[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3205 –
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor knapp zwei Jahren, am 10. September 2020 ist erstmals ein Fall der
Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland aufgetreten. Die folgenden
24 Monate stellen eine Zäsur für die Schweinehaltung in Deutschland dar –
mit unbekannter Fortsetzung. Die ASP ist eine Viruserkrankung, die bei
Hausschweinen und Wildschweinen auftritt und in der Regel tödlich verläuft. Für
Menschen ist die ASP ungefährlich.
Mittlerweile gibt es in Deutschland rund 4 300 bestätigte Fälle, davon sieben
bei gehaltenen Tieren (Stand: 10. August 2022,
https://tsis.fli.de/Reports/Info.
aspx). Mit den Fällen in Emmendingen (Baden-Württemberg) und im
Emsland (Niedersachsen) im Haustierbestand ist die ASP auch in Bundesländern
mit größeren Schweinebeständen angekommen (
https://www.baden-wuerttem
berg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/afrikanische-schweinepest-in-b
aden-wuerttemberg-1/;
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pr
essemitteilungen/afrikanische-schweinepest-in-niedersachsen-nachgewiesen-2
13107.html). Überall dort, wo eine Restriktionszone im Rahmen eines ASP-
Funds eingerichtet wird, bedeutet dies für die örtlichen Tierhalter, Jäger und
für weitere Betroffene eine enorme Belastung. Gerade für Tierhalter ist die
Situation oft existenziell bedrohlich. Zugleich sind die finanziellen Reserven der
Tierhalter nach mehreren wirtschaftlich schwierigen Jahren ausgeschöpft.
Gleichwohl stehen die Schweinehalter in den Restriktionszonen aus Sicht der
Fragesteller unter enormem Druck. Die Haltung der Tiere verursacht hohe
betriebliche Kosten. Der Verkauf der Schweine, dort wo dieser denn stattfindet,
ist bereits ohne die längere Mastdauer nicht kostendeckend (
https://www.faz.
net/agenturmeldungen/dpa/landvolk-fordert-entschaedigung-fuer-schweinepes
t-ausfaelle-18252762.html). Zwar haben einige Landwirte in der
Restriktionszone eine Versicherung gegen die Afrikanische Schweinepest abgeschlossen,
aber nicht alle. Insgesamt führt die Lage, in die die Landwirte unverschuldet
geraten sind, zu enormen finanziellen wie auch psychologischen Belastungen.
Nach Auffassung der Fragesteller stellt sich in dieser schwierigen Phase die
Frage, wie der heimischen Tierhaltung beigestanden werden kann, damit auch
künftig ein verlässliches Angebot mit heimischen tierischen Erzeugnissen an
der Ladentheke sichergestellt ist.
Nach Meinung der Fragesteller stellt sich die Frage, wie es künftig besser
möglich sein wird, Schlachter, Kühlhäuser und Verarbeiter zu finden, die be-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3682
20. Wahlperiode 27.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 27. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
reit sind, hier einen Beitrag zum Tierschutz und zur Bewahrung wertvoller
Ressourcen zu leisten. Zudem müssen Akteure, die bei der Bekämpfung der
ASP mitwirken, nach Ansicht der Fragesteller gestärkt werden.
Auch ist nach Einschätzung der Fragesteller zu erwarten, dass die ASP-Krise
in Deutschland sich mittelfristig negativ verschärfend auf die nachgelagerten
Bereiche der Lebensmittelindustrie auswirken wird. Jährlich werden
beispielweise in der Milchindustrie über 1 Million Tonnen der sog. tierischen
Nebenprodukte (z. B. Sauermolke) überwiegend als Futtermittel in die
Schweinemast abgegeben. Gleiches gilt für viele pflanzliche Koppelprodukte (https://
www.agrarheute.com/tier/studie-molke-viehfutter-541640).
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Schwarzwildpopulation in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welchen
Einfluss hat die ASP nach Ansicht der Bundesregierung, insbesondere
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), auf
die heutige sowie künftige Population?
Schwarzwildpopulationen weisen hohe Vermehrungsraten auf (bis zu 350
Prozent des Grundbestandes, d. h. Bestand im Frühjahr ohne Frischlinge). Dies ist
bedingt durch eine frühe Geschlechtsreife (sechs bis acht Monate) sowie die
hohe Anzahl von Frischlingen pro Wurf (im Durchschnitt 3,8). Änderungen
beim Klima sowie Nahrungsangebot wirken weiter begünstigend. Die
großräumige Erfassung der Schwarzwildbestände ist schwierig. Als Anhaltspunkt für
die Entwicklung der Schwarzwildbestände kann die Schwarzwildstrecke
dienen. Auf Tabelle 1 zu Frage 1 wird verwiesen. In den Jagdjahren 2011/2012 bis
2016/2017 ist die Jagdstrecke – mit einem Ausreißer – leicht ansteigend, ab
dem Jagdjahr 2017/2018 ist die Jagdstrecke – mit Schwankungen – deutlich
höher. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die Jägerschaft seit dem
Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ostbelgien (Herbst 2018)
sowie in Westpolen (Herbst 2019) deutliche Anstrengungen unternommen hat,
den Abschuss beim Schwarzwild zu steigern. Im Jagdjahr 2019/2020 war die
Schwarzwildstrecke mit 882 282 die höchste in der Geschichte der
Bundesrepublik, im Jagdjahr 2019/20 war die Strecke mit knapp 687 581 etwas
niedriger. Für diesen leichten Rückgang dürften mehrere Ursachen infrage kommen,
z. B. Corona-bedingte Einschränkungen insbesondere für Gesellschaftsjagden,
eine Absenkung des Grundbestandes und damit der Zuwachsträger durch die
vorjährige Rekordstrecke und/oder witterungsbedingte Faktoren, die eine
höhere Frischlings-Mortalität bewirkt haben.
Angesichts des geringen Anteils der ASP-betroffenen Fläche in Deutschland
(ca. 2 Prozent der Gesamtfläche) sowie der hohen Vermehrungsrate des
Schwarzwildes dürfte der direkte Einfluss der Seuche einen geringen, direkten
Einfluss auf die Schwarzwildpopulation insgesamt haben. Durch die
deutschlandweit verstärkte Bejagung dürfte es aber indirekt einen gewissen Einfluss
auf die Population geben.
Eine Prognose der Populationsentwicklung für die Zukunft ist schwierig und
hängt vor allem davon ab, ob es weiterhin gelingt, die ASP einzudämmen oder
ob die ASP sich in weitere Gebiete ausbreitet.
Tabelle 1 zu Frage 1: Entwicklung der Jagdstrecke von Schwarzwild seit 2011
(Quelle: Datenspeicher Jagd Eberswalde, Thünen-Institut)
Jagdjahr Schwarzwild (Stückzahl)
2011/12 402.501
2012/13 644.239
2013/14 474.958
2014/15 520.623
2015/16 610.631
2016/17 589.417
2017/18 836.895
2018/19 599.862
2019/20 882.282
2020/21 687.581
Abbildung 1: Entwicklung der Schwarzwildstrecke in Deutschland
2. Unternimmt die Bundesregierung Bemühungen, damit zeitnah ein
Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest verfügbar ist, und wenn ja,
welche, und welche Haushaltsmittel des Bundes werden in den Jahren
2022 bis 2024 für die Impfstoff-Entwicklung zur Verfügung gestellt?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist über die
Ressortforschungseinrichtung, das Friedrich-Loeffler-Institut –
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), in die internationale Forschung zu
Impfstoffen gegen die ASP eingebunden. Aktuelle Informationen zum Stand
der Impfstoffentwicklung können unter
https://www.openagrar.de/servlets/MC
RFileNodeServlet/openagrar_derivate_00047042/FLI-Empfehlungen_ASP-Im
pfstoffe_2022-07-04_bf.pdf abgerufen werden. Die erforderlichen
Haushaltsmittel werden bedarfsorientiert im Rahmen des verfügbaren Gesamtansatzes
des Kapitels 1014 in Anspruch genommen und lassen sich daher nicht im
Einzelnen im Voraus beziffern.
3. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung hinsichtlich der
Aufklärung der Bevölkerung zur ASP-Prävention und hinsichtlich der
Verbraucherinformation über die Ungefährlichkeit der ASP für den
Menschen, und welche Haushaltsmittel des Bundes werden in den Jahren
2022 bis 2024 hierfür zur Verfügung gestellt?
Seit dem Auftreten der ASP in weiten Teilen Osteuropas, insbesondere nach
den ersten Nachweisen der ASP in Belgien, den Fällen in West-Polen, und
letztendlich nach dem ersten Auftreten in Deutschland im Jahr 2020 haben
sowohl der Bund als auch die Länder umgehend ihre seit Jahren bestehenden
Aufklärungs-, Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen intensiviert. Das
BMEL startete bereits 2014 eine umfangreiche Informationskampagne mit
Schildern, Postern und Informationsblättern für Reisende, Landwirte, Jäger und
andere Zielgruppen.
Hierzu wurde auch der Kontakt mit den anderen Bundesressorts intensiviert. Es
wurden das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie auch das
Auswärtige Amt (AA) und die Deutschen Botschaften umfassend informiert,
um etwa Zielgruppen zu erreichen, die sonst nur schwer zu informieren sind,
beispielsweise Soldaten, Erntehelfer, Pflegekräfte und Reisende aus bereits von
ASP betroffenen Gebieten innerhalb und außerhalb der EU.
Aktuelle Informationen können auch auf der Website und den Social Media-
Kanälen des BMEL abgerufen werden. Hier wird zusätzliches
Informationsmaterial zur ASP in unterschiedlichen Sprachen bereitgestellt. Auch die Länder
und Kreise haben in enger Zusammenarbeit mit dem BMEL die Öffentlichkeit
und entsprechenden Zielgruppen umfassend informiert.
Die umfassende Zusammenstellung der häufigsten und wichtigsten Fragen zur
ASP können auf der Homepage des BMEL unter
https://www.bmel.de/Shared
Docs/FAQs/DE/faq-ASP/FAQ-ASP_List.html#f68336 abgerufen werden.
4. Welche ASP-Testkapazitäten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland, und gibt es eine Konkurrenz zu Corona-Testkapazitäten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 10b der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/19734
verwiesen. Die Antworten besitzen weiterhin Gültigkeit.
5. Unterstützt der Bund die Länder oder private Anbieter beim Ausbau von
ASP-Testkapazitäten, und wenn ja, wie?
Die Durchführung von ASP-Tests obliegt den Untersuchungseinrichtungen der
Länder. Im Falle von Kapazitätsengpässen einzelner amtlicher Labors kann
über ein in der Bund-Länder-Task-Force Tierseuchenbekämpfung (Task Force)
etabliertes Verfahren personelle und/oder materielle Unterstützung aus anderen
amtlichen Untersuchungseinrichtungen organisiert werden. Davon ist bisher
jedoch noch kein Gebrauch gemacht worden.
6. Wird die Bundesregierung, insbesondere das
Bundeslandwirtschaftsministerium dazu beitragen, dass eine Verwertung der in den
Restriktionszonen geschlachteten Tiere im Hinblick auf Schlachtung, Verarbeitung,
mögliche Lagerung inklusive Kühlhäuser sowie den Absatz der wenigen
möglichen Erzeugnisse weiter verbessert wird, und wenn ja, wie?
Liegen der Bundesregierung hierzu Erfahrungen aus anderen EU-
Mitgliedstaaten vor, und wenn ja, welche?
Das BMEL steht neben dem engen Kontakt mit der EU-Kommission und den
anderen Mitgliedstaaten auch in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden
der Länder und den betroffenen Wirtschaftskreisen. Nach derzeit geltendem
EU-Recht unterliegen gehaltene Schweine in den eingerichteten Sperrzonen
zwar tiergesundheitlichen Beschränkungen zum Verbringen aus diesen
Sperrzonen heraus, dennoch ist die Schlachtung von Schweinen und deren
Vermarktung aus solchen Sperrzonen unter Einhaltung der nach dem einschlägigen
EU-Recht vorgegebenen Bedingungen möglich. Hier steht in erster Linie die
Wirtschaft in der Verantwortung, zügig entsprechende Warenströme für die
größtenteils geänderten Mengen und Arten der Fleischerzeugnisse aufzubauen
und die Abnahme von gehaltenen Schweinen zu ermöglichen.
7. Prüft die Bundesregierung Möglichkeiten, um eine Schlachtung
schlachtreifer Tiere und die Verwertung des Fleisches anzuordnen oder zu
fördern, und wenn ja, wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Hat das BMEL ein Krisenkonzept, das ein Vermarktungskonzept mit
Kostentragungspflicht enthält, für die ASP vor dem Hintergrund
vorbereitet, dass die nationale Verordnung zur klassischen Schweinepest ein
solches vorsieht, und falls ja, was wird in dem Konzept vorgesehen sein?
Falls nein, wie stellt sich die Bundesregierung, insbesondere das BMEL,
die Vermeidung von Tierschutzproblemen in Restriktionszonen vor,
wenn die Tiere keine Abnehmer finden, weil die daraus herzustellenden
Produkte nicht marktfähig sind?
Die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische
Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) enthält weder für die klassische
Schweinepest noch für die ASP ein Vermarktungskonzept mit einer
Kostentragungspflicht.
Bei der Bekämpfung der ASP und auch bei der Abfederung der ökonomischen
Folgen der Bekämpfungsmaßnahmen handelt es sich um eine Aufgabe der von
der ASP betroffenen Bundesländer.
Unbeschadet von den zu treffenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen sind
die grundsätzlichen Anforderungen des Tierschutzrechtes an eine angemessene
Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der betroffenen Tiere
sicherzustellen. Die Bewertung, ob die Einhaltung der Anforderungen
gewährleistet ist und welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind, obliegt im
Einzelfall der Prüfung und Bewertung durch die nach Landesrecht für den
Vollzug des Tierschutzrechtes zuständigen Behörden.
9. Liegen der Bundesregierung Informationen aus anderen EU-
Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Vermarktung und Kostentragungspflicht für
Schweine aus ASP-Regionen vor, und wenn ja, welche?
Italien unterstützt Unternehmen des Schweinesektors mit insgesamt 25 Mio.
Euro, wenn den Unternehmen durch tierseuchenrechtliche Maßnahmen zur
Bekämpfung der ASP wirtschaftliche Schäden entstanden sind. Davon sollen
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Sperrzonen profitieren, wobei
60 Prozent der Mittel an Schweine haltende Betriebe und 40 Prozent an
Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen gehen sollen.
Für weitere Erläuterungen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Polen entwickelte 2021 ein ASP-Hilfsprogramm für insgesamt rund 43,6 Mio.
Euro. In diesem Programm sind auch Teile früherer Programme enthalten.
Folgende Fördertatbestände wurden definiert:
• Verluste bei der Vermarktung von Tieren aus ASP-Gebieten;
• Wiederaufbau des Schweinebestands;
• Erhöhung der Biosicherheit;
• Zivilrechtliche Verpflichtungen der Betriebe;
• Landwirtschaftliche Verarbeitung und Verkürzung der Wertschöpfungskette.
10. Wie begründet die Europäische Kommission gegenüber der
Bundesregierung die beim ASP-Ausbruchsfall im Landkreis Emsland festgelegte Zeit
der Restriktionszone von 100 Tagen, und welche Maßnahmen hat das
BMEL bisher unternommen, um diese zu reduzieren (
https://www.sued
deutsche.de/wirtschaft/agrar-berlin-oezdemir-moechte-fristverkuerzung-
bei-schweinepestregion-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220824-99-
498795)?
Hat die Europäische Kommission auch eine Begründung für die
Ungleichbehandlung gegenüber der gewährten Fristverkürzung beim ASP-
Fall in Mecklenburg-Vorpommern angegeben, und wenn ja, welche?
Hierzu hat das BMEL in Zusammenarbeit mit Niedersachsen intensive
Anstrengungen unternommen, um eine Verkürzung der Frist für die Sperrzone auf
einen Zeitraum von unter 90 Tagen zu erwirken. Diese Verkürzung wurde von
der EU-Kommission unter Verweis auf die veränderte, epidemiologische Lage
in Deutschland abgelehnt, auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei der
90-Tage-Frist für die Geltungsdauer der Sperrzone um eine Vorgabe des
Tiergesundheitskodex für Landtiere der World Organisation for Animal Health
(WOAH, vormals O.I.E.) handelt. Es wurde von BMEL allerdings eine
Korrektur des Fristendes auf den 5. Oktober 2022 erwirkt.
11. Welche Maßnahmen hat das BMEL bisher unterstützend zu den Ländern
unternommen, um auf europäischer Ebene eine Verkürzung der Dauer
der Sperrzonen (zzt. in der Regel drei Monate) in Baden-Württemberg
und in Niedersachsen zu erreichen und damit einem aus Sicht der
Fragesteller tierschutzwidrigen Zustand in den Ställen durch übergroße
Mastschweine entgegenzuwirken?
Hierzu hat das BMEL für Brandenburg und Niedersachsen – genauso wie
zuvor für Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern – gemeinsam mit
den jeweiligen Ländern die Anträge auf Verkürzung der Sperrzeiten erarbeitet
und bei der EU-Kommission eingereicht. Darüber hinaus hat das BMEL dem
üblichen Procedere folgend regelmäßig – zuletzt am 15./16. September 2022
im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel –
Sektion Tiergesundheit – über die aktuelle ASP-Situation in Deutschland und
die von den zuständigen Behörden ergriffenen Maßnahmen berichtet, um die
gestellten Anträge fachlich zu untermauern und zu erläutern sowie deren
Bescheidung zu unterstützen.
12. Wie steht die Bundesregierung, insbesondere das BMEL, zu
Überlegungen der Fragesteller, dass die Dauer der Sperrzone dem
Subsidiaritätsprinzip folgend von den Behörden vor Ort festgelegt werden sollte?
Grundsätzlich wird die Dauer der ASP-Sperrzonen auf der Grundlage der
Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts durch die nach Landesrecht zuständige
Behörde festgelegt (Artikel 39 sowie Artikel 55 der Delegierten Verordnung
(EU) 2020/687). Darüber hinaus kann die EU-Kommission gemäß Artikel 259
der Verordnung (EU) 2016/429 Durchführungsrechtsakte erlassen, deren
Geltungsdauer von der EU-Kommission bestimmt wird; in diesem Fall besteht
kein Ermessensspielraum für die örtlich zuständigen Behörden.
13. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wofür Italien plant,
die finanzielle Unterstützung von Betrieben, die in Gemeinden liegen,
welche von den Beschränkungen der Verbringung von Tieren und der
Vermarktung von Folgeprodukten betroffen sind und hierdurch
wirtschaftliche Verluste erleiden, genau einzusetzen, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung, insbesondere das BMEL, eine vergleichbare
Unterstützung (
https://www.schweine.net/news/italien-staatliche-hilfen-
fuer-asp-schaeden-isn-au.html)?
Die italienische Maßnahme zur Unterstützung von Unternehmen des
Schweinesektors, die im Zeitraum zwischen 13. Januar 2022 und 30. Juni 2022 Verluste
durch die ASP erlitten haben, sieht Entschädigungen für folgende
Produktionsanpassungen vor:
• Vorzeitiger oder aufgeschobener Verkauf von Schweinen;
• Unterbrechung oder Aussetzung der Sauenhaltung (Zucht);
• Verlängerung der Aufzucht;
• Weniger Schlachtungen;
• Anpassung der Vermarktung (Destinationen, Produkte, Preise) nach
Einschränkung der Drittlandexporte.
Die Bundesregierung hat hier keine Finanzierungskompetenz, da es sich bei
solch einer Förderung um eine Länderaufgabe und nicht um eine Maßnahme
mit gesamtstaatlicher Relevanz handelt.
Die betroffenen Bundesländer können im Rahmen der beihilferechtlichen
Möglichkeiten und nach Maßgabe dort verfügbarer Haushaltsmittel
Fördermaßnahmen vornehmen. Dies obliegt deren Entscheidung.
14. Wie steht die Bundesregierung, insbesondere das BMEL, zu der
Möglichkeit, schweinehaltende Betriebe in der Restriktionszone in
existenziell bedrohlichen Situationen zu unterstützen, und wie können nach
Ansicht der Bundesregierung, insbesondere des BMEL, Entlastungen für
die Betriebe geschaffen werden?
Die Zuständigkeit für die Tierseuchenbekämpfung und begleitende
Fördermaßnahmen liegt bei den Behörden der Bundesländer. Dennoch unterstützt das
BMEL die betroffenen Bundesländer und setzt sich – in deren Interesse – mit
Nachdruck insbesondere für eine transparente und den fachlichen
Gegebenheiten angemessene Ausgestaltung der Sperrzonen und Fristen für die
Geltungsdauer der jeweiligen Sperrzonen gegenüber der EU- Kommission ein.
Ferner kommuniziert das BMEL auch zur Verbesserung von
Absatzmöglichkeiten intensiv mit den Mitgliedstaaten und verschiedenen Drittländern.
15. Ist das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) personell wie finanziell auf den
Fall vorbereitet, dass zeitgleich mehrere ASP-Fälle in Haustierbeständen
auftreten, und welche Haushaltsmittel des Bundes werden in den Jahren
2022 bis 2024 für die Arbeit des FLI in diesem Zusammenhang zur
Verfügung gestellt?
Die Grundausstattung des FLI deckt den Regelbetrieb umfänglich ab. Die
Aufgaben werden über das Institut für Virusdiagnostik (NRL ASP) und das Institut
für Epidemiologie abgesichert. Forschung und Entwicklungsarbeiten laufen
zudem in anderen Fachinstituten des FLI. Im Tierseuchenfall können unter
anderem über die Tierseuchenreserve die erforderlichen Haushaltsmittel kurzfristig
bereitgestellt werden.
Zur Absicherung der Arbeitsfähigkeit der Sicherheitsbereiche auch bei
zeitgleichen Ausbrüchen von ASP-Fällen in Haustierbeständen und auch bei
zeitgleichen Ausbrüchen anderer Tierseuchen wurden mit dem Regierungsentwurf
2023 zwei Stellen E 9a und eine Stelle E 8 zusätzlich berücksichtigt.
Der jährliche Umfang der Tierseuchenreserve beträgt regelmäßig 900 000
Euro. Jedoch werden bei der Veranschlagung etwaig vorhandene Ausgabereste
ggf. ansatzmindernd berücksichtigt.
16. Wie stellt das BMEL gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur sicher, dass die an den Autobahnen
vorgenommenen notwendigen Absperrmaßnahmen sowie die Sicherung von
Mülleimern auf Rastplätzen auch künftig stetig kontrolliert werden?
Derartige Maßnahmen sowie die Kontrolle der Rastplatzabfallbehälter liegen
nicht im Zuständigkeitsbereich des BMEL.
Die Autobahn GmbH des Bundes und die Länder sind weiterhin zur
Beibehaltung der Maßnahmen aufgefordert. Die Straßenausstattung wird im Rahmen
der Streckenkontrollen überwacht.
17. Wie ist der Stand der Zäunung noch ungesicherter Abschnitte der
wichtigsten Autobahnen als zusätzliche Wildschwein-Barriere?
a) Wie viele Kilometer der Autobahnen sind noch zu sichern?
b) Bis wann soll dieser Vorgang abgeschlossen werden?
g) Wie viele Kilometer Zaun sollen in den kommenden zwölf Monaten
errichtet werden?
Die Fragen 17 bis 17b und 17g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Für das Aufstellen von Wildschutzzäunen sind die Wildschutzzaun-Richtlinien
(WSchuZR) maßgebend, um gefährdete und unfallauffällige Abschnitte vor
Wildwechsel zu sichern. Im Rahmen des kontinuierlich fortgeführten
Austauschs der Autobahn GmbH des Bundes mit dem BMEL wurden und werden
die auf dieser Grundlage vorhandenen Standorte der Wildschutzzäune entlang
der Bundesautobahnen georeferenziert kommuniziert.
Da Wildschutzzäune auch einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen
und die Ziele des Bundesprogramms Wiedervernetzung beeinträchtigen
können, sind im Rahmen der Planung von Wildschutzzäunen auch immer die
Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen.
c) Wie wird sichergestellt, dass die Zäunung regelmäßig überprüft und
notfalls wieder instand gesetzt wird?
Die Straßenausstattung (und damit auch die vorhandenen Wildschutzzäune)
wird im Rahmen der Streckenkontrollen überwacht. Schäden werden zeitnah,
i. d. R. durch den Betriebsdienst selbst, beseitigt.
d) Wie viele EU-Mittel, Bundes- und Landesmittel sind bisher in die
Finanzierung von Zaunbaumaßnahmen geflossen (bitte nach EU-
Mitteln, Bundes- und Landesmitteln separat auflisten)?
Für die Finanzierung von Zaunbaumaßnahmen entlang der Autobahnen stehen
keine EU-Mittel zur Verfügung. Wildschutzzäune werden vollständig zu
100 Prozent aus dem Bundesfernstraßenhaushalt finanziert.
e) Wie viele Kilometer Zaun wurden bisher zur ASP-Abwehr errichtet?
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes sind im Zusammenhang mit
der Eindämmung der ASP bisher nicht eingezäunte Bereiche, wie
unbewirtschaftete Rastanlagen, sowie zusätzliche Strecken beschleunigt ausgestattet
worden, zuletzt entlang der A 11.
Aufgrund der Funktionsüberschneidung Wildwechsel/Eindämmung der ASP
kann keine konkrete Zahl genannt werden.
f) Wie unterstützt der Bund die Länder bei den
Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, darunter auch dem Zaunbau?
Bei der Bekämpfung der ASP arbeiten der Bund und die Länder eng
zusammen. Das BMEL hat bereits zu Beginn des ASP-Geschehens in Deutschland im
September 2020 das Nationale Krisenzentrum Tierseuchen im BMEL (NKT)
aktiviert. Dieses stimmt sich in regelmäßigen Beratungen mit den Obersten
Veterinärbehörden der Bundesländer über die aktuelle ASP-Situation und die in
den von ASP betroffenen als auch in bisher nicht betroffenen Bundesländern
erforderlichen Maßnahmen ab.
Darüber hinaus berät sich das BMEL regelmäßig mit den Ländern auf
Ministerebene, vertritt die Belange Deutschlands gegenüber der Europäischen Union
und kommuniziert auf Fachebene kontinuierlich mit der EU-Kommission, den
Mitgliedstaaten und Drittländern.
Darüber hinaus informiert auch das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) zur ASP und initiiert Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche
und zum Schutz vor Wildunfällen.
So wurden seit Ende 2017 zunächst von den Ländern und seit Anfang 2021
auch durch die Autobahn GmbH des Bundes u. a. die regelmäßige Kontrolle
und erforderlichenfalls Instandsetzung von Wildschutzzäunen an Autobahnen
und autobahnähnlichen Bundesstraßen sowie der zugehörigen Rastanlagen
umgesetzt. Zudem plant die Autobahn GmbH des Bundes die Ausweitung des
Einsatzes von Viehgittern, welche ein Durchbrechen von Huftieren an Lücken in
Wildschutzzäunen verhindern sollen.
Geschlossene zusätzliche Abfallbehälter wurden aufgestellt und gegen
Plündern durch Wildschweine gesichert sowie die Reinigungs- und
Entleerungsintervalle sowohl an bewirtschafteten als auch an unbewirtschafteten Rastanlagen
erhöht.
h) Wie viele Kilometer Zaun werden vom Bund sowie nach Kenntnis
der Bundesregierung von den Bundesländern gelagert?
In den Autobahnmeistereien werden lediglich geringe Bestände für
kurzfristigen Instandsetzungsmaßnahmen vorgehalten.
i) Gibt es Maßnahmen oder Pläne der Bundesregierung, die
Verbreitung der ASP in dichtbesiedelten – und daher nicht bejagbaren –
Gebieten, insbesondere Berlin, zu verhindern?
Die oben beschriebenen, durchgeführten Maßnahmen greifen auch in
dichtbesiedelten Gebieten.
18. Wie erfolgreich war das Werben des BMEL bei den zuständigen
Bundesministerien für den Einsatz des Technischen Hilfswerks (THW) und der
Bundeswehr zur Unterstützung in den betroffenen Ländern, z. B. für die
Fallwildsuche?
a) Welche Maßnahmen wurden bisher vom THW und von der
Bundeswehr übernommen, wie viele Personen waren beteiligt und wie viele
Personalstunden sind hierbei angefallen?
b) Fand eine Honorierung des Engagements des THW sowie der
Bundeswehr statt?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Verantwortung für die Tierseuchenbekämpfung liegt im Aufgabenbereich
der Länder. Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) vollzieht die Tierseuchenbekämpfung in Eigenkompetenz.
Darüber hinaus leistet der Geschäftsbereich des BMVg anderen zuständigen
Behörden auf deren Antrag im Rahmen verfügbarer Kapazitäten auch bei der
Tierseuchenbekämpfung Amtshilfe.
Das BMEL hat dazu im Rahmen seiner Kompetenzen mit dem BMVg
kommuniziert, das seine Unterstützung bei der Bekämpfung der ASP zugesichert hat.
Daten zu durch die Bundeswehr geleisteter Amtshilfe liegen dem BMEL nicht
vor.
19. Wann hat die Hausleitung des BMEL an Sitzungen des Zentralen
Krisenstabes Tierseuchen seit der Regierungsbildung im Dezember 2021
teilgenommen?
Die Sitzungen des Zentralen Krisenstabes Tierseuchen haben unter der Leitung
von Staatssekretärin Silvia Bender am 15. Dezember 2021 sowie am 8. Juli
2022 stattgefunden.
20. Wann war bisher das EUVET-Team, also das europäische Veterinär-
Notfallteam, anlässlich der ASP in Deutschland vor Ort (bitte einzeln
auflisten)?
Das EUVET-Team war seit Beginn des ASP-Geschehens in Deutschland vom
21. bis 24. September 2020 vor Ort. Zusätzliche virtuelle Missionen fanden
vom 26. bis 27. November 2020 und vom 9. bis 10. Dezember 2021 statt.
Darüber hinaus hat ein Besuch des EUVET-Teams in Deutschland bereits vor
Eintrag der ASP nach Deutschland anlässlich des Beginns des
Infektionsgeschehens in Westpolen vom 8. bis 10. Januar 2020 stattgefunden.
21. Wie schätzt die Bundesregierung, insbesondere das BMEL, die
Auswirkungen der ASP auf die Zahl der heimischen Schweinehalter ein?
Die Zahl der Schweine haltenden Betriebe nahm in Deutschland von 2012 bis
2022 von 30 088 auf 17 900 Betriebe um 40,9 Prozent ab. Insbesondere von
2021 bis 2022 war der Rückgang mit minus 9,6 Prozent besonders stark.
Auf Grund der zahlreichen anderen, die deutsche Wirtschaft im Allgemeinen
beeinflussenden Faktoren (z. B. Corona-Krise, Brexit, Krieg in der Ukraine)
kann keine konkrete Einschätzung über die tatsächlichen Auswirkungen der
ASP auf die Zahl der Schweinehalter gegeben werden.
22. Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen
Schweinepest wurden im Rahmen des Antrittsbesuchs des
Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir beim polnischen
Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Henryk
Kowalczyk und in der Folgezeit konkret zwischen Deutschland und Polen
vereinbart, und wie ist der Umsetzungsstand der Maßnahmen?
Die Bekämpfung der ASP war eines von verschiedenen wichtigen Themen des
Gesprächs anlässlich des Antrittsbesuchs von Bundesminister Cem Özdemir
beim polnischen Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,
Henryk Kowalczyk. Im Rahmen dieses ersten Austauschs erläuterte der
Chefveterinär Polens, Pawel Niemczuk, ausführlich die aktuelle ASP-Lage in Polen.
Beide Minister bekräftigten ihren Willen, die gute Kooperation zwischen den
nationalen Veterinärdiensten bei der Bekämpfung der Seuche noch weiter zu
vertiefen.
Die einzelnen Punkte der vertieften Kooperation werden in einer sogenannten
„Technischen Absprache über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Veterinärwesens“ zwischen den Leitern der Veterinärdienste (CVO) der Republik
Polen und Bundesrepublik Deutschland festgehalten. Die Unterzeichnung steht
auf Grund einer Terminverschiebung noch aus.
23. Wie steht die Bundesregierung zu möglichen Erleichterungen für
Vermarktungsketten von Fleisch aus ASP-Restriktionszonen, bei denen
sichergestellt ist, dass die Tiere ASP-frei sind, innerhalb einer Kette
geschlachtet, gekühlt und vermarktet werden und die Vermarktung
ausschließlich in Deutschland und erst nach Aufheben der Restriktionszone
erfolgt?
Innerhalb des gegebenen rechtlichen Rahmens können bereits jetzt die nach
Landesrecht zuständigen Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen, um die
Möglichkeiten der Vermarktung von Fleisch von ASP-freien Tieren aus nicht
direkt von ASP-betroffenen Betrieben aus Sperrzonen bereits jetzt schon
auszuschöpfen, soweit die erforderlichen tiergesundheitsrechtlichen Voraussetzungen
erfüllt worden sind.
24. Setzt sich die Bundesregierung, insbesondere das
Bundeslandwirtschaftsministerium, bei der EU für angemessene, effektive Regelungen ein, die
auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen
beruhen, insbesondere hinsichtlich einer Verkürzung der Dauer der
Sperrzonen gemäß Artikel 39 i. V. m. Anhang X (15 Tage) und Artikel 55
i. V. m. Anhang XI (30 Tage) der Delegierten Verordnung (EU) 2020/
687, und wenn ja, wie?
In die Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission sind ebenso die
Stellungnahmen sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und
internationale Standards zur effektiven Tierseuchenbekämpfung eingeflossen.
Auf Fachebene findet ein regelmäßiger, intensiver Austausch zwischen der EU-
Kommission und den Mitgliedstaaten statt.
In enger Zusammenarbeit mit den von ASP betroffenen Ländern setzt sich das
BMEL regelmäßig für eine Verkürzung der Dauer der Sperrzonen innerhalb des
EU-rechtlich möglichen Rahmens ein. Darüber hinaus wirkt das BMEL
intensiv an Beratungen auf EU-Ebene über aus fachlichen Erwägungen sinnvolle
Überarbeitungen der entsprechenden Rechtsvorgaben mit. Hierbei werden
sowohl die Länder als auch die einschlägigen Verbände intensiv in den laufenden
Beratungs- und Überarbeitungsprozess der Rechtsvorgaben mit einbezogen.
25. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es ein
Problem darstelle, dass gerade in der Schweinemast viele Nebenprodukte
aus der Ernährungswirtschaft, insbesondere auch aus dem Bereich der
pflanzlichen Nahrungsmittelherstellung, verwertet werden und ein ASP-
Fall zur Störung der Lieferketten führen kann (
https://www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/afrikanische-schweinepest-landwirtschaftsmini
sterium-stoppt-schweinefleisch-exporte-ins-eu-ausland-preis-bricht-ein/
26180636.html), und wenn ja, wie bereitet sie sich auf einen solchen Fall
vor (z. B. Erleichterungen bei Weiterverwertung der Nebenprodukte in
Biogasanlagen oder düngerechtliche Änderungen)?
Die Bundesregierung sieht hinsichtlich der Fragestellung keine praktische
Relevanz, da als Futtermittel nutzbare pflanzliche Nebenprodukte aus der
Ernährungswirtschaft auch zur Fütterung anderer Tierarten verwendet werden
können. Soweit eine Verwertung solcher Stoffe in Biogas- und Vergärungsanlagen
infrage kommt, ist das unter Einhaltung abfall- und düngerechtlicher Vorgaben
möglich. Erleichterungen sind mithin nicht notwendig.
Der in der Fragestellung genannte Link zu einem Artikel aus dem Jahr 2020
beleuchtet das Thema nicht und konnte daher nicht zur Beantwortung
herangezogen werden.
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