[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3542 –
Wirtschaftspolitische Halbjahresbilanz des Bundesministers für Wirtschaft und
Klimaschutz
1. Wie ist der Stand der Umsetzung des vom Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz Dr. Robert Habeck angekündigten Vorhabens, „eine
sozial-ökologische Marktwirtschaft [zu] entwickeln, die für die
Menschen arbeitet“ (Welt am Sonntag, 29. Mai 2022)?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung hierzu
bislang ergriffen?
Die Fragen 1 und 1a werden zusammen beantwortet.
Jenseits der zahlreichen konkreten Maßnahmen, die die Bundesregierung im
Interesse einer sozial-ökologischen Transformation etwa im Bereich der
Energiepolitik seit Beginn der Legislaturperiode ergriffen hat, hat sie im
Jahreswirtschaftsbericht 2022 bereits grundsätzliche Aussagen zum Leitbild einer
sozialökologischen Marktwirtschaft ausformuliert.
b) Was genau und konkret versteht der Bundeswirtschaftsminister
darunter?
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz plant, sich dazu sowohl
themenspezifisch als auch grundsätzlich zu äußern. Im Jahreswirtschaftsbericht
2022 wurden bereits drei zentrale Elemente zur Weiterentwicklung des
gegenwärtigen Wirtschaftsmodells genannt.
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um den von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck
angekündigten „schrittweisen Abbau von Handelshemmnissen, etwa bei
umweltfreundlichen Waren“ (Welt am Sonntag, 29. Mai 2022) zwischen den
USA und der EU voranzutreiben?
Im Rahmen der Handelspolitik der Europäischen Union setzt sich die
Bundesregierung im Rat fortlaufend dafür ein, den Handel mit Umweltgütern und
-dienstleistungen zu erleichtern. Dies betrifft bilaterale Handelsabkommen der
Europäischen Union (EU), aber auch den Kontext der Welthandelsorganisation
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3904
20. Wahlperiode 07.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 6. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(WTO). So unterstützt die Bundesregierung u. a. die plurilateralen „Trade and
environmental sustainability structured discussions“ in Genf, insbesondere
auch mit Blick auf die Förderung des Handels mit Umweltgütern und -
dienstleistungen. Wie die EU nehmen auch die USA an diesen Diskussionen teil.
Auch im EU-US Trade and Technology Council wird daran gearbeitet,
Barrieren zu beseitigen. So geht es in den Arbeitsgruppen „Technology Standards
(WG 1)“ und „Climate and Clean Tech (WG 2)“ u. a. um Themen wie die
gemeinsame Definition von Standards, wie beispielsweise zur Ladeinfrastruktur
bei Elektromobilität, oder um den Austausch zu möglichen gemeinsamen
Methodologien zur Bestimmung der CO2-Intensität von Produkten/Verfahren.
3. a) Wie ist der Stand der Umsetzung des vom Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck angekündigten Vorhabens, die Abhängigkeit von
China zu verringern, unsere Sicherheitsinteressen stärker zu wahren
und, wenn angezeigt, chinesische Investitionsvorhaben zu untersagen
(Welt am Sonntag, 29. Mai 2022)?
Die Bundesregierung befindet sich im Rahmen der Erarbeitung der gemäß
Koalitionsvertrag vereinbarten nationalen Chinastrategie in einem Prozess der
umfassenden Neubewertung und Neuausrichtung der bilateralen Beziehungen zu
China. Anpassungen des handels- und wirtschaftspolitischen Umgangs mit
China bilden einen integralen Bestandteil der Überlegungen, die u. a. darauf zielen,
durch die Förderung von Diversifizierung, den Abbau kritischer
Abhängigkeiten und die konsequente Berücksichtigung von nationalen Sicherheitsinteressen
bei Unternehmenserwerben und Technologieexporten langfristig die
Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz oder Sicherheitsinteressen Deutschlands und der EU
zu stärken.
b) Wie viele chinesische Investitionsvorhaben (bitte zwischen
Greenfield-Investments und Firmenbeteiligungen bzw. M&A
unterscheiden) wurden seit Amtsantritt bisher geprüft, genehmigt und untersagt
(bitte einzeln auflisten)?
Da sich die Frage auf konkrete Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 ff. der
Außenwirtschaftsverordnung bezieht, sind verfassungsrechtlich geschützte
Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und
Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen
Rückschlüsse auf konkrete Investitionsvorhaben. Unter Abwägung zwischen den
verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die
Bundesregierung die erfragten Informationen zu geführten Investitionsprüfverfahren
als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages übermittelt.*
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
4. Welche konkreten Maßnahmen hat der Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck bisher zur Reform und Weiterentwicklung der
Welthandelsorganisation (WTO) vorgenommen, nachdem sich die
Bundesregierung diese zum Ziel der derzeitigen G7-Präsidentschaft gesetzt hat
(
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2000068/b3d05
1fef6ffc2d04250d17c1efad307/2022-01-21-g7-programm-data.pdf?down
load=1)?
a) Welche konkreten Maßnahmen zur Reform und Weiterentwicklung
der WTO sind überdies geplant, und wann sollen diese umgesetzt
werden?
b) Hält die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen in diesem
Bereich für erfolgversprechend?
Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet.
Nach Jahren der Stagnation befindet sich die WTO im Aufwind. Die 12. WTO-
Ministerkonferenz (10. bis 17. Juni 2022, MK 12) ging mit zahlreichen
multilateralen Beschlüssen zu den Themen Handel und Gesundheit (Pandemie),
Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit (Fischereisubventionen) zu Ende. Mit
Unterstützung der Bundesregierung hat auch die EU erfolgreich darauf
gedrängt, dass MK 12 zum Startschuss für einen strukturierten WTO-
Reformprozess wird. Konkrete Beschlüsse werden bereits für die nächste WTO-
Ministerkonferenz angestrebt (MK 13). Schlüsselthema ist die
Wiederherstellung einer voll funktionsfähigen Streitschlichtung. Denn nur bei effektiver
Durchsetzung von WTO-Regeln besteht auch ein Anreiz, neue zu verhandeln.
Hier haben sich die WTO-Mitglieder verpflichtet, bis 2024 die volle
Funktionsfähigkeit der Streitschlichtung herzustellen. Die Bundesregierung hat im
Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft darauf geachtet, dass sich alle G7-Staaten
weiterhin an dieses Ziel halten. Das G7-Abschlusskommuniqué vom 15. September
2022 bekräftigt dies nunmehr ausdrücklich. Hoffnung macht, dass in der WTO
die USA selbst einen intensiven Diskussionsprozess zum Thema
Streitschlichtung initiiert haben.
Ein wesentliches Kernproblem in der WTO sind Wettbewerbsverzerrungen
durch nicht marktwirtschaftliche Praktiken und Politiken. Auf Initiative der
Bundesregierung hat sich die Gruppe der G7 intensiv mit diesem Thema
befasst und die Notwendigkeit auch von verbesserten internationalen Regeln
anerkannt. Daran wird in der WTO anzuknüpfen sein. Gleiches gilt für den Abbau
von wettbewerbsverzerrenden Agrarsubventionen, der – gemeinsam mit dem
Thema Ernährungssicherheit – ein Schlüsselthema gerade für Entwicklungs-
und Schwellenländer ist.
Ferner gilt es, in der WTO den Nachhaltigkeitsgedanken stärker zu verankern,
auch durch plurilaterale Initiativen, etwa zum Handel mit umweltfreundlichen
Gütern und Dienstleistungen, zur Förderung der Kreislaufwirtschaft oder zur
besseren Integration von Klimamaßnahmen in das multilaterale Handelssystem.
Auch zu diesem Ziel haben sich die G7-Handelsminister im Rahmen des
Abschlusskommuniqués verpflichtet.
5. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen, um das Netz der
deutschen Außenhandelskammern sowie die Gesellschaft für
Außenwirtschaft und Standortmarketing (Germany Trade and Invest) zu stärken,
und wenn ja, welche konkret?
Ja.
Die Bundesregierung stärkt das Netz der deutschen Auslandshandelskammern
(AHK) und die Germany Trade and Invest (GTAI) im Rahmen der vom
Bundestag bewilligten Haushaltsmittel aktiv durch Zuwendungen, mit denen u. a.
der Ausbau der digitalen Infrastruktur und weitere Standorte ermöglicht
werden. Vorgesehen ist insbesondere eine Stärkung der Präsenz in Côte d’Ivoire
und Tansania. Zugleich unterstützt die Bundesregierung das AHK-Netz und die
GTAI dabei, ihr Angebot noch stärker auf Diversifizierung, Dekarbonisierung
und Nachhaltigkeit auszurichten.
6. Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet, um die von
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck angekündigte „Vereinbarkeit von
Familie und Beruf [zu] verbessern, um mehr Menschen, also vor allem
Frauen, die Möglichkeit zu geben zu arbeiten, wenn sie es wollen“, um
dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken (
https://www.
zeit.de/2022/01/robert-habeck-gruene-klimaschutz-windraeder-klimaneut
ralitaet)?
a) Welche Gesetzesinitiativen liegen konkret vor, mit welcher
Auswirkung (konkretes Ziel benennen)?
b) Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seit Amtsantritt von
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck hierfür ergriffen?
Die Fragen 6 bis 6b werden zusammen beantwortet.
Um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken, kommt der
Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit, insbesondere der Erwerbstätigkeit der
Mütter, eine wesentliche Rolle zu. Deutschland hat mittlerweile eine der höchsten
Erwerbstätigenquoten von Frauen in Europa. Allerdings arbeitet gut jede zweite
weibliche Beschäftigte in Teilzeit, verglichen mit nur 11 Prozent der
männlichen Beschäftigten. Ein wesentlicher Grund für den hohen Teilzeitanteil und
die geringere Wochenarbeitszeit bei Frauen sind die Betreuung von Kindern
bzw. familiäre Verpflichtungen. Viele in Teilzeit arbeitende Frauen würden
gerne ihre Arbeitszeit ausweiten. Hier liegt ein Potenzial, das auch im Sinne der
Fachkräftesicherung gehoben werden sollte.
Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS) eine Fachkräftestrategie erarbeitet, die auch
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausführlich aufführt. Die
Kabinettsbefassung ist für Oktober 2022 vorgesehen.
7. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der von Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck angekündigten „Industriestrategie für Deutschland“
((
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/habeck-will-industriestrategie-fu
er-deutschland-17952002.html)?
a) Welche konkreten Gespräche und mit wem aus der Industrie gab es
hierzu?
b) Wann soll die Strategie der Öffentlichkeit vorgestellt werden?
c) Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen?
Die Fragen 7 bis 7c werden zusammen beantwortet.
Bundesminister Dr. Robert Habeck hat im April 2022 mit Vertreterinnen und
Vertretern der Branchen Photovoltaik, Windkraft und Stromnetze bei einem
„Roundtable zum Ausbau der Produktionskapazitäten für die Energiewende in
Deutschland und Europa“ u. a. die Potenziale der Fertigung am Standort in
Deutschland und notwendige industriepolitische Rahmenbedingungen erörtert.
Das Erreichen der Klimaziele erfordert einen deutlich verstärkten und
beschleunigten Ausbau der Produktionskapazitäten für die Energiewende. Ziel ist
der (Wieder-)Aufbau industrieller Wertschöpfung in diesem Bereich, um die
technologische Souveränität für die Energiewende und die zukünftige
Energieversorgung zu erlangen. Zentrale Voraussetzung hierfür ist die Schaffung der
erforderlichen Rahmenbedingungen.
Es wurde daher im Rahmen des Roundtable vereinbart, die Situation in den
einzelnen Branchen im Rahmen eines Stakeholderdialogs zunächst zu analysieren,
um dann geeignete Handlungsoptionen zu erarbeiten. Der Dialog ist im Juli
2022 gestartet. Erste Ergebnisse des Stakeholderprozesses werden für Oktober
erwartet – bis zum Jahresende werden konkrete Handlungsempfehlungen
erarbeitet.
8. Wie ist der Umsetzungsstand des Vorhabens „Transformation der
Automobilwirtschaft“?
a) Mit welchen Maßnahmen sollen die „Wertschöpfungsketten
nachhaltiger und robuster“ werden, wie vom Parlamentarischen
Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Michael
Kellner angekündigt (
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemit
teilungen/2022/06/20220628-expertenkreis-transformation-der-auto
mobilwirtschaft-nimmt-die-arbeit-auf.html, 28. Juni 2022)?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Der Expertenkreis Transformation der Automobilwirtschaft hat fünf
Arbeitsgruppen eingesetzt, um weitere Expertise in den Prozess einzubeziehen. Die
Arbeitsgruppen haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. Der Expertenkreis soll
ziel- und adressatenorientierte Handlungsempfehlungen an die Politik, die
Wirtschaft und die Gesellschaft entwickeln. Die Bundesregierung erwartet im
Laufe des nächsten Jahres erste Ergebnisse. Die Transformation der
Automobilwirtschaft ist in vollem Gange. Die Nachfrage nach elektrischen Pkw ist
hoch. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2022 erreichten
batterieelektrische Fahrzeuge/Plug-In-Hybride (BEV/PHEV) einen Marktanteil bei den
Neuzulassungen von 24,9 Prozent (358 670 Pkw).
b) Wie soll das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Pkws auf der
Straße bis 2030 erreicht werden?
In welchen Überprüfungsschritten ist dies angelegt?
Um das Bestandsziel von 15 Millionen batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV)
in 2030 erreichen zu können, sind in einem ganzheitlichen Maßnahmenbündel
neben dem Umweltbonus, der CO2-Flottenregulierung und dem CO2-Preis bei
Kraftstoffen zusätzliche Maßnahmen mit einer hohen Lenkungswirkung hin
zu vollelektrischen Fahrzeugen erforderlich. Die Zielerreichung wird laufend
überprüft.
c) Wie viele vollelektrische Pkws fahren aktuell bereits auf
Deutschlands Straßen?
Zum 1. Juli 2022 sind 756 517 vollelektrische Fahrzeuge und 684 057 Plug-In-
Hybride in Deutschland zugelassen. In Summe macht dies 1 440 574
Elektrofahrzeuge aus.
9. Wie ist der Stand der Umsetzung des angekündigten Vorhabens zur
Einführung von sogenannten Differenzverträgen für die Industrie
(DER SPIEGEL, 22. Januar 2022)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen?
Zu den Klimaschutzverträgen wurde zuletzt ein Interessenbekundungsverfahren
durchgeführt, in dem Unternehmen aufgefordert waren, Skizzen von Projekten
einzureichen, die für eine Förderung durch Klimaschutzverträge in Betracht
kommen. Das Interessenbekundungsverfahren wurde Ende Mai abgeschlossen.
Aktuell wird auf dieser Grundlage die Förderrichtlinie erarbeitet und
anschließend der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt.
10. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorhaben der deutschen Industrie,
auf eine innovative mobile Startplattform für kleine Trägerraketen in der
Nordsee zu setzen?
Sind die Äußerungen der Koordinatorin für die deutsche Luft- und
Raumfahrt so zu verstehen, dass die Bundesregierung den Betrieb einer
mobilen Startplattform in der Nordsee ablehnt (
https://www.welt.de/regi
onales/niedersachsen/article237492123/Stockt-der-Countdown-fuer-den-
Nordsee-Raumfahrtbahnhof.html)?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung hierzu?
Die Bundesregierung steht der Idee eines kommerziellen Weltraumbahnhofs
offen gegenüber. Ein solcher Weltraumbahnhof muss aber immer als Teil eines
Ganzen betrachtet werden; darum muss ein solcher Startplatz auch nicht
zwangsläufig in Deutschland liegen. Am Ende ist es der Wettbewerb unter den
Startplätzen, der zeigen wird, welcher Standort sich durchsetzen kann.
Ein Startplatz, bei dem von einem Schiff auf der Nordsee aus gestartet werden
sollte, ist ein privatwirtschaftlicher Vorschlag. Jeder kommerzielle
Startplatzbetreiber muss darauf achten, ein marktfähiges Angebot zu entwickeln. Zudem
sind alle regulatorischen Vorgaben, einschließlich der Prüfung, ob eine
Nutzungskonkurrenz in der Nordsee mit Windenergie vorliegt, einzuhalten.
11. a) Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung zur
Vermeidung von Weltraumschrott, und wann ist mit konkreten Schritten zu
rechnen?
b) Sind die Äußerungen der Koordinatorin für die deutsche Luft- und
Raumfahrt so zu verstehen, dass die Bundesregierung hier
Förderprogramme vorsieht (
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ohne-russla
nd-ins-all-wir-muessen-jetzt-nicht-alles-komplett-allein-machen/284
19024.html), und wenn ja, welche?
Die Fragen 11a und 11b werden zusammen beantwortet.
Die staatlichen Missionen im nationalen wie internationalen/ESA-Bereich
beinhalten schon heute gezieltes Deorbiting am Ende der Missionsdauer, um
Weltraumschrott zu vermeiden.
Auf nationalem Level betreibt Deutschland das Weltraumlagezentrum, um
Satellitenbetreibern Dienste zur Kollisionswarnung bereitzustellen, so dass
entsprechende Satelliten einander ausweichen können. Hierdurch werden
Kollisionen und Fragmentierungen vermieden, die andernfalls zu einer erheblichen
Erhöhung von Weltraumschrott führen.
Aus dem Nationalen Programm für Weltraum und Innovation wird u. a. das
Solar Drag Sail gefördert, das ab dem Jahr 2024 dazu eingesetzt werden soll,
CubeSats zu deorbiten.
Im Rahmen des ESA-Space-Safety-Programms werden im ADRIOS-
Programm (Active Debris Removal/In-Orbit Servicing) Technologien
entwickelt. Diese sollen dann genutzt werden, um Weltraumschrott mit einer
Satellitenmission im Erdorbit einzusammeln.
c) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die anstehende neue
Regulierung von Weltraumaktivitäten aus, sei es als Vorlage für ein
nationales Weltraumgesetz oder als Vorstoß für eine europäische
Regulierung entsprechender Aktivitäten?
Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode keine Einigkeit zwischen den
Ressorts zu einem nationalen Weltraumgesetz erzielt werden konnte,
unternimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
hierzu einen neuen Anlauf. Hierfür werden derzeit erste informelle Gespräche mit
den am stärksten betroffenen Ressorts geführt. Der Fortgang der Initiative
hängt maßgeblich von deren Ausgang ab.
12. a) Wie ist der Stand des vom Parlamentarischen Staatssekretär Michael
Kellner beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
angekündigten Vorhabens, bei digitalen Technologien den Technologie-
und Wissenstransfer aus der Spitzenforschung in die Wirtschaft
durch „Investitionen in anwendungsnahe Forschungs- und
Entwicklungsprojekte (F&E)“ zu stärken (
https://www.bmwk.de/Redaktion/
DE/Pressemitteilungen/2022/08/202200830-kongress-tage-der-digita
len-technologien.html, 30. August 22)?
Der Förderaufruf GreenTech Innovationswettbewerb des BMWK (
https://www.
digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/Foerderaufrufe/green_tech/green_
tech.html) wurde am 1. August 2022 veröffentlicht und befindet sich derzeit in
der Bewerbungsphase. Um die Bildung von Konsortien zu unterstützen, wurde
am 21. September 2022 eine Vernetzungsveranstaltung mit Interessierten
durchgeführt. Die Bewerbungsphase endet mit dem Einsendeschluss der
Projektskizzen am 21. Oktober 2022. Es folgen die Begutachtung und die Auswahl
der förderwürdigen Projekte im Rahmen einer Gutachtersitzung sowie
Antragsstellung und Bewilligung der ausgewählten Projekte bis zu den geplanten
Projektstarts am 1. Mai 2023. Der detaillierte Ablauf kann dem Förderaufruf
entnommen werden (
https://www.digitale-technologien.de/DT/Redaktion/DE/Do
wnloads/Publikation/edt_foerderaufruf_green_tech.pdf;jsessionid=ADA324CC
58DE05184E9A4A895D430A32?__blob=publicationFile&v=6).
b) In welche konkreten Forschungs- und Entwicklungsprojekte soll
investiert werden?
Der Förderaufruf GreenTech Innovationswettbewerb befindet sich derzeit noch
in der Bewerbungsphase. Einsendeschluss für Projektskizzen ist der 21.
Oktober 2022. Aussagen über konkrete Forschungs- und Entwicklungsprojekte
können daher derzeit nicht getroffen werden.
13. Wie ist der Stand des von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Franziska Brantner
angekündigten Vorhabens, bei der ökologischen und digitalen
Transformation „insbesondere den Mittelstand in allen Phasen des
Innovationsprozesses mit passgenauen Angeboten und mit innovations- und
investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen“ zu unterstützen (
https://www.
bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/06/20220623-wandel-
durch-innovationen.html, 23. Juni 2022)?
Welche Maßnahmen sind konkret vorgesehen bzw. bereits umgesetzt?
Es ist Ziel und Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, die Innovationspolitik des
BMWK weiterzuentwickeln. Im Rahmen der bestehenden Förderstrukturen
sollen die Entwicklungsschritte von der Idee hin zum Markteintritt noch besser
unterstützt, mithin der Transfer von Ergebnissen aus Forschung und
Entwicklung in den Markt erleichtert werden. Dabei sind Erkenntnisse und Erfahrungen
aus verschiedenen Quellen zu berücksichtigen. Derzeit läuft die
Konzeptionsphase.
Um die ökologische Transformation des Mittelstandes zu mehr Klimaschutz
und Nachhaltigkeit zu unterstützen, hat der Parlamentarische Staatssekretär
Michael Kellner als Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung mit den
Wirtschafts- und Mittelstandsverbänden einen breit angelegten Dialog- und
Arbeitsprozess „Mittelstand, Klimaschutz und Transformation“ gestartet.
Herzstück des Dialogprozesses ist die Erarbeitung eines Aktionsplanes mit
konkreten Maßnahmen zur Unterstützung des Mittelstandes bei der Transformation.
Die Auftaktveranstaltung des Dialogprozesses fand am 1. Juli 2022 statt. In der
zweiten Veranstaltung am 30. September 2022 hat Staatssekretär Michael
Kellner mit über 50 Verbänden über ein Eckpunktepapier zum geplanten
Aktionsplan diskutiert, in dem mögliche Maßnahmen des Aktionsplanes in den
Bereichen Energiepreise, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit, Fachkräfte,
Finanzierung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Kreislaufwirtschaft skizziert
werden. Der Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Unterstützung des
Mittelstandes bei der Transformation ist bis Ende 2022 geplant.
14. a) Wie ist der Stand des von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert
Habeck angekündigten Vorhabens, „kleineren und mittleren
Unternehmen [zu] helfen, Fachkräfte im Ausland zu finden“?
Welche Maßnahmen sind hierfür in Angriff genommen worden?
b) Welche Maßnahmen wurden zum Ausbau der Vorqualifikationen im
Herkunftsland eingeleitet, wie vom Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck angekündigt (Handelsblatt vom 21. Februar 22)?
Wie sind die konkreten Erfolge?
Die Fragen 14a und 14b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mehr Einwanderung von
ausländischen Fachkräften nach Deutschland zu ermöglichen, und befindet sich
derzeit in einem intensiven Austausch zu umfassenden Maßnahmen zur
Erleichterung der Erwerbsmigration. Dazu gehören neben Maßnahmen zur
Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens zur Fachkräfteeinwanderung auch
Erleichterungen bei den Prozessen und Verfahren, Informations- und
Beratungsangebote für Fachkräfte und Unternehmen und zur Sprachförderung im Aus-
und Inland. Die Eckpunkte wird die Bundesregierung im Herbst 2022 vorlegen.
15. a) Wie ist der Umsetzungsstand der von Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck am 27. Juli 22 veröffentlichten Start-up-Strategie,
mit der der Bundeswirtschaftsminister „die Bedingungen für
Startups in Deutschland und Europa verbessern“ und „gleichzeitig
unseren Wirtschaftsstandort stärken“ will (
https://www.bmwk.de/Redakti
on/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220726-start-up-fahrplan-steh
t-kabinett-beschliesst-erste-umfassende-start-up-strategie.html)?
Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 die Start-up-Strategie der
Bundesregierung beschlossen. Die Strategie bündelt die Maßnahmen der
Bundesregierung zur Stärkung des Start-up-Ökosystems in Deutschland und Europa. Die
Strategie ist hier veröffentlicht:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikati
onen/Existenzgruendung/start-up-strategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=14.
Die Bundesregierung wird die Umsetzung mit einem Monitoring eng begleiten
und einen jährlichen Bericht zum Stand der Umsetzung veröffentlichen. Der
erste Bericht wird voraussichtlich im Sommer 2023, das heißt rund ein Jahr
nach dem Kabinettsbeschluss veröffentlicht.
b) Welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Ziel der Bundesregierung ist, die Maßnahmen der Strategie in der laufenden
Legislaturperiode umzusetzen. Einige Maßnahmen wurden bereits umgesetzt,
zum Beispiel hat das BMWK das Modul „Venture Tech Growth Financing“ im
Zukunftsfonds aufgelegt, das jungen technologieorientierten
Wachstumsunternehmen Fremdkapital in Form von sogenannter Venture Debt zur
Unterstützung der späten Wachstumsphase bereitstellt. Außerdem hat das BMWK
zuletzt sechs seiner neun Positionen in den Investitionskomitees des im Herbst
startenden High-Tech Gründerfonds IV mit Frauen besetzt und so zur
Umsetzung der Maßnahme beigetragen, die Beteiligung von Frauen in
Investmentkomitees staatlicher Fonds und Beteiligungsgesellschaften des Bundes zu stärken.
16. Auf welche „zahlreichen Unterstützungsangebote“, auf die der
Parlamentarische Staatssekretär Michael Kellner zum Tag der
Unternehmensnachfolge am 21. Juni 2022 verwies, können Unternehmen auf der Suche
nach Unternehmensnachfolgen setzen (
https://www.bmwk.de/Redaktion/
DE/Pressemitteilungen/2022/06/20220617-bundesweiter-tag-der-unterne
hmensnachfolge-am-21-juni-2022.html, 17. Juni 22; bitte einzeln
auflisten)?
Das BMWK fördert erfolgreiche Unternehmensnachfolgen mit verschiedenen
Maßnahmen und Angeboten wie z. B. den folgenden:
• Die gemeinsam von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem
BMWK betriebene Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change.org ist ein
kostenfreies bundesweites Vermittlungsangebot und die größte
Nachfolgebörse Deutschlands. Sie wurde 2006 ins Leben gerufen und hat seitdem
etwa 19 500 Unternehmensnachfolgen erfolgreich angestoßen. Das Angebot
wird von den Partnern Deutscher Industrie- und Handelskammertag
(DIHK), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Deutscher
Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), deren Mitglieder
Regionalpartner von nexxt-change sind, unterstützt.
• Die Bund-Länder-Task-Force „Unternehmensnachfolge“ (des von der
damaligen Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder beschlossenen Gemeinsamen Programms von Bund und
Ländern für eine leistungsstarke bürger- und unternehmensfreundliche
Verwaltung) setzt sich unter Federführung des BMWK für
Rechtsvereinfachungen bei Unternehmensnachfolgen ein.
• Die Modellprojekte der BMWK-Initiative „Unternehmensnachfolge – aus
der Praxis für die Praxis“ unterstützen sowohl Unternehmerinnen und
Unternehmer, die ihr Unternehmen abgeben möchten, als auch potenzielle
Nachfolgende. Die Angebote der Modellprojekte sind vielfältig. Potenzielle
Nachfolgende können zum Beispiel Nachfolgeakademien nutzen, um sich
Wissen anzueignen oder es aufzufrischen, oder sich in Meisternetzwerken
in Handwerkskammern oder bei speziellen Events, zum Beispiel für Frauen,
austauschen. Einige Modellprojekte haben digitale Unterstützungsangebote
entwickelt, die bundesweit abrufbar sind. Weitere Informationen zu den
einzelnen Modellprojekten und zur Initiative können unter folgenden Links
abgerufen werden:
https://www.rkw-kompetenzzentrum.de/gruendung/unterne
hmensnachfolge/die-modellprojekte/,
https://www.rkw-kompetenzzentru
m.de/gruendung/unternehmensnachfolge/die-initiative/.
17. Was hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bislang
unternommen, um „schnelle und einfache Vergabeverfahren“
sicherzustellen, die Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck für
„essenziell“ hält, insbesondere für Beschaffungen in Krisenzeiten (
https://www.
bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220413-habeck-v
ereinfacht-regeln-fur-offentliche-beschaffungen-im-zusammenhang-mit-
dem-ukraine-krieg.html, 13. April 2022)?
a) Wie ist der Umsetzungsstand bei der angekündigten Reform
öffentlicher Vergabeverfahren?
b) Wie ist der Umsetzungsstand bei der Beschleunigung von
Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr
(Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG)?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.
Das BMWK hat in Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine das Vergaberecht in einer Vielzahl von Aspekten zügig und gezielt
vereinfacht und beschleunigt.
Bereits am 16. März 2022 hat das Bundeskabinett auf Vorlage des BMWK die
Wertgrenze, bis zu der Direktaufträge ohne förmliches Vergabeverfahren
erfolgen können, für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen
Geschäftsbereich erhöht (Bundesanzeiger AT 18.03.2022 B1). Am 13. April 2022
erfolgte ein entsprechender Beschluss für alle Vergabestellen des Bundes für
Beschaffungen, die in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen
die Ukraine stehen (Bundesanzeiger AT 14.04.2022 B1).
Mit Rundschreiben vom 13. April 2022 hat das BMWK zudem eine Vielzahl
von Hinweisen für die Durchführung von eiligen Vergabeverfahren im
Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegeben (
https://www.bmwk.de/Re
daktion/DE/Artikel/Europa/bmwk-rundschreiben-zu-dringlichkeitsvergaben-i
m-zusammenhang-mit-dem-russischen-angriffskrieg-gegen-die-ukraine.html).
Diese geben Beschaffungsstellen des Bundes, der Länder und der Kommunen
als sehr hilfreich eingeschätzte rechtliche und praktische Hilfestellungen,
insbesondere zur Anwendbarkeit und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens
ohne Teilnahmewettbewerb wegen äußerster Dringlichkeit sowie zu
verfahrensfreien Auftragsanpassungen.
Ein erläuterndes Rundschreiben erfolgte zudem kurzfristig am 14. April 2022
zu den Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung.
Diesbezüglich hat das BMWK die Allgemeine Genehmigung Nr. 31 des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 22. Juni 2022 auf den Weg gebracht,
häufige Fragen transparent in einem internetverfügbaren FAQ beantwortet
sowie eine Übersicht und Mustereigenerklärung zur Verfügung gestellt (https://
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/russland-sanktionen-im-bereich-
der-oeffentlichen-beschaffung.html). Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert.
Zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe von
Liefer- und Dienstleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz am 24. Juni 2022 ein Rundschreiben mit Ausführungen zum
geltenden Recht, einschließlich zu Möglichkeiten von Vertragsanpassungen und
Preisgleitklauseln veröffentlicht (
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/
Europa/auslegungsrundschreiben-preissteigerungen-ukr-rus.html). Für den
Bundeshochbau und den Bundesverkehrswegebau haben die jeweils
zuständigen Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und für
Digitales und Verkehr ebenfalls Praxishinweise veröffentlicht.
Zur schnellstmöglichen Sicherstellung der Gasversorgung der Bundesrepublik
Deutschland hat das BMWK zudem das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)
erarbeitet (BGBl. I Nr. 8 v. 31.5.2022, S. 802). Dieses enthält in § 9 LNGG
vielfältige und weitreichende Erleichterungen und Beschleunigungen für
Vergabe- und Nachprüfungsverfahren.
Für eine schnelle Beschaffung von vor allem Militärausrüstung zur
unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr hat das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz zudem das
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) als Federführer für das Vergaberecht in enger
Abstimmung mit dem BMVg verantwortet (BGBl. I Nr. 25 v. 18.7.2022, S. 1078).
Auch dieses enthält wesentliche Erleichterungen und Beschleunigungen sowohl
in den Vergabeverfahren (§§ 3, 4 BwBBG), als auch im vergaberechtlichen
Nachprüfungsverfahren (§§ 5, 6 BwBBG).
Das BwBBG ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Nutzung der
vergaberechtlichen Vereinfachungen obliegt nun den Beschaffungsstellen des
Bundesministeriums der Verteidigung, seines Geschäftsbereichs und den sonstigen in
§ 2 BwBBG genannten Beschaffungsstellen. Die Bundesregierung legt dem
Bundestag auf dessen Entschließung zudem bis Anfang Januar 2023 ein
Konzept für den wehrtechnischen Mittelstand vor (Bundestagsdrucksache 20/2644).
Die Bundesregierung legt dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2024 zudem
einen Bericht vor zum Erreichen des Zwecks des Gesetzes, insbesondere die
Beschleunigung von Beschaffungen für die Bundeswehr, seinen Auswirkungen
auf Wettbewerb und Mittelstandsbeteiligung, den Auswirkungen auf die – und
die Entwicklung der – Zahl rein nationaler Vergaben und ihr Verhältnis zur
Zahl europaweiter Vergaben sowie zu den Auswirkungen auf die Dauer der
Verfahren (Bundestagsdrucksachen 20/2353 und 20/2644).
Das BMWK steht zu all diesen Punkten auch in laufendem Austausch mit
vielfältigen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Die
Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene zudem für dauerhafte vergaberechtliche
Erleichterungen in Krisen ein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
erarbeitet darüber hinaus derzeit allgemeine vergaberechtliche Erleichterungen
und Beschleunigungen, einschließlich durch Digitalisierung.
18. Wie ist der Stand der Arbeiten zu einem neuen Bürokratieabbaugesetz,
das der Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in der 13. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2022 für das laufende Jahr
2022 angekündigt hat („Wir wollen alle so wichtigen Gesetze in diesem
Jahr verabschieden.“, Plenarprotokoll 20/13)?
a) Welche konkreten Abstimmungen gibt es hierzu in der
Bundesregierung, insbesondere auch mit dem Bundesministerium der Justiz?
b) Wann soll ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt werden, um eine
Abstimmung im Parlament noch in diesem Kalenderjahr zu
garantieren?
Die Fragen 18 bis 18b werden zusammen beantwortet.
Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zu
Bürokratieentlastungsgesetzen laufen. In diesem Zusammenhang haben die Erfahrungen in der
Vergangenheit gezeigt, dass spürbare Entlastungen nicht allein mit einem einzelnen
ressortübergreifenden Artikelgesetz erzielt werden können. Vielmehr muss das
im Koalitionsvertrag vorgesehene Bürokratieentlastungsgesetz auch durch
themenspezifische Entlastungspakete unterlegt werden, die gezielt einzelne
Lebenslagen sowie Fallkonstellationen und Investitions-Cases von Unternehmen
adressieren. Hierzu hat die Bundesregierung im laufenden Jahr 2022 bereits
eine Reihe wichtiger Maßnahmen in Gesetzen umgesetzt und auf den Weg
gebracht.
Das BMWK hat mit dem Osterpaket und dem Zweiten Gesetz zur Änderung
des Energiesicherheitsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
zentrale bürokratische Hürden für einen beschleunigten Ausbau der
erneuerbaren Energien abgebaut. Zu den Maßnahmen zählt u. a. die Vereinfachung der
Erhebung und Abrechnung der energiewirtschaftlichen Umlagen, insbesondere
der Wegfall der EEG-Umlage. Gesetzliche Vorgaben zur Digitalisierung und
Standardisierung des Netzanschlussverfahrens sollen u. a. das
„Massengeschäft“ mit Photovoltaik-Dachanlagen erleichtern und beschleunigen. Auch
wurde der Entfall der sogenannten 70-Prozent-Regelung für Photovoltaik-
Neuanlagen bis einschließlich 25 Kilowatt installierter Leistung bereits für
Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 14. September 2022 vorgesehen. Ab dem
1. Januar 2023 wird dies auch auf Bestandsanlagen bis einschließlich 7
Kilowatt installierter Leistung ausgeweitet.
Zudem hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit dem vorgelegten
Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 u. a. zentrale Maßnahmenvorschläge
umgesetzt, die den Ausbau von Solaranlagen insbesondere im privaten Bereich
deutlich beschleunigen und vereinfachen (u. a. Einkommensteuerbefreiung für
Solaranlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt und Senkung der
Mehrwertsteuer für Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf 0 Prozent).
Neben der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen im Energiebereich hat
das BMF zudem wichtige Entlastungen im Steuerbereich auf den Weg
gebracht. So wurden mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 für den Abzug der
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer der bisherige Höchstbetrag in
einen Pauschbetrag umgewandelt, so dass zukünftig die aufwendige Ermittlung
und der Nachweis von Einzelkosten entfallen. Zudem sieht der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates
vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 7) und
zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts eine Änderung der
verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Beschleunigung der Betriebsprüfungen vor – eine
Kernforderung, die immer wieder aus dem Mittelstand gefordert wird.
Das Bundesministerium der Justiz hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur
Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und
zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG) die Digitalisierung des
Gesellschafts- und Registerrechts weiter vorangebracht, indem insbesondere
Online-Beglaubigungen für alle Registeranmeldungen und Online-
Beurkundungen auch in Fällen der GmbH-Sachgründung und der Änderung des
Gesellschaftsvertrages ermöglicht werden.
Mit der Achten Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Entlastungspaket eingebracht,
das zu einer Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft
von 155 Mio. Euro führt. Die Entlastung entsteht aus verschiedenen
Einzelmaßnahmen, u. a. Ablösung des Sozialversicherungsausweises, elektronische
Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, automatisiertes Antrags-
und Bescheinigungsverfahren bei Entsendungen, Anhebung der Bagatellgrenze
für die Erhebung von Säumnisvorschlägen in der Unfallversicherung,
Einbeziehung des Aufenthalts in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bei der
elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Außerdem sieht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes vor, die u. a. den Wegfall von
Informationspflichten beinhaltet. Im Bereich der Schienenverkehrsunfallstatistik sollen
doppelte Informationspflichten gegenüber dem Bund und der EU beseitigt werden.
19. Wie ist der Stand des im Rahmen einer Festveranstaltung von der
Beauftragten für digitale Wirtschaft und Start-ups, Dr. Anna Christmann,
unterstrichenen Vorhabens, „ein Reallabore-Gesetz schaffen zu wollen, das
neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen schafft und einheitliche
und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet“
(
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/05/2022
0531-ausgezeichnete-reallabore.html, 31. Mai 2022)?
Wann soll ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt werden?
Der Start des Umsetzungsprozesses für ein Reallabore-Gesetz ist für das Jahr
2023 vorgesehen. Gleichzeitig laufen bereits fachliche Vorbereitungen und ein
gezielter Austausch mit Stakeholdern und Wissenschaft.
20. Wie genau kommen die geplanten Gaseinsparungen im kommenden
Winter in Höhe von „16 oder 20 Prozent“ zustande, die
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck angekündigt hat (
https://www.berline
r-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/eu-notfallplan-li.250677; bitte
Sektoren einzeln auflisten)?
Die 20 Prozent Gaseinsparung sind ein Zielwert, der nach derzeitiger
Einschätzung erreicht werden muss, um in diesem und im kommenden Winter eine
Versorgungsnotlage zu vermeiden. Die 20 Prozent Einsparung müssen durch
Einsparungen auf Basis rechtlicher Maßnahmen wie auch durch freiwillige
Energiesparmaßnahmen der Haushalte und Unternehmen erreicht werden.
21. a) Welche Parameter werden vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz für die Messung der „Extreme“ des Jahres
betrachtet, und welche Werte der jeweiligen Parameter würden einen
Weiterbetrieb der noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke oder ein
„neues Szenario“ erforderlich machen („Und jetzt schauen wir uns
an, ob dieses Jahr so extrem ist, dass dafür noch mal neu ein Szenario
aufgemacht werden soll.“,
https://www.spiegel.de/politik/robert-habe
ck-schliesst-laengeren-akw-betrieb-nicht-aus-a-1c6ba7b6-de6b-4a7
ab831-752f8d1793c8)?
b) Welche konkreten Maßnahmen würde ein von
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck angesprochenes „neues Szenario“
beinhalten?
Die Fragen 21a und 21b werden zusammen beantwortet.
Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben im Auftrag des BMWK von Mitte
Juli bis Anfang September 2022 in der zweiten Sonderanalyse die Sicherheit
des Stromnetzes für den Winter 2022/23 unter verschärften äußeren
Bedingungen untersucht. Anlass dafür war, dass aufgrund der Dürre im Sommer, des
Niedrigwassers in den Flüssen, des aktuellen Ausfalls rund der Hälfte der
französischen Atomkraftwerke und der seit dem russischen Angriffskrieg auf die
Ukraine insgesamt angespannten Lage auf den Energiemärkten eine Reihe von
Unsicherheitsfaktoren bestehen, die unter bestimmten Umständen zu einer
Kumulation von Risiken führen.
Die Analyse umfasst drei kritische Szenarien (kritisches Szenario +, sehr
kritisches Szenario ++ und Extremszenario +++), die deutlich von den
Referenzszenarien aus den gesetzlich vorgeschriebenen Analysen zur
Stromversorgungssicherheit von Ende April 2022 abweichen. Auch im Vergleich zum ersten
Stresstest vom Mai 2022 wurden die Annahmen zur Kraftwerksverfügbarkeit
und zu Brennstoffpreisen noch einmal deutlich verschärft und je nach Szenario
hochskaliert. Damit liegen der Gesamtbewertung für die
Stromversorgungssituation insgesamt fünf Szenarien zugrunde – vom Basisszenario der gesetzlich
vorgeschriebenen Bedarfsanalyse bis hin zum Extremszenario in diesem
zweiten Stresstest.
Aus der veröffentlichten Kurz- und Langfassung der zweiten Sonderanalyse
können die Abstufungen der verschiedenen Parameter in den Szenarien und die
in den Szenarien erkennbaren Tendenzen abgelesen werden. Die Unterlagen
sind auf
www.bmwk.de sowie
www.netztransparenz.de veröffentlicht.
22. Welchen konkreten Effekt hat der verstärkte Einsatz von Kohle zur
Stromerzeugung im Falle ausbleibender Gaslieferungen aus Russland auf
die Treibhausgasemissionen in Deutschland und das Erreichen der Ziele
des Pariser Klimaabkommens („Auf Kohle greifen wir nur im Notfall
zurück, das kann im Zweifel die Emissionen etwas erhöhen.“,
https://rp-onl
ine.de/politik/deutschland/vizekanzler-robert-habeck-es-gibt-in-der-politi
k-keine-moralisch-einwandfreie-position_aid-67694135; bitte konkrete
Zahlen nennen)?
Inwieweit sich künftig die Emissionen an Treibhausgasen aus der
Stromerzeugung erhöhen, hängt davon ab, wie sich die Stromnachfrage und damit die
Stromerzeugung in Deutschland in den nächsten Jahren entwickeln wird und ob
ein Rückgang der Verstromung bei Gas durch CO2-intensivere Kohle oder aber
durch erneuerbare Energien ausgeglichen wird. Aktuelle Projektionen dazu
sind in der Vorbereitung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass vor allem
ein deutlich beschleunigter Ausbau der Wind- und Solarenergie dazu beitragen
wird, die vorgegebenen Klimaziele von 65 Prozent weniger
Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis 2030 zu erreichen. Entsprechend wurden mit den
Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-
Gesetzes die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich erhöht. Auch
Energieeinsparungen bzw. eine bessere Energieeffizienz tragen dazu bei, den
Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren. Die jährliche Entwicklung der
Emissionen wird zum 15. März des Folgejahres durch das Umweltbundesamt
ermittelt. Die Einhaltung der nationalen Klimaziele – einschließlich der Ziele für den
Sektor Energiewirtschaft – regelt das Bundes-Klimaschutzgesetz.
23. Inwiefern und wie stark wurden die Kapazitäten für Aluminium, Kupfer
und Technologiemetalle für Fotovoltaik-Anlagen, Elektromobilität und
Windräder „rasch“ ausgeweitet, wie vom Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck im Dezember 2021 angekündigt wurde (
https://www.
zeit.de/2022/01/robert-habeck-gruene-klimaschutz-windraeder-klimaneut
ralitaet), und wie haben sich die kurz- und langfristigen Verfügbarkeiten
der genannten Rohstoffe dadurch konkret verändert (bitte mit
Quellenangabe)?
Bei der Antwort von Bundesminister Dr. Robert Habeck handelt es sich nicht
um eine Ankündigung, sondern um eine Feststellung bezüglich des globalen
Handlungsbedarfs. Zitat: „Man muss alle Kapazitäten rasch hochfahren“.
Rohstoffmärkte sind globale Märkte und es bedarf daher weltweiter
Anstrengungen, die Produktionskapazitäten auszuweiten. Viele der für
Transformationentechnologien benötigten Metalle werden gar nicht in Deutschland oder der EU
gewonnen oder verarbeitet. Seit dem Interview sind zudem noch die
Auswirkungen des Angriffskrieges gegen die Ukraine dazugekommen und die
Herausforderungen noch gestiegen. Insofern ist die Einschätzung aus dem Interview
im Dezember 2021 mehr denn je gültig: „Immerhin geht es um eine
beispiellose Transformation mit einer enormen Dynamik, wir werden sicher immer
wieder neue Probleme lösen müssen“.
24. a) Wie ist der Umsetzungsstand bei der vom Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck angekündigten Rohstoffagentur, „damit man nicht
nur die Fabriken hat, sondern auch die Rohstoffe ins Land bekommt“
(
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/habeck-will-industriestrategi
e-fuer-deutschland-17952002.html)?
b) Wie soll sich diese geplante Rohstoffagentur von der Deutschen
Rohstoffagentur unterscheiden?
Die Fragen 24a und 24b werden gemeinsam wie folgt beantwortet.
Die Deutsche Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR) ist die zentrale Informations- und Beratungsplattform zu
mineralischen und Energierohstoffen für die deutsche Wirtschaft. Sie beobachtet
und analysiert die Rohstoffmärkte nach Angebotsrisiken und stellt die
Risikoanalysen den Unternehmen zur Verfügung, sie greift allerdings nicht aktiv in
die Rohstoffversorgung ein.
Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Pandemie und des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Lieferketten ist die Bundesregierung
der Überzeugung, dass der bisherige Ansatz nicht ausreicht, nach dem die
Regierung die Bemühungen der Unternehmen in der Rohstoffversorgung lediglich
flankiert. Es bedarf weiterer staatlicher Instrumente. Entsprechende Beispiele
sind zum Beispiel Länder wie Japan und Südkorea, die jeweils staatliche
Unternehmen bzw. Agenturen gegründet haben, die sich im Unterschied zu der
deutschen Rohstoffagentur aktiv in den Rohstoffmärkten bewegen. Dies geschieht
etwa durch direkte staatliche Beteiligungen an Rohstoffprojekten (Gewinnung,
Weiterverarbeitung und Recycling) oder durch Rohstoffeinkauf für eine
staatliche Lagerhaltung. Die Europäische Kommission schätzt die Problemlage
ähnlich ein und hat einen Gesetzesvorschlag zu kritischen Rohstoffen (Critical
Raw Materials, CRM-Act) für Anfang 2023 angekündigt. Die Bundesregierung
hat gemeinsam mit der französischen Regierung einen ersten Input an die EU-
Kommission zur Ausgestaltung des CRM-Act übersandt und erarbeitet parallel
dazu eigene staatliche Instrumente, die der Erhöhung der Versorgungsicherheit
kritischer Rohstoffe dienen.
25. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung bisher bei ihren
Bemühungen erzielen, im Rahmen des G7-Vorsitzes Deutschlands die G7-
Staaten zum Kern eines Internationalen Klimaclubs zu machen (
https://w
ww.bundesregierung.de/breg-de/suche/rede-von-bundeskanzler-scholz-a
nlaesslich-der-state-of-the-world-sessions-des-weltwirtschaftsforums-da
vos-working-together-restoring-trust-am-19-januar-2022-virtuell--199
9048)?
Unter dem deutschen Vorsitz haben die G7-Mitglieder gemeinschaftlich ihre
Vorstellungen zum künftigen internationalen Klimaclub entwickelt und in einer
G7-Erklärung vom 28. Juni 2022 festgehalten. Die G7-Erklärung enthält eine
klare Absichtserklärung zur Gründung eines Klimaclubs. Dieser soll die
wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris durch eine Beschleunigung
von Klimaschutzmaßnahmen und durch eine ambitioniertere Zielsetzung
unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Industrie, wobei unter
Einhaltung internationaler Regeln Risiken im Hinblick auf die Verlagerung von
CO2-Emissionen emissionsintensiver Güter angegangen werden sollen.
Die inhaltlichen und organisatorischen Vorstellungen der G7-Staaten zum
Klimaclub sollen in den kommenden Wochen im G7-Prozess weiter konkretisiert
werden, u. a. durch die Arbeiten an einer Satzung („terms of references“).
a) Hält sie dieses Ziel bis zum Ende des derzeitigen G7-Vorsitzes
Deutschlands noch für erreichbar?
Die Bundesregierung ist weiterhin entschlossen und engagiert, den
internationalen Klimaclub bis Ende des Jahres ins Leben zu rufen.
b) Welche konkreten Ziele und Maßnahmen sollen besagten
Internationalen Klimaclub auszeichnen und so von anderen Initiativen
unterscheiden?
Die konkreten Ziele und Maßnahmen sind Gegenstand laufender Diskussionen
in der G7, werden aber auf den in der G7-Erklärung zum Klimaclub
formulierten thematischen Schwerpunkten aufbauen. Hierzu gehören u. a. die Förderung
ehrgeiziger und transparenter Klimaschutzmaßnahmen zur Reduzierung der
Emissionsintensität, die Stärkung der Emissionsmessung und -
berichterstattung, die Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen, die gemeinsam
vorangetriebene Dekarbonisierung von Industriezweigen sowie der Ausbau von
Partnerschaften und Kooperation in diesen Feldern. Die Bundesregierung ist
sich mit den G7-Partnern einig, dass der internationale Klimaclub auf
bestehenden Initiativen und der Arbeit relevanter internationaler Organisationen
aufbauen sollte, ohne diese unnötig zu duplizieren.
26. Mit welchen konkreten Maßnahmen des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz sollen gleichwertige Lebensverhältnisse erreicht
werden, die Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck als Ziel
gesetzt hat (DER SPIEGEL, 22. Januar 2022)?
a) Was genau und konkret will er erreichen?
b) Wie ist der Stand der Umsetzung?
Die Fragen 26 bis 26b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung tritt für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen
Regionen ein. Dies umfasst eine Vielzahl von wirtschaftlichen, sozialen und weiteren
Aspekten.
Zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse leistet die regionale
Strukturpolitik der Bundesregierung wichtige Beiträge. Ihr zentrales Instrument, die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW), wird die Bundesregierung ausgehend von den Vorgaben des
Koalitionsvertrages gemeinsam mit den Ländern neu ausrichten. Ziel der GRW-
Neuausrichtung ist es, Herausforderungen wie die Transformation zur
klimaneutralen Wirtschaft, Innovationen, Digitalisierung und betriebliche Produktivität
stärker in die Förderung einzubeziehen. Überprüft werden zudem die
Voraussetzungen, Schwerpunkte und Regelungen der GRW-Förderung. Hierfür
wurden vier thematische Bund-Länder-Arbeitsgruppen eingerichtet und eine
öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich fast 100 Kommunen, Verbände,
Gewerkschaften und weitere Organisationen beteiligt haben. Die
Neuausrichtung soll zum Jahresende 2022 mit einem Beschluss der für die GRW
zuständigen Ministerinnen und Ministern bzw. Senatorinnen und Senatoren des Bundes
und der Länder über den GRW-Koordinierungsrahmen ab 2023 abgeschlossen
werden.
Die Bundesregierung wird auch das „Gesamtdeutsche Fördersystem für
strukturschwache Regionen“ im Verlauf der Legislaturperiode weiterentwickeln. Die
unter diesem Dach gebündelten Programme, zu denen auch die GRW gehört,
sollen umfassender aufeinander abstimmt werden und die Mittel prioritär
dorthin fließen, wo der Nachholbedarf am größten ist. Basierend auf einer Analyse
der Raumwirksamkeit der Programme und einer umfassenden Evaluierung
sollen Vorschläge für eine Weiterentwicklung vorgelegt werden.
27. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der von Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck am 11. Januar 2022 in seiner Eröffnungsbilanz
Klimaschutz angekündigten „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“, mit
der die bestehenden rohstoffpolitischen Strategien gebündelt werden
sollen und zur Senkung des primären Rohstoffverbrauchs beigetragen
werden soll?
Welche konkreten Maßnahmen sind hierzu geplant bzw. bereits
umgesetzt?
Die Erarbeitung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) erfolgt
unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Sie soll in einem breiten
Diskussionsprozess innerhalb der Bundesregierung, mit den gesellschaftlichen
Akteuren und mit der Wissenschaft erfolgen. Sie wird mit einem
Forschungsvorhaben unterstützt. Der Dialogprozess mit einer breiten Einbeziehung der
Akteure soll im Frühjahr 2023 starten und die Strategie im Jahr 2024 beschlossen
werden. Der erste Schritt und Auftakt für diesen Prozess wird ein
Eckpunktepapier sein. Die Eckpunkte sollen bis Ende des Jahres innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt werden, um auf dieser Basis den Dialog mit den Akteuren zu
starten. Mit der Strategie soll Deutschland auch europäisch und international
Impulse setzen.
28. Sind die auf Bundestagsdrucksache 20/1586 vom 28. April 2022
erwähnten Gespräche zwischen dem BMWK, den beteiligten EU-
Mitgliedstaaten sowie mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe hinsichtlich der
Ausgestaltung der European-Tech-Champions-Initiative beendet?
Falls nein, wann werden diese abgeschlossen sein?
Die Gespräche zwischen dem BMF, dem BMWK, den beteiligten EU-
Mitgliedstaaten sowie mit der EIB-Gruppe werden derzeit geführt und sollen bis zum
Jahresende abgeschlossen sein.
29. Sind die auf Bundestagsdrucksache 20/2858 vom 22. Juli 2022
erwähnten Verfahren zur Einsetzung der Geschäftsführung beim Deep-
Tech & Climate Fonds mittlerweile beendet?
Falls nein, wann wird das Verfahren abgeschlossen sein?
Eine der zwei Co-Geschäftsführer-Positionen des DeepTech & Climate Fonds
ist seit dem 1. September 2022 besetzt, die andere soll so schnell wie möglich
besetzt werden.
30. Wie ist der aktuelle Status beim Wachstumsfonds (Modul des
Zukunftsfonds)?
Ist das First Closing schon erfolgt, falls nein, wann soll dieses erfolgen?
Das First Closing ist noch nicht erfolgt und soll im vierten Quartal 2022
erfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]