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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Pläne der Bundesregierung zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

19.10.2022

Aktualisiert

14.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/381305.10.2022

Pläne der Bundesregierung zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse (bis zu zwölf Monaten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2022 jährlich bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen abgeschlossen (bitte tabellarisch entlang der vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie auf Zentren- bzw. Institutsebene auflisten)?

2

Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse (bis zu zwölf Monaten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als Anschlussverträge bzw. sogenannte Kettenverträge in den Jahren 2016 bis 2022 jährlich bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen abgeschlossen (bitte tabellarisch entlang der vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie auf Zentren- bzw. Institutsebene auflisten)?

3

Welche Zielvorgabe bzw. Obergrenze hinsichtlich des Abschlusses von befristeten Arbeitsverhältnissen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in den zuständigen Aufsichtsgremien der außeruniversitären Forschungseinrichtungen vorgegeben?

Wie sieht das BMBF die Entwicklung von befristeten Arbeitsverhältnissen in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen?

4

Plant die Bundesregierung Initiativen für untergesetzliche Regelungen und Vereinbarungen, um Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu einer Begrenzung befristeter Beschäftigungsverhältnisse zu bewegen?

Wenn ja, was ist geplant, wie, und wann erfolgt die Umsetzung?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie können aus Sicht der Bundesregierung Bund und Länder dafür sorgen, dass die Handhabe zur Verhinderung von Kettenverträgen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen besser wird?

6

Welche strukturellen Reformen sind aus Sicht der Bundesregierung an außeruniversitären Forschungseinrichtungen erforderlich, um im Sinne attraktiver Arbeitsbedingungen für mehr Transparenz und die Durchsetzung verbindlicher Richtlinien zu sorgen?

7

Wie sieht der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung hinsichtlich der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) aus (bitte die Meilensteinplanung tabellarisch darlegen)?

8

Was sind die Ziele der Bundesregierung bei der avisierten Novellierung des WissZeitVG?

9

Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass möglichst wenige befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft abgeschlossen werden?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

10

Wie können nach Auffassung der Bundesregierung durch das WissZeitVG die Rechte von befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen und an Instituten oder Zentren von außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestärkt werden?

11

Welche zu schaffenden außergerichtlichen Handlungsoptionen hält die Bundesregierung für sachdienlich, um die Rechte von befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern insbesondere in der Qualifizierungsphase sowie in der Postdoc-Phase zu stärken?

12

Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer Schlichtungsstelle bzw. einer Schiedsstelle, angesiedelt bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), für sachdienlich?

Falls ja, hat die Bundesregierung hierzu Kontakt zur HRK aufgenommen?

Falls nein, warum nicht?

13

Sieht die Bundesregierung grundsätzlich strukturelle Defizite an deutschen Hochschulen, etwa fehlende Department-Strukturen, die entgegen den gesetzlichen Vorgaben des WissZeitVG eine missbräuchliche Befristung von Arbeitsverträgen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern befördern?

Gibt es in dieser Sache Gespräche über Lösungsansätze mit den Ländern?

Falls ja, mit welchen Ergebnissen?

Falls nein, sind etwaige Gespräche in dieser Sache beabsichtigt bzw. bereits terminiert?

14

Sieht die Bundesregierung grundsätzlich Defizite an deutschen Hochschulen hinsichtlich der Befristungspraxis bei Transferbeauftragten, die Schilderungen aus der Praxis zufolge nach Vertragsende regelmäßig zum Abfluss etablierter Netzwerke führen?

Gibt es in dieser Sache Gespräche über Lösungsansätze mit den Ländern?

Falls ja, mit welchen Ergebnissen?

Falls nein, sind etwaige Gespräche in dieser Sache beabsichtigt bzw. bereits terminiert?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der avisierten Novellierung des WissZeitVG, die Schaffung von alternativen Berufswegen nach einer Postdoc-Phase zu verankern?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

16

Hält die Bundesregierung es für zielführend, im Kontext der Personalstruktur der Länder die Unterscheidung zwischen wissenschaftlicher Dienstleistung und Eigenqualifikation vorzunehmen und eine Befristung von Arbeitsverträgen mit Qualifikationsziel zu ermöglichen?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der avisierten Novelle des WissZeitVG eine maximal auf drei Jahre ausgerichtete Befristung der Arbeitsverträge von promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Postdoc-Phase gesetzlich zu verankern und in dessen Folge eine verbindliche Möglichkeit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen, im Anschluss an eine etwaig erfolgte Erprobungs- und Förderphase über den weiteren akademischen Weg entscheiden zu können?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

18

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG die Option zu verankern, eine Lebenszeitprofessur auch über eine Assistenzprofessur zu erreichen – mit und ohne Tenure-Track?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

19

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG je nach Fach bis zu 25 Prozent der Professuren als Tenure-Track auszugestalten, die nach einer positiven Evaluierung in eine Lebenszeitprofessur münden könnten?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

20

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG Beschäftigten, deren befristete Arbeitsverträge über Drittmittel finanziert werden, durch angepasste Vertragslaufzeiten und zusätzliche Überbrückungsbefristungen zwischen zwei Drittmittelprojekten oder durch Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mehr Sicherheit zu ermöglichen?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

21

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG Beschäftigten, deren derzeit noch befristete Arbeitsverträge über Drittmittel finanziert werden, durch sogenannte Pooling-Lösungen, sprich die Schaffung der Möglichkeit einer auf Dauer ausgerichteten Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeiten durch einen Standortwechsels im Rahmen eines Kooperationszusammenschlusses mehrerer Wissenschaftseinrichtungen, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen und auf diese Weise mehr Sicherheit bei der Karriereplanung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ermöglichen?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

22

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG die Qualifikationsphase, die Promotion und Postdoc-Phase umfasst, auf zehn Jahre zu beschränken?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

23

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG neben der Professur grundsätzlich auch auf einer anderen unbefristeten Stelle in Forschung, Lehre oder Wissenschaftsmanagement eine langfristige Beschäftigung zu ermöglichen?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

24

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG ein allgemeines Recht auf eine Dauerstelle für Postdocs bzw. eine Pflicht für die Universitäten, Anschlusszusagen zu erteilen, wie es etwa das Berliner Hochschulgesetz vorsieht, zu verankern?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

25

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG den bisher im deutschen Wissenschaftssystem üblichen Begriff „Nachwuchs“ für alle Abschnitte vor der Professur durch die von der Europäischen Kommission definierten Profile R1 (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor der Professur), R2 (anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Postdoc-Phase), R3 (etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler während der Habilitation, Junior-Gruppenleiter etc. sowie Dauerstellen neben der Professur), R4 (führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Professorinnen und Professoren) zu ersetzen und jeweils gesonderte Karrierestufen zu definieren?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

26

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG verbindliche Vertragslaufzeiten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem Ziel der Qualifikation zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten (Promotion) zu verankern, die die gesamte voraussichtliche Dauer der Promotion umfassen und sich an den in der jeweiligen Disziplin üblichen Promotionszeiten orientieren?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

27

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG einen Mechanismus zu verankern, der dafür sorgt, dass Ausfallzeiten (u. a. Erziehungszeiten, Krankheiten, Pflege etc.) automatisch zu einer der Ausfallzeit entsprechenden Verlängerung der Vertragslaufzeit führt (Nacharbeitszeit)?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

28

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG eine Höchstbefristungsdauer mit dem tatsächlichen Beginn der Promotion von sechs Jahren für Beschäftigte während der Promotionsphase zu verankern, in der die Laufzeiten vorheriger Verträge, etwa als wissenschaftliche Hilfskraft, nicht angerechnet wird sowie eine automatische Verlängerung der Höchstbefristungsdauer bei ggf. auftretenden Ausfallzeiten wegen Eltern-, Pflege- und Krankenzeiten um die Dauer der Abwesenheit zu verankern?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

29

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG den Befristungsgrund der Qualifizierung in der Postdoc-Phase zu streichen?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

30

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG im Sinne einer besseren Planbarkeit eine Mindestvertragslaufzeit zu verankern, die der Laufzeit des Projektes entspricht und eine Untergrenze von 24 Monaten nicht unterschreiten darf?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

31

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG in der Postdoc-Phase eine einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit am gegebenen Projekt und Institut zu ermöglichen, sodass Institutionen die Möglichkeit erhalten, bei der Verfügbarkeit weiterer Mittel die Stelle zu verlängern?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

32

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG in der Postdoc-Phase bei einem Wechsel von Projekt und Institut die Möglichkeit einer erneuten Befristung mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten sowie die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung zu schaffen?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

33

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG in der Postdoc-Phase den Anteil der befristeten Arbeitsverträge an der Gesamtzahl der aus Haushaltmitteln finanzierten Arbeitsverträge über einen zu bestimmenden Richtwert auf institutioneller Ebene zu regeln sowie einen zu bestimmenden Belohnungs- und Sanktionierungsmechanismen zu etablieren?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

34

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG einen etwaigen Richtwert über eine vom BMBF einzurichtende bundesweite Kommission festzulegen, in der alle Statusgruppen entsprechend den von der Europäischen Kommission definierten Profilen R1, R2, R3 und R4 in gleichen Anteilen vertreten sind?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

35

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG für etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die keine Lebenszeitprofessur anstreben, einen dauerhaften Verbleib in der Wissenschaft neben der Professur, etwa in Forschung und Lehre, durch eine Entfristung mit Erreichen des Tenure zu ermöglichen?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

36

Hält die Bundesregierung es für sachdienlich, im Rahmen des WissZeitVG das Aufzeigen einer verbindlichen Perspektive für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verankern, indem bereits vor Vertragsunterzeichnung konkrete Zielkriterien für eine Entfristung vereinbart werden?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

37

Hält die Bundesregierung die Etablierung wissenschaftlicher Dauerstellen neben der Professur für eine substanzielle Verbesserung sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch für Universitäten und Forschungsinstitute?

Falls ja, warum?

Falls nein, warum nicht?

38

Plant die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern Programme im Sinne eines Career-Services für wissenschaftliche Laufbahnen, die auch einen Karrierewechsel von qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern unterstützen, die absehbar keine Professur oder Dauerstellen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erreichen können?

Falls ja, welche Eckpunkte haben die Pläne der Bundesregierung?

Falls nein, warum nicht?

39

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen auf die Haushalte der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch das Hochschulgesetz in Berlin, und wie würde sich eine Anwendung der Berliner Gesetzgebung in anderen Bundesländern auf die Haushalte der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auswirken?

Falls die Bunderegierung darüber keine Kenntnisse hat, plant sie dazu eine Untersuchung bzw. Erhebung?

40

Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen einer Ausweitung einer Entfristung und dem Exzellenzgedanken in der Wissenschaft?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie gedenkt sie, diesen aufzulösen?

Berlin, den 29. September 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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