[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3308 –
Aktueller Stand Umsetzung der Cybersicherheitsagenda
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser hat am 12. Juli
2022 die Cybersicherheitsagenda des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat (BMI) öffentlich vorgestellt (
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pr
essemitteilungen/DE/2022/07/cybersicherheitsagenda.html). Das
Bundeskabinett hat über diese vom BMI vorgelegte Cybersicherheitsagenda bisher noch
keinen Beschluss gefasst.
Am 23. April 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag den vom
damaligen Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer
eingebrachten Gesetzentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit
informationstechnischer Systeme – IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ (
https://www.bm
i.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/04/it-sicherheitsgeset
z.html), am 8. September 2021 beschloss die damalige Bundesregierung die
„Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021“ (
https://www.bmi.bund.de/S
haredDocs/pressemitteilungen/DE/2021/09/cybersicherheitsstrategie-202
1.html).
Zahlreiche Landesregierungen, wie zum Beispiel die baden-württembergische
(
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/l
and-beschliesst-umfassende-cybersicherheitsstrategie/) und die
nordrheinwestfälische (
https://www.land.nrw/pressemitteilung/cybersicherheit-landesre
gierung-legt-strategie-bis-2024-fest#:~:text=Jahr%202020%20vorgelegt.-,Das
%20Kabinett%20hat%20in%20dieser%20Woche%20die%20Cybersicherheits
strategie%20des%20Landes,und%20gilt%20zun%C3%A4chst%20bis%20
2024), haben ebenfalls eigene Cybersicherheitsstrategien beschlossen, die sich
in der Umsetzung befinden.
Im Interesse der Stärkung einer föderal geprägten Cybersicherheitsarchitektur
erarbeiteten zuvor alle Länder eine „Leitlinie zur Entwicklung föderaler
Cybersicherheitsstrategien“, die auf der Innenministerkonferenz (IMK) vom
16. bis 18. Juni 2021 in Rust unter TOP 40 und 41 behandelt wurde (
https://w
ww.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20210616-1
8/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3762
20. Wahlperiode 29.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 28. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wurde die am 12. Juli 2022 vorgestellte Cybersicherheitsagenda des
BMI zuvor mit den Ressorts der Koalitionspartner BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP inhaltlich abgestimmt?
Nein. Die Agenda benennt jene Maßnahmen aus dem Themenfeld
Cybersicherheit, die das BMI in der 20. Legislaturperiode umsetzen will. Es handelt sich
also um eine BMI-interne Agenda. Die von der Durchführung dieser
Maßnahmen inhaltlich betroffenen Ressorts werden selbstverständlich zeitgerecht in die
Erarbeitung der Inhalte eingebunden.
2. Wann (Datum) plant die Bundesregierung, die Cybersicherheitsagenda
des BMI zu beschließen?
Die Agenda wird nicht von der Bundesregierung beschlossen, da es sich um
eine Agenda des BMI handelt.
3. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung inhaltliche
Übereinstimmungen zwischen der am 12. Juli 2022 vorgestellten Cybersicherheitsagenda
des BMI im Vergleich zu der am 8. September 2021 von der damaligen
Bundesregierung beschlossenen Cybersicherheitsstrategie für
Deutschland 2021?
4. Falls ja, welche inhaltlichen Übereinstimmungen sind das?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Ja.
Die Cybersicherheitsstrategie für Deutschland wird unter Federführung des
BMI unter Mitwirkung aller Ressorts erstellt und ist vom Kabinett zu
beschließen.
In Abgrenzung dazu handelt es sich bei der Cybersicherheitsagenda um eine
Agenda des BMI. Maßnahmen aus der Cybersicherheitsstrategie für
Deutschland, die durch das BMI umzusetzen sind, wurden (teilweise) übernommen.
5. Welche Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Cybersicherheitsagenda
befinden sich in Vorbereitung?
6. Welche Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Cybersicherheitsagenda plant
das BMI in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird kein Gesetz zur Umsetzung der Cybersicherheitsagenda des BMI
geben, gleichwohl können Regelungsbedarfe abhängig von Konzeptionierungen
in Einzelvorhaben notwendig werden.
7. Wird an einem „IT-Sicherheitsgesetz 3.0“ gegenwärtig gearbeitet?
Das BMI arbeitet gegenwärtig nicht an einem IT-Sicherheitsgesetz 3.0.
8. Welche Haushaltsmittel haben welche Ressorts nach dem
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023, der vom Bundesminister der Finanzen
Christian Lindner am 1. Juli 2022 öffentlich vorgestellt wurde, zur Umsetzung
der Cybersicherheitsagenda zur Verfügung?
Die Cybersicherheitsagenda des BMI zeigt lediglich die Maßnahmen des BMI.
Andere Ressorts sind hiervon folglich nicht betroffen.
Im genannten Regierungsentwurf sind keine konkreten Mittel für die
Umsetzung der Cybersicherheitsagenda des BMI ausgewiesen.
9. Wie viele Cyberangriffe gab es seit Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine auf KRITIS-Unternehmen (kritischer
Infrastrukturen), an denen der Bund beteiligt ist?
10. Wie viele Cyberangriffe gab es seit Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine auf KRITIS-Unternehmen (KRITIS = kritische
Infrastrukturen), an denen keine Bundesbeteiligung vorliegt?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß § 8b des BSI-Gesetzes ist das Bundesamt für die Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) die zentrale Meldestelle für Betreiber Kritischer
Infrastrukturen in Angelegenheiten der Sicherheit in der Informationstechnik.
Das BSI erhebt keine Beteiligungsformen bei Kritischen Infrastrukturen, daher
können Cyber-Angriffe auf KRITIS-Betreiber mit Bundesbeteiligung nicht
getrennt von Cyber-Angriffen auf KRITIS-Betreiber ohne Bundesbeteiligung
ausgewiesen werden. Ersatzweise werden Zahlen zu gemeldeten IT-Störungen für
die Gesamtzahl Kritischer Infrastrukturen übermittelt, die neben Cyber-
Angriffen auch Ausfälle von Hard- und Software oder IT-Störungen allgemeiner
Art beinhalten.
Für den Zeitraum 24. Februar 2022 bis 9. September 2022 wurden dem BSI
253 IT-Störungen gemeldet.
11. In welcher Höhe beläuft sich der Gesamtschaden dieser Cyberangriffe
auf KRITIS-Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist?
Das BSI erhält und erhebt keine systematischen Informationen über den
volkswirtschaftlichen Schaden durch Cyber-Angriffe in Deutschland.
12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung veranlasst, um
Unternehmen in Deutschland vor Cyberangriffen zu schützen?
Mit Blick auf die in Rede stehende Cybersicherheitsagenda des BMI werden
die angestrebten Maßnahmen derzeit in ihrer weiteren Umsetzung geprüft und
vorbereitet. Dazu zählen insbesondere die Maßnahmen unter Punkt 5 (Cyber-
Resilienz Kritischer Infrastrukturen stärken) und 6 (Schutz ziviler
Infrastrukturen vor Cyberangriffen).
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4
und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (zur Cybersicherheit im
deutschen Mittelstand) auf Bundestagsdrucksache 19/21675, verwiesen.
13. Welche konkreten Befugnisse sollen nach der am 12. Juli 2022
vorgelegten Cybersicherheitsagenda des BMI das Bundeskriminalamt (BKA), das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Bundespolizei und das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Abwehr
und Verfolgung von Cyberkriminalität zukünftig erhalten?
Das BMI steht hierzu mit den Sicherheitsbehörden in seinem Geschäftsbereich
derzeit im Austausch.
14. Was konkret versteht die Bundesregierung unter einer „Zentralstelle“ im
Bund-Länder-Verhältnis, zu der das BSI laut Cybersicherheitsagenda
ausgebaut werden soll?
Eine Zentralstelle ermöglicht und koordiniert eine auf Dauer angelegte Form
der Kooperation, die die laufende gegenseitige Unterrichtung und
Auskunftserteilung, die wechselseitige Beratung sowie gegenseitige Unterstützung und
Hilfeleistung in den Grenzen der je eigenen Befugnisse umfasst und
funktionelle und organisatorische Verbindungen, gemeinschaftliche Einrichtungen und
gemeinsame Informationssysteme erlaubt (vgl. BVerfGE 133, 317 f.).
Ein Konzept wird zurzeit vom BMI erstellt und soll dem Deutschen Bundestag
von der Bundesregierung Ende des Jahres vorgelegt werden.
15. Welche Aufgaben und Kompetenzen, die bisher den Ländern obliegen,
sollen auf den Bund aufgrund der angestrebten Änderung des
Grundgesetzes, nach der das BSI eine Zentralstellenfunktion im Verhältnis
Bund-Länder erhalten soll, übertragen werden?
Für den Bund soll eine Gesetzgebungskompetenz über die Zusammenarbeit im
Bereich der Informationssicherheit sowie eine Verwaltungskompetenz zur
Einrichtung einer Zentralstelle im Bereich der Informationssicherheit im
Grundgesetz vorgesehen werden.
16. Soll das BSI durch die angestrebte Grundgesetzänderung eine
institutionell unabhängig agierende Behörde werden?
17. Wann und wie wird die Bundesregierung die Ankündigung aus dem
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
„Wir (…) stellen das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) unabhängiger auf (…)“ (Koalitionsvertrag, S. 16) umsetzen?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft zurzeit Gestaltungsoptionen.
18. Welche Haushaltsmittel sind für das BSI für die Jahre 2023 bis 2025
geplant (bitte nach HH-Jahren aufschlüsseln)?
Bislang wurden keine zusätzlichen Haushaltsmittel mit Bezug zur
Cybersicherheitsagenda für die genannten Jahre im Bundeshaushalt für das BSI
vorgesehen.
19. Mit welchen Maßnahmen will der Bund nach der angestrebten
Grundgesetzänderung die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich
der Cybersicherheitspolitik ausbauen?
20. Welche grundsätzlichen Auswirkungen wird die angestrebte
Grundgesetzänderung auf die Cybersicherheitsstrategien der Länder im Lichte
der eingangs genannten „Leitlinie zur Entwicklung föderaler
Cybersicherheitsstrategien“ haben?
21. Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die
föderale Zusammenarbeit in der Cybersicherheit stärken?
Hat die Bundesregierung dazu schon Gespräche mit den Ländern
geführt, und wenn ja, mit welchen?
Die Fragen 19 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung will die föderale Zusammenarbeit durch den Ausbau des
BSI zu einer Zentralstelle stärken; hierzu ist sie mit allen Ländern im Gespräch.
22. Was konkret versteht das BMI laut seiner Cybersicherheitsagenda unter
einer „aktiven Cyberabwehr“, und welche konkreten Maßnahmen zur
Abwehr eines Cyberangriffs fallen aus Sicht des BMI in den Bereich
einer „aktiven Cyberabwehr“ (bitte auflisten)?
23. Subsumiert die Bundesregierung unter einer „aktiven Cyberabwehr“
auch sog. Hackbacks, also intrusive Cyberoperationen?
24. Plant die Bundesregierung neue Rechtsgrundlagen für aktive
Cyberabwehrmaßnahmen zu schaffen?
25. Falls nein, worin besteht konkret der Unterschied zwischen einer
„aktiven Cyberabwehr“ (laut Cybersicherheitsagenda vom 12. Juli 2022 soll
z. B. das BKA Angriffsserver lokalisieren und unschädlich machen
können) und einem Hackback?
Die Fragen 22 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Cybersicherheitsagenda des BMI verwendet weder den Begriff einer
„aktiven Cyberabwehr“ noch den Begriff eines „Hackbacks“.
Das BMI plant die Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden des Bundes zu
stärken. Es plant zudem neue Befugnisse zur Gefahrenabwehr für die
Sicherheitsbehörden des Bundes zu schaffen. Dabei geht es auch um Maßnahmen, die
über eine bloße Aufklärung eines Angriffs hinausgehen. Die konkreten
Änderungsbedarfe werden derzeit durch das BMI ermittelt.
26. Welche Forschungsaufträge bzw. Forschungsprojekte in welcher Höhe
hat die Cyberagentur des Bundes seit ihrem Bestehen an welche
Unternehmen vergeben?
Projekt Budget (brutto) Auftragnehmer
Encrypted Computing 226.100 € Helmholtz Center for Information Security
(CISPA)
Ökosystem vertrauenswürdige IT 476.000 € FZI Forschungszentrum Informatik Karlsruhe
und Hensoldt Cyber GmbH
Startup Landscape 76.500 € Innospot GmbH
Brain Privacy Framework 152.320 € NeuroMentum AI GmbH
27. Sieht es die Bundesregierung als notwendig an, die Zentrale Stelle für
Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) finanziell zu stärken?
Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) hat
die Aufgabe, die Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick
auf deren operative Cyberfähigkeiten zu beraten und zu unterstützen.
Hierzu entwickelt, unterstützt und berät die ZITiS bereits heute bedarfsgerecht
und anwendungsorientiert die Sicherheitsbehörden als zentraler Dienstleister.
Die Bundesregierung strebt einen weiteren Ausbau der ZITiS als zentralen
Dienstleister für die Bundesbehörden mit Sicherheitsaufgaben an, was mit
finanziellen Mehrbedarfen verbunden wäre.
28. Falls ja, welchen Aufwuchs an Haushaltsmitteln sieht der Entwurf des
Bundeshaushalts 2023 für die ZITiS vor?
Der Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2023 sieht
Gesamtausgaben in Höhe von 85 395 000 Euro vor. Gemessen an vorheriger
Finanzplanung liegt hierin ein Aufwuchs von 13 000 000 Euro an Personal- und
Sachmitteln. Weil der Haushalt 2022 noch in erheblichem Umfang einmalig
bereitgestellte Mittel für insbesondere verschiedene Projekte beinhaltete, ergibt sich
im reinen Zahlenvergleich 2022 zu 2023 für den Haushaltsentwurf 2023 ein
geringerer Haushaltsansatz.
Bislang sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel mit Bezug zur
Cybersicherheitsagenda für die genannten Jahre im Bundeshaushalt für die ZITiS
vorgesehen.
29. Sieht die Bundesregierung einen Stellenmehrbedarf im Bereich der
Cybersicherheit, und falls ja, in welchem Umfang, und in welcher
Behörde?
Ja. Der Umfang wird aktuell ermittelt.
30. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Task-Force bzw.
Schnelleingreiftruppe auf Bundesebene zur Unterstützung von
Betreibern von KRITIS, Unternehmen, Behörden etc. (Beispiel: Cyberwehr
BW/JCU der Europäischen Kommission)?
Es gibt im BSI bereits sogenannte Mobile Incident Response Teams (MIRT),
die KRITIS Betreiber, Bundes- und Landesbehörden auf deren Ersuchen z. B.
im Falle von herausgehobenen IT-Störungen unterstützen können.
Zusätzlich ist die Einrichtung eines „Kompetenzzentrums operative
Sicherheitsberatung des Bundes“ (KoSi Bund) zur Unterstützung der
Bundesbehörden geplant.
31. Welche Daten plant die Bundesregierung, in den
Hochsicherheitsdatenspeichern (sog. Backup-Server) im Ausland abzuspeichern (
https://www.
heise.de/news/Staatliche-Daten-Auswaertiges-Amt-setzt-auf-Backup-Spe
icher-im-Ausland-7188265.html), und mit welchen ausländischen
Staaten bzw. Regierungen laufen für deren Umsetzung Gespräche?
Welches Bundesministerium hat die Federführung bei diesen Backup-
Servern?
Die Federführung für die Errichtung eines Digitalen Ausweichsitzes liegt im
Auswärtigen Amt. Der Prozess zur Ermittlung des konkreten Bedarfs an zu
speichernden Daten wird derzeit entworfen. Eine Auskunft hinsichtlich der
Verhandlungen mit in Frage kommenden Drittstaaten kann nicht erteilt werden, da
eine solche Auskunft den Entscheidungsspielraum der Bundesregierung im
noch laufenden Prozess verengen würde.
32. Plant die Bundesregierung, die militärischen und zivilen
Cyberfähigkeiten zum Schutz der kritischen Infrastrukturen besser zu verzahnen?
Änderungen bezüglich der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesministerium
der Verteidigung und dem BMI im Bereich der militärischen und zivilen
Cyberfähigkeiten zum Schutz Kritischer Infrastrukturen sind nicht geplant.
33. Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen und Haushaltsmittel
geplant, um das Nationale Cyber-Abwehrzentrum weiter zu stärken?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant, und welche HH-
Mittel sind dafür für die Jahre 2023 bis 2025 vorgesehen (bitte nach
HH-Jahren aufschlüsseln)?
Die Fortentwicklung des nationalen Cyber-Abwehrzentrums (Cyber-AZ) wird
sich auf die Verbesserung des Informationsaustauschs und ein stets aktuelles
ganzheitliches Lagebild zu Cyber-Vorfällen konzentrieren. Das Cyber-AZ
verfügt weder über eigenes Personal noch über eigene Haushaltsmittel. Das
Personal wird von den teilnehmenden Behörden gestellt und liegt jeweils in der
dortigen Haushaltsverantwortung. Benötigte Sachmittel werden aus dem Haushalt
des BSI bereitgestellt.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird zwischen den Ressorts und Behörden erörtert, wie
der Informationsaustausch und das Lagebild zu Cyber-Vorfällen weiter
verbessert werden können.
34. Wann, und in welcher Form will die Bundesregierung „ein Recht auf
Verschlüsselung“ (Koalitionsvertrag, S. 16) einführen?
Verpflichtungen für Dienstanbieter und Dienstleister zur Verschlüsselung der
Daten bzw. der Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern bestehen bereits
in einigen Bereichen (z. B. Mobilfunk/TKG; Gesundheits- und Sozialdaten/
SGB). Ob darüber hinaus ein Erfordernis besteht, den Anspruch auf
Verschlüsselung auf andere Bereiche auszuweiten und auch dort Dienstanbieter und
Dienstleister in die Pflicht zu nehmen, prüft die Bundesregierung derzeit.
Im Übrigen ist die Nutzung von Verschlüsselungsprodukten durch die
Bürgerinnen und Bürger in keiner Weise rechtlich oder faktisch eingeschränkt. Jeder
kann derartige Produkte zum Schutz seiner persönlichen Daten uneingeschränkt
einsetzen. Insoweit besteht bereits ein generelles Recht auf Verschlüsselung.
35. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die geltenden
Regelungen für die Herstellerhaftung bezüglich Schäden, die durch IT-
Sicherheitslücken in Produkten verursacht werden, zu verändern?
Nach Auffassung der Bundesregierung sollten Hersteller für Schwächen in der
Cybersicherheit ihrer Produkte auch haftungsrechtlich einstehen müssen und
kann eine mangelnde Cybersicherheit schon heute eine Herstellerhaftung
begründen. Die außervertragliche Haftung des Herstellers richtet sich im
deutschen Recht vornehmlich nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und
den §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das ProdHaftG setzt die
vollharmonisierende Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über
die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsrichtlinie) um.
Grundsätzlich haftet ein Hersteller für Schäden an Personen oder anderen Sachen als
dem Produkt selbst nach diesen Vorschriften unter den weiteren dort genannten
Voraussetzungen, wenn ein Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter
Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise von ihm erwartet werden
kann. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Revision der
Produkthaftungsrichtlinie für den 28. September 2022 angekündigt. Die Bundesregierung
wird sich weiterhin dafür aussprechen, dass Hersteller für Schäden haften, die
fahrlässig durch IT-Sicherheitslücken in ihren Produkten verursacht werden.
36. Bis wann und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, die
Anbindung der Bundeswehr an den Digitalfunk BOS im Sinne der
„bundesweiten, sicheren und hochverfügbaren Breitbanddatenkommunikation“
(Cybersicherheitsagenda, S. 14) mit den anderen Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) auszubauen?
Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des BDBOS-Gesetzes am
3. Dezember 2019 wurde die Bundeswehr Nutzer des Digitalfunks BOS neben
den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Eine Differenzierung der Nutzer erfolgt nicht und soll auch zukünftig nicht
erfolgen.
Für den schrittweisen Aufbau eines bundesweiten, sicheren und
hochverfügbaren breitbandigen Netzes für Sprach- und Datenkommunikation für die
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und der
Bundeswehr wurde vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) sowie der
Innenministerkonferenz ein 4-Phasenmodell beschlossen. Demnach wird der
gesamte Kommunikationsbedarf inklusive der einsatzkritischen Sprach- und
Datenanwendungen der BOS sowie geeignete Anteile des
Kommunikationsbedarfs der Bundeswehr in ein gemeinsames Breitbandnetz überführt.
Wesentlich für eine Zeitplanung ist die Bereitstellung von Ressourcen und Frequenzen.
Notwendige UHF-Frequenzen könnten ab 2031 zur Verfügung stehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]