[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4487 –
Lieferengpässe bei Betriebsmitteln für die Phosphorfällung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit September 2022 verdichten sich zunehmend die Hinweise aus der
Wasserwirtschaft (exemplarisch:
https://www.vku.de/verband/struktur/vku-in-den-
laendern/nordrhein-westfalen/newsletter/q1-2022-1-1/lieferengpaesse-von-fael
l-und-flockungsmitteln-in-der-ab-wasserwirtschaft/), dass wichtige
Betriebsmittel für die Abwasserbehandlung und die Aufbereitung von Trinkwasser
entweder nur noch sehr eingeschränkt – und dann zu deutlich gestiegenen
Preisen – oder teilweise gar nicht mehr verfügbar sind.
Bei der Abwasserbehandlung betreffen die Engpässe insbesondere
Fällungsmittel (Eisenchloride, Eisensulfate) für die Phosphorelimination. Ohne diese
Betriebsmittel können die Einleitungsgrenzwerte für Phosphor nicht
eingehalten und damit der Schutz der Gewässer vor Eutrophierung nicht gewährleistet
werden.
Auch in der Trinkwasserversorgung sind insbesondere dort Einschränkungen
der Versorgung zu befürchten, wo Trinkwasser aus Oberflächengewässern und
Talsperren entnommen wird, da sich auch hier zunehmend Engpässe bei der
für die Aufbereitung erforderlichen Fällungsmittel abzeichnen.
Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung gehören zur
Daseinsvorsorge und zu den kritischen Infrastrukturen. Ihr sicherer Betrieb muss daher
unter allen Umständen gewährleistet sein.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer zunehmend ernsteren
Problematik für die deutsche Wasserwirtschaft, hervorgerufen durch
einen Mangel an Fällungsmitteln und anderer dringend benötigter
Chemikalien für die Trinkwasseraufbereitung und die Abwasserbehandlung,
und wenn ja, seit wann ist sie hierüber in Kenntnis?
Erste vereinzelte Hinweise zu Lieferschwierigkeiten bei Fällmitteln für die
Abwasserentsorgung haben die Bundesregierung Ende Mai 2022 erreicht. Eine
signifikante Verschärfung der Liefersituation mit Fällmitteln für die
Abwasserbehandlung wurde der Bundesregierung im August 2022 mitgeteilt. Seit
September 2022 erreichten die Bundesregierung zudem Hinweise über einen
drohenden Mangel an bestimmten Aufbereitungsstoffen für die Trinkwasseraufbe-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4942
20. Wahlperiode 08.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 8. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
reitung und die Abwasserbehandlung. Die Bundesregierung nimmt diese
Hinweise sehr ernst und steht mit Industrieverbänden (VCI, INCOPA, WS-Metalle,
WV-Stahl, WSM), einzelnen Unternehmen (Kronos Titan, Feralco),
Wasserwirtschaftsverbänden (BDEW, DWA, DVGW), dem Verband Kommunaler
Unternehmen (VKU) und den Ländern im Gespräch. Diese Gespräche dienen
dazu, die Situation länderübergreifend transparent zu erfassen und zu ermitteln,
inwieweit die Bundesregierung unterstützend tätig werden kann.
2. Wie groß schätzt die Bundesregierung die daraus resultierende Gefahr
für die Versorgungssicherheit der kritischen Infrastrukturen von
Abwasserbehandlung und Trinkwasserversorgung ein (bitte nach Regionen bzw.
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die spezifischen Daten für eine Bewertung des Ausmaßes möglicher
Beeinträchtigungen aufgeschlüsselt nach Regionen bzw. Ländern liegen bei den
Ländern.
Grundsätzlich ist die Verfügbarkeit der betreffenden Aufbereitungsstoffe
grundlegend für die Aufrechterhaltung der Trinkwasseraufbereitung. In der
Abwasserbehandlung sind Fällmittel für die Phosphorelimination erforderlich. Weitere
Teile der Abwasserbehandlung werden durch einen Mangel von Fällmitteln
nicht beeinträchtigt.
3. Welche ökologischen Folgen sind durch eine
a) kurzfristige und
b) längerfristige Einleitung
überschrittener Phosphatgrenzwerte für die Gewässerökologie zu
erwarten?
Die Wirkungen kurzfristiger oder langfristiger Einleitung erhöhter
Phosphatmengen hängen von der Menge, Art und Verfügbarkeit des eingeleiteten
Nährstoffs, der Grundbelastung der Gewässer, der Wassermenge im Gewässer
(Verdünnung), der Temperatur, der Fraktion und vielen weiteren abiotischen
Faktoren ab und lassen sich aus diesem Grund nicht vollständig voraussagen.
Grundsätzlich wirkt Phosphor in Gewässern als Pflanzennährstoff und fördert das
Wachstum von einzelligen (z. B. Algen) und mehrzelligen Pflanzen (z. B.
Makrophyten). Dies kann die Gewässerökologie negativ beeinflussen wodurch
auch die Zielerreichung eines guten ökologischen Zustands gemäß EG-
Wasserrahmenrichtline (EG-WRRL) beeinträchtigt wird.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung bereits herausgegebene Erlasse auf
Ebene der Bundesländer, mit denen es Klärwerksbetreibern erlaubt wird,
Grenzwerte für Phosphateinleitungen im Abwasser ausnahmsweise zu
überschreiten?
Der Bundesregierung liegen Erlasse einzelner Bundesländer vor, in denen den
zuständigen Wasserbehörden mitgeteilt wird, unter welchen Voraussetzungen
sie im Einzelfall von Vollzugsmaßnahmen im Falle einer Überschreitung der
Phosphat-Grenzwerte durch Klärwerksbetreiber absehen können. Dadurch
werden weder die gesetzlichen Grenzwerte aufgehoben noch Überschreitungen
erlaubt. Die zuständigen Behörden dürfen danach lediglich einzelne
Überschreitungen der Grenzwerte im Rahmen ihres Vollzugsermessens ausnahmsweise
dulden. Die Bundesregierung hält dieses Vorgehen der Bundesländer angesichts
der aktuellen Fällmittelmangellage für angemessen.
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis und Übersicht darüber, welche
Bundesländer bereits von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen
bzw. in welchem Umfang dies notwendig sein wird (wenn ja, bitte
auflisten)?
Diese Informationen liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Umfang es
bereits zu Überschreitungen der Einleitungswerte kommt?
Diese Informationen liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder, daher liegen
der Bundesregierung keine detaillierten Informationen über den Umfang bereits
erfolgter Überschreitungen der Grenzwerte vor. Nach Auskunft der Länder sind
bisher einzelne kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen dokumentiert.
5. Sind betroffene Anlagenbetreiber in Krisensituationen rechtlich
abgesichert, wenn sie ihre Phosphatablaufwerte überschreiten sollten?
Die Phosphat-Grenzwerte gelten grundsätzlich auch in Krisenzeiten. Die
Kläranlagenbetreiber haben deshalb zunächst alles ihnen Mögliche und Zumutbare
zu unternehmen, um eine Überschreitung der Grenzwerte zu verhindern.
Allerdings haben die zuständigen Landesbehörden im Rahmen ihres
Vollzugsermessens die Möglichkeit, im Einzelfall von Vollzugsmaßnahmen abzusehen. In
Bundesländern, in denen die Voraussetzungen für eine Duldung der
Überschreitung der Grenzwerte in bestimmten Notsituationen durch Erlass festgelegt sind,
besteht für die Kläranlagenbetreiber ein hinreichendes Maß an
Rechtssicherheit, dass ihnen bei Vorliegen dieser Voraussetzungen keine negativen
rechtlichen Konsequenzen im Falle einer Grenzwertüberschreitung drohen.
6. Sind infolgedessen Anpassungen des Bundeswasserrechts erforderlich,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie werden die entsprechenden
Anpassungen ausgestaltet?
Eine Anpassung des geltenden Bundeswasserrechts ist nicht erforderlich.
Bereits nach dem geltenden Recht bestehen Möglichkeiten, um angemessen mit
der aktuellen Fällmittelmangellage umzugehen. Bei einer Überschreitung der
Einleitungsgrenzwerte aufgrund einer unverschuldeten Notlage einzelner
Kläranlagenbetreiber – wie bei der kriegsbedingten Fällmittelmangellage – können
die Landesvollzugsbehörden im Einzelfall sowohl von Vollzugsmaßnahmen
und Geldbußen als auch von einer Erhöhung der Abwasserabgabe nach § 4
Absatz 4 Satz 2 des Abwasserabgabengesetzes absehen.
7. Existieren auf Ebene der Länder oder des Bundes (Notfall-)Konzepte zur
Versorgung von Kläranlagen, die in besonders sensible bzw. gefährdete
Gewässer einleiten, und wenn ja, wie sehen diese Konzepte aus, und
wenn nein, warum wurden Notfallpläne bisher nicht implementiert?
Die Bewirtschaftung der Gewässer und die Überwachung von Kläranalgen liegt
im Zuständigkeitsbereich der Länder.
8. Worin liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für die
offenkundige Mangelsituation an Fällungsmitteln?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die berichtete Knappheit vielfältige
Ursachen. Die Produktion von Fällmitteln ist derzeit reduziert, da sie häufig an
die Herstellung anderer Produkte gekoppelt ist, die bedingt durch die
Konjunkturlage sowie der hohen Energiepreise derzeit nur in verringertem Umfang
hergestellt werden. Zudem ist die Produktion von vielen Grundlagenchemikalien
wie Salzsäure und Chlorgas, die für die Produktion von Fällmitteln relevant
sind, auf Grund der derzeit hohen Energiekosten gedrosselt worden
(energieintensive Chloralkalielektrolyse). Zusätzlich scheinen große Wasserversorger
und Abwasserentsorger derzeit auf eine verstärkte Bevorratung zu setzen.
9. Welche Lösungsansätze verfolgt die Bundesregierung, um die
Verfügbarkeit der dringend benötigten Fällungsmittel kurz- und mittelfristig für
die sichere Gewährleistung der Daseinsvorsorge zu gewährleisten bzw.
wiederherzustellen?
10. Welche Lösungsansätze wurden bereits verfolgt, und welche Schritte
sind geplant?
Die Fragen 9 und 10 werden auf Grund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Derzeit werden intensive Gespräche mit der (Ab-)Wasserwirtschaft, der
Industrie und den Ländern geführt, um Wege zu finden, die Verfügbarkeit von
Fällmittel auf dem deutschen Markt zu verbessern. Es zeichnet sich ab, dass die
Schaffung von positiven Rahmenbedingungen zur erhöhten Produktion von
Salzsäure sowie der Produktion von Fällmitteln als Hauptprodukt kurzfristig
die Lage entspannen könnte.
Über eine Anwenderplattform sammelt das Umweltbundesamt in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)
Informationen zu technische Lösungsmöglichkeiten. Zudem werden derzeit
durch das Umweltbundesamt aktualisierte Informationen über die Situation bei
Ländern, Verbänden, Wasserversorgern und Abwasserentsorgern erhoben.
Für Fällmittel bzw. Flockungsmittel zur Trinkwasseraufbereitung wurde mit der
24. Änderung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
nach § 11 der Trinkwasserverordnung die Beschaffung von
Aufbereitungsstoffen erleichtert (BAnz AT 31. Oktober 2022 B14). Vorübergehend kann ein
Wasserversorger, wenn z. B. ein Fällmittel nicht in bestimmter Reinheit am
Markt verfügbar ist, ein Produkt mit der nächstgeringeren genormten
Reinheitsklasse einsetzen. Die geltenden Anforderungen an die Qualität des
abgegebenen Trinkwassers bleiben davon unberührt.
11. Welche strategischen und operativen Ansätze verfolgt die
Bundesregierung, um in Zukunft die Lieferketten essenzieller Betriebsmittel für die
kritische Infrastruktur abzusichern – insbesondere vor dem Hintergrund
erhöhter Energiekosten und einer fragileren Sicherheitssituation?
Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich nicht um eine
Lieferkettenproblematik. Es handelt sich zudem überwiegend um inländische Produkte. Die
weitere Entwicklung von Preisen und Kosten für Fällmittel und die
Marktmechanismen müssen beobachtet werden. Zudem wird im Auftrag des
Umweltbundesamtes derzeit ein Fachgutachten erstellt, welches u. a.
fachtechnische Aspekte zur grundsätzlichen Reduktion des Fällmitteleinsatzes prüfen
wird.
12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass andere Staaten
der EU ebenfalls von einer Mangelsituation an Chemikalien wie
Fällungsmitteln betroffen sind?
a) Wenn ja, bitte die betroffenen Staaten auflisten?
b) Welche Lösungswege, der Mangelsituation zu begegnen, verfolgen
besagte Staaten?
Zur Situation in anderen EU-Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine
belastbaren Informationen vor. Eine Abfrage des BMUV im Kreis der EU-
Wasserdirektorinnen und EU-Wasserdirektoren zur Lage bei der Verfügbarkeit
von Fällungsmitteln ist nur auf wenig Resonanz gestoßen. Seitens der
Europäischen Kommission ist bisher kein Lagebild abgefragt worden. Nach Angaben
des Europäischen Verbandes der Fällungsmittelhersteller (INCOPA) ist die
Verfügbarkeit von Fällungsmitteln aber EU-weit eingeschränkt.
13. Ist Deutschland ausschließlich oder in besonderer Weise betroffen, und
wie erklärt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Verknappungen und den
Mangel von Chemikalien und Grundstoffen in anderen Bereichen der
Daseinsvorsorge wie der Landwirtschaft, der Lebensmittelherstellung
und Lebensmittelverarbeitung sowie den Bereichen der Medizin,
Pflege und Hygiene (wenn ja, bitte auflisten und erläutern)?
b) Wenn nein, warum existiert darüber keine Übersicht?
Es liegen keine Informationen darüber vor, dass sich die Ursachen, die zu der
Verknappung von Fällmitteln für die Trinkwassergewinnung und
Abwasserbehandlung führen, aktuell auch zu einem merklichen Mangel an Chemikalien
und Grundstoffen in den Bereichen der Medizin, Pflege und Hygiene führen
würden.
Im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft hat insbesondere die
Schlachtbranche ihre Sorge über die Verknappung von Fällmitteln zur
Abwasservorklärung (Eisen-III-Oxid) zum Ausdruck gebracht. Nach den der Bundesregierung
vorliegenden Informationen hat die Verknappung an Fällmitteln hier allerdings
bisher nicht zu Produktionsausfällen geführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]