[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3190 –
Fortschrittsbericht Energiesicherheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Fast drei Monate nach der Veröffentlichung des zweiten Fortschrittsberichts
Energiesicherheit hat am 20. Juli 2022 das Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz den dritten Fortschrittsbericht Energiesicherheit vorgestellt
(
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/20220720_dritter-f
ortschrittsbericht_energiesicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=12).
Dieser Bericht gibt aus Sicht der Fragesteller einen Überblick über die
einzelnen gesetzlichen Vorhaben aus dem ersten Halbjahr 2022 und über geplante
Vorhaben der Bundesregierung in Bezug auf die Energieversorgung; konkrete
Zahlen und Daten zur aktuellen Versorgungslage in Deutschland werden
hingegen nicht aufgeführt. Die Bundesregierung setzt damit nach Auffassung der
Fragesteller den Beschluss des Deutschen Bundestages
(Bundestagsdrucksache 20/1550 vom 27. April 2022, dort Nummer III.14), einen
Ausstiegsfahrplan aus der russischen Energieabhängigkeit vorzulegen, nicht um. Zudem hat
die Bundesregierung behauptet, Deutschland habe kein Stromproblem (https://
www.n-tv.de/politik/Habeck-Haben-Gasproblem-kein-Stromproblem-article2
3467946.html). Aus Sicht der Fragesteller trifft diese Einschätzung nicht zu
und hat nach Meinung der Fragesteller eine Verteuerung für die Bürger zur
Folge.
1. Welche Steinkohlekraftwerke (bitte auch Betreiber nennen) sind seit der
Gesetzesänderung im Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz Anfang Juli
2022 und nach der Ankündigung der Bundesregierung, dass
Steinkohlekraftwerke mit einer Leistung von ca. 4,3 GW mit Inkrafttreten der
Verordnung wieder ans Netz gehen könnten (
https://www.tagesschau.de/inla
nd/atomenergie-kohleausstieg-101.html), zu welchem Zeitpunkt mit
welcher Leistung tatsächlich wieder ans Netz gegangen?
Das Steinkohlekraftwerk Mehrum ist am 1. August 2022 an den Strommarkt
zurückgekehrt. Es wird durch die Kraftwerk Mehrum GmbH betrieben und hat
eine elektrische Nettoleistung von 690 Megawatt. Das Steinkohlekraftwerk
Heyden 4 ist am 29. August 2022 an den Strommarkt zurückgekehrt. Es wird
durch den Betreiber Uniper SE betrieben und hat eine elektrische
Bruttoleistung von 875 Megawatt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3479
20. Wahlperiode 16.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 14. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Weitere Betreiber bereiten die Marktrückkehr ihrer Anlagen vor. So hat zum
Beispiel der Betreiber Steag GmbH angekündigt, zwei Steinkohlekraftwerke
aus der Netzreserve zu holen und zwei weitere Anlagen, die am 31. Oktober
2022 stillgelegt würden, länger am Netz zu lassen. Damit wären insgesamt
weitere 2.300 Megawatt Kraftwerksleistung spätestens ab November 2022 am
Markt verfügbar. Dies wurde allerdings noch nicht gegenüber der
Bundesnetzagentur angezeigt.
2. Welche Ölkraftwerke (bitte auch Betreiber nennen) sind seit der
Gesetzesänderung Anfang Juli 2022 und nach der Ankündigung der
Bundesregierung, dass Mineralölkraftwerke mit einer Leistung von ca. 1,6 GW
mit Inkrafttreten der Verordnung wieder ans Netz gehen könnten (https://
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/nahere-erlauterungen-zu
r-verordnung-zur-befristeten-ausweitung-des-stromerzeugungsangebots-
durch-anlagen-aus-der-netzreserve.pdf?__blob=publicationFile&v=8), zu
welchem Zeitpunkt mit welcher Leistung tatsächlich wieder ans Netz
gegangen?
Es sind bislang keine Kraftwerke an den Strommarkt zurückgekehrt, deren
Hauptenergieträger Mineralöl ist.
3. In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung damit, dass
Steinkohlekraftwerke mit einer Leistung von 2,1 GW, für die nach dem
31. Oktober 2022 ein Kohleverfeuerungsverbot gegolten hätte, auf
Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung am Netz bleiben werden?
Von den 2,1 Gigawatt, die zum 31. Oktober 2022 ein Kohleverfeuerungsverbot
erhalten, ist zu erwarten, dass mindestens 1,5 Gigawatt am Strommarkt
verbleiben. Anzeigen zur Marktrückkehr von diesen Anlagen wurden noch nicht
gestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Anlagen derzeit noch am
Strommarkt tätig sind.
4. In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung damit, dass ab dem
1. Oktober 2022 Braunkohlekraftwerke wieder ans Netz gehen?
Am 1. Oktober 2022 werden die Braunkohlekraftwerke, die aktuell noch in der
Sicherheitsbereitschaft gebunden sind, in die Versorgungsreserve überführt.
Konkret sind von dieser Maßnahme die Kraftwerksblöcke Jänschwalde E & F
im Lausitzer Revier sowie Niederaußem E & F und Neurath C im Rheinischen
Revier betroffen. Dies entspricht insgesamt einer installierten Leistung von
1,9 Gigawatt. Nach Kenntnissen der Bundesregierung bereiten alle Betreiber
aktuell ihre Braunkohlekraftwerke auf eine mögliche Marktrückkehr vor.
5. Warum werden Braunkohlekraftwerke angesichts der möglichen
Mangellage nicht früher wieder in Betrieb genommen?
Die betreffenden Braunkohlekraftwerke waren während ihrer Zeit in der
Sicherheitsbereitschaft vorläufig stillgelegt und vollständig konserviert. Während
der Sicherheitsbereitschaft hätten die Braunkohlekraftwerke von den Betreibern
von Übertragungsnetzen nur dann für die Gewährleistung der Systemstabilität
eingesetzt werden können, wenn keine anderen Maßnahmen zur Verfügung
gestanden hätten, um etwaige Extremsituation zu bewältigen (ultima ratio). Die
Braunkohlekraftwerke waren in der Sicherheitsbereitschaft also nur auf eine
kurzfristige Betriebsdauer ausgelegt.
Im Gegensatz dazu sieht das Konzept der Versorgungsreserve eine zwar
befristete, aber mehrmonatige Betriebsdauer der Braunkohlekraftwerke vor. Für eine
solche Änderung des Betriebsregimes war betreiberseitig eine Revision der
Kraftwerke erforderlich, die kraftwerksübergreifend nicht vor dem 1. Oktober
abgeschlossen werden kann.
6. Warum hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf einer
Formulierungshilfe für die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für
ein Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz trotz des bestehenden
massiven Strombedarfs in Deutschland und Europa vorgeschlagen, den Abruf
der Versorgungsreserve Braunkohle abhängig zu machen von der
Marktteilnahme von Steinkohle- und Mineralölanlagen (
https://www.bmwk.de/
Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20220608-entwurf-eines-gesetzes-
zurbereithaltung-von-ersatzkraftwerken-zur-reduzierung-des-gasverbrauchs-
im-stromsektor.pdf?__blob=publicationFile&v=20)?
§ 50d Absatz 2 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die
Voraussetzungen für den Abruf der Versorgungsreserve. Danach ist für den
Erlass einer entsprechenden Abruf-Verordnung die Feststellung erforderlich,
dass die Rückkehr der Anlagen, die aufgrund von § 50a EnWG befristet am
Strommarkt teilnehmen, nicht ausreicht, um die Versorgung mit Gas zu
gewährleisten. Ratio hinter dieser Regelung ist, dass die emissionsintensiveren
Braunkohleanlagen nur dann krisenbedingt am Strommarkt teilnehmen sollen,
wenn sie wirklich gebraucht werden.
7. Wie ist der Stand der Einholung der beihilferechtlichen Genehmigung
durch die EU-Kommission für die Wiederinbetriebnahme der
Versorgungsreserve?
Die Europäische Kommission ist die Herrin des beihilferechtlichen
Genehmigungsverfahrens. Die Bundesregierung erwartet eine beihilferechtliche
Genehmigung der Versorgungsreserve im Laufe des Septembers 2022.
8. Warum wurde die Wiederinbetriebnahme von Kohlekraftwerken nach
der Verordnung zum Einsatz von Kraftwerken aus der Netzreserve
(Stromangebotsauswietungsverordnung – StaaV) von der Bevorratung
einer bestimmten Menge Brennstoffs abhängig gemacht?
Verzögert diese Regelung nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wiederinbetriebnahme, und wenn ja, um wie lange?
Die Rückkehr an den Strommarkt ist für die Anlagen zulässig, die in den
Anwendungsbereich von § 50a EnWG fallen und setzt lediglich den Erlass einer
Rechtsverordnung („Abruf“) nach § 50a Absatz 1 sowie eine Anzeige gemäß
§ 50a Absatz 2 EnWG voraus. Mit der Stromangebotsausweitungsverordnung
ist ein Abruf der Anlagen bis zum 30. April 2023 erfolgt. Die Pflicht zur
Brennstoffbevorratung nach § 50b EnWG besteht unabhängig von einer
Rückkehr an den Strommarkt und ist insbesondere auch keine Voraussetzung für die
Rückkehr an den Strommarkt. Sie gilt gerade für Anlagen, die zunächst keine
Rückkehr an den Strommarkt planen, damit diese im Winter in jedem Fall
ausreichend Kohle haben, falls sie sich kurzfristig doch für einen Marktbetrieb
entscheiden bzw. falls sie gebraucht werden. Insofern erhöht die
Bevorratungspflicht die vorhandenen Optionen im Winter.
9. Unterstützt die Bundesregierung die Kraftwerksbetreiber bei der
Erfüllung dieser Verpflichtungen zur Bevorratung, und wenn ja, wie?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, zu
ergreifen, um die benötigten Transportkapazitäten für Kohle auf der
Schiene sowie auf dem Schiffsweg zu gewährleisten?
Der Weltmarkt für Steinkohle ist liquide. Im Übrigen erhalten die
Kraftwerksbetreiber für die im Rahmen der Betriebsbereitschaft erforderliche Bevorratung
nach § 50b EnWG Kostenersatz durch die Übertragungsnetzbetreiber. Zudem
befinden sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in
einem intensiven Austausch, um Probleme in der Energielogistik zu
identifizieren und zu lösen. Als Teil dieses Prozesses wurde am 30. August 2022 die
Energiesicherungstransportverordnung erlassen sowie durch die DB Netz AG
modifizierte Netznutzungsbedingungen in Kraft gesetzt.
10. Wie plant die Bundesregierung, durch eine Verordnung den prioritären
Transport wichtiger Güter für die Energieversorgung auf der Schiene
sicherzustellen (vgl. Tagesspiegel Background vom 15. August 2022,
S. 14), wann soll diese Verordnung in Kraft treten, und welches Ressort
ist federführend?
Die Energiesicherungstransportverordnung ist am 30. August 2022 in Kraft
getreten. Die Verordnung wurde durch das BMWK im Einvernehmen mit dem
BMDV erlassen. Mit der Rechtsverordnung können zukünftig Mineralöl- und
Kohletransporte auf Ebene der Trassenzuweisung priorisiert werden. Damit
ergänzt die Rechtsverordnung das Instrumentarium der ebenfalls in Kraft
gesetzten modifizierten Netznutzungsbedingungen der DB Netz AG, die bereits eine
Priorisierung dieser Energieträgertransporte im Rahmen der betrieblichen
Abwicklung ermöglichen.
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich mit den Ländern über eine
vorübergehende Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für LKWs zum
Transport von Kohle, Flüssiggas und Öl abzustimmen, und wenn nein, warum
nicht?
Ja. Das BMWK steht hierzu im engen Austausch mit dem BMDV.
12. Wie begründet die Bundesregierung, dass die in Frage 8 genannte
Verordnung bis zum 30. April 2023 befristet wurde, und teilt die
Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Betreiber von
Kohlekraftwerken angesichts der notwendigen Investitionen, u. a. in die
vorgeschriebene Bevorratung von Brennstoff, keinen ausreichenden
wirtschaftlichen Anreiz haben, ihre Kohlekraftwerke wieder ans Netz zu
bringen?
13. Zieht die Bundesregierung in Betracht, die Geltung der
Stromangebotsausweitungsverordnung auch über den 30. April 2023 hinaus zu
erstrecken, und wenn ja, wann erfolgt die Verlängerung der Verordnung,
und wenn nein, warum zieht die Bundesregierung eine Verlängerung
nicht in Betracht, wenn laut dem Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck („Denn wir müssen nicht nur diesen
Winter, sondern auch den folgenden mitdenken.“, siehe
https://www.bm
wk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220721-bundesmini
sterium-fur-wirtschaft-und-klimaschutz-legt-zusatzliches-energiesicheru
ngspaket-vor.html) und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus
Müller („Wir müssen zwei Winter in den Blick nehmen“, siehe
https://w
ww.zeit.de/wirtschaft/2022-08/klaus-mueller-bundesnetzagentur-energie
sparen-gasversorgung) auch für den Winter 2023/2024 mit einer
angespannten Versorgungslage im Energiebereich zu rechnen ist?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Stromangebotsausweitungsverordnung wurde zunächst bis zum 30. April
2023 befristet, damit die Kohle- und Mineralölanlagen zunächst nur über den
kommenden Winter an den Strommarkt zurückkehren. Dahinter steht der
Gedanke, dass bei einem befristeten Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken auch
dem Klimaschutz Rechnung getragen werden soll und der Weiterbetrieb der
Anlagen nur solange erfolgen soll, wie es notwendig ist, zusätzliches Erdgas
einzusparen. Das BMWK prüft, den Abrufzeitraum der
Stromangebotsausweitungsverordnung über die Heizperiode 2022/2023 hinaus zu verlängern.
14. Werden die Betreiber von Steinkohlekraftwerken informiert, bevor eine
Rückkehr aus der Alarmstufe in die Frühwarnstufe ansteht, und wieso
hat die Bundesregierung in die in Frage 8 genannte Verordnung keine
Frühwarnfrist gegenüber den Betreibern aufgenommen, damit diese
rechtzeitig ihre Planung anpassen können?
Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen ist sehr wichtig. Das
BMWK wird einen Vorschlag vorlegen, um dies sicherzustellen und
insbesondere auch während der befristeten Marktteilnahme eine Vermarktung auf
Termin zu ermöglichen.
15. Welchen Beitrag zur Stromversorgung in Deutschland leisten die o. g.
Ersatzkraftwerke (bitte den Anteil an der gesamten eingespeisten
Strommenge angeben)?
Gemäß den Daten der Transparency Plattform des Verbands der Europäischen
Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E (
https://transparency.entsoe.eu/) hat das
Kraftwerk Mehrum im Zeitraum vom 1. bis 26. August 2022 insgesamt
292,1 Gigawattstunden Strom eingespeist. Aktuellere Zahlen sowie Angaben
zur gesamten eingespeisten Strommenge liegen nicht vor, daher kann der
gewünschte Anteil nicht gebildet werden.
Für das Kraftwerk Heyden 4, welches seine Marktrückkehr zum 29. August
angekündigt hat, liegen bislang noch keine Einspeisedaten auf der Plattform
ENTSO-E vor. Dies kann aber auch mit der nicht ungewöhnlichen
Zeitverzögerung bei der Datenveröffentlichung von einigen Tagen zusammenhängen.
Der Beitrag der weiteren betreffenden Anlagen zur Stromversorgung in
Deutschland lässt sich ex ante nicht bestimmen. Er hängt davon ab, ob alle
betreffenden Anlagen in vollem Umfang in den Markt zurückkehren, und
inwieweit diese tatsächlich zur Stromerzeugung eingesetzt werden.
16. Wie viel Gas konnte durch die Rückkehr der o. g. Ersatzkraftwerke an
den Markt eingespart werden, und wie wirkt sich dies auf den
Gasspeicherstand aus?
Für die Beantwortung der Frage müssen verallgemeinernde Annahmen
getroffen werden. Wäre beispielsweise die in Frage 15 genannte Strommenge des
Kraftwerks Mehrum durch ein durchschnittliches Gaskraftwerk mit einem
Wirkungsgrad von 50 Prozent (Gaskraftwerk: rund 40 Prozent, Gas- und
Dampfkraftwerk rund 60 Prozent) bereitgestellt worden, so hätte es bei einem
durchschnittlichen Heizwert von Erdgas (11 Kilowattstunden pro Kubikmeter) dafür
rund 53 Millionen Kubikmeter Gas einsetzen müssen.
17. Stimmt die Bundesregierung den Annahmen von Ökonomen wie Prof.
Dr. Christian Bayer zu, dass „rund zehn Prozentpunkte Gas jeden Monat
hätten gespart werden können“ bei einer früheren Reaktivierung der
Kohlekraftwerke (vgl. Handelsblatt vom 26. Juli 2022, S. 6)?
Die Menge an hypothetisch eingespartem Erdgas ließe sich im Nachhinein nur
über umfassende Simulationsrechnungen abschätzen, welche Preiseffekte am
Strom- und Wärmemarkt, Kraftwerks- und Brennstoffverfügbarkeiten etc.
sowie deren Einfluss auf die Einsatzentscheidungen der Kraftwerke entsprechend
abbildet. Solche Ex-post-Berechnungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
18. Wann und mit welchem Inhalt wird die angekündigte Verordnung zur
Reduzierung der Gasverstromung in Kraft gesetzt (
https://www.focus.de/
finanzen/news/forderung-des-finanzministers-mit-seiner-neuesten-forder
ung-wuerde-sich-lindner-den-strom-im-eigenen-buero-abstellen_id_1275
81722.html)?
Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung enthält eine
Verordnungsermächtigung für eine Rechtsverordnung für Regelungen zur
Verringerung oder zum vollständigen Ausschluss der Erzeugung elektrischer Energie
durch den Einsatz von Erdgas. In Paragraph 50f des Gesetzes werden Inhalt
von und Anforderungen an eine solche Verordnung beschrieben.
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Marktlage, die insbesondere durch
sehr hohe Gas- und Strompreise gekennzeichnet ist, plant das BMWK im
Moment nicht, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. In dem gegenwärtigen
Marktumfeld ist es so, dass Gaskraftwerke in jedem Fall von Kohlekraftwerken
verdrängt werden, so dass es zu einer Gaseinsparung kommt. Sofern
Gaskraftwerke dennoch laufen, liegt das daran, dass vor dem Hintergrund der Situation
bei den französischen Atomkraftwerken der Strom aus den Gaskraftwerken
benötigt wird.
19. Entfaltet das Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz nach Kenntnis der
Bundesregierung Wirkungen, die die Einhaltung der deutschen
Klimaziele in Gefahr bringt?
Der Treibhausgasausstoß von Kraftwerken unterliegt dem europäischen
Treibhausgasemissionshandelssystem und wird durch dieses System begrenzt.
Hierdurch wird sichergestellt, dass Mehremissionen von einzelnen Emittenten wie
deutschen Kraftwerken, auch infolge der Regelungen des sogenannten
Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes, nicht zu einer Erhöhung der
Gesamtemissionen führen, sondern durch geringere Emissionen an anderer Stelle ausgeglichen
werden.
Im Hinblick auf die in diesem System in Deutschland verursachten Emissionen
führt der zur Erdgaseinsparung notwendige temporär vermehrte Einsatz von
Kohlekraftwerken zu vorübergehend höheren Emissionen. Da es sich hierbei
um zeitlich begrenzte Krisenmaßnahmen handelt, ist davon auszugehen, dass
diese keine negativen Wirkungen auf die im Bundes-Klimaschutzgesetz
festgelegten langfristigen Treibhausgasminderungsziele entfalten. Im Übrigen wird
am Ende der Maßnahme eine umfassende Evaluierung der Emissionseffekte
erfolgen (vergleiche § 50j EnWG).
20. Hat die Prüfung stattgefunden, zu der die Koalition der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Bundesregierung in
ihrem verabschiedeten Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache
20/2594 aufgefordert hat, „u. a. im Kontext des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes § 48, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen“,
und falls ja, mit welchem Ergebnis?
Die Prüfung des § 48 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes erfolgt im
Rahmen der Evaluierung des Kohleausstiegs und eines beschleunigten
Kohleausstiegs auf idealerweise 2030.
21. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Koalition der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aus dem von ihr
verabschiedeten Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache
20/2594, „den Erhalt des Dorfes Lützerath am Tagebau Garzweiler und
den Verzicht auf die Nutzung der Braunkohle unter dem Dorf“
sicherzustellen?
Der Prozess des Ausstiegs aus der Kohleverstromung und seine
Folgewirkungen können nur gelingen, wenn alle Aspekte berücksichtigt werden.
Das BMWK ist federführend für das Bergrecht zuständig, das die
Rahmenbedingungen für die Gewinnung heimischer Rohstoffe setzt.
Der Erhalt des Dorfes Lützerath ist eine Frage der Braunkohleplanung des
Landes Nordrhein-Westfalen, die sich aus landesrechtlichen Kompetenzen
ergibt. Die Genehmigung und Aufsicht über bergrechtliche Vorhaben – dazu
gehören auch alle Aspekte, die die Umsiedlung von Dörfern betreffen –
obliegen nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung den
Ländern.
22. In welchem Umfang (bitte konkret in Kubikmetern und/oder
Terrawattstunden [TWh]) rechnet die Bundesregierung mit der Einsparung von
Gas oder Strom durch die beiden Energieeinsparverordnungen zur
Sicherung der Energieversorgung (
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Press
emitteilungen/2022/08/20220824-habeck-treiben-energieeinsparung-weit
er-voran-bundeskabinett-billigt-energieeinspar-verordnungen.html)?
Die beiden Einsparverordnungen bewirken zusammen eine jährliche
Einsparung von knapp 20 Terawattstunden Gas und somit eine Verringerung des
deutschen Gasverbrauchs um rund zwei Prozent. Hinzu kommen weitere
Einsparungen beim Stromverbrauch von circa 5 bis 6 Terawattstunden.
23. Sind weitere Rechtsverordnungen auf Basis des Ersatzkraftwerke-
Bereithaltungsgesetzes in Vorbereitung, und wenn ja, welche, und wann sollen
sie in Kraft treten?
Aktuell bereitet das BMWK eine Verordnung zum Abruf der
Versorgungsreserve der Braunkohlekraftwerke vor, um sie bei Feststellung der Notwendigkeit
schnell erlassen zu können. Wenn sich abzeichnet, dass die Marktteilnahme der
Steinkohle- und Mineralölanlagen nicht ausreichend ist, kann dementsprechend
als nächster Schritt und unter den gesetzlichen Voraussetzungen die oben
angeführte Verordnung zum Abruf der Versorgungsreserve Braunkohle in Kraft
treten. Dies geschieht erst, wenn die Anlagen der Netzreserve, die befristet am
Strommarkt teilnehmen, nicht in ausreichendem Umfang zur Einsparung von
Gas bei der Stromerzeugung beitragen.
24. Wann ist mit einer Umsetzung eines Gasauktionsmodells zu rechnen, das
seit Mai 2022 diskutiert wird, und wie sieht diese Umsetzung konkret
aus (
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/chef-der-bundesnetzagent
ur-erklaert-die-drei-stufen-des-notfallplans-gas-a/)?
Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe hat am 7. September
2022 die finale Produktbeschreibung für das neue Regelenergieprodukt Load
Reduction (LRD) auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Produkteinführung
wird zum 1. Oktober 2022 erfolgen.
25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen energieintensiven Industrie sicherzustellen, wenn
angesichts von Rekordpreisen an den Gas- und Strommärkten die staatlichen
Gas- und Gasspeicherumlagen die Unternehmen zusätzlich belasten, und
wenn ja, welche?
Eine Maßnahme, um Unternehmen mittel- bis langfristig vor steigenden
Energiekosten nachhaltig zu bewahren, ist die Steigerung von Energieeffizienz. Die
„Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“
(EEW) ist mit mehr als 11.000 bewilligten Anträgen und einem bewilligten
Fördervolumen von über 567 Mio. Euro allein im Jahr 2021 ein zentrales
Instrument, um Investitionen in die Treibhausgasreduktion und
Energieeffizienzsteigerung in den Sektoren Industrie und Gewerbe anzureizen. Das EEW-
Investitionsprogramm besteht aus den Varianten „Zuschuss“ (BAFA), „Kredit“
(KfW) und einem „Förderwettbewerb“ (Projektträger VDI/VDE-IT). Derzeit
wird zusätzlich, insbesondere vor dem Hintergrund der Energiekrise in Folge
des Krieges in der Ukraine, eine mögliche Förderung weiterer Technologien
zur Dekarbonisierung im Rahmen der EEW wie z. B. Tiefengeothermie,
konzentrierende Solarthermie sowie von mobilen Wärmespeichern geprüft.
26. In welchem Umfang und durch welche Unternehmen wurde das Mitte
Juli 2022 gestartete Hilfsprogramm für die energieintensive Industrie mit
einem Volumen von bis zu 5 Mrd. Euro bisher genutzt, und mit welcher
Nutzung rechnet die Bundesregierung?
Mit Stand vom 5. September 2022 haben im
Energiekostendämpfungsprogramm von 2.496 registrierten Unternehmen 554 Unternehmen Anträge gestellt
(3.056 Einzelanträge, da jedes Unternehmen pro Fördermonat einen Antrag
stellen kann). Die Unternehmen, davon zwei Drittel kleine und mittelständische
Unternehmen (KMU), stammen aus allen antragsberechtigen Sektoren mit
Schwerpunkt Bergbau, Kunststoffverarbeitung, Metallverarbeitung. Um den
Unternehmen mehr Zeit zu geben, wurde die Antragsfrist vom 31. August 2022
auf den 30. September 2022 verlängert. Das Programm wird derzeit
überarbeitet und soll verlängert werden. Die Bundesregierung rechnet aufgrund der
aktuellen Kostenanstiege mit einer stärkeren Nutzung in den Herbstmonaten.
27. In welchem Umfang und durch welche Unternehmen wurden das
Bürgschaftsprogramm und das KfW-Sonderkreditprogramm zur
Liquiditätssicherung, die im April bzw. Mai 2022 gestartet sind, bisher genutzt, und
mit welcher Nutzung rechnet die Bundesregierung?
Mit Stichtag 1. September waren 2022 im KfW-Sonderprogramm UBR
(Ukraine, Belarus, Russland) 90 Anträge mit einem Gesamtvolumen von
74,8 Mio. Euro gestellt, von denen 87 Anträge mit einem Volumen von
64,4 Mio. Euro bereits zugesagt wurden. Der Großteil der Anträge stammt aus
dem verarbeitenden Gewerbe. Die Bundesregierung rechnet mit einem
maximalen Volumen von bis zu circa 7 Mrd. Euro. Unter dem Bürgschaftsprogramm
liegen bisher keine Anträge vor.
28. In welchem Umfang und durch welche Unternehmen wurde das im Juni
2022 gestartete Finanzierungsprogramm für durch hohe
Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen bisher genutzt, und mit
welcher Nutzung rechnet die Bundesregierung?
Bislang hat lediglich ein Unternehmen (Uniper SE) das im Juni 2022 gestartete
Margining-Finanzierungsinstrument in Anspruch genommen. Das
Garantievolumen beträgt 2 Mrd. Euro. Ob weitere Unternehmen das Instrument in
Anspruch nehmen, hängt von der Entwicklung an den Gas- und Strommärkten ab.
Je höher die Preisvolatilität, desto größer sind die Margining-Anforderungen an
die Unternehmen. Mit dem Margining-Finanzierungsinstrument sind wir für
weitere starke Ausschläge an den Energiebörsen gewappnet.
29. Welcher Zeitraum für die Inbetriebnahme der schwimmenden LNG-
Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven ist genau gemeint, wenn
die Bundesregierung von „Zum Jahreswechseln an den Start gehen“ (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 19,
Plenarprotokoll 20/46) spricht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 48 verwiesen.
30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des niedersächsischen
Energieminister Olaf Lies, der mit ersten Gaslieferungen über das
schwimmende Terminal in Wilhelmshaven am 21. Dezember 2021 rechnet (vgl.
Welt am Sonntag vom 3. Juli 2022, S. 5)?
Das Projekt eines schwimmenden Terminals Wilhelmshaven ist im Zeitplan
und die Einschätzung von Energieminister Olaf Lies teilt das BMWK zum
aktuellen Zeitpunkt.
31. Wann sollen die zwei weiteren schwimmenden LNG-Terminals (außer
Wilhelmshaven und Brunsbüttel) an welchem Standort ans Netz gehen?
Das 3. FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) soll im November
2023 in Stade ans Netz gehen, das 4. FSRU soll ebenfalls im November 2023
in Lubmin ans Netz gehen.
32. Bis wann werden die notwendigen Pipelines zum Anschluss der
schwimmenden LNG-Terminals für alle vier genannten Standorte an das
Ferngasnetz fertig gebaut sein und, welche Leistungsstärke werden diese
jeweils haben?
Die Pipelines sollen zu den in den Antworten zu den Fragen 29 bis 31
genannten Zeitpunkten fertig gestellt werden. Das FSRU in Brunsbüttel wird an eine
Pipeline mit einer Kapazität von circa 3,5 bis 5 Milliarden Kubikmeter
angeschlossen. Wilhelmshaven bekommt eine Anbindung mit einer Kapazität von
circa 5 Milliarden Kubikmeter und Stade und Lubmin werden an Pipelines mit
Kapazitäten von circa 5 Milliarden Kubikmeter angeschlossen.
33. Mit wie vielen Kubikmetern und/oder Terrawattstunden Gas zusätzlich in
den Wintermonaten Januar bis einschließlich März 2023 durch die
Inbetriebnahme der Floating Storage and Regasification Unit (FRSU) rechnet
die Bundesregierung?
Die derzeitigen Annahmen der Bundesregierung gehen von zusätzlichen circa
3 Milliarden Kubikmeter Gas, bzw. circa 32,5 Terawattstunden, durch die
Bereitstellung der FSRUs in den Monaten Januar bis März 2023 aus.
34. Für welchen Zeitraum hat die Bundesregierung die vier schwimmenden
LNG-Terminals gemietet, zu welchen durchschnittlichen
Monatsmietkosten?
Wilhelmshaven: ab dem vierten Quartal 2022 für zehn Jahre (nach fünf Jahren
vorzeitig kündbar); durchschnittliche monatliche Kosten: circa 4,8 Mio. US-
Dollar.
Brunsbüttel: ab dem vierten Quartal 2022 für zehn Jahre (nach fünf Jahren
vorzeitig kündbar); durchschnittliche monatliche Kosten: circa 4,2 Mio. US-
Dollar.
Stade und Lubmin: ab dem zweiten Quartal 2023 für 15 Jahre (Verkürzung auf
zehn Jahre möglich, Kündigung möglich); durchschnittliche monatliche
Kosten: circa 4,6 Mio. US-Dollar. Bei Vorzeitiger Kündigung können FSRUs auf
dem Markt weiterverchartert werden.
35. Werden die errichteten LNG-Terminals nach Kenntnis der
Bundesregierung auch dazu befähigt sein, in Zukunft Lieferungen von Wasserstoff
anzunehmen?
Die beiden landseitigen Terminals in Stade und Brunsbüttel sollen bereits so
gebaut werden, dass eine Umstellung auf das bereits gut verschiffbare
Wasserstoffderivat Ammoniak möglich ist.
Damit sollen diese Infrastrukturen mittel- bis langfristig ausdrücklich grünen
Energieträgern als Importinfrastrukturen dienen.
Nach Auskunft der Betreiber werden von Beginn an Modifizierungen (Pumpen,
Stähle und Boil-Off-Gassystem) verbaut, die den später vorgesehenen Switch
auf Ammoniak einfacher möglich machen.
Dabei ist zu beachten, dass einige Anlagenkomponenten nach 15 Jahren
Betriebszeit ohnehin ausgetauscht werden müssen (rotierendes Equipment wie
Pumpen).
36. Teilt die Bundesregierung die von Experten geäußerte Befürchtung,
durch den Bau der LNG-Terminals könne es zu einem „fossilen Lock-in“
kommen (
https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/l
ng-terminals-es-droht-der-naechste-fossile-lock-in/)?
Die Bundesregierung diversifiziert mit dem Bau von Flüssigerdgas-(LNG-)
Terminals die Bezugsquellen für Erdgas mit dem Ziel, eine Unabhängigkeit von
russischen Erdgaslieferungen zu erreichen und die
Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Mit der Diversifizierung der Bezugsquellen ist
keine Erhöhung der Nachfrage nach Erdgas insgesamt verbunden. Zu bedenken
ist auch, dass die Bundesregierung und die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sich auf umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauchs
verständigt haben.
Fossile Lock-Ins würden sich ergeben, wenn ausschließlich zur Förderung, dem
Transport und der Nutzung fossiler Brennstoffe geeignete Infrastrukturen
errichtet würden, die nicht mit vertretbarem Aufwand auf die Nutzung
erneuerbarer Brennstoffe umgerüstet werden könnten. Insoweit wird auf die Antwort
zu Frage 35 verwiesen.
37. Durch welche konkreten Maßnahmen soll bis wann sichergestellt sein,
dass ein Teil des nationalen Rohölbedarfs, der insbesondere für die
Standorte Schwedt und Leuna wichtig ist und aktuell durch Pipelines aus
Russland versorgt wird, ersetzt wird (
https://www.rbb24.de/wirtschaft/be
itrag/2022/06/fragen-antworten-berlin-brandenburg-pck-schwedt-oel-em
bargo-alternativen.html)?
Total, der Betreiber der Raffinerie in Leuna, hat die Verträge der Raffinerie
umgestellt und erhält bereits Rohöllieferungen aus nicht russischen Quellen über
den Hafen Danzig, so dass die Rohölimporte aus Russland deutlich reduziert
werden konnten. Durch diese neuen Lieferverträge ist das Ende aller
Lieferbeziehungen mit Russland bis zum Jahresende 2022 möglich.
In der PCK-Raffinerie in Schwedt stellt sich die Situation wie folgt dar: Die
Bundesregierung kümmert sich zusammen mit der PCK-Geschäftsführung und
den Anteilseignern intensiv darum, die Voraussetzungen für die
Unabhängigkeit von russischem Rohöl zu schaffen. Die PCK-Gesellschafter Shell und Eni
haben angekündigt, zu Ende 2022 auf russisches Pipeline-Rohöl zu verzichten.
Der Bezug nichtrussischen Rohöls erfolgt dann vor allem über die Pipeline
vom Hafen Rostock. Die minimale Raffinerieauslastung könnte – wenn keine
wesentlichen Ausfälle der Pipeline oder des Hafens in Rostock auftreten –
bereits jetzt über diesen Versorgungsweg gewährleistet werden. Zur
Sicherstellung einer Versorgung der PCK-Raffinerie mit nichtrussischem Rohöl über
Rostock, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Raffinerie ermöglicht, ist
jedoch eine unverzügliche Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt
notwendig. Die PCK plant dazu Maßnahmen zur Erhöhung der Pipelinekapazität.
Bereits angestoßen sind die Maßnahmen, die für die Verwendung von
sogenannten Fließverbesserern notwendig sind. Eine wesentliche Erhöhung des
Pipelinedurchsatzes kann durch den Einbau von zusätzlichen Pumpstationen erreicht
werden, dafür beträgt die Bauzeit jedoch zwei bis drei Jahre. Eine vertiefte
technisch-ökonomische Studie ist Voraussetzung für die Umsetzung der
Maßnahme und soll zeitnah von der PCK vorgelegt werden.
Um darüber hinaus die Auslastung der PCK weiter zu erhöhen und damit die
Versorgungssicherheit zu stärken, unterstützt die Bundesregierung den Plan der
PCK, kasachisches Rohöl zu beziehen. Außerdem werden politische Gespräche
mit Polen geführt, um eine zusätzliche Rohöl-Versorgung der PCK über den
Hafen Danzig zu erreichen.
38. Welchen Anteil hat Öl aus Russland im Juli und August 2022 am
deutschen Ölverbrauch, und wie genau ermittelt die Bundesregierung diesen
Wert (bitte detailliert erläutern)?
Daten für den deutschen Inlandsabsatz an Mineralölprodukten in den Monaten
Juli und August liegen noch nicht vor. Gemäß den vom Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhobenen Daten betrug der Inlandsabsatz
im Monat Juni insgesamt 7,673 Millionen Tonnen, davon entfielen 2,899
Millionen Tonnen auf Dieselkraftstoff. Aus Russland eingeführt wurden im Monat
Juni insgesamt rund 2,3 Millionen Tonnen an Rohöl und Mineralölprodukten.
Damit lag der Anteil Russlands am deutschen Ölverbrauch im Monat Juni bei
rund 30 Prozent.
In den Monaten Juni und Juli wurden laut BAFA folgende Ölmengen (Juli zum
Teil geschätzt) aus Russland eingeführt:
Juni
Rohöl: 1,811 Millionen Tonnen
Mineralölprodukte: 0,488 Millionen Tonnen
Diesel: 0,444 Millionen Tonnen
Juli (geschätzt)
Rohöl: 1,704 Millionen Tonnen
Mineralölprodukte: 0,416 Millionen Tonnen
Diesel: 0,375 Millionen Tonnen
In den vergangenen Monaten hat die Mineralölwirtschaft im engen Austausch
mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Schritte
eingeleitet, die Lieferbeziehungen mit Russland zu beenden: Verträge werden nicht
verlängert und laufen aus, so dass teilweise größere Anteile russischen Öls bereits
substituiert werden konnten. Die EU hatte sich Anfang Juni 2022 auf ein EU-
Ölembargo verständigt. Dabei ist ein Kompromiss gelungen: mehr als zwei
Drittel der russischen Öllieferungen in die EU wurden mit einem Einfuhrverbot
belegt. Konkret wurde vereinbart, vorerst nur russische Öllieferungen über den
Seeweg zu unterbinden. Für Transporte per Pipeline sollen Ausnahmen
möglich sein. Deutschland und Polen haben bereits erklärt, dass sie die Ausnahmen
nicht nutzen und russische Einfuhren über Pipelines zum Jahresende einstellen.
Auf Basis des Mineralöldatengesetzes erhebt das BAFA monatlich bei den in
der Bundesrepublik Deutschland auf dem Mineralölmarkt tätigen Unternehmen
Daten zu ihrer Geschäftstätigkeit. „Große“ Unternehmen melden mit dem
sogenannten „Integrierten Mineralölbericht“ (Liste der Erhebungskreisfirmen)
Daten wie Rohöleinkauf, Produktion von Mineralölprodukten in den Raffinerien,
Bestände, Außenhandel und Verkäufe von Mineralölerzeugnissen nach
ausgewählten Kundengruppen. Kleinere Unternehmen melden ihren Außenhandel
bei Mineralölerzeugnissen und werden auf dieser Basis in die Statistik
einbezogen. Auf diese Weise wird eine nahezu 100-prozentige Marktabdeckung
erreicht.
Das BAFA ermittelt auf Basis der vom Zoll übermittelten monatlichen
Außenhandelsmeldungen (Einfuhrkontrollmeldungen und EU-Bezüge) Daten über
Menge, Wert und Preis der Rohölimporte unterschieden nach
Ursprungsländern.
Die Ergebnisse dieser Erhebungen dienen folgenden Aufgaben:
• monatliche Veröffentlichung der Amtlichen Mineralöldaten in Form eines
umfassenden Berichts über aktuelle Entwicklungen der Mineralölbranche in
Deutschland (
www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/Mineraloe
l/moel_amtliche_daten_2022_06.html),
• auszugsweise Veröffentlichung von Kerngrößen aus der Mineralölstatistik
in den monatlichen MineralölINFOs. (
www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeld
ungen/DE/Energie/Mineraloel/2022_06_mineraloelinfo.html),
• die Ergebnisse werden in der monatlichen „RohölINFO zu den
Rohölimporten“ veröffentlicht (
www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/
Rohoel/2022_06_rohloelinfo.html).
Die Amtlichen Mineralöldaten sind auf der BAFA-Website unter den oben
genannten Links verfügbar und frei zugänglich.
39. Um wie viel teurer sind die alternativen Ölbezugsquellen im Schnitt im
Vergleich zu dem russischen Pipelineöl?
Der Grenzübergangspreis für russisches Rohöl betrug im ersten Halbjahr 2022
577,12 Euro je Tonne. Rohöle anderer Herkunft wurden im selben Zeitraum zu
Grenzübergangspreisen von 622,37 Euro je Tonne bis 882,25 Euro je Tonne
bezogen. Im Durchschnitt lag der Grenzübergangspreis für die gesamten
deutschen Rohöleinfuhren im ersten Halbjahr 2022 bei 688,51 Euro je Tonne.
40. Welchen Anteil hat Steinkohle aus Russland im Juli und August 2022 am
deutschen Steinkohleverbrauch, und wie genau ermittelt die
Bundesregierung diesen Wert (bitte detailliert erläutern)?
Die Bundesregierung führt keine eigenständigen Erhebungen zum Verbrauch
von Steinkohle in Deutschland durch. Für die Monate Juli und August liegen
keine derartigen Informationen vor.
41. Um wie viel teurer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
alternativen Steinkohlebezugsquellen im Schnitt im Vergleich zur russischen
Steinkohle?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die Importpreise
alternativer Steinkohlebezugsquellen im ersten Halbjahr 2022 im Falle kolumbianischer
Kohle in etwa auf dem Niveau russischer Kohle, bei US-amerikanischer und
australischer Kohle zwischen 25 bis 37 Prozent höher als bei russischer Kohle
– siehe dazu auch die Tabelle zu Frage 43. Dieser Trend ist – ungeachtet des
generellen Anstiegs der Kohlepreise – seit mehreren Jahren zu beobachten. Bei
australischer Kohle ist zudem zu beachten, dass ein Großteil der Importe aus
qualitativ und damit auch preislich höherer Kokskohle besteht.
42. Wie setzt die Bundesregierung das EU-Embargo gegen Steinkohle aus
Russland um?
Die Europäische Union hat mit dem fünften Sanktionspaket das in Artikel 3j
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 enthaltene Importverbot für Kohle und
andere feste fossile Brennstoffe aus Russland beschlossen. Die Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Ein Umsetzungsakt durch die Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich.
43. Aus welchen Ländern wird jetzt Steinkohle nach Deutschland importiert,
und in welcher Höhe jeweils, und flankiert die Bundesregierung den
Abschluss neuer Lieferverträge politisch, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung führt keine eigenständigen Erhebungen zu
Steinkohleimporten durch. Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf den aktuell
verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamtes. Einen Überblick über die
deutschen Importmengen und -preise von Steinkohle aus den wichtigsten
Lieferländern gibt nachfolgende Tabelle:
Monat Juni 2021 1. Halbjahr 2021 Monat Juni 2022 1. Halbjahr 2022
1.000
Tonnen
Euro
je Tonne
1.000
Tonnen
Euro
je Tonne
1.000
Tonnen
Euro
je Tonne
1.000
Tonnen
Euro
je Tonne
Gesamt, darunter 2.214,5 95,52 15.453,5 84,50 2.707,0 393,55 18.461,6 292,07
Russland 1.348,1 93,10 8.834,6 75,41 1.030,6 338,99 8.794,1 260,71
USA 430,1 95,95 2.681,5 99,07 712,1 443,98 3.514,0 325,62
Kolumbien 63,1 81,59 795,1 62,57 210,0 325,29 2.099,5 258,32
Australien 297,5 105,96 2.274,0 102,64 380,1 447,49 2.728,6 357,37
Quelle: Erhebungen des Statistischen Bundesamtes gemäß § 6 des Energiestatistikgesetzes
Die Beschaffung von Steinkohle und damit auch die Wahl des Importlandes
liegen in der Verantwortung der kohleverbrauchenden Unternehmen.
44. Welchen Anteil hat Gas aus Russland im Juli und August 2022 am
deutschen Gasverbrauch, und wie genau ermittelt die Bundesregierung diesen
Wert (bitte detailliert erläutern)?
Der Bundesregierung liegen hierzu noch keine eigenen Daten vor. Nach
Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die
unter anderem auf den aktuellen Lastflüssen beruhen, betrug der Anteil
Russlands am Gasverbrauch in Deutschland im Juli 10 Prozent und im August
9,1 Prozent.
45. Wie viel Gas wird in den nächsten zwölf Monaten aus Katar nach
Deutschland geliefert werden, um, wie von Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck angekündigt, russisches Gas „kurzfristig“ (vgl.
Instagramm-Video von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck
unter dem Profilnamen Robert.Habeck vom 21. März 2022) zu ersetzen?
46. War die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck
in dem in Frage 45 genannten Video, dass „kurzfristige“ Gaslieferungen
aus Katar „russisches Gas ersetzen“, innerhalb der Bundesregierung
abgestimmt, und wenn ja, welchen Verbindlichkeitscharakter hat diese
Ankündigung aus Sicht der Bundesregierung, und wenn nein, warum
wurde dies vorher nicht abgestimmt?
Die Fragen 45 und 46 werden gemeinsam beantwortet.
Deutsche Unternehmen beziehen bereits gegenwärtig LNG aus Katar und
führen Gespräche über weitere zusätzliche Lieferungen. Da LNG derzeit auch aus
weiteren Lieferländern bezogen wird, ist eine Aussage derzeit zum Lieferanteil
aus Katar nicht möglich.
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, Äußerungen des
Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz innerhalb der Bundesregierung
vorher abzustimmen, wenn sie in seine Ressortzuständigkeit fallen.
47. Wie ist der Stand der Verhandlungen über bilaterale
Solidaritätsabkommen zur Sicherung der Erdgasversorgung im Krisenfall mit Polen,
Tschechien und Italien, und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?
Entsprechend Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur
Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung
(EU) Nummer 994/2010 (im Folgenden bezeichnet als VO (EU) 2017/1938)
einigen sich die Mitgliedstaaten über technische, rechtliche und finanzielle
Regelungen zur Anwendung von Solidaritätsmaßnahmen in einer schweren
Gasmangellage in Form von bilateralen Solidaritätsverträgen. Entsprechende
Maßnahmen werden erst umgesetzt, sollten alle marktlichen Maßnahmen in dem
jeweiligen nach Solidarität anfragenden Mitgliedstaat ausgeschöpft sein. Die
Anwendung der bilateralen Solidaritätsverträge ist somit das letzte Mittel der Wahl
zur Bewältigung einer schweren Gasmangellage für den jeweiligen um
Solidarität bittenden Mitgliedstaat.
Deutschland hat zwei bilaterale Verträge abgeschlossen, mit Dänemark
(Dezember 2020) und Österreich (Dezember 2021). Im Juli 2022 hat sich das
BMWK in einer Gemeinsamen Erklärung mit Tschechien darauf verständigt,
bis zu Beginn des Winters 2022/2023 einen bilateralen Vertrag abzuschließen.
Die Verhandlungen mit Polen, Belgien, der Niederlande, Luxemburg,
Frankreich und Italien verliefen zuletzt teilweise wenig erfolgversprechend. Die
Niederlande haben öffentlich erklärt, dass sie im Fall einer schweren
Gasmangellage Deutschland in jedem Fall beistehen würden.
Unabhängig von dem konkreten Abschluss von bilateralen
Solidaritätsverträgen gelten die Bestimmungen zur Leistung und zur Erbringung von Solidarität
gemäß Artikel 13 VO (EU) 2017/1938. Mitgliedstaaten sind somit zu
gegenseitiger Solidarität verpflichtet.
48. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
ihren Plan, bis Sommer 2024 vollständig unabhängig von russischen
Gasimporten zu sein (
https://journalistico.com/wirtschaft/bundesnetzage
ntur-2024-ohne-russisches-gas-ist-ambitioniert/), in die Tat umzusetzen
(bitte im Einzelnen mit den entsprechenden geplanten Größenordnungen,
um dieses Ziel zu erreichen, auflisten)?
Um die Unabhängigkeit von russischem Erdgas bis Sommer 2024 zu erreichen,
beabsichtigt die Bundesregierung, die Gaslieferungen entsprechend zu
diversifizieren. Einen wesentlichen Beitrag hierfür werden die geplanten Flüssiggas-
Anlandekapazitäten in Form von FSRU leisten. Der Bund wird fünf Schiffe an
den nachfolgend aufgeführten Standorten einsetzen, hinzu kommt ein privates
Projekt. Zusätzlich werden die Standorte Rostock und Hamburg geprüft.
Das genaue Datum der Inbetriebnahmen der schwimmenden LNG-Terminals
kann noch nicht für alle Standorte zum jetzigen Zeitpunkt bestimmt werden.
Gegenwärtig geht die Bundesregierung davon aus, dass folgende Kapazitäten
im Sommer 2024 zur Verfügung stehen werden:
Standort Aufnahme der Regasifizierung Kapazität des FSRU
Wilhelmshaven Jahreswechsel 2022/2023 5 Milliarden Kubikmeter pro Jahr
Brunsbüttel Jahreswechsel 2022/2023 7,5 Milliarden Kubikmeter pro Jahr
Lubmin (Angabe des Betreibers,
Deutsche Regas)
Ende 2022 3,5 Milliarden Kubikmeter pro Jahr
Stade Ende 2023 5 Milliarden Kubikmeter pro Jahr
Lubmin Ende 2023 5 Milliarden Kubikmeter pro Jahr
Wilhelmshaven Oktober 2023 5 Milliarden Kubikmeter pro Jahr
Des Weiteren geht die Bundesregierung davon aus, dass zusätzliche LNG-
Lieferungen aus Belgien, den Niederlanden, Frankreich und Großbritannien
den deutschen Erdgasmarkt erreichen sowie zusätzliche Pipelinemengen aus
Norwegen.
49. Wie haben sich deutsche Energie-Exporte an die europäischen
Nachbarländer in den letzten sechs Monaten entwickelt (bitte die Exportmengen
nach Energieträgern und Monaten aufschlüsseln)?
Die Ausfuhren von Energieträgern aus Deutschland ins Ausland haben sich seit
Januar 2022 monatlich wie folgt entwickelt:
Januar
2022
Februar
2022
März
2022
April
2022
Mai
2022
Juni
2022
Juli
2022
Erdgas (in
Terawattstunden) 62,9 52,4 59,8 60,8 64,6 49,3 44,9
Steinkohle1
(in Tonnen) 70.365 74.118 93.095 70.351 92.982 76.086
keine
Angabe
Mineralölprodukte2
(in Tonnen) 1.869.474 1.652.889 1.592.749 1.694.008 1.702.002 1.806.249
keine
Angabe
1) Steinkohle und Steinkohlenbriketts
2) Hauptprodukte: Rohbenzin, Ottokraftstoff, Benzinkomponenten, Dieselkraftstoff, leichtes
Heizöl, Mitteldestillatkomponenten, schweres Heizöl und halbschwere (HS-)Komponenten
Quellen: Bundesnetzagentur nach Daten der Fernleitungsnetzbetreiber, Statistisches Bundesamt,
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
50. Sind die avisierten 10 Prozent zusätzliches Erdgas aus Norwegen
(
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/norwegen-kann-gaslieferung-nac
h-deutschland-nicht-steigern-18247236.html) für den deutschen Markt
oder für andere europäische Länder bestimmt?
Nach Kenntnis der Bundesrepublik Deutschland sind die zusätzlichen von
Norwegen geförderten Erdgasmengen für den deutschen sowie den
europäischen Erdgasmarkt bestimmt und dienen damit auch der weiteren Erhöhung der
Unabhängigkeit von russischen Erdgaslieferungen.
51. Um wie viel teurer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
alternativen Gasbezugsquellen im Schnitt im Vergleich zu russischem Gas?
Hierzu kann gegenwärtig keine belastbare Aussage durch die Bundesregierung
getroffen werden. Durch die russische Lieferreduzierung über die Nord-
Stream-1-Pipeline, die Jamal-Pipeline und den Ukraine-Gastransit stehen
derzeit nur noch geringste russische Erdgaslieferungen für den europäischen Markt
zur Verfügung. Diese russischen Manipulationen am Gasmarkt führten
mehrfach dazu, dass der Gaspreis an den Börsen seit Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine massiv gestiegen ist. Der Ersatz der
russischen Lieferungen erfolgt weitestgehend zum jeweils aktuellen Börsenpreis,
parallel besitzen die erdgasimportierenden Unternehmen auch
Langfristlieferverträge aus nicht russischen Lieferquellen, die eigene Preisformeln in den
Verträgen enthalten.
52. Zu welchem Durchschnittspreis pro Kubikmeter Gas wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Trading Hub Europe GmbH Gas
eingekauft, um die Speicher zu füllen (
https://www.rnd.de/wirtschaft/gas-kris
e-umlage-koennte-bald-steigen-speicher-bei-ueber-80-prozent-5MU7B3J
TW3HUPZQRUPOGRPQ7FU.html), und welche Gesamtkosten sind im
Jahr 2022 bisher für den Bundeshaushalt entstanden, um die Speicher zu
füllen, und auf wen und durch welche Maßnahmen werden diese Kosten
umgelegt, welcher Restkostenanteil wird beim Bund verbleiben?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist hier zu unterscheiden zwischen dem
Erdgas, welches im Auftrage der Bundesregierung erworben wurde, und der
Kreditlinie für Trading Hub Europe GmbH (THE).
Die Bundesregierung hat die THE im April 2022 mit dem Einkauf von LNG
zur Einspeicherung beauftragt. Dafür wurden 1,5 Mrd. Euro per
außerplanmäßiger Ausgabe in Kapitel 6002 Titel 671 01 gewährt. Im Rahmen des
Ergänzungshaushalts 2022 wurden die Mittel auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro
aufgestockt. Die THE arbeitet entgeltfrei, entstehende externe Kosten werden vom
Bund übernommen. Die im Rahmen der Ausspeicherung erzielten Erlöse
fließen wieder an den Bund zurück und werden entsprechend wieder im Haushalt
vereinnahmt. Im Rahmen des Titels 6002 671 01 wurden zwischen dem
10. März 2022 und dem 1. Juni 2022 bisher insgesamt für
1.474.261.726,00 Euro 0,950 Terawattstunden Erdgas von fünf Unternehmen
am Markt erworben und in sieben deutsche Speicher eingespeichert. Je nach
Entwicklung im Winter ist vorgesehen, dieses Gas wieder bis zum 31. März
2023 auszuspeichern.
Zur Befüllung der Gasspeicher wurde THE Anfang Juni 2022 auf Basis einer
eigens hierfür geschaffenen Ermächtigungsgrundlage (§ 3 Absatz 1 Satz 1
Nummer 5 des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2022 vom 22. Juni 2022 in Verbindung mit Nummer 5.13 der
Verbindlichen Erläuterungen zu Kapitel 3208 des Bundeshaushaltsplans) eine
KfW-Kreditlinie in Höhe von 15 Mrd. Euro eingeräumt. Diese dient
ausschließlich zur Erfüllung der Vorgaben des Gesetzes zur Einführung von
Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (§ 35a ff. EnWG). Die Ziehungen
erfolgen in Tranchen gegen plausible Darlegung des entsprechenden Bedarfs. Die
Befüllung läuft derzeit noch, die preislichen Details unterliegen tagesaktuellen
Schwankungen und umfassen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die
Börsenrelevanz besitzen.
53. Durch wen werden die 10 Mrd. Euro, die die Bundesregierung zur
Stützung der Securing Energy for Europe GmbH zur Verfügung gestellt hat,
letztendlich getragen werden, und trifft die Vermutung der Fragesteller
zu, dass diese durch die Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine
Umlage bzw. durch entsprechend höhere Gaspreise getragen werden, und
wenn nein, wird ein Teil der Kosten abschließend vom Bundeshaushalt
getragen?
Bislang wurde der Securing Energy for Europe GmbH ein KfW-Kredit in Höhe
von 11,8 Mrd. Euro gewährt. Sollte der Kredit nicht vollständig zurückgezahlt
werden können, müsste der Bund den Ausfall über den Bundeshaushalt tragen.
54. Wie viel des KfW-Kredits der Bundesregierung an die Trading Hub
Europe GmbH über 15 Mrd. Euro wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits ausgegeben, wie viele TWh Erdgas/LNG (bitte
aufschlüsseln) wurden dafür beschafft, und wie wirkt sich dies auf den
Gasspeicherstand aus?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 52 ausgeführt, läuft die Einspeisung noch
und die preislichen Details unterliegen tagesaktuellen Schwankungen. Der
Bundesregierung ist bekannt, dass THE aktuell in die Speicher UGS Rehden
(rund 260 Gigawattstunden pro Tag) und UGS Wolfersberg (rund 26
Gigawattstunden pro Tag) einspeist. Insgesamt sind die deutschen Speicher derzeit zu
88,33 Prozent (mit Stand vom 11. September 2022) gefüllt.
55. Wurden bei der Stützung von Uniper Regelungen dahin gehend
getroffen, dass der Bund mittel- und langfristig im Falle einer wieder positiven
Geschäftsentwicklung des Unternehmens das eingebrachte Geld
vollständig zurückerhält, etwa in Form von Besserungsscheinen oder
Besserungsregelungen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat sich mit Fortum am 22. Juli 2022 auf Eckpunkte eines
umfassenden Stabilisierungspakets für Uniper geeinigt. Die Umsetzung bzw.
Ausgestaltung der konkreten Rettungsinstrumente findet derzeit statt.
Hinsichtlich der geplanten Aktienbeteiligung zum Nominalwert von 1,70 Euro hängt
der Gewinn bzw. Verlust des Bundes – und damit die Rückzahlung der hierfür
aufgewendeten Mittel – von der künftigen Aktienkursentwicklung Unipers ab.
Die übrigen Stabilisierungsinstrumente werden rückzahlbar ausgestaltet, so
dass der Bund die gewährten Mittel, zuzüglich einer angemessenen Vergütung,
vollständig zurückerhalten soll.
56. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Versorgungssituation mit
Steinkohle, Öl und Benzin in Süddeutschland im Hinblick auf den
niedrigen Wasserpegel im Rhein, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung ggf., um die Energieversorgung in den betroffenen
Bundesländern zu sichern?
Die Transportkapazitäten in der Binnenschifffahrt sind aufgrund der niedrigen
Pegelstände des Rheins stark eingeschränkt. Die Energieversorgung in den
betroffenen Bundesländern ist jedoch gesichert, da an den Kraftwerksstandorten
aktuell noch ausreichend Kohlevorräte vorhanden sind. Die Bundesregierung
beobachtet die Lage im Hinblick auf vermehrte Kraftwerkseinsätze im Herbst
genau und ist hierzu im engen Austausch mit der Bundesnetzagentur und den
Übertragungsnetzbetreibern. Zudem dient die am 29. August 2022 verkündete
Energiesicherungstransportverordnung sowie die von der DB Netz AG in Kraft
gesetzten modifizierten Netznutzungsbedingungen dazu, dass zusätzliche
Transportbedarfe von Energieträgern, die unter anderem auch durch die
Verlagerung von der Binnenschifffahrt auf die Schiene entstehen, vorrangig
abgewickelt werden können.
Hinsichtlich der Versorgung mit Mineralölprodukten beobachtet die
Bundesregierung gemeinsam mit der Mineralölwirtschaft und dem
Erdölbevorratungsverband aufmerksam die Lage in Süddeutschland. Die aktuelle Lage wird
fortlaufend im Krisenversorgungsrat bewertet. Insbesondere der Ausfall der
Raffinerien Schwechat und Burghausen hat in Verbindung mit niedrigen
Wasserständen zu einer angespannten Situation geführt, bei der sich derzeit aber eine
Entspannung der Lage abzeichnet.
57. Mit welcher Netzbelastung durch Heizlüfter im kommenden Winter und
mit welcher Auswirkung auf die Strom-Versorgungsicherheit rechnet die
Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Bundesnetzagentur zwar
von Heizlüftern als Gas-Ersatz abgeraten hat (
https://www.n-tv.de/wirtsc
haft/Bundesnetzagentur-Heizluefter-sind-keine-Alternative-article23497
558.html), gleichzeitig aber wohl bereits fast jeder Dritte eine
Anschaffung plant oder über eine Anschaffung nachdenkt (
https://www.handelsbl
att.com/politik/deutschland/gaskrise-umfrage-jeder-zehnte-hat-sich-scho
n-eine-elektroheizung-gekauft/28579648.html)?
Nach Einschätzung der Branche könnte ein verbreiteter Einsatz elektrischer
Direktheizungen (Heizlüfter, Heizstrahler, Radiatoren) aufgrund der hohen
Gleichzeitigkeit zu örtlichen Überlastungen im Verteilnetz führen. Dies beträfe
dann vorrangig Gebiete mit besonders hohem Gasanteil an der
Wärmeversorgung. Auswirkungen auf den Ausgleich der Systembilanz und damit auf die
Stabilität des Gesamtsystems (einschließlich Übertragungsnetze) wären
dadurch jedoch nicht zu erwarten.
Pauschale Aussagen zur Netzbelastung durch elektrische Direktheizungen sind
nicht möglich, da deren Einsatz von verschiedenen Parametern abhängt, die
sich nur schwer prognostizieren lassen: Der Kauf elektrischer Direktheizungen
ist nicht registrierungspflichtig, so dass weder die genaue Anzahl dieser Geräte
noch deren räumliche Verteilung im Verteilnetz bekannt ist. Auch lässt sich das
Verbrauchsverhalten privater Haushaltskunden nur schwer vorhersehen. Dieses
hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Strom- und Gaspreise ab.
Im Juli 2022 lag der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden mehr
als doppelt so hoch wie der durchschnittliche Gaspreis (Quelle: Strom-/
Gaspreisanalyse BDEW). Der Betrieb elektrischer Direktheizungen ist daher
unwirtschaftlich.
Die Bundesregierung steht zu diesem Thema bereits im Austausch mit der
Bundesnetzagentur und den Verbänden der Energiewirtschaft. Im Rahmen der
aktuellen „Energiewechsel-Kampagne“ des BMWK sollen zudem Verbrauchertipps
u. a. zum Umgang mit elektrischen Direktheizungen zur Verfügung gestellt
werden.
58. Auf welcher fachlichen Grundlage haben Vertreter der Bundesregierung
wiederholt behauptet, „Deutschland habe kein Stromproblem“ (
https://w
ww.n-tv.de/politik/Habeck-Haben-Gasproblem-kein-Stromproblem-artic
le23467946.html), und hält die Bundesregierung weiterhin an dieser
Aussage fest?
Die Bundesregierung hält weiterhin an der Aussage fest, dass Deutschland
aktuell kein Stromversorgungssicherheitsproblem hat. Der zweite Stresstest hat
gezeigt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Maßnahmen die
Stromversorgungssicherheit gewährleistet werden kann. Im Hinblick auf den
kommenden Winter werden die Entwicklungen hinsichtlich Verbrauch und
Erzeugungspotential deshalb genau beobachtet und bewertet. Entscheidende
Einflussgrößen sind dabei die Verfügbarkeit von Kraftwerken in den europäischen
Nachbarstaaten (insbesondere Kernkraftwerke in Frankreich sowie
Wasserkraft), die Verfügbarkeit von Kohle an den Kraftwerksstandorten in
Deutschland und die Versorgung der systemrelevanten Gaskraftwerke mit Brennstoff.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]