[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/4673 –
Saisonale Influenza-Impfstoffversorgung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Dass die Grippe (Influenza) mehr ist als eine Erkältung, zeigt ein Blick zurück
auf die Grippewelle 2017/2018 mit geschätzt mehr als 25 000 Grippetoten
(
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106375/Grippewelle-war-toedlichste-
in-30-Jahren). Die Erfahrungen mit den jährlich wiederkehrenden
Grippeepidemien und jetzt auch mit der COVID-19-Pandemie belegen, wie notwendig
eine vorausschauende Produktionsplanung für die Herstellung angepasster
Impfstoffe ist, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, weil die
Entwicklung und Produktion von Impfstoffen ein komplexer Prozess ist. Bei
Grippeimpfstoffen geht man von einer mindestens sechsmonatigen
Produktionszeit aus, basierend auf entsprechenden Bestellungen der Ärzteschaft,
denn Impfstoffe lassen sich nicht „einfach über Nacht“ nachproduzieren
(
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/11/19/warum-l
aesst-sich-grippeimpfstoff-nicht-einfach-nachproduzieren/chapter:all).
Die Beobachtung des Grippegeschehens auf der Südhalbkugel ist
entscheidend für die Vorbereitungen auf die Grippewelle auf der Nordhalbkugel. Zum
Start der Grippesaison auf der Südhalbkugel (dieses Jahr im Mai) gab es einen
sehr frühen und sehr starken Anstieg von Grippefällen, der eine schwere
Grippewelle 2022/2023 auf der Nordhalbkugel und damit auch in Deutschland
erwarten lässt (
https://www.darkdaily.com/2022/10/03/australias-severe-flu-seas
on-could-be-a-harbinger-of-increased-influenza-cases-in-us-and-canada-strain
ing-already-burdened-clinical-laboratories/). Australien bot daher kurzfristig
in mehreren Bundesstaaten eine kostenlose, jedoch zeitlich limitierte
Grippeimpfung für all jene an, die keinen Zugang zum nationalen
Immunisierungsprogramm (NIP) mit kostenlosen Impfungen hatten, wodurch die Ausbreitung
und der Anstieg der Fallzahlen erfolgreich eingedämmt werden konnte
(
https://www.premier.tas.gov.au/site_resources_2015/additional_releases/fre
e_flu_vaccines_to_be_available_at_pharmacies_and_gp_clinics). Einige
europäische Länder haben darauf bereits reagiert: Österreich setzt zum Beispiel ab
Herbst 2023 auf eine Impfung für alle zur Erhöhung der Impfquote. Für die
gerade angelaufene Impfsaison konnte dies aufgrund der langen
Produktionsvorläufe nicht umgesetzt werden (
https://www.sozialministerium.at/Services/
Neuigkeiten-und-Termine/Archiv-2022/Juli-2022/oeffentliches_impfprogram
m.html); in Großbritannien werden kostenlose Grippeschutzimpfungen für
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5026
20. Wahlperiode 19.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 16. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
alle Menschen über 50 statt erst ab 65 Jahre angeboten (
https://www.bbc.com/
news/health-53847025).
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewertet die Kommunikation für
eine kombinierte Impfung von COVID-19-Booster und Influenza-Impfung für
diesen Herbst und Winter als besonders relevant (
https://www.ecdc.europa.eu/
en/news-events/working-together-towards-covid-19-and-seasonal-
influenzavaccinations-winter), auch die Ständige Impfkommission (STIKO) hält eine
parallele Impfung gegen beide Infektionen (Co-Administration) für
unproblematisch (
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgab
en/39_21.pdf?__blob=publicationFile).
In vielen Ländern, wie zum Beispiel in Großbritannien (
https://vk.ovg.ox.ac.
uk/vk/inactivated-flu-vaccine), Frankreich (
https://vaccination-info-service.fr/
Les-maladies-et-leurs-vaccins/Grippe), Australien (
https://www.health.gov.au/
health-topics/immunisation/vaccines/influenza-flu-vaccine) oder den USA
(
https://www.cdc.gov/flu/prevent/qa_fluzone.htm) gibt es Empfehlungen für
verschiedene Influenza-Impfstoffe für ältere Menschen, womit nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ein robustes und nachhaltiges
Grippeschutzprogramm gesichert ist. Deutschland verlässt sich hingegen in
einem Sonderweg auf nur einen Impfstoff, für den eine STIKO-Empfehlung
vorliegt (
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgab
en/01_21.pdf?__blob=publicationFile), welche vom Gemeinsamen
Bundesausschuss so in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen wurde und damit
zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden
kann (
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4671/2021-01-21_SI-RL_Influ
enza-HD_BAnz.pdf).
Impfstoffhersteller sind nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller
angewiesen auf möglichst transparente und zeitnahe Informationen über die
Zeit- und Arbeitspläne der STIKO sowie ihre Entscheidungsprozesse,
insbesondere auch, was die Produktionsmenge oder das Verfahren der Kommission
bei der Bewertungspriorisierung von Impfstoffen betrifft. Das erschwert aus
Sicht der Hersteller oftmals eine verlässliche Planung mit klaren
Rahmenbedingungen, auch für die bestellenden Ärztinnen und Ärzte sowie
Apothekerinnen und Apotheker, was im Ergebnis vor allem die Versorgungssicherheit und
Lieferbarkeit bei Impfstoffen gefährdet (
https://www.aerzteblatt.de/archiv/197
440/Grippeschutzimpfung-Entscheidung-fuer-naechste-Saison). Das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im letzten Jahr die Gefährdung der
Versorgungs- und Lieferbarkeit durch die fehlende STIKO-Empfehlung für
einen weiteren Influenza-Impfstoff erkannt und als Ersatz dafür am 10. März
2021 eine Rechtsverordnung erlassen, die eine Verschreibung von weiteren
Impfstoffen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht. Die
Rechtsverordnung gilt jeweils für ein Jahr, ist bisher einmal verlängert worden
und läuft nach jetzigem Stand am 31. März 2023 aus (
https://www.kbv.de/htm
l/1150_57165.php).
Ein weiteres Problem, die Versorgungssicherheit und Lieferbarkeit bei
Impfstoffen betreffend, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller das
relativ statische Ablaufschema für die Impfstoffproduktion, die in einem auf
wenige Monate beschränkten Zeitfenster stattfindet: Im Februar eines Jahres legt
die WHO die Influenza-Virusstämme für die kommende Impfsaison fest.
Danach erst kann die Produktion umfassend anlaufen, sodass die Impfstoffe im
September geliefert werden, rechtzeitig zum Start der Impfsaison im Oktober.
Die Produktion ist grundsätzlich störanfällig, weil in einer Vielzahl von
Einzelschritten ein biologisches Produkt entsteht (
https://www.deutsche-apotheke
r-zeitung.de/news/artikel/2018/11/19/warum-laesst-sich-grippeimpfstoff-nich
t-einfach-nachproduzieren/chapter:all). Für den Fall eines Lieferengpasses
gewährleistet aktuell die bis Ende März 2022 bestehende Rechtsverordnung
des Bundesgesundheitsministeriums den Anspruch auf den Einsatz anderer
Grippeimpfstoffe. Diese sieht vor, dass in einem solchen Fall alle weiteren
Influenza-Impfstoffe, die für Ältere zugelassen sind, zu Lasten der GKV
verimpft werden dürfen. In der Realität ist das nach Ansicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller jedoch nicht umsetzbar, weil im Falle eines mindestens 14-
tägigen (offiziell festgestellten) Lieferengpasses, der in der Regel erst in der
laufenden Impfsaison sichtbar wird, aufgrund des oben benannten komplexen
Produktionsprozesses keine alternativen Impfstoffe kurzfristig nachproduziert
werden können. Das birgt nach Meinung der Fragestellerinnen und
Fragesteller das Risiko, dass sich die sowieso schon geringe Impfquote noch weiter
reduziert.
Das Ausweichen auf einen standarddosierten Grippeimpfstoff für die
besonders gefährdete Zielgruppe der ab 60-Jährigen kann deshalb entsprechend den
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI;
https://www.rki.de/SharedDoc
s/FAQ/Impfen/Influenza/Hochdosis-Impfstoffe/FAQ-Liste.html) aus
fachlicher Sicht (
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/02/
26/ist-ein-ausweichen-auf-andere-grippeimpfstoffe-wirklich-unmoeglich) nur
eine Notlösung sein; dem Risiko eines Lieferengpasses hätte nach Auffassung
der Fragestellerinnen und Fragesteller hier durch die Bereitstellung weiterer
zugelassener hochwirksamer Impfstoffe für Ältere (
https://www.pei.de/DE/ne
wsroom/hp-meldungen/2022/220824-influenzasaison-2022-2023-freigabe-erst
e-grippeimpfstoff-chargen.html) – zusätzlich zu dem einzigen derzeit
angebotenen altersindizierten Impfstoff „Efluelda“ – besser vorgebeugt werden
können (
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/adjuvantierter-grippeimpfstoff-
nicht-schlechter-als-hoch-dosierter-133453/.
Die Veröffentlichung der Grippeimpfquoten erfolgt zudem nach Auffassung
der Fragestellerinnen und Fragesteller mit zu großem Zeitverzug zur
eigentlichen Grippesaison, um eine adäquate Impfsurveillance abzubilden und eine
risikogruppen- und altersgruppenspezifische Kampagne zu gewährleisten:
Die entsprechenden Daten werden in der RKI-Impfsurveillance auf der Basis
von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVs) und
ergänzenden Online-Befragungen ermittelt. Die aktuellen Zahlen des RKI
(Stand: 16. September 2022,
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Infl
uenza/FAQ14.html) beziehen sich auf die Grippesaison 2020/2021.
1. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, Deutschland
auf die bevorstehende Grippeepidemie vorzubereiten?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) führt seit Oktober
2022 in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut (RKI) die jährliche
reichweitenstarke Informationskampagne zur Grippeschutzimpfung durch. Die
Kampagne adressiert die Bevölkerungsgruppen, für die es eine
Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (Personen ab 60 Jahren,
chronisch Kranke, Schwangere sowie medizinisches Personal).
Im Jahr 2022 wurde eine zielgruppenspezifische neue Motivlinie mit vier
neuen Motiven entwickelt. Die Kampagne umfasst Großflächenplakate, digitale
Citylight-Plakate in Innenstädten, Social-Media-Informationen, Printanzeigen
in Anzeigenblättern (für die Zielgruppe Personen ab 60 Jahren) sowie
Broschüren für Schwangere und Wartezimmerplakate in gynäkologischen Praxen. Alle
bereitgestellten Printmedien stehen kostenfrei im BZgA-Shop unter
https://sho
p.bzga.de/alle-kategorien/impfungen-und-persoenlicher-infektionsschutz/grippe
impfung zur Verfügung. Außerdem werden sie als PDF zum Download
angeboten.
Auf seinen Social-Media-Kanälen und der Internetseite
https://www.bundesges
undheitsministerium.de/ kommuniziert das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) aktiv und zielgruppenspezifisch zur Prävention von Influenza, um einer
Überlastung von Krankenhäusern und des Gesundheitssystems im Allgemeinen
entgegenzuwirken. Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten wird
verstärkt auf Schutzmaßnahmen und Impfmöglichkeiten gegen Influenza
hingewiesen.
2. Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend
Grippeimpfstoffe zur Verfügung, um alle Impfwilligen mit Grippeschutzimpfungen zu
versorgen?
In der laufenden Saison werden nach Kenntnis der Bundesregierung genügend
Grippeimpfstoffe für impfwillige Personen, die zu dem von der Ständigen
Impfkommission (STIKO) empfohlenen Personenkreis gehören, zur Verfügung
stehen.
3. Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass sich auch
Erwachsene gegen Influenza impfen lassen, die nicht zu besonderen
Risikogruppen gehören und für die keine explizite Impfempfehlung der
STIKO vorliegt?
Die STIKO entwickelt Impfempfehlungen für Deutschland und berücksichtigt
dabei nicht nur deren Nutzen für das geimpfte Individuum, sondern auch für
die gesamte Bevölkerung. Die STIKO orientiert sich dabei an den Kriterien der
evidenzbasierten Medizin. Während für die Zulassung einer Impfung deren
Wirksamkeit (zumeist im Vergleich zu Placebo), deren Unbedenklichkeit und
pharmazeutische Qualität relevant sind, analysiert die STIKO darauf aufbauend
neben dem individuellen Nutzen-Risiko-Verhältnis auch die Epidemiologie auf
Bevölkerungsebene und die Effekte einer flächendeckenden Impfstrategie für
Deutschland.
Durch die STIKO wird darauf hingewiesen, dass eine ausstehende
Impfempfehlung die impfende Ärztin oder den impfenden Arzt nicht von einer
begründeten Impfung abhalten soll. Es liegt in der ärztlichen Verantwortung,
Patientinnen und Patienten auf diese weiteren Schutzmöglichkeiten hinzuweisen und
auf Basis der fachlichen Kompetenz und nach individueller Nutzen-Risiko-
Abwägung gemeinsam mit der Patientin bzw. dem Patienten zu entscheiden,
welche geeignete Impfung im Einzelfall zu wählen ist.
4. Wie häufig tritt bei Menschen unter 60 Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung ein schwerer und wie häufig ein tödlicher
Krankheitsverlauf bei Influenza und wie häufig bei COVID-19 auf?
Grundsätzlich schwankt die Letalität (Anteil erkrankter Personen, die
versterben) bei saisonaler Influenza je nach Saison bzw. Welle erheblich (siehe z. B.
Saisonbericht der Influenza, 2018/19 (
https://influenza.rki.de/Saisonberichte/20
18.pdf)). Es wird geschätzt, dass die Influenza-assoziierten Todesfälle der
saisonalen Influenza aus den Jahren 1999 bis 2015 in Europa mit etwa 6 Prozent
die „jüngere“ Bevölkerung betreffen (< 65 Jahre).
Bis Juli 2022 gab es ca. 145 000 übermittelte COVID-19-Todesfälle (https://
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/COV
ID-19_Todesfaelle.html). Über die auf der RKI-Internetseite zur Verfügung
gestellten Daten zur Anzahl an das RKI übermittelter, verstorbener COVID-19-
Fälle beträgt der Anteil an Verstorbenen unter 60 Jahren davon in etwa 5
Prozent (Kalenderwoche (KW) 10/2020 bis KW45/2022).
Die Häufigkeit der schweren und tödlich verlaufenden Fälle zwischen
saisonaler Influenza und COVID-19 können nicht anhand der Meldungen gemäß
Infektionsschutzgesetz verglichen werden. Sowohl die Krankheitsform
(sekundäre bakterielle Pneumonie versus primärer viraler Pneumonie als häufigste
Komplikation schwerer Verläufe), Meldepflicht (Arzt- und Labormeldepflicht
bei COVID-19 versus Labormeldepflicht bei saisonaler Influenz) wie auch die
Teststrategie und Testkapazitäten sind bei Corona bzw. Influenza zu
unterschiedlich.
5. Inwieweit ist es seitens des Bundesministeriums für Gesundheit geplant,
die derzeit laufende bundesweite Corona-Kampagne „Ich schütze mich“
mit einer Werbung für die gleichzeitig angebotene Grippeschutzimpfung
zu verknüpfen?
Falls das nicht geplant ist, warum wurde darauf verzichtet?
Im Rahmen der Kampagne „Ich schütze mich“ kommen 84 Personen zu Wort,
die repräsentativ für die Bevölkerung von 84 Millionen Menschen in
Deutschland stehen. Sie benennen die Gründe, weshalb sie sich vor einer COVID-19-
Infektion schützen. Die als „Mut- und Mitmach-Impfkampagne“ konzipierte
Kampagne ist eine von zwei Kommunikationslinien, die im Rahmen der
Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zum Coronavirus und zur Corona-
Schutzimpfung im zweiten Halbjahr 2022 realisiert werden. Wie bereits in den
Jahren zuvor soll sie die Menschen in Deutschland dafür sensibilisieren, sich
im Hinblick auf das erhöhte Infektionsrisiko in kalten Jahreszeit wirksam zu
schützen. Um sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird, müssen die
kommunizierten Botschaften klar und eindeutig verständlich sein. Wirkungsvoll
sind Kampagnen mit eindeutiger Botschaft. Eine Vermischung verschiedener
Kampagnenziele sollte generell vermieden werden. Daher wurde davon
abgesehen, neben der zentralen Botschaft – dem Schutz vor einer COVID-19-
Infektion und möglicher Folgen – auf die Grippeschutzimpfung einzugehen.
Vielmehr findet – um auch mit klaren Botschaften für die Grippeschutzimpfung
zu sensibilisieren – eine umfassende Aufklärung im Zuge der bundesweiten
Kampagne zur Grippeschutzimpfung statt.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
6. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung zu erwarten, dass die seit
2008/2009 von ca. 48 Prozent bis 2018/2019 auf ca. 35 Prozent
gesunkene Grippeimpfquote von Personen im Alter von über 60 Jahren in diesem
Jahr wieder höher liegen könnte (
https://www.deutschlandfunk.de/grippe
schutz-waehrend-der-corona-pandemie-fuer-wen-die-100.html)?
Daten zu Grippeschutz-Impfquoten können der KV-Impfsurveillance
entnommen werden. Die Daten zu Impfquoten der Grippeschutzimpfung werden mit
einem Zeitverzug von ca. 6 Monaten veröffentlicht. Aktuell liegen daher Daten
bis zur Wintersaison 2021/2022 vor. In der Wintersaison 2008/2009 lag die
Impfquote bei Personen ab 60 Jahren bundesweit bei 51 Prozent. Die
Impfquote sank bis zur Wintersaison 2017/2018 auf einen Tiefstwert von 36 Prozent. In
der Wintersaison 2020/2021 stieg die Impfquote auf 47 Prozent. Zur
Wintersaison 2021/2022 betrug diese 43 Prozent.
7. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die seit 2006
laufende Grippeschutzkampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) und des Robert Koch-Instituts zur Steigerung der
Impfquote?
Hat die Bundesregierung diese Kampagne jemals evaluiert oder plant sie
dieses, und wenn nein, warum nicht?
Alle Plakatmotive der BZgA durchlaufen ein standardisiertes Pretest-Verfahren,
in dem überprüft wird, ob die Plakate für eine wirksame Kampagne in der
Öffentlichkeit geeignet sind. Jeweils neue Motivlinien für die BZgA-
Grippeschutzkampagne wurden in den Jahren 2011, 2015, 2020 und 2022 entwickelt
und getestet. Eine umfassende Evaluation der Printmedien der Kampagne – wie
Broschüren, Faltblätter, Praxisposter – wurde im Jahr 2018 mit Fokusgruppen,
Onlinebefragungen sowie Kurzfragebögen auf Fachkongressen durchgeführt.
Neue Medien werden regelmäßig im Entwicklungsprozess evaluiert.
8. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Neuauflage dieser
Grippeschutzkampagne geplant, wenn ja, wann soll sie starten?
Eine neue Motivlinie der Grippeschutzkampagne ist für die Wintersaison
2024/2025 geplant.
9. Plant die Bundesregierung, für die Grippeschutzimpfung explizit auch
bei Menschen zu werben, für die die Impfung nicht ausdrücklich
empfohlen wird?
Die BZgA richtet sich mit ihrer Grippeschutzkampagne an Menschen, für die
es eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Mit der reichweitenstarken und in der
Öffentlichkeit präsenten Grippeschutzkampagne der BZgA werden aber auch
über die adressierten Kernzielgruppen hinaus weitere Menschen, die nicht zur
Kernzielgruppe zählen, für das Thema Grippeschutzimpfung sensibilisiert.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
10. Welche Rolle wird in Zukunft ggf. das im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarte Bundesinstitut
für öffentliche Gesundheit bei der Kommunikation von
Impfempfehlungen an die (Fach-)Öffentlichkeit und bei den Werbekampagnen zur
Erreichung der Impfziele einnehmen?
Die Frage nach einer Rolle des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit im
Sinne der Fragestellung kann erst nach Errichtung des Instituts beantwortet
werden.
11. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Neubewertung der
Influenza-Impfstoffe durch die STIKO geplant, wenn ja, wann?
Die STIKO priorisiert die zu bearbeitenden Themen im Rahmen der jeweiligen
Berufungsperiode. Die aktuelle Berufungsperiode der STIKO läuft im Frühjahr
2023 aus.
12. Wann hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die STIKO zuletzt
damit beschäftigt, ob die aktuellen bzw. prognostizierten epidemischen
Entwicklungen bei Influenza zu einer anderen Impfempfehlung führen
könnten?
Die STIKO hat sich im Jahr 2020 letztmalig mit der Impfempfehlung zu
Influenza beschäftigt. Damals wurde geprüft, ob die Influenza-Hochdosisimpfstoffe
im Vergleich zu den konventionellen Influenza-Impfstoffen einen besseren
Schutz bieten. Aufgrund der besseren Wirksamkeit der Hochdosisimpfstoffe
hat die STIKO ihre Influenza-Impfempfehlung im Januar 2021 angepasst und
empfiehlt seitdem allen Personen ab 60 Jahren im Herbst eine jährliche
Impfung gegen die saisonale Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten
Influenza-Hochdosisimpfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener
Antigenkombination.
13. Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die
mögliche Gleichzeitigkeit einer Influenza- und Corona-Welle auf die
Impfempfehlungen?
In der aktuellen Wintersaison 2022/23 können sich die Empfehlungen zur
Influenza-Impfung und zur COVID-19-Auffrischimpfung gegenseitig
begünstigen. Suchen Patientinnen und Patienten eine Impfstelle auf, um sich gegen
Influenza impfen zu lassen, kann ebenfalls der COVID-19-Impfstatus überprüft
und ggf. eine fällige Impfung verabreicht werden und umgekehrt.
14. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung der STIKO
zu begründen, dass älteren Menschen in Deutschland – anders als in
anderen Ländern – keine Auswahl, sondern nur ein altersgerechter
Influenza-Impfstoff angeboten wird?
Die STIKO hat die Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit der
Grippeschutzimpfung auf Basis ihrer Methodik geprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass im
Vergleich zu konventionellen Influenza-Impfstoffen die Influenza-
Hochdosisimpfstoffe eine geringfügige, aber signifikante Überlegenheit der
Impfeffektivität bei älteren Menschen aufweisen. Aufgrund der Häufigkeit und Schwere von
Influenza-Infektionen in der älteren Bevölkerung zeigen mathematische
Modellberechnungen, dass auch bei einer nur geringfügig höheren Impfeffektivität
eine relevante Anzahl an Influenza-bedingten Arztkonsultationen,
Hospitalisierungen und Todesfällen zusätzlich verhindert werden kann. Für ältere
Menschen in Deutschland empfiehlt die STIKO den Influenza-Impfstoff, der den
effektivsten Impfschutz vermittelt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
15. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
Verabreichung weiterer Influenza-Impfstoffe für ältere Menschen zu Lasten der
GKV zu ermöglichen und damit möglichen Lieferverzögerungen bzw.
Lieferausfällen im Sinne der Versorgungssicherheit entgegenzuwirken?
Ist kein für die jeweilige Indikation und das Alter zugelassener Impfstoff mit
vergleichbarer Antigenzusammensetzung verfügbar, gibt die STIKO-
Empfehlungen an, wie alternativ – unter Verwendung anderer verfügbarer Impfstoffe –
ein Impfschutz sichergestellt werden kann (
https://www.rki.de/DE/Content/Ko
mmissionen/STIKO/Lieferengpaesse/Lieferengpaesse_node.html). Seit Januar
2021 empfiehlt die STIKO allen Personen ab 60 Jahren im Herbst eine
jährliche Impfung gegen die saisonale Influenza mit einem inaktivierten,
quadrivalenten Influenza-Hochdosisimpfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener
Antigenkombination. Kommt es zu einem Lieferengpass, so sollte von
Influenza-Hochdosisimpfstoffen auf inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe
zurückgegriffen werden (unter Beachtung von Zulassungsbeschränkungen für
bestimmte Personengruppen gemäß Fachinformationen). Somit kann im Falle
eines Lieferengpasses von quadrivalentem Influenza-Hochdosisimpfstoff
sichergestellt werden, dass selbst bei der Verwendung von konventionellen
quadrivalenten Impfstoffen für Personen ab 60 Jahren eine – wenn auch leicht
niedrigere – Schutzwirkung erzielt werden kann.
Mit der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und
Masern“ wird ermöglicht, dass Versicherte ab 60 Jahren neben dem Anspruch
auf den o. a. Hochdosisimpfstoff auch Anspruch auf die inaktivierten,
quadrivalenten Influenza-Impfstoffe haben, da der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) entsprechend der STIKO-
Empfehlung zur Grippeschutzimpfung seit der Grippesaison 2021/22 für
Versicherte ab 60 Jahren nur den Anspruch auf den Influenza-Hochdosisimpfstoff
verankert hat. Zur Begründung der STIKO-Empfehlung wird auf die Antwort
zu Frage 14 verwiesen. Der Anspruch auf einen Influenza-Hochdosisimpfstoff
bleibt von o. a. Verordnung unberührt.
16. Sind aus Sicht der Bundesregierung Maßnahmen denkbar, um die
Transparenz zu erhöhen, was die Zeit- und Arbeitspläne sowie die
Entscheidungsprozesse der STIKO betrifft, um so die Planungssicherheit auf
Seiten der Impfstoffhersteller zu verbessern und die Versorgungssicherheit
und Lieferbarkeit bei Impfstoffen zu stabilisieren, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/2953 verwiesen.
Die Entwicklung der Impfempfehlungen durch die STIKO ist in einer
Standardvorgehensweise (SOP) festgelegt. Die SOP ist öffentlich einsehbar (vgl.
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Aufgaben_Methoden/
SOP.pdf?__blob=publicationFile).
Auch die Protokolle inkl. Tagesordnungen der Sitzungen werden auf den
Internetseiten der STIKO veröffentlicht (vgl.
https://www.rki.de/DE/Content/Komm
issionen/STIKO/Protokolle/protokolle_node.html).
17. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob die Verwendung von
mRNA-basierten Impfstoffen für die Planungs- und
Versorgungssicherheit bei saisonalen Grippeschutzimpfungen Vorteile brächte, und wenn
ja, welche?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich derzeit bei mehreren
pharmazeutischen Unternehmen mRNA-basierte Impfstoffkandidaten in der
Entwicklung. Vorteile dieser Impfstofftechnologie könnten eine schnellere
Möglichkeit der Anpassung an Virusvarianten, eine bessere Skalierbarkeit bei der
Produktion und eine Verbreiterung des Immunschutzes sein. Die
Entwicklungen bleiben jedoch zunächst abzuwarten.
18. Welche diesbezüglichen Forschungsinitiativen sind der Bundesregierung
bekannt, und beteiligt sich die Bundesregierung bzw. die EU-
Kommission – nach Kenntnis der Bundesregierung – an der Entwicklung, und
wenn ja, wie (bitte einzelne Förderungsbeträge auflisten)?
19. Unternehmen die Bundesregierung bzw. – nach Kenntnis der
Bundesregierung – die EU-Kommission etwas dafür, dass die Ergebnisse der
öffentlich geförderten Forschung zu mRNA-basierten Grippeimpfstoffen
a) vollständig öffentlich zugänglich sind,
b) in öffentlich gehaltenen Patenten münden,
c) durch Lizenzvergaben weltweit zur Verfügung stehen,
und wenn ja, was?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen, über die Antwort zu Frage 17
hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
20. Werden die STIKO-Mitglieder nach Kenntnis der Bundesregierung in
der 2023 beginnenden neuen Berufungsperiode eine neue Priorisierung
der Bewertungsverfahren für Impfstoffe vornehmen oder zunächst die
aus der letzten Berufungsperiode noch ausstehenden Verfahren zu Ende
führen?
Die aktuell laufenden Verfahren werden abgeschlossen.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
21. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür, die
Rechtsverordnung, die eine Verschreibung weiterer Grippeimpfstoffe zu Lasten
der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht, nicht bis zu einer erneuten
Bewertung durch die STIKO in Kraft zu lassen, sondern sie auf ein Jahr
zu begrenzen?
Die erneute Verlängerung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung
gegen Influenza und Masern in der Grippesaison 2023/2024 wurde geprüft und
im Ergebnis abgelehnt. Hierfür sprachen der Ausnahmecharakter der
Verordnung, die bereits erfolgte Verlängerung, der zwischenzeitlich eingetretene
Zeitablauf nach Empfehlung des Hochdosisimpfstoffs durch die Ständige
Impfkommission (STIKO) und deren Übernahme in die G-BA-
Schutzimpfungsrichtlinie sowie die nach zwei Jahren erfolgte Markt- und
Produktionsanpassung.
22. Welche der derzeit 97 gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen
ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der
Grippeschutzimpfung auch für Versicherte außerhalb der STIKO-Impfempfehlung im
Rahmen von Satzungsleistungen?
Nach § 20i Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) können die
Krankenkassen in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen und andere
Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe vorsehen. Aktuelle Informationen, welche der
Krankenkassen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Lieferengpass-Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses und den damit
verbundenen Risiken, dass im Falle eines mindestens 14-tägigen
(offiziell festgestellten) Lieferengpasses in einer laufenden Impfsaison eine
Nachproduktion als nicht umsetzbar bewertet wird (
https://www.barme
r.de/gesundheit-verstehen/impfen/lieferengpaesse-bei-impfungen-105703
8#Wann_kommt_es_zu_Engpu00E4ssen_bei_der_Impfstoff_Lieferung-
1057038)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
24. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um
eine praktikable Überwindung akuter Impfstoffengpässe zu
gewährleisten, damit die medizinisch gebotene und politisch gewollte Erhöhung der
Grippeschutzimpfquote nicht in Gefahr gerät?
Das BMG hatte neben dem Erlass der Verordnung zum Anspruch auf
Schutzimpfung gegen Influenza und Masern zur Sicherstellung der Versorgung
während der COVID-19-Pandemie für die Grippesaison 2020/2021 und 2021/2022
eine zusätzliche Reserve an Grippeimpfstoffen aus Bundesmitteln beschafft
und den Reservezuschlag für die Bestellungen der Ärzte nach § 106b Absatz 1a
SGB V in den Impfsaisons 2020/2021 bis 2022/2023 auf 30 Prozent
angehoben. Grundsätzlich obliegt es den Herstellern und den am Bestellprozess
Beteiligten, für eine ausreichende Verfügbarkeit an Grippeimpfstoffen Sorge zu
tragen.
25. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass ein um zwei Jahre verschobenes Monitoring der
Grippeimpfquoten keine ausreichende Grundlage für eine valide
Impfsurveillance ist?
Die Daten der KV-Impfsurveillance werden regelmäßig an das RKI übermittelt.
Mit Hilfe der Daten aus der KV-Impfsurveillance, die die Leistungen
gegenüber allen gesetzlich Krankenversicherten widerspiegeln, lassen sich
Impfquoten, die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und
Erkrankungszahlen repräsentativ für alle Bundesländer bis auf Kreisebene und für
verschiedene Altersgruppen abschätzen. Die Analyse dieser Versorgungsdaten
kann fehlende epidemiologische und gesundheitspolitische Informationen
liefern und Datenlücken schließen.
26. Ist es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, hier ein ähnlich zeitnahes
Monitoring wie bei COVID-19 zu etablieren, und wenn ja, welche
Maßnahmen wären dazu aus Sicht der Bundesregierung nötig?
Für die Bekämpfung einer Pandemie und bei der Einführung neuer Impfstoffe
ist eine zeitnahe Bewertung der Inanspruchnahme sowie der Wirksamkeit und
Sicherheit der Impfstoffe essentiell. Dazu kommt, dass weitere
Leistungserbringer, die ihre Leistungen nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen
abrechnen, im Rahmen der Pandemiebekämpfung an der COVID-19-Impfkampagne
mitgewirkt haben. Vor diesem Hintergrund wurde ein Meldesystem aufgebaut,
dass eine tägliche Übermittlung der Impfdaten aller impfenden Stellen
ermöglicht.
Grundsätzlich ist eine zügige Erfassung wünschenswert. Diese ist jedoch nicht
nur von rechtlichen und technischen Voraussetzungen, sondern auch der
personellen Ausstattung in den impfenden Stellen abhängig. Mit der KV-
Impfsurveillance, die die bereits vorliegenden Abrechnungsdaten nutzt, liegt
prinzipiell ein aufwandsarmes Instrument zur Erfassung der Impfquoten vor.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Wie viele Apotheken stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Grippesaison 2022/2023 zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen
bereit, und wie viele davon bieten gleichzeitig COVID-19-
Schutzimpfungen an (bitte nach Bundesländern aufführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele Apotheken in der
Grippesaison 2022/2023 beabsichtigen, Grippeschutzimpfungen und ggf.
gleichzeitig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV2 anzubieten.
28. Ist die Zahl der Apotheken, die Grippeschutzimpfungen bzw. gleichzeitig
COVID-19-Schutzimpfungen anbieten, nach Kenntnis und aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend für die Erreichung der in der Resolution
der Europäischen Union (2009/1019/EU) bzw. der
Weltgesundheitsversammlung (WHA 56.19) definierten Impfziele (Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 19/320)?
Mit der Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit
Grippeschutzimpfungen wird aus Sicht der Bundesregierung der Bevölkerung ein
zusätzliches niedrigschwelliges Impfangebot unterbreitet. Sie leistet im
Zusammenspiel mit der Ärzteschaft einen Beitrag zur Erhöhung der Impfquote.
29. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um
die Impfquote in Arztpraxen und Apotheken weiter zu erhöhen?
Um die Influenza-Impfquote in Arztpraxen, Betrieben und Apotheken zu
erhöhen, sollte auch weiterhin zielgruppengenau und aktiv kommuniziert werden.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
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