[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3315
17. Wahlperiode 18. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Kelber, Rolf Hempelmann,
Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2979 –
Energiegutachten der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 30. August 2010 haben die Institute Prognos AG, Basel, EWI, Köln
(Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln gGmbH) und
GWS, Münster (Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung) die
Ergebnisse ihrer Abschätzungen und Berechnungen vorgelegt, die Basis für ein
Energiekonzept der Bundesregierung sein sollen. Die Gutachter haben dazu
eine Referenzentwicklung und vier unterschiedliche Zielszenarien zur
künftigen Energieversorgung untersucht.
Bei der Vorstellung des Gutachtens wurde deutlich, dass der Bundesminister
für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, und der Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, die
Ergebnisse unterschiedlich interpretieren und unterschiedliche Schlüsse ziehen.
Darüber hinaus besteht Uneinigkeit zwischen den Gutachtern und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die
Sicherheitsauflagen für Atomkraftwerke und deren Kosten im Falle einer
Laufzeitverlängerung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat unabhängige Forschungsinstitute beauftragt,
Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung zu erarbeiten. Die
Zielszenarien zeigen, wie sich der deutsche Energiemarkt bis 2050 entwickeln
könnte unter anderem unter der Maßgabe, dass die Zielsetzungen des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP erreicht werden. Zu den
Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag gehörten:
– Eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 und
mindestens 80 Prozent bis 2050.
– Die erneuerbaren Energien sollen den Hauptanteil an der Energieversorgung
übernehmen (bis 2020: Anteil Stromversorgung mindestens 30 Prozent und
am Bruttoendenergieverbrauch mindestens 18 Prozent). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
15. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3315 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie.
– Die Nutzung von CCS soll einbezogen werden.
Diesen Zielszenarien wird ein Referenzszenario (ambitionierte
Trendentwicklung) gegenübergestellt, um einen Maßstab zur Abschätzung des künftigen
Handlungsbedarfs zu haben und die volkswirtschaftlichen Kosten der
Zielerreichung (Erfüllung der Ziele des Koalitionsvertrages) bestimmen zu können. Bei
dieser Trendentwicklung werden u. a. die derzeit geltenden Restlaufzeiten der
Kernkraftwerke und die ambitionierte Fortschreibung der derzeitigen
Energiespartrends, Technologieentwicklungen und politischen Instrumente unterstellt.
Diese Vorgehensweise (Gegenüberstellung von Ziel- und Referenzszenario) ist
in der modernen Szenarientechnik weitgehend üblich und wird u. a. auch
angewandt im World Energy Outlook 2009 der Internationalen Energie Agentur
(IEA), beim Modell Deutschland im Auftrag des WWF und den
Energieperspektiven Schweiz im Auftrag des Bundesamts für Energie in Bern.
Im Rahmen eines solchen Ansatzes gehört es zum Charakteristikum eines
Referenzszenarios, dass es sich in wesentlichen Annahmen von den Zielszenarien
unterscheidet. Nur dann kann es die Funktion eines Maßstabes einnehmen, der
einerseits den notwendigen Handlungsbedarf zur Erreichung der energie- und
klimapolitischen Ziele des Koalitionsvertrages aufzeigt, und andererseits die
Basis für die Berechnung der volkswirtschaftlichen Kosten darstellt.
Aussagen zur Vorteilhaftigkeit längerer Laufzeiten der Kernkraftwerke
basieren dagegen nicht auf dem Vergleich von Ziel- zu Referenzszenario. Hierzu
werden Vergleiche zwischen den einzelnen Zielszenarien herangezogen.
1. War der Bundesregierung bei Beauftragung der Bietergemeinschaft aus
Prognos AG, der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen
Instituts an der Universität zu Köln gGmbH (EWI) und der Gesellschaft
für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH (GWS) bekannt, dass laut
Information von SPIEGEL ONLINE vom 27. August 2010 die
Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der
Universität zu Köln gGmbH von den Energiekonzernen RWE und E.ON 20 Mio.
Euro (je 4 Mio. Euro über fünf Jahre) ohne konkrete Gegenleistung erhält?
Der Bundesregierung war die Förderstruktur des Energiewirtschaftlichen
Instituts der Universität zu Köln bekannt. Das EWI hat am 11. September 2008 die
Förderstruktur veröffentlicht. Die Beauftragung der Bietergemeisnchaft erfolgte
nach einer europaweiten Ausschreibung im April 2010. Das EWI hat in seiner
o. g. Veröffentlichung die Universität zu Köln, das Land Nordrhein-Westfalen,
die Energieunternehmen RWE (Essen) und E.ON (Düsseldorf) sowie die
Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität
zu Köln ausdrücklich benannt.
2. Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis davon erhalten, dass die
entsprechenden finanziellen Verflechtungen zwischen RWE, E.ON und
EWI existieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie hoch sind die Kosten insgesamt für die Studie „Energieszenarien für
das Energiekonzept der Bundesregierung“?
Der Nettoauftragswert der abgerufenen Leistungen liegt insgesamt bei rund
500 000 Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/33154. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Gesellschaft zur
Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln
gGmbH (EWI) trotz der millionenschweren Finanzierung durch die
Energiekonzerne sie unabhängig und neutral beraten kann, und wenn, ja, wie
begründet sie das?
Die Bundesregierung hat nicht die Gesellschaft zur Förderung des EWI,
sondern das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln zur
Beratung herangezogen. Die Förderung des EWI seitens des Landes Nordrhein-
Westfalen, sowie der Unternehmen E.ON und RWE wurde, wie in der Antwort
zu Frage 1 dargelegt, transparent dargestellt. Das EWI hat überdies garantiert,
dass die eigene Arbeit grundsätzlich auf rein wissenschaftlicher Basis und
völlig unabhängig erfolgt. Die Arbeit an den Energieszenarien für ein
Energiekonzept der Bundesregierung erfolgte wie auch bereits bei den Energieszenarien
für den Energiegipfel 2007 auf rein wissenschaftlicher Basis. Die
Bundesregierung hat keinen Anlass, an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des EWI zu
zweifeln.
5. Wieso greift die Bundesregierung bei der Berechnung von
Energieszenarien nicht auf den Sachverstand der aus öffentlichen Mitteln finanzierten
Institutionen, wie z. B. das Umweltbundesamt oder den
Sachverständigenrat für Umweltfragen, zurück, sondern vergibt Aufträge an Dritte?
Die Erarbeitung von Energieszenarien ist eine sehr komplexe Aufgabe. In der
Regel werden hierfür energie- und gesamtwirtschaftliche Modelle mit
detaillierten Datensätzen eingesetzt, die die Funktionsweise der
energiewirtschaftlichen Märkte und deren internationale Einbindung simulieren. Um belastbare
Szenarienergebnisse zu erhalten, ist es daher sinnvoll, die Expertise von
wissenschaftlichen Instituten zu nutzen, die in den letzten Jahren entsprechende
Kapazitäten aufgebaut haben. Dies war auch die wesentliche
Eignungsvoraussetzung des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs. Entsprechende
Ausschreibungen gab es auch in der Vergangenheit, etwa bei der Erstellung von
„Energieszenarien für den Energiegipfel 2007“.
6. Hat die Bundesregierung bei der Erstellung ihres Energiekonzeptes weitere
aktuelle Studien, wie z. B. diejenige des Sachverständigenrates für
Umweltfragen (SRU) – 100 Prozent erneuerbare Stromversorgung bis 2050:
klimaverträglich, sicher, bezahlbar oder den Endbericht Modell
Deutschland von: Öko-Institut e. V./prognos oder „Energieziel 2050 – 100 Prozent
Strom aus Erneuerbaren Quellen“ des Umweltbundesamtes, einbezogen?
Der Auftraggeber hat für die „Energieszenarien für ein Energiekonzept der
Bundesregierung“ zur Vorgabe gemacht, die Ergebnisse aktuell vorliegender
Studien auszuwerten und bei den notwendigen Arbeiten gegebenenfalls auf
vorliegende aktuelle Szenarien und Prognosen aufzusetzen. Die
Bundesregierung hat den unabhängigen Wissenschaftlern jedoch keine Vorgabe hinsichtlich
konkret einzubeziehender Studien gemacht. Die Energieszenarien sind eine
wichtige Grundlage des Energiekonzepts.
7. Warum haben die Bundesministerien kein Zielszenario in Auftrag
gegeben, das mit den Vorgaben „gesetzlich verankerter Atomausstieg“ und
„ambitionierte Klimaschutzpolitik“ eine bessere und objektive
Vergleichbarkeit mit den anderen Zielszenarien hinsichtlich der Wirkungen einer
Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ermöglicht hätte?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 17/3315 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Warum wurden die Annahmen und Vorgaben einer ambitionierten
Klimaschutzpolitik nur mit Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken
kombiniert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Warum wurde der volkswirtschaftliche Nutzen einer ambitionierten
Klimaschutzpolitik ignoriert?
Der volkswirtschaftliche Nutzen einer ambitionierten Klimaschutzpolitik
wurde berücksichtigt. Hierzu wird auf die Ausführungen auf den Seiten 166 bis
168 der Energieszenarien verwiesen.
10. Welchen Schluss zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis, dass
Laufzeitverlängerungen keinen Einfluss auf die THG-Emissionen der
Energiewirtschaft haben, weil die Emissionen mit 307 bis 310 Tonnen fast
identisch sind?
In den „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“
(verfügbar unter
www.bmwi.de) wird in Kapitel 1.3.1 speziell zur Frage des
Verlaufs der THG-Emissionen in den unterschiedlichen Szenarien ausgeführt:
„Während die THG-Reduktion in der Energiewirtschaft im Zeitraum 2008 bis
2050 in allen Zielszenarien mit 307 Mio t bis 310 Mio t sehr ähnlich ist, weist
die Verringerung der Emissionen zwischen 2008 und 2020 deutliche
Unterschiede auf. Am stärksten werden in diesem Zeitraum die THG-Emissionen mit
127 Mio t in den Szenarien II A und III A abgesenkt, die geringste Minderung
weist das Szenario IV B mit 83 Mio t auf. Kumuliert über den Zeitraum 2010 bis
2050 liegen die THG-Emissionen in den Zielszenarien zwischen 24 Prozent
(Szenario I A/B) und knapp 30 Prozent (Szenario IV A) niedriger als in der
Referenz.“ Entscheidend für diese Differenzen sind nach Darstellung der
Gutachter die unterschiedlichen Annahmen zur Laufzeit der Kernkraftwerke und deren
Nutzung infolge unterschiedlicher Nachrüstkosten. Die Bundesregierung hält
diese Darstellung für nachvollziehbar.
11. Warum hat die Bundesregierung kein Referenzszenario berechnen lassen,
das die von der Bundesregierung proklamierten Klimaschutzziele (40
Prozent CO2-Reduzierung bis 2020; 80 Prozent CO2-Reduzierung bis 2050)
beinhaltet – obwohl sich alle im Bundestag politischen Parteien zu diesen
Minimalzielen bekennen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Warum hat die Bundesregierung bei den Vorgaben für die Szenarien
hinsichtlich der THG-Emissionen nicht auch die Reduktion von 95 Prozent
bis 2050 vorgegeben, wenn doch die internationale Völkergemeinschaft
eine Begrenzung der Erwärmung auf 2 Grad Celsius gegenüber der
vorindustriellen Zeit beschlossen hat und sich daraus für die
Industrieländer entsprechend anspruchsvolle Klimaziele ableiten?
Zur Erreichung des 2-Grad-Ziels müssen nach Erkenntnissen des
Weltklimarates (IPCC) die globalen Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens
50 Prozent und die aggregierten Treibhausgasemissionen der Gruppe der
Industrieländer um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In
diesem Zusammenhang haben die G8-Industriestaaten zugesagt, ihre Treib-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3315hausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu
reduzieren. Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Rat im Oktober 2009 seine
Unterstützung für eine EU-Zielsetzung erklärt, im Kontext der notwendigen
Emissionsminderungen der Gruppe der Industrieländer die gesamten
Treibhausgasemissionen der EU bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu
senken. In den Energieszenarien wurde untersucht, wie bis 2050 eine
Reduktion der energiebedingten Treibhausgasemissionen um 85 Prozent gegenüber
1990 erreicht werden kann. Damit liegt die Zielvorgabe innerhalb des für
notwendig erachteten Minderungskorridors.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der Ökonomin Sonja
Peterson vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (siehe taz Nord vom
8. September 2010), dass das Gutachten „auf jeden Fall nicht als
Grundlage für eine Entscheidung über eine Verlängerung der Laufzeiten für
Atomkraftwerke“ taugt?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der Ökonomin Sonja
Peterson vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (siehe taz Nord vom
8. September 2010), dass die recht unterschiedlichen Annahmen des
Referenz- und der Zielszenarien einen Vergleich nicht möglich machen und
dies „ein in der Wissenschaft unübliches Vorgehen und sehr
problematisch“ ist?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres inhaltlichen Sachbezugs im
Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet diese Äußerungen als Beitrag zur Debatte um
eine wissenschaftliche Untersuchung. Zur Erläuterung des Designs der
Energieszenarien wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung die unterschiedlichen Annahmen bei dem
Referenz- und den Zielszenarien bewusst so gesetzt, damit die Zielszenarien
besser dastehen als das Referenzszenario mit dem gesetzlich
vorgesehenen Atomausstieg?
Es wurde ein gängiger und wissenschaftlicher Ansatz zur Definition der
Annahmen sowie zum Design der Szenarien verwendet. Zur Erläuterung des
Designs der Energieszenarien wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass in allen Szenarien
die Ziele zu wirtschaftlich günstigen Bedingungen erreicht werden und
sich daraus keine Laufzeitverlängerung ableiten lässt?
Die Bundesregierung bewertet es als eine ermutigende Aussage der Studie,
dass die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung zu
wirtschaftlich verträglichen Bedingungen erreicht werden können. Im
Vergleich der Zielszenarien kommen die Gutachter zu dem Ergebnis: „In der
mittleren Frist sind längere Laufzeiten in den Szenarien abhängig von den
unterstellten Nachrüstkosten eine Möglichkeit, die gesamtwirtschaftlichen Kosten
gering zu halten.“ (S. 191, verfügbar unter
www.bmwi.de). Die
Bundesregierung hält dieses Ergebnis für nachvollziehbar.
Drucksache 17/3315 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Haben die Bundesministerien Einfluss auf die angenommenen
Volllaststunden für Windenergie- und PV-Anlagen in Deutschland (siehe S. 39
des EWI-Prognos-GWS-Gutachtens) genommen, und wenn ja, in welche
Richtung wurde die Höhe der Volllaststunden korrigiert?
Die mit den Energieszenarien befassten Bundesministerien haben keinen
Einfluss auf die angenommenen Volllaststunden genommen.
18. Auf welchen Grundlagen fußen die angenommenen Volllaststunden für
Windkraft Onshore von ca. 2 300 Volllaststunden (siehe S. 39 des EWI-
Prognos-GWS-Gutachtens), wenn bereits heute bei mittel guten
Standorten mit entsprechenden Windkraftanlagen Volllaststunden von 2 600
Stunden erreicht werden können?
Die Angaben in den Energieszenarien zu den Volllaststunden stellen einen
Durchschnitt der Bestandsanlagen in den jeweiligen Stichjahren dar.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gutachter langfristig von einer
effizienten Integration der erneuerbaren Energien ins europäische Stromnetz ausgehen.
Dies bedeutet insbesondere, dass im Modell die Windenergie in Stunden mit
negativen Strompreisen bzw. zur Gewährleistung der Systemstabilität
abgeschaltet werden kann.
19. Woraus leitet sich der vergleichsweise geringe absolute Ausbau der
erneuerbaren Energien gegenüber dem Referenzszenario und im Vergleich
zu aktuellen anderen Studien ab?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien entspricht bereits im Referenzszenario
einer ambitionierten Trendentwicklung. So liegt die Bruttostromerzeugung aus
erneuerbaren Energien im Jahr 2050 bei 264 TWh und in den Zielszenarien bei
rund 285 TWh. Andere aktuelle Studien weisen in Abhängigkeit von den
Zielvorgaben ein breites Spektrum der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
auf. Im Innovationsszenario des Öko-Instituts für das Modell Deutschland –
Klimaschutz bis 2050 ergeben sich Werte von 243 TWh (Szenario mit CCS)
bzw. 339 TWh (Szenario ohne CCS). In den Szenarien „100 Prozent
erneuerbare Stromversorgung bis 2050“ des SRU wird für 2050 annahmegemäß ein
Anteil von 100 Prozent unterstellt. Dabei wird eine breite Spanne von 435 TWh
bis 766 TWh ausgewiesen. Im Übrigen ist auch hierbei zu berücksichtigen,
dass die Gutachter in den „Energieszenarien für das Energiekonzept“
langfristig einen in Europa zunehmend kostenorientierten Ausbau der erneuerbaren
Energien erwarten.
20. Auf welchen Annahmen fußen die Prognosen der Gutachter, dass sich in
den kommenden Jahren bis 2050 der jährliche Zubau der installierten
Leistung aus Windenergie (onshore) massiv verringern wird
(durchschnittlicher jährlicher Zubau in der Dekade 2011 bis 2020 in Höhe von
0,58 GW, 2021 bis 2030 von 0,04 GW, 2031 bis 2040 von 0,15 GW, 2041
bis 2050 von 0,12 GW) im Verhältnis zum Zubau in Höhe von 1,857 GW
im Jahr 2009 (Quelle: BWE), und wie beurteilt die Bundesregierung dies
vor dem Hintergrund ihrer Zielsetzung einer 80-prozentigen Versorgung
mit Strom aus erneuerbaren Energien bis 2050?
21. Auf welchen Annahmen fußen die Prognosen der Gutachter, dass sich in
den kommenden Jahren bis 2050 der jährliche Zubau der installierten
Leistung aus Photovoltaik massiv verringern wird (durchschnittlicher
jährlicher Zubau in der Dekade 2011 bis 2020 in Höhe von 1,68 GW,
2021 bis 2030 von 0,42 GW, 2031 bis 2040 von 0,13 GW, 2041 bis 2050
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3315von 0,02 GW) im Verhältnis zum sich abzeichnenden Zubau in Höhe von
6 bis 7 GW in diesem Jahr, und wie beurteilt die Bundesregierung dies
vor dem Hintergrund ihrer Zielsetzung einer 80-prozentigen Versorgung
mit Strom aus erneuerbaren Energien bis 2050?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet.
Die Annahmen orientieren sich an der Erreichung der ambitionierten energie-
und klimapolitischen Zielvorgaben der Bundesregierung. Die Zielsetzung der
Bundesregierung ist, dass die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 den
Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. In den Energieszenarien
wird ein Anteil der erneuerbaren Energien von rund 50 Prozent am
Primärenergieverbrauch und von rund 80 Prozent an der Bruttostromversorgung
erreicht. Die Bundesregierung beurteilt die in den Energieszenarien
ausgewiesene Zielerreichung positiv.
In den Szenarien wird längerfristig, konsistent mit der Vertiefung des EU-
Strombinnenmarktes, ein zunehmend kostenorientierter europaweiter Ausbau
der erneuerbaren Energien angenommen. Nach den Analysen der Gutachter
impliziert dies eine verstärkte Nutzung von Windstandorten entlang der
europäischen Küstenlinien onshore und offshore sowie von Solarstandorten mit
vergleichsweise hohen Sonnenstundenzahl in Südeuropa.
22. Auf welchen Grundlagen und Annahmen hinsichtlich der
Technologieentwicklung – gerade vor dem Hintergrund, dass weitere Steigerungen
beim heimischen Ausbau durch technologische Verbesserungen und
höhere Effizienz zu erwarten sind – beruht die Annahme, dass inländische
Stromproduktion aufgrund komparativer Nachteile durch Stromimporte
verdrängt wird?
Mit welchen Netzkosten wurde dabei kalkuliert?
Der komparative Vorteil des Einsatzes erneuerbarer Energien im Vergleich zu
Deutschland beruht im Süden Europas bei der Solarenergie auf höhere
Sonnenstunden und bei der Windenergie an den Küsten Europas auf bessere
Windbedingungen.
Technologische Verbesserungen und eine höhere Effizienz werden nicht nur in
Deutschland erreicht, sondern es wird eine gleichgerichtete
Technologieentwicklung in ganz Europa angenommen.
Die zusätzlichen Kosten für den innerdeutschen Netzausbau vor allem durch
den Anschluss von Offshorewindparks und die Kosten des Ausbaus der
Kuppelkapazitäten als Beitrag zu einem europäischen Binnenmarkt werden in den
Endverbraucherpreisen berücksichtigt.
23. Mit welchen Folgen für den Verbrauch von Fläche, den
landwirtschaftlichen Strukturen und den Einsatz der Wind- und Solarenergie sowie
möglicher Konkurrenzkonflikte in der Nahrungsmittelproduktion und
deren Einfluss auf die Preise rechnet die Bundesregierung, wenn der
Biomasse-Anteil am gesamten Energieverbrauch auf ein Drittel steigen soll?
Das Potenzial nachhaltig nutzbarer Biomasse für energetische Zwecke wurde in
Anlehnung an Untersuchungen in der Studie „Modell Deutschland –
Klimaschutz vom Ziel her denken“ (Prognos, Öko-Institut, Dr. Ziesing, im Auftrag
des WWF 2009) ermittelt und strikt limitiert. Bei dieser Ermittlung wurden
– basierend auf Studien des WBGU und weiteren – nur Abfallbiomassen,
Pflanzen und Restflächen unter Ausschluss von Flächen und Produkten für die
Nahrungsmittelproduktion, die stoffliche Nutzung sowie Umweltsystemdienst-
Drucksache 17/3315 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeleistungen wie Naturschutz, Ausgleichsflächen, Erhaltung der Artenvielfalt etc.
angesetzt und für die energetische Nutzung im Modell zugelassen. Dies gilt für
inländische Biomassen wie für Importe gleichermaßen. Die Importmengen
werden – ebenfalls gemäß WWF-Studie – anhand eines weltweiten Pro-Kopf-
Equity-Ansatzes begrenzt. Negative Folgen für Flächenverbrauch,
landwirtschaftliche Strukturen, den Einsatz der Wind- und Solarenergie sowie
Konkurrenzkonflikte in der Nahrungsmittelproduktion mit Einfluss auf die Preise sind
aus Sicht der Gutachter daher nicht zu erwarten. In den Energieszenarien wird
unterstellt, dass die Biomasse nachhaltig genutzt wird sowie im Zeitverlauf
effizient und effektiv eingesetzt wird.
24. Warum haben sich die Gutachter fast ausschließlich auf die
Gestehungskosten konzentriert und externe Kosten ausgeblendet?
Externe Kosten der Treibhausgasemissionen werden über den CO2-
Zertifikatspreis berücksichtigt. Die in Tabelle 2.3-1 der Energieszenarien (verfügbar unter
www.bmwi.de) ausgewiesenen Preise für CO2-Zertifikate steigen in den
Zielszenarien bis zum Jahr 2050 auf bis zu 155 Euro/Tonne (nominale Preise) an.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die
Wachstumsimpulse nicht von den Laufzeitverlängerungen ausgelöst werden, sondern
von Investitionen im Gebäudesektor bei den privaten Haushalten, in die
Bahninfrastruktur sowie in Elektrofahrzeuge?
Die positiven gesamtwirtschaftlichen Wirkungen in den Zielszenarien
gegenüber dem Referenzszenario resultieren aus dem Zusammenspiel
unterschiedlicher Effekte. Von Bedeutung sind dabei insbesondere niedrigere Preise für
CO2-Zertifikate und für Strom, die sich günstig auf die Wettbewerbsposition
insbesondere der energieintensiven Unternehmen auswirken,
Investitionsdifferenzen zwischen einzelnen Szenarien sowie zum Ende des
Betrachtungszeitraumes zunehmend sinkende Importe fossiler Energieträger. Aussagen zu den
volkswirtschaftlichen Effekten einer Laufzeitverlängerung können nur im
Vergleich der Zielszenarien untereinander vor allem in den Jahren 2020 bis 2040
getroffen werden. Hier führen niedrigere Strompreise bei längeren Laufzeiten
zu positiven volkswirtschaftlichen Wirkungen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass sich die
Größenordnung der durch Laufzeitverlängerungen geschaffenen Arbeitsplätze
im Bereich „normaler“ statistischer Fehler für einen Zeitraum von 40
Jahren bewegt, die Laufzeitverlängerungen an sich keine Arbeitsplätze
schaffen?
Aussagen im Zeitraum bis zum Jahr 2050 sind grundsätzlich mit
Unsicherheiten behaftet. Die Bundesregierung bewertet es jedoch als eine ermutigende
Aussage der Studie, dass die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der
Bundesregierung zu wirtschaftlich verträglichen Bedingungen erreicht werden
können, die nicht mit einem Abbau von, sondern vielmehr einem Zugewinn an
Arbeitsplätzen verbunden sind. Dabei zeigen die Szenarienergebnisse, dass in
der mittleren Frist längere Laufzeiten abhängig von den unterstellten
Nachrüstkosten eine Möglichkeit sind, die gesamtwirtschaftlichen Kosten gering zu
halten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/331527. Wie ist zu erklären, dass es in den Ergebnissen des EWI-GWS-Prognos-
Gutachtens bezüglich der Strompreisentwicklung heißt, dass eine längere
Laufzeit der Atomkraftwerke positive Effekte auf die
Strompreisentwicklung habe (vgl. Frage 10) während an anderer Stelle wiederum
festgestellt wird, dass zwischen den Zielszenarien nur geringfügige
Unterschiede hinsichtlich der Entwicklung der Endverbraucherpreise bestehen
(S. 118)?
Die Bemerkung „Längere Laufzeiten der Kernkraftwerke wirken auf CO2-
Preise und Strompreise entlastend“ auf Seite 10 der Energieszenarien
(verfügbar unter
www.bmwi.de) bezieht sich auf den Verlauf zwischen den Jahren
2008 bis 2050.
Die Aussage „Zwischen den einzelnen Zielszenarien bestehen im Jahr 2050 nur
geringe Unterschiede bei den Endverbraucherpreisen“ bezieht sich nur auf das
Jahr 2050. Im Jahr 2050 ist die Stromerzeugung der Kernkraftwerke (mit
Ausnahme von geringen Mengen im Szenario IV A) in den Zielszenarien gleich
null. Daher können Kernkraftwerke im Jahr 2050 auch keinen Beitrag zu
unterschiedlichen Endverbraucherpreisen in den verschiedenen Zielszenarien
liefern.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die Strompreise für
Haushalte zwischen Referenzszenario und den Zielszenarien in allen
Zeithorizonten vergleichbar sind und die beobachtbaren Schwankungen
weitestgehend vernachlässigbar sind bzw. im Bereich von statistischen
Fehlermargen liegen?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Aussage des Gutachtens, dass
die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung
bei weitgehend stabilen Strompreisen für die Haushalte möglich ist. Wichtige
Voraussetzungen dafür sind die Ausschöpfung preisdämpfender Effekte
längerer Laufzeiten für die Kernkraftwerke und der Lernkurveneffekte bei den
erneuerbaren Energien sowie die unterstellte europäische
Binnenmarktintegration, die eine stärkere Ausnutzung komparativer Kostenvorteile durch Importe
der günstigeren europäischen Erzeugungsoptionen erlaubt.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass der Rückgang der
Strompreise fraglich ist, wie die Voraussetzungen eines billigen
Stromimportes aus dem Ausland spekulativ sind?
Analysen zur Entwicklung einzelner Preise über einen langen Zeitraum sind
grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet und sind von einer Vielzahl von
Einflussfaktoren abhängig. So dürfte – nach Ansicht der Gutachter – die
Strompreisentwicklung neben der vorgesehenen Laufzeitverlängerung der
Kernkraftwerke wesentlich von der Entwicklung des Anteils der erneuerbaren Energien
und den Möglichkeiten des europäischen Stromaustausches beeinflusst werden.
Das Ergebnis des Gutachtens, dass es bis zum Jahr 2050 zu einer stärkeren
Integration des europäischen Strommarktes und damit zu einem verstärkten
Stromaustausch mit entsprechenden Auswirkungen auf den Strompreis
kommen wird, ist plausibel. Eine wichtige Vorraussetzung hierfür ist, dass die
nationalen Übertragungsnetze und grenzüberschreitenden
Kuppelleitungskapazitäten in Europa stark ausgebaut werden.
Drucksache 17/3315 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30. Welche Maßnahmen für welches Atomkraftwerk verbergen sich hinter
den Nachrüstkosten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, und welche Maßnahmen haben die Gutachter für
ihre Annahmen zugrunde gelegt?
Die Energieszenarien enthalten zwei Ansätze für die Nachrüstkosten der
Kernkraftwerke. Ein Ansatz beinhaltet spezifische Nachrüstkosten von 25 Euro
pro kW Kraftwerksleistung und Jahr der Laufzeitverlängerung. Dieser Wert ist
den „Energieszenarien für den Energiegipfel 2007“ entnommen. Ein zweiter
Ansatz enthält die in den Energieszenarien in Tabelle 1.2-2 dargestellten
Nachrüstkosten (verfügbar unter
www.bmwi.de). Bei diesen handelt es sich um eine
abdeckende Abschätzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit zu allen in den Szenarien unterstellten
Laufzeitverlängerungsvarianten.
31. Auf welche Daten basieren die Annahmen zur Fernwärmenachfrage in
Deutschland, wonach der Bedarf in den Zielszenarien bis 2050 um
60 Prozent zurückgeht (S. 34)?
Und wie bewertet die Bundesregierung dies auf Basis des im Kraft-
Wärme-Kopplungs-Gesetzes festgesetzten Ausbauziels von Kraft-
Wärme-Kopplung?
Ursächlich für den in den Zielszenarien sinkenden Verbrauch an Fernwärme ist
im Wesentlichen die zur Erreichung der CO2-Minderungsziele bis 2050
erforderliche generelle Absenkung des Heizenergiebedarfs von Wohngebäuden
sowie von Büro- und Verwaltungsgebäuden. Durch den niedrigeren
Heizenergiebedarf verringert sich auch die Nachfrage nach Fernwärme. Der weitere
Rückgang des Energieverbrauchs ist ein Schlüsselelement zur Erreichung der
energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung.
Im Energiekonzept wird darauf hingewiesen, dass der Emissionshandel im
Kraftwerksbereich das zentrale Instrument ist, um die Klimaziele zu erreichen
und dass ergänzende Instrumente darauf hin zu überprüfen sind, welchen
Zusatznutzen sie unter diesen Rahmenbedingungen erbringen und welche
Zusatzkosten dem entgegenstehen.
32. Wie bewertet die Bundesregierung die im Gutachten fehlende
Berücksichtigung der vermiedenen Kosten des Klimawandels und der positiven
Effekte von Wachstums- und Exportchancen der deutschen Wirtschaft
auf den zukünftigen Leitmärkten (low carbon economy)?
Warum hat die Bundesregierung die Vorgabe solcher Annahmen
unterlassen?
Die in der Frage enthaltenen Aussagen sind unzutreffend. Zu den vermiedenen
Kosten des Klimawandels wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Den Exportchancen von Teilen der deutschen Wirtschaft im Bereich „low
carbon economy“ stehen Risiken aufgrund von Wettbewerbsnachteilen
insbesondere energieintensiver Industrien im Fall ungleichgewichtiger internationaler
Klimaschutzmaßnahmen gegenüber.
Der Weltklimarat (IPCC) schätzt die weltwirtschaftlichen Kosten des
Klimaschutzes auf 1 Prozent bis 3 Prozent des weltweiten BIP. Eine entsprechende
weltwirtschaftliche Wachstumsabschwächung dürfte sich auch auf die deutsche
Volkswirtschaft auswirken. Demgegenüber stehen Abschätzungen (z. B. von
N. Stern, 2007) zu den vermiedenen Kosten des Klimawandels – in
vergleichbarer Größenordnung – durch eine erfolgreiche globale Klimapolitik. Alle
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3315Effekte können nur mit großer Ungenauigkeit abgeschätzt werden und sind in
ihrer absoluten und relativen Bedeutung von internationalen Entwicklungen
abhängig. Sie werden im Gutachten beschrieben und in den Kontext der
Szenarien gestellt.
33. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Ergebnisse der
Berechnungen über die Notwendigkeit einer grundsätzlichen
Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke in Hinblick auf Verbraucherschutz
(Strompreisdämpfung), Stärkung des Wettbewerbs auf dem
Energieerzeugungsmarkt, Importunabhängigkeit von Energie, ambitionierte und
forcierte Steigerung der Energieproduktivität sowie die bestehenden
Ausbauziele für erneuerbaren Energien (insbesondere im Strombereich) und
der Kraft-Wärme-Kopplung (insbesondere im Strombereich)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Laufzeitverlängerung zu einer
moderaten Entwicklung der Strompreise und zu einer Sicherung der
Energieversorgung Deutschlands beitragen wird. Eine Laufzeitverlängerung steht dem
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der erneuerbaren Energien nicht
entgegen. Schließlich ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine
Laufzeitverlängerung keine nachteiligen Wirkungen auf den Wettbewerb im
Energiesektor haben wird, zumal die neue Kernbrennstoffsteuer und weitere
Zahlungen der Kernkraftwerksbetreiber den überwiegenden Teil der
Zusatzgewinne abschöpfen und damit einer wirtschaftlichen Besserstellung der
KKW-Betreiber durch die Laufzeitverlängerung vorbeugen. Gleichwohl wird
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie regelmäßig zur
Entwicklung des Wettbewerbs im Energiesektor unter besonderer
Berücksichtigung der Laufzeitverlängerung berichten und gegebenenfalls geeignete
Maßnahmen vorschlagen. Davon unabhängig bleibt die weitere Stärkung des
Wettbewerbs ein vorrangiges Ziel der Bundesregierung.
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auch auf den im
Energiekonzept festgeschriebenen Plan zur Einrichtung einer
Markttransparenzstelle zur Überwachung des Stromgroßhandels, durch die mögliches
Fehlverhalten bei der Preisbildung effektiv aufgedeckt werden soll.
Hinsichtlich der Gesamtheit der Maßnahmen, die auch im Zusammenhang mit
längeren Laufzeiten der Kernkraftwerke vorgesehen sind, verweist die
Bundesregierung auf die Ausführungen in ihrem Energiekonzept.
34. Welche konkreten Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aus dem
Gutachten hat die Bundesregierung für den Entwurf ihres
Energiekonzepts vom 7. September 2010 herangezogen (bitte Auflistung mit
Begründung)?
Das Energiekonzept beschreibt auf der Basis der Szenarien die konkreten
Maßnahmen, die in allen wichtigen Handlungsfeldern (Strom, Wärme und Verkehr)
für eine umweltschonende und zugleich auch langfristig wirtschaftliche und
sichere Energieversorgung im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern
erforderlich sind. Die Bundesregierung hat die Ergebnisse und Empfehlungen der
Gutachter bei ihren Überlegungen berücksichtigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]