[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4659 –
Geschäftsgebaren der Bundesregierung bei der Auftragsvergabe und Umsetzung
der Impfkampagne „Ich schütze mich“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in seiner Pressekonferenz
am 14. Oktober 2022 mitgeteilt, dass die Agentur brinkertlück creatives, die
aktuell auch von der SPD beauftragt wird (
https://www.horizont.net/agenture
n/nachrichten/parteienwerbung-spd-verlaengert-die-zusammenarbeit-mit-brink
ert-lueck-199260), für 700 000 Euro die aktuelle Impfkampagne „Ich schütze
mich“ kreiert hat.
Gemäß der Antwort auf die Schriftliche Frage 136 des Abgeordneten Tino
Sorge auf Bundestagsdrucksache 20/4434 wurde die Agentur brinkertlück
creatives „zusätzlich (…) auf Basis des genannten Rahmenvertrages als
Subunternehmer hinzugezogen“ (
https://dserver.bundestag.de/btd/20/044/200443
4.pdf).
In der „Bild“-Zeitung vom 31. Oktober 2022 heißt es: „Für alle Corona-
Themen wurde ein Rahmenvertrag mit der Agentur „Scholz & Friends“
abgeschlossen. Die kam aber gar nicht zum Zug, die Agentur sei weder an der
Beauftragung noch an der Umsetzung der Corona-Kampagne beteiligt gewesen“
(
https://www.bild.de/politik/inland/politik/lukrativer-auftrag-fuer-spd-werbea
gentur-lauterbach-unter-kluengel-verdacht-81780976.bild.html).
Bei der Vorstellung der Impfkampagne in der Bundespressekonferenz hat der
Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach weiter ausgeführt, „der
weitere Teil der Impfkampagne bestehe aus 84 Menschen, die stellvertretend
für die 84 Millionen Menschen in Deutschland täglich ihre Motivation
vorstellen sollen, sich selbst zu schützen“ (
https://www.bundesgesundheitsministeriu
m.de/presse/pressemitteilungen/neue-kampagne-gibt-84-gruende-fuer-corona-
schutz.html).
Diese Menschen seien – so Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach –
keine bezahlten Schauspieler. „Jeder Mensch ist echt, keine Schauspieler,
keine Modelle, niemand hat Geld bekommen“ (
https://www.berliner-zeitun
g.de/gesundheit-oekologie/wie-ein-berliner-rentner-die-impfkampagne-ad-abs
urdum-fuehrt-li.286874).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5040
20. Wahlperiode 21.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 20. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach den jüngsten Berichterstattungen hat aber zumindest ein Teil der 84
beteiligten Personen eine finanzielle Entschädigung als Gage oder als
Aufwandsentschädigung erhalten (
https://exxpress.at/von-wegen-keine-schauspiel
er-ministerium-macht-impf-werbung-mit-strip-opa/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Kampagne „Ich schütze mich“, die Bundesgesundheitsminister Prof.
Dr. Karl Lauterbach am 14. Oktober 2022 in der Bundespressekonferenz
vorgestellt hat, stellen 84 Personen, die repräsentativ für die Bevölkerung von
84 Millionen Menschen in Deutschland stehen, bis zum 6. Januar 2023 dar,
warum sie sich mit der Corona-Impfung schützen.
Die als „Mut- und Mitmach-Impfkampagne“ konzipierte Kampagne ist eine
von zwei Kommunikationslinien, die im Rahmen der Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung im
zweiten Halbjahr 2022 realisiert werden. Wie bereits in den Jahren zuvor soll
sie die Menschen in Deutschland dafür sensibilisieren, sich im Hinblick auf das
erhöhte Infektionsrisiko in der kalten Jahreszeit wirksam zu schützen.
Die 84 in der Kampagne mitwirkenden Personen sollen die Gesamtbevölkerung
in Deutschland möglichst wirklichkeitsgetreu abbilden. Grundlage dafür ist die
statistische Verteilung u. a. hinsichtlich der Geschlechter und Altersgruppen,
der Herkunft, dem Bestehen von persönlichen Handikaps und dem
Bildungsniveau. Die Personen, die sich dazu entschieden haben, in der Kampagne
mitzuwirken, sind nicht angetreten, um eine Rolle darzustellen. Sie geben vielmehr
ihre authentischen Gründe für die eigene, persönliche Impfentscheidung
wieder. Dabei wirken sie gleichsam als Vorbilder und Mutmacher und auch
beispielhaft für die vielen einzelnen Schicksale, die die Corona-Pandemie im
Verlauf der letzten drei Jahre beeinflusst hat. Da die Mitwirkenden aus rein
persönlichem Engagement handeln, besteht auch keine rechtliche Grundlage für die
Zahlung von Gagen oder Vergütungen. Ihnen werden lediglich die aufgrund der
Mitwirkung entstanden Aufwände erstattet.
Die Kampagne „Ich schütze mich“ wurde durch die Hamburger Werbeagentur
BrinkertLück Creatives konzipiert und wird auch von ihr gemeinsam mit den
anderen Rahmenvertragsagenturen des Bundes realisiert. Diese Einbeziehung
der Agentur BrinkertLück Creatives hat ungeachtet der rechtskonformen
formalen Ausgestaltung zu teilweise verzerrenden Verlautbarungen in der
Öffentlichkeit geführt. Die Bundesregierung hat die Hintergründe in ihren Antworten
auf mehrere parlamentarische Anfragen sowie in zahlreichen Stellungnahmen
auf Presseanfragen umfassend dargelegt.
1. Welche Aufträge – inklusive des in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten – hat die Agentur brinkertlück creatives für die Jahre 2022,
2023 und 2024 vom BMG erhalten, und welche Vergütung wurde und
wird ihr jeweils dafür aus welchem Haushaltstitel gezahlt?
2. Wurde für die in Frage 1 genannten Aufträge eine Ausschreibung
vorgenommen?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wie viele Gebote gab es, und aus welchem Grund wurde
brinkertlück creatives ausgewählt?
3. Wenn die Agentur Scholz & Friends nach eigener Aussage nicht die
Agentur brinkertlück creatives beauftragt hat (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), wer hat diese dann beauftragt?
4. Wurde die Beauftragung von brinkertlück creatives als Subunternehmer
des Rahmenvertrages mit Scholz & Friends durch das BMG
vorgenommen?
Falls nein, wer ist Vertragspartner des Subunternehmervertrages für
brinkertlück creatives?
5. Wusste die Rahmenvertragsagentur Scholz & Friends von der
Beauftragung von brinkertlück creatives als Subunternehmer, wurde sie durch das
Bundesministerium für Gesundheit eingebunden oder beteiligt?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der stetigen Veränderungen der Corona-Lage sind die Anforderungen
an die COVID-19-Kommunikation heute wesentlich komplexer. Zwar ist die
Informationsarbeit zur Corona-Schutzimpfung nach wie vor ein zentrales
Element, aber gleichzeitig ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass auch die
anderen Schutzmaßnahmen weiterhin erforderlich sind. Im dritten und vierten
Quartal 2022 werden daher mit dem „Faktenbooster“ und der Kampagne
„Ich schütze mich“ zwei Kommunikationslinien realisiert.
Die vertragliche Basis für die in diesem Zusammenhang zu erbringenden
externen Unterstützungsleistungen ist – wie bei den vorangegangenen
Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zum Coronavirus und zur Corona-
Schutzimpfung – der mit der Agentur Scholz & Friends. Grundlage ist nach
vorangegangener europaweiter Ausschreibung der geschlossene Rahmenvertrag
„Konzeption und Durchführung von Kommunikationsdienstleistungen
(FullService)“ vom 31. März 2020 (Rahmenvertrag). Dieser Vertrag legt die
Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung fest. Er sieht vor, dass die
konkret zu erbringenden Leistungen von der Auftraggeberin Maßnahme
bezogen abgerufen werden (Leistungsabruf).
Zur Erfüllung der abgerufenen Leistungen können auch Dritte
(Unterauftragnehmer) in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme von
Unterauftragnehmern ist mit der Auftraggeberin abzustimmen. Dabei können einzelne
Aufgabenstellungen im Einvernehmen mit der Auftragnehmerin auch
unmittelbar von der Auftraggeberin mit einem Unterauftragnehmer abgestimmt werden
(Konzeption und/oder Realisierung der abgerufenen Leistung).
Die Leistungen zur Gewährleistung der Kommunikationsinfrastruktur, im
Zusammenhang mit dem Betrieb der Website sowie zur Konzeption und
Realisierung des „Faktenboosters“ erbringt die Agentur Scholz & Friends auf der
Grundlage entsprechender Leistungsabrufe. Zur Erbringung der Leistungen für
die Kommunikationslinie „Ich schütze mich“ wurde die Agentur BrinkertLück
Creatives zusätzlich für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31.
Dezember 2022 als Unterauftragnehmer hinzugezogen. Ein erstes
Abstimmungsgespräch zur Realisierung der Kommunikationslinie „Ich schütze mich“ zwischen
der Auftraggeberin und den beteiligten Agenturen fand bereits am 25. Juli 2022
statt.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat der Agentur BrinkertLück
Creatives bisher keine Aufträge für die Jahre 2022, 2023 und 2024 erteilt.
6. Wer hat entschieden, die Kampagne an die Agentur brinkertlück
creatives zu vergeben?
7. Mit welcher Begründung wurde entschieden, die Kampagne an die
Agentur brinkertlück creatives zu vergeben?
8. War Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach persönlich an dieser
Entscheidung beteiligt?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bezüglich der vertraglichen Grundlage, auf der die Agentur BrinkertLück
Creatives bei der Realisierung der Kommunikationslinie „Ich schütze mich“
tätig wurde, wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
Die öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Rahmen der Corona-
Kommunikation werden regelmäßig nur dann realisiert, wenn ihnen die Leitung des
Hauses zugestimmt hat.
9. Wurde die Auftragssumme von 700 000 Euro (
https://www.kom.de/publi
c-relations/327-millionen-euro-fuer-lauterbachs-angstkampagne/) für den
Subunternehmer aus der Vergütung für den Rahmenvertrag für Scholz &
Friends gezahlt?
10. Falls die Summe, wie es für einen Subunternehmervertrag üblich sein
dürfte, aus der Rahmenvertragsvergütung von Scholz & Friends zu
zahlen ist, wie verhält sich Scholz & Friends zu dieser zu ihren Lasten
vorgenommenen Subunternehmerbeauftragung, wenn sie gleichzeitig nach
eigenem Bekunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) an der
Beauftragung nicht beteiligt war?
11. Falls die Summe von 700 000 Euro zusätzlich zur Rahmenvereinbarung
bereitgestellt worden ist, inwieweit handelt es sich dann um ein
„Subunternehmen“ des Rahmenvertrages, bzw. handelt es sich dann
vergaberechtlich nicht vielmehr um einen neuen Einzelauftrag?
12. In welche Positionen wie etwa Gagen, Kreativleistungen oder technische
Umsetzung schlüsselt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Auftragssumme 700 000 Euro, die an brinkertlück creatives geleistet wurde,
auf?
Die Fragen 9 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bezüglich der vertraglichen Grundlage, auf der die Agentur BrinkertLück
Creatives bei der Realisierung der Kommunikationslinie „Ich schütze mich“
tätig wurde, wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
Auch bezüglich der Vergütung der erbrachten Leistungen enthält der
Rahmenvertrag lediglich die erforderlichen Rahmenbedingungen; insbesondere Tages-
und Stundensätze. Grundlage für die Vergütung sind die Maßnahme bezogenen
Leistungsabrufe und die mit ihnen jeweils freigegebenen Kostenvoranschläge.
Für die Kommunikationslinie „Ich schütze mich“ beträgt der
Gesamtkostenansatz des freigegebenen Leistungsabrufs 594.000 Euro. Davon entfallen auf
die Bereiche Strategie und Koordination rund 71.000 Euro und auf die
Bereiche Entwicklung und Realisierung 523.000 Euro.
Der Gesamtumfang der aus dem Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen richtet
sich nach dem vergaberechtlich maßgeblichen Auftragswert. Nach einer
Anpassung gemäß § 132 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) betrug der Auftragswert 33 Mio. Euro. Bis zum
Auslaufen des Rahmenvertrags am 31. Oktober 2022 war dieser Auftragswert noch
nicht ausgeschöpft.
13. In welchen Medien und bei welchen Verlagen ist die Impfkampagne
„Ich schütze mich“ platziert worden?
Stellvertretend für die Gesamtbevölkerung werden 84 Personen in der Zeit vom
14. Oktober 2022 bis einschließlich zum 5. Januar 2023 ihre authentischen
Gründe für die eigene, persönliche Impfentscheidung darstellen. Beginnend mit
dem 14. Oktober 2022 wird an jedem Tag eine andere Person in einem TV-Spot
(Privat-TV sowie im Regio- und Lokalfernsehen), mit einem Hörfunk-Spot
(Privat-Radio und Webradio) und über die Social Media Accounts vorgestellt.
Parallel erfolgen Schaltungen in überregionalen und regionalen Tageszeitungen
sowie Anzeigenblättern; ebenso auf digitalen Flächen im öffentlichen Raum
(Out-of-Home). Alle bisher veröffentlichten Spots sind auf der Internetseite zu-
sammengegencorona.de eingestellt.
Mediaplanung und Buchung der Anzeigen erfolgen über die Mediaagenturen
des Bundes (seit 1. Januar 2022 Mediaplus GmbH). Planung und Buchung
erfolgen aufgrund von vorgegebenen Eckwerten, die u. a. Angaben zu speziellen
Ziel- oder Altersgruppen enthalten (sog. Briefings). Die Agenturen sind –
soweit das Briefing keine speziellen Vorgaben für eine regionale Ausrichtung
enthält – gehalten, eine flächendeckende bundesweite Abdeckung zu erreichen.
Darüber hinaus müssen sie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit Rechnung tragen. Insbesondere sind Doppelbelegungen zu vermeiden.
Ebenso ist bei mehreren in Frage kommenden Anbietern der jeweils preislich
günstigste Anbieter auszuwählen. Welche Vermarkter (Verlage, Sender etc.)
konkret gebucht werden, entscheidet die Mediaagentur auf der Grundlage des
vorgegebenen Briefings.
14. Für welche weiteren Bundesministerien oder Bundesbehörden ist die
Agentur brinkertlück creatives für die Jahre 2022, 2023 und 2024
beauftragt worden, und welche Leistungen erbringt sie jeweils?
15. Welche Vergütung wurde und wird ihr jeweils dafür aus welchem
Haushaltstitel gezahlt?
16. Wurden diese Aufträge jeweils ausgeschrieben?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wie viele Gebote gab es, und aus welchem Grund wurde
brinkertlück creatives ausgewählt?
Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes sind die Ressorts für die Ausführung
des Bundeshaushalts zuständig, so dass hier keine ressortübergreifenden
Erkenntnisse zu den gestellten Fragen vorliegen und diese erst im Wege einer
Ressortabfrage (inklusive der jeweiligen nachgeordneten Bereiche) erhoben
werden mussten.
Die erbetene Aufschlüsselung der vergebenen Aufträge nach Ressorts wurde
für die Jahre 2022 bis 2024 erstellt.
Danach ist die Agentur BrinkertLück Creatives für das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für die Jahre
2023 und 2024 für die Umsetzung und Begleitung des Projektes „Circular
EURO 2024“ beauftragt. Der Auftrag mit Ausschreibung hat ein
Vertragsvolumen in Höhe von 950.000 Euro und wird aus dem Haushaltstitel 1601/53205
gezahlt. Es wurde ein Angebot auf die Auftragsausschreibung eingereicht. Die
Auswahl erfolgte aufgrund der vorgegebenen Eignungs- und
Zuschlagskriterien.
17. Hat die Autorin Margarete Stokowski, die auf der Pressekonferenz vom
14. Oktober 2022 als ein Gesicht der Impfkampagne präsentiert wurde,
vom BMG oder durch die beauftragte Agentur dafür oder für andere
Dienstleistungen im Jahr 2022 eine Vergütung erhalten, und falls ja, in
welcher Höhe?
Die Autorin Margarete Stokowski hat vom Bundesministerium für Gesundheit
oder durch die beauftragte Agentur dafür oder für andere Dienstleistungen im
Jahr 2022 keine Vergütung erhalten.
18. Wie viele der 84 Personen, die Teil der Impfkampagne sind (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), haben Gagen oder Aufwandsentschädigungen
erhalten, und wie hoch waren diese Gagen bzw. Entschädigungen?
19. Wie viele der 84 Personen wurden über Schauspieleragenturen
vermittelt?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die in der Kampagne mitwirkenden Personen befürworten eine COVID-19-
Impfung und haben sich aus diesem Grund für eine Teilnahme an der
Kampagne entschieden. Sie handeln dabei aus rein persönlichem Engagement. Die
Gründe, die sie für ihre Entscheidung zu einer Impfung angeben, sind
authentisch, individuell und sehr unterschiedlich. Keine der mitwirkenden Personen
wurde über Schauspieler-Agenturen vermittelt. Die Menschen wurden direkt
über das Agentur-Netzwerk und per Eigenakquise angefragt. So wurden
beispielsweise Ärztinnen und Ärzte gefragt, ob sie Patientinnen oder Patienten mit
einer besonderen COVID-Geschichte betreuen und bereit wären diese Personen
für die Kampagne anzufragen.
Über die persönlichen Netzwerke der Mitwirkenden konnten zudem im Verlauf
der Kampagne immer wieder neue interessierte Personen gefunden werden, die
gerne bereit waren, über ihre persönliche Geschichte zu berichten und die
Wichtigkeit eines aktuellen Impfschutzes aufzuzeigen. Es versteht sich von
selbst, dass alle Mitwirkenden freiwillig und aus eigener Überzeugung die
Kampagne durch ihren persönlichen Beitrag bereichert haben
Die Protagonistinnen und Protagonisten sind mit und wegen ihrer Mitwirkung
keine vertragliche Bindung eingegangen. Bis zum 30. November 2022 haben
sich 55 Personen zur Verfügung gestellt. Diesen Personen wurden die aufgrund
ihrer Mitwirkung entstanden Aufwände bis zur Höhe von 100 Euro erstattet.
Der Gesamtbetrag der bis zum genannten Zeitpunkt gezahlten
Aufwandsentschädigungen betrug rund 5.300 Euro.
Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]