Ergebnisse des zweiten Stresstests
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und Transnet haben am 5. September 2022 im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse des zweiten Netzstresstests (zweite Sonderanalyse Winter 2022/2023) vorgestellt. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck hat im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse seine Schlüsse aus dem Stresstest dargelegt (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905-stresstest-zum-stromsystem.html). Danach sollen „die beiden AKW Isar 2 und Neckarwestheim bis Mitte April 2023 noch zur Verfügung stehen, um, falls nötig, über den Winter einen zusätzlichen Beitrag im Stromnetz in Süddeutschland 2022/23 leisten zu können.“ Eine einheitliche Auffassung der Bundesregierung zu diesen Erläuterungen des Bundeswirtschaftsministers scheint es bisher nicht zu geben (https://www.tagesschau.de/inland/habeck-stresstest-akw-101.html). Auch die technische Umsetzung eines „Reservebetriebs von Kernkraftwerken“ wird öffentlich infrage gestellt (https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/akw-betreiber-haelt-reservebetrieb-fuer-technisch-nicht-machbar-a-83f0579e-97ef-4939-aac8-9979623c152c).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen50
Schließt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Zielsetzung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, die „Versorgungssicherheit vollumfänglich zu gewährleisten“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905-stresstest-zum-stromsystem.html), aus, dass es infolge der Entscheidungen vom 5. September 2022 zu Versorgungsengpässen kommt?
Wieso wurde im Rahmen der Vorstellung der Ergebnisse am 5. September 2022 nicht der vollständige Stresstest veröffentlicht?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den vollständigen Stresstest ggf. dem Deutschen Bundestag zu übersenden?
Warum wurde im Rahmen des Stresstests vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, keine Prüfung der Aus- und Folgewirkungen für den Klimaschutz in Auftrag gegeben, bzw. warum wurden die Belange des Klimaschutzes beim Stresstest nicht berücksichtigt?
Wie wurde die Lasterhöhung mit Heizlüftern ermittelt, vor dem Hintergrund, dass bei ca. 20 Millionen Haushalten mit Gasheizung (https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2019/10/Meldung/direkt_erfasst_infografik.html#:~:text=48%2C2%20Prozent%20der%2040,deutschen%20Wohnungen%20werden%20so%20beheizt) eine Lasterhöhung um 1,5 GW bzw. 2,5 GW in einer echten Mangelsituation den Fragestellern gering erscheint?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die Ergebnisse ausfallen würden, wenn sich am Status quo der Leistungsbereitstellung durch französische Kernkraftwerke, welche selbst im Extremszenario (+++) immer noch eine Leistung von knapp zwei Dritteln der französischen Kernkraftwerke bereitstellen, im kommenden Winterhalbjahr nichts ändert bzw. wenn sich die Leistungsbereitstellung gegenüber dem Status quo noch einmal verringert, weil sich aktuell 32 von 56 Kernkraftwerken nicht im Leistungsbetrieb befinden und sich damit die Bereitstellung von Energie aus französischer Kernkraft nahezu halbiert hat (https://www.focus.de/politik/ausland/viele-reaktoren-ausser-betrieb-trotz-massig-akws-ploetzlich-ist-die-rede-von-einer-stromkrise-in-frankreich_id_126707071.html), und wenn ja, welche?
Steht das Wetterjahr 2012 nach Kenntnis der Bundesregierung für ein Jahr, in welcher die Witterungsbedingungen für die Bereitstellung von erneuerbaren Energien – auch über die Kälteperiode 2012 hinaus – außergewöhnlich anspruchsvoll waren?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie die Ergebnisse des Stresstests ausfallen würden, wenn auf Basis eines Jahres modelliert würde, in dem die Bereitstellung von erneuerbarer Energie aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen im gesamten Winterhalbjahr unterdurchschnittlich ausfällt, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie die Ergebnisse des Stresstests ausfallen würden, wenn – wie aus Sicht der Fragesteller für anspruchsvolle Simulationsverfahren üblich – auf Basis probabilistischer Verfahren simuliert würde?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie hoch die Einsparungen, die sich durch den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke im Streckbetrieb für die Verstromung von Gas ergeben, wären, wenn Grundlage der Berechnungen nicht – wie im vorliegenden Stresstestergebnis – der Streckbetrieb, sondern ein fortlaufender Leistungsbetrieb wäre?
Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass schon kleine Veränderungen im Angebot aus Sicht der Fragesteller zu großen Preiseffekten führen können, für die Marktpreise von Strom, wenn die drei verbliebenen Kernkraftwerke am 31. Dezember 2022 vom Netz genommen und damit noch einmal 6 Prozent des Stromangebots (https://www.tagesschau.de/faktenfinder/atomenergie-klimawandel-101.html) fehlen werden?
Wurden bei der Entscheidung, die Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim 2 in eine „Einsatzreserve“ zu überführen, die Einschätzungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweise; https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/presse/details/russischer-angriffskrieg-und-energiepreise-verschlechtern-wirtschaftliche-aussichten-dramatisch.html) zu den Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Strompreisentwicklung berücksichtigt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Position zu der Aussage der Wirtschaftsweise Veronica Grimm, die Kernkraftwerke sollten laufen und nicht nur in Bereitschaft sein, wie es aktuell geplant ist, denn „nur dann gibt es einen senkenden Effekt auf den Strompreis“, erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/atom-reserve-wirtschaftsweise-grimm-kritisiert-habecks-atomwende-scharf/28661592.html)?
Ist die Aussage des Bundeswirtschaftsministers Dr. Robert Habeck, dass die AKW-Einsatzreserve „den Risiken der Atom-Technologie und der Sondersituation im Winter 22/23 Rechnung“ trägt, so zu verstehen, dass die von der Kernkraft ausgehenden Risiken (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905-stresstest-zum-stromsystem.html) im Fall der „AKW-Einsatzreserve“ gemindert sind, und wenn ja, inwiefern sind diese nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere im Vergleich zum normalen, gegenwärtigen Betrieb der noch laufenden Kernkraftwerke gemindert?
Was ist unter einer „belastbaren Prüfung des Sicherheitszustandes“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905-stresstest-zum-stromsystem.html) für die „Einsatzreserve“ zu verstehen?
Hat die Bundesregierung eine eigene Position zur Verlautbarung der E.ON-Tochter Preussen Elektra (https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/akw-betreiber-haelt-reservebetrieb-fuer-technisch-nicht-machbar-a-83f0579e-97ef-4939-aac8-9979623c152c), wonach eine Überführung des Atomkraftwerks Isar 2 in eine „AKW-Einsatzreserve“ als technisch nicht machbar eingeschätzt wird, erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln?
Welche kerntechnischen Fachpersonen, z. B. in Form der Reaktorsicherheitskommission, hat die Bundesregierung vor ihrer Entscheidung zur „AKW-Einsatzreserve“ konsultiert?
Wie unterscheidet sich die Betriebsform der „Einsatzreserve“ technisch vom sogenannten Streckbetrieb?
Wieso hat sich die Bundesregierung für die Form der „Einsatzreserve“ entschieden, wenn der sogenannte Stresstest doch explizit von einem Streckbetrieb der Kernkraftwerke ausgeht (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/20220905-sonderanalyse-winter.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 6, 9 ff.)?
Wurde die Betriebsform der „Einsatzreserve“ vorab auf technische Machbarkeit, Sicherheit in der Umsetzung und auf Umsetzbarkeit seitens der Betreiber geprüft?
Welche Indikatoren wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass bislang in Deutschland keinerlei Erfahrungen mit Kernkraftwerken im Reservebetrieb vorliegen, fortlaufend überwachen, um in einer möglicherweise auch kurzfristig auftretenden Mangellage rechtzeitig reagieren zu können?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung in einem Markt mit volatilem Angebot und stark schwankender Nachfrage ein rechtzeitiges Eingreifen mit Kernkraft aus einer „Einsatzreserve“ heraus überhaupt möglich?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Beispiele, etwa in anderen Ländern, für den Betrieb von Kernkraftwerken in einer mit der „Einsatzreserve“ vergleichbaren Art?
Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen dazu angestellt, auf welcher gesetzlichen Grundlage die „Einsatzreserve“ verfassungskonform geregelt werden könnte sowie die bisherige Ausnahmeregelung zum Verzicht auf die Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) gemäß § 19a des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren ggf. verlängert werden könnte, und wenn ja, welche?
Wie geht die Bundesregierung mit den verschiedenen Auffassungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK), das die geplante Einsatzreserve durch eine Verordnungsermächtigung im Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) regeln möchte, und im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das für die Einsatzreserve eine Änderung im Atomgesetz für notwendig erachtet (https://fundscene.com/umweltministerium-atomgesetz-muss-geaendert-werden/), um?
Wie viel Zeit wird nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen einer „kritischen oder fragwürdigen Entwicklung“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905-stresstest-zum-stromsystem.html), der laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dann anschließenden Analyse der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber, der Empfehlung der Bundesnetzagentur, des Legislativvorschlags zur Aktivierung der „AKW-Einsatzreserve“, der Widerspruchsmöglichkeit des Deutschen Bundestages sowie der Wiederanfahrgenehmigung der zuständigen Atomaufsichtsbehörde im schnellsten oder langsamsten Fall vergehen?
Wie viel Zeit wird nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen der in der Frage 25 genannten ergehenden Entscheidung der zuständigen Atomaufsichtsbehörde und der tatsächlichen Stromeinspeisung durch die betreffenden Kernkraftwerke vergehen?
Wie soll nach Einschätzung der Bundesregierung eine mögliche zeitliche Lücke geschlossen werden, um die Netzstabilität zu sichern?
Welche „notwendigen technischen Anforderungen der Atomkraft“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-zweiter-stresstest-massnahmen-sicherung-stromnetz-stabilitat.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 6) müssen bei der Ausgestaltung der „Einsatzreserve“ berücksichtigt werden?
Sind die anstelle des Kernkraftwerks Emsland vorgesehenen zusätzlichen Ölkraftwerke in Form von Kraftwerksschiffen, sogenannte Power-Barges (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-zweiter-stresstest-massnahmen-sicherung-stromnetz-stabilitat.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 6), bereits beschafft worden und einsatzbereit?
Um wie viele schwimmende Ölkraftwerke wird es sich handeln, und wie viel Leistung liefern diese Ölkraftwerke?
Wer sollen die Betreiber dieser schwimmenden Ölkraftwerke sein?
Welche Kosten entstehen für die Beschaffung dieser schwimmenden Ölkraftwerke, und welche Kosten trägt der Bund ggf.?
Mit welchem Öl, aus welchen Herkunftsländern, sollen diese schwimmenden Ölkraftwerke betrieben werden?
Inwiefern wurden bei der Entscheidung für diese schwimmenden Ölkraftwerke Klima- und Umweltaspekte berücksichtigt, und welche Klima- und Umweltfolgen entstehen durch den Einsatz dieser Ölkraftwerke ggf. nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung?
Welche Sicherheitsgefahren gehen ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung von solchen schwimmenden Ölkraftwerken aus?
Wo in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung solche schwimmenden Ölkraftwerke bisher bereits im Einsatz (gewesen)?
Wieso stehen solche Ölkraftwerke, wie vom BMWK mitgeteilt, „für Isar 2 und Neckarwestheim hingegen nicht zur Verfügung“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-zweiter-stresstest-massnahmen-sicherung-stromnetz-stabilitat.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 6)?
Ergibt sich nach Lesart der Bundesregierung aus dem Ergebnis des sogenannten Stresstests die Empfehlung der Übertragungsnetzbetreiber zu einem differenzierten Umgang mit den drei noch laufenden Kernkraftwerken und insbesondere zu einem Nichtbetrieb des Kernkraftwerks Emsland, und wenn ja, aus welcher konkreten Formulierung ergibt sich diese Empfehlung (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/20220905-sonderanalyse-winter.pdf?__blob=publicationFile&v=8; bitte eine konkrete Quelle und Seitenzahl angeben)?
Hat die Bundesregierung bereits eine konkrete Prognose über die Kosten, die für das Vorhalten der „Einsatzreserve“ anfallen, und wenn ja, wie lautet diese (bitte nach Art und Höhe differenzieren)?
Wenn die Frage 38 bejaht wurde, wie unterscheiden sich die Kosten für das Vorhalten der „Einsatzreserve“ von den laufenden Kosten im normalen Betrieb der Kernkraftwerke?
Haben die Betreiber der Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim der Bundesregierung den Betrieb im Rahmen der „Einsatzreserve“ zugesagt?
Welche Gespräche mit den Betreibern der betreffenden Kernkraftwerke wurden zur Frage der Kosten ggf. bereits geführt?
Hat die Bundesregierung bereits einen Regelungsvorschlag für die geplante Erstattung der Kosten für die „Einsatzreserve“ an die Betreiber (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-zweiter-stresstest-massnahmen-sicherung-stromnetz-stabilitat.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 8), und wenn ja, wie lautet dieser?
Hat die Bundesregierung bereits eine Prognose darüber, wie viele Haushaltsmittel für die Kostenerstattung an die Betreiber benötigt werden, und wenn ja, wie lautet diese?
Haben die betreffenden Betreiber der Bundesregierung bereits zugesagt, dass notwendige Personal für die „Einsatzreserve“ vorzuhalten?
Wie unterscheidet sich die notwendige Personalbesetzung nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der „Einsatzreserve“ von der Personalbesetzung im üblichen Kernkraftwerksbetrieb?
Hat die Bundesregierung ihre Entscheidung zu den drei noch laufenden Kernkraftwerken vorab mit den europäischen Partnern abgestimmt?
Wurde der französische Präsident Emmanuel Macron im Rahmen des Austauschs zur Energiekrise mit Bundeskanzler Olaf Scholz am 5. September 2022 (https://www.spiegel.de/wirtschaft/frankreich-und-deutschland-verstaendigen-sich-auf-gegenseitige-hilfe-in-der-energiekrise-a-924b75f8-8289-4a90-910e-f6710aa35217) über die Entscheidung der Bundesregierung zu den Kernkraftwerken in Kenntnis gesetzt?
Wie viele Kohlekraftwerke (in Megawatt) müssen nach Kenntnis der Bundesregierung anstelle der drei laufenden Kernkraftwerke ab Anfang 2023 in den Markt zurückkehren?
Wieso wurde das erste Ergebnis der „Sonderanalyse Winter 2022/2023“ der Übertragungsnetzbetreiber, wie von dem Staatssekretär im BMWK Dr. Patrick Graichen in der Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 31. August 2022 bestätigt, wieder zur Überarbeitung an die Übertragungsnetzbetreiber zurückgegeben, und wer traf diese Entscheidung?
Hat die Bundesregierung vor ihrer Ankündigung des Vorhaltens von Kernkraftwerken in der „Einsatzreserve“ evaluiert, ob dieses Vorhalten rechtlich mit der in § 7 Absatz 1a Nummer 6 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren am 31. Dezember 2022 erlöschenden Berechtigung zum Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim 2 vereinbar ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?