[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4462 –
Prüfung einer Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aufgrund aktueller Presseberichterstattung (
https://www.welt.de/wirtschaft/pl
us241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html) ergeben
sich massive Zweifel an der Darstellung des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), dass die
Vorbereitung des 19. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes durch die
Bundesregierung und insbesondere eine gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgenommene „Prüfung des
Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-Kriegs“ (
https://w
ww.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/pruefvermerk-laufzeitverlaenger
ung-atomkraftwerke.pdf?__blob=publicationFile&v=6; Veröffentlichung am
8. März 2022; im Folgenden: „Prüfvermerk“) tatsächlich ohne „ideologische
Denkverbote“ erfolgte, wie dies das BMUV behauptet (
https://www.bmuv.de/
faq/inwiefern-war-die-pruefung-des-bmuv-ergebnisoffen).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) haben sich seit dem völkerrechtswidrigen Angriff
Russlands auf die Ukraine immer wieder mit der Frage beschäftigt, ob und
inwiefern in Abwägung von Nutzen und Risiken eine Laufzeitverlängerung der drei
noch laufenden deutschen Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und
Neckarwestheim 2 in der aktuellen Krisensituation helfen kann, die Energiesicherheit zu
erhöhen.
Abwägungen und Entscheidungen basierten auf den zum jeweiligen Zeitpunkt
zur Verfügung stehenden Informationen und erfolgten jeweils vor dem
Hintergrund einer sich stetig verändernden Lage energiewirtschaftlicher
Rahmenbedingungen.
Seit März dieses Jahres wurde eine Vielzahl von Dokumenten und
Begleitdokumenten, einschließlich umfangreicher FAQ-Listen zu diesem
Entscheidungsprozess erstellt und auf den Internetseiten des BMUV und des BMWK
veröffentlicht. Diese sind beispielsweise unter den folgenden Adressen zu finden:
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4759
20. Wahlperiode 30.11.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 30. November 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
●
https://www.bmuv.de/pressemitteilung/bundesumweltministerium-und-bun
deswirtschaftsministerium-legen-pruefung-zur-debatte-um-laufzeiten-von-a
tomkraftwerken-vor,
●
https://www.bmuv.de/download/pruefung-des-weiterbetriebs-von-atomkraft
werken-aufgrund-des-ukraine-kriegs,
●
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Si
cherheit/laufzeitverlaengerung_akw_bf.pdf,
●
https://www.bmuv.de/download/vermerk-zur-kritik-am-pruefvermerk-von-
bmwk-und-bmuv-vom-7-maerz-2022-zur-laufzeitverlaengerung-von-atomk
raftwerken,
●
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Si
cherheit/vermerk_laufzeitverlaengerung_akw_bf.pdf,
●
https://www.bmuv.de/faqs/akw-laufzeitverlaengerung,
●
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/2022090
5-stresstest-zum-stromsystem.html,
●
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ve
rsorgungssicherheit/Netzreserve/start.html,
●
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/2022092
7-habeck-und-betreiber-legen-konzept-zur-umsetzung-der-akw-einsatzreser
ve-vor.html,
●
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/10/2022101
9-kabinett-beschliesst-novelle-des-atomgesetzes.html.
Weiterhin wurde eine Vielzahl von Fragen aus dem parlamentarischen Raum
beantwortet. Die Antworten werden vom Deutschen Bundestag veröffentlicht.
Auch Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz und eine Vielzahl von
Bürgeranfragen wurden beantwortet.
In Bezug auf Gespräche unter Beteiligung der Bundesregierung wird auf
Folgendes hingewiesen: Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen
in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung
zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse –
einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht
protokolliert. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Unterhalb der oben genannten Leitungsebene gab es aufgabenbedingt
vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts zu
Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen, und dabei auch zu den genannten
Gruppen.
1. Wann, und durch wen erfolgte die Beauftragung an das BMWK und
BMUV, die Frage eines Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund
des Ukraine-Kriegs zu prüfen?
2. Welches Bundesministerium hatte bei der Erstellung des Prüfvermerks
die Federführung inne?
3. In welchem konkreten Zeitraum (Angabe des Anfangs- und Enddatums)
wurde der Prüfvermerk erstellt?
4. Welche Gespräche mit Energieversorgern, Netzbetreibern, Verbänden der
Energiewirtschaft und weiteren Vertretern von Interessenverbänden
sowie externen Experten in Fragen der Kernenergie fanden im Zuge der
Erstellung des Prüfvermerks statt (bitte mit Datum und
Gesprächsteilnehmern auflisten)?
5. Welche Vertreter aus der Wissenschaft wurden im Vorfeld oder im Zuge
der Erstellung des Prüfvermerks angehört (bitte mit Datum und
Gesprächsteilnehmern auflisten)?
Die Fragen 1 bis 5 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bereits unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine am 24. Februar 2022 haben sich das BMWK und das BMUV auf Grund
ihrer Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung für die Energieversorgung
und für die nukleare Sicherheit mit der Frage beschäftigt, ob eine
Laufzeitverlängerung der drei noch am Netz befindlichen deutschen AKW über den
31. Dezember 2022 hinaus einen Beitrag zu der zum damaligen Zeitpunkt
vermuteten Gasmangellage beitragen kann. Energiewirtschaftliche Aspekte
einerseits sowie andererseits rechtliche, technische, organisatorische und
Sicherheitsaspekte eines Weiterbetriebs der Atomkraftwerke wurden
zusammengeführt und in Form des gemeinsamen Prüfvermerks vom 7. März 2022
vorgelegt. Da die Frage einer Laufzeitverlängerung bereits vor dem Angriff
Russlands auf die Ukraine im politischen Raum zu Beginn des Jahres 2022
diskutiert wurde, konnte auf Ausarbeitungen und Erkenntnisse zurückgegriffen
werden, die von der Abteilung Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz im BMUV auf
Beauftragung der Hausleitung Anfang Februar erstellt wurden und an denen
auch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
beteiligt war. Am 5. März 2022 fand ein Gespräch zwischen den Betreibern der
deutschen Atomkraftwerke (Vorstandsvorsitzende von EnBW, E.ON und RWE)
und der Bundesregierung unter Beteiligung von Herrn Bundesminister Dr.
Robert Habeck (Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz) und der
Staatssekretäre Dr. Patrick Graichen (BMWK) und Stefan Tidow (BMUV) sowie
dem Abteilungsleiter Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz des BMUV statt. Die
bisherigen Erkenntnisse aus der Prüfung durch BMWK und BMUV wurden
vorgetragen und weitestgehend bestätigt. Alle Erkenntnisse aus diesem
Gespräch wurden im gemeinsamen Prüfvermerk vom 7. März 2022
berücksichtigt.
Der Prüfvermerk beruht im Übrigen auf den Erkenntnissen der zuständigen
Ressorts zur nuklearen Sicherheit und zur Energieversorgung, die über
Jahrzehnte auch durch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der
Energiewirtschaft, der Wissenschaft, der Sachverständigenorganisationen und von
Verbänden gewonnen wurden.
6. Mit welchen Vertretern von Energieversorgern, Netzbetreibern,
Verbänden der Energiewirtschaft und weiteren Interessenverbänden sowie
externen Experten standen das BMWK und BMUV bei der Erarbeitung des
Gesetzentwurfs zur 19. Novelle des Atomgesetzes insbesondere zu der
Frage im Austausch, in welchem Maße ein Weiterlaufen der
Kernkraftwerke (KKW) den Verbrauch von Gas zur Stromerzeugung reduzieren
kann (bitte die Kontakte mit Angabe der Institution und des Datums
auflisten)?
Seitens des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
des BMWK wurden im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs zur 19.
Novelle des Atomgesetzes mit den genannten Gruppen zu den genannten
Themen Gespräche geführt. Am 12. August 2022, 15. August 2022, 19. August
2022, 25. August 2022, 31. August 2022 und 2. September 2022 fanden
Gespräche unter Beteiligung von Staatsekretär Dr. Patrick Graichen mit – laut
Termineintrag – folgenden Teilnehmern statt: Stefan Kapferer (CEO, 50Hertz
Transmission GmbH), Dr. Werner Götz (Vorsitzender der Geschäftsführung,
TransnetBW GmbH), Tim Meyerjürgens (CTO, TenneT TSO GmbH) und
Dr. Hendrik Neumann (Amprion GmbH).
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die Frage der Gaseinsparung durch einen Weiterbetrieb von Atomkraftwerken
hat das BMWK seit März 2022 im Angesicht der sich verändernden Lage
immer wieder geprüft. So haben die Übertragungsnetzbetreiber im Auftrag des
BMWK zwischen Juli und September eine zweite unabhängige Sonderanalyse
zur Versorgungssituation im Winter 2022/23 („Zweiter Stresstest“)
durchgeführt. Nach Ergebnissen dieser Analyse würde durch einen Streckbetrieb der
drei Atomkraftwerken die Stromerzeugung mit Gaskraftwerken in Deutschland
um 0,9 Terrawattstunden sinken. Bei einem Wirkungsgrad von 50 Prozent
entspricht dies einer Gaseinsparung von weniger als 1,8 Terrawattstunden und
damit rund 2 Promille des gesamten deutschen Gasverbrauchs.
Das BMUV ist für Fragen der Energieversorgung nicht zuständig.
7. Mit welchen Vertretern aus der Wissenschaft standen das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), BMWK und BMUV bei der
Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur 19. Änderung des Atomgesetzes
insbesondere zu der Frage im Austausch, in welchem Maße ein
Weiterlaufen der Kernkraftwerke den Verbrauch von Gas zur Stromerzeugung
reduzieren kann (bitte die Kontakte mit Angabe der Institution und des
Datums auflisten)?
Dem BMWK sind solche Gespräche mit Blick auf die Erarbeitung des
Gesetzentwurfs nicht bekannt.
Das BMUV ist für Fragen der Energieversorgung nicht zuständig.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde bei der 19.
Änderung des Atomgesetzes in dieser Hinsicht nicht beteiligt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Welche Gespräche mit Vertretern der Länder haben im Zuge der Prüfung
eines Weiterbetriebs durch das BMWK und BMUV stattgefunden (bitte
mit Datum, Gesprächsteilnehmer und Land auflisten)?
Am 8. März 2022 fand ein digitales Sonder-Energieministertreffen mit den
Bundesländern statt, an dem Bundesminister Habeck teilnahm. Am Vorabend
hat BMWK den Prüfvermerk vom 7. März 2022 versandt. Bundesminister
Habeck berichtete beim Energieministertreffen über die energiewirtschaftliche und
energiepolitische Situation vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs sowie über
die kurz- und mittelfristig geplanten Maßnahmen unter dem Titel „Krieg in der
Ukraine: Energieversorgungssicherheit“. Im Anschluss daran fand eine
Diskussion mit den Energieministerinnen und -ministern der Länder statt.
Seitens des BMWK fand mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder in
regelmäßigen Abständen ein Austausch zur aktuellen Lage der Energieversorgung in
Deutschland statt, unter Leitung von Staatssekretär Dr. Patrick Graichen am 17.
und 31. August, am 28. September, am 12. und 26. Oktober und am 09. und
23. November 2022. Darüber hinaus hat der Staatssekretär die
Energieministerinnen und -minister der Länder bei dem Treffen der Energieminister der Länder
am 14. September 2022 persönlich unterrichtet.
Unter Teilnahme des BMUV haben Gespräche in der 98.
Umweltministerkonferenz am 13. Mai 2022 unter dem Tagesordnungspunkt „Auswirkungen des
Ukrainekriegs auf den Umweltbereich – Energiesouveränität sichern und
Klima- und Umweltschutz weiter vorantreiben“ stattgefunden. Darüber hinaus
wurde bei der Sitzung des Länderausschusses für Atomkernenergie –
Hauptausschuss (Teilnahme der für die nukleare Sicherheit zuständigen
Abteilungsleitungen des BMUV und der Länderministerien) – am 30. Juni/1. Juli 2022 der
Weiterbetrieb von Atomkraftwerken thematisiert. Im Rahmen der 118. Sitzung
des Arbeitskreises „Aufsicht-Reaktorbetrieb“ des Länderausschusses für
Atomkernenergie am 6. Oktober 2022 fand ein Informationsaustausch über einen
Reservebetrieb der Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim 2 statt. Darüber
hinaus wurde im Rahmen des regelmäßigen Austauschs zwischen BMUV und
Aufsichtsbehörden der Länder auf den verschiedensten Ebenen die
entsprechende Thematik diskutiert.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Ergebnisse erbrachte das Gespräch mit den
Vorstandsvorsitzenden der Energieversorger EnBW, Eon und RWE, das laut
Medienberichten am 5. März 2022 stattgefunden haben soll?
10. Welche Ergebnisse aus diesem Gespräch fanden im Prüfvermerk
Berücksichtigung?
11. Ist die auf
https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nuk
leare-sicherheit/faq-akw-laufzeitverlaengerung aufgeführte Darstellung
(„Im Zuge der Prüfung wurden auch Gespräche mit den AKW-
Betreibern geführt. Diese ergaben, dass auch aus ihrer Sicht eine
Laufzeitverlängerung mit rechtlichen und technischen Risiken verbunden
wäre. Die AKW-Betreiber wären nicht bereit, diese Risiken zu tragen. Sie
hätten im Falle einer Laufzeitverlängerung verlangt, dass der Staat ihnen
sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Risiken
abnimmt und die alleinige (Betreiber-)Verantwortung übernimmt. Und
die Betreiber hätten in diesem Fall auch Abstriche bei der AKW-
Sicherheit verlangt.) das Ergebnis der Besprechung vom 5. März 2022?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am 5. März 2022 fand ein Gespräch zwischen den Vorstandsvorsitzenden von
EnBW, E.ON und RWE mit der Bundesregierung unter Beteiligung von
Bundesminister Dr. Robert Habeck und der Staatssekretäre Dr. Patrick Graichen
(BMWK) und Stefan Tidow (BMUV) sowie dem für Nukleare Sicherheit,
Strahlenschutz zuständigen Abteilungsleiter des BMUV statt. Das Gespräch
bestätigte im Wesentlichen die Einschätzungen des BMUV zu organisatorischen,
logistischen rechtlichen und technischen Hürden sowie zu Sicherheitsaspekten.
Ergebnis des Gesprächs war u. a., dass ein Weiterbetrieb der Anlagen im
Rahmen einer mehrjährigen Laufzeitverlängerung nur dann sinnvoll wäre, wenn
entweder die Prüftiefe der grundlegenden Sicherheitsanalyse verringert würde
oder auf weitreichende Nachrüstungsmaßnahmen, die sich im Zuge der
Sicherheitsüberprüfung ergeben könnten, verzichtet würde. Für den Fall, dass der
Staat in der aktuellen Lage einen Weitertrieb zur Absicherung der
Versorgungssicherheit für nötig erachte, hatten die Betreiber mitgeteilt, dass die
Bundesregierung die volle Kontrolle und Verantwortung für Investitionen, Kosten,
Erträge sowie Verfahrensumfang und -tiefe auf der sicherheitstechnischen und
genehmigungsrechtlichen Seite übernehmen müsse. In einem solchen Szenario
würden die Atomkraftwerke von den Unternehmen quasi im staatlichen
Auftrag betrieben. Diese Einschätzung ist im gemeinsamen Prüfvermerk von
BMWK und BMUV vom 7. März 2022 berücksichtigt.
Die Möglichkeit eines Streckbetriebs unter Leistungsabsenkung im Jahr 2022
wurde diskutiert aber als nicht sinnvoll angesehen, da sie nach damaligem
Kenntnisstand nur Stromerzeugungskapazitäten aus dem Jahr 2022 ins Jahr
2023 verlagern würde. Die Möglichkeit eines Streckbetriebs ohne
entsprechende Leistungsabsenkung wurde von den Energieversorgungsunternehmen im
Gespräch nicht als Option benannt.
Eine Wiederinbetriebnahme von drei abgeschalteten AKWs wurde als
unrealistisch eingeschätzt.
12. Inwiefern wird der von der Bundesregierung am 19. Oktober 2022
beschlossene Gesetzentwurf, mit dem ein Weiterbetrieb der drei in
Deutschland noch betriebenen Kernkraftwerke bis Mitte April 2023
ermöglicht werden soll, den laut BMUV (
https://www.bmuv.de/themen/ato
menergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/faq-akw-laufzeitverlaenge
rung) von den AKW-Betreibern verlangten Anforderungen nun gerecht?
Die von den Betreibern in dem Gespräch am 5. März 2022 von der
Bundesregierung geforderte Übernahme der vollen Kontrolle und Verantwortung für
Investitionen, Kosten, Erträge sowie Verfahrensumfang und -tiefe auf der
sicherheitstechnischen und genehmigungsrechtlichen Seite bezog sich auf das in
diesem Gespräch erörterte Szenario einer mehrjährigen Laufzeitverlängerung.
13. Wie wurde bei der Erarbeitung des Prüfvermerks gewährleistet, dem
eigenen Anspruch, „keine ideologischen Denkverbote“ (
https://www.bmu
v.de/faq/inwiefern-war-die-pruefung-des-bmuv-ergebnisoffen), gerecht
zu werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Weshalb umfassen die geprüften Aspekte (
https://www.bmuv.de/faq/inwi
efern-war-die-pruefung-des-bmuv-ergebnisoffen) nicht mögliche
Auswirkungen eines Weiterbetriebs auf den Klimaschutz?
15. Wieso findet die laut Medienberichten (
https://www.welt.de/wirtschaft/pl
us241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html) zu
erwartende Einsparung an Treibhausgasen bei einem Weiterbetrieb („pro
Jahr ab 2024 etwa 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2-Reduktion im
deutschen Strommarkt“) im Prüfvermerk keine Erwähnung?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 23 wird verwiesen.
16. Wieso wurde die laut Medienberichten (
https://www.welt.de/wirtschaft/p
lus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html)
zu erwartende Einsparung an Treibhausgasen bei einem Weiterbetrieb
(„pro Jahr ab 2024 etwa 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2-Reduktion im
deutschen Strommarkt“) aus einem Entwurf des Prüfvermerks vom
4. März 2022 gestrichen?
17. Inwiefern hält die Bundesregierung die Streichung der zu erwartenden
Einsparung an Treibhausgasen bei einem Weiterbetrieb („pro Jahr ab
2024 etwa 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2-Reduktion im deutschen
Strommarkt“) aus einem Entwurf des Prüfvermerks vom 4. März 2022
für vereinbar mit der Aussage, dass es BMWK und BMUV in der
Prüfung um eine sachliche Betrachtung aller relevanten Aspekte gegangen
sei (
https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-s
icherheit/faq-akw-laufzeitverlaengerung)?
Die Fragen 16 und 17 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wurde die Frage eines
möglichen Weiterbetriebs der Atomkraftwerke innerhalb der Bundesregierung
und auch innerhalb des BMWK kontrovers diskutiert und verschiedene
Argumente gehört und gewogen, welche in die Abwägungen und Entscheidungen
eingeflossen sind. Im Zuge des Prozesses hat sich entsprechend der sich
verändernden Rahmenbedingungen der Fokus der öffentlichen wie auch der
fachlichen Diskussion verändert und erweitert. In diesem Zusammenhang ist eine
Vielzahl von Ergebnispapieren und begleitenden Dokumenten wie FAQ-Listen
veröffentlicht worden.
Der Veröffentlichung des gemeinsamen Prüfvermerks von BMWK und BMUV
vom 7. März 2022 ging wie bei anderen Ergebnispapieren ein entsprechender
Erarbeitungs- und Entwurfsprozess innerhalb und zwischen den beteiligten
Ministerien voraus. Im Zuge dieses Prozesses wurde der Entwurf des Vermerks
verändert und angepasst. Dabei sind auch die Erkenntnisse aus dem Austausch
mit Kernkraftwerksbetreibern eingeflossen. Die veröffentlichte Fassung
reflektiert dabei die für das Prüfungsergebnis relevanten, belastbaren Erkenntnisse,
welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zur Verfügung standen.
Die gestrichene Passage zur CO2-Minderung lautete vollständig: „Mit Blick auf
die – in der Diskussion teilweise als Argument angeführte – CO2-Reduktion
dürften die ca. 30 TWh zusätzlicher Atomstrom pro Jahr ab 2024 etwa 25 bis
30 Mio. t CO2-Reduktion im deutschen Strommix bewirken. Europaweit
betrachtet würde jedoch kein CO2 eingespart, da die Energiewirtschaft dem EU-
Emissionshandel unterliegt und das Cap im EU-ETS unabhängig von einer
möglichen Laufzeitverlängerung in Deutschland festgesetzt wird.“ Der Hinweis
wurde gestrichen, weil ihm keine fundierte Modellierung der tatsächlichen
CO2-Einsparungen im deutschen Strommix zu Grunde lag.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Klimawirkung der Kernenergie
bei der Stromerzeugung?
19. Welche Rolle spielt die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung
bei der Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zahlreiche
Mitgliedstaaten der EU (vgl. insbesondere Frankreich und Polen) zur
Erreichung der Klimaziele auf Kernenergie setzen?
Die Fragen 18 bis 20 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 und die damit
verbundenen auch im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele zur Reduktion von
Treibhaugas-Emissionen haben für die Bundesregierung zentrale Priorität. In
diesem Zusammenhang strebt die Bundesregierung an, nach der Vollendung
des Kohleausstiegs eine vollständig klimaneutrale Stromerzeugung in
Deutschland zu erreichen. Dieses Ziel wurde im Rahmen des von der Bundesregierung
vorgeschlagenen und im Juli beschlossenen energiepolitischen Gesetzespakets
(Energiesofortmaßnahmenpaket) erstmals auch gesetzlich festgelegt.
Der Schlüssel zur Erreichung der Energiewende-Ziele der Bundesregierung
liegt im massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit dem
Energiesofortmaßnahmenpaket, insbesondere der Novelle des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes, der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und dem Gesetz zur
Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
(„Wind-an-Land-Gesetz“) hat die Bundesregierung die Ziele für den Ausbau
von Windenergie und Photovoltaik deutlich angehoben und wesentliche
Schritte zur Erreichung dieser Ziele bereits umgesetzt.
Am Atomausstieg nach Abschluss des befristeten Weiterbetriebs am 15. April
2023 hält die Bundesregierung fest. Insoweit strebt die Bundesregierung eine
Dekarbonisierung der Stromversorgung ohne die Nutzung der Kernenergie an.
Die Bundesregierung bewertet Entscheidungen, welche die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union im Rahmen ihrer energiepolitischen Souveränität treffen,
nicht. Die Struktur des Stromversorgungssystems unterscheidet sich aus
vielfältigen Gründen zwischen den Mitgliedstaaten. Dabei sind in einigen
Mitgliedstaaten der Anteil und damit die Bedeutung der Stromerzeugung aus
Kernenergie deutlich höher als in Deutschland.
Die Bundesregierung erachtet die Kernenergie als Hochrisikotechnologie mit
ungelöster Endlagerfrage, deren Beitrag zur CO2-Einsparung deshalb nicht
nachhaltig ist.
21. Wieso findet der Begriff „Klima“ im Prüfvermerk außer in der
Überschrift „7. Energiewirtschaftliche und klimapolitische Bewertung“
keinerlei Erwähnung?
22. Wieso enthält der Prüfvermerk keine Aussage zur Klimawirkung eines
Weiterbetriebs der Kernkraftwerke in Deutschland?
23. Wurden die möglichen CO2-Einsparungen durch einen Weiterbetrieb der
Kernkraftwerke bei der Erarbeitung des Prüfvermerks in Bezug gesetzt
zu den Mehremissionen, die durch das Wiederanfahren von
Kohlekraftwerken in Deutschland zu Buche schlagen?
Die Fragen 14, 15 und 21 bis 23 zur Betrachtung der Klimawirkung der
Atomkraftwerke im gemeinsamen Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom
7. März 2022 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
bekennt sich zum 2011 beschlossenen Atomausstieg. Atomkraft ist eine
Hochrisikotechnologie. Allen Sicherheitsvorkehrungen zum Trotz kann das Risiko
eines Unfalls mit katastrophalen Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden.
Dieses sogenannte Restrisiko bleibt. Vor diesem Hintergrund haben das BMUV
und das BMWK seit dem russischen Angriffskriegs auf die Ukraine einen
möglichen Weiterbetrieb der drei noch laufenden deutschen Atomkraftwerke
geprüft. BMUV und BMWK haben sich dabei mit der Frage beschäftigt, ob und
inwiefern ein Weiterbetrieb der Atomkraftwerke in der aktuellen
Krisensituation geeignet ist, die Energiesicherheit zu erhöhen. Dabei handelte es sich um
eine Abwägung aller relevanten Aspekte im Anbetracht der sich im Laufe der
Monate verändernden Lage, in welche die zum jeweiligen Zeitpunkt zur
Verfügung stehenden Informationen einbezogen wurden.
Die Klimabilanz von Atomkraftwerken ist grundsätzlich bekannt und hat sich
durch den Ukrainekrieg auch nicht grundsätzlich verändert. Die Klimawirkung
ist dabei auch mit der produzierten Strommenge und einer möglichen
Gaseinsparung verbunden. Die Aspekte der Stromproduktion und möglichen
Gaseinsparung wurden bereits im gemeinsamen Prüfvermerk von BMWK und BMUV
vom 7. März 2022 im Abschnitt 7 „Energiewirtschaftliche und klimapolitische
Bewertung“ unter Berücksichtigung der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden
Erkenntnisse betrachtet. Aufgrund des Caps im EU-Emissionshandel würde
durch eine Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke keine
zusätzliche Tonne CO2 gespart, zudem lag der Fokus in der Frage einer möglichen
Laufzeitverlängerung in ihrer erhofften Wirkung auf die Frage der
Gaseinsparung. Diese hat das BMWK auch seitdem im Angesicht der sich verändernden
Lage immer wieder geprüft. Nach Ergebnissen der zweiten unabhängigen
Sonderanalyse der Übertragungsnetzbetreiber zur Versorgungssituation im Winter
2022/2023 („Zweiter Stresstest“) vom 5. September würde durch einen
Streckbetrieb der drei Atomkraftwerke die Stromerzeugung mit Gaskraftwerken in
Deutschland um 0,9 Terrawattstunden sinken. Bei einem Wirkungsgrad von
50 Prozent entspricht dies einer Gaseinsparung von weniger als 1,8
Terrawattstunden und damit rund 2 Promille des gesamten deutschen Gasverbrauchs.
24. Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die Position der
Bundesnetzagentur zur Frage eines Weiterbetriebs der Kernkraftwerke über
den 31. Dezember 2022 hinaus im Prüfvermerk vom 7. März 2022
Berücksichtigung findet, wenn die Stellungnahme der Bundesnetzagentur
nach Medienberichten (
https://www.welt.de/wirtschaft/plus241848771/D
er-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entscheid.html) erst am 9. März
2022 übermittelt wurde?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Stellungnahme
der Bundesnetzagentur Medienberichten zufolge (
https://www.welt.de/w
irtschaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entsche
id.html) zeitlich keinen Eingang in den Prüfvermerk finden konnte vor
dem Hintergrund, dass die Klärung energiewirtschaftlicher Fragen nach
Aussagen des BMUV (
https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahle
nschutz/nukleare-sicherheit/faq-akw-laufzeitverlaengerung) ein zentraler
Aspekt der Prüfung sein sollte?
26. Hält die Bundesregierung die Expertise der Bundesnetzagentur zur
Klärung energiewirtschaftlicher Fragen für bedeutsam, falls ja, warum, und
falls nein, warum nicht?
Die Fragen 24 bis 26 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung und insbesondere das BMWK steht mit der
Bundesnetzagentur in regelmäßigem, engem und vertrauensvollem Austausch. Die
Expertise der Bundesnetzagentur wird dabei regelmäßig zur Beurteilung
energiewirtschaftlicher und -politischer Fragestellungen herangezogen. Seit Beginn des
russischen Angriffskriegs in der Ukraine wurde der Austausch mit der
Bundesnetzagentur mit Blick auf die Bewertung der Energieversorgungssituation
intensiviert.
Die Veröffentlichung des Prüfvermerks vom 7. März zur Debatte um die
Laufzeiten von Atomkraftwerken erfolgte aus Gründen der Transparenz in einer
auch für die Öffentlichkeit relevanten Frage am 8. März (vgl.
https://www.bmw
k.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/03/20220308-bundeswirtschaftsm
inisterium-und-bundesumweltministerium-legen-prufung-zur-debatte-um-laufz
eiten-von-atomkraftwerken-vor.html). Die Einschätzung der
Bundesnetzagentur war am 8. März bereits im BMWK bekannt. Sie steht nicht im Widerspruch
zur Abwägungsentscheidung des Prüfvermerks, sondern bestätigen diese im
Wesentlichen, indem die Bundesnetzagentur feststellt, dass eine
Laufzeitverlängerung eine mögliche Gasmangellage nicht signifikant verbessert, d. h.
potentielle Abschaltungen von Gasverbrauchern nicht verhindert; dass im Hinblick auf
die strommarktbezogenen Aspekte ein Weiterbetrieb nicht zwingend
erforderlich und im Hinblick auf Aspekte des Netzengpassmanagements fragwürdig
erscheint.
27. Welche Rolle spielte die Auswirkung möglicher preisdämpfender Effekte
einer Verlängerung der Laufzeiten auf das Ergebnis des Prüfvermerks?
28. Wieso werden preisdämpfende Aspekte eines Weiterbetriebs vom
BMUV nicht als „relevanter Aspekt“ betrachtet (
https://www.bmuv.de/fi
leadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/laufzeitverla
engerung_akw_bf.pdf)?
29. Ist der Preis von elektrischer Energie für private und gewerbliche
Stromkunden aus Sicht der Bundesregierung von Relevanz, falls ja, warum,
und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 27 bis 29 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
30. Inwiefern hat sich die Aussage des KKW-Betreibers EnBW in einem
Schreiben vom 2. März 2022, wonach sich die noch betriebenen
Kernkraftwerke „auch im internationalen Vergleich auf höchstem
sicherheitstechnischem Niveau“ befänden und „der Weiterbetrieb auf diesem hohen
sicherheitstechnischen Niveau erfolgen“ könne (
https://www.welt.de/wir
tschaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-unbefangenen-AKW-Entschei
d.html), im Prüfvermerk niedergeschlagen?
Die genannte Aussage hat sich im Prüfvermerk ebenso niedergeschlagen wie
die weiteren Ausführungen der EnBW, in der sie betonen, dass „Voraussetzung
hierfür wäre, dass für den Weiterbetrieb vorlaufend nicht noch zusätzliche,
unverhältnismäßige Maßnahmen und Nachrüst-Anforderungen verlangt werden.
Die sich aus einem solchen Vorgehen insgesamt ergebenden
energiewirtschaftlichen Konsequenzen sowie finanziellen und rechtlichen Risiken müssten
ebenfalls umgehend bewertet und zeitnah die entsprechende Lastenteilung zwischen
den Beteiligten geklärt werden.“ Im gemeinsamen Prüfvermerk von BMWK
und BMUV vom 7. März 2022 wird u. a. betont, dass sich die deutschen
Atomkraftwerke grundsätzlich auf einem hohen Sicherheitsniveau befinden, was
nicht zuletzt auf die Tätigkeit des BMUV als oberste deutsche Atombehörde
mit Unterstützung ihrer Sachverständigen in GRS und Reaktor-
Sicherheitskommission (RSK) zurückzuführen ist. Zugleich wird darauf
abgestellt, dass sich aus verfassungsrechtlicher Sicht und aufgrund der geänderten
Bedrohungs- und Risikosituation darüberhinausgehende Anforderungen
ergeben, die nicht beim dreieinhalbmonatigen Streckbetrieb aber bei einer
relevanten Laufzeitverlängerung zu beachten sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
den Fragen 9 bis 11 verwiesen.
31. Weshalb waren mögliche preisdämpfende Effekte eines Weiterbetriebs
der Kernkraftwerke kein Aspekt der Prüfung durch das BMWK und
BMUV (
https://www.bmuv.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukle
are-sicherheit/faq-akw-laufzeitverlaengerung)?
Die Auswirkungen eines Weiterbetriebs der Atomkraftwerke auf den
Strompreis ist abhängig von vielen Faktoren u. a. den angenommenen
Brennstoffpreisen von Kohle und Gas, den CO2-Zertifikatekosten, der erreichbaren
Volllaststunden usw.
Ein möglicher preisdämpfender Effekt ist dabei auch mit der produzierten
Strommenge und einer möglichen Gaseinsparung verbunden. Die Aspekte der
Stromproduktion und möglichen Gaseinsparung wurden bereits im
gemeinsamen Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022 im Abschnitt 7
„Energiewirtschaftliche und klimapolitische Bewertung“ unter
Berücksichtigung der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse betrachtet.
Zum Effekt des Streckbetriebs der Atomkraftwerke auf die Strompreise gab
und gibt es abhängig von Modellierungen, Preis- und Marktannahmen
unterschiedliche Bewertungen durch verschiedene Institute und Energieanalysten.
Die Bundesregierung hat seit Beginn der Krise entschieden gehandelt, um
Haushalte und Unternehmen bei hohen Energiekosten zu unterstützen. Zu den
Maßnahmen zählen neben den Maßnahmen zur Stärkung der
Gasversorgungssicherheit, den drei Entlastungspaketen vom Februar, März und September, und
dem Schutzschild der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen
auch Maßnahmen zur Ausweitung des Stromangebots durch die verstärkte
Nutzung und den massiven Ausbau erneuerbarer Energien und den Markteinsatz
von Kraftwerken nach dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz.
Entscheidend für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind die aktuell in der
Bundesregierung laufenden Arbeiten an einer Strompreisbremse, die für
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft die Strompreise spürbar
senken wird.
32. Wie gewährleistet die Bundesregierung ideologiefreies Arbeiten?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
33. Weshalb waren an der Erarbeitung des Prüfvermerks mit dem BMWK
und BMUV ausschließlich Bundesministerien unter Führung von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beteiligt und beispielsweise nicht auch
aufgrund möglicher finanzieller Auswirkungen das Bundesministerium
der Finanzen oder das im Sinne einer evidenzbasierten Politik für die
Wissenschaft zuständige BMBF?
Der gemeinsame Prüfvermerk vom 7. März 2022 wurde aufgrund der
Zuständigkeiten des BMWK und des BMUV innerhalb der Bundesregierung für die
Energieversorgung und für die nukleare Sicherheit erstellt. Einer Beteiligung
weiterer Ressorts hierzu bedurfte es nicht.
34. In welchen signifikanten inhaltlichen Punkten unterscheidet sich der am
8. März 2022 veröffentlichte Prüfvermerk von einem laut
Medienberichten (
https://www.welt.de/wirtschaft/plus241848771/Der-Mythos-vom-un
befangenen-AKW-Entscheid.html) am 1. März 2022 im BMUV
erstellten Vermerk zu rechtlichen und technischen Hürden einer
Laufzeitverlängerung?
Vom BMUV wurde am 1. März 2022 ein interner Vermerk
„Laufzeitverlängerungen deutscher Kernkraftwerke – Mit der nuklearen Sicherheit verträgliche
Szenarien“ erstellt. Dort wurden sicherheitstechnische Fragestellungen im
Zusammenhang mit verschiedenen Szenarien einer Laufzeitverlängerung
diskutiert. Die GRS wurde dabei beteiligt. Die sicherheitstechnischen
Fragestellungen und Ausführungen dieses Vermerks flossen in den gemeinsamen
Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022 ein. Die Ausführungen des
Vermerks wurden im Wesentlichen auch durch das Gespräch mit den
Energieversorgern vom 5. März bestätigt.
35. Wurde der Prüfvermerk vor der Veröffentlichung am 8. März 2022
innerhalb der Bundesregierung zur Mitberatung zirkuliert, falls ja, wann, und
falls nein, warum nicht?
Der gemeinsame Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022
wurde zwischen den beiden zuständigen Ressorts abgestimmt.
36. Fand zum Prüfvermerk vor der Veröffentlichung eine regierungsinterne
Abstimmung statt, falls ja, wann, und falls nein, warum nicht?
Der gemeinsame Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022
beinhaltet eine begründete Empfehlung der zuständigen Ressorts und ist damit
eine Entscheidungsgrundlage für die Bundesregierung.
37. Auf welcher politischen Ebene (Bundesminister oder Staatssekretäre)
erfolgte die finale Abstimmung des Prüfvermerks zwischen dem BMWK
und BMUV?
Der gemeinsame Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022
wurde auf Staatssekretärsebene abgestimmt.
38. Fand auf Entwurfsbasis zum Inhalt der Prüfvermerks vor dessen
Veröffentlichung ein Austausch mit Parteien, Fraktionen, der Wissenschaft,
Verbänden oder externen Beratungsgremien statt (bitte die einzelnen
Akteure auflisten, mit denen ein Austausch erfolgt ist), falls ja, wann, und
mit welchem Ergebnis, und falls nein, warum nicht?
Der gemeinsame Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022 ist
eine Empfehlung und damit Grundlage weiterer Beratungen.
Es fanden keine Gespräche seitens des Bundesministers für Wirtschaft und
Klimaschutz, Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des BMWK im Zuge der Erstellung des
Prüfvermerks mit den genannten Gruppen statt.
Selbiges gilt für das BMUV, das sich durchgehend mit den
sicherheitstechnischen, atomrechtlichen und immer wieder auch intensiv mit Fragen im
Hinblick auf Laufzeitverlängerungen beschäftigt hat und dabei auf eigene
Expertise zurückgreifen kann, die u. a. auf regelmäßigen Austausch mit seinen
Beratungsorganisationen ebenso wie mit der Auseinandersetzung mit dem Stand
von Wissenschaft und Technik im Zusammenhang mit
Sicherheitsüberprüfungen gründet.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
39. In welcher Form waren die Reaktorsicherheitskommission und die
Gesellschaft für Reaktorsicherheit in den Prozess der Erarbeitung des
Prüfvermerks eingebunden?
40. Wie haben das BMWK und BMUV entschieden, wessen Expertise zur
Erstellung des Prüfvermerks herangezogen werden sollte?
Die Fragen 39 und 40 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der gemeinsame Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022
wurde – neben dem bereits erwähnten Gespräch am 5. März 2022 zwischen
Energiewirtschaft und Bundesregierung, vgl. Antworten zu den Fragen 1 bis 5
und 9 bis 11 – insbesondere auf Grundlage der Erkenntnisse erstellt, welche
beim BMWK und BMUV aufgrund ihrer Zuständigkeiten innerhalb der
Bundesregierung für die Energieversorgung und für die nukleare Sicherheit
bestehen. Auch die GRS wurde miteinbezogen, vgl. Antwort zu Frage 34. Eine
Einbeziehung externer Beratungsgremien war nicht erforderlich.
41. In welcher Weise halten das BMWK und BMUV die vom
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck wiederholt
gemachte Äußerung, dass durch einen Weiterbetrieb der drei derzeit noch
betriebenen Kernkraftwerke kaum Gas gespart werden, wohingegen die
Reaktivierung von Kohlekraftwerken viel Gas einspare, für miteinander
vereinbar?
Die Frage der Gaseinsparung durch einen Streckbetrieb der Atomkraftwerke
hat das BMWK auch seitdem im Angesicht der sich verändernden Lage immer
wieder geprüft. Nach Ergebnissen der zweiten unabhängigen Sonderanalyse der
Übertragungsnetzbetreiber zur Versorgungssituation im Winter 2022/2023
(„Zweiter Stresstest“) vom 5. September würde durch einen Streckbetrieb der
drei Atomkraftwerke die Stromerzeugung mit Gaskraftwerken in Deutschland
um 0,9 Terrawattstunden sinken. Bei einem Wirkungsgrad von 50 Prozent
entspricht dies einer Gaseinsparung von weniger als 1,8 Terrawattstunden und
damit rund 2 Promille des gesamten deutschen Gasverbrauchs.
42. Beabsichtigt das BMBF die Beauftragung einer unabhängigen,
ergebnisoffenen wissenschaftlichen Analyse zur Prüfung des Weiterbetriebs von
Kernkraftwerken jeweils für die Jahre 2023 und 2024?
Falls ja, wann liegen die Ergebnisse vor?
Falls nein, warum nicht?
Das BMBF plant derzeit keine Beauftragung einer Analyse im Sinne der
Fragestellung. Die Entscheidung über den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken liegt
nicht in der Ressortzuständigkeit des BMBF.
43. Beabsichtigt das BMBF, eine unabhängige, ergebnisoffene
wissenschaftliche Analyse zu einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen
Energieversorgung in Deutschland für die Jahre 2023 und 2024 in
Auftrag zu geben, falls ja, wann liegen die Ergebnisse vor, und falls nein,
warum nicht?
Das BMBF leistet gemeinsam mit den weiteren Ressorts der Bundesregierung
einen Beitrag in Hinblick auf das Ziel einer sicheren, bezahlbaren und
klimafreundlichen Energieversorgung. Das BMBF plant derzeit keine Beauftragung
einer Analyse im Sinne der Fragestellung.
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ISSN 0722-8333]