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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Prüfung einer Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland

(insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

30.11.2022

Aktualisiert

07.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/446215.11.2022

Prüfung einer Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Aufgrund aktueller Presseberichterstattung (https://www.welt.de/wirtschaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html) ergeben sich massive Zweifel an der Darstellung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), dass die Vorbereitung des 19. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes durch die Bundesregierung und insbesondere eine gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgenommene „Prüfung des Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-Kriegs“ (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/pruefvermerk-laufzeitverlaengerung-atomkraftwerke.pdf?__blob=publicationFile&v=6; Veröffentlichung am 8. März 2022; im Folgenden: „Prüfvermerk“) tatsächlich ohne „ideologische Denkverbote“ erfolgte, wie dies das BMUV behauptet (https://www.bmuv.de/faq/inwiefern-war-die-pruefung-des-bmuv-ergebnisoffen).

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen43

1

Wann, und durch wen erfolgte die Beauftragung an das BMWK und BMUV, die Frage eines Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-Kriegs zu prüfen?

2

Welches Bundesministerium hatte bei der Erstellung des Prüfvermerks die Federführung inne?

3

In welchem konkreten Zeitraum (Angabe des Anfangs- und Enddatums) wurde der Prüfvermerk erstellt?

4

Welche Gespräche mit Energieversorgern, Netzbetreibern, Verbänden der Energiewirtschaft und weiteren Vertretern von Interessenverbänden sowie externen Experten in Fragen der Kernenergie fanden im Zuge der Erstellung des Prüfvermerks statt (bitte mit Datum und Gesprächsteilnehmern auflisten)?

5

Welche Vertreter aus der Wissenschaft wurden im Vorfeld oder im Zuge der Erstellung des Prüfvermerks angehört (bitte mit Datum und Gesprächsteilnehmern auflisten)?

6

Mit welchen Vertretern von Energieversorgern, Netzbetreibern, Verbänden der Energiewirtschaft und weiteren Interessenverbänden sowie externen Experten standen das BMWK und BMUV bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur 19. Novelle des Atomgesetzes insbesondere zu der Frage im Austausch, in welchem Maße ein Weiterlaufen der Kernkraftwerke (KKW) den Verbrauch von Gas zur Stromerzeugung reduzieren kann (bitte die Kontakte mit Angabe der Institution und des Datums auflisten)?

7

Mit welchen Vertretern aus der Wissenschaft standen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), BMWK und BMUV bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur 19. Änderung des Atomgesetzes insbesondere zu der Frage im Austausch, in welchem Maße ein Weiterlaufen der Kernkraftwerke den Verbrauch von Gas zur Stromerzeugung reduzieren kann (bitte die Kontakte mit Angabe der Institution und des Datums auflisten)?

8

Welche Gespräche mit Vertretern der Länder haben im Zuge der Prüfung eines Weiterbetriebs durch das BMWK und BMUV stattgefunden (bitte mit Datum, Gesprächsteilnehmer und Land auflisten)?

9

Welche Ergebnisse erbrachte das Gespräch mit den Vorstandsvorsitzenden der Energieversorger EnBW, Eon und RWE, das laut Medienberichten am 5. März 2022 stattgefunden haben soll?

10

Welche Ergebnisse aus diesem Gespräch fanden im Prüfvermerk Berücksichtigung?

11

Ist die auf https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/faq-akw-laufzeitverlaengerung aufgeführte Darstellung („Im Zuge der Prüfung wurden auch Gespräche mit den AKW-Betreibern geführt. Diese ergaben, dass auch aus ihrer Sicht eine Laufzeitverlängerung mit rechtlichen und technischen Risiken verbunden wäre. Die AKW-Betreiber wären nicht bereit, diese Risiken zu tragen. Sie hätten im Falle einer Laufzeitverlängerung verlangt, dass der Staat ihnen sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Risiken abnimmt und die alleinige (Betreiber-)Verantwortung übernimmt. Und die Betreiber hätten in diesem Fall auch Abstriche bei der AKW-Sicherheit verlangt.“) das Ergebnis der Besprechung vom 5. März 2022?

12

Inwiefern wird der von der Bundesregierung am 19. Oktober 2022 beschlossene Gesetzentwurf, mit dem ein Weiterbetrieb der drei in Deutschland noch betriebenen Kernkraftwerke bis Mitte April 2023 ermöglicht werden soll, den laut BMUV (https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/faq-akw-laufzeitverlaengerung) von den AKW-Betreibern verlangten Anforderungen nun gerecht?

13

Wie wurde bei der Erarbeitung des Prüfvermerks gewährleistet, dem eigenen Anspruch, „keine ideologischen Denkverbote“ (https://www.bmuv.de/faq/inwiefern-war-die-pruefung-des-bmuv-ergebnisoffen), gerecht zu werden?

14

Weshalb umfassen die geprüften Aspekte (https://www.bmuv.de/faq/inwiefern-war-die-pruefung-des-bmuv-ergebnisoffen) nicht mögliche Auswirkungen eines Weiterbetriebs auf den Klimaschutz?

15

Wieso findet die laut Medienberichten (https://www.welt.de/wirtschaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html) zu erwartende Einsparung an Treibhausgasen bei einem Weiterbetrieb („pro Jahr ab 2024 etwa 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2-Reduktion im deutschen Strommarkt“) im Prüfvermerk keine Erwähnung?

16

Wieso wurde die laut Medienberichten (https://www.welt.de/wirtschaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html) zu erwartende Einsparung an Treibhausgasen bei einem Weiterbetrieb („pro Jahr ab 2024 etwa 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2-Reduktion im deutschen Strommarkt“) aus einem Entwurf des Prüfvermerks vom 4. März 2022 gestrichen?

17

Inwiefern hält die Bundesregierung die Streichung der zu erwartenden Einsparung an Treibhausgasen bei einem Weiterbetrieb („pro Jahr ab 2024 etwa 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2-Reduktion im deutschen Strommarkt“) aus einem Entwurf des Prüfvermerks vom 4. März 2022 für vereinbar mit der Aussage, dass es BMWK und BMUV in der Prüfung um eine sachliche Betrachtung aller relevanten Aspekte gegangen sei (https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/faq-akw-laufzeitverlaengerung)?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Klimawirkung der Kernenergie bei der Stromerzeugung?

19

Welche Rolle spielt die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung bei der Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zahlreiche Mitgliedstaaten der EU (vgl. insbesondere Frankreich und Polen) zur Erreichung der Klimaziele auf Kernenergie setzen?

21

Wieso findet der Begriff „Klima“ im Prüfvermerk außer in der Überschrift „7. Energiewirtschaftliche und klimapolitische Bewertung“ keinerlei Erwähnung?

22

Wieso enthält der Prüfvermerk keine Aussage zur Klimawirkung eines Weiterbetriebs der Kernkraftwerke in Deutschland?

23

Wurden die möglichen CO2-Einsparungen durch einen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke bei der Erarbeitung des Prüfvermerks in Bezug gesetzt zu den Mehremissionen, die durch das Wiederanfahren von Kohlekraftwerken in Deutschland zu Buche schlagen?

24

Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die Position der Bundesnetzagentur zur Frage eines Weiterbetriebs der Kernkraftwerke über den 31. Dezember 2022 hinaus im Prüfvermerk vom 7. März 2022 Berücksichtigung findet, wenn die Stellungnahme der Bundesnetzagentur nach Medienberichten (https://www.welt.de/wirtschaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html) erst am 9. März 2022 übermittelt wurde?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Stellungnahme der Bundesnetzagentur Medienberichten zufolge (https://www.welt.de/wirtschaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html) zeitlich keinen Eingang in den Prüfvermerk finden konnte vor dem Hintergrund, dass die Klärung energiewirtschaftlicher Fragen nach Aussagen des BMUV (https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/faq-akw-laufzeitverlaengerung) ein zentraler Aspekt der Prüfung sein sollte?

26

Hält die Bundesregierung die Expertise der Bundesnetzagentur zur Klärung energiewirtschaftlicher Fragen für bedeutsam, falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

27

Welche Rolle spielte die Auswirkung möglicher preisdämpfender Effekte einer Verlängerung der Laufzeiten auf das Ergebnis des Prüfvermerks?

28

Wieso werden preisdämpfende Aspekte eines Weiterbetriebs vom BMUV nicht als „relevanter Aspekt“ betrachtet (https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/laufzeitverlaengerung_akw_bf.pdf)?

29

Ist der Preis von elektrischer Energie für private und gewerbliche Stromkunden aus Sicht der Bundesregierung von Relevanz, falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

30

Inwiefern hat sich die Aussage des KKW-Betreibers EnBW in einem Schreiben vom 2. März 2022, wonach sich die noch betriebenen Kernkraftwerke „auch im internationalen Vergleich auf höchstem sicherheitstechnischem Niveau“ befänden und „der Weiterbetrieb auf diesem hohen sicherheitstechnischen Niveau erfolgen“ könne (https://www.welt.de/wirtschaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html), im Prüfvermerk niedergeschlagen?

31

Weshalb waren mögliche preisdämpfende Effekte eines Weiterbetriebs der Kernkraftwerke kein Aspekt der Prüfung durch das BMWK und BMUV (https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/faq-akw-laufzeitverlaengerung)?

32

Wie gewährleistet die Bundesregierung ideologiefreies Arbeiten?

33

Weshalb waren an der Erarbeitung des Prüfvermerks mit dem BMWK und BMUV ausschließlich Bundesministerien unter Führung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beteiligt und beispielsweise nicht auch aufgrund möglicher finanzieller Auswirkungen das Bundesministerium der Finanzen oder das im Sinne einer evidenzbasierten Politik für die Wissenschaft zuständige BMBF?

34

In welchen signifikanten inhaltlichen Punkten unterscheidet sich der am 8. März 2022 veröffentlichte Prüfvermerk von einem laut Medienberichten (https://www.welt.de/wirtschaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html) am 1. März 2022 im BMUV erstellten Vermerk zu rechtlichen und technischen Hürden einer Laufzeitverlängerung?

35

Wurde der Prüfvermerk vor der Veröffentlichung am 8. März 2022 innerhalb der Bundesregierung zur Mitberatung zirkuliert, falls ja, wann, und falls nein, warum nicht?

36

Fand zum Prüfvermerk vor der Veröffentlichung eine regierungsinterne Abstimmung statt, falls ja, wann, und falls nein, warum nicht?

37

Auf welcher politischen Ebene (Bundesminister oder Staatssekretäre) erfolgte die finale Abstimmung des Prüfvermerks zwischen dem BMWK und BMUV?

38

Fand auf Entwurfsbasis zum Inhalt der Prüfvermerks vor dessen Veröffentlichung ein Austausch mit Parteien, Fraktionen, der Wissenschaft, Verbänden oder externen Beratungsgremien statt (bitte die einzelnen Akteure auflisten, mit denen ein Austausch erfolgt ist), falls ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und falls nein, warum nicht?

39

In welcher Form waren die Reaktorsicherheitskommission und die Gesellschaft für Reaktorsicherheit in den Prozess der Erarbeitung des Prüfvermerks eingebunden?

40

Wie haben das BMWK und BMUV entschieden, wessen Expertise zur Erstellung des Prüfvermerks herangezogen werden sollte?

41

In welcher Weise halten das BMWK und BMUV die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck wiederholt gemachte Äußerung, dass durch einen Weiterbetrieb der drei derzeit noch betriebenen Kernkraftwerke kaum Gas gespart werde, wohingegen die Reaktivierung von Kohlekraftwerken viel Gas einspare, für miteinander vereinbar?

42

Beabsichtigt das BMBF die Beauftragung einer unabhängigen, ergebnisoffenen wissenschaftlichen Analyse zur Prüfung des Weiterbetriebs von Kernkraftwerken jeweils für die Jahre 2023 und 2024?

Falls ja, wann liegen die Ergebnisse vor?

Falls nein, warum nicht?

43

Beabsichtigt das BMBF, eine unabhängige, ergebnisoffene wissenschaftliche Analyse zu einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung in Deutschland für die Jahre 2023 und 2024 in Auftrag zu geben, falls ja, wann liegen die Ergebnisse vor, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 11. November 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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