[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/3978 –
Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und ihre Auswirkungen auf die Land- und
Forstwirtschaft in Deutschland und Europa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 der EU-Kommission sollen
mindestens 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresgebiete in wirksam
bewirtschaftete Schutzgebiete umgewandelt werden, 10 Prozent der Flächen
sollen streng geschützt werden. Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP unterstreichen in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel,
„30 Prozent Schutzgebiete zu erreichen und diese wirksam zu schützen“ (siehe
S. 39).
Gleichzeitig hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung
zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use
Regulation – SUR) vorgelegt. Nach diesem Vorschlag soll in Schutzgebieten ein
Totalverbot für Pflanzenschutzmittel gelten. Die Bundesregierung hat sich
nach eigenen Aussagen bisher noch nicht zu dem vorgelegten Entwurf der
EU-Kommission positioniert (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3227). Ebenso
hat die EU-Kommission mit dem „New European Bauhaus“ und der
Kommunikation zu „Sustainable Carbon cycles“ zwei Initiativen verabschiedet, die
auf eine Stärkung der Holzverwendung zielen.
Im Protokoll des Treffens der „Expert Group on the Nature Directives“ der
EU-Kommission (NADEG) vom 5. und 6. April 2022 wurde in Bezug auf
die Schutzgebiete im Kontext der EU-Biodiversitätsstrategie festgehalten,
dass die EU-Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres 2022 melden sollen, wie sie
die geschützten Gebiete ausweisen wollen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Schutz der biologischen Vielfalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges
Anliegen.
Angesichts des Zustands der biologischen Vielfalt in Europa sind nach
Auffassung der Bundesregierung verstärkte Anstrengungen für den Schutz und die
Wiederherstellung der Natur notwendig, um eine Trendumkehr zu erreichen
und die Biodiversität in Europa auf den Weg der Erholung zu bringen. Viele der
im Koalitionsvertrag vom November 2021 festgehaltenen Maßnahmen und
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4243
20. Wahlperiode 28.10.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben 27. Oktober 2022des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zielsetzungen dienen der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie in
Deutschland. Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS), die in
dieser Legislaturperiode neu aufgelegt werden wird, aber auch weitere von der
Bundesregierung vorbereitete nationale Strategien, werden zur Umsetzung der
EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 in Deutschland beitragen. Auch für den bei
der bevorstehenden 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens
über die biologische Vielfalt (CBD) zu verabschiedenden neuen globalen
Rahmen für biologische Vielfalt (GBF) stellt die EU-Biodiversitätsstrategie für
2030 einen wichtigen Impuls dar.
Die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen, die sich auf Auswirkungen
in Wirtschaftssektoren beziehen, konzentrieren sich auf die im Titel dieser
Kleinen Anfragen genannten Sektoren Land- und Forstwirtschaft.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Biodiversitätsstrategie 2030?
Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für
2030 und setzt sich aktiv für deren Umsetzung ein.
2. Hat die Bundesregierung eine wissenschaftliche Folgenabschätzung für
Deutschland in Auftrag gegeben oder wird sie eine in Auftrag geben, um
die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen im Kontext
der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zu untersuchen?
3. Welche ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen wird
die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 nach Ansicht der Bundesregierung
auf Deutschland und Europa entfalten?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Erreichung der Ziele der
EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 einen wesentlichen Beitrag zur
Verbesserung des Zustands der Natur in Deutschland und Europa leisten wird. Hierfür
werden laut EU-Kommission in Europa erhebliche Investitionen in Höhe von
mindestens 20 Mrd. Euro/Jahr für die Jahre 2021 bis 2030 erforderlich (dies ist
die Schätzung in der EU-Strategie von Mai 2020; eine EU-Studie von Mai
2022 geht sogar von 48 Mrd. Euro pro Jahr aus). Weitere Informationen hierzu
unter
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_886
https://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/financing_en.htm.
Da es sich bei der Strategie nicht um einen Legislativvorschlag handelt, wurde
eine Folgenabschätzung hierzu von der EU-Kommission nicht vorgelegt.
Jedoch legt die Kommission im Einklang mit der Interinstitutionellen
Vereinbarung über bessere Rechtsetzung für jeden Legislativvorschlag zur Umsetzung
einzelner Maßnahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 eine
Folgenabschätzung vor.
Im Detail umfasst die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 eine Vielzahl an
Maßnahmen, die im Zuge ihrer Umsetzung weiter konkretisiert und
ausgestaltet werden. Dabei sieht der Zeitplan der Strategie eine gestaffelte
Maßnahmenumsetzung vor, so dass noch nicht für sämtliche Maßnahmen eine
Konkretisierung vorliegt.
Auch vor diesem Hintergrund ist eine Bewertung aller ökonomischen,
ökologischen und sozialen Auswirkungen der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 für
Deutschland und Europa wenig aussagekräftig und seitens der Bundesregierung
auch nicht geplant.
Im Rahmen der konkreten Umsetzung von Maßnahmen in Deutschland werden
die Belange aller Interessengruppen beispielsweise durch öffentliche
Konsultationen, Bund-Länder-Gespräche et cetera berücksichtigt.
4. Welche konkreten Auswirkungen auf die globale, europäische und
nationale Ernährungssicherheit wird nach Ansicht der Bundesregierung die
EU-Biodiversitätsstrategie 2030 entfalten?
5. Welche konkreten Auswirkungen auf die Preisentwicklung von
Lebensmitteln in Deutschland wird die EU-Biodiversitätsstrategie 2030
entfalten?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Folgenabschätzungen zu den
genannten Auswirkungen der EU-Biodiversitätsstrategie vor. Ob und in
welchem Ausmaß Ernährungssicherheit und Preisentwicklung beeinflusst werden,
hängt auch von der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Strategie und
entsprechender Maßnahmen ab, ebenso wie von sich verändernden
Ernährungsmustern. Der Erhalt von Biodiversität und Ökosystemen bildet grundsätzlich
die langfristige Grundlage für die Produktion von Lebensmitteln und für die
nationale und globale Ernährungssicherheit. Dies wird zum Beispiel gestützt
durch die aktuelle Studie „Scientific evidence showing the impacts of nature
restoration actions on food productivity“ des Joint Research Center der
Europäischen Kommission (JRC, 2022), die nahe legt, dass Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Natur eine auffällig positive langfristige Auswirkung auf
Umwelt und auf die Ernährungssicherheit haben.
6. Welche konkreten Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Holz in
Deutschland und Europa wird die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 nach
Ansicht der Bundesregierung entfalten?
Die Verfügbarkeit von Holz in Deutschland und Europa, die sich
voraussichtlich vermindern wird, hängt von vielen Faktoren ab, dabei unter anderem auch
von Zielen und Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie. Derzeit spielen die
Schäden nach den Trockenjahren insbesondere großflächig an Fichten, aber
auch an anderen Baumarten, eine große Rolle bei der Beurteilung der aktuell
und künftig zur Verfügung stehenden Holzmenge. Vor diesem Hintergrund und
angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung der Ziele der EU-
Biodiversitätsstrategie in Deutschland und Europa derzeit noch am Anfang steht, können
keine Aussagen zu quantitativen Auswirkungen getroffen werden. Es wird auch
auf die Antworten zu den Fragen 9, 10 und 11 verwiesen.
7. Teilt die Bundesregierung die Berechnungen des Thünen-Instituts zur
EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und zu den Auswirkungen auf die
Holzproduktion, wonach in europäischen Wäldern aufgrund der
Einschränkungen bis zu 48 Prozent weniger Holz eingeschlagen würde und daher
in Drittländern (u. a. USA, Russland, Kanada, China und Brasilien) dies
ausgeglichen würde (Thünen-Institut: Assessment of Possible Production
Leakage from Implementing the EU Biodiversity Strategy on Forest
Product Markets. Forests 2022, 13, 1225.)?
Die Einschätzungen des Thünen-Instituts in dem in der Frage zitierten Bericht
wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Umsetzung der EU-
Biodiversitätsstrategie und bei den Beratungen zur Vermeidung negativer
Verlagerungseffekte gemeinsam mit weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen
mitberücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Welche konkreten Auswirkungen auf die Fischerei in Deutschland und
Europa wird die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 nach Ansicht der
Bundesregierung entfalten?
Die Bundesregierung strebt an, die Flächenziele der Biodiversitätsstrategie für
die EU auch in den eigenen Gewässern zu erreichen. Für die deutschen
Meeresgebiete wird davon ausgegangen, dass das Ziel der Biodiversitätsstrategie, nach
dem mindestens 30 Prozent der Meeresgebiete unter Schutz zu stellen sind,
aller Voraussicht nach mit den bestehenden Natura-2000-Schutzgebieten
erreicht wird. Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele der Natura 2000-
Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind für den
Bereich der Fischerei national und im Rahmen der Gemeinsamen
Fischereipolitik auf EU-Ebene abgestimmt und werden aktuell in EU-Recht umgesetzt.
Dazu gehören Maßnahmen zum Ausschluss mobiler grundberührender
Fischereigeräte zum Schutz von Sandbänken und Riffen in der AWZ der Ostsee sowie
fischereibeschränkende Maßnahmen zum Schutz von Sandbänken, Riffen,
Meeressäugern und Seevögeln in der AWZ der Nordsee.
Eine Auswahl von Gebieten, die zur Erreichung des Ziels von 10 Prozent
streng geschützter Meeresgebiete in Frage kommen könnten, wird derzeit von
Bund und Ländern erarbeitet. Die Diskussion über die Frage, inwieweit weitere
Nutzungseinschränkungen beziehungsweise -ausschlüsse in diesen Gebieten
notwendig sind, ist Teil des Prozesses. Weitere Nutzungsregulierungen können
jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, um das Ziel eines „strengen Schutzes“
zu erreichen.
Die möglichen konkreten Auswirkungen auf die Fischerei lassen sich in dieser
frühen Umsetzungsphase noch nicht präzise quantifizieren. Qualitativ ist
absehbar, dass die Küstenfischereien stärker betroffen sein werden als die
Hochseefischerei. Das gilt für die deutsche und die europäische Fischerei insgesamt.
Durch die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 wird es
voraussichtlich zu Fanggebietsverlusten, insbesondere für die Kutter- und Küstenfischerei,
kommen. Ob Ertragsverluste möglicherweise durch
Fischereiaufwandsverlagerung kompensiert werden können, lässt sich nicht verlässlich abschätzen. Die
Bundesregierung hält es aufgrund von Szenarienrechnungen der
Bundesressortforschung für unwahrscheinlich, dass die aus den Maßnahmen der
Biodiversitätsstrategie resultierenden Fanggebietsverluste für einzelne deutsche
Fischereien einen wirtschaftlichen Fischfang in der deutschen AWZ unmöglich
machen würden. Die Auswirkungen sind jedoch auch im Zusammenhang mit
anderen Faktoren, die die Fischerei beeinflussen, zu betrachten.
9. Wird die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie nach Einschätzung
der Bundesregierung zu Produktionsverlagerungen und damit zu
erhöhten CO2-Emissionen außerhalb der EU führen, wie es unter anderem das
Thünen-Institut prognostiziert?
10. Plant die Bundesregierung, bei prognostizierten
Produktionsverlagerungen Gegenmaßnahmen zu treffen, um dem Verlust von Arbeitsplätzen
entgegenzuwirken?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die land- und forstwirtschaftliche Produktion in Deutschland hängt von einer
Vielzahl von Faktoren ab, beginnend von jährlichen Witterungsbedingungen,
der Marktnachfrage, rechtlichen Rahmenbedingungen, der Förderung (z. B.
neue Gemeinsame Agrarpolitik der EU ab 2023) bis hin zu politischen
Rahmenbedingungen (Krieg gegen die Ukraine und in der Folge veränderte
Marktpreise für landwirtschaftliche Produkte und Produktionsmittel wie
Düngemittel). Die konkreten nationalen Umsetzungsmaßnahmen der EU-
Biodiversitätsstrategie sind aktuell noch offen. Die Mitgliedsstaaten haben einen weiten
instrumentellen Ermessenspielraum, ob die Ziele z. B. über das Ordnungsrecht
oder durch Förderung erreicht werden sollen, was unterschiedliche
Auswirkungen auf die land- und forstwirtschaftliche Produktion hat. Hinreichend konkrete
Aussagen zu Auswirkungen der EU-Biodiversitätsstrategie auf die land- und
forstwirtschaftliche Produktion in Deutschland bzw. deren Verlagerung sind
daher derzeit noch nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
11. Wie vertragen sich die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie und die
damit verbundenen Unterschutzstellungen von Flächen mit anderen
Zielen und Initiativen der Bundesregierung, etwa der Holzbauinitiative
oder der geplanten Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und dem
Erhalt ländlicher Strukturen (Koalitionsvertrag, S. 20)?
In Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie und den darin enthaltenen
Schutzgebietszielen für 2030 wird in Deutschland der Schwerpunkt nicht auf neue
Unterschutzstellungen, sondern vielmehr auf bestehende Schutzgebiete gelegt
werden. In diesen Gebieten gilt es qualitative Verbesserungen der
Schutzgebiete voranzubringen. Zudem haben bestimmte Schutzgebietskategorien (zum
Beispiel Biosphärenreservate) gerade zum Ziel, ländliche Strukturen zu
erhalten und bringen positive regionalökonomische Effekte mit sich. Dennoch gibt
es grundsätzlich Flächenkonkurrenzen. Die vielfältigen
Raumnutzungsansprüche sind in Ausgleich zu bringen. Um dies und die damit verbundenen
Herausforderungen bewältigen zu können, sind auch Synergien zu identifizieren und
nutzbar zu machen. So schließt beispielsweise die Erhaltung beziehungsweise
die Erhöhung von Biodiversität im Wald eine nachhaltige
Waldbewirtschaftung, inklusive Holznutzung, oder die Stärkung regionaler
Wertschöpfungsketten nicht grundsätzlich aus. Vorhandene Flächenpotentiale müssen zielorientiert
ausgeschöpft werden. Dazu können in manchen Fällen parallele Nutzungen auf
derselben Fläche beitragen. Die Förderinstrumente der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sind darauf
ausgerichtet. Insbesondere die Instrumente der Raumordnung und der
Bodenordnung können zu einem Ausgleich von Flächenkonkurrenzen beitragen. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 10, 18 und 19 verwiesen.
12. Aus welchen Quellen plant die Bundesregierung, das Holz für die
Umsetzung der Holzbauinitiative zu beziehen?
Zwar wird auch weiterhin keine hundertprozentige Eigenversorgung mit Holz
möglich sein, die Wälder in Deutschland sollen aber auch künftig für die
Befriedigung des größten Teils der heimischen Holzversorgung zur Verfügung
stehen. Die Auswirkungen der Klimakrise auf den Wald werden das
inländische Holzaufkommen in Art (Baumarten) und Umfang (Mengen) langfristig
beeinflussen. Die Holzbauinitiative trägt in dieser Situation mit dazu bei, die im
Zuge des notwendigen Waldumbaus sowie durch weitere Schäden anfallenden
Nadelholzmengen mit hoher Wertschöpfung sinnvoll zu verwenden. Mit dem
Umbau zu klimaresilienteren und artenreicheren Mischwäldern wird absehbar
weniger Nadelholz und mehr Laubholz nachwachsen. Der künftig zunehmende
Anteil von Laubholz in den heimischen Wäldern erfordert daher eine
Transformation des Bauens mit Holz, hin zu einer verstärkten Laubholzverwendung im
Holzbau. Dies stellt sowohl die Wald- und Holz- als auch die Bauwirtschaft vor
große Herausforderungen und verlangt ein gemeinsames Engagement aller
Akteure.
Aus Gründen der Materialeffizienz und des Ressourcenschutzes sollte das
nachhaltige Bauen mit Holz daher nicht ausschließlich auf die Verwendung von
möglichst viel Holz pro Objekt ausgerichtet sein, sondern ebenfalls auf die
Schaffung von möglichst vielen Gebäuden bzw. Wohnraum und/oder
Nutzfläche aus der eingesetzten Holzmenge, z. B. durch modernen Leichtbau.
Zudem bietet insbesondere das Bauen mit Holz gute Möglichkeiten einer
Kaskadennutzung und des Recyclings, unter anderem durch Zweitverwendung oder
-verwertung der Holzkonstruktion.
Beim Import von Hölzern ist entscheidend, nur Holz aus nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern und legalen Quellen gemäß Holzhandelssicherungsgesetz
(HolzSiG) zu verwenden.
13. Sieht die Bundesregierung in einer Ausweisung von Schutzgebieten eine
Einschränkung des notwendigen Waldumbaus, und wie hoch ist aktuell
der Anteil der Gebiete in Deutschland, die bereits unter einem
Schutzstatus stehen?
In Deutschland stehen alle Wälder unter dem Schutz des Bundeswaldgesetzes
und der Länderwaldgesetze. Darüber hinaus ist ein großer Teil der Wälder
wegen seiner besonderen Bedeutung für die Erhaltung der biologischen
Vielfalt, die Resilienz der Ökosysteme und den Naturhaushalt mit einem
zusätzlichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz versehen. Die
Waldbewirtschaftung einschließlich eines möglicherweise notwendigen
Waldumbaus muss in diesem Fall im Einklang mit den jeweiligen Schutzzielen
stehen. Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) fördern Bund und Länder bereits seit Jahrzehnten
Maßnahmen zum Waldumbau beziehungsweise zur Anpassung der Wälder an
die Klimakrise. Im Rahmen der Waldumbau-Maßnahmen werden ganz
überwiegend Mischwälder aus Laub- und Nadelbäumen mit ausschließlich
standortgerechten Baumarten gefördert. Mit der Förderung werden somit zugleich
positive Auswirkungen für die biologische Vielfalt und den Klimaschutz angestrebt.
Schutzgebiete mit einer dauerhaft rechtlich gesicherten natürlichen
Waldentwicklung zielen darauf ab, natürliche Störungen und Sukzessionsprozesse
zuzulassen. Anpassungsmaßnahmen, im Sinne eines aktiven Waldumbaus, sind
auf solchen Flächen grundsätzlich nicht vorgesehen. In einigen Gebieten, die
für eine dauerhaft rechtlich gesicherte natürliche Waldentwicklung vorgesehen
sind, kann in Ausnahmefällen ein Waldumbau im Sinne eines
Initialmanagements durchgeführt werden.
Der Waldbericht der Bundesregierung 2021 gibt eine Übersicht über die
Waldflächen in Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz, wobei sich die
Gebietsflächen der Kategorien großflächig überschneiden können (Waldbericht
der Bundesregierung 2021, S. 21, Tabelle 1). Eine Gesamtbilanzierung zu den
bestehenden Schutzgebietskulissen, insbesondere im Kontext der Ziele der
EU-Biodiversitätsstrategie, liegt derzeit noch nicht vor, da der
Abstimmungsprozess zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele für 2030 in Deutschland
noch nicht abgeschlossen ist.
14. Hat die Bundesregierung an die EU-Kommission bereits ihre
Überlegungen hinsichtlich der geschützten Gebiete übermittelt, wie es im Protokoll
des Treffens der NADEG am 5. und 6. April 2022 festgehalten wurde?
a) Was waren die wissenschaftlichen Grundlagen dieser Überlegungen?
b) Um welche konkreten Flächen handelt es sich dabei (nach
Bundesländern auflisten)?
c) Wie viele dieser Flächen werden aktuell land- oder
forstwirtschaftlich genutzt?
d) Wer sind die Eigentümer dieser Flächen?
Die Fragen 14 bis 14d werden gemeinsam beantwortet.
Die ersten Beiträge der Mitgliedstaaten zur Erfüllung der EU-
Schutzgebietsziele für 2030 sollen nach aktuellem Stand bis Ende 2022 an die Europäische
Kommission übermittelt werden. Dafür hat die Kommission angekündigt, ein
jeweils für die einzelnen Mitgliedstaaten spezifiziertes Berichtsformular
vorzulegen. Dieses liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung hat keine
„Überlegungen hinsichtlich der geschützten Gebiete“ vorab an die Europäische
Kommission übermittelt.
15. Mit welchen rechtlichen Instrumenten möchte die Bundesregierung die
gemeldeten Gebiete unter Schutz stellen?
Soll dafür ausschließlich auf die Schutzgebietskategorien des
Naturschutzrechts zurückgegriffen werden, oder hält die Bundesregierung es
für möglich, auch Gebiete aus bestehenden oder neuen Förderkulissen
oder marktwirtschaftlichen Schutzsystemen als geschützt oder streng
geschützt zu melden?
An die Gebiete, die zu den EU-Schutzgebietszielen für 2030 beitragen können,
werden entsprechend der zugehörigen Leitlinien der Europäischen Kommission
(Commissions Staff Working Document: Criteria and Guidance for Protected
Areas Designations, Januar 2022) verschiedene Anforderungen gestellt.
Demnach müssen diese Gebiete beispielsweise dauerhaft rechtlich gesichert sein.
Dazu können nach Auffassung der Bundesregierung neben
Schutzgebietsausweisungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz auch andere Formen der auf
Dauer angelegten rechtlichen Sicherung zählen, die mit einer klaren
Zweckbindung für den Naturschutz versehen sind. Ob Förderkulissen oder
„marktwirtschaftliche Schutzsysteme“ diesen Anforderungen – insbesondere der
Dauerhaftigkeit – gerecht werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.
16. Falls die Bundesregierung ihre Überlegungen hinsichtlich der
geschützten Gebiete an die EU-Kommission bisher noch nicht übermittelt hat,
wird die Bundesregierung der Bitte der EU-Kommission nachkommen
und ihre Überlegungen bis Ende des Jahres 2022 melden?
Die Bundesregierung wird der Bitte der Europäischen Kommission
nachkommen.
17. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Erkenntnissen der
Bundesregierung bereits Überlegungen oder konkrete Vorschläge hinsichtlich der zu
schützenden Gebiete bereits an die EU-Kommission übermittelt?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob andere Mitgliedstaaten ihre Beiträge
bereits an die Europäische Kommission übermittelt haben. Es ist jedoch nicht
davon auszugehen, da das zugehörige Berichtsformat noch nicht vorliegt (siehe
Antwort zu Frage 14 bis 14d).
18. Hat die Bundesregierung bereits erste Überlegungen hinsichtlich der zu
schützenden Gebiete erarbeitet oder entworfen, und wie sehen diese
Überlegungen konkret aus (bitte nach Bundesland, nach Flächennutzung
und nach Eigentümer auflisten), und wird die Bundesregierung sich an
das 30-Prozent-Ziel halten oder sollen mehr beziehungsweise weniger
als 30 Prozent der Flächen nach Ansicht der Bundesregierung in
Deutschland als geschütztes Gebiet ausgewiesen werden?
In Deutschland unterliegen bereits große Flächenanteile einem Schutz. Diese
Gebiete leisten wichtige Beiträge für den Naturschutz, die es zu sichern und
weiterzuentwickeln gilt. Teilweise entsprechen diese Gebiete noch nicht den
Anforderungen der EU-Schutzgebietsziele für 2030. Daher wird in Deutschland
ein besonderer Schwerpunkt auf die Verbesserung der Qualität bereits
bestehender Schutzgebiete gelegt werden. Die deutschen Beiträge werden daher
zwischen solchen Gebieten unterscheiden, die bereits jetzt in vollem Umfang
zur Zielerfüllung beitragen und solchen, die erst aufgrund qualifizierender
Maßnahmen zur Zielerfüllung beitragen können. Aufgrund der
grundgesetzlichen Kompetenzverteilung sind in Deutschland die Bundesländer für die
Ausweisung und die Umsetzung von Schutzgebieten zuständig. Daher ist die
Bundesregierung bei der Erarbeitung der deutschen Beiträge im engen
Austausch mit den Bundesländern. Die Abstimmungen zur Gebietsauswahl im
Einzelnen sind noch nicht abgeschlossen.
19. Hat die Bundesregierung sich im Vorfeld der Ausweisung der zu
schützenden Gebiete mit den Bundesländern, den Kommunen sowie mit den
privaten Eigentümern dieser Flächen ausgetauscht und ist sie in einen
offenen Diskussionsprozess eingetreten oder wird sie dies tun?
Im aktuell laufenden Diskussionsprozess wird der Schwerpunkt auf bestehende
Schutzgebiete und nicht auf die Neuausweisung von Schutzgebieten gelegt. Im
Falle einer von einem Land geplanten Neuausweisung eines Schutzgebiets läge
die konkrete Abstimmung mit den Betroffenen in der Zuständigkeit der
Landesbehörden vor Ort. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]