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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entlastungspakete und Abwehrschirm

(insgesamt 64 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

18.11.2022

Aktualisiert

28.11.2022

BT20/417225.10.2022

Entlastungspakete und Abwehrschirm

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Entlastungspakete und Abwehrschirm Am 7. September 2022 hat die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket beschlossen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Bürgerinnen und Bürger mit diesem Paket um 65 Mrd. Euro entlastet werden (https://www.bund esregierung.de/breg-de/suche/drittes-entlastungspaket-2082584). Am 29. September 2022 hat nun die Bundesregierung einen sogenannten wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges beschlossen, der mit 200 Mrd. Euro ausgestattet werden soll (https://www.bundesregierun g.de/breg-de/aktuelles/abwehrschirm-2130944). Die Pakete sind aktuell Bestandteil der Beratungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler, wobei eine Einigung bei den Finanzen vorerst vertagt wurde (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/energiekrise-kosten-vert eilung-bund-laender-101.html). Nach Ansicht der Fragesteller bleibt die Bundesregierung sowohl beim dritten Entlastungspaket als auch beim Abwehrschirm, inklusive seiner wirtschafts- und energiepolitischen Bestandteile, bisher in den entscheidenden Fragen unkonkret. Auch fehlt es bisher bei den meisten Maßnahmen an einer gesetzlichen Umsetzung. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie schlüsseln sich die Kosten des dritten Entlastungspakets in Höhe von 65 Mrd. Euro auf die einzelnen Maßnahmen des Pakets auf (bitte nach Bund, Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?  2. Wie schlüsseln sich die Kosten des wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die einzelnen Maßnahmen des Pakets auf (bitte nach Bund, Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?  3. In welchem Umfang werden voraussichtlich Mittel von den angekündigten insgesamt bis zu 200 Mrd. Euro des Abwehrschirms für die Ersatzbeschaffungskosten für die Marktstabilität der relevanten Gasimporteure eingeplant (bitte nach Unternehmen, konkreter Maßnahme und Summe auflisten)?  4. Mit welchen Einnahmen aus der auf EU-Ebene beschlossenen Abschöpfung von Zufallsgewinnen rechnet die Bundesregierung? Plant die Bundesregierung diese Einnahmen zur Finanzierung der im Rahmen des Abwehrschirms vorgesehenen Strompreisbremse ein, und welche (zusätzlichen) Mittel aus den angekündigten 200 Mrd. Euro sind für die Strompreisbremse vorgesehen? Deutscher Bundestag Drucksache 20/4172 20. Wahlperiode 25.10.2022  5. Wie viel Geld beabsichtigt die Bundesregierung, aus den zur Verfügung gestellten Mitteln der Entlastungspakete und des Abwehrschirms in die Bereiche Wissenschaft und Forschung zu investieren (bitte die jeweilige Investitionssumme entlang der beschlossenen Maßnahmenpakete der Bundesregierung auflisten)?  6. Welche Gespräche mit den Bundesländern haben der Chef des Bundeskanzleramtes Wolfgang Schmidt und die Staatsministerin für Bund- Länder-Beziehungen beim Bundeskanzler Sarah Ryglewski im Vorfeld des dritten Entlastungspakets zu den Kosten mit den Bundesländern geführt (bitte je Bundesland für den Zeitraum vom 31. August 2022 bis zum 7. September 2022 aufschlüsseln)?  7. Welche Gespräche mit den Bundesländern haben der Chef des Bundeskanzleramtes Wolfgang Schmidt und die Staatsministerin für Bund- Länder-Beziehungen beim Bundeskanzler Sarah Ryglewski im Nachgang des dritten Entlastungspakets zu den Kosten mit den Bundesländern geführt (bitte je Bundesland für den Zeitraum vom 8. September 2022 bis zum 21. September 2022 aufschlüsseln)?  8. An welchen Daten fanden seit Beginn des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energie- und Wirtschaftskrise Konferenzen der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister der Länder (digital und analog) statt, durch wen aus der politischen Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz war der Bund jeweils vertreten, und wie lange hat der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck jeweils teilgenommen?  9. An welchen Daten und für wie lange jeweils war Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck seit Beginn des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energie- und Wirtschaftskrise im Ausschuss für Wirtschaft und in dem Ausschuss für Energie und Klimaschutz des Deutschen Bundestages zu Gast, um den Abgeordneten Rede und Antwort zu stehen? 10. Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung des dritten Entlastungspakets bei a) der Entlastung bei den Strompreisen, b) der Abschöpfung der Zufallsgewinne bei den Stromproduzenten, c) der Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises, d) der Unterstützung für Familien, e) der Einmalzahlung für Studierende, f) der Erhöhung des Wohngeldes für mehr Berechtigte, g) der Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses, h) der Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner, i) der Einführung eines bundesweiten Tickets im öffentlichen Nahverkehr und j) den Hilfen für Unternehmen? 11. Wann wird die Umsetzung der Maßnahmen des dritten Entlastungspakets abgeschlossen sein und dem entsprechenden Personenkreis zur Verfügung stehen (bitte nach den Maßnahmen in Frage 10a bis 10 j aufschlüsseln)? 12. Inwiefern ergibt sich mit der Umsetzung des Abwehrschirms eine Neubewertung der mit dem dritten Entlastungspaket verkündeten Hilfen für Unternehmen? a) Sind die Ausweitung des Energiekostendämpfungsprogramms und die Etablierung eines KMU-Programms (KMU = kleine und mittlere Unternehmen) durch die mit dem Abwehrschirm verkündeten Maßnahmen hinfällig geworden? b) Wie ist der Umsetzungsstand im Hinblick auf die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in seiner Rede im Deutschen Bundestag vom 8. September 2022, „das Programm, das wir jetzt für die Industrie aufgestellt haben, das Energiekostendämpfungsprogramm, für KMUs öffnen“ zu wollen und „die Handelsbezogenheit als Kriterium aufgeben“ zu wollen, es „branchenoffen (zu) gestalten“? c) Welche weiteren mit dem dritten Entlastungspaket angekündigten Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen wurden durch die mit dem Abwehrschirm verkündeten Maßnahmen überholt? d) Welche konkreten Stützungsmaßnahmen zur Abfederung der hohen Energiepreissteigerungen stehen Unternehmen zur Verfügung, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, und ab wann? e) Wie ist der Umsetzungsstand für den von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in seiner Rede im Deutschen Bundestag am 8. September 2022 für Oktober 2022 angekündigten „Mechanismus – Gas gegen Geld –“, um den Gasverbrauch zu reduzieren? 13. Von welchen Elementen der Entlastungspakete profitieren landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Ernährungswirtschaft (bitte das voraussichtliche finanzielle Unterstützungsvolumen für diese Betriebe aus der jeweiligen Maßnahme angeben)? 14. Inwiefern ergibt sich aus der Antwort zu Frage 13 eine Neubewertung des ursprünglich auf 65 Mrd. Euro bezifferten Volumens des dritten Entlastungspakets? 15. Stehen den Energieversorgungsunternehmen nunmehr, nachdem die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ankündigungen zum Abwehrschirm auch die sogenannte Gasbeschaffungsumlage aufgehoben hat, die Preisanpassungsrechte bei verminderten Gasimporten zu, vgl. § 24 Absatz 8 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)? 16. Warum hat es die Bundesregierung nicht geschafft, das Gesetzgebungsverfahren zur Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gas und Fernwärme vor dem 1. Oktober 2022 abzuschließen, und wie wird die Bundesregierung ab dem 1. Oktober 2022 ohne Ablesung der Verbrauchswerte die Umsetzung dieser Maßnahme und die Weitergabe an die Verbraucher sicherstellen? 17. Warum wird die Lieferung von Gas über andere Vertriebswege (wie z. B. Kartuschen oder Tankwagen) weiterhin mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent besteuert? 18. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, auch Nutzer von Öl- oder Pelletheizungen zu unterstützen? 19. Wurde mit den Bundesländern bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Oktober 2022 auch über einen Weiterbetrieb der drei verbliebenen Kernkraftwerke gesprochen, und wenn ja, warum wurde hierzu keine Aussage in den Beschluss aufgenommen? 20. Kennt die Bundesregierung die Aussage eines Vertreters des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, das Kernkraftwerk Emsland stehe „auf der richtigen Seite des Netzengpasses und würde uns helfen“, es erzeuge „im Netz eine Art Gegendruck, der dazu führe, dass sich der Windstrom aus Norddeutschland besser über das Netz verteile und die Nord-Süd-Achse entlastet werde“ (https://www.zeit.de/2022/42/stromnetze-ausbau-stromve rsorgung-winter-energiewende), und wie bewertet sie sie? 21. Wie will die Bundesregierung Doppelauszahlungen der Energiepreispauschale vermeiden, wenn die Personengruppen sowohl im September über ihren Arbeitgeber als auch im Dezember über die Deutsche Rentenversicherung eine Zahlung erhalten haben bzw. werden? 22. Um was für eine Einkunftsart handelt es sich bei der Energiepreispauschale für Rentner? 23. Wenn es sich um sonstige Einkünfte nach § 22 des Einkommensteuergesetzes (EstG) handelt, müssen Rentner die Energiepreispauschale nur mit ihrem jeweiligen Besteuerungsanteil versteuern, etwa nur zu 50 Prozent, wenn sie im Jahre 2005 in den Ruhestand gegangen sind? Falls ja, wie ist die niedrigere Besteuerung der Energiepreispauschale mit dem Besteuerungsanteil mit dem allgemeinen Gleichheitssatz zu vereinbaren? 24. Erhalten u. a. auch Pfarrer oder Architekten im Ruhestand die Energiepreispauschale, auch wenn sie im Falle der Pfarrer z. B. über eine Ruhegehaltskasse oder im Falle von Architekten über ein Versorgungswerk rentenversichert sind? 25. Über welche Behörde wird die Energiepreispauschale an die Studierenden ausgezahlt, und wann legt die Bundesregierung hierfür einen Vorschlag vor? 26. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch eine Energiepreispauschale für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einzuführen, die oft höhere Energiebedarfe aufgrund der Nutzung elektronisch betriebener Hilfsmittel haben? Wenn nein, warum nicht? 27. Wie begründet die Bundesregierung die Aussetzung der Erhöhung des CO2-Preises für das Jahr 2023, und welche Mindereinnahmen entstehen dadurch? 28. Von wem wurde die Expertenkommission Gas/Wärme zusammengesetzt, und wer hat entschieden, dass nicht Vertreter aller Fraktionen des Deutschen Bundestages die Kommission begleiten dürfen? 29. Hat die Expertenkommission Vorgaben oder Weisungen von der Bundesregierung, von einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung oder der regierungstragenden Fraktionen erhalten? 30. Wird die Expertenkommission auch noch Vorschläge für Entlastungen von Haushalten mit Öl- und Pelletheizungen im Endbericht vorlegen? 31. Welche weiteren Bestandteile sind für den Endbericht der Expertenkommission geplant, etwa auch im Hinblick auf angebotsorientierte, energiepolitische Maßnahmen? 32. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Co-Vorsitzenden der Expertenkommission, Prof. Dr. Veronika Grimm, es wäre „einfacher gewesen, wenn die Kommission früher die Arbeit hätte aufnehmen können“ (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/interview-kommissions chefin-veronika-grimm-ueber-maengel-bei-der-gaspreisbremse/2873449 8.html)? 33. Inwiefern hat die Bundesregierung, wie berichtet (https://www.bloomber g.com/news/articles/2022-10-10/germany-supports-joint-eu-debt-for-loan s- to- tackle-energy-cr isis), Unterstützung für ein gemeinsames EU- Staatsanleihenprogramm signalisiert, und in welchem Verhältnis stünde dieses Programm zur Umsetzung des geplanten Abwehrschirms der Bundesregierung? 34. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem in der Frage 33 geschilderten Sachverhalt und den Kursverlusten deutscher Staatsanleihen (siehe https://www.handelsblatt.com/dpa/deutsche-anleihen-fallen-s tark-aussicht-auf-gemeinsame-eu-schulden-belastet/28734368.html), und wie ist dies mit der Zielsetzung aus dem Abwehrschirm vereinbar, deutsche Bundesanleihen sollten „weiterhin das höchste Vertrauen der Finanzmärkte genießen“? 35. Welche Auswirkungen für die Inflationsentwicklung erwartet die Bundesregierung infolge der im Abwehrschirm angekündigten Maßnahmen? 36. Welche weiteren Unterstützungen benötigt und erhält das Unternehmen Uniper bis Jahresende 2022 von Seiten des Staates, die über die Übernahmeankündigung vom 21. September 2022 hinausgehen (https://www.bmw k.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220921-bundesregierun g-verstandigt-sich-auf-anpassung-des-stabilisierungspakets-fur-unipe r.html)? 37. Wie ist der Stand der beihilferechtlichen Verfahren jeweils zur bisher vorgesehenen Unterstützung und zur geplanten Übernahme des Unternehmens Uniper? 38. Welche Überlegungen der Bundesregierung gibt es zur weiteren Nutzung der Kern- und Kohlekraftwerke, die Uniper in Schweden und Russland betreibt? 39. Welche Szenarien im Hinblick auf die Entwicklung des Gaspreises und die Beschaffungslage für Gas legt die Bundesregierung ihren Berechnungen für den voraussichtlichen Ersatzbeschaffungsaufwand bei Uniper zugrunde? 40. Welche zusätzlichen Bedingungen gelten für die angestrebte Übernahme des Bundes von Uniper, die über die bereits im Juli 2022 vereinbarten Bedingungen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/202 2/07/20220722-bundesregierung-verstaendigt-sich-auf-finanzielle-unterstu etzung-fuer-uniper-und-kuendigt-weitere-entlastungen-an.html) hinausgehen, etwa im Hinblick auf Besetzung des Aufsichtsrates, Vorstandsvergütungen etc.? 41. Wie erklärt sich die zeitliche Differenz zwischen den verschiedenen energiepolitischen Maßnahmen, wonach zur Stärkung der Versorgungssicherheit in der aktuellen Energiekrise gemäß der jüngst verlängerten Stromangebotsausweitungsverordnung insbesondere Steinkohlekraftwerke bis zum 31. März 2024 laufen können, zwei Braunkohlekraftwerke der RWE bis zum 31. März 2024 am Netz bleiben, die sogenannte Einsatzreserve für Kernkraftwerke jedoch längstens und lediglich bis zum 15. April 2023 laufen soll? 42. Welche konkreten Mengen Gas (in TWh) stehen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben zum Ausspeicherpfad (Speicherfüllstände dürfen bis Februar 2023 wieder auf 40 Prozent sinken) nach jetzigem Stand aus den deutschen Gasspeichern bis zum Februar 2023 zur Verfügung, und in welchem Verhältnis steht dieses voraussichtliche Gaskontingent zum Durchschnittsgasverbrauch vergangener Jahre? 43. Wie möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass die – nach ihrer eigenen Aussage notwendigen und gewünschten 20 Prozent und nach EU- Notfallplan vorgeschriebenen 15 Prozent – Einsparungen beim Gasverbrauch nicht überwiegend zulasten der Industriekunden gehen (im August 2022 knapp 22 Prozent, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachtheme n/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/_do wnloads/09_September/220927_gaslage.pdf?__blob=publicationFile &v=2), wenn die von der Bundesregierung beschlossenen Einsparverordnungen nach eigenen Berechnungen lediglich Einsparungen des Gasverbrauchs in Höhe von ungefähr 2 Prozent (https://www.bmwk.de/Redaktio n/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220824-habeck-treiben-energieeinspa rung-weiter-voran-bundeskabinett-billigt-energieeinspar-verordnunge n.html) bringen? 44. Aus welchen Gründen setzt sich die Bundesregierung nunmehr für eine gemeinsame europäische Gasbeschaffung ein (https://www.bloomber g.com/news/articles/2022-10-11/germany-netherlands-to-push-no-regret-pl an-to-cut-energy-cost), nachdem die Bundesregierung eine solche gemeinsame Beschaffung im Rahmen der EU-Energy-Plattform zunächst blockiert hatte (https://www.euractiv.com/section/energy/news/berlin-makes- u-turn-backs-joint-gas-purchasing-at-eu-level/)? 45. Wie bewertet die Bundesregierung die eigene Strategie zur Beschaffung von Flüssigerdgas (LNG) vor dem Hintergrund, dass andere Staaten, wie z. B. Bangladesch oder Pakistan (https://www.dw.com/en/lng-european-thi rst-for-natural-gas-puts-bangladesh-and-pakistan-in-the-dark/a-63401354), aufgrund der hohen und verhältnismäßig kostenflexiblen Nachfrage aus Deutschland und Europa Schwierigkeiten haben, ihren eigenen Gasbedarf am Weltmarkt zu decken? 46. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch einen Stopp des Wiederverkaufs von LNG durch chinesische Marktteilnehmer (https:// www.bloomberg.com/news/articles/2022-10-17/china-halts-lng-sales-to-fo reign-buyers-to-ensure-own-supply) auf die Beschaffungsmöglichkeiten und die Preisentwicklungen von LNG für Deutschland und Europa? 47. Wie viel LNG aus russischen Quellen bezieht Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (https://www.highnorthnews.com/en/russian-l ng-europe-flies-under-radar-frances-totalenergies-continues-imports-ar ctic), was unternimmt die Bundesregierung, um Kenntnis über den Bezug von russischem LNG zu erhalten, und was plant die Bundesregierung zur Unterbindung des LNGs aus russischem Bezug? 48. Welche Fortschritte hat die Bundesregierung zuletzt in ihren Gesprächen mit Norwegen über den (vergünstigten) Bezug von Gas erzielt, welche Angebote hat die Bundesregierung unterbreitet, um die Bezugschancen zu erhöhen, und wie bewertet die Bundesregierung auch in diesem Kontext die Verlautbarung des norwegischen Energieministers, Norwegen könnte ab 2023 seine Stromexporte begrenzen (https://www.montelnews.com/news/1 352039/norwegen-knnte-ab-2023-stromexporte-begrenzen--minister)? 49. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um, wie im Abwehrschirm angekündigt, darauf zu achten, „dass die Preissignale soweit wie möglich wirken“? 50. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die im Abwehrschirm verkündete Zielsetzung, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu priorisieren und zu beschleunigen, die deutliche Unterzeichnung aktueller Windenergieausschreibungen (https://www.montelnews.com/de/news/135 8661/onshore-wind-ausschreibungen-sind-zu-42-unterzeichnet), welche Ursachen liegen dem zugrunde, und welche Konsequenzen für künftige Ausschreibungen und für den weiteren Ausbaupfad der erneuerbaren Energien zieht die Bundesregierung hieraus? 51. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Umsetzung des mit dem Abwehrschirm angekündigten Belastungsmoratoriums ergreifen? 52. Welche Entlastungsmaßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, zum Schutz der sozialen Infrastruktur (insbesondere Pflege-, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen) zu unternehmen? 53. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die soziale Infrastruktur „weiteren Hilfebedarf“, und wird sie daher auch gemeinsam mit den Ländern über zusätzliche Maßnahmen beraten (vgl. S. 5 f. des Beschlusses zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Oktober 2022 in Berlin; https://www.bundesregier ung.de/breg-de/suche/besprechung-des-bundeskanzlers-mit-den-regierungs chefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-4-oktober-2022-in-berlin-2 131782)? 54. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorschlag der Expertenkommission Gas/Wärme umzusetzen, einen Hilfsfonds für soziale Dienstleister einzurichten (siehe Zwischenbericht der Kommission, S. 8, https://www.bmw k.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/expertinnen-kommission-gas-u nd-waerme.pdf?__blob=publicationFile&v=24)? Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? 55. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik zu ihren Entlastungspaketen und zum Abwehrschirm von Seiten der Europäischen Kommission und einer Vielzahl von EU-Mitgliedsländern (https://www.rnd.de/politik/energie krise-die-kritik-von-eu-politikern-am-alleingang-von-olaf-scholz-ist-richti g-YX6QF5IILVCJTC7GESAOV3YLK4.html), die darin einen deutschen Alleingang sehen, und wie wird die Bundesregierung stärker darauf hinwirken, dass es innerhalb der Europäischen Union zu einem kohärenten Vorgehen bei der Preisdämpfung der Energiepreise kommt? 56. Wann legt die Bundesregierung, als Grundlage ihrer weiteren energiepolitischen Maßnahmen, einen neuen Fortschrittsbericht Energiesicherheit vor, zumal der letzte veröffentlichte Bericht vom 20. Juli 2022 stammt? 57. Aus welchen Gründen sind bislang keine Kraftwerke an den Strommarkt zurückgekehrt, deren Hauptenergieträger Mineralöl ist (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/3479)? 58. Wie sind die nach Ansicht der Fragesteller widersprüchlichen Antworten der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/3479 miteinander vereinbar, wonach gemäß § 50b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einerseits eine Pflicht zur Brennstoffbevorratung für Kohlekraftwerke bestehe, andererseits diese aber keine Voraussetzung für die Rückkehr an den Strommarkt darstelle? 59. In welchen Fällen ist die von der Bundesregierung erlassene und am 30. August 2022 in Kraft getretene Energiesicherungstransportverordnung zur Anwendung gekommen? 60. Zu welchem Ergebnis ist der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/3479 genannte Austausch zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Hinblick auf die vorübergehende Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für LKWs zum Transport von Energieträgern gelangt? 61. Wie erklärt sich die Diskrepanz bei den Aussagen der Bundesregierung zur Abhängigkeit von russischen Rohöllieferungen, die Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Mai 2022 auf 12 Prozent (https://www.zdf.de/ nachrichten/wirtschaft/habeck-russland-energie-abhaengigkeit-ukraine-kri eg-100.html), die Bundesregierung für den Monat Juni 2022 jedoch jüngst auf „rund 30 Prozent“ bezifferte (Antwort der Bundesregierung zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 20/3479)? 62. Welchen gesicherten zusätzlichen prozentualen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit soll der ausgeweitete Zubau an erneuerbaren Energien in den kommenden drei Jahren leisten? 63. Wie hoch ist die gegenwärtige Kapazität an installierten bzw. errichteten Elektrolyseuren in Deutschland? 64. Wie hoch ist die Kapazität von Speichern in Deutschland (bitte nach Art der Speicher und den Zugriffsmöglichkeiten – privat, gewerblich, Netzbetreiber etc. – unterteilen)? Berlin, den 24. Oktober 2022 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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