[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3327 –
Kennzeichnung und Stärkung regionaler Lebensmittel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Verbraucherinnen und Verbraucher wollen und sollen klar erkennen können,
was in den Lebensmitteln steckt, woher sie kommen und wie sie erzeugt
wurden. Immer mehr Menschen legen dabei Wert auf regionale Lebensmittel
(
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ernaehrungsr
eport-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=6; S. 12 f.). Sie sind für viele ein
Stück Heimat. Wer sich mit regionalen, saisonalen Lebensmitteln ernährt, tut
nicht nur etwas für die Umwelt, sondern unterstützt die heimische
Landwirtschaft, stärkt das regionale Ernährungshandwerk und sichert regionale
Arbeitsplätze. Eine transparente und verlässliche Kennzeichnung regionaler
Produkte ist deshalb wichtig, um Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer
Kaufentscheidung zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund wurde in den Jahren 2011 bis 2013 mit Unterstützung
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft das freiwillige
Kennzeichen „Regionalfenster“ entwickelt. Das Regionalfenster enthält als
einheitlich gestaltetes Deklarationsfeld Angaben über die Herkunft der
Hauptzutaten des Produktes, den Verarbeitungs- und Verpackungsort, die Höhe des
Gesamtanteils regionaler Zutaten sowie eine Definition der Region.
Das Regionalfenster hat sich als freiwillige Kennzeichnung regionaler
Produkte zwar zunehmend im deutschen Lebensmitteleinzelhandel etabliert, nach
einer Verbraucherbefragung des Thünen-Instituts aus dem Jahr 2018 war das
Kennzeichen für regional erzeugte Lebensmittel fünf Jahre nach seiner
Einführung allerdings nur etwa 30 Prozent der befragten Verbraucherinnen und
Verbraucher bekannt (
https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-w
orkingpaper/ThuenenWorkingPaper_90.pdf; S. 12).
Regionalität bei Lebensmitteln ist kein klar umgrenzter Begriff. Dies führt
dazu, dass Menschen unterschiedliche Vorstellungen und Definitionen hiervon
haben. Die Kriterien für die Prüfzeichen, die sich auf eine bestimmte Region
beziehen, sind unterschiedlich. Eine regionale Herkunft lässt sich an diesen
Zeichen nicht verlässlich ablesen. Nach einer onlinerepräsentativen Umfrage
des Marktforschungsinstituts Hopp im Auftrag des Verbraucherzentrale
Bundesverbands (vzbv) finden es vier von zehn Verbraucherinnen und
Verbraucher schwer, die genaue Herkunft zu erkennen (
https://www.vzbv.de/pressemi
tteilungen/86-prozent-fuer-klare-regeln-bei-regionalen-lebensmitteln).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3601
20. Wahlperiode 21.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 21. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die konkrete Zahl
unterschiedlicher Definitionen von Regionalität beim Regionalfenster?
Die im Regionalfenster angegebene Region wird für die einzelnen
gekennzeichneten Produkte in Abhängigkeit der Produktions-, Verarbeitungs- und
Vertriebsprozesse durch die jeweiligen Regionalfensternutzer eigenständig
definiert und hinsichtlich ihrer Abgrenzung durch die Regionalfenster
Service GmbH geprüft. Über die konkrete Zahl unterschiedlicher Definitionen von
Regionalität beim Regionalfenster liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
2. Plant die Bundesregierung eine Vereinheitlichung der Definition von
Regionalität beim Regionalfenster, und wenn nein, warum nicht?
Das Regionalfenster ist ein eigenständiges, privatwirtschaftlich organisiertes
Kennzeichnungssystem, dessen konzeptionelle Weiterentwicklung das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) lediglich in beratender
Funktion im Rahmen eines Beirates des Regionalfenster e. V. begleitet. Über
die bestehenden Vorgaben hinaus ist eine Vereinheitlichung der
Regionsdefinition beim Regionalfenster nach Kenntnis der Bundesregierung nicht geplant.
Anhand der transparenten Angaben im Regionalfenster ist es Verbraucherinnen
und Verbrauchern möglich, selbst zu entscheiden, ob der Grad der Regionalität
des jeweiligen Produktes den individuellen Ansprüchen genügt. Die für die
einzelnen Produkte gewählte Regionsangabe muss transparent, verständlich und
für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar sein. Sie ist für
Verbraucherinnen und Verbraucher für jedes gekennzeichnete Produkt somit
unmittelbar erkennbar.
3. a) Plant die Bundesregierung, das Regionalfenster im Hinblick auf die
Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien zu überarbeiten, und
wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche konkreten Kriterien sollen in die Kennzeichnung
einfließen und mit welcher Gewichtung?
Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant der privatwirtschaftliche
Trägerverein des Regionalfensters derzeit keine Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitskriterien. Das Regionalfenster stellt bewusst kein Gütesiegel zur Garantie
besonderer Qualitätseigenschaften dar, sondern ein transparentes System zur
Kennzeichnung der regionalen Herkunft von Lebensmitteln, Zierpflanzen und
Blumen.
4. Wie viele Produkte werden derzeit mit dem Regionalfenster
gekennzeichnet (bitte nach Produktkategorien aufschlüsseln)?
Aktuell sind nach Angaben der Regionalfenster Service GmbH rund 5 500
Produkte mit dem Regionalfenster gekennzeichnet, rund 12 Prozent davon sind
Bio-Produkte. Am stärksten ist mit rund 3 100 Produkten die Warengruppe
Obst und Gemüse vertreten, gefolgt von Fleisch und Wurstwaren (rund 700),
Kräutern (rund 500), Kartoffeln (rund 350), Blumen und Zierpflanzen
(rund 250), Eiern, Milch und Molkereiprodukten und verarbeiteten Produkten
(jeweils rund 150) sowie Pilzen (rund 100).
5. Wie viele Hersteller und Händler nehmen derzeit am Regionalfenster
teil?
Die Zahl der Lizenznehmer des Regionalfensters liegt nach Angaben der
Regionalfenster Service GmbH aktuell bei rund 890.
6. Wie viel Prozent der Fläche Deutschlands ist über die Regionen beim
Regionalfenster abgedeckt?
7. Wie will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dazu
beitragen, dass die 2014 von Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich
vorgestellten „Regionalfenster“ knapp zehn Jahre nach Einführung
möglichst schnell flächendeckend im Handel für Kunden verfügbar sind?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Da es sich beim Regionalfenster um ein freiwilliges Kennzeichnungssystem der
Wirtschaft handelt, liegen der Bundesregierung zur prozentualen Abdeckung
des Bundesgebietes mit bestehenden Regionsdefinitionen innerhalb des
Regionalfensters keine Informationen vor. Ungeachtet dessen hat sich das
Regionalfenster in den vergangenen Jahren gut am Markt etabliert und ist hinsichtlich
der Anzahl gekennzeichneter Produkte und der Anzahl der Lizenznehmer über
die Jahre stetig gewachsen. Das BMEL wird das Regionalfenster weiterhin im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ideell fördern.
8. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, das Regionalkennzeichen bei
Obst und Gemüse um die bereits bestehenden verpflichtenden
Herkunftsangaben zu erweitern, um eine Doppelkennzeichnung zu vermeiden, und
wenn nein, warum nicht?
Da sich die bestehenden verpflichtenden Herkunftsangaben auf das
Ursprungsland beziehen, die ausgelobte Region im Regionalfenster hingegen kleiner sein
muss als Deutschland, sind die Angaben im Rahmen der verpflichtenden
Herkunftskennzeichnung und des Regionalfensters nicht deckungsgleich. Insoweit
sieht die Bundesregierung kein Potenzial für ein vereinfachendes
Kennzeichnungssystem.
9. Plant die Bundesregierung ein Konzept, um Doppelkennzeichnungen
grundsätzlich weitestmöglich zu vermeiden und so für den Verbraucher
mehr Übersichtlichkeit zu schaffen?
Im Bereich der verpflichtenden Herkunftsangaben unterstützt die
Bundesregierung den bislang im EU-Recht verfolgten Ansatz, als Kennzeichnungsebene
grundsätzlich den Mitgliedstaat vorzusehen. Zusätzliche Regionalangaben
können diese Herkunftsangaben ergänzen, es handelt sich in dieser Beziehung
nicht um Doppelkennzeichnungen.
Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Zieht die Bundesregierung eine Vereinheitlichung der regionalen
Qualitätskennzeichen der Bundesländer in Betracht, und wenn nein, warum
nicht?
Die Qualitätskennzeichen der Länder werden von diesen eigenständig
entwickelt und in eigener Zuständigkeit eingeführt. Ein rechtlicher Rahmen des
Bundes mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Qualitätskennzeichen der Länder
kommt aus Sicht der Bundesregierung nicht in Betracht. Das BMEL strebt
jedoch einen verstärkten Austausch mit den Ländern zum Thema regionaler
Qualitätskennzeichen an.
11. Wie denkt die Bundesregierung über die Aufstellung allgemeingültiger
Basiskriterien für die Herkunftskennzeichen von Regionalinitiativen?
Die Definition von einheitlichen und für alle Lebensmittelgruppen gültigen
Basiskriterien ist unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, wie z. B.
Zutaten und Verarbeitungsschritten, sehr komplex und wird von der
Bundesregierung aktuell nicht verfolgt.
12. Wie denkt die Bundesregierung über eine Überarbeitung des
Markengesetzes, da Markennamen wie z. B. Mark Brandenburg oder Küstengold
keine Orientierung über die regionale Herkunft geben?
Der Rahmen für Markennamen mit Herkunftsbezug wird durch das bestehende
Markenrecht mit der dazu ergangenen Rechtsprechung (unter anderem auch zu
der Marke „Mark Brandenburg“) gesetzt.
13. Wird das Thema Regionalität als Handlungsfeld in der
Ernährungsstrategie 2023 eine tragende Rolle spielen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird bis 2023 unter Federführung des BMEL eine
Ernährungsstrategie erarbeiten. Gesunde, nachhaltige Ernährung ist die Grundlage für
das Wohlbefinden aller Menschen und trägt maßgeblich zu Umwelt- und
Ressourcenschutz bei. Ziel der zu entwickelnden Ernährungsstrategie der
Bundesregierung ist es, einen Beitrag zur Transformation des Ernährungssystems zu
leisten, indem Ernährungsumgebungen und -muster gefördert und geschaffen
werden, die es Menschen einfach machen, sich gesund und nachhaltig zu
ernähren. Die Stärkung regionaler Wertschöpfung ist dabei ein wichtiger Faktor.
14. Mittels welcher Maßnahmen möchte die Bundesregierung ihr im
Koalitionsvertrag gestecktes Ziel, „den Anteil regionaler und ökologischer
Erzeugnisse entsprechend unserer Ausbauziele“ zu erhöhen, erreichen?
Ziel der Bundesregierung ist es, die Transformation des Agrar- und
Ernährungssystems zu nachhaltigen Wirtschaftsformen, die noch stärker den
Herausforderungen des Umwelt- und Ressourcenschutzes Rechnung tragen, zu
initiieren und zu fördern. Der Ausbau des ökologischen Landbaus und damit
einhergehend die Stärkung der ökologisch-regionalen Wertschöpfungsketten können
hierzu einen maßgeblichen Beitrag leisten. Deshalb unterstützt die
Bundesregierung auch über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) mit
einem breiten Bündel von förderpolitischen Maßnahmen, die gleichermaßen
auf die Stärkung der Nachfrage- wie auch der Angebotsentwicklung
ausgerichtet sind.
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten (RIWert)“
werden die Wirtschaftsbeteiligten dabei unterstützt, neue Wertschöpfungsketten
aufzubauen und bestehende weiterzuentwickeln. Ergänzend dazu können auch
künftig auf Basis der „Richtlinie über die Förderung von Projekten zur
Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über regionale
Wertschöpfungsketten zur Erzeugung von Bio-Produkten sowie zur Umsetzung von
begleitenden pädagogischen Angeboten (RIGE)“ Aktivitäten auf kommunaler
Ebene unterstützt werden, die über die Besonderheiten der regionalen
Wertschöpfung von Bio-Produkten sowie der ökologischen Wirtschaftsweise
aufklären. Zur Stärkung des Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung dient die
Informationsoffensive „BioBitte – Mehr Bio in öffentlichen Küchen“ sowie die
langjährig etablierte Maßnahme „Bio kann jeder“, die gezielt Kitas und
Schulen adressiert.
Darüber hinaus wird demnächst die Richtlinie zur Förderung von Beratungen
von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (RIBE AHV) veröffentlicht
werden. Kantinen und Restaurants, die ihren Einsatz von Bio-Lebensmitteln
deutlich steigern und sich dahingehend beraten lassen möchten, können sich
einen erheblichen Teil der hierfür entstehenden Kosten erstatten lassen. Zudem
wird intensiv an der Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung (Bio-AHVV)
gearbeitet. Mit der Neuregelung soll zum einen die Teilnahme an der Bio-
Zertifizierung für Kantinen, Restaurants usw. attraktiver werden. Zum anderen
soll durch ein klares Logo für die Verbraucherinnen und Verbraucher ersichtlich
sein, wie hoch der prozentuale Bio-Anteil ist.
Ein wesentliches Instrument zur Stärkung der ökologischen Agrar- und
Ernährungswirtschaft wird die zu einer Strategie der Bundesregierung
weiterentwickelte Zukunftsstrategie ökologischer Landbau sein, an der BMEL aktuell
gemeinsam mit der Bio-Branche und den Ressorts arbeitet. Diese Strategie wird
zahlreiche politische Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
umfassen. Wichtige Elemente werden neben der Erhöhung des Bio-Anteils in
der Außer-Haus-Verpflegung und der Forschung auch die Stärkung der
Nachfrageentwicklung und die Stärkung der regionalen Wertschöpfungsketten sein.
Die Förderung von Unternehmen regionaler Wertschöpfungsketten erfolgt
schon seit langem über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Bundesregierung wird die
bestehenden Maßnahmen überprüfen und wo nötig weiterentwickeln. Aktuell
werden im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der GAK gemeinsam mit den
Ländern Änderungen des Förderbereichs 3A („Verbesserung der Verarbeitungs-
und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“) erarbeitet, die
u. a. auf bessere Fördermöglichkeiten für Investitionen zugunsten regionaler
Wertschöpfungsketten abzielen. Darüber hinaus prüfen Bund und Länder
derzeit im Zuge der Arbeiten zur Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), inwieweit regionale
Wertschöpfungsketten durch eine Anpassung der dortigen Förderregeln künftig
noch besser unterstützt werden können.
Übergeordnetes Ziel eines geplanten Modellregionenwettbewerbs ist es,
Impulse für die Umsetzung einer gesunden und nachhaltigen
Gemeinschaftsverpflegung in Kommunen/Regionen auf Grundlage der DGE-Qualitätsstandards zu
geben und gleichzeitig den Einsatz ökologisch und regional erzeugter
Lebensmittel zu fördern. Das Konzept wird aktuell auf politischer Ebene beraten.
Im Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 18 verwiesen.
15. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung der regionalen
Nachfrage nach Lebensmitteln, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung strebt die Ausweitung einer regionalen und
nachhaltigeren landwirtschaftlichen Erzeugung und Wertschöpfung an. Hierbei kommt der
Stärkung von Qualitätsmärkten und regionalen Vermarktungskonzepten aus
Sicht der Bundesregierung eine hohe Bedeutung zu.
Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) informiert mit verschiedenen
Medien über die Bedeutung von Regionalität und Saisonalität im Rahmen einer
klimabewussten Ernährung. Auch das Bundesinformationszentrum
Landwirtschaft (BZL) transportiert das Thema Regionalität über verschiedene Medien
und Formate an unterschiedliche Zielgruppen.
Im Rahmen der Reform des EU-Beihilferechtes setzt sich das BMEL dafür ein,
dass staatliche und staatlich geförderte Informationskampagnen zu regionalen
Lebensmitteln erleichtert werden.
Darüber hinaus fördert das BMEL im Rahmen mehrerer Förderrichtlinien und
Bekanntmachungen Projekte, die einen Bezug zu regionalen Lebensmitteln
haben und u. a. auch der Stärkung von regionalen Vermarktungskonzepten dienen
können.
Im Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
16. Plant die Bundesregierung Vorgaben für öffentliche Einrichtungen und
deren Gemeinschaftsverpflegungen zur stärkeren Berücksichtigung
regionaler Erzeugnisse?
Entsprechende Vorgaben für die Gemeinschaftsverpflegung sind nicht geplant.
Gemäß Abschnitt 6 des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit „Nachhaltigkeit
konkret in Verwaltungshandeln umsetzen“ (Weiterentwicklung im Kabinett im
August 2021 beschlossen) sowie Nummer 3 der Richtlinien für Kantinen bei
Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinie) haben die angebotenen
Mahlzeiten den Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die
Verpflegung in Betrieben (DGE-Qualitätsstandard) einzuhalten. In diesem wird
auf die Bedeutung saisonal-regional erzeugter Lebensmittel hingewiesen und
deren Einsatz empfohlen.
Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
17. Plant die Bundesregierung eine Förderung der Direktvermarktung,
beispielsweise über ein Bundesprogramm, und wenn nein, warum nicht?
Der Bund fördert die Direktvermarktung bereits im Bereich der
Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen der GAK. Hierdurch
werden Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung unterstützt. Dazu gehören
beispielsweise Fördermöglichkeiten für den Aufbau einer Ab-Hof-Vermarktung
bzw. Hofläden, die Einrichtung eines Hofcafés oder auch die Aufstellung eines
Milchautomaten. Die Durchführung einschließlich der Entscheidung über die
Anwendung dieser Fördermöglichkeiten liegt im Zuständigkeitsbereich der
Länder.
18. Plant die Bundesregierung eine Förderung regionaler
Vermarktungsinitiativen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Regionale Vermarktungsinitiativen werden indirekt mit der institutionellen
Förderung des Bundesverbands der Regionalbewegung e. V. (BRB) gefördert.
Der BRB wird seit 2017 im Rahmen einer Projektförderung und seit 2019 als
institutioneller Zuwendungsempfänger vom BMEL bezuschusst. Im
Haushaltsjahr 2022 beläuft sich die Zuwendung auf 350 000 Euro.
19. Gedenkt die Bundesregierung, kleine und mittlere regionale Betriebe im
Umgang mit Auflagen und Kennzeichnungsvorschriften zu unterstützen,
und wenn ja, wie?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Umsetzung rechtlicher Regelungen
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oft besonders belastet. Daher wird bei
jedem Regelungsvorhaben sowie in der begleitenden praktischen Bewertung
geprüft, ob die Belange von KMU angemessen berücksichtigt sind oder ob
alternative Regelungsansätze in Betracht kommen. Nicht jedes Regelungsziel
erlaubt eine Differenzierung nach Unternehmensgröße.
20. Wann erwartet die Bundesregierung Ergebnisse aus der über den
Bundesverband der Regionalbewegung geförderten Vorstudie „Auflage eines
Bundesprogramms Regionale Wertschöpfung“ (
https://www.fibl.org/de/t
hemen/projektdatenbank/projektitem/project/2026)?
Die genannte Vorstudie wurde nicht aus dem Einzelplan 10 gefördert.
Ergebnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. a) Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um den
Selbstversorgunggrad Deutschlands bei Obst und Gemüse zu erhöhen, und
wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche?
Die Fragen 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet.
Importiertes Obst und Gemüse trägt wie die Erzeugnisse der heimischen
Landwirtschaft zur ganzjährigen Vielfalt des Angebots bei. Manches Obst und
Gemüse lässt sich anderswo ressourcenschonender oder kostengünstiger
herstellen. Ferner können einige Erzeugnisse aufgrund klimatischer Anforderungen
nicht vor Ort erzeugt werden (z. B. Tee, Kakao und Südfrüchte wie Bananen).
Eine Arbeitsteilung ist deshalb insgesamt sinnvoll und ein tragfähiges Modell.
Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren durch den Handel mit
europäischen und internationalen Partnern von einer vielfältigen Auswahl an frischem
Obst, frischem Gemüse und anderen Lebensmitteln, die in ihrer Vielfalt über
das gesamte Jahr verfügbar ist.
Zur Stärkung der Obst- und Gemüse-Erzeuger können sich Erzeuger zu nach
EU-Recht anerkannten Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Mit Hilfe
der Erzeugerorganisationen werden eine Verbesserung der Angebots- und
Vermarktungsstrukturen und damit einhergehend eine Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit und eine Stabilisierung des Selbstversorgungsgrads angestrebt.
Das BMEL strebt die Ausweitung einer regionalen und nachhaltigeren
landwirtschaftlichen Erzeugung und Wertschöpfung an, denn einer regionalen
Erzeugung wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Das BMEL setzt sich daher
an vielen Stellen für die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten ein.
Zugleich sind jedoch auch diversifizierte Handelsbeziehungen sowohl innerhalb
der EU als auch mit Drittstaaten ein wichtiger Beitrag zu einer krisensicheren
Versorgung mit Obst und Gemüse.
22. Was unternimmt die Bundesregierung, um im Handel Lebensmittel aus
heimischem Anbau gegenüber billiger Importware zu unterstützen?
Im Zusammenhang mit dem Thema Fairness in der Lieferkette ist die Stärkung
regionaler Wertschöpfungsketten wiederholt Gegenstand von Gesprächen des
BMEL mit den Akteuren entlang der Kette. Im Rahmen des „Verhaltenskodex
des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber den landwirtschaftlichen Erzeugern“
bekennt sich der Handel zu Regionalvermarktungskonzepten und dem Ziel
einer einheitlichen und verbraucherverständlichen Herkunftskennzeichnung.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Europäische Kommission
darin, sich international für eine verbindliche Stärkung von Umwelt- und
Nachhaltigkeitsbelangen einzusetzen. Die Bundesregierung setzt sich dabei dafür
ein, Kohärenz zwischen den innerhalb der Europäischen Union und den für
Einfuhren geltenden Gesundheits- und Umweltnormen zu erreichen. Wichtig ist
aber auch, dass zugleich die Vorteile des regelbasierten internationalen
Handelssystems erhalten bleiben und wir unsere Verpflichtungen in der WTO
einhalten.
Im Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 7, 23 und 24 verwiesen.
23. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um möglichst rasch eine
umfassende, verbindliche Herkunftskennzeichnung in Deutschland nach
dem Vorbild Frankreichs, Österreichs und Schwedens einzuführen?
In der Vergangenheit haben mehrere EU-Mitgliedstaaten nationale Regelungen
zur Herkunftskennzeichnung erlassen. Zweifel an deren Rechtmäßigkeit
wurden insbesondere bei neu geschaffenen Pflichtangaben diskutiert und teilweise
auch gerichtlich bestätigt.
Im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie plant die Europäische Kommission, die
verpflichtende Herkunftskennzeichnung auszuweiten. Hierzu möchte sie bis
Ende 2022 einen Gesetzesvorschlag für neue Herkunftsangaben innerhalb der
EU vorlegen. Die Bundesregierung unterstützt die Kommission bei diesem
Vorhaben und bevorzugt verpflichtende und einheitliche Regelungen innerhalb der
EU. Für den Fall, dass eine Lösung auf EU-Ebene nicht gelingt, wird das
BMEL eine nationale Regelung auf den Weg bringen.
Darüber hinaus arbeitet das BMEL an einem Entwurf, um bereits EU-weit
bestehende Regelungen national zu erweitern. Eine Erweiterung der bestehenden
Herkunftskennzeichnungspflicht von frischem, gekühltem oder gefrorenem
Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch auf nicht vorverpackte Ware
wird derzeit im BMEL vorbereitet.
24. Welche Initiativen unternimmt die Bundesregierung auf EU-Ebene,
damit eine EU-weit verbindliche Herkunftskennzeichnung eingeführt wird,
die die Herkunft des Lebensmittels jeweils der Region nach
aufschlüsselt?
Die Bundesregierung bevorzugt in Kongruenz zu den bereits bestehenden EU-
Herkunftskennzeichnungsregelungen als verpflichtende Angabe grundsätzlich
die Ausweisung der Herkunftsangabe auf mitgliedstaatlicher Ebene (z. B.
„Deutschland“). Den Lebensmittelunternehmen sollen auf freiwilliger Basis
jedoch auch zusätzlich regionale Angaben ermöglicht werden.
25. a) Geht die Bundesregierung von der Annahme aus, dass die EU-
Kommission ihre Ankündigung, bis Ende des Jahres 2022 einen
Entwurf für eine EU-weit verbindliche Herkunftskennzeichnung
vorzulegen, nicht einhalten wird?
b) Wenn nein, warum hat sie für diesen Fall einen eigenen nationalen
Entwurf für eine verbindliche Herkunftskennzeichnung angekündigt?
Die Fragen 25a und 25b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung rechnet mit der Vorlage eines Legislativvorschlags durch
die Europäische Kommission, wie von dieser angekündigt, bis Ende 2022.
Zur Frage eines nationalen Entwurfs wird auf die Antwort zu Frage 23
verwiesen.
26. Wie schätzt die Bundesregierung den Verordnungsentwurf der EU-
Kommission zur Überarbeitung der EU-Regelungen für geografische
Angaben insbesondere im Hinblick auf die geringe Wahrnehmung und
das Verständnis der Verbraucherinnen und Verbraucher ein?
Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission sieht als wesentliche
Informationsinstrumente die Verwendung von Unionszeichen oder
Unionsangaben auf der Verpackung von Erzeugnissen mit geografischer Angabe sowie
das elektronische Unionsregister der geografischen Angaben (derzeit „e
Ambrosia“) vor. Wie bereits in der derzeit geltenden Verordnung (EU)
Nummer 1151/2012 geregelt, soll es weiterhin Befugnis bzw. Aufgabe der
Erzeugervereinigungen sein, Informations- und Werbemaßnahmen zu verbreiten mit
dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Merkmale des
jeweiligen Erzeugnisses mit geografischer Angabe zu unterrichten. Im Vergleich zur
bisherigen Rechtslage dürfte der Vorschlag der Europäischen Kommission
insgesamt eher geringfügig bis moderat zu einer besseren Wahrnehmung und
einem besseren Verständnis der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen.
27. Welche Auswirkungen hat die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro
ab dem 1. Oktober 2022 nach Ansicht der Bundesregierung auf die
Gewinnung von Erntehelfern, insbesondere für die kleinen und mittleren
landwirtschaftlichen Betriebe?
Saisonarbeitskräfte werden von der Erhöhung des Mindestlohns umfassend
profitieren. Für die Betriebe bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns eine
Steigerung der Attraktivität der Beschäftigungen für ihre Gewinnung von
Saisonarbeitskräften.
28. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen
Bauernverbandes und des Gesamtverbandes der deutschen Land- und
Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (vgl.
https://www.bauernverband.de/pr
esse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/dbv-und-glfa-zur-bund
estagsdebatte-mindestlohn), dass sich die Anhebung des Mindestlohns
auf 12 Euro auch für Erntehelfer auf kleinen und mittelständischen
Betrieben existenzgefährdend auswirken kann, und wenn nein, warum
nicht?
Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weisen insbesondere das
Hotel- und Gaststättengewerbe, die Landwirtschaft und personennahe
Dienstleistungen eine hohe Betroffenheit durch die Mindestlohnerhöhung auf (IAB-
KURZBERICHT 12/2022).
Die geplante Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro zum Oktober 2022 wird
für die diesjährige Erntesaison für die meisten landwirtschaftlichen und
gärtnerischen Sonderkulturbetriebe keine größere Rolle mehr spielen. Somit bleibt
den meisten Betrieben bis zur nächsten Saison eine gewisse Vorlaufzeit, um
sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einzustellen.
Wie sich die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf die Landwirtschaft
auswirken wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.
29. Welche Auswirkungen hat die Neuregelung der mindestlohnrechtlichen
Arbeitszeit-Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte nach
Ansicht der Bundesregierung auf die kleinen und mittelständischen
landwirtschaftlichen Betriebe?
Es ist unklar, auf welche „Neuregelung der mindestlohnrechtlichen Arbeitszeit-
Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte“ die Fragestellerinnen
und Fragesteller rekurrieren. Die Vorschrift des § 17 des Mindestlohngesetzes,
gilt, soweit sie für geringfügig Beschäftigte eine Pflicht zur Dokumentation der
Arbeitszeiten vorsieht, seit ihrer Einführung durch das
Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11. August 2014 unverändert. Mit dem
Mindestlohnerhöhungsgesetz wurden als Folgeänderung zur Erhöhung des gesetzlichen
Mindestlohns auf 12 Euro lediglich die für Ausnahmen von den
Dokumentationspflichten nach §§ 16, 17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geltenden
Schwellenwerte in § 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLo-
DokV) angepasst. Die Anpassung dieser Schwellenwerte kann die
Aufzeichnungspflichten für geringfügige Beschäftigung allenfalls in ihrer Form der
zeitgeringfügen Beschäftigung im Einzelfall betreffen.
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