[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3417 –
Weiterführung der Konzertierten Aktion Pflege
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der steigende Fachkräftemangel in den nichtärztlichen Gesundheitsberufen
wird seit vielen Jahren diskutiert und untersucht. Insbesondere die
Pflegeberufe stehen dabei immer wieder im Fokus.
In der 19. Legislaturperiode hat die Bundesregierung gemeinsam mit den
Ländern, Kommunen, Sozialversicherungsträgern, Gewerkschaften, Berufs- und
Ausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegenden und Arbeitgebern in der
Konzertierten Aktion Pflege (KAP) das Ziel verfolgt, den Arbeitsalltag und
die Arbeitsbedingungen von beruflich Pflegenden zu verbessern. Weiterhin
ging es in der KAP darum, die Ausbildung in der Pflege zu stärken und
weitere, umfassende Maßnahmen zur Entlastung der Pflegefachpersonen sowie zur
besseren Wertschätzung und Bezahlung umzusetzen.
In der KAP sollten die verschiedenen Akteurinnen und Akteure neue Ziele
abstimmen und Programme weiterentwickeln. Außerdem galt es, Ressourcen zu
bündeln, um die Fortentwicklung der Pflege effektiv und effizient
voranzutreiben (
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilunge
n/2019/2-quartal/konzertierte-aktion-pflege.html). Diese Zielsetzung hat auch
in der aktuellen Legislaturperiode nichts von ihrer Aktualität verloren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der vergangenen Legislaturperiode wurde die Konzertierte Aktion Pflege
(KAP) von dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales ins Leben gerufen. Zusammen mit den wichtigsten Akteuren
in der Pflege wurden Maßnahmen zu den Themenbereichen Pflegeausbildung,
Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung, innovative
Versorgungsansätze und Digitalisierung, Gewinnung von Pflegekräften aus
dem Ausland und Verbesserung der Entlohnungsbedingungen in der Pflege
vereinbart. Die Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) aus dem
Jahr 2019 werden kontinuierlich von den jeweiligen Akteuren umgesetzt. Der
aktuelle Stand der Umsetzung der Maßnahmen und die daraus resultierenden
gesetzlichen Neuregelungen können dem zweiten Bericht zum Stand der Um-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3806
20. Wahlperiode 30.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 29. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
setzung der Vereinbarungen der Arbeitsgruppen 1 bis 5 der KAP vom August
2021 entnommen werden (
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/filea
dmin/Dateien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/KAP_Zweiter_Ber
icht_zum_Stand_der_Umsetzung_der_Vereinbarungen_der_Arbeitsgruppen_
1_bis_5.pdf).
Der Bericht zeigt, dass viele der im Juni 2019 beschlossenen Maßnahmen der
Vereinbarungspartner der KAP bereits umgesetzt werden konnten. Einige
Maßnahmen der Vereinbarungspartner konnten allerdings pandemiebedingt noch
nicht abgeschlossen werden. Die beteiligten Bundesministerien werden die
Umsetzung der noch laufenden KAP-Maßnahmen zusammen mit den Partnern
der KAP weiterhin konstruktiv begleiten, auch vor dem Hintergrund
der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP für die 20. Legislaturperiode. Dieser sieht
weitergehende Maßnahmen vor, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege schnell und
spürbar zu verbessern und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Für die aus
der KAP hervorgegangene Ausbildungsoffensive Pflege wurde eine Laufzeit
von 2019 bis 2023 vereinbart.
1. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die aus Sicht der
Fragesteller bestehenden Herausforderung der Gestaltung guter
Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen auch in den nächsten Jahren
umzusetzen?
Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode enthält verschiedene
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege, die in dieser
Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Unter anderem soll das Ziel
erreicht werden, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu
schließen. Die mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
und dem Pflegebonusgesetz im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
eingeführten Regelungen zur Zahlung nach Tarif sollen dieses Ziel unterstützen.
Darüber hinaus werden die Pflegemindestlöhne mit der am 1. Mai 2022 in Kraft
getretenen Fünften Pflegearbeitsbedingungenverordnung bis zum Dezember
2023 in mehreren Schritten deutlich erhöht und der Urlaubsanspruch
ausgeweitet. Auch die Einführung des Personalbemessungsinstruments PPR 2.0 im
Krankenhaus sowie die weitere Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens
in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind Gegenstand des Koalitionsvertrags.
Darüber hinaus enthält der Koalitionsvertrag weitere Maßnahmen zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Dazu gehören unter anderem das
Ziel einer Abschaffung geteilter Dienste, der Einführung von Springerpools
oder ein Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Pflegekräfte mit
betreuungspflichtigen Kindern. Professionelle Pflege soll zudem durch
heilkundliche Tätigkeiten ergänzt und das Berufsbild einer „Community Health
Nurse“ geschaffen werden.
2. Plant die Bundesregierung, die Erkenntnisse aus den im Rahmen der
KAP in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchungen
strukturell in den kommenden Jahren zu verankern, und wenn ja, auf welche
Weise?
Die in Umsetzung von Empfehlungen der KAP beschlossenen
Modellmaßnahmen bzw. in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchungen, wie unter
anderem die Modellprogramme nach § 8 Absatz 3a, 3b und § 125a SGB XI, die
der Spitzenverband Bund der Pflegekassen durchführt, sowie die von der
Bundesregierung im Jahr 2020 in Auftrag gegebene Studie zum
Pflegearbeitsplatz der Zukunft („Arbeitsplatzstudie“) sind noch nicht abgeschlossen. Die
Bundesregierung wird die entsprechenden Ergebnisse systematisch auf weitere
Regelungs- und Umsetzungsbedarfe hin prüfen, sobald diese vorliegen. In diese
Überprüfung ist die Frage einzubeziehen, auf welcher Ebene die Erkenntnisse
umgesetzt werden können. Hier kommen neben der Ebene des Bundes und der
Länder auch die verbandliche oder betriebliche Ebene in Betracht.
Auf den zweiten Bericht zur Umsetzung der Konzertierten Aktion Pflege wird
verwiesen (
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/
3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/KAP_Zweiter_Bericht_zum_Sta
nd_der_Umsetzung_der_Vereinbarungen_der_Arbeitsgruppen_1_bis_5.pdf).
3. Ist eine Neuauflage oder Fortführung der KAP durch die
Bundesregierung geplant?
Falls ja, wie wird das Format dieser Fortführung aussehen?
Falls nein, warum nicht?
Viele der im Juni 2019 beschlossenen Maßnahmen der Vereinbarungspartner
der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurden bereits mit Stand des 2.
Umsetzungsberichts 2021 umgesetzt. Einige Maßnahmen der Vereinbarungspartner
konnten pandemiebedingt noch nicht abgeschlossen werden. Die beteiligten
Bundesministerien werden die Umsetzung der noch laufenden KAP-
Maßnahmen zusammen mit den Partnern der KAP daher weiterhin konstruktiv
begleiten, auch vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags für die 20.
Legislaturperiode, der weitergehende Maßnahmen vorsieht, um die
Arbeitsbedingungen in der Pflege schnell und spürbar zu verbessern und den Pflegeberuf
attraktiver zu machen. Für die aus der KAP hervorgegangene Ausbildungsoffensive
Pflege wurde eine Laufzeit von 2019 bis 2023 vereinbart. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Welche Ziele mit Blick auf die Weiterentwicklung der Pflege und die
Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden bisher von der
Bundesregierung abgestimmt?
Der Stand zur Umsetzung der Konzertierten Aktion Pflege und die daraus
resultierenden gesetzlichen Neuregelungen kann dem zweiten Bericht zum Stand
der Umsetzung der Vereinbarungen der Arbeitsgruppen 1 bis 5 der KAP
entnommen werden (
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dat
eien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/KAP_Zweiter_Bericht_zu
m_Stand_der_Umsetzung_der_Vereinbarungen_der_Arbeitsgruppen_1_bis_
5.pdf).
Ergänzend wurden mit dem Pflegebonusgesetz (Inkrafttreten 30. Juni 2022)
weitere gesetzliche Regelungen zur Zahlung nach Tarif in der Langzeitpflege
ab dem 1. September 2022 sowie ein weiterer Pflegebonus im Jahr 2022 für das
Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege zur Honorierung
von besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie auf den Weg
gebracht.
5. Welche Programme werden zurzeit umgesetzt, und mit welchem
konkreten Erfolg?
Exemplarisch ist seitens der Bundesregierung auf folgende Maßnahmen
hinzuweisen:
Die Bundesregierung begleitet die mit dem
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG, Inkrafttreten Sommer 2021) und dem
Pflegebonusgesetz (Inkrafttreten 30. Juni 2022) zum 1. September 2022 eingeführten
Regelungen zur Bezahlung nach Tarif in der Langzeitpflege. Des Weiteren begleitet
die Bundesregierung die Umsetzung der mit dem GVWG eingeführten
bundeseinheitlichen Personalanhaltswerte beim Pflege- und Betreuungspersonal im
Zuge der Einführung eines wissenschaftlich fundierten
Personalbemessungsverfahrens in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Diese Einrichtungen sollen
damit ab dem 1. Juli 2023 im Durchschnitt deutlich mehr Personal vereinbaren
können. Auch die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege
und Beruf wird aktiv begleitet. So wurden jüngst die entsprechenden
Richtlinien des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen auf Veranlassung des
Bundesministeriums für Gesundheit geändert, um vereinfachte Förderbedingungen für
Maßnahmen in dem von der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung
geförderten Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege“ zu erreichen.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig
verbessert werden, indem Soll-Besetzungen für die Stationen errechnet und
durchgesetzt werden (sogenannte Personalbemessung PPR 2.0). Darüber hinaus
wird die digitale medizinische und pflegerische Versorgung weiterentwickelt
und nachgesteuert (z. B. Stärkung der Nutzerfreundlichkeit von digitalen
Anwendungen, weitere Verbreitung zentraler Anwendungen der
Telematikinfrastruktur).
Zudem hat die Bundesregierung ihre Anstrengungen erheblich verstärkt, mehr
Pflegekräfte aus dem Ausland zu gewinnen (siehe hierzu die Antwort zu den
Fragen 6 und 7).
Die „Ausbildungsoffensive Pflege (2019-2023)“ wird mit dem Ziel fortgeführt,
die Akteure der Pflegeausbildung bei der Schaffung attraktiver
Ausbildungsbedingungen zu unterstützen und die Ausbildungszahlen weiter zu steigern. Zu
den über 100 Einzelmaßnahmen gehören u. a. ein Förderprogramm zur
Unterstützung der Zusammenarbeit der ausbildenden Einrichtungen, umfassende
Öffentlichkeitsmaßnahmen zur Gewinnung Auszubildender und die Aufstockung
des Beratungsteams Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben. Der erste Bericht und weitere Informationen zur
Ausbildungsoffensive Pflege sind auf der Internetseite
www.pflegeausbildun
g.net verfügbar.
Die Akteure der KAP, die nicht der Bundesregierung zuzurechnen sind, setzen
die Vereinbarungen der KAP in eigener Verantwortung kontinuierlich um. Im
Pflegenetzwerk Deutschland, das vom Bundesministerium für Gesundheit
finanziell gefördert wird, besteht die Möglichkeit eines Austausches von
Beschäftigten in der Pflege, so dass u. a. Beispiele guter Praxis für gute
Arbeitsbedingungen und für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbreitet
werden können. Darüber hinaus werden die Förderprogramme und Studien
begleitet (siehe hierzu die Antwort zu Frage 2) und Maßnahmen der
Digitalisierung vorangetrieben (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8). Im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
wurde vereinbart, das Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
weiterzuentwickeln und pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr
Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten zu
ermöglichen.
Die angeführten Maßnahmen zeigen spürbare Erfolge: So hat die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege auch während der
Pandemie zugenommen. Die bereits hohe Zahl der Auszubildenden in den
Pflegeberufen konnte ebenfalls nochmals gesteigert werden. Auch die Löhne in der
Pflege steigen kontinuierlich. In Krankenhäusern wird bereits
überdurchschnittlich gut bezahlt, sowohl im Helfer-, als auch im Fachkraftbereich. Auch die
Bezahlung in der Altenpflege ist in den letzten Jahren überdurchschnittlich
gestiegen. Sie hat mittlerweile bei den Fachkräften das Durchschnittsniveau
überschritten (siehe dazu detailliert:
https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Entgelte_
von_Pflegekraeften_2020.pdf).
6. Trifft die Bundesregierung Maßnahmen, um nachhaltig geeignete
Strukturen zu schaffen, die eine gute Integration von Pflegekräften aus dem
Ausland ermöglichen, und wenn ja, welche?
7. Wenn die Frage 6 bejaht wurde, welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über den Erfolg der bisherigen Integrationsmaßnahmen,
insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen, die
Arbeitszufriedenheit und die Gesundheit der neu angeworbenen ausländischen
Pflegekräfte?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat – auch in Umsetzung von Beschlüssen der KAP –
ihre Anstrengungen erheblich verstärkt, mehr Pflegekräfte aus dem Ausland zu
gewinnen und ihre Integration zu unterstützen. So setzt das gesetzlich
verankerte Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ konkrete Anforderungen
für die ethische Anwerbung und Integration von Pflegekräften aus dem
Ausland und berücksichtigt dabei auch die in Frage 6 und 7 genannten Aspekte.
Inhaber ist das Bundesministerium für Gesundheit, Herausgeber ist das
Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). Weitere Details können der Internetseite
https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de/ entnommen werden. Die
ersten Gütesiegel konnten Anfang 2022 erteilt werden. Am 13. September 2022
war das Gütesiegel an insgesamt 50 Einrichtungen, insbesondere der privaten
Personalvermittlung erteilt. Damit gilt das Gütesiegel bereits jetzt für den
überwiegenden Teil der nichtstaatlichen Anwerbungen. Die Erteilung durch eine
Gütegemeinschaft in Selbstorganisation der Branche gewährleistet ein
aufwandsarmes und zügiges Verfahren sowie eine wirksame Kontrolle der
Einhaltung.
8. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um vor dem Hintergrund der
fortschreitenden Digitalisierung die Chancen zur Arbeitsentlastung in
Gesundheits- und Pflegeberufen zu nutzen und die Risiken für die
Beschäftigten sowie für die Patientinnen und Patienten bzw. für die
Pflegebedürftigen zu minimieren, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung sieht großes Potenzial in der Digitalisierung zur
Entlastung des Personals im Gesundheitswesen und der Pflege sowie zur
Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patientinnen und
Patienten bzw. pflegebedürftigen Menschen. Bereits in der letzten
Legislaturperiode wurden deshalb entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht, z. B.
die Anbindung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege an die
Telematikinfrastruktur (TI), die Weiterentwicklung der elektronischen
Patientenakte und weiterer TI-Anwendungen, die Einführung bzw. Fortentwicklung
digitaler Pflege- und Gesundheitsanwendungen (DiGA und DiPA), die
Einführung digitaler Pflegehilfsmittel, digitaler Pflegeberatung sowie die finanzielle
Unterstützung von Pflegeeinrichtungen bei digitalen und technischen
Anschaffungen, die der Entlastung des Pflegepersonals dienen. Die Umsetzung einer
vollelektronischen Abrechnung in der ambulanten Pflege wurde durch
Einführung eines Konfliktlösungsmechanismus (Schiedsstelle) unterstützt.
Darüber hinaus erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit unter enger
Einbindung relevanter Akteure derzeit eine Digitalisierungsstrategie für das
Gesundheitswesen und die Pflege. Inhalte der Strategie sind neben einer Vision
und Zielen für konkrete Digitalisierungsvorhaben auch die Ausarbeitung von
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales leistet über die unter dem Dach
der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) geförderten betrieblichen Lern-
und Experimentierräume (EXP) wesentliche Beiträge, um digitale Innovationen
im Pflegebereich zu erproben, den Einsatz digitaler Technik in der Pflege
voranzutreiben und damit die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu
verbessern. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen gefördert, um die Akzeptanz
von Digitalisierung in der Pflege und die Beschäftigten im digitalen Wandel zu
unterstützen, z. B. über sogenannte regionale Zukunftszentren oder die
Offensive Gesund Pflegen (
https://www.offensive-gesund-pflegen.de/)
9. Plant die Bundesregierung darüber hinaus Maßnahmen, um die
Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeberufen zu entlasten und die adäquate
Versorgung von Patientinnen und Patienten bzw. der Pflegebedürftigen
sicherzustellen, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
10. Will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen,
dass sicherheits- und gesundheitsrelevante Inhalte bereits in der
schulischen und praktischen Ausbildung angemessen behandelt werden, um zu
verhindern, dass Auszubildende und Berufsanfänger ihre Ausbildung
abbrechen, weil sie an gesundheitlichen Beschwerden leiden, und wenn ja,
welche?
Sicherheits- und gesundheitsrelevante Inhalte sind bereits ausdrücklich
Bestandteil der neuen Pflegeausbildung. So ist es unter anderem Ziel der
Ausbildung, dass die Auszubildenden drohende Überforderungen während der
Ausbildung frühzeitig wahrnehmen und daraus entsprechende Handlungsinitiativen
ableiten sollen (Anlage 1, V., 2., Buchstabe b der Pflegeberufe-Ausbildungs-
und -Prüfungsverordnung, PflAPrV). Daneben sollen sie dazu befähigt werden,
selbstfürsorglich mit sich umzugehen und zur eigenen Gesunderhaltung
beizutragen sowie Unterstützungsangebote wahrzunehmen oder diese am jeweiligen
Lernort einzufordern (Anlage 1, V. 2. Buchstabe c PflAPrV).
Es ist zudem eine Pflicht des Trägers der praktischen Ausbildung dafür zu
sorgen, dass der oder dem Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die
dem Ausbildungszweck und dem Ausbildungsstand entsprechen; die
übertragenen Aufgaben müssen dabei den physischen und psychischen Kräften der
Auszubildenden angemessen sein (§ 18 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes, PflBG).
In Bezug auf die Durchführung von Nachtdiensten in der Ausbildung ist durch
Stundenvorgaben dabei sichergestellt, dass es insofern nicht zu einer
Überforderung der Auszubildenden kommt (§ 1 Absatz 6 PflAPrV). Im Übrigen sind
stets die für Personen unter 18 Jahren geltenden Schutzvorschriften des
Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.
Um drohenden Ausbildungsabbrüchen rechtzeitig zu begegnen, haben sich die
Partner der „Ausbildungsoffensive Pflege (2019 – 2023)“ zu geeigneten
Maßnahmen verpflichtet. Näheres zu den einzelnen Maßnahmen ist dem
Vereinbarungstext der Ausbildungsoffensive Pflege (Handlungsfeld III, 3.1) sowie den
themenzentrierten Umsetzungsberichten dazu zu entnehmen. Der zweite
Bericht wird im November 2022 veröffentlicht. Die Sicherung der
Ausbildungsqualität und des Ausbildungserfolgs wird ein Thema dieses Berichts sein. Alle
Informationen zur Ausbildungsoffensive Pflege sind im Internet abrufbar
(unter:
https://www.pflegeausbildung.net/ausbildungsoffensive-pflege).
Im Rahmen seines gesetzlichen Forschungsauftrags nach § 54 PflBG und § 60
PflAPrV hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ein Projekt zur
Analyse von Maßnahmen zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen in der
Pflege beauftragt. Ziel des Auftrags ist, in einem dreijährigen Projekt Faktoren für
vorzeitige Vertragsauflösungen aus der Perspektive von Auszubildenden,
Betrieben und Bildungsinstitutionen zu analysieren. Darauf aufbauend sollen
präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen entwickelt,
erprobt und iterativ weiterentwickelt werden. Das Projekt läuft bis August
2024. Weitere Information zu dem Projekt sind im Internet verfügbar (unter:
https://www.bibb.de/de/152066.php).
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Anwerbung von ausländischen
Pflegekräften vor dem Hintergrund der 2018 getätigten Aussagen des
damaligen Stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion der SPD Dr. Karl
Lauterbach, die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland sei kein
sinnvoller Plan (
https://www.fuldainfo.de/lauterbach-pflegekraefte-aus-d
em-ausland-kein-sinnvoller-plan/)?
Auf die Antwort zu Frage 12 in der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU – Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der
Krankenhauspflege und Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Drucksache
20/3364) wird verwiesen.
12. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der
Deutschen Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa), und
ist geplant, diese Unterstützung auch künftig fortzuführen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3807 wird verwiesen.
13. Stimmt die Bundesregierung der in Arbeitsgruppe 3 der Konzertierten
Aktion vertretenen Auffassung zu, dass in der ambulanten Pflege eine
Zeitvergütung dazu beitragen kann, eine flexible, passgenaue und
individuell bedarfsgerechte Versorgung zu erreichen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine solche Zeitvergütung
in Verbindung mit einer durch die Pflegefachkräfte selbst bestimmten,
passgenauen Pflege auch dazu beitragen kann, eine flexible, passgenaue
und individuell bedarfsgerechte Versorgung zu erreichen?
Die Vereinbarungstexte und Beschlüsse der KAP wurden von den an der KAP
beteiligten Ressorts mitgetragen. Die Bundesregierung teilt daher auch
grundsätzlich die im entsprechenden Vereinbarungstext formulierten Einschätzungen
zur Zeitvergütung als Möglichkeit der Leistungserbringung in der ambulanten
Pflege.
Die Möglichkeit der Vereinbarung einer Zeitvergütung in der ambulanten
Pflege ist auch bereits gesetzlich verankert. In den meisten Ländern liegen zudem
konkrete Absprachen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten zur
Abrechnung nach Zeitaufwand vor. Auf den zweiten Bericht zur Umsetzung der
Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wird verwiesen
(
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloa
ds/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/KAP_Zweiter_Bericht_zum_Stand_der_Um
setzung_der_Vereinbarungen_der_Arbeitsgruppen_1_bis_5.pdf).
14. Wird die Bundesregierung bestehende und ggf. neue Pilotprojekte
unterstützen, in denen Konzepte zur Umsetzung der Zeitvergütung in der
ambulanten Pflege entwickelt werden sollen?
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen führt Pilotprojekte auch zu Fragen
der Zeitvergütung durch, die aus Mitteln des Förderprogramms im Rahmen des
§ 8 Absatz 3 sowie § 8 Absatz 3a SGB XI finanziert werden. Die
Bundesregierung unterstützt dies. Auf den zweiten Bericht zur Umsetzung der
Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege wird verwiesen (
https://www.bundesgesun
dheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_
Pflege/KAP_Zweiter_Bericht_zum_Stand_der_Umsetzung_der_Vereinbarunge
n_der_Arbeitsgruppen_1_bis_5.pdf).
15. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass
neben den dreijährig examinierten Pflegefachkräften nicht nur Fachkräfte
mit zweijähriger Ausbildung, sondern auch Pflegehelferinnen und
Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung benötigt werden, damit die
Pflegeeinrichtungen den Personalbemessungsschlüssel umsetzen können?
Die Ausbildung zur Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei
Jahre, in Teilzeit bis zu fünf Jahre. Der hohe Bedarf an Pflegehilfskräften mit
Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege ist ein Ergebnis der Studie zur
„Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur
einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach
qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c des Elften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XI) (PeBeM)“. Die Ergebnisse dieser Studie wurden auch in
den mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
festgelegten Personalanhaltswerten in § 113c Absatz 1 SGB XI berücksichtigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]