[Antwort
der Bundesregierung
auf die KIeine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3918 –
Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Bildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits seit Jahrzehnten ist die berufliche Bildung aus Sicht der Fraktion der
CDU/CSU ein unerschütterlicher Garant für unseren wirtschaftlichen Erfolg
und für die soziale Kohäsion in unserem Land. Doch nicht erst seit der
Corona-Pandemie steht dieses System unter Druck. Der demografische
Wandel, ein verändertes Bildungsverhalten junger Menschen und nicht zuletzt die
digitale Transformation stellen Ausbildungsbetriebe, berufsbildende Schulen,
ganz besonders aber auch Auszubildende sowie Berufserfahrene vor neue
Herausforderungen und verschärfen den Fachkräftemangel ungemein.
Die gravierende Situation am Ausbildungsmarkt zeigt auch eine kürzlich
veröffentlichte Umfrage der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK;
https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/aus-und-weiterbil
dung/ausbildung/ausbildungsumfrage-22). Laut der Umfrage konnten im
vergangenen Jahr rund 42 Prozent aller IHK-Ausbildungsbetriebe (IHK –
Industrie und Handelskammer) nicht alle ihrer angebotenen Ausbildungsplätze
besetzen – dies ist ein Anstieg um 10 Prozent gegenüber dem letzten
Befragungszeitpunkt. Noch gravierender: Mehr als jeder dritte IHK-
Ausbildungsbetrieb mit offenen Ausbildungsplätzen hat keine einzige Bewerbung erhalten
(ein Anstieg um 36 Prozent, damit waren 27 000 Ausbildungsbetriebe
betroffen).
Um diesen besorgniserregenden Trend zu stoppen und um auf die sich
verändernde Arbeitswelt einzugehen, hat der Deutsche Bundestag im Juni 2018
die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“
eingesetzt. Ein Gremium aus 19 Abgeordneten aller Fraktionen und 19
Sachverständigen aus berufsschulischer Praxis, aus Verbänden, Sozialpartnern und
Wissenschaft hat in 36 Enquete-Sitzungen und rund 90
Projektgruppensitzungen unter Beteiligung externer Fachleuten eine Vielzahl von Empfehlungen
zur digitalen Transformation des beruflichen Bildungssystems erarbeitet und
dem Gesetzgeber nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU damit eine
starke Handhabe gegeben, das berufliche Bildungssystem zukunftsfest
auszubauen, attraktiver zu machen, Bewährtes in der digitalen Transformation zu
erhalten und – als wichtigstes Ziel – Betriebe, Auszubildende und
Berufserfahrene mit dem Rüstzeug auszustatten, um berufliche Innovation zum Teil ihres
Arbeits- und Ausbildungsalltags werden zu lassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4193
20. Wahlperiode 26.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 25. Oktober 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Nimmt die Bundesregierung die Empfehlungen des in der 19.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages beschlossenen Berichts der Enquete-
Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ als
Grundlage für ihre Vorhaben im Bereich der beruflichen Bildung?
a) Falls ja, welche Punkte aus dem Bericht der Enquete-Kommission
geht die Bundesregierung prioritär an (bitte einzeln nach Vorhaben
aufschlüsseln)?
b) Falls nein, warum nicht?
2. Welche Empfehlungen aus dem Bericht der Enquete-Kommission
„Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ hat die Bundesregierung in
der 20. Wahlperiode bereits umgesetzt (bitte jede Maßnahme einzeln
nennen)?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Empfehlungen der Enquete-Kommission sind ein wichtiger Impulsgeber
für das politische Handeln der Bundesregierung. Maßgeblich hierfür ist aber an
erster Stelle der Koalitionsvertrag, der seinerseits Themen der Enquete-
Kommission aufgreift. Zur Umsetzung des Koalitionsvertrags wird auf die
Antworten zu den folgenden Fragen 13, 20, 21, 24 und 26 verwiesen.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die DIHK-Ausbildungsumfrage 2022?
Die Ausbildungsumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags
(DIHK) aus dem Jahr 2022 befasst sich vorwiegend mit der
Ausbildungssituation sowie der Rekrutierung von Auszubildenden in Unternehmen der
Industrie- und Handelskammern (IHK). Die DIHK-Ausbildungsumfrage liefert so
branchenbezogene Einblicke in die aktuelle Lage auf dem IHK-
Ausbildungsstellenmarkt sowie auf die dortige Bewerberlage. Die Ergebnisse der DIHK-
Ausbildungsumfrage weisen in eine ähnliche Richtung wie der jährliche
Berufsbildungsbericht für den bundesweiten Ausbildungsstellenmarkt, der die
wesentliche empirische Grundlage für das berufsbildungspolitische Handeln
der Bundesregierung bildet.
4. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen dafür, dass immer
weniger Betriebe ausbilden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Herausforderungen bei der Besetzung von Ausbildungsstellen stellen einen
zentralen Grund für nachlassende Ausbildungsbeteiligung dar. Darüber hinaus
spielen auch bedarfsbezogene, kosten- und durchführungsbezogene sowie
betriebsstrukturelle Gründe der einzelnen Betriebe eine Rolle.
Die Gründe für eine sinkende Ausbildungsbeteiligung sind daher vielfältig und
lassen sich nicht ausschließlich auf zum Beispiel eine herausfordernde
Bewerberlage oder eine sinkende Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zurückführen.
Das verdeutlicht, dass Herausforderungen bei der betrieblichen
Ausbildungsbeteiligung differenziert zu beleuchten sind und auf berufsbildungspolitischer
Ebene durch unterschiedlich akzentuierte Instrumente und Maßnahmen
adressiert werden müssen.
5. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass
wieder mehr Betriebe ausbilden?
Mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung unterstützt die Bundesregierung
gemeinsam mit Ländern, Wirtschaft und Gewerkschaften den
Ausbildungsmarkt mit dem Ziel, möglichst vielen jungen Menschen, die dieses anstreben,
einen dualen Berufsabschluss zu ermöglichen. Das umfasst auch die
Ermutigung und Aktivierung von Betrieben, im Interesse der Sicherung ihres eigenen
Fachkräftenachwuchses noch ungenutzte Ausbildungspotenziale in den
Ausbildungsmarkt einzubringen. So werden mit gemeinsamen Aktionen wie dem
„Sommer der Berufsausbildung“, mit einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit
und Veranstaltungen sowie Social-Media-Auftritten, auch Betriebe gezielt
angesprochen, um sie für eine (duale) Ausbildung zu gewinnen.
Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) Betriebe bei der Suche nach Auszubildenden, z. B. mit den
„Willkommenslotsen“ oder dem Programm „Passgenaue Besetzung“. Auch
besteht beim BMWK-geförderten „Netzwerk Unternehmen integrieren
Flüchtlinge (NUiF)“ ein wichtiger Teil der Projektarbeit darin, Unternehmen dabei zu
unterstützen, Geflüchtete als Auszubildende zu gewinnen bzw. deren
Ausbildung erfolgreich zu gestalten.
6. Wie will die Bundesregierung das im Bericht der Enquete-Kommission
„Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ benannte Problem
angehen, dass speziell in kleineren Unternehmen nur wenige junge
Menschen mit Behinderung eine betriebliche Ausbildung absolvieren?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt für die Beratung der (kleineren)
Unternehmen in ihrem Arbeitgeber-Service (AG-S) spezifisch ausgebildete
Reha-Berater ein. Diese informieren allgemein und beraten fall-/
personenbezogen die Unternehmen zu Fördermöglichkeiten, z. B. zur behinderungsgerechten
Arbeitsplatzgestaltung und akquirieren betriebliche Ausbildungsplätze für
Menschen mit Behinderungen.
Zudem unterstützen die Beraterinnen und Berater für Berufliche Rehabilitation
und Teilhabe der BA alle ausbildungssuchenden jungen Menschen mit
Behinderungen dabei, unter Berücksichtigung ihrer Eignung, Neigung und
Leistungsfähigkeit sowie ihrer individuellen Förderbedarfe eine Ausbildung zu
absolvieren. Im Fokus steht dabei grundsätzlich die betriebliche Ausbildung.
Die Bundesregierung hat mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz am 1. Januar
2020 das Budget für Ausbildung eingeführt. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz
zum 1. Januar 2022 wurde der persönliche Geltungsbereich auf Menschen mit
Behinderungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
ausgeweitet. Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen in
einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, können über das Budget für
Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung
oder eine Fachpraktiker/-innenausbildung aufnehmen. Es handelt sich um ein
recht neues Leistungsangebot, das sich noch im Etablierungsprozess befindet.
Ziel der Bundesregierung ist es, das Budget für Ausbildung weiter zu stärken
und auszubauen. Hierzu beobachtet die Bundesregierung genau, wie sich das
Budget für Ausbildung entwickelt. Sollten sich aus der laufenden Studie zu
einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für
Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren
Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Handlungsbedarfe beim
Budget für Ausbildung ergeben, wird die Bundesregierung diese eingehend prüfen.
Das Budget für Ausbildung ist nicht auf bestimmte Betriebsgrößen
konzentriert.
7. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung Unternehmen
unterstützen, um die im Bericht der Enquete-Kommission benannten
Potenziale der Digitalisierung für die Ausbildung und Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen noch stärker nutzen zu können?
Die Reha-Spezialisten im AG-S der BA beraten Arbeitgeber auch hinsichtlich
einer Förderung von Assistenzsystemen und technischen Hilfsmitteln, um so
die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere
von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Sinnesbehinderungen,
zu erhöhen. Um die Beratungsbedarfe umfassend decken zu können, kann der
AG-S anlassbezogen den Technischen Beratungsdienst (TBD) der BA
einbeziehen, insbesondere um Arbeits- und Ausbildungsplätze behindertengerecht zu
gestalten. Dabei werden sowohl der Arbeitsplatz als auch dessen Umfeld
begutachtet.
Um insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die über
80 Prozent der Ausbildungen durchführen, zu erreichen, wurde mit den
Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber eine flächendeckende Instanz in § 185a
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) initiiert (in Kraft seit dem
1. Januar 2022). Die Einheitlichen Ansprechstellen beraten die Arbeitgeber bei
der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen und entlasten sie insbesondere bei der Beantragung verschiedener Förder-
und Unterstützungsleistungen. Viele dieser Leistungen können digital beantragt
werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert die digitale
Transformation in der beruflichen Bildung, Ausbildung und Produktion bereits,
indem es u. a. Modellprojekte durch die Ausgleichsfonds finanziert. Hier
arbeiten Forschende, Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen der
Beruflichen Reha an digitalen Lösungen wie Bildung, berufliche Qualifikation und
digitales Arbeiten möglichst barrierefrei gelingen kann.
Ein Beispiel ist das Projekt „Teilhabe 4.0“, das gerade für KMU
Qualifizierungs- und Beratungsangebote sowie technische Unterstützungsangebote, z. B.
in Form von Apps und Best Practice, bietet. So können Berührungsängste
gemindert und Angebote von vornherein barrierefrei zugänglich erarbeitet
werden, anstatt mit hohem Kostenaufwand im Nachhinein tätig werden zu müssen.
Dieses Projekt ist inzwischen sehr fortgeschritten und bietet eine Toolbox
sowie Schulungen an.
Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „EDAL MR 4.0“, in dessen Rahmen an
drei Berufsbildungswerk-Standorten sogenannte Mixed-Reality-Technologien
in der Berufsausbildung erprobt werden. Ziel ist es, ein qualitativ hochwertiges
und multiplizierbares Aus-, Weiter- und Bildungsangebot auf Basis von Mixed
Reality Technologien aufzubauen. Die Ergebnisse des Verbundprojektes sollen
bundesweit übertragbar für andere Leistungserbringer der Beruflichen
Rehabilitation zur Verfügung stehen. Dieses Projekt startete im Januar 2022.
Im Rahmen des Förderprogramms „Digitale Medien in der beruflichen
Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurden
vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2021 18 Vorhaben der
Förderbekanntmachung „Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung“
vom 26. Januar 2017 gefördert. Darunter waren grundlegende Angebote wie
„WayIn – Der Inklusionswegweiser“. Er richtet sich an Arbeitgeber und hat ein
digitales branchenübergreifendes interaktives Informationsangebot zur
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen entwickelt und bereitgestellt.
Ziel ist es, gerade mit Blick auf die digitale Arbeitswelt die Potenziale von
Menschen mit Behinderungen deutlich zu machen. Auf der Webseite von
WayIn finden sich Videos, Materialien und Kontaktdaten zu Fragestellungen
von Gehörlosigkeit über Taubblindheit, Autismus und Mobilitäts-
Einschränkung bis zu Depression und Burn-out oder allgemeinen Lernschwierigkeiten.
Weitere Förderprojekte wie etwa „InKraFT-Inklusion in der beruflichen
Bildung am konkreten Fall der KFZ-Mechatronik mittels Virtual Reality
Technologie“ stellten sich der Aufgabe, mittels digitaler Medien einen beliebten
Ausbildungsberuf auch für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen.
Beide Beispiele zeigen, wie digital gestütztes Lernen neue berufliche Perspektiven
ermöglichen oder im Fall einer erworbenen Behinderung auch den Erhalt der
beruflichen Perspektiven erleichtern kann.
8. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl an Auszubildenden
mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
9. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung der im Enquete-
Bericht thematisierten Befürchtung eines Rückgangs an
Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderungen entgegentreten?
Die Bundesregierung beabsichtigt, über verschiedene Maßnahmen die
Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen und zu
stabilisieren. Sie sieht ein hohes Potenzial in der Qualifizierung und Ausbildung von
Menschen mit Behinderungen, z. B. durch Fachpraktiker/-innenausbildungen in
IT-Berufen. Sie unterstützt hier die Schaffung möglichst bundeseinheitlicher
Regelungen zu Fachpraktiker/-innenausbildungen. Auch die aktuell
beschlossene Fachkräftestrategie der Bundesregierung stärkt die Chancenerweiterung von
Menschen mit Behinderungen.
Die meisten Behinderungen werden während des (Arbeits-)Lebens erworben.
Um vorhandene Expertise nicht zu verlieren, können für diese Personengruppe
auch assistive technische Hilfsmittel den Erhalt der Arbeitsstelle oder eine
Neuintegration ermöglichen. Auch hierzu wird in den Modellprojekten geforscht,
deren Ergebnisse dann über Publikationen, Tagungen und Messen in die Breite
gegeben werden.
Im Rahmen des Programms „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“
wurden u. a. eine Videoreihe "Ausbildung inklusiv gestalten" erstellt. Sie ist auf
dem Portal „überaus“ der Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf“ des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden. In drei jeweils rund
dreiminütigen Videoclips werden sehr niedrigschwellig und in einfacher Sprache
Betriebe angesprochen, die Unterstützung für das Ausbilden von jungen
Menschen mit „Vermittlungshemmnissen“ suchen.
Menschen mit Behinderungen können dazu beitragen, den zunehmenden
Arbeits- und Fachkräftebedarf zu decken. Durch die Zusammenarbeit der BA
mit den relevanten Leistungserbringern in Netzwerken, die Ansprache und
Beratung der Arbeitgeber und die individuelle Förderung von Menschen mit
Behinderungen können Unsicherheiten reduziert und Ausbildungs- und
Beschäftigungschancen eröffnet werden.
10. Plant die Bundesregierung, die Hürden für die inklusive Ausbildung
gerade in kleinen und mittleren Unternehmen zu beseitigen, sodass für eine
Ausbildung nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. § 42r der
Handwerksordnung (HwO) eine „Rehabilitationspädagogische
Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder“ (ReZa) auf rein
freiwilliger Basis erfolgen kann, aber nicht muss, der verbindliche Lehrstoff
gestrafft und das Angebot kostenlos wird?
Menschen mit Behinderungen können in Ausbildungen nach § 66 des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und § 42r der Handwerkerordnung (HwO)
ausgebildet werden, wenn eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf, auch
unter Anwendung eines Nachteilsausgleichs, aufgrund Art und Schwere der
Behinderung nicht möglich ist. Die Hauptzielgruppe der Ausbildungsgänge
nach § 66 BBiG und § 42r HwO sind junge Menschen mit Lernbehinderungen.
Neben der Zielgruppe junger Menschen mit Behinderungen könnte dies auch
einen Mehrwert für andere junge Menschen mit sich bringen.
Das Thema Inklusive Ausbildung wird derzeit unter anderem in einem
sozialpartnerschaftlichen Verfahren adressiert, in dem die Notwendigkeit einer
Anpassung der Ausbildereignungsverordnung bzw. des Rahmenplans für die
Umsetzung der Kurse zur Ausbildung der Ausbilder diskutiert wird.
Im Rahmen des Förderprogramms „Inklusionsstrukturen bei Kammern stärken
– InKas“ konnten Anträge für die Kostenübernahme der
Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung (ReZa) gestellt werden. Dies wurde nur in sehr
geringem Maße nachgefragt, was von den Beteiligten mit der generellen
Überlastungssituation der Corona-Krise erklärt wurde. Daher wird überlegt, eine
weitere Förderung bei erkennbarem Bedarf zu gestalten.
11. Plant die Bundesregierung, die Betriebe, die keine Auszubildenden
finden, zu unterstützen?
a) Falls ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung Betriebe
dabei unterstützen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung unterstützt die Bundesregierung
gemeinsam mit Ländern, Wirtschaft und Gewerkschaften den
Ausbildungsmarkt mit dem Ziel, möglichst vielen jungen Menschen, die dies anstreben,
einen dualen Berufsabschluss zu ermöglichen. Mit dem
Berufsorientierungsprogramm, dem „Sommer der Berufsausbildung“, der Imagekampagne „Die
Duale“, der Initiative „Klischeefrei“ und Beratungsangeboten für
Studienzweifler/-innen wirkt die Bundesregierung darauf hin, möglichst viele junge
Menschen über die Vorteile und Möglichkeiten einer dualen Berufsausbildung zu
informieren und eine Erhöhung der Zahl der Bewerber/-innen für die von den
Unternehmen aktuell angebotenen und noch nicht besetzten Ausbildungsplätze
zu erreichen.
Darüber hinaus hat das BMWK bereits im Jahr 2007 ein Instrument geschaffen,
um der Passungsproblematik auf dem Ausbildungsmarkt entgegen zu wirken.
Mit dem Programm „Passgenaue Besetzung“ werden Berater/-innen an
Handwerkskammern (HWK) und IHK, Kammern der Freien Berufe sowie anderen
Organisationen der Wirtschaft gefördert, die KMU bei der Besetzung ihrer
offenen Ausbildungsstellen mit geeigneten Jugendlichen unterstützen. Die
Berater/-innen wirken dabei von der Ausbildungsbedarfsanalyse im Betrieb bis
hin zu Auswahlgesprächen und Einstellungstests mit.
Mit dem Förderprogramm „Willkommenslotsen“ unterstützt die
Bundesregierung Unternehmen zudem bei der Integration von Geflüchteten in den Betrieb
und fördert damit gezielt die Fachkräftesicherung. Hierfür stehen die
„Willkommenslotsen“ vor, während und nach einer Besetzung von
(Ausbildungs-)Stellen mit Geflüchteten als Ansprechpartner an Kammern und anderen
Organisationen der Wirtschaft im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.
Gleichzeitig leistet das Programm einen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen
Aufgabe der Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt. Die
Bundesregierung plant die Fortführung dieser Förderprogramme.
Zudem unterstützt die Bundesregierung mit dem Kompetenzzentrum für
Fachkräftesicherung (KOFA) Betriebe bei ihrer Fachkräftesicherung. Dazu gehört
auch das Finden von Auszubildenden. Das KOFA stellt den Betrieben
zielgruppengerechte Informationen und Handlungsempfehlungen u. a. zu den Themen
Berufsorientierung, Ausbildungsmarketing und mögliche Rekrutierungswege
bereit.
Der Arbeitgeber-Service (AG-S) der BA unterstützt Ausbildungsbetriebe
entsprechend ihres Bedarfs bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden durch
Vermittlung sowie anlass- und situationsbezogene (Arbeitsmarkt-)Beratung.
Beauftragt der Arbeitgeber den AG-S mit der Unterstützung bei der
Vermittlung geeigneter Bewerber/-innen, werden mit ihm seine Anforderungen und
Bedarfe sowie das Vorgehen bei der Stellenbesetzung vereinbart. Gestaltet sich
die Suche nach geeigneten Auszubildenden schwierig, berät der AG-S zu
alternativen Lösungswegen u. a. zur Möglichkeit einer Verbundausbildung, zur
Nutzung des Programms „Zukunftsstarter“ (Nutzung des Potenzials von
Erwachsenen ab 25 Jahren ohne Berufsabschluss), oder zum Einsatz des
Förderinstruments Einstiegsqualifizierung (EQ).
12. Plant die Bundesregierung, das im August 2020 für Betriebe gestartete
Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ angesichts der weiterhin
bestehenden besonderen wirtschaftlichen Unsicherheiten fortzuführen?
a) Falls ja, wann plant die Bundesregierung, das Programm
fortzuführen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 12b werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hat in der Corona-
Pandemie einen Beitrag dazu geleistet, dass Ausbildungsbetriebe ihre
Ausbildungstätigkeit fortgesetzt haben, obwohl sie in besonderer Weise von den Folgen der
Pandemie betroffen waren, und dass Auszubildende, deren Betrieb
pandemiebedingt insolvent wurde, ihre Ausbildung bei einem anderen Unternehmen
fortsetzen konnten. Die bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten wirken sich –
anders als die ersten Jahre der Pandemie – derzeit nicht spezifisch auf das
Angebot an Ausbildungsstellen und die Ausbildungstätigkeit aus. Daher sieht die
Bundesregierung keinen Anlass, von der im Februar 2022 getroffenen
Entscheidung, das Programm planmäßig auslaufen zu lassen, abzuweichen.
13. Wann wird die Bundesregierung Eckpunkte für die im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte
Ausbildungsgarantie vorlegen, und wann soll diese in Kraft treten?
Die Neuregelungen sollen möglichst im Jahr 2023 in Kraft treten. Ein
Gesetzesentwurf wird hierzu Anfang des kommenden Jahres vorgelegt.
14. Inwieweit dient das österreichische Modell als Vorbild bei den
Überlegungen der Bundesregierung, eine Ausbildungsgarantie auch in
Deutschland einzuführen?
Die Einführung einer Ausbildungsgarantie in Deutschland erfolgt unter
Einbeziehung der bereits vorhandenen Strukturen und Unterstützungsangebote, die
sich bereits über Jahre bewährt haben. Diese werden in die
Ausbildungsgarantie integriert und um neue Elemente erweitert. Das österreichische Modell wird
als eine unter Berücksichtigung der dortigen Gegebenheiten entwickelte Option
zur Umsetzung einer Ausbildungsgarantie betrachtet.
15. Plant die Bundesregierung eine Ausbildungsumlage zur Finanzierung der
Ausbildungsgarantie?
a) Falls ja, welche Unternehmen sollen sich nach Ansicht der
Bundesregierung an solch einer Ausbildungsumlage beteiligen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 15b werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine Umlagefinanzierung ist aktuell nicht vorgesehen.
16. Wie will die Bundesregierung garantieren, dass bei Einführung einer
Ausbildungsgarantie Jugendliche vorrangig Zugang zu einer
vollqualifizierten Berufsausbildung im Betrieb erhalten?
Im Rahmen der Ausbildungsgarantie sind alle Möglichkeiten zur Aufnahme
einer betrieblichen Berufsausbildung auszuschöpfen. Daher sind intensive
berufliche Beratung sowie eine verstärkte Berufsorientierung erforderlich, die
durch die Möglichkeit einer Förderung der beruflichen und regionalen
Mobilität unterstützt werden.
17. Wie unterstützt die Bundesregierung kleinere und mittelständische
Betriebe bei der Umsetzung einer digitalisierungsgerechten
Ausbildungsgestaltung?
Die Digitalisierung führt zu sich rasant verändernden Anforderungen besonders
an die KMU und die Ausbildung der Fachkräfte von morgen. Die dualen
Ausbildungsordnungen werden daher kontinuierlich im Konsens und enger
Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Sozialpartnern auf ihre Aktualität hin
überprüft und mit Berufspraktiker/-innen der jeweiligen Branche modernisiert.
Mit Verabschiedung der vier neuen Standardberufsbildpositionen zum
1. August 2021 wurden Mindestlerninhalte u. a. zu digitalen Kompetenzen in
allen dualen Ausbildungen verbindlich verankert. Die
Standardberufsbildposition „Digitalisierte Arbeitswelt“ beinhaltet Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten zu konkreten Herausforderungen der Digitalisierung des Arbeitslebens.
Darüber hinaus können weitergehende Lerninhalte zur Digitalisierung dort
ergänzt werden, wo sie berufsspezifisch von besonderer Bedeutung sind.
Zu neuen und modernisierten Ausbildungsberufen erarbeiten Expert/-innen aus
der Ausbildungspraxis Umsetzungshilfen und Zusatzmaterialien im Anschluss
an die Neuordnungsverfahren. Diese erscheinen in der Reihe „Ausbildung
gestalten“ des BIBB und bieten wertvolle Tipps und Erläuterungen zur
Umsetzung der Ausbildungsordnung auch in KMU.
Mit dem Sonderprogramm „ÜBS-Digitalisierung“ investiert das BMBF in
digitale Ausstattung und zukunftsorientierte Qualifizierungsangebote von
überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und stärkt sie damit in ihrer Rolle
als Multiplikatoren fachspezifischer digitaler Kompetenzen und Fertigkeiten.
ÜBS erreichen mit ihren Ausbildungskursen eine Vielzahl an Auszubildenden
aus KMU unterschiedlicher Branchen und Spezialisierungen. Die
Bundesregierung trägt mit seinen Investitionen in die ÜBS dazu bei, die beruflichen
Zukunftschancen der Auszubildenden zu verbessern, die Ausbildungsfähigkeit
von KMU zu sichern, eine hochwertige und moderne Ausbildung im dualen
System zu ermöglichen sowie die Attraktivität der dualen Ausbildung zu
stärken.
18. Wie will die Bundesregierung die bestehenden Förderinstrumente
(Potenzialanalyse, Berufsorientierung, Berufseinstiegsbegleitung,
ehrenamtliches Coaching [Initiative VerA], Maßnahmen im Übergangsbereich)
bekannter machen, damit sie auch von – gerade geringqualifizierten –
Beschäftigten, Arbeitsuchenden und Unternehmen stärker in Anspruch
genommen werden?
Die BA wirkt in Kooperation mit ihren Netzwerkpartnern (z. B. SCHULE-
WIRTSCHAFT, Allianz für Aus- und Weiterbildung) dabei mit, potenzielle
Kundengruppen zielgerichtet anzusprechen und ihr ausdifferenziertes
Instrumentenportfolio dort zu platzieren, wo Bedarfe bestehen. Insbesondere für
Beschäftigte wurde in der BA die Berufsberatung im Erwerbsleben als Teil der
Lebensbegleitenden Berufsberatung installiert. Zudem hat die BA in
Marketingkampagnen (z. B. BA Dachkampagne, #Ausbildungklarmachen) investiert,
um ihre bestehenden Förderinstrumente öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.
Die Initiative „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA) ist ein
ausgesprochen erfolgreiches und bei der Zielgruppe auch bekanntes Angebot zur
Sicherung von Ausbildungsverhältnissen. Neben klassischen Formaten der
Öffentlichkeitsarbeit, wie einer Webseite, einem Flyer, Präsenzen auf Social-
Media (Instagram, Facebook, LinkedIn) sowie der Veröffentlichung
erfolgreicher Praxisbeispiele in Medien (Pressemitteilungen und Interviews
bundesweit, regional, lokal) spielt auch die Netzwerkarbeit eine entscheidende Rolle.
Mehr als 80 Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren sind ehrenamtlich
tätig, um das Angebot der Initiative VerA bundesweit und gleichzeitig in guter
regionaler Erreichbarkeit zu organisieren und tragfähige Netzwerke vor Ort zu
knüpfen, z. B. mit Arbeitsagenturen und Schulen sowie Kammern und
Unternehmen, aber auch örtlichen Medienvertretern. Dies trägt dazu bei, dass die
Initiative VerA nicht nur der primären Zielgruppe, den Auszubildenden selber,
gut bekannt ist, sondern auch der sekundären Zielgruppe, den Akteuren vor
Ort, die ihrerseits Kontakt zu Auszubildenden haben. Im Rahmen der Initiative
werden neue Formate (z. B. neue Social-Media-Kanäle) zur Ansprache und
Erreichbarkeit von Jugendlichen stetig erprobt, so dass auch für die Zukunft zu
erwarten ist, dass der Kontakt von VerA zur Zielgruppe sich weiterhin positiv
entwickelt.
Maßnahmen der Berufsorientierung einschließlich Potenzialanalysen richten
sich nicht an Beschäftigte, Arbeitssuchende oder Unternehmen. Daher bedarf
es bei diesen Gruppen keiner Förderung einer stärkeren Inanspruchnahme.
19. Wie will die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Validierung
bestehender Kompetenzen ausbauen, um selbstbestimmte
Erwerbsbiografien in der digitalen, technologischen und ökologischen Transformation
besser zu unterstützen, besonders für Personen mit geringen formalen
Qualifikationen?
Die Bundesregierung setzt sich u. a. im Rahmen der Nationalen
Weiterbildungsstrategie für die Feststellung und Nutzung bestehender Kompetenzen ein
und strebt eine bundesweite Verankerung der berufsabschlussbezogenen
Validierung von Kompetenzen für Personen ohne (verwertbaren) Berufsabschluss
an. Das BMBF hat das Netzwerk für Validierung informell erworbener
Kompetenzen in der Berufsbildung (ValiKom) verlängert und ausgebaut. Bis Oktober
2024 bieten 13 Handwerkskammern, 17 Industrie- und Handelskammern sowie
zwei Landwirtschaftskammern berufsabschlussbezogene Validierungsverfahren
für rund 40 Berufe an. Das Validierungsverfahren richtet sich an Personen, die
mindestens 25 Jahre alt sind und die unabhängig von ihrem derzeitigen
Beschäftigungsstatus, im In- und Ausland einschlägige, beruflich relevante
Kompetenzen erworben haben, diese aber nicht durch einen entsprechenden
Berufsabschluss nachweisen können. Um Informationen über die Gestaltung von
Verfahren und Instrumenten der Feststellung und Validierung von Kompetenzen zu
gewinnen, wurde das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit
einer Evaluation der im Bereich der Arbeitsvermittlung von Jobcentern und des
BAs eingesetzten Verfahren beauftragt. Abschließende Ergebnisse werden im
Jahr 2024 erwartet. Daneben setzt die BA das computergestützte Verfahren
MySkills zur Sichtbarmachung von Fertigkeiten und beruflicher Vorerfahrung
ein.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das von
den Kammern (IHK, HwK [Handwerkskammer], LWK [
Landwirtschaftskammer]) entwickelte Validierungsverfahren im Projekt „Vali-
Kom/ValiKomTransfer“ (
https://www.dihk.de/de/themen-und-position
en/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/weiterbildung/verbundprojekt-v
alikom-transfer-3350), welches einen stärker individualisierten Weg
zur Anerkennung von non-formal und informell erworbenen
beruflichen Kompetenzen eröffnet?
Die Bundesregierung hat mit den Partnern Zentralverband des Deutschen
Handwerks (ZDH) und Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
über die Initiativen „ValiKom“ und „Aufbau von Kompetenzzentren zur
Durchführung von Validierungsverfahren für duale Berufe bei zuständigen Stellen“
(ValiKom-Transfer) ein standardisiertes Verfahren zur Erfassung, Überprüfung,
Bewertung und Zertifizierung beruflicher Kompetenzen in ausgewählten
Berufen entwickelt, erprobt und in die Breite getragen. Als Ergebnis des
Validierungsverfahrens steht ein bundeseinheitliches Zertifikat der zuständigen Stellen
über die festgestellte (Teil-)Gleichwertigkeit. ValiKom trägt wesentlich dazu
bei, dass Deutschland den in der Empfehlung des Europäischen Rates zur
„Validierung nichtformalen und informellen Lernens“ (Dezember 2020) gesetzten
Zielen entsprechen kann.
Ziel der in der Antwort zu Frage 19 angesprochenen wissenschaftlichen
Erhebung des IAB ist es, vorhandene Erfahrung bei der Anwendung vieler
unterschiedlicher Kompetenzfeststellungs- und Validierungsverfahren aufzugreifen
und wesentliche Charakteristika zu definieren, die ein solches Verfahren für
einen standardisierten Einsatz bei arbeitssuchenden und beschäftigten Personen
mit bundesweit vergleichbaren und übertragbaren Ergebnissen besitzen muss.
b) Plant die Bundesregierung, die Ergebnisse von Pilotprojekten wie
ValiKom zu nutzen, um die Sichtbarmachung von non-formal und
informell erworbenen beruflichen Kompetenzen und deren Einordnung
im Vergleich zu anerkannten Abschlüssen zu verstetigen?
Das BMBF prüft derzeit entsprechend der Verabredungen in der Nationalen
Weiterbildungsstrategie die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen,
damit das in den Initiativen ValiKom und ValiKom-Transfer entwickelte und
erprobte berufsabschlussbezogenen Validierungsverfahren über die
Projektphase hinaus fortgesetzt und bundesweit verankert werden kann.
20. Plant die Bundesregierung, die gegenseitige Anerkennung und
Anrechnung von beruflicher und akademischer Bildung zu stärken?
Die sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt und längere
Beschäftigungszeiten führen dazu, dass sich individuelle Bildungsbiografien weniger als
bisher an den Leitplanken einer ausschließlich beruflichen oder durchgängig
hochschulischen Ausbildung orientieren. Deshalb hat die Bundesregierung die
Verbesserung der Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung
explizit im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode aufgenommen.
a) Falls ja, mit welchen Maßnahmen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 20a und 20b werden im Zusammenhang beantwortet.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und
akademischer Bildung in beide Richtungen weiter zu erhöhen. Nach einer eher
handlungsorientierten Berufsbildung oder einem eher theoretisch orientierten
Hochschulstudium soll die Möglichkeit bestehen, Bildungsphasen im
jeweiligen anderen Bildungssystem zu absolvieren und abzuschließen.
Das BBiG bietet bereits die Möglichkeit zur Verkürzung und Verlängerung der
Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die
Ausbildungsdauer sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung.
Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung mit verschiedenen
Initiativen und Projekten mit dem Ziel, die Durchlässigkeit von akademischer und
beruflicher Bildung weiter zu stärken.
Mit dem Projekt „MODUS – Mobilität und Durchlässigkeit stärken:
Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen“ der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) unterstützt das BMBF u. a. das Ziel, gemeinsame qualitätsgesicherte
Standards für Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen abzustimmen
und weiter zu verbreiten sowie die verstärkte Nutzung digitaler Prozesse sowie
der Information und Beratung weiterzuentwickeln.
Um das Potenzial junger Erwachsener mit abgebrochenem Studium zu
erschließen, hat das BMBF im Mai 2014 die Initiative zur Gewinnung von
Studienabbrecher/-innen für die berufliche Bildung gestartet. Bestandteile der
Initiative sind die Verbesserung der Informationsangebote, die
Zusammenführung und Optimierung etablierter Beratungsangebote sowie die Unterstützung
von KMU bei der Gewinnung von Studienabbrechenden.
Der Bund-Länder-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“
ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Der Wettbewerb hat insbesondere zur
Fachkräftesicherung, zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen
beruflicher und akademischer Bildung sowie zur schnelleren Integration von neuem
Wissen in die Praxis beigetragen.
21. Wann wird die Bundesregierung die mit der am 1. Januar 2020 in Kraft
getretenen Reform des Berufsbildungsgesetzes beschlossene
Gleichwertigkeit der höherqualifizierenden Berufsbildungsabschlüsse
„Bachelor Professional“ und „Master Professional“ für die Laufbahnen des
gehobenen und höheren Dienstes des Bundes umsetzen?
Die Reform des BBiG hatte als einen Schwerpunkt die Stärkung und
Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung mit beruflichen
Fortbildungsstufen und mit eigenständigen und attraktiven, international
anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen als deutliches politisches Signal hinsichtlich
der Gleichwertigkeit mit Abschlüssen auf anderen Qualifizierungswegen zum
Ziel. Regelungen für den Zugang zu den Laufbahnen des gehobenen und
höheren Dienstes des Bundes waren damit nicht verbunden.
Geeignete Maßnahmen zur Anerkennung gleichwertiger beruflicher
Qualifikationen für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst werden derzeit geprüft.
22. Plant die Bundesregierung, digitale Angebote zum ortsunabhängigen
Kompetenzerwerb und damit zur Absenkung von individuellen
Zugangshürden etwa durch übergreifende Plattformlösungen in der Aus- und
Weiterbildung zu fördern?
a) Falls ja, mit welchen Maßnahmen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 22 bis 22b werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit dem Innovationswettbewerb Digitale Plattform berufliche Weiterbildung
(INVITE) fördert die Bundesregierung in drei Entwicklungsfeldern Projekte,
die bestehende Weiterbildungsplattformen miteinander vernetzen und dadurch
Weiterbildung im digitalen Raum transparenter machen, die Qualität und
Nutzerorientierung von Weiterbildungsplattformen erhöhen – z. B. indem sie
Weiterbildungsangebote personalisiert empfehlen – und die KI-Technologien dazu
nutzen, Lernprozesse noch individueller und bedarfsgerechter zu gestalten. Der
Wettbewerb fördert innovative Entwicklungen, die es allen Menschen
ermöglichen, digital möglichst unkompliziert und schnell die Weiterbildung zu
finden, die zu ihnen und ihrer Lebenslage passt. Ein zusätzlich im Wettbewerb
gefördertes Metavorhaben führt Erkenntnisse und Ergebnisse aus INVITE-
Standardisierungsprozessen zusammen. Damit werden mögliche Standards für den
digitalen Weiterbildungsraum definiert.
Im Dezember 2022 sind erstmalig alle Bürger/-innen dazu eingeladen, im
Rahmen des INVITE-ToolCheck über insgesamt fünf Tage die ersten INVITE-
Prototypen auszuprobieren und ihr Feedback für eine nutzerorientiere
Weiterentwicklung der Prototypen einzubringen.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Etablierung einer Nationalen
Bildungsplattform (NBP), die als digitale Vernetzungsinfrastruktur für den
Bereich Bildung insgesamt zu verstehen ist. Im Kontext der NBP ist eine
nutzerselbstsouveräne Datenhaltung per Wallet und Datenweitergabe vorgesehen,
z. B. im Rahmen von Anmeldeprozessen für Bildungsangebote. Hierdurch
werden individuelle Zugangshürden zu Bildungsangeboten generell und damit
auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung gesenkt.
23. Plant die Bundesregierung, die Vernetzung bzw. Hybridisierung von
Lernorten, Lehrkonzepten, Bildungsgängen und Bildungssektoren,
Bildungsakteuren und Bildungsinstitutionen sowie analogen und digitalen
Angeboten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung voranzutreiben?
a) Falls ja, mit welchen Maßnahmen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 23 bis 23b werden im Zusammenhang beantwortet.
Seit 2016 werden mit dem Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung des BMBF
die Anschaffung von Digitalisierungen in ÜBS und Kompetenzzentren in der
beruflichen Ausbildung gefördert. Seit dem Jahr 2018 beteiligt sich auch das
BMWK im Rahmen des Weiterbildungsbereichs. Es werden nicht nur
Ausstattungen gefördert, sondern auch Pilotprojekte und deren Vernetzung. Hier
werden Möglichkeiten der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen für die
Ausbildung herausgearbeitet, um neue oder veränderte Anforderungen der sich durch
die Digitalisierung wandelnden Wirtschaft zu identifizieren und daran
angepasste Qualifizierungsangebote zu generieren. Durch diese Ermittlung und
deren Konsequenzen aus den Entwicklungs- und Erprobungsprojekten sollen
die Qualifizierung der Fachkräfte und des Bildungspersonals verbessert
werden.
Darüber hinaus soll im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung
aufbauend auf den Erfahrungen der laufenden InnoVET-Projekte die Entwicklung
und Erprobung von attraktiven Qualifizierungsangeboten in der Aus-, Weiter-
und Aufstiegsfortbildung gefördert werden. Ziel ist der weitere Ausbau der
Exzellenz der beruflichen Bildung, ihrer Integrationsfähigkeit ebenso wie ihrer
Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit. Dazu zählen u. a. der Ausbau der
Kooperationsstrukturen zwischen beruflicher und akademischer Bildung sowie
die Entwicklung hybrider Bildungsangebote. Der neue Wettbewerb greift die
hohe Nachfrage nach der Förderbekanntmachung von InnoVET sowie immer
kürzeren Entwicklungszyklen und damit verbundenen Kompetenz- und
Qualifikationsbedarfen im Bereich der Digitalisierung, der ökologischen sowie
technologischen Transformation auf. In Zusammenarbeit regionaler und
branchenbezogener Akteure entstehen neue innovative Konzepte für den Bereich der
beruflichen Bildung, die es insbesondere KMU ermöglichen, in der
Transformation ihren Fachkräftebedarf und die Unternehmensnachfolge zu sichern sowie
vom Technologie- und Innovationstransfer zu profitieren.
24. Inwieweit plant die Bundesregierung, individuelle berufliche
Weiterbildungsmöglichkeiten etwa durch eine Ausweitung des KfW-
Bildungskredits (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) und eine
Wiederaufnahme und Neuausrichtung der Bildungsprämie zu stärken?
Mit dem Bildungskreditprogramm der Bundesregierung wird seit April 2001
ein zeitlich befristeter Kredit zur Unterstützung von volljährigen Studierenden
und Schüler/-innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Anders
als der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) steht der
Bildungskredit damit auch Schüler/-innen in beruflicher Ausbildung zur
Verfügung. Kreditnehmende können bis zu 24 gleichbleibende Monatsraten von 100,
200 oder 300 Euro frei wählen und stattdessen oder daneben eine
Einmalzahlung von bis zu 3 600 Euro beantragen, wenn sie die Einmalzahlung z. B. für
besondere Ausbildungszwecke benötigen und soweit damit insgesamt die
Grenze von 24 Raten und 7 200 Euro nicht überschritten wird. Die
Bundesregierung prüft im Zusammenhang mit den im Koalitionsvertrag getroffenen
Vereinbarungen zu Reformvorhaben im Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) auch Reformbedarfe bei den ergänzenden darlehensbasierten
Instrumenten der individuellen Bildungsförderung.
Im Bereich der individuellen beruflichen Weiterbildung soll mit dem
Lebenschancen-BAföG ein übergreifendes, niederschwelliges Förderinstrument
geschaffen werden, das auch die Förderung der Weiterbildung der Zielgruppe
des auslaufenden Programms „Bildungsprämie“ umfasst. Um möglichst vielen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Zugang zu den Angeboten des
Lebenschancen-BAföG zu gewährleisten, sollen durch die Integration digitaler
Elemente neue, personalisierte Wege für Aus- und Weiterbildung gegangen
werden.
25. Plant die Bundesregierung, weiterhin den von der Bundesministerin für
Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger (vgl. Pressemitteilung
242/2021 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung [BMBF]:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/12/1
51221-Neue-Ausbildungsvertraege-2021.html) angekündigten Pakt zur
Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen auf den Weg zu
bringen?
a) Falls ja, welche Maßnahmen soll der Pakt beinhalten?
b) Falls ja, wann wird der Pakt auf den Weg gebracht?
c) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 25 bis 25c werden im Zusammenhang beantwortet.
Vonseiten der Länder gibt es eine Initiative für einen Pakt für berufliche
Schulen (vgl. Politische Vorhaben zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame
Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der
Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“). Die Bundesregierung misst
den berufsbildenden Schulen insbesondere als Partner in der beruflichen
Bildung einen hohen Stellenwert bei. Sie begrüßt deshalb diese Initiative und wird
den Prozess konstruktiv begleiten. Dafür ist ein abgestimmtes und
gemeinsames Vorgehen der unterschiedlichen Akteure im Rahmen der föderalen
Strukturen notwendig. Die inhaltlichen und zeitlichen Abstimmungen dazu laufen
derzeit noch.
26. Plant die Bundesregierung, weiterhin die von Bundesbildungsministerin
Bettina Stark-Watzinger (vgl. Pressemitteilung 242/2021 des BMBF:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/12/1
51221-Neue-Ausbildungsvertraege-2021.html) angekündigte
Exzellenzinitiative „Berufliche Bildung“ auf den Weg zu bringen?
a) Falls ja, wie verhält sich die geplante Exzellenzinitiative zu der
bereits laufenden Exzellenzinitiative „InnoVET“ – aufbauend,
ergänzend oder Doppelung?
Die Fragen 26 und 26a werden im Zusammenhang beantwortet.
Bei der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung handelt es sich um eine
Dachmarke, unter der das BMBF für die 20. Legislaturperiode bestehende
Aktivitäten gezielt weiterentwickelt und mit neuen Initiativen bündelt, um die Ziele der
Exzellenzinitiative mit bestmöglicher Wirkung und Sichtbarkeit zu erreichen.
Dazu gehören neben der besseren Förderung individueller Chancen und
Maßnahmen, die die internationale Sichtbarkeit und Mobilität erhöhen, auch
gezielte Impulse für moderne und exzellente Berufsbildungsangebote und Lernorte.
Ein Folgeprogramm von InnoVET wird im Rahmen der Exzellenzinitiative
Berufliche Bildung angestrebt. Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 23
verwiesen.
b) Falls ja, wann soll die Exzellenzinitiative starten?
c) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 26b und 26c werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung wird das BMBF der beruflichen
Bildung neuen Schub verleihen. Derzeit arbeitet das BMBF an einem
entsprechenden Maßnahmenpaket. Das BMBF plant die Exzellenzinitiative
Berufliche Bildung noch in diesem Jahr zu starten.
27. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass das Mobilitätsniveau des
Jahres 2019 bei Auszubildenden wieder erreicht wird, und welche
Maßnahmen werden ergriffen, um das Mobilitätsniveau zu erhöhen?
Nach dem Einbruch der Mobilitätszahlen aufgrund der Corona-Pandemie in
den Jahren 2020 und 2021 gibt es momentan eine Konsolidierung der
Antragszahlen für Lernaufenthalte von Auszubildenden im Ausland. Die
Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass im Jahr 2023 das Mobilitätsniveau von 2019
wieder erreicht wird.
Die Bundesregierung fördert die Steigerung der Ausbildungsmobilität
insbesondere über die folgenden Maßnahmenschwerpunkte: Ausbau und
Flexibilisierung der bestehenden nationalen Mobilitätsprogramme; konsequente
Umsetzung des europäischen Programms Erasmus+; Ausbau der Informations- und
Beratungsstrukturen für Auszubildende sowie antragsstellende Einrichtungen;
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Ausbildungsmobilität. Zu den
Maßnahmenschwerpunkten wird ergänzend auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/1474 verwiesen.
28. Wie sollen sich nach Auffassung der Bundesregierung die bestehenden
Strukturen wie die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für
Berufsbildung (NA beim BIBB) weiterentwickeln, um die internationale
Ausbildungsmobilität zu erhöhen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/1474)?
29. Befürwortet die Bundesregierung die Einrichtung eines Deutschen
Beruflichen Austauschdienstes analog zum Deutschen Akademischen
Austauschdienst im Hochschulbereich, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 28 und 29 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung konzentriert sich derzeit auf die unter Frage 27
beschriebenen Maßnahmen, die fast ausschließlich durch und in Zusammenarbeit mit
der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB)
umgesetzt werden und Kernelemente eines Deutschen Beruflichen
Austauschdienstes (DBAD) enthalten.
30. Plant die Bundesregierung, ein Modellprojekt für gemeinsame
internationale „digital vocational classrooms“, wie im Enquete-Bericht
vorgeschlagen, um Auszubildenden den Kontakt mit Lernenden anderer Staaten
und Kulturen zu ermöglichen?
Die Bundesregierung verfolgt derzeit keine entsprechenden Pläne. Inwieweit
die für den schulischen Bereich zuständigen Länder oder die
Kultusministerkonferenz (KMK) Pläne für „digital vocational classrooms“ haben, ist nicht
bekannt.
31. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die
Berufsorientierung flächendeckend auszubauen (vgl. Ankündigung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger in der Pressemitteilung
242/2021 des BMBF:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitte
ilungen/de/2021/12/151221-Neue-Ausbildungsvertraege-2021.html)?
Der Ausbau der Berufsorientierung wird ein wesentlicher Bestandteil der
Exzellenzinitiative Berufliche Bildung sein. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 26 bis 26c verwiesen.
32. Plant die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern den Deutschen
Qualifikationsrahmen (DQR) rechtlich zu verankern?
a) Falls ja, plant die Bundesregierung, das Berufsbildungsgesetz in
Bezug auf den DQR entsprechend zu novellieren?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 32 bis 32b werden im Zusammenhang beantwortet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt plant die Bundesregierung gemeinsam mit den
Ländern keine rechtliche Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens
(DQR).
Zur Frage der Notwendigkeit rechtlicher Regelungen wurde vom BMBF ein
juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam im vergangenen Jahr zu
dem Schluss, dass es aktuell keine juristisch zwingenden Gründe für eine
rechtliche Regelung des DQR gibt, je nach Regelungsgegenstand kein spürbarer
Mehrwert für die Bürger/-innen erzielt werden würde und erst durch rechtliche
Regelungen Klagemöglichkeiten geschaffen werden würden. Dies könne sich
mit zunehmender Bedeutung des DQR mittelfristig ändern. Dieser
Schlussfolgerung folgt die Bundesregierung derzeit.
33. Nimmt die Bundesregierung die DIHK-Umfrage zum Anlass, etwas an
ihren Vorhaben bezüglich der beruflichen Bildung zu ändern?
a) Falls ja, was will die Bundesregierung ändern, und warum?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 33 bis 33b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die branchenspezifischen Erkenntnisse aus der DIHK-Ausbildungsumfrage
werden im BMBF mit Interesse verfolgt und zur Kenntnis genommen. Basis
für das politische Handeln der Bundesregierung sind die Vereinbarungen des
Koalitionsvertrags der 20. Legislaturperiode.
34. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Chancen der Digitalisierung
für eine bessere Berufsberatung zu nutzen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierzu aufgesetzt oder
gedenkt sie, zu ergreifen?
Digitale Berufsorientierungsangebote sind eine wichtige Ergänzung zur
Berufsorientierung vor Ort in Schulen, Betrieben oder der persönlichen
Berufsberatung. Deshalb hat das BMBF mit dem Online-Portal „Berufenavi“ einen
qualitätsgesicherten digitalen Zugang zur Berufsorientierung geschaffen, der allen
Jugendlichen die Tür zu Informationen rund um die Ausbildung und
Berufswahl öffnet und als Navigationshilfe durch die Vielzahl der
Berufsorientierungsangebote im Web dient. Das Portal wird stetig aktualisiert und ausgebaut.
Weiterhin unterstützt das BMBF mit dem Projekt „DigiPortBO“ die
Entwicklung von digitalen Lehr- und Lernmaterialien für die Berufsorientierung und
den Übergang von der Schule in den Beruf. Es ist geplant, dass diese
Materialien nächstes Jahr auf einer digitalen Plattform für pädagogische Fachkräfte und
Jugendliche veröffentlicht werden.
Auch die BA begleitet junge Menschen am Übergang Schule–Beruf mit einem
vielfältigen aufeinander abgestimmten Online-Angebot in einer durchgehenden
Nutzerreise im Berufswahlprozess. Die bestehenden Online-Angebote der BA
werden fortwährend entlang den technischen Möglichkeiten und
Nutzererwartungen weiterentwickelt (für 2023 u. a. geplant: Smartphone-Fähigkeit bei
Check-U, virtuelle Erweiterung der Wanderausstellung, 360° 3-D-Filme bei
BERUFE.TV).
Die durchgehende Nutzerreise ist neben dem Zielgruppen-Portal
planet-beruf.de auch über das Portal
www.arbeitsagentur.de/bi ldung als
Lebenslage mit Nutzerführung verfügbar. Begleitet werden die medialen
Content-Angebote zur Berufsorientierung durch intensive Kampagnen des
Marketings der BA mit eigenen Kampagnenseiten (ausbildungsklarmachen.de),
Landing-Pages und Social-Media-Kampagnen (auf Facebook, Instagram,
Twitter, Youtube).
Die BA unterstützt junge Menschen am Übergang Schule – Beruf seit dem Jahr
2020 auch in virtueller Form, z. B. durch Videoberatung für die
Kundengruppen, die dieses Beratungsformat einer persönlichen Beratung vorziehen.
Online-Angebote zur kundenseitigen Terminierung von Beratungsgesprächen
sind inzwischen ebenso etabliert wie die Möglichkeit,
Berufsorientierungsveranstaltungen im Schulkontext auf virtuellem Wege durchzuführen. Daneben
entwickelt die BA permanent ihr vielfältiges Online-Angebot bestehend aus
verschiedenen Webseiten im Online-Portal arbeitsagentur.de, Apps und Social-
Media weiter.
35. Können aus Sicht der Bundesregierung Lernmanagementsysteme und
Lern-Apps bei der Berufsberatung einen Beitrag dazu leisten,
Schülerinnen und Schülern gezielte Berufsempfehlungen anhand ihrer in der
Software ermittelten Stärken zu unterbreiten?
Falls ja, wie fördert die Bundesregierung im Kontext der Berufsberatung
den Aufbau und die Implementierung etwaiger Lernmanagementsysteme
und Lern-Apps?
Lernmanagementsysteme und Lern-Apps bei der Berufsberatung, die Schüler/
-innen gezielte Berufsempfehlungen anhand ihrer in der Software ermittelten
Stärken unterbreiten, können als Ergänzung zu den
Berufsorientierungsmaßnahmen vor Ort, wie Potenzialanalysen, Werkstatttage und Praktika dienen.
Das BMBF hat zur Dokumentation des gesamten Berufsorientierungsprozesses
mit allen analogen und digitalen Berufsorientierungsmaßnahmen daher die
Entwicklung eines digitalen Tools, die Berufswahlapp „bwapp“, gefördert, welche
im Schuljahr 2022/23 in fünf Bundesländern in die Pilotphase geht.
Mit Check-U steht zudem seit 2020 ein kostenfreies, test-psychologisch und
berufskundlich fundiertes digitales Online-Selbsterkundungstool bereit, mit
dem junge Menschen für sich selbst herausfinden können, welche
Ausbildungen und/oder Studienfelder am besten zu ihren Fähigkeiten und Interessen
passen. Check-U wurde im Schuljahr 2021/22 von über 700 000 jungen Menschen
zur beruflichen Orientierung genutzt und ist damit ein Standard-Instrument in
der Berufsorientierung an vielen Schulen. Auf Basis der eigenen kognitiven
Fähigkeiten, sozialen Kompetenzen, Interessen und beruflichen Vorlieben
werden aus über 600 Ausbildungen und 87 Studienfeldern die Gebiete ermittelt,
die am besten zu den eigenen Stärken passen.
Zugleich ist Check-U eng eingebettet und integraler Bestandteil der
Berufsberatung der BA. Die Berufsberater/-innen besprechen die Ergebnisse aus
Check-U mit den jungen Menschen und erarbeiten darauf aufbauend die
weiteren Schritte im Berufswahlprozess.
36. Was plant die Bundesregierung, um Mädchen und Frauen, die in diesen
Bereichen nach wie vor stark unterrepräsentiert sind, verstärkt für MINT-
Berufe (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik)
und handwerkliche Berufe zu gewinnen?
Die Bundesregierung arbeitet über verschiedene Maßnahmen an diesem Ziel
u. a. mit dem MINT-Aktionsplan, der entlang der Bildungskette Zugänge zu
guter MINT-Bildung schafft, von der Kita bis zur Hochschule. Dazu gehören
u. a. der bundesweite Ausbau der außerschulischen Bildungsangebote für
Kinder und Jugendliche mit Bezug zu Ausbildung und Studium durch „MINT-
Cluster“, von denen viele auf die Förderung von Mädchen ausgerichtet sind.
53 solcher MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)-
Cluster werden inzwischen durch das BMBF gefördert.
Mit der bundesweiten Initiative „YouCodeGirls“ fördert das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) darüber hinaus die
Partizipation von Mädchen und jungen Frauen an der Digitalisierung. Eine
interaktive Online-Lehr-/Lernplattform soll für Programmiertätigkeiten
begeistern und befähigen. Auch mit diesem Vorhaben geht eine geschlechtergerechte
Berufsorientierung einher.
Mit der Förderrichtlinie „MissionMINT – Frauen gestalten Zukunft“ fördert
das BMBF gezielt die Gewinnung und den Verbleib von jungen Frauen in
akademischen MINT-Berufen. So soll die Selbstwirksamkeit von jungen Frauen
im Hinblick auf ihr akademisches MINT-Potenzial gestärkt und der
gendergerechte Kulturwandel in MINT-Studiengängen und -Unternehmen befördert
werden.
Auch die BMBF-geförderte bundesweite MINT-Geschäftsstelle „MIN
Tvernetzt“ unterstützt Bildungsakteur/-innen, aber ebenso Unternehmen gezielt in
Gender- und Diversitätsfragen, um das weibliche Fachkräftepotenzial besser zu
heben und zu nutzen. „MINTvernetzt“ führt u. a. das „Bündnis für Frauen in
MINT Berufen“ fort, in dem auch die Dachverbände beteiligt sind, die sich
künftig verstärkt für Ausbildungsberufe in MINT-Berufen engagieren werden.
Des Weiteren macht sich die von BMFSFJ und BMBF geförderte „Initiative
Klischeefrei“ für eine Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees
stark. Der bundesweite Zusammenschluss von Partnerorganisationen aus
Bildung, Politik, Wirtschaft, Praxis und Wissenschaft mit inzwischen über
470 Partnerorganisationen hat zum Ziel, dass junge Menschen Berufe finden,
die zu ihren Interessen und Stärken passen, ohne durch überkommene
Geschlechterzuweisungen eingeengt zu werden.
In Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ entwickelte die BA zudem das
Methodenset „Klischeefrei zu Berufen beraten“, welches in die BA-Lernwelt als
Selbstlernmodul für die Berufsberater/-innen aufgenommen wurde.
Mit dem Girls‘ Day fördern BMFSFJ und BMBF zudem gemeinsam das
weltweit größte Berufsorientierungsprojekt für Schülerinnen. Ziel ist es, Mädchen
darin zu bestärken, bei der Studien- oder Berufswahl ihren Interessen und nicht
vermeintlichen Klischees zu folgen, insbesondere mit Blick auf den MINT-
Bereich sowie handwerklichen Berufen. Die BA beteiligt sich u. a. auch mit
ihrem digitalen Medienangebot und zusammen mit Netzwerkpartnern intensiv
am Girls‘ Day und Boys‘ Day, z. B. mit spezifischen Themenheften „Mint-
foryou“ und „Sozial-for-you“. Unter Wahrung des Neutralitätsgebots ist es bei den
Medien der Berufsinformation und Berufsorientierung ein wichtiger Fokus
gerade handwerkliche Berufe und Ausbildungsangebote intensiv darzustellen.
37. Was plant die Bundesregierung, um die Allianz für Aus- und
Weiterbildung nach deren Auslaufen Ende 2022 fortzuführen und gemeinsam mit
der Wirtschaft neue Initiativen auf den Weg zu bringen, um die
berufliche Ausbildung attraktiver zu machen und das Matching zu verbessern?
Die Allianz befindet sich mit ihren Partnern in Gesprächen über eine neue
Allianzvereinbarung ab 2023 mit einer Reihe von Handlungsfeldern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]