[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4592 –
Zivilschutz und Zivile Verteidigung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren verschlechtert sich nach Ansicht der Fragesteller die
sicherheitspolitische Lage für Deutschland und seine Verbündeten in der NATO. Mit der
Annexion der Krim und der Intervention Russlands in der Ostukraine wurden
hybride Bedrohungen und Angriffe auf Deutschland denkbar. Heute sieht sich
die NATO zum ersten Mal seit Ende des Kalten Krieges einer direkten
militärischen Bedrohung gegenüber. In ihrem neuen Strategischen Konzept vom
Sommer 2022 stellt die NATO darum fest: „Wir können die Möglichkeit eines
Angriffs auf die Souveränität und territoriale Unversehrtheit von Verbündeten
nicht ausschließen.“ (vgl. § 6 des Strategischen Konzepts der NATO von
2022) Die NATO hat aus diesem Grund begonnen, ihre militärischen
Fähigkeiten, Strukturen und Strategien an diese neue Bedrohungslage anzupassen.
Aus Sicht der Fragesteller muss diese Anpassung parallel begleitet werden
von einer Stärkung der Resilienz der Mitgliedstaaten. Praktisch heißt dies,
dass der Zivilschutz und die Zivile Verteidigung Deutschlands als integraler
Bestandteil einer Gesamtverteidigungsstrategie wieder aufgebaut werden
müssen. Dies umso mehr, weil Deutschland bei der Stärkung der Abschreckungs-
und Verteidigungsfähigkeiten der NATO insbesondere hinsichtlich der
Ostflanke des Bündnisgebietes eine Schlüsselrolle als Aufmarsch- und
Durchmarschgebiet sowie als logistisches Hinterland für NATO-Partner zukommt.
Damit droht Deutschland in besonderem Maße aber zugleich auch im Falle
militärischer Spannungen an der Ostflanke schon vor dem Eintritt des
Verteidigungsfalles zum Ziel hybrider Angriffe Russlands zu werden, die sich
dezidiert auch gegen zivile und militärische kritische Infrastruktur sowie
gesamtgesellschaftliche Strukturen richtet (vgl. überblicksartig:
https://www.bmv
g.de/de/themen/sicherheitspolitik/hybride-bedrohungen).
Im Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr von
2016 wurde diese Problemlage erstmals nicht nur umfassend analysiert,
sondern auch die Festlegung getroffen, Sicherheitsvorsorge und Resilienz als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe voranzutreiben. Darauf aufbauend wurde 2016
die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) beschlossen, die eine neue
Grundlage für die künftige ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der
Zivilen Verteidigung und für die weiteren Arbeiten und Planungen in den
Bundesressorts schafft.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5112
20. Wahlperiode 27.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 23. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch die NATO hat in ihrem neuen Strategischen Konzept von 2022
Forderungen an die Mitgliedstaaten formuliert, sich um die Resilienz ihrer
Strukturen und damit auch um den Zivilschutz zu kümmern. So heißt es unter § 26:
„[…] Wir werden über den Zivilschutz die Aufrechterhaltung der
Regierungsgewalt, die Versorgung unserer Bevölkerungen mit notwendigen
Dienstleistungen und die zivile Unterstützung unserer Streitkräfte sicherstellen. Wir
werden unsere Fähigkeit stärken, uns auf strategische Schocks und Störungen
vorzubereiten, ihnen standzuhalten, auf diese zu reagieren und uns schnell
davon zu erholen, und die Aufrechterhaltung der Aktivitäten des Bündnisses
sicherstellen.“ Und unter § 27: „[…] Wir werden unsere Partner weiter dabei
unterstützen, hybride Herausforderungen abzuwehren, und danach streben,
Synergien mit anderen wichtigen Akteuren wie der Europäischen Union zu
maximieren.“ (
https://nato.diplo.de/nato-de/service/-/2539668).
Bereits vor Verabschiedung des Strategischen Konzepts von 2022 hat die
NATO Papiere mit ersten Schlussfolgerungen und Arbeitsaufträge formuliert,
so im Papier „Revised baseline requirements, resilience guidelines and
evaluation criteria“ (PO(2021)0372) und weiter im Dokument „NATO 2030 –
Establishing resilience objectives and nationally-developed goals“ (P(2022)0037)
von Februar 2022.
Angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die
unverhohlenen Drohungen Russlands an die NATO und insbesondere auch in Richtung
Deutschland gilt es aus Sicht der Fragesteller jetzt, den Zivilschutz und die
Zivile Verteidigung Deutschlands neu aufzustellen und notwendige Strukturen
und Fähigkeiten aufzubauen.
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Resilienz aus den
Dokumenten der NATO und dem aktuell gültigen Weißbuch in Bezug auf den
Zivilschutz?
Resilienz beschreibt die Fähigkeit eines Systems, einer Gemeinschaft oder
einer Gesellschaft, sich rechtzeitig und effizient den Auswirkungen einer
Gefährdung zu widersetzen, diese absorbieren, sich an sie anpassen, sie umwandeln
und sich von ihr erholen zu können.
2. Welche Strategie und welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung
bei der Umsetzung der Forderungen des Weißbuches von 2016 in den
Bereichen Resilienz und Zivilschutz bzw. Zivile Verteidigung, und mit
welchen Haushaltsmitteln sind diese Maßnahmen unterlegt?
Die Bundesregierung setzt die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) als
Basisdokument für die Zivile Verteidigung und Zivile Notfallvorsorge des Bundes
konsequent um. Die KZV ist Grundlage für weitere länder- und
ressortübergreifende Arbeiten und Planungen.
Konzepte zur Betreuung, zum Massenanfall von Verletzten und
Krankenhausalarm und Einsatzplanung sind bereits erarbeitet worden. Ein Konzept zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion, die Richtlinie für das Zivile
Melde- und Lagewesen in einer Krise und im Verteidigungsfall sowie die
Richtlinie Zivile Alarmplanung sind bereits erlassen bzw. werden mit
Nachdruck erarbeitet. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat
überdies aus aktuellem Anlass den Ausbau der Zivilschutzfähigkeiten initiiert.
Dies betrifft insbesondere den Bereich der Warnung der Bevölkerung, zu
nennen sind hier insbesondere die Einführung von Cell Broadcast als neuem
Warnkanal für Warnungen als Textnachrichten auf Mobiltelefone, die gemeinsam
mit den Ländern vorgesehene und vom Arbeitskreis V der
Innenministerkonferenz (IMK) begleitete Einführung eines georeferenzierten Warnmittelkatasters,
in dem die Warnmittel von Bund, Ländern und Kommunen dargestellt sind, und
die Umsetzung des Sirenenförderprogramms des Bundes, um den bundesweiten
Sirenenbestand zu erhöhen.
Zudem wird aktuell eine Bestandsaufnahme der noch bestehenden Schutzräume
(Bunkeranlagen etc.) durchgeführt. Ziel ist eine konzeptionelle
Weiterentwicklung zum Aufbau eines geeigneten und umsetzbaren Programms zum
physischen Schutz der Bevölkerung.
Zusätzlich ist die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber
Katastrophen (Resilienzstrategie) im Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossen
worden und wird umgesetzt.
Zur Umsetzung der Maßnahmen im Zivilschutz erhalten die Haushalte des
Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und
der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) für das Jahr 2023 einen
deutlichen Zuwachs im Vergleich zu den regulären Haushaltsansätzen des Jahres
2019. Während z. B. dem BBK im Jahr 2019 (dem letzten regulären
Haushaltsjahr ohne Sondermittel aus dem Konjunkturprogramm) 144 Mio. Euro zur
Verfügung standen, werden es im Jahr 2023 bereits über 200 Mio. Euro sein. Die
für den Zivilschutz vorgesehenen Haushaltsmittelansätze für die Jahre 2024
und 2025 befinden sich derzeit noch in Abstimmung.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 22, 29, 30, 38, 39, 41 und 47
verwiesen.
3. Welche konkreten Schlussfolgerungen für den Zivilschutz und die Zivile
Verteidigung zieht die Bundesregierung aus dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie der damit einhergehenden nuklearen
Bedrohung seitens der Russischen Föderation, und wie schätzt die
Bundesregierung den Grad der Vorbereitung des Zivilschutzes und der Zivilen
Verteidigung in Deutschland generell ein?
Seit dem am 24. Februar 2022 begonnenen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg
Russlands auf die Ukraine arbeitet die Bundesregierung mit großem Nachdruck
an einer Verbesserung des Zivilschutzes in Deutschland. Am 13. Juli 2022
wurde im Kabinett die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber
Katastrophen (kurz: Resilienzstrategie) beschlossen, die mit ihrem
Allgefahrenansatz bewusst auch menschengemachte Krisen wie eine militärische
Auseinandersetzung in Betracht zieht. Zugleich hat das BMI das Programm
„Neustart im Bevölkerungsschutz“ initiiert, um erkannte Defizite im
Bevölkerungsschutz konsequent abzubauen. Die Stärkung des Zivilschutzes nimmt darin ein
erhebliches Gewicht ein. Im Vordergrund stehen der Ausbau der Warnung, der
Aufbau eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz
(GeKoB), die Stärkung der ergänzenden Ausstattung, die Beschaffung von
Betreuungs- und Versorgungskapazitäten, die Stärkung des Selbstschutzes, der
verstärkte Schutz von Kritischen Infrastrukturen, der Ausbau der Aus- und
Weiterbildungen im Bereich Bevölkerungsschutz sowie die Stärkung des
ehrenamtlichen Engagements.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
4. Bezieht die Bundesregierung die von Bundeskanzler Olaf Scholz am
27. Februar 2022 im Plenum des Deutschen Bundestages angekündigte
„Zeitenwende, die Putins Aggression bedeutet“ ausschließlich auf den
Aufbau neuer Fähigkeiten der Bundeswehr oder sieht die
Bundesregierung auch die Zivile Verteidigung einschließlich des Zivilschutzes als
Teil der angekündigten „Zeitenwende“?
Angesichts der vielfältigen Krisen und Herausforderungen in der jüngeren
Vergangenheit, wie der Corona-Pandemie und der Starkregenereignisse im Jahr
2021 sowie dem Krieg in der Ukraine, muss auch im Bevölkerungsschutz von
einer Zeitenwende gesprochen werden. Zivile und militärische Verteidigung
sind beide Teil der Gesamtverteidigung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 2 und 3 verwiesen.
5. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Gründe, die bisherige Gefahren-
und Risikobewertung in Deutschland zu reformieren, und wenn ja,
welche Gründe sind dies?
Beispiele wie die Lecks bei den Nord Stream-Pipelines haben gezeigt, dass die
Gefährdung Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zunimmt. Daher verständigten
sich die Bundesressorts im Rahmen des Gemeinsamen Koordinierungsstabes
Kritische Infrastruktur (GEKKIS) auf einen Prozess, um neben dem Lagebild
des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (GeKoB) eine
gemeinsame Risikobewertung zur Betrachtung von Auswirkungen auf Kritische
Infrastrukturen und kritische Dienstleistungen zu erarbeiten.
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit
bundesweit eine vergleichbare Gefahren- und Risikobewertung sichergestellt
wird?
Sofern Maßnahmen ergriffen wurden, inwiefern werden diese
Maßnahmen zentral und ressortübergreifend gesteuert bzw. koordiniert, und
welches Bundesministerium hat dafür die Federführung übernommen?
Neben den bereits bestehenden Gefahren- und Risikoanalysen in den Ressorts
verständigten sich die Ressorts auf Staatssekretär-Ebene im Rahmen des
Gemeinsamen Koordinierungsstabes Kritische Infrastruktur (GEKKIS) auf einen
gemeinsamen Prozess der Risikobewertung.
Dieser Risikobewertungsprozess sieht vor, dass anhand von Szenarien
insbesondere die Auswirkungen auf die Kritischen Infrastrukturen sowie auf die
Erbringung der Kritischen Dienstleistungen betrachtet werden. Dazu ist geplant,
dass jedes Ressort anhand von identischen Leitfragen ausgewählte Parameter
im eigenen Geschäfts- und Zuständigkeitsbereich beleuchtet. Diese von den
Ressorts erstellten Risikobewertungen werden gesammelt und
zusammengeführt. Federführend für GEKKIS ist das BMI.
7. Inwiefern erfolgt die Stabsarbeit von interministeriellen Krisen- und
Verwaltungsstäben auf Bundesebene nach einheitlichen Maßstäben, und wie
wird dabei ein übergreifendes Verständnis für Risiko- und
Krisenmanagement im Zivil- und Katastrophenschutz sichergestellt?
Der unter Federführung des BMI eingerichtete Ressortkreis „Nationales
Krisenmanagement“ ist die Plattform der Bundesregierung zur Abstimmung von
konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Fragen des
Krisenmanagements. Der Ressortkreis tagt regelmäßig, um die Qualität des
Krisenmanagements auf Bundesebene zu sichern und Standards zu entwickeln. Weiterhin
erfolgt in diesem Gremium die Koordination, um auf ein übergreifendes
Verständnis des interministeriellen Zusammenwirkens hinzuwirken, die
Information und Abstimmung zu aktuellen Fachplanungen, die gemeinsame Erstellung
von Grundsatzunterlagen (z. B. Auskunftsunterlage Krisenmanagement der
Ressorts der Bundesregierung, Fähigkeitsübersicht im Krisenmanagement)
vorzunehmen und eine anlassbezogene übergreifende Lage Koordinierung
sicherzustellen.
Auf Bundesebene bereitet sich jedes Ressort in der jeweiligen eigenen
Zuständigkeit für die Bewältigung von Krisenlagen vor. Je nach Art und Umfang der
Gefahrenlage kann ein ressortinterner oder ein ressortübergreifender Krisenstab
eingerichtet werden. Alle anderen Ressorts gewährleisten, dass kurzfristig
Verbindungspersonen in den Krisenstab des federführend koordinierenden Ressorts
entsandt werden können.
Für das übergreifende Verständnis des Risiko- und Krisenmanagements im
Zivil- und Katastrophenschutz wurde die Interministerielle
Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder (IntMinKoGr) eingerichtet. Sie hat eine
wichtige Ergänzungsfunktion für das bestehende System des
Krisenmanagements in Bund und Ländern bei Gefahren- oder Schadenslagen (z. B. Unfälle in
Kernkraftwerken im In- und Ausland, Pandemien, Naturkatastrophen
erheblichen Ausmaßes).
Im Fokus der IntMinKoGr steht in diesen Fällen der Abstimmungs- und
Beratungsbedarf zu komplexen Sachverhalten. Die IntMinKoGr soll anhand der
jeweiligen Fachexpertise eine abgestimmte Empfehlung der Bundesressorts
herbeiführen sowie die betroffenen Länder beraten und unterstützen.
Auf Bundesebene übernimmt regelmäßig dasjenige Ressort die Federführung
für einen Krisenstab, welches von der Krise schwerpunktmäßig betroffen ist.
So wird beispielsweise bei Krisen im Ausland, von denen deutsche
Staatsangehörige bzw. deutsche Interessen betroffen sind, ein Krisenstab im Auswärtigen
Amt (AA) eingerichtet. Bei Tierseuchen oder für Fragen der
Lebensmittelsicherheit werden Krisenstäbe im Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) eingerichtet. Im Falle von gravierenden Gefahren- oder
Schadenslagen durch Straftaten mit radioaktiven Stoffen und im Falle von
Pandemien und Bio-Terrorismus können gemeinsame Krisenstäbe des BMI mit
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) oder dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
aufgerufen werden. Bei schwerwiegenden Gefahren für die Innere Sicherheit
wird der Krisenstab des BMI zur Bewältigung einer Lage aufgerufen. Darüber
hinaus ist das BMI regelmäßig bei unterschiedlichsten Krisenlagen wegen der
Auswirkungen der Krise auf die Belange der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts betroffen. Im Zusammenhang
mit Krisen, die den Bevölkerungsschutz betreffen, steht das BMI darüber
hinaus im engen Kontakt mit den Innenministerien der Länder.
8. Nimmt die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen eine Bewertung
der hybriden Bedrohungen für Deutschland vor, und wenn ja, welche
Dienststelle bzw. Dienststellen sind hierfür zuständig?
Für das Thema „hybride Bedrohungen“ ist innerhalb der Bundesregierung das
BMI federführend zuständig. Das BMI koordiniert entsprechend auch den
ressort- und behördenübergreifenden Austausch zur Thematik. Eine
fortlaufende Bewertung hybrider Bedrohungen für Deutschland erfolgt durch die
AG Hybrid unter Federführung des BMI. An der AG sind grundsätzlich alle
Ressorts der Bundesregierung beteiligt, da hybride Bedrohungen die
Zuständigkeit aller Ressorts und deren Geschäftsbereiche betreffen können. Auch Bund
und Länder tauschen sich zu hybriden Bedrohungen regelmäßig aus.
9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, und
welche Maßnahmen sind geplant, um die Resilienz der Bevölkerung
gegen Desinformation und Propaganda zu stärken?
Aufbauend auf dem in der Antwort zu Frage 8 beschriebenen fortlaufenden
Austausch zu hybriden Bedrohungen besteht ebenfalls unter Federführung des
BMI ein intensiver ressort- und behördenübergreifender Austausch zu
Desinformation und Propaganda sowie angemessenen Gegenmaßnahmen im
Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Darüber hinaus
arbeitet zu generellen Fragen der Kommunikation im Kontext von
Desinformation die bereits seit einigen Jahren bestehende Expertengruppe „Medien- und
Informationsarbeit zu Desinformation in hybriden Bedrohungslagen“ (kurz:
„EG Desinformation“) unter Leitung des AA und des Bundespresseamtes
(BPA). Es wird kontinuierlich geprüft, ob und inwieweit weitere Maßnahmen
notwendig sind. Im Vordergrund steht die proaktive, faktenbasierte und
zielgruppengerechte Kommunikation zur aktuellen Lage. Neben angemessenen
reaktiven Maßnahmen, insbesondere der Richtigstellung von
Falschinformationen, sind Prävention und der Aufbau von gesamtstaatlicher und
gesellschaftlicher Resilienz gegenüber Desinformation von Bedeutung. Nachrichten- und
Medienkompetenz müssen gezielt in allen Altersgruppen gefördert und
ausgebaut werden.
Das BMI informiert auf seiner Internetseite mehrsprachig über die aktuelle
Bedrohungslage hinsichtlich Desinformation als Mittel illegitimer Einflussnahme
fremder Staaten:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/topthemen/DE/topthema-desinformatio
n/artikel-desinformation-hybride-bedrohung.html,
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/topthemen/EN/toptopic-disinformation/a
rticle-disinformation-hybrid-threat.html.
Das BPA informiert auf der Internetseite der Bundesregierung ebenfalls zum
Umgang mit Desinformation:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/umgang-mit-desinformation.
Umfangreiche Hinweise und Hintergründe zum Umgang mit Desinformation
sind auch auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) zu
finden:
https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/desinformation/.
Die BpB hat zu diesem Thema außerdem eine Podcast-Serie:
https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/digitale-desinformation/desin
formation-der-globale-blick/.
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
wiederholten Forderungen der NATO, die Resilienz der Mitgliedstaaten zu
steigern?
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeiten in der NATO im Bereich der
Resilienz-Stärkung und berücksichtigt die Maßgaben und vereinbarten
Maßnahmen bei ihren weiteren Entscheidungen. Mit der Benennung von Frau
Staatsekretärin Juliane Seifert als nationale Resilienzbeauftragte bei der NATO hat
die Bundesregierung ein starkes politisches Zeichen im Bündnis gesetzt und die
deutschen Resilienzbemühungen in der NATO unterstrichen. Die „Deutsche
Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“ greift zudem
ebenfalls die Forderungen der NATO im Bereich Resilienz auf.
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Inhalt des NATO-Dokuments
„2022 Resilience Assessment (PO(2022)0423 (INV)), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (eingestufte
Inhalte bitte ggf. in der Geheimschutzstelle zur Einsichtnahme hinterlegen)?
Das „2022 Resilience Assessment“ liefert wichtige, allianzweit gültige
Erkenntnisse für die weiteren Arbeiten und die Schwerpunktsetzung bei den
Bemühungen zur Steigerung der Resilienz innerhalb der NATO, die bei den
weiteren Planungen für die Stärkung der deutschen Resilienz berücksichtigt werden.
12. Welche Rolle wird der Bundeswehr beim Zivilschutz und bei der Zivilen
Verteidigung zugewiesen?
Die Zivile Verteidigung hat unter anderem die Aufgabe, alle zivilen
Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzuführen, die zur Herstellung und
Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit deutscher und verbündeter
Streitkräfte in Deutschland erforderlich sind. Dazu definieren die Streitkräfte frühzeitig
ihren Unterstützungsbedarf, soweit er über die allgemeinen
Versorgungsleistungen hinausgeht.
13. Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung dem neu
aufgestellten Territorialen Führungskommando der Bundeswehr beim Zivilschutz
und bei der Zivilen Verteidigung in Deutschland zu?
Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr (TerrFüKdoBw)
koordiniert unterhalb der Ressortebene für die Bundeswehr die wechselseitige
Unterstützung von ziviler und militärischer Verteidigung im Rahmen der
Gesamtverteidigung. Das schließt die Abstimmung mit Behörden des Bundes und der
Länder in den jeweiligen Kernaufgaben mit ein. Dazu koordiniert und steuert
das TerrFüKdoBw alle Maßnahmen der Bundeswehr zur Unterstützung und
fördert die Leistungserbringung Dritter durch Mittlerfunktion für ausländische
Streitkräfte und internationale (Regierungs-) Organisationen, die sich auf
deutschem Hoheitsgebiet bzw. im Transit durch Deutschland befinden.
Des Weiteren steuert das Kommando alle Maßnahmen der Bundeswehr zur
militärischen Unterstützung und Koordination der zivilen
Unterstützungsleistungen (Host-Nation Support), welche Deutschland im Rahmen einer
gesamtstaatlichen Aufgabe im Frieden sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall als
Gastgebernation (Host-Nation)/Host Receiving Nation (HRN) für ausländische
Streitkräfte und Organisationen, die sich auf deutschem Hoheitsgebiet bzw. im
Transit durch Deutschland befinden, zu erbringen hat.
14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Ressourcen der
Bundeswehr angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage weiterhin in
gleichem Umfang für subsidiäre Unterstützungsleistungen (z. B. in
Pandemie- oder Katastrophenlagen) zur Verfügung stehen werden, und
wenn dem nicht so ist, in welchem Umfang und in welchen Bereichen ist
mit Einschränkungen zu rechnen?
Die Bundeswehr ist gemäß Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes i. V. m.
§§ 4 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) dazu verpflichtet,
ersuchende Behörden im Rahmen der Amtshilfe auf Antrag zu unterstützen. Ob
und in welchem Umfang die Bundeswehr in diesem Rahmen unterstützen kann,
wird jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen und
der eigenen Auftragserfüllung geprüft. Mögliche Unterstützungsleistungen sind
für die Bundeswehr weder bedarfsbegründend, noch werden hierfür eigens
Ressourcen vorgehalten.
15. Welche Rolle soll das Gemeinsame Kompetenzzentrum
Bevölkerungsschutz (GeKoB) im Zusammenspiel zwischen dem Territorialen
Führungskommando der Bundeswehr und den Ländern einnehmen?
Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) als
Kooperationsplattform von Bund und Ländern hat im Juni dieses Jahres in Bonn
in den Räumlichkeiten des BBK seine Arbeit aufgenommen. Es bringt alle
relevanten Akteure im Bevölkerungsschutz in einem Netzwerk zusammen und
vereinfacht den Informationsaustausch untereinander. Das GeKoB soll nach
Anforderung eines Bundes- oder Landesressorts auch in akuten Krisen und
insbesondere bei länderübergreifenden Gefahren- und Schadenslagen bei der
operativen Krisenbewältigung unter anderem durch gemeinsame Lagebilder
unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist eine enge Abstimmung mit den zuständigen
Behörden in Bund und Ländern von hoher Bedeutung, die unter anderem durch
eine Vor-Ort-Präsenz im GeKoB sichergestellt wird. Einige Vertretungen aus
Bund und Ländern haben den Dienst im GeKoB bereits aufgenommen. Neben
weiteren Ländern will auch die Bundeswehr ab 2023 eine Vertretung in das Ge-
KoB entsenden und die Verbindung zum Territorialen Führungskommando der
Bundeswehr (TerrFüKdoBw) sicherstellen. Die konkreten Voraussetzungen
einer Entsendung werden derzeit noch geprüft.
16. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine De-facto-Aufgabenteilung
zwischen NATO und EU in Fragen der Resilienz und damit auch der
zukünftigen Organisation des Zivilschutzes und der Zivilen Verteidigung in
Deutschland?
Die Resilienzbemühungen der NATO verfolgen das Ziel, das Bündnis auch in
Krisenlagen stabil zu halten und eine krisenfeste Basis zur Erfüllung der
NATO-Kernaufgaben sicherzustellen. Dabei ist das Ziel, Verwundbarkeiten zu
mindern und sicherzustellen, dass die Streitkräfte in Friedens-, Krisen- und
Konfliktzeiten wirksam operieren können. Die NATO erachtet Resilienz als
nationale Zuständigkeit, die aber auch als kollektive Verpflichtung zu verstehen
ist.
Im Rahmen der Europäischen Union wird Resilienz allumfassend und in vielen
Ebenen sowie Themenfeldern gedacht. Die EU kann dabei regulatorisch oder
durch sonstige Unterstützungsleistungen gute Rahmenbedingungen für die
weitere Resilienzsteigerung schaffen.
Das Ziel ist dabei der Erhalt der Sicherheit und Handlungsfähigkeit sowie des
Wohlstandes der Europäischen Union und ihrer Partner. Zudem kann die
Europäische Union durch verschiedene Mechanismen bei der Bewältigung
konkreter Notsituationen unterstützen bzw. durch Finanzierung bestimmter
Hochwertfähigkeiten zu einer Steigerung der Resilienz beitragen.
Die Kooperation zwischen NATO und EU hat für die Bundesregierung eine
hohe Priorität. Die Vertiefung dieser Zusammenarbeit wird – wo immer möglich –
seitens der Bundesregierung gefordert und gefördert. Die Instrumente beider
Organisationen müssen bestmöglich komplementär zueinander genutzt werden.
Ziel der Bundesregierung ist ein abgestimmtes Vorgehen aller Akteure unter
Berücksichtigung der jeweiligen Handlungsschwerpunkte, um damit auch den
Zivilschutz in Deutschland zu stärken.
17. Bestehen Absichten der Bundesregierung, die Konzeption zur
Gesamtverteidigung, die letztmalig 1989 überarbeitet wurde, neu zu fassen oder
zu überarbeiten?
Das BMI und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben 2019
gemeinsam die Überarbeitung der Rahmenrichtlinien für die
Gesamtverteidigung (RRGV) eingeleitet. Das BMI übernimmt dabei auch die koordinierende
Rolle unter Einbindung weiterer betroffener Ressorts, die aktuell im Rahmen
der Überarbeitung der RRGV beteiligt wurden. Die Ergebnisse der
Ressortbeteiligung werden zurzeit ausgewertet.
18. Bis wann wird die im Koalitionsvertrag angekündigte strategische
Neuausrichtung der Konzeption „Zivile Verteidigung“ vorliegen, welchen
Raum soll darin der Zivilschutz einnehmen, und mit welchem Gewicht
wird die Möglichkeit eines Nuklearschlags auf deutsches Territorium
darin eine Rolle spielen?
Die aktuellen Herausforderungen, die mit dem Konflikt in der Ukraine
verbunden sind, zeigen, dass sich die Bedrohungsszenarien, wie sie bereits 2016 der
Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) zugrunde gelegt wurden, richtig sind.
Die in der vom Kabinett im Jahr 2016 verabschiedeten KZV beschriebenen
Maßnahmen und Handlungsnotwendigkeiten zum Schutz der Bevölkerung im
Verteidigungs-, Spannungs- oder Bündnisfall und die entsprechenden
Fachplanungen, die seit dem Jahr 2016 auf Bedrohungen sowohl durch den Einsatz
konventioneller Waffen als auch dem Einsatz chemischer, biologischer,
radiologischer und nuklearer Wirkstoffe (CBRN-Gefahren), dem Einsatz von
Massenvernichtungswaffen, Cyber-Angriffen sowie dem Ausfall oder der Störung von
Kritischen Infrastrukturen beruhen, sind aktuell.
Auf Vorschlag des BMI haben Bund und Länder beschlossen, den gesamten
Arbeitsprozess zur Umsetzung der KZV zu straffen und effizienter
auszugestalten. Dafür werden unter anderem einzelne Teilprojekte der KZV priorisiert und
Verfahrensschritte vereinfacht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 2 und 3 verwiesen.
19. Inwieweit werden Zivilschutz und Zivile Verteidigung in der durch die
Bundesregierung beabsichtigten Nationalen Sicherheitsstrategie eine
Rolle spielen?
Der Nationalen Sicherheitsstrategie wird ein umfassender Sicherheitsbegriff
zugrunde gelegt. Die Inhalte der Strategie befinden sich derzeit noch in der
Abstimmung.
20. Inwieweit werden die Bundesländer bei der Erstellung der Nationalen
Sicherheitsstrategie einbezogen insbesondere im Hinblick auf den
Zivilschutz und die Zivile Verteidigung?
Die Nationale Sicherheitsstrategie ist eine Strategie der Bundesregierung. Die
Länder sind über den Prozess der Erarbeitung der Strategie sowie über deren
Grundzüge unterrichtet. Ein weitergehender Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern der Länder ist zeitnah geplant.
21. Wird die Bundesregierung dem einstimmigen Beschluss der
Innenministerkonferenz (IMK) der Länder vom 3. Juni 2022 zustimmen, der u. a.
fordert, „dass neben dem finanziellen Engagement der Länder der Bund
für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel von rund 10 Mrd.
Euro innerhalb der nächsten 10 Jahre für einen „Stärkungspakt
Bevölkerungsschutz“ bereitstellt, damit notwendige Strukturen geschaffen und
wiederaufgebaut werden können, um der Bevölkerung bei
länderübergreifenden Lagen einen adäquaten Schutz bieten zu können“?
Falls die Bundesregierung diesen Beschluss ablehnt, was sind die
Gründe dafür?
Falls die Bundesregierung diesem Beschluss zustimmt, in welchem
Umfang und in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, den Beschluss
umzusetzen?
Die Bundesregierung stimmt mit den Ländern überein, dass aufgrund der
veränderten Sicherheitslage der Bevölkerungsschutz nachhaltig und
sektorübergreifend gestärkt werden muss. Das BMI hat zudem zugesagt, sich für weitere
Mittel zur Stärkung der Zivilschutzfähigkeiten zur Stärkung des
Bevölkerungsschutzes, insbesondere auch zur Umsetzung des Programmes „Neustart im
Bevölkerungsschutz“, in den kommenden Jahren einzusetzen.
Daneben muss die Forderung der Länder nach Investitionen des Bundes mit
eigenen Investitionen der Länder einhergehen.
22. Welchen finanziellen Investitionsbedarf sieht die Bundesregierung für
den Wiederaufbau des Zivilschutzes und der Zivilen Verteidigung bis
2025?
Für eine krisenfeste Ausgestaltung der Zivilen Verteidigung einschließlich des
Zivilschutzes ist eine angemessene finanzielle Ausstattung aller beteiligten
Behörden und Organisationen erforderlich. Die Bundesregierung hat unter
anderem in den letzten Jahren massiv in den Bevölkerungsschutz investiert. Für den
Ausbau der kommunalen Sirenennetze in Deutschland hat die Bundesregierung
unter anderem Haushaltsmittel in Höhe von 88 Mio. Euro zusätzlich den
Ländern bereitgestellt. Eine weitere Förderung des Sirenenförderprogramms (2024
bis 2026) hat der Haushaltsausschuss unter die Bedingung der maßgeblichen
finanziellen Beteiligung der Länder gestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
23. Welches Konzept für den Zivilschutz und die Zivile Verteidigung
verfolgt die Bundesregierung derzeit?
Die Bundesregierung verfolgt die Umsetzung der Konzeption Zivile
Verteidigung (KZV). Die KZV beschreibt sicherheitspolitische Zusammenhänge und
enthält grundsätzliche Vorgaben für die Ausgestaltung der Teilbereiche der
zivilen Verteidigung, die auch Vorgaben von EU und NATO berücksichtigen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 18 verwiesen.
24. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung sind seit dem 24. Februar
2022 mit Bestandsaufnahmen, Reformvorschlägen, Strukturen, Abläufen
und Zuständigkeiten und Übungen für den Zivilschutzfall befasst?
In welchen Gremien und welchen Zeitabständen findet darüber ein
Austausch mit den Ländern und Kommunen statt?
Für den Bereich Verkehr existiert seit 2019 unter Leitung des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) das Bund-Länder-
Koordinierungsgremium für die Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der
militärischen Mobilität einschließlich der Belange der zivilen Verteidigung im Bereich
Verkehr (BLKG MM/ZV) mit den Unterarbeitsgruppen Grundstraßennetze,
Verwaltungsabkommen und Zivile Alarmplanung. Ziele des BLKG MM/ZV
sind die einvernehmliche Etablierung von gemeinsamen Verfahren zur
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und zum Abbau bürokratischer und
rechtlicher Hemmnisse für grenzüberschreitende Militärtransporte sowie das
Sicherstellen einer regelmäßigen und nachhaltigen Koordinierung aller
Angelegenheiten, die mit militärischer Mobilität und Ziviler Verteidigung im
Verkehrsbereich in Zusammenhang stehen. Vertreten sind neben dem BMDV, das
BMVg, das BMI, das AA, die nachgeordneten Bereiche der genannten
Ministerien sowie die Verkehrs- bzw. Innenressorts der Länder, abhängig von den
jeweiligen landesspezifischen Zuständigkeiten. Des Weiteren hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an einer Übung der
Stromnetzbetreiber zur Vermeidung von größeren Stromausfällen und zur
Handhabung notwendiger Stromreduktionen im Krisenfall teilgenommen.
Darauf aufbauend wird das BMWK sein Krisenmanagement im Bereich der
Stromnetze überprüfen und aktualisieren sowie demnächst alle Staatskanzleien
zur Vorbereitung des Krisenmanagements im Energiebereich zusammen mit der
Bundesnetzagentur (BNetzA) informieren.
Des Weiteren hat das BMWK aktiv Übungen für das Krisenmanagement in
Gasmangellagen seitens der Länder angeregt und die Länder über mögliche
Vorgehensweisen informiert, woraufhin die Länder Bayern und Nordrhein-
Westfalen eigene Übungen durchgeführt haben.
Innerhalb der Gremienstruktur der IMK findet mit dem Arbeitskreis V
„Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile
Verteidigung“ der Innenministerkonferenz (AK V) und dem Ausschuss
„Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung” des AK V
(AFKzV) ein regelmäßiger Austausch des BMI sowie des ihm nachgeordneten
BBK mit den Ländern zum Zivilschutz statt. Diese Ausschüsse tagen in der
Regel zweimal im Jahr, darüber hinaus gibt es anlassbezogene Sondersitzungen.
25. Wann und über welche konkreten Fragestellungen hat sich die
Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 mit dem Arbeitskreis (AK) V der
IMK über Themen der Zivilen Verteidigung und etwaigen
Verbesserungsbedarf ausgetauscht, und zu welchem Ergebnis haben diese
Gespräche geführt (bitte nach Datum und Thema aufschlüsseln)?
Der Bund nimmt in den Gremien und Ausschüssen der IMK eine Gastrolle ein.
Sowohl der AFKzV als auch der AK V unterliegen als Teil der Gremienstruktur
den Regeln der IMK. Die IMK entscheidet selbst abschließend darüber, ob
Beschlüsse und Berichte zur Veröffentlichung freigegeben werden. Die IMK hat
bereits mit Beschluss zu TOP 29 „Veröffentlichungspraxis von IMK-
Dokumenten“ der 202. Sitzung in Mainz festgestellt, dass mit Blick auf die
Vertraulichkeit der Beratungen sowie das dahinterstehende Gebot der
Bundestreue und das System des kooperativen Föderalismus Inhalte über Gespräche
und Abstimmungen innerhalb der Gremienstruktur der IMK es gebieten, dass
alle Mitglieder einer Freigabe von Beschlüssen und Berichten zustimmen. Über
welche Themen der zivilen Verteidigung und mit welchem Ergebnis Bund und
Ländern sich ausgetauscht haben, kann den auf der Seite der
Innenministerkonferenz veröffentlichten freigegebenen Beschlüssen der IMK entnommen
werden.
26. Wie verlaufen die Zuständigkeits- und Kommandoketten im Falle eines
flächendeckenden Blackouts in Deutschland?
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich für die Sicherheit und
Zuverlässigkeit des Stromversorgungssystems verantwortlich. Das bedeutet, dass die
Übertragungsnetzbetreiber sicherstellen müssen, dass Großstörungen oder gar
Netzzusammenbrüche durch geeignete Maßnahmen verhindert werden können
und ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten wird.
Für den Fall eines großflächigen Ausfalls der Stromversorgung ist es oberste
Priorität der verantwortlichen Stromnetzbetreiber, die Stromversorgung
möglichst schnell wieder sicherzustellen. Dazu halten die
Übertragungsnetzbetreiber geeignete Netzwiederaufbaupläne vor, die auch den Fall eines
flächendeckenden Ausfalls abdecken. Diese Pläne werden regelmäßig geprüft und
aktualisiert.
Die Bundesregierung trifft zudem Vorkehrungen für den Fall, dass sich die
aktuelle Energieversorgungslage zuspitzt. Im Fokus steht dabei die Stärkung der
Instrumente der Krisenvorsorge und der Krisenbewältigung. Mit den letzten
Novellen des Energiesicherungsgesetzes sind die Handlungsoptionen der
Bundesregierung erweitert worden. Darüber hinaus stehen das BMWK, die
BNetzA und die Übertragungsnetzbetreiber in einem kontinuierlichen
Austausch, um die Lage der Stromversorgungssicherheit zu bewerten.
27. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die vier
Kernaufgaben der Zivilen Verteidigung zu stärken (bitte unter Angabe
der jeweiligen Maßnahme, des Umsetzungszeitraums, der jeweiligen
Verwaltungsebene [untere Katastrophenschutzbehörden, Mittelbehörden,
Länderministerien, Bundesbehörden, Bundesministerien] und der dafür
veranschlagten Haushaltsmittel aufschlüsseln) für
a) die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion,
Das Konzept zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen ist
bereits seit 2016 in den Ressorts und deren Geschäftsbereichsbehörden
umzusetzen. Den Ländern wurde es zur Umsetzung empfohlen. Das BBK hat ein
Muster einer Schutzzieltabelle entworfen, das als Ideengeber und
Umsetzungshilfe dienen kann.
Das BMI hat den eigenen Geschäftsbereichsbehörden, den Bundesressorts, den
Innenressorts der Länder sowie den kommunalen Spitzenverbänden im August
2022 nachfolgende Dokumente übersandt: Teil A der Richtlinie für die Zivile
Alarmplanung (ZAPRL), einen entsprechenden BBK-Leitfaden zur
Erleichterung eines Einstiegs in die Umsetzung und die Priorisierung erster
Arbeitsschritte zur planerisch-konzeptionellen Umsetzung und Implementierung der
ZAPRL, ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktionen, den BMI-Leitfaden „Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und
Krisenmanagement“, den BMI-Leitfaden „Krisenkommunikation“, den BBK-
Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“ sowie das
Muster für die Schutzzieltabelle. Darüber hinaus wird das BMDV in dieser
Legislaturperiode in enger Abstimmung mit dem BMVg eine
Frequenzverordnung für den Spannungs- und Verteidigungsfall erarbeiten. Die Maßnahme
dient sowohl zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion als
auch der Unterstützung der Streitkräfte (27d).
b) den Zivilschutz,
Die Fähigkeit zur Warnung der Bevölkerung über das zentrale Modulare
Warnsystem des Bundes (MoWaS) wird weiter ausgebaut. Hierzu werden die
bestehenden Kanäle des Warnmittelmixes auf Optimierungsbedarf geprüft und
zusätzlich ergänzt, z. B. ab Februar 2023 durch Cell Broadcast, durch die künftige
Sirenenanbindung an das MoWaS oder die stetige Anpassung der Warn-App
NINA. Derzeit erfolgen Gespräche mit verschiedenen Ressortbehörden mit
eigener Warnzuständigkeit über eine Mitnutzung des Modularen Warnsystems.
Die Warnverfahren zur Warnung der Bevölkerung vor den besonderen
Gefahren eines Verteidigungsfalls werden weiter evaluiert und fortgeschrieben.
Die Ausstattung der Länder für den Katastrophenschutz in den
Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz (CBRN-Schutz), Sanitätswesen und Betreuung
(§ 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes – ZSKG) wird durch den
Bund mit Bezug zu speziellen Fähigkeiten des Zivilschutzes weiter ergänzt.
Diese ergänzende Ausstattung wird durch den Bund beschafft, verwaltet und
den Ländern für die oben genannten Aufgabenbereiche zur Verfügung gestellt.
Hierbei obliegt die Verantwortung bzgl. der Zuweisung der ergänzenden
Ausstattung an die Standorte dem jeweiligen Land.
Die Bundesregierung plant zudem eine Zivilschutzreserve für die Betreuung
von unverletzt Betroffenen aufzubauen, die insgesamt zehn Mobile
Betreuungsmodule umfasst. Jedes dieser Module bietet bis zu 5 000 Personen mit
Nahrung, medizinischer Betreuung, Obdach und Versorgung.
Des Weiteren plant die Bundesregierung, die Sanitätsmaterialbevorratung nach
§ 23 ZSKG sowohl quantitativ (weitere Sanitätsmaterialpakete) als auch
qualitativ (ergänzte Inhalte) auszubauen.
Außerdem fördert die Bundesregierung das Ehrenamt als tragende Säule des
Bevölkerungsschutzsystems gemäß seinem Auftrag nach § 20 ZSKG durch
vielfältige Maßnahmen. Sowohl die Helferbindung und -gewinnung als auch
die Zusammenarbeit und Vernetzung der Akteure sind zentrale Anliegen des
Bundes im Rahmen der Förderung, Unterstützung und Stärkung des
ehrenamtlichen Bevölkerungsschutzes. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu
Frage 50 verwiesen.
Zum Zweck der Zivilen Verteidigung und des Katastrophenschutzes hält zudem
das BMDV sogenannte Behelfsbrücken vor, die in bundesweit verteilten
Behelfsbrückenlagern (Verkehrsträger Straße) bzw. einem zentralen Brückenlager
(Verkehrsträger Eisenbahn) untergebracht sind. Gegenwärtig werden
Forschungsvorhaben durchgeführt, um unter anderem den Behelfsbrückenbestand
(Tonnage, Brückentypen und Vorhaltestandorte) im Rahmen der Notfallplanung
Straßenbau zu überprüfen. Weiterhin werden mögliche
Umstrukturierungsmaßnahmen für die einzelnen Behelfsbrückenlager überprüft sowie die technischen,
personellen und finanziellen Ressourcen, die dort jährlich zur Verfügung stehen
müssen, angepasst. Um den Behelfsbrückenbestand an die aus dem
überproportionalen Anstieg des Verkehrsaufkommens resultierenden, höheren
Verkehrsbelastungen anzupassen, werden derzeit Untersuchungen zur Ermittlung der
charakteristischen Werte der für die Festbrückengeräte zutreffenden Einwirkungen
auf Straßenverkehr sowie ggf. erforderliche Verstärkungsmaßnahmen
durchgeführt. Diese Maßnahme dient sowohl dem Zivilschutz als auch der
Unterstützung der Streitkräfte (27d). Für den Bereich der Eisenbahnbehelfsbrücken sind
ähnliche Maßnahmen unter Berücksichtigung des Militäreisenbahngrundnetzes
(MEGN) geplant, das konzeptionell in Federführung des BMVg entwickelt
wird.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 29, 30, 33, 34 und 38
verwiesen.
c) die Versorgung der Bevölkerung (insbesondere mit Energie und
Trinkwasser, aber auch Aufrechterhaltung der Abwasserbehandlung),
Mit dem Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung in der Fassung vom
13. Oktober 2021 werden die Anforderungen des
Wassersicherstellungsgesetzes auf Grundlage eines modularen Konzeptes und unter Berücksichtigung
aktueller Bedrohungslagen umgesetzt. Aufgrund der herausragenden Bedeutung
einer funktionstüchtigen, resilienten Wasserversorgung für das Gesellschafts-
und Wirtschaftssystem in Deutschland soll damit in besonderem Maß die
Möglichkeit des Erhalts der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung realisiert
werden. Hinzu kommen ergänzend Maßnahmen der leitungsungebundenen
Ersatz- oder Notwasserversorgung unter besonderer Berücksichtigung der
Versorgung sensibler Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser) und deren besonderer
Anforderungen an die Trinkwasserversorgung. Der aktuelle Notbrunnenbestand
dient als Rückfallebene und soll weitestgehend erhalten bleiben.
Die Versorgung mit Wasser umfasst dabei nicht nur die Versorgung der
Bevölkerung, sondern auch die Versorgung anderer Kritischer Infrastrukturen wie
z. B. der Ernährungswirtschaft sowie die Gewährleistung der
Löschwasserversorgung und der Abwasserentsorgung. Somit sind auch Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Betriebswasserversorgung und Abwasserableitung/-
behandlung möglich.
Auf der Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes und unter
Berücksichtigung der neuen Rahmenkonzeption wurden in den letzten zwei Jahren
deutschlandweit bereits über 800 Maßnahmen gefördert bzw. finanziert, darunter
400 Maßnahmen zur Notstromversorgung in der Wasserversorgung.
Das Rahmenkonzept Notstromversorgung auf Grundlage der Konzeption Zivile
Verteidigung (KZV) wird zurzeit weiterentwickelt. In dem Konzept werden die
entsprechenden Rahmenbedingungen für eine Notstrom- sowie die
Ersatzversorgung beleuchtet. Derzeit liegt ein Arbeitsentwurf des Konzeptes vor.
d) die Unterstützung der Streitkräfte?
Die Unterstützung der Streitkräfte erfordert einen stetigen Austausch und
regelmäßigen Abgleich militärischer Bedarfe und ziviler Fähigkeiten. Der Bund hat
seit dem Jahr 2018 das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für die
Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der militärischen Mobilität einschließlich
der Belange der zivilen Verteidigung im Bereich Verkehr (BLKG MM/ZV)
unter Federführung des BMDV und des BMVg eingerichtet. In diesem Gremium
werden Themen wie die Berücksichtigung militärischer Belange bei Planung,
Bau und Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur sowie Angelegenheiten der Zivilen
Verteidigung im Verkehrs- und Logistikbereich behandelt. Das Gremium tagt
zweimal jährlich sowie anlassbezogen. Die Unterstützung der Streitkräfte
erfordert verlässliche regionale Strukturen sowie eng abgestimmte Zivil-Militärische
Zusammenarbeit bei Nutzung vorhandener Kapazitäten. Die Konzeption Zivile
Verteidigung (KZV) wird vor diesem Hintergrund fortentwickelt und die Zivil-
Militärische Zusammenarbeit weiter ausgebaut.
Zudem erarbeitet die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile
Verteidigung (BABZ) eine Ausbildungsveranstaltung in den Themenbereichen
Unterstützung der Streitkräfte und Host-Nation Support.
28. Welche Überlegungen, Reformen und Übungen plant die
Bundesregierung mit Blick auf einen möglichen NATO-Bündnisfall bzw. einen
Aufmarsch von NATO-Truppen angesichts einer krisenhaften Zuspitzung an
der Bündnisgrenze in Osteuropa, in dessen Rahmen Deutschland zum
zentralen Drehkreuz für die NATO-Streitkräfte in Europa würde?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass
Deutschland seine Verpflichtungen und Zusagen gegenüber der NATO in diesem
Fall erfüllen kann insbesondere im Hinblick auf die Infrastruktur (z. B.
Tragfähigkeit von Brücken) und die Absicherung von großen
Truppenbewegungen in Deutschland?
Die Bundesregierung richtet die Bundeswehr verstärkt auf die Anforderungen
der Landes- und Bündnisverteidigung aus. Hierzu hat die Bundesregierung
entschieden, das TerrFüKdoBw aufzustellen. Dieses koordiniert unter anderem die
Verlegung alliierter Kräfte durch Deutschland und verantwortet den Host-
Nation Support.
Für die herausgehobene Rolle Deutschlands innerhalb der NATO Response
Force und ihrer Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) in 2023 sind die
operativen NATO-Planungsvorgaben umgesetzt. Deutschland wird dabei als
truppenstellende Nation, als Transitnation und als Gastgebernation fungieren.
Dabei werden die von Deutschland angemeldeten Kräftebeiträge gemäß
operativer NATO-Planung in das Einsatzgebiet verlegt. Die alliierten Nationen
erhalten Unterstützung bei ihrer Verlegung durch Deutschland. Hierbei kommen
dem TerrFüKdoBw essenzielle Rollen in der Aufmarschplanung von deutschen
Kräften und zur Durchführung der Unterstützung von Alliierten innerhalb der
„Drehscheibe Deutschland“ zu. Derzeit werden die nationalen Planungen der
erforderlichen Verfahren, Kräfte und Mittel für die Unterstützungsleistungen
der eigenen und verbündeten Kräfte in der „Drehscheibe Deutschland“
angepasst.
Die Bundeswehr legt den Fokus der Übungsaktivitäten auf die Landes- und
Bündnisverteidigung. Unter dem Dach des Übungsclusters QUADRIGA führt
die Bundeswehr dazu verschiedene Übungen allein sowie mit multinationalen
Partnern durch, um Aspekte des Aufmarschs eigener bzw. alliierter Truppen
sowie die übrigen Aufgaben im Rahmen der Drehscheibenfunktion zu üben.
Beispielhaft sei die Unterstützung der jährlich stattfindenden US-Übung
DEFENDER genannt sowie das alle drei Jahre stattfindende NATO-Vorhaben
STEADFAST DEFENDER, bei dem große Truppenkörper ausländischer
Streitkräfte durch Europa und somit auch durch Deutschland bewegt werden.
Des Weiteren beteiligt sich die Bundesregierung regelmäßig an der NATO
„Crisis Management Exercise“ (CMX). Die Unterstützung der Streitkräfte
(wozu auch die Absicherung von Truppenbewegungen zählt) erfolgt, soweit die
dafür vorgesehenen Truppenteile es nicht selbst leisten können, auf Antrag bei der
zuständigen Stelle.
Dazu kann auch die Begleitung von Transporten durch die jeweils zuständige
Polizei bzw. Bundespolizei im Rahmen der Amtshilfe zählen.
Die dafür notwendigen Mechanismen sind etabliert und werden stets
weiterentwickelt.
Außerdem wird im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit von
EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Verteidigung (Permanent Structured
Cooperation – PESCO) mit dem Projekt „Military Mobility“ die Beschleunigung
einer grenzüberschreitenden Verlegung von Truppen und Material in Europa
angestrebt, um europäische Krisenmanagementfähigkeiten zu stärken. Die
Maßnahmen zur Verbesserung und Beschleunigung des militärischen Verkehrs
reichen von Verfahrensanpassung bis hin zu Sonderrechten und
Ausnahmeregelungen wie etwa in den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) sowie der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von
Großraumoder Schwerlasttransporten (GST).
Bei der Bemessung von Brücken werden grundsätzlich die militärischen
Lastenklassen der NATO nach STANAG 2021 berücksichtigt, um eine direkte
Befahrbarkeit der Brücken durch militärische Fahrzeuge darzustellen. Zur
Verbesserung des Zustandes und der Tragfähigkeit vieler älterer Brücken werden
derzeit Maßnahmen zur Modernisierung umgesetzt. Diese konzentrieren sich auf
verkehrswichtige Korridore, die ihrerseits ein Kernnetz bilden: das
Brückenmodernisierungsnetz, das mit etwa 7 000 km Streckenlänge etwas mehr als die
Hälfte des deutschen Autobahnnetzes ausmacht.
29. In welchem Umfang und unter welchen Konditionen wird die
Bundesregierung das Sirenenförderprogramm von 2021 fortführen, und welche
Haushaltsmittel plant die Bundesregierung bis zum Jahr 2025 ein, um die
Warnung der Bevölkerung zu verbessern (bitte in die einzelnen Bereiche
des sogenannten Warnmixes aufschlüsseln)?
Ab dem Haushaltsjahr 2023 ist für die Sirenenförderung ein Folgeprogramm
beabsichtigt, für dessen Anschubfinanzierung im Jahr 2023 5,5 Mio. Euro
bereitgestellt werden sollen. Für die folgenden Haushaltsjahre sind
Verpflichtungsermächtigungen in einer Gesamthöhe von 17 Mio. Euro ausgebracht
worden.
Diese Mittel werden erst nach Einwilligung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen und stehen unter dem Vorbehalt,
dass auch die Länder sich finanziell an der Sirenenförderung beteiligen.
30. Bis wann ist mit der vollen Einsatz- und Funktionsfähigkeit des im
August 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Cell Broadcast zu
rechnen, welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung für den
langfristigen Betrieb ein, und inwiefern achtet die Bundesregierung bei der
Umsetzung auf die Barrierefreiheit (Umfang akustischer Signale oder
Vibrationen beim Eingang einer Warnmeldung)?
Ab dem 23. Februar 2023 ist der Wirkbetrieb des neuen Warnmittels Cell
Broadcast vorgesehen. Für Pflege und Betrieb von Cell Broadcast werden
derzeit jährlich 3 607 000 Euro eingeplant. Diese Mittel sind erforderlich, um die
Nutzung des Warnkanals im absehbaren Mindestumfang zu gewährleisten.
Hinzu kommen die durch die BNetzA den Mobilfunknetzbetreibern zu erstattenden
Kosten nach § 164a des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Die Warnmeldungen bei Cell Broadcast werden immer durch ein akustisches,
visuelles und haptisches Signal angezeigt. Dies gestaltet sich in Form eines
Tonsignals, eines Aufblinkens des Bildschirms sowie eines besonderen
Vibrationsalarms, der den S-O-S-Morsecode wiedergibt. Die Ausräumung von
Sprachbarrieren soll zukünftig durch den Ausbau der Angebotsvielfalt der
unterschiedlichen Sprachen analog zur Warn-App NINA erfolgen. Zudem werden
die verwendeten deutschen Textbausteine auf ihre Verständlichkeit auch für
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen geprüft und optimiert.
31. Welchen Nachholbedarf sieht die Bundesregierung angesichts des
russischen Angriffskrieges beim Aufbau nationaler Reserven z. B. mit Blick
auf Gesundheitsschutz, Sanitätsmaterial, Notstrom, strategisch wichtige
Energieträger und Trinkwasser (bitte nach Aufgabenbereich,
Investitionsbedarf und geplantem Zeitraum der Umsetzung aufschlüsseln)?
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) hat mit drei bereits in Betrieb
befindlichen neuen Logistikzentren Voraussetzungen für die erweiterte
bundesweite logistische Krisenresilienz des Zivilschutzes geschaffen. Zudem befinden
sich drei weitere THW-Logistikzentren im Aufbau.
Sie dienen unter anderem der Einlagerung von Bestandteilen der Nationalen
Reserve Gesundheitsschutz sowie der Einlagerung ergänzender Katastrophen-
und Zivilschutzausstattung. Hierbei befindet sich das THW gegenwärtig in
prüfenden Gesprächen mit den Ländern zur Mitnutzung der Lagerkapazitäten.
Seitens THW ist geplant, perspektivisch in jedem Landesverband ein
Logistikzentrum zu betreiben. Darüber hinaus werden derzeit die
Notstromversorgungsfähigkeiten des THW mit entsprechender Ausstattung erheblich ausgebaut.
Mit dem Ausbau zusätzlicher Importinfrastrukturen und der gesetzlichen
Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen ergreift die
Bundesregierung zudem wichtige Maßnahmen zur Sicherstellung der
Erdgasversorgung der Bevölkerung. So wurden binnen kürzester Zeit fünf schwimmende
LNG-Terminals für die Nord- und Ostsee gechartert, die Deutschland direkt mit
LNG versorgen können. Darüber hinaus konnte mit dem Gasspeichergesetz
eine vollständige Befüllung der Gasspeicher in Deutschland erreicht werden, die
zeitweise bei knapp über 100 Prozent lag. Das Gesetz wird auch sicherstellen,
dass die Speicher im Winter 2022/2023 nicht vollständig leerlaufen und der
Füllstand am 1. Februar 2023 noch 40 Prozent betragen wird. Die Einrichtung
einer nationalen strategischen Gasspeicherreserve wird geprüft.
Mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket konnte zudem die
Sanitätsmaterialbevorratung für den Zivilschutz erweitert werden.
32. Was hat die Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 unternommen,
um den physischen Schutz und Cyberschutz von
a) IT-Servern und Rechenzentren,
b) zentralen Internet- und Telekommunikationskabeln onshore,
c) Tiefseekommunikationskabeln offshore,
d) deutschen und europäischen Telekommunikationssatelliten im
Weltraum
umfassend sicherzustellen?
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurden vom
Nationalen IT-Krisenreaktionszentrum im Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) Sonderlageberichte zu aktuellen Entwicklungen zur Ukraine-
Krise erstellt und den Zielgruppen auch aus dem Bereich der Kritischen
Infrastrukturen aus dem Sektor IT und Telekommunikation zur Verfügung gestellt.
Zahlreiche Betreiber von IT-Serverfarmen und Rechenzentren fallen in den
Bereich der Kritischen Infrastrukturen und unterliegen der Aufsicht des BSI nach
BSI-Gesetz.
Die jeweiligen Unternehmen und Institutionen wurden durch die
Sonderlageberichte entsprechend sensibilisiert. Über Maßnahmen zu Prävention, Detektion
und Reaktion bei geänderter Bedrohungslage fand zudem in einer Reihe von
Sitzungen des Branchenarbeitskreises Data Center und Hosting des UP KRITIS
ein intensiver Austausch statt. Weiterhin hat es für die Erarbeitung eines eng
zwischen BNetzA und BSI abgestimmten Strategiepapiers zur Resilienz der
Telekommunikationsnetze (vgl.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthem
en/Telekommunikation/Resilienz/start.html) eine Reihe von Workshops mit
großen TK-Betreibern und deren Verbänden gegeben, in denen
Handlungsfelder und Szenarien identifiziert und darauf basierend Handlungsempfehlungen
zur Stärkung der Resilienz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen
formuliert worden sind.
Das BMI plant zudem, Seekabelanlandestationen zur Anbindung primär der
Sprach- und Datenübertragung dienender Seekabel an landgestützte IT-
Netzwerke in einer Änderungsverordnung zur Verordnung zur Bestimmung
Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) als
Kritische Infrastrukturen zu bestimmen.
Zur Cybersicherheit von Satelliten hat das BSI im Jahr 2022 zwei
Grundlagendokumente veröffentlicht, in denen die aktuelle Bedrohungslage skizziert und
daraus Handlungsfelder abgeleitet werden. Des Weiteren hat das BSI ein IT-
Grundschutzprofil für Satelliten verfasst und herausgegeben. Das IT-
Grundschutzprofil adressiert Hersteller und Betreiber und beinhaltet
Empfehlungen für Mindestsicherheitsanforderungen an Satelliten für alle Phasen des
Lebenszyklus. Aktuell werden diese Anforderungen in einer ersten technischen
Richtlinie konkretisiert und voraussichtlich Anfang 2023 fertiggestellt. Bis zum
Jahr 2024 ist die Veröffentlichung weiterer Technischer Richtlinien geplant.
Vor dem Hintergrund der schnell wachsenden kommerziellen Nutzung des
Weltraums, insbesondere im niedrigen Orbit, plant das BSI im Jahr 2023 eine
formale Risikoanalyse zu New Space zu initiieren. Ziel ist die Erstellung einer
belastbaren Bedrohungsanalyse, die im Weiteren für die Fortschreibung der
Mindestanforderungen genutzt werden kann. Parallel arbeitet das BSI in
internationalen Gremien mit dem Ziel, dort abgestimmte Mindestanforderungen zu
vereinbaren.
33. In welchem Umfang erfüllt der Bund derzeit das Ausstattungssoll bei der
ergänzenden Ausstattung für den Zivil- und Katastrophenschutz, und
welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung, für die ergänzende
Ausstattung im Zivil- und Katastrophenschutz bis 2025 zur Verfügung zu
stellen (bitte in Ist und Soll sowie die eingeplanten Haushaltsmittel bis
2025 aufschlüsseln)?
Das derzeitige Ausstattungssoll sieht die Bereitstellung von 5 421
Einsatzfahrzeugen des Bundes an die Länder vor, wobei aktuell 3 922 Fahrzeuge in die
Länder verteilt sind. Dies entspricht einem Ausstattungsgrad von 72,3 Prozent.
Für die Beschaffung der Fahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes für
den Zivilschutz und deren Ausstattung, Wartung, Instandsetzung, Standort-
sowie Entsorgungskosten werden im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von
59 132 000 Euro zur Verfügung gestellt. In den Haushaltsjahren 2024 und 2025
stehen hierfür jeweils 53 708 000 Euro zur Verfügung (bis 2025 somit
insgesamt 166 548 000 Euro).
34. Welche Investitionen plant die Bundesregierung mittelfristig für den
Aufbau der Zivilschutzreserve des Bundes zur autarken Betreuung von
evakuierten oder geflüchteten Personen (Labor 5 000)?
Wie viele dieser Module will der Bund insgesamt beschaffen, bis wann
soll der Aufbau abgeschlossen sein, und welche Haushaltsmittel sind
dafür bis 2025 eingeplant?
Die Bundesregierung will bis Ende 2025 fünf Module beschaffen. Von 2025 bis
2027 sollen weitere fünf Module beschafft werden, so dass insgesamt zehn
Module vorgehalten werden.
Im Haushaltsjahr 2023 stehen für den weiteren Aufbau (einschließlich
Wälzung) der Betreuungsreserve 18,455 Mio. Euro zur Verfügung. Die Ansätze für
die Haushaltsmittel zur Beschaffung der Module für die Jahre 2024 bis 2025
befinden sich aktuell noch in der Abstimmung.
35. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Umsetzung von Artikel 11 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten
Nationen, der Deutschland dazu verpflichtet, in Gefahrensituationen auch
die Sicherheit von Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten,
insbesondere mit Blick auf die Konzeptstudie der Zivilschutzreserve des
Bundes (Labor 5000, Mai 2021) zur Betreuung im Zivilschutz, nach der
sich unter 5 000 Betroffenen im Katastrophenfall, 475 Menschen mit
einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung über 50 Prozent)
befinden, um den Ansprüchen dieser demographisch großen Gruppe im
Hinblick auf Barrierefreiheit, Komfort, Orientierung und medizinische
Betreuung bei einer möglichen Evakuierungs- und
Notunterbringungssituation gerecht zu werden?
Die Bundesregierung wird auf Basis der Expertise der anerkannten
Hilfsorganisationen, die seit April 2020 unter Federführung des Deutschen Roten Kreuzes
(DRK) im Pilotprojekt „Labor Betreuung 5 000“ die Grundlage für die
Ausgestaltung der Mobilen Betreuungsmodule schaffen, die erforderlichen
Maßnahmen ergreifen, die zur Umsetzung von Artikel 11 der
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen erforderlich sind. Die besonderen Bedarfe von
Menschen mit Beeinträchtigungen sind regelmäßiger Bestandteil des
Austausches zwischen den Hilfsorganisationen und der Bundesregierung.
36. Plant die Bundesregierung, die Fähigkeiten zur Luftverlegung und
Luftunterstützung durch die Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) zu erweitern –
vor dem Hintergrund, dass die vorhandenen Hubschrauber im
Wesentlichen bei Verkehrsunfällen zur Luftrettung einzelner Personen eingesetzt
werden und aufgrund ihrer Ausstattung bislang nicht zur
Brandbekämpfung aus der Luft, Verladung mehrerer Verletzter oder größerer
Materialmengen, sowie mangels Seilwinden auch nicht zur Rettung aus der Luft
eingesetzt werden können?
Die Bundesregierung prüft bis April 2023, inwieweit die bisherigen
Fähigkeiten der Zivilschutzhubschrauber (ZSH) für die Ergänzung der Vorhaltungen der
Länder für den Katastrophenschutz im Zivilschutz ausreichend sind.
37. Wie lautet das Ergebnis der von der Bundesministerin des Innern und für
Heimat Nancy Faeser angekündigten Prüfung der in Deutschland
vorhandenen Schutzräume (Welt am Sonntag vom 10. April 2022), wie viele
dieser Schutzräume sind barrierefrei zugänglich, und welche Neuerungen
im Schutzraumkonzept und welche konkreten Investitionen in die
Schutzraumausstattung plant die Bundesregierung bis 2025?
Die Prüfung der in Deutschland vorhandenen Schutzräume ist noch nicht
abgeschlossen. Das abschließende Ergebnis ist erst im Verlauf des Jahres 2023 zu
erwarten. Es können daher zurzeit keine Aussagen zu einem neuen
Schutzraumkonzept bzw. zu einer künftigen Schutzraumausstattung bzw. der
Barrierefreiheit von Zivilschutzanlagen getroffen werden.
38. Welche konkreten Verbesserungen plant die Bundesregierung in den
einzelnen Aufgabenbereichen des Zivilschutzes gemäß § 1 des Zivilschutz-
und Katastrophenhilfegesetzes – ZSKG – (bitte unter Angabe der
jeweiligen Maßnahme, des Umsetzungszeitraums und der dafür
veranschlagten Haushaltsmittel aufschlüsseln) für
a) Selbstschutz,
Gemäß § 1 ZSKG ist der Selbstschutz ein wesentlicher Bestandteil des
Zivilschutzes. Behördliche Maßnahmen ergänzen dabei die Selbsthilfe der
Bevölkerung. Die Bundesregierung entwickelt Ausbildungsinhalte zum Selbstschutzes
gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 2b ZSKG und unterstützt die Gemeinden und
Gemeindeverbände bei Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß § 4 Absatz 1
Nummer 2c ZSKG. Für die Förderung des Selbstschutzes sind in den Jahren
2023 bis 2025 aktuell jeweils 50 000 Euro vorgesehen. Mit dem Ziel
gesamtgesellschaftlich besser auf Krisenlagen vorbereitet zu sein, soll eine noch stärkere
Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für solche Krisen- und
Katastrophenlagen in Deutschland erfolgen. Die Menschen sollen für die Themen
Eigenresillienz und Selbstschutz gezielt gewonnen werden. Bund und Länder
planen daher ab 2023, jährlich einen gemeinsamen bundesweiten
Bevölkerungsschutztag auszurichten und durchzuführen. Hierzu wird im Übrigen auf die
Antwort zu Frage 39 verwiesen.
b) Schutzbau,
Für den Haushaltstitel 532 05 Bewirtschaftung und Unterhaltung von
öffentlichen Schutzräumen im Kapitel 0628 (BBK) besteht für die Jahre 2023 bis 2025
ein Ansatz von jeweils 3 056 000 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 37 verwiesen.
c) Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG,
Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und
Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den
besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie
werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet. Das BMI
legt Art und Umfang der Ergänzung im Benehmen mit der zuständigen
obersten Landesbehörde fest. Für die Ausstattung des Katastrophenschutzes im
Zivilschutz besteht für das Jahr 2023 ein Ansatz von 59 132 000 Euro, für die
Jahre 2024 bis 2025 ein Ansatz von jeweils 53 708 000 Euro.
d) Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
Die Bundesregierung plant die ergänzende Bereitstellung von Sanitätsmaterial
(Arzneimittel und Medizinprodukte) für die gesundheitliche Versorgung der
Bevölkerung im Verteidigungsfall durch den Bund an die Länder gemäß § 23
ZSKG in Form von Sanitätsmaterial-Paketen zur Behandlung von Patienten mit
konventionellen Verletzungsmustern. Für den Erwerb von Sanitätsmitteln und
-material besteht für die Jahre 2023 bis 2025 ein Ansatz von jeweils 99 000
Euro.
e) Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut?
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich nach der Haager Konvention zum
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verpflichtet, bereits zu
Friedenszeiten Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes zu treffen. Für die
Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut besteht für die 2023 bis 2025 ein
Ansatz von jeweils 3 855 000 Euro.
Neben der damit finanzierten Sicherungsverfilmung entwickelt die
Bundesregierung im Rahmen des Projektes „Sicherheitsleitfaden Kulturgutschutz“
(SiLK) auch ein kostenfreies Onlinetool für Museen, Archive und Bibliotheken
zu Fragen der Sicherheit und des Schutzes von Kulturgut. Mithilfe von
Fragebögen können Sammlungseinrichtungen eine Selbstevaluation durchführen und
erhalten eine Auswertung mit Handlungsempfehlungen. Ergänzend gibt es
weiterführende Hinweise, Dokumente, Links und Literaturempfehlungen.
39. Welche Haushaltsmittel sind bis zum Jahr 2025 eingeplant, um im
Bereich der politischen Kommunikation die Aufklärung, Sensibilisierung
und Eigenvorsorge der Bevölkerung zu stärken (bitte nach Bereichen
aufschlüsseln)?
Zur Stärkung der Aufklärung, Sensibilisierung und Eigenvorsorge der
Bevölkerung besteht für die Jahre 2023 bis 2025 ein Ansatz von jeweils 190 000 Euro.
Die Mittel sind unter anderem vorgesehen für die Herstellung und den Vertrieb
des Magazins „Bevölkerungsschutz“, für Bereitstellung und Entwicklung
besonderer Angebote zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung
sowie für die Bereitstellung und Entwicklung besonderer Angebote zur
Befähigung von Kindern und Jugendlichen zum Selbsthilfeverhalten. Nur durch eine
kontinuierliche, transparente und partizipative Risikokommunikation ist die
Steigerung der Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeiten der Bürgerinnen und
Bürger zu erreichen.
Die Bundesregierung beabsichtigt eine Kommunikationsstrategie zu
entwickeln, die unter anderem zielgruppenspezifische Kommunikationsmaßnahmen
aufgreift, bestehende Angebote auf der Grundlage regelmäßiger repräsentativer
Bevölkerungsbefragung weiterentwickelt und in engem Austausch mit
kommunalen Akteuren (örtliche Multiplikatoren) neue Konzepte zur Unterstützung der
Selbstschutzfähigkeiten und -möglichkeiten vor Ort erforscht, entwickelt und
für die kommunale Praxis anwendbar macht.
Darüber hinaus wird BMI zusammen mit den Ländern ab 2023 einen
bundesweiten Bevölkerungsschutztag veranstalten, in dem insbesondere die
Bevölkerung als aktiver Partner im Bevölkerungsschutz angesprochen werden soll und
die Themen Eigenvorsorge und Selbstschutz thematisiert werden. Für das Jahr
2023 sind 1 000 000 Euro vorgesehen. Eine Veranschlagung in Höhe von
jährlich 3 000 000 Euro ist ab dem Jahr 2024 beantragt.
40. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die föderale
Partnerschaft und sektorale Vorsorge angesichts des russischen Angriffskrieges
und vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Corona-Pandemie
langfristig zu verbessern?
Die Bundesregierung unterstützt die Initiative der IMK, unter Zugrundelegung
der Prinzipien föderaler Partnerschaft und sektoraler Vorsorge den entwickelten
Strategie- und Konzeptrahmen für einen zukunftsfähigen Bevölkerungsschutz
mit seinen Erkenntnissen zur Entwicklung des staatlichen Risiko- und
Krisenmanagements umzusetzen.
Die Bundesregierung hat daher dem IMK-Beschluss der 217. Sitzung folgend
eine Konferenz zum Thema „Lernen aus Krisenlagen – vorbereitet sein und
effizient handeln“ am 6. Dezember 2022 im BMI in Berlin durchgeführt. Im
Mittelpunkt der Konferenz standen der Umgang mit der COVID-19-Pandemie,
Cyberangriffe auf die öffentliche Verwaltung und der Zivilschutz am Beispiel des
russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Die Konferenz zeigte
Handlungsschritte für das strategische Krisenmanagement in Deutschland auf.
41. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung vor, um das staatliche
Risiko- und Krisenmanagement zu verbessern und die föderale
Zusammenarbeit insbesondere über das Gemeinsame Kompetenzzentrum
Bevölkerungsschutz und das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum
(GMLZ) langfristig zu stärken?
Auf dem Weg hin zu einer engeren föderalen Partnerschaft haben Bund und
Länder das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB)
gegründet. Die für das GeKoB anfallenden Ausgaben zur Stärkung der föderalen
Zusammenarbeit werden von Bund und Ländern gemeinsam finanziert und
gemäß dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich selbst getragen. Die
Bundesregierung hat ihrerseits für den Auf- und Ausbau des GeKoB im Haushalt 2022
insgesamt 3 300 000 Euro eingeplant. Im Haushalt 2023 sind insgesamt
6 225 000 Euro vorgesehen.
Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) ist
das Fachlagezentrum für den Bevölkerungsschutz. Zwar sind für das
kommende Jahr 2023 keine dedizierten monetären Haushaltsmittel für das GMLZ
vorgesehen. Allerdings erfolgt im Rahmen der Neuorganisation des Bundesamtes
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in der Abteilung I, zu der auch
das GMLZ gehört, ein signifikanter personeller Aufwuchs um geplante 45
Stellen.
42. Welche Investitionen sind bis 2025 für die Erstellung von digitalen 360-
Grad-Lagebildern für den Bevölkerungs- und Zivilschutz eingeplant?
Für die vom Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB)
vorgesehene Erstellung und Fortschreibung des digital gestützten
Gemeinsamen Lagebilds Bevölkerungsschutz sind im Haushalt 2023 insgesamt
4 850 000 Euro vorgesehen.
43. Inwiefern stellt die Bundesregierung im Rahmen der
Führungskräfteausbildung sicher, dass ein ganzheitlicher Ansatz im Zivil- und
Katastrophenschutz implementiert wird und es einheitliche Standards bei der
Aus- und Fortbildung von Krisenstäben gibt?
Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundesregierung und welche
Haushaltsmittel werden bis 2025 bereitgestellt, um die Aus- und
Fortbildung der Krisen- und Verwaltungsstäbe bundesweit entlang einheitlicher
Standards sicherzustellen?
Schlüsselpersonal auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene muss im
Vorfeld einer Krise auf Grundlage abgestimmter Aus- und Fortbildungspläne
geschult werden, um in Krisen sicher handeln zu können. Die Bundesregierung
strebt daher eine verbindliche Aus- und Fortbildung von Fach- und
Führungskräften für den Zivilschutz ergänzend zu den Aus- und Fortbildungen der
Länder im Bereich des Katastrophenschutzes an. Dazu sollen die bestehenden
Möglichkeiten des ZSKG weitreichender als bisher genutzt werden.
Diesbezüglich ist geplant, das Angebot der Bundesakademie für BABZ im Bereich
Krisenmanagement und Stabsausbildung um zusätzliche Ausbildungs- und
Übungsangebote für Verwaltungs- und Katastrophenschutzstäbe zu erweitern.
Zudem beabsichtigt die Bundesregierung, Anfang 2023 eine länderoffene
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Eckpunktepapiers für eine
standardisierte und abgestimmte, Ebenen übergreifende Krisenmanagement-
Ausbildung einzurichten.
44. Wie viele Personen in Schlüsselpositionen müssen aus Sicht der
Bundesregierung im Zivilschutz, in der Zivilen Verteidigung und dem
Bevölkerungsschutz über sämtliche Verwaltungsebenen von Bund, Ländern und
Kommunen hinweg aus- und fortgebildet werden, und wie viele
Personen werden derzeit pro Jahr in der Bundesakademie für
Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Zivilschutzfähigkeiten
entsprechend aus- und fortgebildet (bitte nach Verwaltungsebenen sowie der
Anzahl der Personen, die pro Jahr aus- bzw. fortgebildet werden und den
Personen, die eine Aus- und Fortbildung benötigen aufschlüsseln)?
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch die Bundesakademie für BABZ
dienen den Ländern für die Vorbereitung ihrer Entscheidungsträger,
Führungskräfte und sonstigen Fachkräfte auf die Bewältigung von Katastrophen und
Unglücksfällen und umfassen insbesondere auch die Planung, Durchführung und
Auswertung von ressort- und länderübergreifenden
Krisenmanagementübungen. Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes bauen auf der
Ausbildung der Länder im Bereich des Katastrophenschutzes auf und ergänzen diese.
Die potenzielle Zielgruppe für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich
Bevölkerungsschutzes an der BABZ umfasst daher neben dem
Schlüsselpersonal auf Bundesebene grundsätzlich so auch das Schlüsselpersonal auf Landes-
und kommunaler Ebene, das im Vorfeld einer Krise und Katastrophe auf
Grundlage abgestimmter Aus- und Fortbildungspläne geschult werden sollte,
um in Krisen und Katastrophen kompetent und sicher handeln zu können.
Nach ersten Schätzungen könnte bis zur untersten kommunalen Ebene unter
Einbeziehung (politischer Verantwortungsträger, Führungskräfte und Experten
sämtlicher Verwaltungsebenen sowie von KRITIS-Unternehmen) ein
erheblicher Schulungsbedarf von ca. 225 000 Personen bestehen.
Der Bund hat jedoch keinen Einfluss auf die Bedarfsmeldung und Anmeldung
durch die Länder oder Kommunen, so dass gesicherte konkrete Personen- bzw.
Fortbildungszahlen nicht vorliegen. Ziel von Bund und Ländern ist es zunächst,
eine ebenenübergreifende Krisenmanagement-Ausbildung mit verbindlichen
Inhalten zu standardisieren.
In der folgenden Tabelle sind die derzeitigen Aus- und Fortbildungszahlen im
Bereich Führungsausbildung für das Jahr 2022 aufgeführt.
Veranstaltungsnr. Titel Anzahl Teilnehmende
16015 Einführung in die Stabsarbeit 8 104
16022 Vorbereitung einer operativ-taktischen Stabsübung vor Ort 15 70
16025 Führungs- und Stabslehre für untere Katastrophen-schutzbehörden 21 344
16040 Operativ-taktische Führung für höhere Führungs-kräfte 2 37
16041 Durchführung einer Stabsrahmenübung vor Ort 1 58
16200 Workshop für operativ-taktische Komponenten 5 108
17005 Risiko- und Krisenmanagement für kreisangehörige Städte und Gemeinden 21 275
17010 Risiko- und Krisenmanagement für untere Kata-strophenschutzbehörden 21 400
17045 Workshop -Entwicklung von Krisenmanagement-strukturen 57 419
17060 Risiko- und Krisenmanagement für KRITIS-Betreiber 5 28
17070 Risiko- und Krisenmanagement für obere und oberste Landes- und Bundesbehörden 29 509
19100 Ausbildung von Polizeistäben im Bevölkerungs-schutz 4 103
19300 Führungs- und Stabslehre in einer LoS 3 46
Anzahl TN gesamt 2.501
45. Wann ist mit der Eröffnung des zweiten Standortes der BABZ in
Stralsund zu rechnen, und wie viele Teilnehmer konnten bislang an dem
provisorischen Standort an einer Aus- oder Fortbildung teilnehmen?
Die Planungen für den Aufbau eines zweiten Standortes der BABZ sind derzeit
noch nicht abgeschlossen. Ein konkreter Eröffnungstermin kann daher noch
nicht benannt werden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die 2022 in Stralsund durchgeführten
Veranstaltungen aus dem Bereich Führungsausbildung und die zugehörigen
Teilnehmerzahlen.
Veranstaltungsnr. Titel Anzahl Teilnehmende
17005 Risiko- und Krisenmanagement für kreisangehörige
Städte und Gemeinden
1 18
17010 Risiko- und Krisenmanagement für untere
Katastrophenschutzbehörden
1 19
17045 Workshop – Entwicklung von
Krisenmanagementstrukturen
2 54
Anzahl TN gesamt 91
46. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Bildungsarbeit der BABZ
durch eine dezentrale Aus- und Fortbildung unter Einbeziehung der
Länder bzw. der Landesausbildungsstätten zu multiplizieren?
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des BBK nach § 4 Absatz 1 Satz 2
Nummer 2 Buchstabe a ZSKG dienen zugleich den Ländern für die
Vorbereitung ihrer Entscheidungsträger, Führungskräfte und sonstigen Fachkräfte auf
die Bewältigung von Katastrophen und Unglücksfällen und umfassen
insbesondere auch die Planung, Durchführung und Auswertung von ressort- und
länderübergreifenden Krisenmanagementübungen. Die Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen des Bundes bauen auf der Ausbildung der Länder im Bereich des
Katastrophenschutzes auf und ergänzen diese (§ 14 ZSKG).
Zur Standardisierung und Abstimmung der ebenenübergreifenden
Krisenmanagement-Ausbildung beabsichtigt der Bund eine entsprechende
länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anfang 2023 einzurichten.
Eine über das derzeitig bestehende System hinausgehende Einbeziehung der
Länder bzw. der Landesausbildungsstätten als Multiplikatoren der
Zivilschutzausbildung ist zurzeit nicht beabsichtigt.
47. Wie bewertet die Bundesregierung die personelle und materielle
Ausstattung der für den Zivilschutz und die Zivile Verteidigung primär
verantwortlichen Stellen und Organisationen (Besetzungsgrad der
Dienstposten) für
a) die Bundesanstalt des Technischen Hilfswerkes (THW)
Sowohl die personelle wie auch die materielle Ausstattung im THW konnte in
den letzten Jahren sukzessive verbessert und erheblich ausgeweitet werden. Mit
Aufstockung des hauptamtlichen Personals von ursprünglich rund 800 auf
rund 2 250 Stellen wurde die organisatorische Voraussetzung dafür geschaffen,
den bedarfsgerechten weiteren Ausbau des Zivilschutzes in den nächsten
Jahren umzusetzen. Ergänzend dazu wurde und wird mit der bedarfsgerechten
Ertüchtigung von Liegenschaften, Erneuerung von Material sowie der
intensivierten Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Einsatzkräften der Zivilschutz
gestärkt. Aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung 2020/2022 hat
das THW zusätzliche Mittel in Höhe von 408 Mio. Euro erhalten, aus denen die
materielle Ausstattung z. B. im Bereich Fuhrpark verbessert werden konnte.
Auch durch den Haushalt 2023 wird das THW mit Mitteln in Höhe von rund
428 Mio. Euro weiter gestärkt und insgesamt 41 neue Stellen ausgebracht.
b) das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK)
Das BBK ist die Zentralstelle des Bundes für den Zivilschutz und übernimmt
zugleich Aufgaben als Schnittstelle der Kommunikation und operativen
Zusammenarbeit mit den Ländern. Aus diesem Grund wurde die personelle
Ausstattung des BBK deutlich verbessert. So erhielt das BBK im Jahr 2022 112
zusätzliche Personalstellen und im Jahr 2023 werden weitere 146 Stellen
hinzukommen. Auch die materielle Ausstattung des BBK weist einen deutlichen
Zuwachs auf.
Während im Jahr 2019 (dem letzten regulären Haushaltsjahr ohne Sondermittel
aus dem Konjunkturprogramm) 144 Mio. Euro zur Verfügung standen, werden
dies im Jahr 2023 über 200 Mio. Euro sein.
c) die Behörden der Länder einschließlich ihrer Gemeinden und
Gemeindeverbände, die gemäß § 2 Absatz 1 ZSKG im Zivilschutzfall
im Auftrag des Bundes handeln?
Der Bevölkerungsschutz ist dezentral strukturiert mit wesentlichen
Komponenten auf Ebene der Länder und der Kommunen. Das integrierte
Hilfeleistungssystem ist zudem eng vernetzt mit einer Vielzahl weiterer Behörden und
Organisationen, deren Unterstützung sowohl im Vorfeld einer Krise als auch bei
deren erfolgreicher Bewältigung herangezogen wird. Um in der Praxis
zielführend zusammenwirken und ihre größtmögliche Leistungsfähigkeit entfalten zu
können, müssen auch die im Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen
befindlichen Ressourcen ausreichend vorhanden sein.
48. Welchen Mindestumfang benötigt der Personalkörper des Bundesamtes
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus Sicht der
Bundesregierung, damit das BBK seine Kernaufgaben im Zivilschutz und in der
Katastrophenhilfe sowie als zentrale Koordinierungsstelle für den
föderalen Bevölkerungsschutz zuverlässig und flächendeckend erfüllen kann?
Welche Personalaufwüchse sind beim BBK bis 2025 vorgesehen?
Um die Kernaufgaben im Zivilschutz und der Katastrophenhilfe zuverlässig
und flächendeckend erfüllen sowie als zentrale Koordinierungsstelle für den
föderalen Bevölkerungsschutz fungieren zu können, soll der Personalkörper des
BBK in den kommenden Jahren deutlich aufwachsen. Bereits 2022 erhielt das
Amt 112 zusätzliche Stellen, im Jahr 2023 werden es weitere 146 zusätzliche
Stellen sein. Die derzeit stattfindenden Detailplanungen zur perspektivischen
Organisationsstruktur des BBK werden voraussichtlich im Lauf des Jahres
2023 zum Abschluss gelangen.
49. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels die personelle Entwicklung und die langfristige
flächendeckende Einsatzfähigkeit des Technischen Hilfswerks (THW) in
den kommenden zehn Jahren?
Mittels moderner öffentlichkeitswirksamer Werbemaßnahmen, dem Angebot
zur Leistung eines Bundesfreiwilligendienstes im THW sowie der Aktualität an
Krisenlagen, die vielerlei Menschen zum ehrenamtlichen Engagement
bewegen, konnten in den letzten Jahren in erheblichem Umfang neue Einsatzkräfte
aus allen gesellschaftlichen Bereichen für das THW gewonnen werden. Die
Einsatzkräftezahl konnte so um mehrere tausend Ehrenamtliche erhöht werden.
Der allgemeine demographische Wandel stellt die auf ehrenamtlichem
Engagement fußende Einsatzfähigkeit des THW dennoch vor besondere
Herausforderungen. Neben dem demographischen Wandel mit einer geringeren Anzahl an
jungen Menschen erfordert der kulturelle Wandel in der Gesellschaft besondere
Beachtung, wenn das THW ehren- wie hauptamtlich in Zukunft im Wettbewerb
mit anderen Ehrenamtsorganisationen und Arbeitgebern bestehen soll. Diesen
besonderen Herausforderungen nimmt sich das THW mit verschiedenen
Eruierungsmaßnahmen (z. B. Ehrenamtsbefragungen), New Work-Konzepten oder
Öffentlichkeitskampagnen aktiv an.
50. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels die personelle Ausstattung und die Einsatzfähigkeiten
der zu großen Teilen ehrenamtsbasierten Hilfsorganisationen, die im
Rahmen der landrechtlichen Vorgaben zum Katastrophenschutz auch im
Zivilschutzfall mitwirken sollen für
a) das Deutsche Rote Kreuz (DRK),
b) den Malteser-Hilfsdienst (MHD),
c) die Johanniter-Unfallhilfe (JUH),
d) den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
e) die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)?
Sowohl die Helferbindung als auch die Helfergewinnung ist eine zentrale
Aufgabe. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland ist ohne das ehrenamtliche
Engagement von rund 1,7 Millionen freiwillig im Zivil- und Katastrophenschutz
Mitwirkenden nicht denkbar. Im Gesetz über den Zivilschutz und die
Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) ist in
§ 20 „Unterstützung des Ehrenamtes“ geregelt, dass der Bund das Ehrenamt als
Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes unterstützt. Deshalb fördert die
Bundesregierung das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz auf vielfältige Weise.
Die Ehrenamtskampagne „Egal was du kannst, du kannst helfen“ dient sowohl
der Gewinnung als auch die Bindung von Helfern. Im Rahmen der
Ehrenamtskampagne ist der Aufbau und Betrieb einer webbasierten Plattform, die die
regionalen Angebote und Ansprechpartner von Feuerwehren, Hilfsorganisationen
und THW transparent und leicht zugänglich darstellt und so für interessierte
Bürgerinnen und Bürger die Schwelle für die Aufnahme eines ehrenamtlichen
Engagements im Bevölkerungsschutz deutlich reduziert.
Der vom BMI vergebene Förderpreis „Helfende Hand“ unterstützt seit 2009
ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz. Der Förderpreis wird in den
Kategorien Innovative Konzepte, Nachwuchsgewinnung und Unterstützung des
Ehrenamtes vergeben.
Zur Ausschöpfung des Potentials an freiwillig und spontan hilfsbereiten
Menschen entwickelt das BBK in Zusammenarbeit mit der
Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH), in der alle anerkannten Hilfsorganisationen
vertreten sind, eine Applikation zur Registrierung, Alarmierung und Ausbildung
von ungebundenen und Spontanhelfern. Ziel all dieser Maßnahmen ist der
Erhalt eines starken und langfristig leistungsfähigen Bevölkerungsschutzes in
Bund und Ländern.
51. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang
getroffen, um für eine bundesweit einheitlich geregelte Helfergleichstellung
ehrenamtlicher Einsatzkräfte der Rettungsorganisationen DRK, MHD,
JUH, ASB und DLRG mit Einsatzkräften des THW und der Freiwilligen
Feuerwehren zu sorgen und damit unabhängig von länderspezifischen
Regelungen die Grundlagen für länderübergreifende Einsätze zu
verbessern?
In den Ländern gibt es unterschiedliche rechtliche Grundlagen für die
Helferfreistellung, Ausgleichsansprüche und die soziale Sicherung. Eine
bundeseinheitliche Regelung zur Freistellung sowie zu Ausgleichsansprüchen von
Helfern gibt es bislang ausschließlich für das THW (§§ 2 und 3 THWG).
Weitergehende Regelungen, die zu bundesweiter Gleichstellung führen, werden
grundsätzlich angestrebt. Das BMI wirbt in bestehenden Arbeitskreisen
(Arbeitskreis V Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen und zivile Verteidigung der
ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder, IMK) für
eine Etablierung und Harmonisierung von Regelungen und unterstützt das
Anliegen auch in den entsprechenden Gremien (IMK).
52. Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung das Netz der mehr als
900 bestehenden Regionalflughäfen und Flugplätze systematisch erfasst,
sie ggf. als Backup-Infrastruktur fördert und sie für Logistik im
Zivilschutz und Katastrophenfall einsetzt?
Eine explizite Erfassung von Flugplätzen (Verkehrsflughäfen und -
landeplätzen) zum Zwecke des Zivilschutzes erfolgt nicht, da die flugbetrieblich
notwendigen Informationen im Krisenfall über die bestehenden Luftfahrt-
Informationssysteme zur Verfügung stehen und hiermit die Anforderungen des
Verkehrsleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Flugplätze, insbesondere Verkehrsflughäfen, können aufgrund der zur
Verfügung stehenden Infrastrukturen, wie z. B. landseitige Verkehrsanbindungen,
Terminal- und Logistikgebäude, Luftfahrzeughallen und sonstige
Unterkunftsmöglichkeiten, im Krisenfall bevorzugte Standorte für Krisenreaktionsteams
darstellen. Eine besondere Förderung ziviler Infrastrukturen zu diesem Zwecke
erfolgt jedoch nicht.
Die im konkreten Zivilschutz- und Katastrophenfall verfügbare Infrastruktur
wird durch die infrage kommenden Flugbetriebe auf Basis individueller
Entscheidungen im Einzelfall angefordert und genutzt. Gemäß Verkehrsleistungs-
und Verkehrssicherstellungsgesetz können Flugplatzbetreiber zur Erbringung
von Verkehrsleistungen in einem solchen Fall verpflichtet werden.
53. Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung das Netz der
Nichtbundeseigenen Eisenbahnen systematisch erfasst, sie ggf. als Backup-
Infrastruktur fördert und sie für Logistik im Zivilschutz- und
Katastrophenfall einsetzt?
Es werden derzeit nach dem Verkehrsleistungs- und
Verkehrssicherstellungsgesetz Strukturen aufgebaut, um Informationen über die nicht-staatlichen
Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen systematisch zu erfassen.
54. Beabsichtigt die Bundesregierung, die in früheren Zeiten praktizierte
Erfassung ziviler Logistikkapazitäten an Lkws und Bussen in privaten
Unternehmen durchzuführen, und wenn ja, wie soll dies geschehen, wenn
nein, warum nicht?
Die Erfassung ziviler Logistikkapazitäten an LKWs und Bussen in privaten
Unternehmen erfolgt über die sogenannte „Sonderfassung Nutzfahrzeuge“
(SEN-Bestand) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]