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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verwendung der Mittel aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz-Konto zur Entlastung bei den Strompreisen

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

01.11.2022

Aktualisiert

09.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/386206.10.2022

Verwendung der Mittel aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz-Konto zur Entlastung bei den Strompreisen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Koalitionsausschuss der Ampelkoalition von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP hat Anfang September 2022 beschlossen (https://www.handelsblatt.com/downloads/28656680/3/entlastungspaket-04-09.2022), sich auf europäischer Ebene für eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen einzusetzen und die daraus resultierenden Erlöse zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für kleine und mittelständische Unternehmen zu nutzen („Strompreisbremse“). Eine Einigung auf europäischer Ebene steht bislang aus. Der weitere Zeitplan wurde bisher nicht kommuniziert. Dementsprechend lassen auch die Entlastungen bei den Stromkosten auf sich warten. Bürger und Unternehmen haben jedoch schon jetzt täglich mit den hohen Energiepreisen zu kämpfen.

Es braucht daher schnelle Entlastungen. Als Fraktion der CDU/CSU haben wir vorgeschlagen (zuletzt auf Bundestagdrucksache 20/3486), die Mittel aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Konto zur Entlastung der Stromkosten einzusetzen, die Netzentgelte für 2023 vollständig auszusetzen und die Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz zu senken.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen haben über viele Jahre mit der EEG-Umlage ihren großen Teil zum Ausbau der Erneuerbaren, der Heimatenergien, beigetragen. Dieses Bürgerprojekt war erfolgreich: Die Stromeinspeisung der erneuerbaren Energien konnte auf bis zu 49 Prozent gesteigert werden (https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-07/erneuerbare-energien-oekostrom-anteil-halbjahr-windenergie). Die Investition der Bürger hat sich somit in mehrfacher Hinsicht ausgezahlt. Gerade in dieser schweren Lage ist es angebracht, nunmehr die Bürger und Unternehmen mit Mitteln aus dem EEG-Topf beim Strompreis zu entlasten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie ist der aktuelle Stand des EEG-Kontos, und welche monatlichen Zuwächse gab es auf dem Konto im Jahr 2022 und insbesondere seit Abschaffung der EEG-Umlage?

2

Welche Prognosen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Strompreise bis Ende 2024 vor, und wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der vorliegenden Prognosen?

3

Welche Entwicklung des EEG-Kontostands erwartet die Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2024, und sind dabei die aktuellen Strompreisentwicklungen, die veränderten Zielstellungen beim Zubau von erneuerbaren Energien sowie die aktuellen Änderungen durch die Neuregelungen im Energiesicherungsgesetz (Bundestagsdrucksache 20/3497) berücksichtigt?

4

Bei welchen Energieträgern in welcher Höhe fallen aktuell die Zuwächse auf dem EEG-Konto an?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung des EEG-Kontos bei Einführung der geplanten Strompreisbremse (https://www.deutschlandfunk.de/200-milliarden-euro-fuer-gas-und-strompreisbremse-100.html) ein?

6

Wie und für welchen Zeitraum berechnet sich die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Belastung des Klima- und Transformationsfonds mit 6,6 Mrd. Euro (Bundestagsdrucksache 20/1025, S. 2) infolge der Abschaffung der EEG-Umlage, und geht die Bundesregierung auch nach aktuellen Berechnungen von diesem Finanzbedarf aus?

7

Wieviel von den im Bundeshaushalt 2022 eingestellten 3,25 Mrd. Euro (Wirtschaftsplan des EKF (Energie- und Klimafonds), Titel 683 07 -643) sind bislang in das EEG-Konto abgeflossen, und, falls erfolgt, auf welcher Grundlage und warum, bzw. falls noch nicht erfolgt, wird es in diesem Jahr noch zu einem Abfluss der Mittel an das EEG-Konto kommen?

8

Welche Mittel im Bundeshaushalt 2023 sind für den Bundeszuschuss an das EEG-Konto vorgesehen, und wie berechnet sich dieser Mittelbedarf?

9

Auf welches Niveau müssten Terminpreise an den Strombörsen sinken, damit, wie vom Bundesministerium der Finanzen kolportiert, „erhebliche zusätzliche Mittel“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/spahn-eeg-umlage-1.5650254?reduced=true) des Bundes an das EEG-Konto erforderlich sind?

10

Welche Mehr- oder Mindereinnahmen aus dem EEG-Konto gegenüber dem aktuellen Stand erwartet die Bundesregierung aufgrund der Änderungen im Rahmen der aktuellen Novelle des Energiesicherungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/3497), etwa zur Biomasse oder den Lärmregelungen im Bereich der Windkraftanlagen?

11

Was genau ist mit der vom Koalitionsausschuss Anfang September 2022 beschlossenen administrativen Abwicklung der Zufallsgewinnabschöpfung auf Basis der „etablierten Zahlungswege aus der EEG-Förderung“ (https://www.handelsblatt.com/downloads/28656680/3/entlastungspaket-04-09.2022; S. 3) gemeint, und wie genau soll diese Lösung funktionieren, und mit welchen Effekten in welcher Höhe auf das EEG-Konto wird gerechnet?

12

Welche Fortschritte hat die Bundesregierung bei der Umsetzung des in der vorhergehenden Frage genannten Abwicklungswegs bereits gemacht?

13

Warum greift die Bundesregierung nicht zunächst auf die bestehenden Mittel aus dem EEG-Konto zurück, bevor zeitaufwendig eine neue Lösung umgesetzt wird?

14

Wie hoch sind aktuell die Netzentgelte, und welchen Anteil des Strompreises machen sie aus, und welche Entwicklungen sind für die kommenden drei Jahre prognostiziert?

15

Welche Rolle hat die angestrebte Höherauslastung der Energieleitungsnetze auf die Entwicklung der Netzentgelte, und werden hier regionale Unterschiede erwartet?

16

Wie plant die Bundesregierung, die Dämpfung der Netzentgelte, wie vom Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, in Aussicht gestellt (https://www.tagesschau.de/inland/lindner-entlastungspaket-strompreisbremse-101.html), zu finanzieren?

17

Welche Gespräche und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung, wie von einem Vertreter des Übertragungsnetzbetreibers Amprion geäußert (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energie-foerdertopf-waechst-auf-17-4-milliarden-euro-was-tun-mit-den-eeg-milliarden/28680592.html), mit den Übertragungsnetzbetreibern zum weiteren Umgang mit dem EEG-Konto und der etwaigen Verwendung der Mittel aus dem EEG-Konto geführt?

18

Könnte die Bundesregierung, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, Mittel aus dem EEG-Konto in den Bundeshaushalt überführen, und hat die Bundesregierung dies bereits und mit welchem Ergebnis geprüft?

19

Müsste zur Verwendung verfügbarer Mittel aus dem EEG-Konto der öffentlich-rechtliche Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit den Übertragungsnetzbetreibern angepasst werden, und ist eine solche Anpassung bereits erfolgt oder in Vorbereitung?

20

Welche Entlastungen, welcher Art und Höhe, beim Strompreis könnten nach Ansicht der Bundesregierung aus den verfügbaren Mitteln im EEG-Konto finanziert werden?

21

Wie ist sichergestellt, dass der Bund Zugriff auf nach einer Schlussabrechnung des EEG-Kontos darauf verbleibende Mittel Zugriff erhält?

22

Welche Pläne hat die Bundesregierung gegenwärtig zur Verwendung von auf dem EEG-Konto verbleibenden Rückständen?

23

Worin liegt aus Sicht der Bundesregierung der konkrete Unterschied zwischen einer Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Stromproduzenten und einer Besteuerung von Übergewinnen (https://www.focus.de/politik/deutschland/steuer-die-so-nicht-heissen-darf-eiertanz-um-uebergewinnsteuer-was-hinter-der-strompreisbremse-steckt_id_140577356.html)?

Berlin, den 5. Oktober 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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