[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4269 –
Das Warten auf die Fahrprüfung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Viele Menschen in Deutschland sind beruflich, aber auch privat auf den
Führerschein angewiesen. Gerade in ländlichen Regionen können die Wege zur
Arbeit, zum Ausbildungsplatz, zum Einkaufen und zum Besuch bei
Angehörigen nur mit dem Auto erledigt werden. Der Führerschein bedeutet somit nicht
nur ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit, sondern ist gerade in ländlichen
Räumen vielfach Voraussetzung für Mobilität und erfreut sich deswegen nach
wie vor großer Beliebtheit. Die Anzahl der ausgestellten Kartenführerscheine
erreichte im Jahr 2022 mit rund 45 Millionen einen neuen Höchststand (vgl.:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/4974/umfrage/anzahl-der-ausgeste
llten-fuehrerscheine-in-deutschland/). Auch wenn sich Lebensstile wandeln
und das Bewusstsein für den Umwelt- und Klimaschutz steigt, ist die
Attraktivität des Führerscheins ungebrochen – insbesondere bei jungen Menschen.
Seit vielen Wochen mehren sich nun aus allen Regionen Deutschlands die
Berichte über sehr lange Wartezeiten für die praktische Führerscheinprüfung
(vgl.:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirtschaft/hessen-tuev-hat-nicht-
genug-pruefer-fuer-fuehrerscheinpruefungen-18377729.html). Mit
Wartezeiten von bis zu acht Wochen nimmt der Unmut bei den Fahrschülerinnen und
Fahrschülern stetig zu, und auch die Fahrschulen schlagen Alarm: Vielfach
müssen aufgrund der angespannten Situation neue Schülerinnen und Schüler
abgelehnt werden, da die ausgelernten Fahranfängerinnen und Fahranfänger
sehr lange auf ihre Prüfungstermine warten müssen und sich ein langer Stau
bei der fahrpraktischen Ausbildung ergeben hat (vgl.:
https://www.waz.de/stae
dte/gelsenkirchen/fahranfaenger-muessen-monatelang-auf-die-fahrpruefung-w
arten-id236689155.html). Dieser Stau muss nach Auffassung der Fragesteller
schnellstmöglich und strukturell behoben werden, um das (individuelle)
Mobilitätsangebot aufrechtzuerhalten. Das ist für den privaten Nutzen ebenso
bedeutend, wie es für viele Menschen die Grundlage ihrer wirtschaftlichen
Existenz bildet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundesregierung sind die aktuellen, regional stark unterschiedlich
ausgeprägten Verzögerungen bei der Erlangung von Prüfterminen für Bewerber um
eine Fahrerlaubnis bekannt. Nach der im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4491
20. Wahlperiode 16.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 16. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschland vorgesehenen Verteilung der staatlichen Aufgaben und
Zuständigkeiten, führen die Länder die in der Anfrage angesprochenen Bereiche als
eigene Angelegenheiten aus. Folgerichtig sind die Technischen Prüfstellen von
TÜV und DEKRA nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG)
als beliehene Unternehmen von den Ländern mit der Durchführung der
Fahrerlaubnisprüfung betraut worden. Ihnen obliegt daher auch die Aufgabe, die
Einhaltung der den Technischen Prüfstellen übertragenen Aufgaben zu
kontrollieren.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation um die
Wartezeiten und Terminvergabe für die Fahrprüfung in Deutschland?
Vor dem Hintergrund der regional stark unterschiedlichen Wartezeiten ist der
Bundesregierung eine Bewertung nicht möglich.
2. Auf welche Gründe führt die Bundesregierung die Probleme bei der
Terminfindung bzw. Terminvereinbarung für die Fahrscheinprüfung zurück?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
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4. Wie viele Führerscheinprüfungen wurden in diesem Jahr in Deutschland
bislang durchgeführt (bitte nach Führerscheinklassen B, CE, D (PKW,
LKW + Anhänger, Bus aufschlüsseln)?
2022
Fahrerlaubnisklasse Theorie Praxis
B 1.208.508 1.062.513
CE 40.585 38.619
D 8.084 7.447
Quelle: TÜV-Verband
a) Wie hoch ist die Durchfallquote bei der theoretischen
Führerscheinprüfung, und wie hat sich diese seit 2018 jährlich entwickelt (bitte
nach Führerscheinklassen B, CE, D (PKW, LKW + Anhänger, Bus
aufschlüsseln)?
Fahrerlaubnisklasse
Jahr
2018 2019 2020 2021
B 38,78 % 39,06 % 37,24 % 39,96 %
CE 8,25 % 8,27 % 8,39 % 10,39 %
D 15,92 % 16,96 % 15,64 % 17,46 %
Quelle: TÜV-Verband
b) Wie hoch ist die Durchfallquote bei der praktischen
Führerscheinprüfung, und wie hat sich diese seit 2018 pro Jahr entwickelt (bitte nach
Führerscheinklassen B, CE, D (PKW, LKW + Anhänger, Bus
aufschlüsseln)?
Fahrerlaubnisklasse Jahr2018 2019 2020 2021
B 41,79 % 42,53 % 42,15 % 42,96 %
CE 12,44 % 12,45 % 12,17 % 11,86 %
D 15,50 % 15,35 % 17,69 % 19,78 %
Quelle: TÜV-Verband
c) Worauf ist aus Sicht der Bundesregierung diese Durchfallquote
zurückzuführen (bitte nach Führerscheinklassen B, CE, D (PKW,
LKW + Anhänger, Bus aufschlüsseln)?
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Lern- und
Leistungsvoraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber Einfluss auf den Prüfungserfolg
haben können. Hier sind insbesondere die persönlichen intellektuellen
Voraussetzungen sowie die Lern- und Leistungsmotivation zu nennen. Ebenso kann
ein Zusammenhang zwischen Lern-/Leistungsmotivation und angestrebter
Fahrerlaubnisklasse angenommen werden (vor allem bei den
Schwerfahrzeugklassen, die häufig im beruflichen Kontext erworben werden). Neben diesen in
der Person des Prüflings liegenden Umstände steht ein qualitativ hochwertiger
Fahrschulunterricht und Prüfungsvorbereitung in unmittelbarem
Zusammenhang mit hohem Prüfungserfolg. Dies gilt für alle Fahrerlaubnisklassen
gleichermaßen.
d) Wie hoch ist der Anteil von Nicht-EU-Staatsbürgern, die sich von
2018 bis heute pro Jahr für die Prüfungen angemeldet haben (bitte
für jedes Land einzeln angeben und nach
Führerscheinklassen B, CE, D (PKW, LKW + Anhänger, Bus aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
e) Wie viele Führerscheinprüfungen wurden zwischen 2018 und heute
pro Jahr nicht in deutscher Sprache absolviert (bitte nach Sprachen
getrennt auflisten und nach Führerscheinklassen B, CE, D (PKW,
LKW + Anhänger, Bus aufschlüsseln)?
Fahrerlaubnisklasse B
Sprache Prüfungsdatum
2018 2019 2020 2021 2022
Englisch schriftlich 29.424 32.158 30.334 32.842 33.063
Französisch schriftlich 5.010 5.908 5.946 6.074 6.073
Griechisch schriftlich 1.174 1.281 1.223 1.373 1.056
Hocharabisch schriftlich 146.472 126.950 99.193 91.395 80.814
Italienisch schriftlich 2.085 2.600 2.325 2.412 1.804
Kroatisch schriftlich 5.870 6.421 6.054 6.746 5.421
Polnisch schriftlich 5.462 5.136 3.741 3.844 3.086
Portugiesisch schriftlich 2.240 2.547 2.169 2.068 1.824
Rumänisch schriftlich 12.175 14.985 13.529 14.516 10.794
Russisch schriftlich 21.514 24.460 21.241 20.983 17.157
Spanisch schriftlich 4.376 4.948 4.488 5.337 4.749
Türkisch schriftlich 23.027 26.299 23.660 24.458 23.839
Gesamt 258.829 253.693 213.903 212.048 189.680
Quelle: TÜV-Verband
Fahrerlaubnisklasse CE
Sprache Prüfungsdatum
2018 2019 2020 2021 2022
Englisch schriftlich 185 214 193 221 185
Französisch schriftlich 75 81 81 92 73
Griechisch schriftlich 60 83 74 84 78
Hocharabisch schriftlich 772 1.137 1.122 1.216 1.384
Italienisch schriftlich 108 113 109 123 82
Kroatisch schriftlich 539 666 563 486 450
Polnisch schriftlich 401 406 346 310 275
Portugiesisch schriftlich 18 31 29 24 20
Rumänisch schriftlich 398 514 545 609 556
Russisch schriftlich 740 827 728 686 553
Spanisch schriftlich 47 73 53 53 52
Türkisch schriftlich 452 536 480 561 455
Gesamt 3.795 4.681 4.323 4.465 4.163
Quelle: TÜV-Verband
Fahrerlaubnisklasse D
Sprache Prüfungsdatum
2018 2019 2020 2021 2022
Englisch schriftlich 69 126 112 104 111
Französisch schriftlich 43 43 38 38 37
Griechisch schriftlich 30 41 54 69 42
Hocharabisch schriftlich 413 993 1.264 1.290 1.129
Italienisch schriftlich 42 62 63 46 30
Kroatisch schriftlich 147 174 132 110 81
Polnisch schriftlich 50 54 39 24 26
Sprache Prüfungsdatum
2018 2019 2020 2021 2022
Portugiesisch schriftlich 9 13 13 5 11
Rumänisch schriftlich 77 107 105 95 69
Russisch schriftlich 194 245 216 161 163
Spanisch schriftlich 13 32 24 12 22
Türkisch schriftlich 210 299 300 311 227
Gesamt 1.297 2.189 2.360 2.265 1.948
Quelle: TÜV-Verband
5. Wie lange müssen Bewerberinnen und Bewerber in Deutschland
durchschnittlich auf einen Termin für die Führerscheinprüfung warten (bitte
die Dauer der Wartezeit für jedes Land separat angeben und nach
Führerscheinklassen B, CE, D (PKW, LKW + Anhänger, Bus aufschlüsseln)?
6. Welche regionalen Unterschiede gibt es bei der Terminfindung bzw.
Terminvereinbarung für die Führerscheinprüfungen in Deutschland?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Angegeben wird der Zeitpunkt, ab dem die prüffertigen Bewerberinnen und
Bewerber nach Anfrage einen Termin für eine praktische Prüfung erhalten
Land Führscheinklasse B Führerscheinklasse CE Führerscheinklasse D
Baden-Württemberg 0,5 - 3 Wochen 0,5 - 2 Wochen 0,5 - 2 Wochen
Bayern 0,5 - 3 Wochen 0,5 - 2 Wochen 0,5 - 2 Wochen
Berlin /* /* /*
Brandenburg 3 Wochen 2 Wochen 2 Wochen
Bremen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen
Hamburg 0,5 - 3 Wochen 0,5 - 2 Wochen 0,5 - 2 Wochen
Hessen 0,5 – 3,5 Wochen 0,5 – 3,5 Wochen 0,5 – 3,5 Wochen
Mecklenburg-
Vorpommern 2,5 – 4 Wochen 3 Wochen 3 Wochen
Niedersachsen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen
Nordrhein-Westfalen 3 Wochen 3 Wochen 3 Wochen
Rheinland-Pfalz 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen
Saarland 0 Tage 0 Tage 0 Tage
Sachsen 3 Wochen 3 Wochen 3 Wochen
Sachsen-Anhalt 3 Wochen 2 Wochen 2 Wochen
Schleswig-Holstein 1 Woche 1 Woche 1 Woche
Thüringen 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen
* Die Angabe einer Wartefrist in Berlin ist wegen der derzeitigen Zuteilung von praktischen
Prüfplätzen nicht möglich.
Quelle: TÜV-Verband
7. Wie ist die Situation mit Blick auf die Wartezeiten auf einen
Prüfungstermin in anderen Ländern?
a) Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten im EU-Vergleich?
b) Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten im internationalen
Vergleich?
c) Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich
der Situation um die Wartezeiten für Führerscheinprüfungen in
Österreich vor?
d) Welche Faktoren führen nach eigenen Erkenntnissen der
Bundesregierung in anderen Staaten, z. B. in Großbritannien, zu längeren
Wartezeiten?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft des TÜV-Verbandes erhöhten sich die Wartezeiten auf einen
Prüftermin bei den europäischen CIECA-Mitgliedern teilweise drastisch. In
Großbritannien verlängerten sich die Wartezeiten auf einen Termin zu
Theoretischen Prüfung z. B. von 42 auf 126 Tage (+300 Prozent), in Schweden auf
90 Tage (+1.800 Prozent), in den Niederlanden (+250 Prozent) und in
Norwegen (+4.500 Prozent) auf etwa 50 Tage. Zu den Wartezeiten im internationalen
Vergleich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen des TÜV-Verbandes
wird auch in den genannten Ländern als Grund für die längeren Wartezeiten der
durch befristete Lockdown-Maßnahmen und Teileinschränkungen
(Kapazitätsbegrenzungen) sowohl des Prüfungssystems als auch der Ausbildungssysteme
entstandene Rückstau angeführt. Zusätzlich zu diesem erhöhten Mehrbedarf
trägt ein erhöhter Krankenstand – maßgeblich ebenfalls als direkte Auswirkung
der Pandemie – dazu bei, dass der Rückstau nicht schnell genug abgebaut
werden könne. Außerdem binden nichtbestandene Prüfungen bzw. fehlende
Prüfungsreife von Prüfungskandidaten in nicht unerheblichen Ausmaß Kapazitäten
an Prüfungsterminen.
8. Welche Konsequenzen ergeben sich für Fahrschülerinnen und
Fahrschüler aus den langen Wartezeiten auf einen Prüfungstermin?
Mögliche Konsequenzen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.
9. Inwiefern führt die Bundesregierung auch mit den Ländern Gespräche,
um für eine schnellstmögliche Verbesserung bei der Vergabe von
Terminen zu sorgen?
Die Bundesregierung führt kontinuierlich Gespräche mit Ländern und den
Technischen Prüfstellen von TÜV und DEKRA und wirkt im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auf eine Lösung hin.
10. Kennt die Bundesregierung die aktuelle Situation um Personal in
Fahrschulen und den technischen Prüforganisationen TÜV und Dekra, und
wie bewertet sie diese?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Wie hoch ist der coronabedingte Krankenstand beim Prüfpersonal, und
wie hat sich dieser seit Beginn der Pandemie entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Wie können aus Sicht der Bundesregierung TÜV und Dekra unterstützt
werden, um den Terminstau bei den Führerscheinprüfungen zu beheben?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausbildung für
Fahrprüferinnen und Fahrprüfer zu reformieren, und wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
b) Welche Lösungskonzepte bestehen aus Sicht der Bundesregierung
darüber hinaus, um diesen Terminstau zu beheben?
15. Wann, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Stellung des TÜV
zu reformieren (vgl.: Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP für die 20. Legislaturperiode, S. 52)?
Die Fragen 12 bis 12b und 15 werden aufgrund ihres sachlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis
Anfang 2023 erste Eckpunkte für eine Reform der Stellung des TÜV erarbeiten
wird. Die Diskussion über eine Reform der Ausbildung für Fahrprüferinnen
und Fahrprüfer fließt in die Beratungen mit ein.
13. Wurde im Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine
Arbeitsgemeinschaft eingerichtet, um die angespannte Situation bei der
Führerscheinprüfung zu entzerren, und wenn ja,
a) wie setzt sich diese Arbeitsgemeinschaft zusammen (bitte die Anzahl
der beteiligten Beschäftigten, die Funktion und das Stundenpensum
angeben),
b) wann hat sie die Arbeit aufgenommen,
c) bis wann soll die Arbeit abgeschlossen und der Deutsche Bundestag
über die Ergebnisse unterrichtet werden?
Nein.
14. Aus welchem Grund sind TÜV und Dekra nicht in allen Ländern
gleichermaßen aktiv und fungieren dort als technische Prüforganisation?
Das aus dem Jahr 1971 stammende Kraftfahrsachverständigengesetz regelt,
dass die Landesregierungen der Länder die örtliche Zuständigkeit der
Technischen Prüfstelle festlegen. Für denselben Bereich, der nicht mit den Grenzen
des Bundeslandes gleichgesetzt werden kann, dürfen dabei nicht mehrere
Technische Prüfstellen errichtet und unterhalten werden.
16. Welche Wirkung erhofft sich die Bundesregierung durch die
beabsichtigte Neuregelung der Führerscheinprüfung bzw. die Aufhebung des
„Monopols“ bei der Führerscheinprüfung?
Die Bundesregierung ermöglicht so mehr Wettbewerb im
Fahrerlaubnisprüfungssystem.
17. Welche positiven und negativen Wirkungen werden durch eine
Liberalisierung des Marktes für andere fachkundige Führerscheinprüfstellen
erwartet?
Mögliche Wirkungen hängen von der konkreten Ausgestaltung der Umsetzung
des Koalitionsvertrages ab.
18. Wie haben sich die Prüfungsgebühren nach eigenen Erkenntnissen der
Bundesregierung zwischen 2018 und heute pro Jahr entwickelt?
Die Prüfungsgebühren blieben bis 31. Dezember 2021 unverändert und wurden
im Zuge der Einführungen des elektronischen Prüfprotokolls um 21,16 Euro
angehoben (s. Bundesratsdrucksache 600/18).
19. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Fahrerlaubnisprüfung neu zu
ordnen und für eine höhere Qualität sowie Weiterentwicklung der
Fahrausbildung zu sorgen (vgl.: Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für die 20. Legislaturperiode, S. 52)?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
20. Wie beabsichtigt die Bundesregierung „mehr digitale Elemente des
Führerscheinunterrichts zu ermöglichen [und] die Digitalisierung
voran[zu]treiben (vgl.: Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP für die 20. Legislaturperiode, S. 53)?
Mit Abschluss des BASt-Projektes „Fahranfängervorbereitung in
Deutschland – Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Optimierung der
Fahrausbildung“ (OFSA II) wurden konkrete Vorschläge zur Verbesserung der
Fahrschülerausbildung insbesondere hinsichtlich des Inhalts, der Methoden und des
Ablaufs der Ausbildung von Fahrschülern erarbeitet. Der Bericht ist Grundlage
für eine Bund-Länder-AG, die auf Basis des Berichtes Eckpunkte für die
künftige Fahrschülerausbildung erarbeitet.
21. Wie viele Angehörige von Bundeswehr, Bundespolizei und Technischem
Hilfswerk (THW) sind seit 1998 pro Jahr mit dem LKW- oder Bus-
Führerschein ausgestattet worden (bitte Anzahl pro Jahr und
Führerscheinklasse nennen)?
Für die Bundespolizei liegen der Bundesregierung für die Jahre 1998 und 1999
keine Daten vor. Die übrigen Angaben können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Jahr Klasse C
(Lkw-Solo)
Klasse CE
(LKW+Anhänger)
Klasse D
(Bus)
Klasse DE
(Bus+
Anhänger)
Bundeswehr Bundespolizei Bundeswehr Bundespolizei Bundeswehr Bundespolizei
1998 20 451 -- 17 684 k. A. 466 k. A.
1999 17 754 -- 18 410 k. A. 645 k. A.
2000 7439 -- 17 052 21 754 7
2001 6211 -- 16 923 48 690 15
2002 4673 -- 13 907 80 531 32
2003 3261 -- 12 775 100 587 32
2004 2887 -- 10 817 110 539 35
Jahr Klasse C
(Lkw-Solo)
Klasse CE
(LKW+Anhänger)
Klasse D
(Bus)
Klasse DE
(Bus+
Anhänger)
Bundeswehr Bundespolizei Bundeswehr Bundespolizei Bundeswehr Bundespolizei
2005 2514 -- 9038 115 379 28
2006 2059 -- 8714 115 321 35
2007 1655 -- 8468 116 330 43
2008 1767 -- 9104 123 257 33
2009 1365 -- 8378 77 325 38
2010 1267 -- 7553 148 321 55
2011 1348 -- 6575 166 279 60
2012 933 -- 6170 195 289 56
2013 784 -- 6522 253 317 83
2014 765 -- 6308 266 276 108
2015 606 -- 6569 271 333 114
2016 722 -- 6698 287 338 101
2017 851 -- 7879 265 297 55
2018 930 -- 8668 266 333 82
2019 853 -- 8217 246 340 91
2020 906 -- 6013 236 359 91
2021 1136 -- 8290 223 451 74
2022 1002 -- 8178 108 422 28
Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass bei der Erhebung der
Zahlen für die Bundeswehr durch die Löschfristen nach § 62 Absatz 3 des
Straßenverkehrsgesetzes ggf. Daten aus den älteren Abfragezeiträumen bereits
gelöscht worden sind. Des Weiteren erfolgt die Ausbildung der Klasse CE bei der
Bundeswehr als Verbundausbildung C/CE.
Da der Erwerb der Fahrerlaubnis außerhalb der Bundesanstalt THW erfolgt und
im THW lediglich Daten zentral erfasst werden, ob eine Fahrberechtigung
vorliegt oder nicht, konnten von der Bundesregierung in der Kürze der Zeit die
erbetenen Angaben nicht erhoben werden.
22. Über wie viele Fahrlehrer verfügen Bundeswehr, Bundespolizei und
THW (bitte Anzahl pro Jahr und Organisation seit 1998 nennen)?
Eine verlässliche Auflistung aller verfügbaren Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
der Bundeswehr ist der Bundesregierung erst ab 2007 möglich, da mit der
Einführung des Personalwirtschaftssystems SASPF (2004 bis 2007) nur Daten von
aktiven Soldatinnen und Soldaten migriert wurden. Die aufgezeigte Zahl
differenziert nicht, ob die Tätigkeit ausgeübt wurde oder nicht. Darüber hinaus kann
keine Aussage getroffen werden, ob die jeweiligen Fahrlehrerlaubnisse zum
Zeitpunkt der Auswertung aktiv waren oder ob diese ruhten bzw. erloschen
waren.
Jahr Anzahl Fahrlehrer
Bundeswehr Bundespolizei
1998 -- 148
1999 -- 150
2000 -- 153
2001 -- 157
2002 -- 157
2003 -- 163
2004 -- 163
Jahr Anzahl Fahrlehrer
Bundeswehr Bundespolizei
2005 -- 177
2006 -- 178
2007 1820 186
2008 1934 188
2009 1977 188
2010 2033 189
2011 1966 192
2012 1997 197
2013 1901 198
2014 1840 200
2015 1722 215
2016 1571 215
2017 1451 231
2018 1367 242
2019 1322 246
2020 1264 257
2021 1207 269
2022 1130 279
Das THW verfügt über keine eigenen Fahrlehrerinnen und -lehrer.
23. Wie viele Zeitsoldaten, die als Fahrlehrer der Bundeswehr eingesetzt
waren, haben die Bundeswehr pro Jahr verlassen (bitte jährliche Anzahl seit
1998 nennen)?
Eine verlässliche Auflistung der abgegangenen Zeitsoldatinnen und
Zeitsoldaten ist erst ab 2007 möglich, da mit der Einführung des
Personalwirtschaftssystems SASPF (2004 bis 2007) nur Daten von aktiven Soldatinnen und Soldaten
migriert wurden.
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Abgänge 24 37 19 29 33 73 79 91 113 72
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Abgänge 67 43 37 29 45 28
24. Wie viele Zeitsoldaten sind nach Dienstzeitende über den
Berufsförderungsdienst mit einem Führerschein der Klassen CE oder D ausgestattet
worden (bitte Anzahl pro Jahr und Führerscheinklasse seit 1998
nennen)?
Als Datengrundlage wurden die aus dem
Berufsförderungsfachinformationssystem bereitgestellten Statistiken der bewilligten beruflichen
Bildungsmaßnahmen nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes herangezogen, so dass eine
Auswertung der Daten erst ab dem Jahr 2012 möglich ist.
Aufgrund der anonymen Erfassung von statistischen Daten ist nicht erkennbar,
ob es sich bei allen geförderten Maßnahmen um unterschiedliche Personen
handelte oder ob für eine Person mehrere Maßnahmen bewilligt wurden.
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
FE-Kl. CE 154 153 107 123 96 83 63 49 67 59
FE-Kl. D 102 80 65 80 51 32 27 24 19 12
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ISSN 0722-8333]