Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Bundeskanzler Olaf Scholz hat unter Bezugnahme auf die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers am 17. Oktober 2022 entschieden, dass die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der drei noch betriebenen Kernkraftwerke in Deutschland bis 15. April 2023 verlängert werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Kernenergie für die Versorgungssicherheit in Deutschland bei?
Ist die Tatsache, dass Bundeskanzler Olaf Scholz die Entscheidung für einen befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland unter Bezugnahme auf seine Richtlinienkompetenz getroffen hat und er dies in diesem Fall offensichtlich erstmalig getan hat, aus Sicht der Bundesregierung ein Ausweis für die enorme Bedeutung der Energiegewinnung aus Kernkraft für das Energiesystem in Deutschland?
Aus welchen Gründen schlägt der Bundeskanzler für die drei noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke eine Verlängerung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb bis zum 15. April 2023 vor?
Weshalb gelangt Bundeskanzler Olaf Scholz mit seiner Entscheidung zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland zu einer anderen Einschätzung als der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck auf Basis des sogenannten Stresstests, nach der dieser lediglich die Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim 2 in einer „Einsatzreserve“ halten will (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905-stresstest-zum-stromsystem.html)?
Wieso hat sich Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck zunächst für das Konzept der „Einsatzreserve“ für Kernkraftwerke ausgesprochen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905-stresstest-zum-stromsystem.html), welches nach Auffassung der Fragesteller die Empfehlungen des sogenannten zweiten Stresstests missachtet, denen der Streckbetrieb aller drei laufenden Kernkraftwerke zugrunde liegt?
Wieso verfolgt die Bundesregierung das von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck vorgeschlagene Konzept einer „Einsatzreserve“ für Kernkraftwerke nicht weiter?
Wird durch den nunmehr mit der Richtlinienentscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten, fortgesetzten Leistungsbetrieb der drei laufenden Kernkraftwerke die mit den Betreibern der Kernkraftwerke erzielte Einigung zu Verlustausgleich und Kostenerstattungen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/220927-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 3 f.) hinfällig, und wenn ja, warum?
Hat die Bundesregierung Berechnungen darüber angestellt, in welcher Höhe (Angabe in Euro und je Kraftwerk) Verlustausgleich und Kostenerstattung bei Nichtabrufen der „Einsatzreserve“ fällig geworden wären, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Kann die Bundesregierung die Aussage von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck bestätigen, wonach „die Niedersachsenwahl nochmal zu einem Zeitverzug“ beim Regierungsbeschluss über einen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland geführt hat (https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1102141.html)?
Wie ist die Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz für einen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland mit der Aussage von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck vom 5. September 2022 vereinbar, nach der „eine pauschale Laufzeitverlängerung […] auch im Hinblick auf den Sicherheitszustand der Atomkraftwerke nicht vertretbar“ wäre (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905-stresstest-zum-stromsystem.html)?
Welchen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Strom in Deutschland erwartet die Bundesregierung durch einen bis zum 15. April 2023 verlängerten Betrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland?
Wie viele Kilowattstunden Strom können die drei Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung unter Verwendung der bereits installierten Brennstäbe bis zum 15. April 2023 produzieren (bitte nach Kraftwerken aufschlüsseln)?
Welcher Wert, gemessen an den zu erwartenden Marktpreisen (Futures), dürfte nach Einschätzung der Bundesregierung dem von Anfang 2023 bis zum 15. April 2023 in den drei weiterlaufenden Kernkraftwerken produzierten Strom zukommen (bitte nach Kraftwerken aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen auf die Strompreise erwartet die Bundesregierung durch einen bis zum 15. April 2023 verlängerten Betrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland?
Welchen Beitrag zur sogenannten Blindleistung, d. h. zur allein für den Erhalt der Netzstabilität notwendigen Leistung, leisten nach Kenntnis der Bundesregierung die Kernkraftwerke, speziell das Kernkraftwerk Emsland?
Inwiefern verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls der Bedarf an Blindleistung durch die mit der dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes verabschiedeten Maßnahmen zur Steigerung der Transportkapazitäten im Stromnetz, und welchen Beitrag können dazu die Kernkraftwerke leisten, speziell das Kernkraftwerk Emsland?
Welche Mehrkosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls durch den möglichen höheren Bedarf an Blindleistung infolge der in der dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes geregelten Steigerung der Transportkapazitäten im Stromnetz?
Kann nach Kenntnis der Bundesregierung das Kernkraftwerk Emsland einen positiven Beitrag für einen erhöhten Transport von erneuerbaren Energien aus dem Norden nach Mittel- und Süddeutschland leisten, und wenn ja, welchen?
Schließt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck – „Wir haben genug Energie in und für Deutschland; wir sind ein Stromexportland.“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905-stresstest-zum-stromsystem.html) – aus, dass Deutschland im Winter 2022/2023 Exportbeschränkungen für Strom verhängen wird?
Wenn die Frage 19 verneint wurde, in welchen Situationen und unter welchen Voraussetzungen könnten im Winter 2022/2023 gegebenenfalls Exportbeschränkungen für Strom aus Deutschland erforderlich werden, um die Stabilität des Stromnetzes in Deutschland zu sichern?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der sinngemäß wiedergegebenen Aussage des norwegischen Energieministers, dass Begrenzungen für Stromexporte aus Norwegen erforderlich werden könnten (https://www.montelnews.com/news/1352039/norwegen-knnte-ab-2023-stromexporte-begrenzen--minister), für ihr eigenes Handeln, und welche Auswirkungen hätte das für die deutsche Stromversorgung, und inwiefern befindet die Bundesregierung sich dazu mit der norwegischen Regierung im Austausch?
Welche Auswirkungen auf die Strompreise erwartet die Bundesregierung durch den Ausstieg aus der Kernenergie nach dem 15. April 2023?
Bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die Bezahlbarkeit und Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland die Winter 2022/2023 und 2023/2024 unterschiedlich, und falls ja, auf welcher Datengrundlage kommt sie zu dieser Einschätzung, wenn doch selbst der Präsident der Bundesnetzagentur von zwei harten Wintern ausgeht (https://www.t-online.de/finanzen/unternehmen-verbraucher/inflation/id_100040400/netzagentur-chef-mueller-das-werden-mindestens-zwei-anstrengende-winter-.html)?
Ist die Entscheidung des Bundeskanzlers Olaf Scholz, den Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland nur bis zum 15. April 2023 aufrechterhalten zu wollen, so zu verstehen, dass die Bundesregierung einen Weiterbetrieb der drei genannten Kernkraftwerke im Winter 2023/24 für nicht erforderlich hält, und wenn ja, auf welcher Datengrundlage kommt sie zu dieser Einschätzung?
Welche grundlastfähigen Energieträger sollen nach dem 15. April 2023 die Kernenergie ersetzen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welchen Beitrag die Kernenergie zum Klimaschutz leistet und wie viele Tonnen CO2 durch den Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke eingespart werden, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Berechnungen dazu angestellt, wie viele Tonnen CO2 eingespart werden könnten, wenn die drei Kraftwerke bis Ende 2024 weiter betrieben würden, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Hat die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit der französischen Regierung oder in Gesprächen auf EU-Ebene Kenntnisse über die Sicherheitsstandards von französischen Kernkraftwerken erlangt, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln, vor dem Hintergrund, dass Deutschland nach dem Ausstieg aus der Kernenergie in Dunkelflauten (https://www.bundestag.de/resource/blob/627898/b65deea51fdb399e4b64f1182465658d/WD-5-167-18-pdf-data.pdf) möglicherweise auf den Import von Kernenergiestrom aus Frankreich angewiesen sein wird?
Macht sich die Bundesregierung die seitens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertretene Position zu eigen, nach der Strom aus Kernenergie die Netze verstopfe (https://www.gruene-bundestag.de/themen/energie/aus-der-krise-helfen-nur-energieeffizienz-und-gruene-energien)?
Erwägt die Bundesregierung trotz des Weiterbetriebes der drei Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland den Einsatz von Power Barges an der Nordseeküste zur Sicherung der Netzstabilität?
Erachtet die Bundesregierung den außer zu Wartungszwecken kurzzeitig unterbrochenen, ansonsten aber gemäß dem Schreiben von Bundeskanzler Olaf Scholz vom 17. Oktober 2022 angekündigten ununterbrochenen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis zum 15. April 2023 als Laufzeitverlängerung, und falls ja, wie gelangt die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke am 17. Oktober 2022 zu der Einschätzung: „Es wird keine Laufzeitverlängerung […] geben.“ (https://twitter.com/SteffiLemke/status/1582061599858511872)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung im sogenannten Prüfvermerk des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 7. März 2022 (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/pruefvermerk-laufzeitverlaengerung-atomkraftwerke.pdf?__blob=publicationFile&v=6), nach der „der energiewirtschaftliche Mehrwert einer Laufzeitverlängerung […] sehr begrenzt“ sei und im Winter 2022/2023 lediglich eine Verschiebung der Stromproduktion in den Sommer 2022 (kein Netto-Effekt) zu erwarten sei?
Wie bewertet die Bundesregierung das abschließende Fazit des sogenannten Prüfvermerks des BMWK und BMUV vom 7. März 2022, nach dem im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken eine Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke auch angesichts der aktuellen Gaskrise nicht zu empfehlen sei?
Wie passen eventuell erwartete zusätzliche Strommengen aus dem Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland zu der Aussage im sogenannten Prüfvermerk des BMWK und BMUV vom 7. März 2022, ein „Streckbetrieb“ im Winter 2022/2023 würde „keine zusätzlichen Strommengen bringen“?
Wenn die Frage 31 bejaht wurde, wird die Bundesregierung die nach dem sogenannten Prüfvermerk des BMWK und BMUV vom 7. März 2022 bei einer „gesetzlichen Laufzeitverlängerung“ für erforderlich gehaltene (grenzüberschreitende) Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, und falls ja, in welchem Zeitraum soll dies geschehen? Falls nein, warum hat sie diese damals für erforderlich gehalten und jetzt nicht mehr?
Wann, und wie soll gegebenenfalls die von der Bundesregierung nach dem sogenannten Prüfvermerk des BMWK und BMUV vom 7. März 2022 bei einem Weiterbetrieb der Kernkraftwerke über den 31. Dezember 2022 hinaus für „zwingend geboten“ angesehene umfangreiche Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung aktuell das Risiko von Klagen gegen den Weiterbetrieb ein, die sie im sogenannten Prüfvermerk des BMWK und BMUV vom 7. März 2022 für den Fall einer Laufzeitverlängerung erwartet und mit „durchaus aussichtsreichen Erfolgschancen“ bewertet hat?
Wie ist die Aussage von Bundesumweltministerin Steffi Lemke, nach der eine periodische Sicherheitsüberprüfung nötig wäre, „um den sicheren Betrieb der AKW zu gewährleisten“ (https://www.rnd.de/politik/atomkraft-steffi-lemke-pocht-auch-bei-streckbetrieb-auf-sicherheitsueberpruefung-XC7TLWS4HRAEBN7Q47VHTFUPRU.html), mit der Feststellung im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Atomgesetzes vom 19. Oktober 2022 (https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/19_atg_aendg/Entwurf/19_atg_aendg__refe_bf.pdf) vereinbar, dass „die Sicherheit der Anlagen fortlaufend durch eine umfassende staatliche Aufsicht aufgrund des geltenden Rechts auf einem hohen Niveau sichergestellt“ sei?