[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/3194 –
Expertenkommission der Bundesregierung zu den bisherigen staatlichen
Beschränkungen während der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung setzte eine Expertenkommission bestehend aus 18
unabhängigen Experten ein, die die bisherigen staatlichen Beschränkungen
während der Corona-Pandemie bewerten sollten. Das Ergebnis liegt nunmehr vor.
Der Bericht stellt gravierende Mängel fest (
https://www.berliner-zeitung.de/ne
ws/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahm
en-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217): „Während in anderen Ländern
Möglichkeiten zur Einschätzung der Wirkung von nicht-pharmazeutischen
Maßnahmen genutzt wurden, ist eine koordinierte Begleitforschung während
der Corona-Pandemie in Deutschland weitgehend unterblieben“ (ebd.). Es
gebe keinerlei Forschungskonzept, „um […] aufgrundlage besserer Daten und
darauf aufbauender Analysen die anstehenden Entscheidungen in der
Pandemie zu fällen“ (ebd.). Zudem habe die Politik keine der bereits geplanten oder
laufenden Studien „zur Lösung der brennendsten Bekämpfungsfragen auf
nationaler Ebene angestrengt“ (ebd.). So gab es bisher keine zum Beispiel
gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und
vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) koordinierte
Forschungsinitiative, die etwa auch die Deutsche Forschungsgesellschaft, die Leibniz-
Gemeinschaft oder Max-Planck-Gesellschaft mit einbezogen hätte (ebd.). Das
Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, „ihre enormen Datenbestände“ zur
Verfügung zu stellen, habe zudem niemand angenommen (ebd.).
Im Gutachten heißt es weiter (S. 27 des Gutachtens, veröffentlicht unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloa
ds/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NE
U.pdf): „Das Bundesforschungsministerium teilte auf Anfrage des
Tagesspiegel im Oktober 2021 mit, dass eine Reihe von Projekten gefördert werde, auch
zu der Wirksamkeit von NPI. Keines davon ist jedoch bis dato abgeschlossen.
Das ‚Verbundprojekt Modellgestützte Untersuchungen von Schulschließungen
und weiteren Maßnahmen von COVID-19‘ wird zum Beispiel voraussichtlich
erst im März 2024 zum Ende kommen, wenngleich jetzt bereits
Zwischenergebnisse publiziert werden.“ (S. 27 des Gutachtens, veröffentlicht unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloa
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3467
20. Wahlperiode 19.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 19. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ds/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NE
U.pdf).
Aufgrund dieser Datenlage ist immer noch unklar, ob der Lockdown
überhaupt geholfen hat, die Verbreitung des Virus aufzuhalten.
Während des Lockdowns wurden Behandlungen verschoben, sodass
Krankheiten unbehandelt blieben, was erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit
der Betroffenen hatte. Außerdem haben während des Lockdowns psychische
Erkrankungen, insbesondere bei von Schulschließungen betroffenen Kindern,
deutlich zugenommen (
https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-
mein-aerger/wenn-der-lockdown-ein-fehler-war-was-folgt-dann-jetzt-daraus).
Kinder und Jugendliche waren besonders hart vom Lockdown betroffen.
Allein in Berlin waren im Bereich der Klassen 10 bis 13 vom 16. Dezember
2020 bis zum 17. März 2021die Schulen geschlossen. Die Altersstufen sieben
bis neun waren sogar bis 19. April 2021 geschlossen (
https://www.bz-berli
n.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/wenn-der-lockdown-ein-
fehlerwar-was-folgt-dann-jetzt-daraus).
Es ist davon auszugehen, dass Eltern ihre Berufstätigkeit einschränken bzw.
aufgeben mussten, um die Betreuung ihrer Kinder nach Schließung von Kitas
und Schulen zu gewährleisten.
Die Expertenkommission bewertet die Schulschließungen sehr skeptisch. So
sei die „genaue Wirksamkeit von Schulschließungen auf die Eindämmung der
Ausbreitung des Coronavirus“ weiterhin „offen“. Die „deutlichen
wissenschaftlichen Beobachtungen und Studien zu nicht-intendierten Wirkungen“
seien hingegen „nicht von der Hand zu weisen“. So heißt es im
Evaluationsbericht, „die Folgen dieser Maßnahme auf das psychische Wohlbefinden“ der
Schüler seien „immens“ (
https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsb
ericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-
maskerki-lauterbach-li.242217).
Der Expertenrat übt vor allem mit Blick auf „die nicht-intendierten Folgen“
des Lockdowns erhebliche Kritik. So habe neben den psychischen
Erkrankungen auch die häusliche Gewalt gegenüber Frauen und Kindern während des
Lockdowns zugenommen (
https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungs
bericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-mask
e-rki-lauterbach-li.242217).
Auch sei nicht nachweisbar, ob die 2G- bzw. 3G-Regelungen überhaupt
Einfluss auf das Infektionsgeschehen hatten. Auch hierzu gibt es keine Datenlage.
Bekannt ist, dass die Wirkung der Impfung schnell nachgelassen hat und
Geimpfte damit ansteckend wirkten (
https://www.bz-berlin.de/meinung/kolu
mne/kolumne-mein-aerger/wenn-der-lockdown-ein-fehler-war-was-folgt-dan
n-jetzt-daraus).
„Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den
bisherigen Daten nicht ableitbar“, so der Expertenrat in seinem Bericht (
https://ww
w.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-coro
na-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217).
Als bedenklich stufte der Expertenrat auch die Bund-Länder-Runde ein, in der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten über die
Maßnahmen entschied. Dieses Gremium sei außerhalb der Verfassung
entstanden. „Es tagte hinter verschlossenen Türen“, es habe keinen „öffentlichen
Austausch von Argumenten“ gegeben, kein „Vortragen von Begründungen“,
„keine Gegenüberstellung kontroverser Positionen“. Bürger, die diese
Verfahrensweise zu Recht als undemokratisch bezeichnet hatten, wurden von den
Politikern pauschal als „Leugner“ oder sogar als „Covidioten“ bezeichnet, wie
z. B. von der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken am 1. August 2020 auf Twitter
(
https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/wenn-der-
lockdown-ein-fehler-war-was-folgt-dann-jetzt-daraus).
Die Regierung hat also Maßnahmen mittels eines Gremiums, das außerhalb
der Verfassung steht, verhängt, ohne bis heute überprüft zu haben, ob sie
notwendig und wirkungsvoll waren.
„Wer alternative […] Denkansätze vorschlug, wurde nicht selten ohne
ausreichenden Diskurs ins Abseits gestellt. Dabei ist eine erfolgreiche
Pandemiebewältigung ohne den offenen Umgang mit Meinungsverschiedenheiten […]
nur schwer denkbar“, heißt es im Bericht der Expertenkommission (
https://ww
w.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-coro
na-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Querdenken-Bewegung, die
gegen die Pandemiepolitik demonstriert hat, „für die dynamische und
demokratiegefährdende Entwicklung im Phänomenbereich ‚
Verfassungsschutzrelevante Deligitimierung des Staates‘“ verantwortlich gemacht (S. 112 ff.,
veröffentlicht unter:
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/
verfassungsschutzberichte/2022-06-07-verfassungsschutzbericht-2021-startsei
tenmodul.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Der Bericht 2021 wurde von der
Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser erst am 7. Juni
2022 vorgestellt.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist als biomedizinische
Leitforschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung für die öffentliche Gesundheitspflege
zuständig. In seiner Eigenschaft als Bundesinstitut für
Infektionsschutzkrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten hat das RKI als selbstständige
Bundesoberbehörde, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit errichtet ist, maßgeblich durch ihre Empfehlungen zur Bewältigung
der Corona-Pandemie sowie durch das Verfassen von Strategiepapieren und
die Impfempfehlungen die Bewertung des Infektionsgeschehens beeinflusst.
Prof. Dr. Lothar Heinz Wieler, Tierarzt und Fachtierarzt für Mikrobiologie, ist
seit März 2015 Präsident des Robert Koch-Instituts. In dieser Funktion hat er
die Bundesregierung und die Landesregierungen auch hinsichtlich der
Maßnahmen bei der Eindämmung der COVID-19-Pandemie beraten.
1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beabsichtigt die
Bundesregierung künftig Maßnahmen (z. B. Maskenpflicht, 2G- und 3G-
Maßnahmen) zu treffen, für den Fall, dass es im Herbst/Winter 2022 erneut zu
einer verstärkten Verbreitung des Coronavirus kommt?
Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere
vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 enthält mehrere Maßnahmen und
Instrumente, damit Bund und Länder lageangepasst und zielgerichtet auf einen
erneuten Anstieg der Infektionszahlen reagieren können. Das von der
Bundesregierung vorgeschlagene Schutzkonzept beruht auf einer Auswertung
wissenschaftlicher Erkenntnisse und Prognosen. Das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) und seine nachgeordneten Behörden werten ebenso wie andere
betroffene Bundesministerien laufend die Erkenntnisse aus wissenschaftlichen
Studien aus.
Darüber hinaus steht die Bundesregierung in engem Austausch mit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, etwa des Corona-Expertinnenrates/-
Expertenrates und des Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG), auf deren Empfehlungen sowohl in der
Begründung des ursprünglichen Gesetzentwurfs als auch in den durch den Deutschen
Bundestag am 8. September 2022 beschlossenen Änderungsanträgen der
Regierungsfraktionen vielfach ausdrücklich verwiesen wird. Exemplarisch wird auf
die Begründung zu Änderungsantrag Nummer 12 hingewiesen, der auf einer
Formulierungshilfe der Bundesregierung basiert.
2. Warum hat die Bundesregierung keine der bereits geplanten oder
laufenden Studien „zur Lösung der brennendsten Bekämpfungsfragen auf
nationaler Ebene“ angestrengt?
3. Warum hat die Bundesregierung bis heute keine gemeinsam
koordinierten Forschungsinitiativen initiiert?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die begleitende Evaluation der Schutzmaßnahmen war von vornherein
Bestandteil des Handlungskonzepts der Bundesregierung mit dem Ziel,
Maßnahmen, die sich als unwirksam bzw. unverhältnismäßig erweisen, einzustellen und
– wo erforderlich – durch alternative, wirksame bzw. verhältnismäßige
Maßnahmen zu ersetzen. Dementsprechend hat die Bundesregierung unter anderem
mit dem Sachverständigenausschuss ein wissenschaftliches Gremium etabliert,
das die Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus SARS-
CoV-2 in der Rückschau bewertet hat und auf Basis aktueller Erkenntnisse
Hinweise gibt, wie künftige Maßnahmen unter Beachtung der Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger ausgestaltet werden sollten.
Für weitere Einzelheiten der Bewertung des Berichts des
Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 IfSG zur Evaluation der Rechtsgrundlagen und
Maßnahmen der Pandemiepolitik durch die Bundesregierung wird auf die
Stellungnahme der Bundesregierung verwiesen, die dem Deutschen Bundestag –
entsprechend dem gesetzlichen Auftrag nach § 5 Absatz 9 Satz 5 IfSG – bis
zum 30. September 2022 übermittelt werden wird.
Die Bundesregierung hat frühzeitig zum Schutz der Bevölkerung auf das
Pandemiegeschehen reagiert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) hat, in gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem BMG, mit der
Förderung der erfolgreichen Entwicklung eines Impfstoffes, dem in kürzester Zeit
erfolgten Aufbau vernetzter Strukturen in der Universitätsmedizin und einer breit
angelegten Forschungsförderung zu einer Vielzahl von Facetten des
pandemischen Geschehens national wirksame Impulse gesetzt. Dies erfolgte und erfolgt
wo immer möglich und erforderlich in enger Abstimmung mit den Ländern und
der universitären und außeruniversitären Forschungslandschaft ebenso wie im
Zusammenwirken mit forschenden Unternehmen und internationalen Partnern.
Vor dem Hintergrund, dass die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, wo
Innovation und strukturelle Verbesserungen dringend notwendig sind, hat die
Bundesregierung zudem ihr Rahmenprogramm „Gesundheitsforschung“, das inhaltlich
gemeinsam von BMBF und BMG getragen wird, ergänzt: Das Addendum stellt
forschungspolitische Schwerpunkte heraus, die zur Bewältigung der Pandemie
beitragen. Es schafft damit einen förderpolitischen Rahmen, durch den sich
Forschung und Gesundheitsversorgung noch besser auf künftige Krisen
vorbereiten können. Die Bundesregierung setzt mit dem Rahmenprogramm
„Gesundheitsforschung“ Prioritäten und definiert die strategische Ausrichtung der
medizinischen Forschung. Da das Rahmenprogramm „Gesundheitsforschung“ als
offenes und lernendes Programm angelegt ist, wird es weiterhin entsprechend
zukünftigen Entwicklungen angepasst.
4. Warum hat die Bundesregierung bis heute nicht das Angebot der
gesetzlichen Krankenkassen, „ihre enormen Datenbestände“ (
https://www.berli
ner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-coron
a-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217 ) zur
Verfügung zu stellen, angenommen?
Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung eine
Vielzahl an Maßnahmen auf- und umgesetzt: Auch für das Forschungs- und
Innovationssystem hat die Bundesregierung zusammen mit den Forschungs- und
Bildungspartnern verschiedene Maßnahmen zur Überwindung der Krise und
der Abfederung ihrer Auswirkungen sowie der Stärkung des Dialogs zwischen
Wissenschaft, Gesellschaft und Politik ergriffen. Das BMG fördert unter
anderem Studien zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe und zur Abschätzung der
voraussichtlichen Effekte einer COVID-19-Impfung in Deutschland und zum
Vergleich unterschiedlicher Impfstrategien. Hierbei ist besonders die Studie
„Risikoevaluation und Effektivität der COVID-19-Impfstoffe“ (RiCO) des
Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu nennen. In dieser nicht-interventionellen Studie
sollen Diagnosedaten aus den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten
ausgewertet und beim PEI mit den Impfdaten des Digitalen
Impfquotenmonitorings (DIM) verknüpft werden, um so die Sicherheit der einzelnen COVID-19-
Impfstoffe langfristig zu bewerten.
5. Liegen der Bundesregierung Daten vor bzw. wurde eine Datenerhebung
in Auftrag ergeben, aus denen bzw. aus der hervorgeht, wie viele
Personen aufgrund des Lockdowns nicht medizinisch behandelt worden sind
und wie viele Personen aufgrund der unterbliebenen Behandlung
gesundheitlich geschädigt worden sind?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen, und wo
wurden diese veröffentlicht?
c) Ist eine Entschädigung für geschädigte Personen angedacht (wenn
nein, warum nicht, wenn ja, in welcher Höhe)?
d) Beabsichtigt die Bundesregierung, Personen, die infolge
unterbliebener medizinischer Behandlungen im Lockdown in ihrer Gesundheit
geschädigt worden sind, finanziell zu entschädigen, bzw. sind bereits
Entschädigungszahlen geleistet worden (wenn nein, warum
beabsichtigt die Bundesregierung keine Entschädigungszahlungen zu leisten)?
Die Fragen 5 bis 5d werden gemeinsam beantwortet.
Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der stationären Versorgung bei steigenden
Fallzahlen von COVID-19-Erkrankungen ist eine Vielzahl von Maßnahmen
getroffen worden. So haben unter anderem Krankenhäuser einen finanziellen
Ausgleich für verschobene planbare und nicht dringliche Operationen und
Behandlungen erhalten, um Kapazitäten für die Behandlung von Patientinnen und
Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion frei zu halten.
Hierzu gibt es eine Vielzahl von Datenerhebungen, etwa den
Krankenhausreport der Jahre 2021 und 2022 der AOK und des Wissenschaftlichen Instituts
der Ortskrankenkassen (WIDO) oder das Krankenhausbarometer der Jahre
2020 und 2021 des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI). Betroffen von
Verschiebungen waren nach diesen Erhebungen vor allem orthopädische Eingriffe
wie das Einsetzen künstlicher Knie- und Hüftgelenke. Die Bundesregierung
sieht darüber hinaus keine Notwendigkeit weiterer Datenerhebungen.
Eine finanzielle Entschädigung der Personen, deren planbare und nicht
dringliche Operation oder Behandlung verschoben wurde, ist nicht vorgesehen.
6. Liegen der Bundesregierung Daten (bzw. wurde eine Datenerhebung in
Auftrag gegeben) zu psychischen Erkrankungen vor, die durch die
Isolation aufgrund des angeordneten Lockdowns entstanden sind, und wenn
nein, warum nicht, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man
gekommen, und wo wurden diese veröffentlicht?
7. Liegen der Bundesregierung Daten vor bzw. wurde eine Datenerhebung
in Auftrag ergeben, aus denen bzw. aus der sich die gesundheitlichen
Folgeschäden für Kinder und Jugendliche infolge der Kita- bzw.
Schulschließungen ergibt, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, zu
welchen Ergebnissen ist man gekommen, und wo wurden diese
veröffentlicht?
8. Liegen der Bundesregierung Daten vor bzw. wurde eine Datenerhebung
in Auftrag ergeben, aus denen bzw. aus der sich Folgeschäden
hinsichtlich der geistigen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ergeben, die
von den Kita- und Schulschließungen betroffen waren, und wenn nein,
warum nicht, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen,
und wo wurden diese veröffentlicht?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Vielzahl von Studien und Bevölkerungsbefragungen ist der Frage
nachgegangen, wie sich die körperliche und psychische Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen seit Beginn der Pandemie entwickelt hat. Um die gesundheitliche
Situation der Kinder und Jugendlichen im Blick zu halten, hat die
Bundesregierung mehrere Studien gefördert, wie zum Beispiel die Corona-KiTa-Studie des
Deutschen Jugendinstituts und des Robert Koch-Instituts (RKI), die RKI-Studie
„Kindergesundheit in Deutschland aktuell“ (KIDA-Studie) und die Motorik-
Modul-Studie des Karlsruher Instituts für Technologie und des RKI zum
Bewegungsverhalten von Kindern und Jugendlichen.
Im Rahmen der Corona-KiTa-Studie wurde aus medizinischer und
sozialwissenschaftlicher Sicht die Rolle der Kindertagesbetreuung und der Kinder bei
der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und die Frage untersucht, was die
Pandemie für die Kindertagesbetreuung, die Kinder und die Eltern bedeutet.
Alle bisherigen Ergebnisse sind in Monats- und Quartalsberichten öffentlich
zugänglich unter
https://corona-kita-studie.de/ergebnisse. Der Abschlussbericht
soll im Herbst 2022 veröffentlicht werden.
Aus der Studie geht unter anderem hervor, dass ein kleiner, aber substanzieller
Anteil an Familien von auffälligen Verhaltensweisen, psychosozialen
Problemen oder psychosomatischen Symptomen bei ihren Kindern berichtet. Zudem
gaben Eltern für ihre Kinder, die zeitweise ihren Betreuungsplatz aufgrund von
Pandemiefolgen nicht nutzten, niedrigere Wohlbefindenswerte an.
Daraus lassen sich wichtige Erkenntnisse ziehen und es gibt auch Hinweise auf
plausible Zusammenhänge. Jedoch erlauben die Studien aufgrund der hohen
Komplexität der Einflussfaktoren und der vielfältigen Ursachen für
Veränderungen im Gesundheitszustand keine direkten Rückschlüsse auf kausale
Zusammenhänge zwischen einzelnen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie
und der Entwicklung einzelner Erkrankungen
Das BMBF fördert Projekte, die sich mit den Auswirkungen der politischen
und sozialen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie auf die
physische und soziale Gesundheit sowie die sozio-ökonomischen Folgen
beschäftigen.
Als Sofortmaßnahmen wurden bereits im Jahr 2020 Projekte angestoßen, die
auch die Auswirkungen der Pandemie und der COVID-19-Schutzmaßnahmen,
insbesondere auch für Kinder und Jugendliche untersuchten. Drei der Studien
untersuchten die psychosozialen Belastungen von Familien, die zu Effekten auf
die psychische Gesundheit beitragen können:
• „SOEP-CoV – Sozio-oekonomische Faktoren und Folgen der Verbreitung
des Coronavirus in Deutschland – Teilprojekt Gesundheit und
gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (Laufzeitende 31. Oktober 2021;
https://www.soep-c
ov.de),
• „CoronaCare – Auswirkungen der politischen und sozialen Maßnahmen zur
Eindämmung der COVID-19 Pandemie auf die ,soziale Gesundheit‘“
(Laufzeitende 30. April 2022;
https://www.mhb-fontane.de/coronacare-de.html),
• „Understand-ELSED – Öffentliche Wahrnehmung ethischer, rechtlicher und
sozio-ökonomischer Dimensionen des COVID-19 Ausbruchs“
(Laufzeitende 31. Januar 2022).
Öffentliche Informationen zu den Projekten finden sich auf der BMBF Seite
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/erforschung-von-covid-19-im-z
uge-des-ausbruchs-von-sars-cov-2-11483.php. Die Projektergebnisse werden
entsprechend den Förderauflagen in einem Schlussbericht circa neun Monate
nach Laufzeitende bei der Technischen Informationsbibliothek (
https://www.ti
b.eu/bmbf) veröffentlicht. Zudem obliegt die Ergebnisdissemination
grundsätzlich den verantwortlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und
erfolgt in Eigenregie in einschlägigen Fachzeitschriften und weiteren
ausgewählten Medien.
Auch das innerhalb kürzester Zeit aufgebaute Netzwerk Universitätsmedizin
(NUM) schließt die Forschung zu Kindern und Jugendlichen mit ein. Es wurde
hier u. a. die psychische Belastung von Kindern, Jugendlichen und ihren
Familien während der Pandemie untersucht (
https://link.springer.com/article/10.100
7/s00103-021-03455-1).
Zudem ist der Aufbau einer gemeinsamen interdisziplinären
Forschungsplattform für systematische Datenanalyse und Studien geplant, die sich auf die
Prävention, Diagnostik und Behandlung von (post)infektiösen Krankheiten
fokussiert und dabei auch die allgemeinen Auswirkungen von Pandemien auf die
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Blick hat (COVerCHILD).
Ferner werden gesundheitliche Auswirkungen auch in den Deutschen Zentren
für Gesundheitsforschung untersucht, wie z. B. im Rahmen von
Forschungsarbeiten zum Auftreten von Typ-1-Diabetes bei Kindern und Jugendlichen
während der COVID-19-Pandemie in Deutschland.
9. Liegen der Bundesregierung Daten vor bzw. wurde eine Datenerhebung
in Auftrag gegeben, aus denen bzw. aus der sich ergibt, welche
beruflichen Nachteile sich für Kinder und Jugendliche ergeben haben bzw.
ergeben könnten, die von Schulschließungen betroffen waren, und wenn
nein, warum nicht, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man
gekommen, und wo wurden diese veröffentlicht?
Daten, aus denen hervorgeht, welche beruflichen Folgen sich für Kinder und
Jugendliche ergeben haben, beziehungsweise ergeben könnten, die von
Schulschließungen betroffen waren, können noch nicht in aussagekräftigem Umfang
vorliegen. Diejenigen Kinder und Jugendliche, die von temporären
Schulschließungen betroffen waren, dürften zu einem Großteil noch nicht in das
Berufsleben eingetreten sein. Vorrangig geht es jetzt darum, dass noch während des
schulischen Bildungswegs etwaige Bildungslücken, die temporär entstanden
sein könnten, noch im Rahmen des Schulbesuchs selbst ausgeglichen werden.
Bund und Länder haben hier verschiedene Initiativen gestartet.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, Kinder und Jugendliche, die infolge
von Kita- und Schulschließungen geschädigt worden sind, finanziell zu
entschädigen, und wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welcher Höhe?
Die Bundesregierung nimmt Hinweise auf pandemiebedingte Belastungen für
Kinder und Jugendliche sehr ernst und wirkt diesen seit Beginn der Pandemie
entgegen. Im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ werden in den
Jahren 2021 und 2022 mit insgesamt 2 Mrd. Euro zahlreiche Maßnahmen und
Projekte zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien finanziert,
die von den Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft umgesetzt
werden. Dazu gehört auch ein Freizeitbonus in Höhe von 100 Euro, der
minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit
kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder dem
Bundesversorgungsgesetz (BVG), den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, ausgezahlt wurde.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zudem auf ein
Zukunftsprogramm für Bewegung, Kultur und Gesundheit verständig.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung liegt die
Zuständigkeit für das Schulwesen allein bei den Ländern.
11. Liegen der Bundesregierung Daten vor oder wurde eine Datenerhebung
in Auftrag gegeben, aus denen bzw. aus der sich ergibt, welche
Elternteile ihre Berufstätigkeit einschränken bzw. vollständig aufgeben mussten,
weil die Bundesregierung die Kitas und Schulen hat schließen lassen und
die Eltern die Betreuung übernehmen mussten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Elternteile
ihre Berufstätigkeit aufgrund von Schließungsmaßnahmen einschränken bzw.
vollständig aufgeben mussten.
Der Kurzbericht „In der Pandemie ändern sich Geschlechterrollen kaum“ des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB 05/2022) weist darauf
hin, dass die bisherigen Ergebnisse zur unterschiedlichen Betroffenheit der
Geschlechter von einer pandemiebedingten Arbeitszeitreduktion nicht eindeutig
seien. Hinsichtlich der Arbeitszeit sei es eher zu einer Annäherung als zu einer
Verstärkung der Unterschiede gekommen.
So haben die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung, wie
Soforthilfen für Betriebe oder Kurzarbeitergeld, einen drastischen Rückgang
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verhindert: Zwischen Juni
2019 und Juni 2020 sei die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
lediglich um 0,3 Prozent gesunken. Während der Rückgang für die Männer bei
0,5 Prozent gelegen habe, habe es bei den Frauen sogar ein Plus von 0,1
Prozent gegeben. Dagegen habe es einen deutlichen Beschäftigungsrückgang bei
der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung gegeben, von der Frauen
stärker betroffen waren. Auch der Bericht des Sachverständigenausschusses nach
§ 5 Absatz 9 IfSG (Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der
Pandemiepolitik) kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund vieler sichernder
Maßnahmen die Arbeitslosigkeit während der Pandemie kaum gestiegen sei.
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, Eltern, die aufgrund von Kita-
Schließungen und Schulschließungen ihre berufliche Tätigkeit nicht
mehr ausüben konnten, finanziell zu entschädigen, und wenn nein,
warum nicht, und wenn ja, in welcher Höhe?
Am 30. März 2020 ist die Vorschrift des § 56 Absatz 1a IfSG in Kraft getreten,
die einen Entschädigungsanspruch unter anderem für den Fall des
Kinderbetreuungsausfalls aufgrund von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung
von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des IfSG gewährt.
Die Details zu den Anspruchsvoraussetzungen, zum Anspruchsinhalt und zur
Höhe der Entschädigung können den umfassenden FAQ des BMG unter https://
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Co
ronavirus/FAQ_56_IfSG_NEU.pdf entnommen werden. Damit sollten Ausfälle
ausgeglichen werden, die insbesondere in den Hochphasen der Pandemie durch
flächendeckende Schulschließungen entstanden sind.
13. Hat die Bundesregierung Daten erfasst bzw. eine Datenerhebung in
Auftrag gegeben, aus denen bzw. aus der sich die sog. nicht-intendierten
Folgen (
https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroe
se-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterb
ach-li.242217) des Lockdowns ergeben, und wenn nein, warum nicht,
und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen, und wurden diese
veröffentlicht?
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat im Rahmen ihrer
institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) im Frühsommer 2020 einen Konsultationsprozess zu den
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Inklusion und Teilhabe gestartet. Ziel des
breit angelegten Konsultationsprozesses war es, Erkenntnisse über die
konkreten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Teilhabe von Menschen
mit Behinderung, mit chronischen Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit zu
bekommen und daraus politische und praktische Handlungsoptionen
abzuleiten. Hierzu wurde eine nicht repräsentative Online-Befragung von Betroffenen,
Angehörigen, Diensten und Einrichtungen, Verbänden, Leistungsträgern und
Akteuren der Zivilgesellschaft zwischen Oktober und Dezember 2020
durchgeführt. Der im Juli 2021 unter
www.dvfr.de veröffentlichte Abschlussbericht
basiert auf den Aussagen aus 6 604 auswertbaren Fragebögen und enthält eine
Zusammenfassung wesentlicher Erkenntnisse aus den fünf Teilberichten:
• Medizinische Versorgung einschließlich medizinischer Rehabilitation,
• Arbeitsleben einschließlich beruflicher Rehabilitation,
• Bildung und Erziehung,
• Soziale Teilhabe – spezielle Aspekte,
• Gesellschaftliche Querschnittsthemen.
Er orientiert sich an Problemlagen und Handlungsfeldern aus einer
themenfeldübergreifenden Perspektive.
Die Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen
Regelungen der Eingliederungshilfe nach Artikel 25 Absatz 2 des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie
angepasst. Dabei wurde unter anderem festgelegt, dass das Forschungsprojekt
auch die Wirkungen der Corona-Krise auf die Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen, die Eingliederungshilfeleistungen beziehen, untersuchen soll.
Über die Ergebnisse des Projekts wird das BMAS gemäß Artikel 25 Absatz 7
BTHG gegenüber dem Bundestag und Bundesrat bis zum Jahresende 2022
berichten.
Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das unter der
Telefonnummer 08000 116016 rund um die Uhr, kostenlos, barrierefrei und in
18 Fremdsprachen Erstberatung für gewaltbetroffene Frauen, für deren
Angehörige und das soziale Umfeld sowie für ehrenamtliche oder professionelle
Unterstützerinnen und Unterstützer bietet, verzeichnete im Jahr 2021 einen
Anstieg von 5 Prozent und im Jahr 2020 einen Anstieg von 15 Prozent bei den
Beratungen. Dabei ging es wie in den Vorjahren in 60 Prozent der Beratungen um
Häusliche Gewalt. Ein unmittelbarer Rückschluss von gestiegenen
Beratungszahlen beim Hilfetelefon auf die tatsächliche Zunahme von häuslicher Gewalt
während der Corona-Krise kann allerdings nicht gezogen werden. Während der
Pandemie hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eine erhöhte
Medienpräsenz erzielt. Sein Bekanntheitsgrad sorgte vermutlich für mehr
Kontaktaufnahmen – ein Trend, der auch weiterhin erwartet wird.
Im März 2020 wurde ein deutlicher Anstieg bei der telefonischen und der
Online-Beratung der „Nummer gegen Kummer“ verzeichnet. So fanden beim
Elterntelefon 22 Prozent mehr Beratungen statt als im Vormonat. Bei der Chat-
Beratung für Kinder und Jugendliche lag der Anstieg bei 26 Prozent. Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat
daher unmittelbar mit dem ersten Lockdown verschiedene
Unterstützungsangebote auf- und ausgebaut, damit junge Menschen sich Unterstützung holen
können, wenn sie sie benötigen. Dazu gehören Beratungsangebote, die telefonisch
oder digital arbeiten wie die „Nummer gegen Kummer“ oder die „Jugend
Notmail“. Die Nummer gegen Kummer veröffentlicht statistische Jahresberichte,
die auf der Website verfügbar sind (
https://www.nummergegenkummer.de).
Die Onlineberatung der Jugendnotmail, die niedrigschwellig und anonym junge
Menschen in seelischen Notlagen durch ehrenamtlich tätige Fachkräfte berät
und unterstützt, verzeichnet für das Jahr 2021 2 217 Mail-Beratungen und
1 869 Chat-Beratungen. Insgesamt wurden 17 160 Nachrichten geschrieben.
Das ist eine Steigerung um 13 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020. Hieraus
lassen sich allerdings keine unmittelbaren Rückschlüsse im Sinne der
Fragestellung ziehen.
Der Jahresbericht der bke-Onlineberatung (Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e. V.), die je ein Angebot für Eltern und junge Menschen bereithält,
zeigt, dass dieser niedrigschwellige Zugang der Unterstützung und Beratung in
schwierigen Situationen gut nachgefragt wird. Nach einem hohen Anstieg im
Jahr 2020 sind die Zahlen für das Jahr 2021 leicht gesungen. Im Jahr 2021
wurden 5 070 neue Registrierungen verzeichnet (3 789 Eltern und 1 281
Jugendliche). Zudem gab es im Jahr 2021 2 405 Fälle in der Mailberatung, davon 1 801
(im Jahr 2020: 1 947) Fälle in der bke-Elternberatung und 604 (im Jahr 2020:
810) in der bke-Jugendberatung. Hieraus lassen sich allerdings keine
unmittelbaren Rückschlüsse im Sinne der Fragestellung ziehen.
Zusätzlich wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 und den Bericht des
Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 IfSG verwiesen.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung sich für das erlittene Unrecht, das
Personen widerfahren ist, die zu Recht Kritik an der undemokratischen
Verfahrensweise der Bund-Länder-Runde geübt haben, zu entschuldigen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung nicht, dass die Besprechungen
zwischen Bund und Ländern einer undemokratischen Verfahrensweise folgen. Zu
Äußerungen einzelner Politikerinnen und Politiker bezieht die Bundesregierung
keine Stellung.
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bewertung des
Bundesamtes für Verfassungsschutz hinsichtlich der Querdenken-Bewegung
auch noch unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der
Expertenkommission zutreffend ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja,
warum?
Das Ergebnis der Evaluation der Maßnahmen zur Eindämmung der
COVID-19-Pandemie ändert nichts an der Bewertung von Teilen der
„Querdenken“-Bewegung. Zentrale Akteure der Bewegung äußerten nicht nur
Kritik an den damaligen staatlichen Maßnahmen oder deren
Beschlussgrundlagen. Vielmehr versuchten sie, mittels einer systematischen Verächtlichmachung
das Vertrauen der Bevölkerung in demokratische Institutionen und
demokratisch legitimierte Entscheidungswege zu unterminieren und griffen dabei auch
auf verfassungsschutzrelevante Aktionsmodi zurück. Die Bewertung der
medizinischen und organisatorischen Maßnahmen in dem Bericht des
Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 IfSG ändert somit nichts an der
Einschätzung zur Verfassungsfeindlichkeit von Teilen der „Querdenken“-Bewegung
und ihrer Protagonisten.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Bewertung der Maßnahmen
gegen das Coronavirus künftig auch in verstärktem Umfang alternative
Meinungen anzuhören?
Die Bundesregierung erarbeitet Gesetzesvorlagen stets unter Berücksichtigung
gesamtgesellschaftlicher und fachpolitischer Diskussionsprozesse. Darüber
hinaus werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Länder
und der Fachkreise berücksichtigt.
17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der amtierende Präsident
des RKI Prof. Dr. Lothar Heinz Wieler dem Auftrag des RKI in vollen
Umfang gerecht geworden ist, und wenn nein, sollte er ihm Amt bleiben,
und ggf. warum?
Dr. Lothar Wieler ist ein hochqualifizierter Wissenschaftler und erfahrener
Forschungsmanager, der vollstes Vertrauen als Präsident des RKI seitens der
Bundesregierung genießt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]