durch die Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Umlage bzw. durch entsprechend höhere Gaspreise getragen werden, und wenn nein, wird ein Teil der Kosten abschließend vom Bundeshaushalt getragen?

54

Wie viel des KfW-Kredits der Bundesregierung an die Trading Hub Europe GmbH über 15 Mrd. Euro wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ausgegeben, wie viele TWh Erdgas/LNG (bitte aufschlüsseln) wurden dafür beschafft, und wie wirkt sich dies auf den Gasspeicherstand aus?

55

Wurden bei der Stützung von Uniper Regelungen dahin gehend getroffen, dass der Bund mittel- und langfristig im Falle einer wieder positiven Geschäftsentwicklung des Unternehmens das eingebrachte Geld vollständig zurückerhält, etwa in Form von Besserungsscheinen oder Besserungsregelungen, und wenn ja, welche?

56

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Versorgungssituation mit Steinkohle, Öl und Benzin in Süddeutschland im Hinblick auf den niedrigen Wasserpegel im Rhein, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die Energieversorgung in den betroffenen Bundesländern zu sichern?

57

Mit welcher Netzbelastung durch Heizlüfter im kommenden Winter und mit welcher Auswirkung auf die Strom-Versorgungsicherheit rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Bundesnetzagentur zwar von Heizlüftern als Gas-Ersatz abgeraten hat (https://www.n-tv.de/wirtschaft/Bundesnetzagentur-Heizluefter-sind-keine-Alternative-article23497558.html), gleichzeitig aber wohl bereits fast jeder Dritte eine Anschaffung plant oder über eine Anschaffung nachdenkt (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gaskrise-umfrage-jeder-zehnte-hat-sich-schon-eine-elektroheizung-gekauft/28579648.html)?

58

Auf welcher fachlichen Grundlage haben Vertreter der Bundesregierung wiederholt behauptet, „Deutschland habe kein Stromproblem“ (https://www.n-tv.de/politik/Habeck-Haben-Gasproblem-kein-Stromproblem-article23467946.html), und hält die Bundesregierung weiterhin an dieser Aussage fest?

Berlin, den 19. August 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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