[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/4867 –
Gasversorgungslage und LNG-Infrastruktur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im September 2022 sorgte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Dr. Robert Habeck mit einer Aussage für Aufsehen: Deutschland habe zwar
die Chance, auch ohne russische Gaslieferungen gut durch den Winter zu
kommen, doch nur, wenn viel Energie eingespart werde und man etwas Glück
mit dem Wetter habe
https://www.zeit.de/news/2022-09/19/habeck-sieht-chan
ce-gut-durch-den-winter-zu-kommen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.
google.com%2F). Neben Spott und Hohn hat diese Aussage vor allem die
weitverbreitete und berechtigte Sorge in der Bevölkerung geschürt: Wie steht
es denn nun wirklich um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland für
diesen Winter, wenn die Temperaturen niedriger werden? Und vor allem –
selbst wenn Deutschland in diesem Winter „Glück“ hat – wie steht es um die
Winter und die allgemeine Gasversorgung in den kommenden Jahren?
Denn nicht nur für die Versorgungslage im Winter 2022/2023, sondern auch
für die der kommenden Monate und Jahre bleiben einige offene Fragen, was
Substitutions- und Einsparmöglichkeiten russischer Energieträger betrifft –
insbesondere zu alternativen Gas- und Energiequellen und deren
Infrastrukturausbaumöglichkeiten. Zur Überbrückung dieses Winters sollen zwar – wenn
die Bedingungen günstig sind – die aktuellen Gasspeicherfüllmengen
ausreichen, doch danach seien die Speicher „richtig leer“ und müssten dann
möglichst schnell vor allem mit Flüssigerdgas (LNG = Liquefied Natural Gas)
gefüllt werden (
https://www.zeit.de/news/2022-09/19/habeck-sieht-chance-gut-d
urch-den-winter-zu-kommen?utm_referrer=https%3A%2F%2F
www.googl
e.com%2F). Das Oxford Institute für Energie Studies berechnet in seiner
August-Ausgabe (
https://a9w7k6q9.stackpathcdn.com/wpcms/wp-content/upload
s/2022/08/Gas-Quarterly-Review-Issue-18.pdf) anhand einer Modellstudie für
Deutschland (Einsparmöglichkeiten mit einbegriffen) im Jahr 2023 eine
Versorgungslücke (Minderungsbedarf) in Höhe von 30 Milliarden Kubikmetern
Gas – die ersetzt werden müsste. Die geplanten LNG-Terminals sollen im
Laufe des Jahres die Hälfte der jährlichen Durchflusskapazität von Nord
Stream 1 ersetzen, also circa 27,5 Milliarden Kubikmeter Gas. Zwar entspricht
dies in etwa der vom Oxford Institute für Energie Studies berechneten
Versorgungslücke, doch auch wenn ein Teil der geplanten schwimmenden LNG-
Terminals wie angekündigt bereits zum Jahreswechsel fertiggestellt wird, so
werden die anderen wohl erst Ende 2023 anschlussbereit sein (
https://www.nd
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5170
20. Wahlperiode 10.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 10. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
r.de/nachrichten/info/Welche-Perspektive-haben-die-LNG-Terminals-im-Nord
en,lngterminals104.html). Daher stellt sich mindestens noch für 2023 die
Frage, wie der Restbedarf zwischenzeitlich gedeckt werden kann.
Ein weiterer kritischer Punkt in der LNG-Versorgungsinfrastruktur betrifft
mögliche Engpässe in der Verfügbarkeit von LNG-Transportschiffen.
Weltweit gibt es nur wenige Werften, die diese Spezialschiffe bauen können. Sie
sollen auf Jahre hinaus mit Aufträgen ausgelastet sein (
https://www.handelsbl
att.com/politik/lng-wir-haben-gas-aber-wir-finden-keine-tanker-rueckschlag-f
uer-europas-neue-energiestrategie/28510188.html). Und selbst wenn die
Probleme rund um LNG-Importkapazitäten gelöst würden, garantiere dies laut
Medienberichten noch keine LNG-Mengen im erforderlichen Umfang. Denn
der globale LNG-Markt verfüge nicht über die relevanten Überkapazitäten,
um den zusätzlichen europäischen Bedarf zu decken. Zwar lasse sich im
globalen Wettbewerb um LNG den Wettbewerbern in Asien einiges „wegkaufen“
– „eine nachhaltige Lösung mit erträglichen Preisen ist das allerdings nicht“,
wie Dr. Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Erdgas,
Erdöl und Geoenergie e. V. im „Handelsblatt“ (
https://live.handelsblatt.com/er
dgasversorgung-auf-dem-weg-in-eine-neue-normalitaet/) zitiert wird. Auch
EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen warnte kürzlich, dass
die weltweiten Flüssiggaskapazitäten im kommenden Jahr nicht ausreichen
könnten (
https://www.ksta.de/politik/ursula-von-der-leyen-warnt-vor-gas-kna
ppheit-naechstes-jahr-369656?cb=1668760504459). Angesichts der
Vorlaufzeiten für Erdgasproduktion und Erdgasverflüssigung sowie
Schiffskapazitäten könne sich nach Einschätzungen von Experten diese Versorgungssituation
frühestens 2027 spürbar ändern.
Seitens Gazprom kam es laut Quartalsmitteilung von UNIPER für das erste
bis dritte Quartal 2022 (
https://www.uniper.energy/sites/default/files/2022-11/
2022-11-03_9M_2022_Uniper_Quartalsmitteilung.pdf) zur Kürzung
russischer Gaslieferungen nach Deutschland ab dem 14. Juni 2022. Bereits am
25. März 2022 wiederum hatte die Bunderegierung als Reaktion auf den
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands in ihrem Fortschrittsbericht
Energiesicherheit angekündigt: „Gemeinsam mit kurzfristigen Anstrengungen von
Unternehmen und Privathaushalten zur Reduktion des Gaseinsatzes durch
Energieeffizienz, Energieeinsparung und Elektrifizierung kann bis Ende des
Jahres der Anteil russischer Gaslieferung am Gasverbrauch so auf etwa
30 Prozent gesenkt werden. Die Unabhängigkeit von russischem Gas kann in
einem gemeinsamen Kraftakt bis Sommer 2024 weitgehend erreicht werden“
(
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/0325_fortschrittsbe
richt_energiesicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=14).
1. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Gasversorgungslücke in
Milliarden Kubikmetern seit dem Stopp russischer Erdgaslieferungen bis
zum Ende des Winters 2022/2023 (bitte pro Monat angeben), und welche
Konsequenzen ergeben sich daraus für den Gasbedarf jeweils aus
Gasspeicher- und Gasimportmengen (bitte in Milliarden Kubikmetern
angeben) im Fall eines
a) überdurchschnittlich warmen Winters,
b) durchschnittlichen Winters,
c) überdurchschnittlich kalten Winters?
Im Jahr 2021 wurden aus Russland 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas
importiert. Durch den Wegfall dieser Gasimportmengen aus Russland ergibt sich
jedoch voraussichtlich keine Gasversorgungslücke, da dieser Wegfall durch
Maßnahmen zur Gaseinsparung sowie Importe aus anderen Ländern, mit denen
unter anderem auch die Gasspeicher befüllt wurden, kompensiert wurde. Generell
hat die Außentemperatur im Winter erhebliche Auswirkungen auf den
Gasbedarf in Deutschland. Durch einen kalten Winter kann im Vergleich zu einem
durchschnittlichen Winter in Deutschland der Gasverbrauch um über sieben
Milliarden Kubikmeter steigen. Im Fall eines überdurchschnittlich warmen
Winters könnte sich auch ein entsprechender Minderverbrauch im Vergleich zu
einem durchschnittlichen Referenzwert ergeben. Die Bundesregierung geht
selbst bei einem überdurchschnittlich kalten Verlauf des restlichen Winters
2022/2023 aufgrund der ergriffenen Maßnahmen zur Gaseinsparung und zur
Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen gegenwärtig nicht von einer
Gasversorgungslücke aus.
2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung Einsparmöglichkeiten für
Erdgas in Milliarden Kubikmetern bis zum Ende des Winters 2022/2023
(bitte in Monaten angeben)?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht ein erhebliches Einsparpotenzial beim
Gasverbrauch. Um dieses Einsparpotenzial zu heben, hat die Bundesregierung
diverse Maßnahmen ergriffen, wie z. B. die Rückführung von
Kohlekraftwerken in den Markt oder die Unterstützung von Maßnahmen zur Gaseinsparung
in privaten Haushalten und Unternehmen. Insgesamt ist eine Reduktion des
Gasverbrauchs um rund 20 Prozent möglich und erstrebenswert. Bezogen auf
den Jahresverbrauch 2021 von 96 Milliarden Kubikmetern entspricht dies einer
Einsparung von rund 19 Milliarden Kubikmetern. Monatliche Angaben liegen
der Bundesregierung hierzu nicht vor. Die Bundesregierung setzt sich auch auf
europäischer Ebene in entsprechenden Verhandlungen mit Vehemenz für eine
Steigerung des Ambitionsniveaus bezüglich gesamteuropäischer
Gaseinsparungen ein.
3. Wie hoch beziffert die Bundesregierung zusätzliche Gas-
Importmöglichkeiten bis zum Ende des Winters 2022/2023 (bitte nach Herkunftsland
und Mengen in Milliarden Kubikmetern pro Monat aufschlüsseln)?
Im Jahr 2022 wurden bereits erhebliche zusätzliche Gas-Importmöglichkeiten,
wie Mehrbezug von Erdgas aus Norwegen und den Niederlanden, genutzt. So
bezog Deutschland (laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW)) im Jahr 2021 (inklusive Transitmengen) 31,15 Milliarden
Kubikmeter Erdgas aus Norwegen und 17,88 Milliarden Kubikmeter aus den
Niederlanden. Für die Monate Januar bis Ende Oktober im Jahr 2022 (ebenfalls inklusive
Transitmengen) lagen die Werte bereits bei 37,89 Milliarden Kubikmetern aus
Norwegen und 18,88 Milliarden Kubikmetern aus den Niederlanden. Hinzu
kamen Importe über Belgien und Frankreich in erheblichem Umfang. Weitere
Importmöglichkeiten ergeben sich durch schwimmende Flüssigerdgas-(LNG-)
Importkapazitäten, sogenannte Floating Storage and Regasification Units (FSRU)
an der deutschen Nord- und Ostseeküste, über die noch im Winter 2022/2023
Flüssigerdgas für den deutschen Markt zur Verfügung gestellt werden kann.
4. Wie will die Bundesregierung eine bestehen bleibende
Gasversorgungslücke bis zum Ende des Winters 2022/2023 konkret schließen (bitte
Alternative und zu erwartenden Ersatz in Kubikmetern angeben)?
Zur Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland im Winter 2022/2023
und darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Reihe von
Kurzfristmaßnahmen ergriffen, darunter die Förderung des Ausbaus der LNG-
Importinfrastruktur. Durch schwimmende LNG-Importterminals wird bereits in diesem Winter
2022/2023 LNG in Deutschland anlanden, welches zum Schließen der
Versorgungssicherheitslücke genutzt wird. So geht im Winter 2022/2023 neue LNG-
Importinfrastruktur in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin mit circa
13 Milliarden Kubikmeter Regasifizierungskapazität pro Jahr in Betrieb; davon
5 Milliarden Kubikmeter aus einem privatwirtschaftlichen Vorhaben für ein
schwimmendes LNG-Terminal. Des Weiteren soll die Gasversorgungslücke
durch „fuel-switch“ (Treibstoffwechsel) in der Industrie, einen Rückgang der
Gasverstromung, gut gefüllte Gasspeicher und verpflichtende Einsparungen
geschlossen werden. Dafür hat die Bundesregierung zwei Energieeinspar-
Verordnungen mit Kurz- und Mittelfristmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die darin
enthaltenen Maßnahmen und allgemeine Einsparanstrengungen von
Unternehmen, Privathaushalten und Kommunen halfen, den Erdgasverbrauch im
Oktober und November 2022 um 32 Prozent bzw. 27 Prozent im Vergleich zu den
Jahren 2018 bis 2021 zu senken. Die Bundesregierung setzt sich auf
europäischer Ebene für ähnlich ambitionierte Ziele ein.
5. Welche Bedingungen im Winter 2022/2023 würden nach Kenntnis der
Bundesregierung zu einer extrem kritischen Versorgungslage bzw.
Mangellage bei der Strom- und Gasversorgung führen (bitte nach
Temperaturen, Umweltbedingungen, wie z. B. Niedrigwasser, technischen
Annahmen zu Anlagenverfügbarkeiten und Lieferbedingungen aufschlüsseln,
bitte sowohl für Deutschland als auch für benachbarte Staaten und
Lieferländer von Gas, wie Norwegen, deren lokale Bedingungen auch
Einfluss auf die Versorgungslage in Deutschland haben, angeben)?
Die Bundesregierung setzt sich in der gegenwärtigen Krise tagtäglich dafür ein,
eine Gasmangellage abzuwenden. Die Bundesnetzagentur berichtet täglich über
die Lage der Gasversorgung. Sie bewertet anhand von Entwicklungen von fünf
Indikatoren (1. Temperaturprognosen, 2. temperaturbereinigter Gasverbrauch,
3. Speicherfüllstände, 4. Situation in Nachbarländern, 5. Beschaffung von
Regelenergie), ob eine Gasmangellage droht. Eine kritische Entwicklung des
jeweiligen Indikators wird manifestiert, wenn:
1. die prognostizierte Durchschnittstemperatur der kommenden sieben Tage
2 Grad Celsius unter dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 liegt,
2. temperaturbereinigt weniger als 15 Prozent Gas eingespart werden,
3. der Füllstand unter den Speicherpfad fällt, der auf das 40-Prozent-Niveau
am 1. Februar 2023 führt,
4. ein Nachbarland, von dem Deutschland Gas derzeit (eher) importiert
(Belgien, Frankreich, Niederlande, Norwegen) die Notfallstufe ausgerufen
hat oder aus einem Nachbarland Solidaritätsmaßnahmen gefordert werden,
5. die benötigte Regelenergie weder über die Börse noch über
Ausschreibungen gedeckt werden kann.
Sollte ein Indikator eine kritische Entwicklung abbilden, so folgt daraus nicht
automatisch das Eintreten der Gasmangellage. Dies haben die außergewöhnlich
kalten Tage Anfang Dezember 2022 gezeigt. Zugleich sind dann besondere
Vorsicht und engmaschiges Verfolgen der Situation erforderlich.
Die Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems für den Winter 2022/2023
wurde im Rahmen des zweiten Stresstests im Sommer 2022 durch die
Übertragungsnetzbetreiber unter verschärften äußeren Bedingungen untersucht. Damit
wurde auf die seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine insgesamt
angespannte Lage auf den Energiemärkten reagiert. Ziel war es, für Szenarien, die
zwar sehr unwahrscheinlich schienen, aber zum damaligen Zeitpunkt nicht
vollständig ausgeschlossen werden konnten, konkrete Analysen durchzuführen
und Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Im (+++) Szenario des Stresstests wurden für die Versorgungssicherheit im
Stromsystem sehr kritische Annahmen getroffen und als Risikofaktoren
miteinander kombiniert. Zu diesen Annahmen zählten unter anderem eine sehr
niedrige Verfügbarkeit von französischen Kernkraftwerken von maximal 40
Gigawatt, eine sehr niedrige Rückkehrquote von Kraftwerken aus der Netzreserve
an den Markt von nur 4,6 Gigawatt, eine aufgrund von Niedrigwasser um
3,75 Gigawatt reduzierte Verfügbarkeit von Steinkohlekraftwerken in
Süddeutschland, eine aufgrund von regionalem Gasversorgungsrisiken um 4,4
Gigawatt reduzierte Verfügbarkeit von Gaskraftwerken in Süddeutschland und
eine Lasterhöhung um 2,5 Gigawatt durch den Einsatz zusätzlicher Heizlüfter.
Weiterhin wurden die Witterung und Temperaturen des Jahres 2012 unterstellt.
Dieses Jahr ist durch eine ausgeprägte Kälteperiode im Januar und Februar
gekennzeichnet. Damit gilt dieses Szenario als Extremszenario. Im Ergebnis
zeigte sich, dass unter den getroffenen (extremen) Annahmen die Nachfrage am
Strommarkt im Winter 2022/2023 in drei bis zwölf Stunden nicht gedeckt
werden kann.
Aus diesem Grund haben die Übertragungsnetzbetreiber empfohlen, weitere
Maßnahmen zu ergreifen, welche von Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat auf gesetzlicher und untergesetzlicher Ebene bereits beschlossen wurden
und umgesetzt sind oder sich in der Umsetzung befinden. Diese Maßnahmen
wirken zu einem erheblichen Teil bereits im Winter 2022/2023 und führen zu
einer Verbesserung im Vergleich zum zweiten Stresstest. Hierzu zählt unter
anderem der befristete Streckbetrieb der drei verbliebenen Kernkraftwerke und
die Erhöhung der Transportkapazitäten im Übertragungsnetz.
6. Mit welchem gesamtdeutschen Gasbedarf rechnet die Bundesregierung
(bitte in Milliarden Kubikmetern und bitte mit Erläuterung für die
Berechnung sowie einer Aufschlüsselung nach Gesamtbedarf, Bedarf für
privaten Haushaltsverbrauch, Unternehmensverbrauch und öffentlichen
Verbrauch angeben) bei normaler Wetterlage für
a) das Jahr 2023,
b) das Jahr 2024?
7. Wie hoch ist der Gasbedarf in den Szenarien kalter Winter 2022/2023
und 2023/2024 und normaler Winter 2022/2023 und 2023/2024, und wie
plant die Bundesregierung, die mögliche Gasversorgungslücke in beiden
Szenarien zu schließen für
a) das Jahr 2023,
b) das Jahr 2024?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2021 betrug der Gasverbrauch in Deutschland rund 96 Milliarden
Kubikmeter. Erdgas wurde insbesondere in den Sektoren Gebäude, Industrie und
Energiewirtschaft (Strom- und Fernwärmeerzeugung) verbraucht, wie der
sektorale Erdgasverbrauch des Jahres 2021 zeigt:
• Industrie: 36 Milliarden Kubikmeter,
• Private Haushalte: 30 Milliarden Kubikmeter,
• Gewerbe, Handel, Dienstleistungen: 12 Milliarden Kubikmeter,
• Energiewirtschaft: 18 Milliarden Kubikmeter.
Für die Jahre 2023 und 2024 wird angesichts der gestiegenen Gaspreise und der
Einsparmaßnahmen ein geringerer Gasverbrauch erwartet. Aus Sicht der
Bundesregierung ist eine Reduktion des Gasverbrauchs um 20 Prozent
erstrebenswert. Durch einen kalten Winter kann im Vergleich zu einem
durchschnittlichen Winter in Deutschland der Gasverbrauch um über 7 Milliarden
Kubikmetern höher ausfallen.
Durch die Maßnahmen zur Reduktion der Gasnachfrage und zur Erhöhung des
Gasangebots soll eine Gasversorgungslücke vermieden werden.
8. Welche sicheren Importmengen Gas stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung Deutschland 2023 bis 2024 zur Verfügung, und welche
Eigenförderung Erdgas und Eigenmengen Bimethan sind 2023/2024
verfügbar?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Erdgasversorgung in
Deutschland im Jahr 2023 auf gleichem Niveau fortgeführt werden kann. Da die
Erdgasversorgung in Deutschland durch Energieunternehmen erfolgt, hat die
Bundesregierung zwar keinen unmittelbaren Einblick in Gasimportverträge der
Energieunternehmen mit Unternehmen in Lieferländern. Sie steht jedoch in
konstantem Austausch mit den Energieunternehmen und begleitet, falls
erforderlich, auf politischer Ebene entsprechende Verträge. Für die von der
Bundesregierung gecharterten FSRUs in Brunsbüttel und Wilhelmshaven, die im
Winter 2022/23 ihren Betrieb aufnehmen, ist zudem gewährleistet, dass sie bis
April 2024 mit der vollen Importkapazität ausgelastet werden. Die weiteren
FSRUs, die im Laufe des Jahres 2023 in Betrieb gehen, werden ihre Kapazität
am Markt anbieten und entsprechend der Gasbedarfe gebucht werden.
Neben Gasimporten werden auch Biomethan und die heimische
Erdgasförderung einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass die heimische Förderung von Biomethan im Jahr 2023 konstant
bleibt. Mit Blick auf die heimische Erdgasförderung ist zu beachten, dass diese
in den letzten Jahren angesichts weitgehender Erschöpfung der Lagerstätten
eine abnehmende Tendenz aufzeigte. Während im Jahr 2017 nach Angaben
des niedersächsischen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie noch
7,93 Milliarden Kubikmeter Rohgas gefördert wurden, betrug die Förderung im
Jahr 2021 5,73 Milliarden Kubikmeter (2018: 6,89; 2019: 6,7; 2020: 5,69 –
alles in Milliarden Kubikmeter Erdgas).
9. Mit welchen Gaslieferländern oder Gaslieferkonzernen hat die
Bundesregierung bzw. haben Gaskonzerne oder Gashändler nach Kenntnis der
Bundesregierung Gaslieferverträge abgeschlossen oder befinden sich in
Vorbereitung zu Lieferungen (bitte nach Land, Höhe in Milliarden
Kubikmetern, nach geplantem Transportweg [über welche Pipeline oder
welches LNG-Terminal ist der Transport geplant], geplantem Lieferstart
und nach Laufzeitlänge der Verträge und dem Vertragspartner
aufschlüsseln; wenn der Bundesregierung konkrete Daten nicht bekannt sein
sollten, bitte mit Schätzungen)
a) bis zum Jahresende 2022,
b) für das Jahr 2023,
c) für das Jahr 2024,
d) für darauffolgende Jahre?
Die Bundesregierung schließt keine Gaslieferverträge ab. Es handelt sich um
privatwirtschaftliche Verträge von Gasimportunternehmen. Der
Bundesregierung sind daher konkrete Daten nicht bekannt, es liegen auch keine
Schätzungen vor.
10. Ist nach Einschätzung oder Kenntnis der Bundesregierung damit zu
rechnen, dass die EU in den nächsten Jahren noch auf russisches
Flüssigerdgas angewiesen sein wird, um Gasvorräte wiederaufzubauen und eine
Gasknappheit in kommenden Wintern zu vermeiden?
Wenn ja, in welcher Höhe (bitte in Milliarden Kubikmetern angeben und
nach Menge pro Jahr 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, 2027 aufschlüsseln)
und zu welchem Anteil wird dies direkt oder indirekt voraussichtlich
auch nach Deutschland geliefert (bitte in Milliarden Kubikmetern
angeben und nach Menge pro Jahr 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, 2027
aufschlüsseln)?
Grundsätzlich gilt, dass privatwirtschaftliche Gashändler die Gasmengen, die
sie vertraglich zur Weiterveräußerung an ihre Kundinnen und Kunden oder zur
Einspeicherung zugesichert haben, auf dem Weltmarkt beschaffen müssen, wo
auch russisches Flüssigerdgas veräußert wird. Der Bundesregierung ist
bekannt, dass russisches Flüssigerdgas an Flüssigerdgasterminals in europäischen
Nachbarstaaten anlandet. Russisches LNG fällt aktuell nicht unter die EU-
Sanktionen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im Jahr 2022 kein russisches LNG
direkt nach Deutschland geliefert. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass
Deutschland im Jahr 2022 indirekt über LNG-Terminals europäischer
Nachbarstaaten russisches Flüssigerdgas erhalten hat. Diese Zahl lässt sich jedoch nicht
ermitteln, da der Bundesregierung zum Weitertransport und Verbrauch des
russischen Flüssigerdgases in Europa keine Informationen vorliegen. Darüber
hinaus liegen der Bundesregierung auch keine Informationen darüber vor,
inwieweit russisches LNG ab 2023 indirekt nach Deutschland geliefert wird.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, zu welchem Anteil das LNG,
welches im Jahr 2022 von China in die EU verkauft wurde, ursprünglich
aus Russland stammt, und wenn ja, um welche Menge handelt es sich
(bitte in Kubikmetern angeben)?
Der Anteil russischen LNGs an der Gesamtmenge des von China nach Europa
veräußerten LNGs lässt sich de facto nicht ermitteln.
12. Wie viel LNG wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022
von der EU aus China bezogen (bitte in Kubikmetern, die Kosten und
den Monat angeben)?
a) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Teil des LNGs auch
nach Deutschland geliefert, und wenn ja, zu welchem Anteil (bitte in
Kubikmetern, die Kosten und den Monat angeben)?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung landete im Januar 2022 ein LNG-Tanker
mit einem Volumen von circa 84 Millionen Kubikmetern Erdgas aus China in
der EU an. Es lässt sich nicht ausschließen, dass dieses Erdgas indirekt über
Pipelines nach Deutschland gelangte. Diese Zahl lässt sich jedoch nicht
ermitteln, da der Bundesregierung zum Weitertransport und Verbrauch des
chinesischen Flüssigerdgases in Europa keine Informationen vorliegen. In die
Kostenstruktur des aus China gelieferten LNGs in die Europäische Union hat die
Bundesregierung keinen Einblick.
13. Inwiefern hat China nach Kenntnis der Bundesregierung russisches LNG
bezogen und dieses zu einem höheren Preis an die EU weiterverkauft,
und wenn ja, um wie viel LNG handelt es sich dabei (bitte in
Kubikmetern angeben), und wie viel wurde dafür bezahlt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat China zwischen Januar und November
2022 rund 8,4 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus russischem LNG bezogen.
Die Preisformel zwischen den chinesischen und russischen Gasunternehmen ist
der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 12 und 12a verwiesen.
14. Wie schätzt die Bundesregierung die Preisentwicklung auf dem
Weltmarkt für Gas (bitte zwischen LNG und Pipeline-Gas und Einkauf über
den Spotmarkt oder Langfristverträge unterscheiden sowie pro Monat
angeben)
a) in dem Jahr 2023 ein,
b) in dem Jahr 2024 ein?
Die Bundesregierung erstellt keine eigenen Preisprognosen und bezieht keine
Stellung zu möglichen zukünftigen Preisentwicklungen. Informationshalber
wird auf öffentlich verfügbare Abrechnungspreise verschiedener
Börsenhandelsplätze verwiesen, die üblicherweise handelstäglich neu ermittelt und
veröffentlicht werden (beispielsweise
www.theice.com/products/27996665/Dutch-
TTF-Gas-Futures/data?marketId=5493476). Preise aus Langfristverträgen sind
der Bundesregierung nicht bekannt, da sie diese nicht verhandelt und keinen
Einblick in deren Preis- und Vertragsformeln hat.
15. Wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Gaspreis wieder
dem Niveau von Anfang 2021 annähern (bitte für den Großhandels- und
Endkundenpreis für Gas angeben), wenn ja, wann ist voraussichtlich
damit zu rechnen, und wenn nein, mit welchem langfristigen Gaspreis
rechnet die Bundesregierung?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird der Preis für Erdgas mittelfristig
wieder sinken, jedoch nicht auf das Niveau vom Jahresanfang 2021
zurückkehren. Die mittel- und langfristige Gaspreisentwicklung lässt sich aus heutiger
Perspektive nicht verlässlich abschätzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 14 verwiesen.
16. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass im Zeitraum vom
10. März 2022 bis zum 1. Juni 2022 Erdgas im Durchschnitt im Wert von
1 552 Euro je Megawattstunde erworben wurde (welches sich aus der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3479 ergibt, wonach in
besagtem Zeitraum insgesamt für 1 474 261726 Euro für 0,950
Terawattstunden Erdgas erworben wurde), während der THE-Spotmarktpreis im
selben Zeitraum um die 100 Euro je Megawattstunde schwankte, und wenn
ja, warum hat die Bundesregierung Erdgas zu solch überhöhten Preisen
eingekauft?
Die Aussage ist nicht korrekt. Bei der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3479
wurde irrtümlicherweise eine falsche Maßeinheit verwendet. Es handelte sich
um 0,95 Milliarden Kubikmeter Erdgas (rund 9,95 Terawattstunden).
17. Wie viele LNG-Terminals sind in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung geplant, wann sind diese voraussichtlich und realistisch
geschätzt (aktuelle Verzögerungen z. B. aufgrund von verzögerten
Genehmigungsverfahren mit einbegriffen) einsatzbereit, und wie viel Gas
kann theoretisch je Terminal importiert werden (bitt nach fest oder
schwimmend, Standort, voraussichtlichem Zeitpunkt des
Netzanschlusses und geplantem Importvolumen durch die jeweiligen Terminals für die
Jahre 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, 2027, 2028, 2029, 2030 sowie pro
LNG-Terminale aufschlüsseln, bitte Höhe und Dauer von vertraglich
abgesicherten Lieferkapazitäten für Energiekonzerne, mit Nennung des
jeweiligen Energiekonzerns, angeben)?
Es befinden sich insgesamt zehn Projekte zum direkten LNG-Import nach
Deutschland in Planung. Die Betriebsphasen der Projekte laufen jedoch nicht
zwangsläufig parallel; vielmehr lösen einzelne Projekte einander ab. Zu den
Projekten zählen zum einen die fünf durch den Bund initiierten FSRU-Projekte
und das landseitige LNG-Terminal in Brunsbüttel, an dem der Bund über die
KfW mit 50 Prozent beteiligt ist. Zum anderen sind ein rein privates FSRU-
Projekt und eine Regasifizierungsstation sowie zwei rein private landseitige
LNG-Terminals zum (teilweisen) Import von LNG geplant.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Regasifizierungskapazität der einzelnen
geplanten Standorte in Milliarden Kubikmeter auf die Jahre 2022 bis 2030 verteilt
dar. Es handelt sich hierbei lediglich um Planungsstände, die verschiedenen,
teils schwer zu kalkulierenden Realisierungsrisiken unterliegen.
2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Schwimmende, flexible
LNG-Importkapazitäten
FSRU-Projekte
des Bundes
Wilhelmshaven I – 5 5 5 5 5 5 5 5
Brunsbüttel 3,5 7,5 7,5 7,5
Stade 5 5 5
Lubmin 5 5 5 5 5 5 5
Wilhelmshaven II 4,5 4,5
Private Projekte Lubmin
Phase 1 5 5 5 5 5 5 5 5
Phase 2 5 5 5 5 5 5 5
Regasifizierungsstation
Lubmin
12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5
LNG-Terminal Brunsbüttel
mit Bundesbeteiligung
10 10 10 10
Private LNG-Terminals
Stade 13 13 13 13
Wilhelmshaven*
(Grüngasterminal)
rd. 11 14 18 22 21
Gesamt 13,5 37 49,5 56 69,5 73,5 77,5 76,5
* Kapazität wird nur bei entsprechendem Gasbedarf in diesem Umfang errichtet.
Für die Standorte Brunsbüttel, Wilhelmshaven II und Stade ist geplant, dass der
FSRU-Betrieb eingestellt wird, sobald am jeweiligen Standort ein landseitiges
Terminal in Betrieb geht. Die FSRU kann anschließend als Tanker eingesetzt
werden oder als FSRU weiterverchartert werden. Die Option, die FSRU als
Tanker einzusetzen, besteht grundsätzlich an allen Standorten für den Fall, dass
der deutsche Gasbedarf sinkt und die FSRUs nicht mehr erforderlich sind.
Die beiden FSRU-Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven, die in diesem
Winter in Betrieb gehen bzw. bereits in Betrieb gegangen sind, werden durch
die Unternehmen Uniper, RWE und VNG/EnBW für eine Übergangsperiode
bis März 2024 beliefert. Anschließend, ab April 2024, werden die Kapazitäten
der beiden FSRU am Markt angeboten. Buchungen sind hierfür noch nicht
erfolgt; sie sollen durch eine Betreibergesellschaft des Bundes
entgegengenommen und verwaltet werden. Die Kapazitäten der drei weiteren FSRU des
Bundes an den Standorten Stade, Lubmin und Wilhelmshaven, die zum Ende des
Jahres 2023 in Betrieb gehen sollen, werden voraussichtlich bereits ab Ende
2023 durch die Betreibergesellschaft am Markt angeboten. Auch hier hat der
Buchungsprozess noch nicht begonnen.
Der Abschluss von Verträgen zur Lieferung mit LNG ist grundsätzlich eine
privatwirtschaftlich abzuwickelnde Angelegenheit der Gashändler, in die die
Bundesregierung keinen Einblick hat.
Die Kapazitäten am landseitigen Terminal in Brunsbüttel, an dem die
Bundesregierung über die KfW Anteile in Höhe von 50 Prozent hält, sind bereits
vergeben und vertraglich für eine Dauer von 15 Jahren mit den Unternehmen
RWE, Conoco Philips und Ineos fixiert worden.
18. Wie viele LNG-Transportschiffe mit welcher Ladekapazität werden nach
Schätzungen der Bundesregierung benötigt, um die geplanten Mengen
von jährlich 27,5 Milliarden Kubikmetern zu decken?
Es existieren auf dem Weltmarkt verschiedene LNG-Tankermodelle mit
unterschiedlichen Größen. Das durchschnittliche Ladevolumen dieser Tanker liegt
nach Kenntnis der Bundesregierung bei circa 160 000 Kubikmetern LNG im
flüssigen Zustand. Ein Kubikmeter LNG entspricht circa 600 Kubikmetern
regasifiziertem Gas, sodass ein LNG-Tanker LNG für rund 96 Millionen
Kubikmeter regasifiziertes Gas liefern kann. Um jährlich 27,5 Milliarden Kubikmeter
Gas über LNG-Terminals zu erhalten, sind somit Lieferungen durch circa
286 LNG-Tanker im Jahr nötig.
19. Wie viele LNG-Transportschiffe werden nach Schätzungen der
Bundesregierung insgesamt benötigt, um die über die vier geplanten deutschen
LNG-Terminal-Standorte und die LNG-Terminals in Nachbarländern mit
den jährlich benötigten Liefermengen beliefern zu können?
Die Bundesregierung plant insgesamt fünf eigene FSRU-Standorte, die bis zum
Winter 2023/2024 eine jährliche Regasifizierungskapazität von circa 27
Milliarden Kubikmeter pro Jahr stellen sollen. Für diese Menge sind nach der in der
Antwort zu Frage 18 vorgestellten Berechnungslogik circa 280
Tankerlieferungen im Jahr nötig.
Die Terminalkapazitäten der Nachbarländer Niederlande, Belgien, Frankreich
und Polen belaufen sich auf circa 67 Milliarden Kubikmeter pro Jahr. Für eine
entsprechende Belieferung mit LNG wären bei voller Auslastung der Terminals
circa 700 LNG-Tankerlieferungen im Jahr notwendig.
20. Wie viele LNG-Transportschiffe sind nach Plänen der Bundesregierung
für die Belieferung der geplanten LNG-Terminals vorgesehen, und wann
werden sie voraussichtlich zur Verfügung stehen (bitte nach
Herkunftswerft bzw. Verkäufer, Anzahl Transportschiffe, Datum Inauftraggabe,
voraussichtlichem Lieferdatum und Kosten, Käufer bzw. vorgesehener
Eigentümerstruktur aufschlüsseln)?
Zur Anzahl der vorgesehenen LNG-Tanker wird auf die Antworten zu den
Fragen 18 und 19 verwiesen. LNG-Tanker werden von mehreren Werften auf dem
Weltmarkt produziert. Der Kauf oder die Anmietung der Tanker zum Transport
von LNG ist Angelegenheit der Händler, die LNG an einem Terminal anlanden
möchten. Die Bundesregierung hat keine Einsicht in Verträge bzw.
Vertragsabsichten für LNG-Tanker zur Belieferung der deutschen Terminalstandorte
und kommentiert mögliche Preisstrukturen aus Vertraulichkeitsgründen nicht.
21. Rechnet die Bundesregierung damit, dass in den nächsten vier Jahren
Engpässe an LNG-Transportschiffen auftreten könnten, um den LNG-
Bedarf und die geplanten Liefermengen sowohl nach Deutschland als
auch in andere LNG-importierende Länder zu decken?
a) In welchem Umfang beziffert sie die möglichen Engpässe (bitte nach
Jahren, Anzahl von Transportschiffen und LNG-Mengen in
Milliarden Kubikmetern aufschlüsseln)?
b) Wie wahrscheinlich ist ein solches Szenario nach Auffassung der
Bundesregierung, und welche Maßnahmen plant sie, zu ergreifen, um
das zu verhindern?
c) Bis wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend
LNG-Transportschiffe verfügbar
Die Fragen 21 bis 21c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
22. Bezogen auf globale LNG-Kapazitäten und den globalen LNG-Bedarf, in
welchen Förderländern sieht die Bundesregierung das größte Potential
für Produktionssteigerungen an Erdgas und an LNG-Herstellungs- und
Logistikkapazitäten (bitte nach Ländern, Produktionssteigerungspotential
in Prozent und Mengenpotentiale in Milliarden Kubikmetern für die
Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung sieht den aggregierten erwarteten Kapazitätszuwachs
gemessen an Projekten in verschiedenen Regionen, deren Projektvolumina und
Inbetriebnahme angekündigt wurden, wie nachfolgend dargestellt. Es wird
dabei zwischen den Jahren 2024 bis 2027 unterschieden.
Region Aggregierter erwarteter Kapazitätszuwachs(in Milliarden Kubikmeter Erdgas) Geplante Inbetriebnahme
Afrika mindestens 0,8 2023
Asien/Pazifik 3 bis 5,2 2023
Eurasien 2 bis 9 2023
Nordamerika 5,8 2023
Afrika 3,4 2024
Nordamerika 49,3 2024/2025
Nordamerika 105 2026/2027
Afrika mindestens 19 2025/2026
Asien/Pazifik 2 bis 6,9 2026
Naher und Mittlerer Osten mindestens 49 2026/2027
Erwartete Fördermengen aus Projekten einzelner Länder kommentiert die
Bundesregierung im Sinne der Vertraulichkeit der Projekte nicht.
23. Gefährdet nach Auffassung der Bundesregierung eine erhöhte
europäische Nachfrage nach LNG bei gleichzeitig weniger schnell wachsenden
globalen Förder- und Lieferkapazitäten die Energieversorgung und
Energiesicherheit anderer LNG-importierender Länder, z. B. des Globalen
Südens?
a) Wenn ja, welche Länder waren nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits davon betroffen, und in welchem Maße?
b) Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung gefährdet,
in Zukunft davon betroffen zu sein, und in welchem Maße?
c) Was sind Maßnahmen, die die Bundesregierung nach ihrer
Auffassung ergreifen kann, um dem entgegenzuwirken?
Welche Maßnahmen davon werden wann umgesetzt (sollten die
Maßnahmen nicht umgesetzt werden, bitte begründen, warum nicht)?
24. Berücksichtigt die Bundesregierung bei der LNG-Beschaffung die
weltweiten Bedarfe und niedrigen LNG-Substitutionsmöglichkeiten
wirtschaftlich und finanziell schwächer gestellter Länder?
Wenn ja, in welcher Art und Weise werden diese berücksichtigt, und
welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
25. Hat die Bundesregierung Berechnungen bzw. Einschätzungen angestellt
oder in Auftrag gegeben, welche Kaskadeneffekte die deutsche und
europäische verstärkte Fokussierung auf Flüssigerdgas global gesehen
auslösen könnte bzw. an welchen Stellen global gesehen Versorgungsengpässe
entstehen könnten?
a) Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse einer solchen Analyse konkret
aus?
b) Wenn nein, welche Argumente sprechen dagegen, eine solche
Risiko- und Gefahrenanalyse in Auftrag zu geben?
Die Fragen 23 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Für die LNG-Beschaffung selbst ist nicht die Bundesregierung zuständig,
sondern die Gasimportunternehmen.
Die Bundesregierung hat bisher keine Berechnung in Auftrag gegeben, die die
Effekte der verstärkten deutschen und europäischen Fokussierung auf
Flüssigerdgas modellieren würde. Es wird in diesem Zusammenhang auf die
entsprechenden Analysen der Internationalen Energieagentur verwiesen.
26. Welche weiteren potentiellen „Flaschenhälse“ kann es nach Auffassung
der Bundesregierung bezogen auf die LNG-Versorgungsinfrastruktur und
LNG-Versorgungskapazitäten geben, wie wahrscheinlich schätzt die
Bundesregierung ihr Auftreten ein, und welche Maßnahmen wird bzw.
kann die Bundesregierung ergreifen, um diesen vorzubeugen?
Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es derzeit, die nötige Infrastruktur
für den direkten Import von LNG zu schaffen, da eine solche Infrastruktur in
Deutschland bisher nicht existiert. Hierfür wurden die Planungs- und
Genehmigungsverfahren mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz erheblich beschleunigt.
Für die schnellstmögliche Umsetzung dieses Vorhabens ist die
Bundesregierung in engem Austausch mit den beteiligten Unternehmen und unterstützt im
erforderlichen Maß. Ebenso stellt sie gemeinsam mit den Unternehmen sicher,
dass die Netzinfrastruktur den Abtransport des regasifizierten Gases
sicherstellen kann. Faktoren wie Förderung und Transport von LNG bleiben weiterhin
Angelegenheit der privaten Gaswirtschaft und unterliegen
marktwirtschaftlichen Mechanismen. Die Bundesregierung nimmt hierauf entsprechend keinen
Einfluss.
27. Wie definiert die Bundesregierung eine Abhängigkeit von Gas von einem
Lieferanten bzw. Lieferland?
Ab einem Gaslieferanteil von wie viel Prozent des deutschen
Gesamtbedarfs ist nach Auffassung bzw. Einschätzung der Bundesregierung von
einer Abhängigkeit zu sprechen?
28. Ab einer Gasliefermenge aus einem Lieferland von wie viel Prozent des
deutschen Gesamtbedarfs würde nach Einschätzung der Bundesregierung
ein Wegfall der Liefermenge aus dem jeweiligen Land zu einer
Gefährdung der Energieversorgung und Energiesicherheit in Deutschland
führen?
29. Findet diese „Abhängigkeitsberechnung“ (siehe Frage 27) bei der
aktuellen Erschließung alternativer Gaslieferquellen oder bei der Verhandlung
zur Mengenerhöhung bestehender Gaslieferquellen nach Kenntnis der
Bundesregierung Berücksichtigung, und wenn ja, nach welchen
Kriterien?
30. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Zukunft keine neuen
Abhängigkeiten von Gaslieferländern entstehen, und welche Maßnahmen
wird sie zu diesem Zweck ergreifen?
Die Fragen 27 bis 30 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine gesetzlich verankerte Definition oder
quantifizierbare Schwelle, die eine Gasabhängigkeit von einem Lieferanten
manifestieren könnte. Eine Abhängigkeit besteht grundsätzlich mit jedem
Lieferverhältnis. Der Umgang mit dem Ausfall von Pipelinegaslieferungen aus
Russland zeigt, dass ein kurzfristiger Wegfall signifikanter Gasvolumina
grundsätzlich unter Wahrung der Versorgungssicherheit bewältigt werden kann.
Voraussetzung dafür ist, dass als Reaktion auf den Wegfall Maßnahmen zur
Diversifizierung und Gaseinsparung getroffen werden. Die Bundesregierung hält jedoch
eine Gaslieferabhängigkeit, wie in der Vergangenheit von Russland in Höhe
von circa 50 Prozent, nicht mehr für adäquat und begrüßt deswegen die
Diversifizierung der privaten Gasimporteure. Die geplanten LNG-Importkapazitäten
in der deutschen Nord- und Ostsee werden einen zentralen Beitrag dazu leisten,
um künftig neue Abhängigkeiten in bisherigem Ausmaß zu vermeiden.
31. Welche umweltschädlichen Gefahren werden nach Kenntnis der
Bundesregierung von schwimmenden als auch durch feste LNG-Terminals
ausgelöst?
Wie hoch schätzt sie die möglichen Auswirkungen auf Umwelt und
Mensch ein (bitte jeweils nach geplantem LNG-Standort und
gechartertem Terminal aufschlüsseln)?
Der Betrieb von festen wie schwimmenden LNG-Terminals geht mit
verschiedenen Immissionen einher, denen jedoch genehmigungsrechtliche Grenzwerte
auferlegt sind, welche den Eintritt von Umweltschäden verhindern sollen. Im
Falle der FSRU gehören zu diesen Immissionen beispielsweise die Biozide,
die in der FSRU für Reinigungsprozesse eingesetzt und anschließend in die
Küstengewässer eingeleitet werden. Die Zuständigkeit für Prüfung und
Überwachung der genehmigungsrechtlichen Anforderungen von festen und
schwimmenden LNG-Terminals inklusive der Überwachung und des Schutzes der
jeweiligen Küstengewässer liegt bei den Bundesländern.
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen oder plant
sie, zu ergreifen, um diesen umweltschädlichen Gefahren (siehe Frage
29) vorzubeugen oder diese zu vermeiden (bitte nach Bearbeitungsstand
und Dauer aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterhält mit den beteiligten Unternehmen zu möglichen
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Umwelteinflüssen durch
die deutsche LNG-Importinfrastruktur einen engen Austausch und bespricht
mögliche Alternativen zu bisher vorgesehenen Betriebstechniken. Hinsichtlich
der Länderzuständigkeiten für die einschlägigen Genehmigungsverfahren, zum
Beispiel bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis, sowie die Überwachung
der Küstengewässer wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
33. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der jüngst veröffentlichten
Studie des Fraunhofer-Instituts, welche belegt, dass die derzeit geplanten
Flüssigerdgas-Vorhaben in Deutschland ungeeignet sind, um Wasserstoff
oder dessen Derivate zu importieren?
Die Bundesregierung steht mit den beteiligten Unternehmen in engem
Austausch und setzt sich dafür ein, dass die entstehende landseitige LNG-
Terminalinfrastruktur zukünftig auch für den Import von Wasserstoff bzw. seinen
Derivaten genutzt werden kann. Wissenschaftliche Ausführungen zu diesem Thema
nimmt die Bundesregierung aufmerksam zur Kenntnis.
34. Für den Fall, dass die geplanten LNG-Terminals tatsächlich nicht für den
Import von Wasserstoff oder dessen Derivate nutzbar sein werden, bis zu
welchem Jahr sollen nach Plänen der Bundesregierung die LNG-
Terminals für den Import von LNG voraussichtlich genutzt werden?
Die Nutzung der FSRU für den Import von verflüssigtem Erdgas ist maximal
für die Vertragsdauer der jeweiligen FSRU, d. h. je nach Vertragsmodell für
maximal 15 Jahre vorgesehen. Zuvor besteht bereits die Möglichkeit, den
LNG-Import einzustellen und die FSRUs als LNG-Tanker einzusetzen oder sie
zur Nutzung als FSRU weiterzuverchartern, sollte dies im weiteren Verlauf
durch den deutschen Erdgasbedarf angezeigt sein.
Für das feste LNG-Terminal in Brunsbüttel, an dem die Bundesregierung zu
50 Prozent Anteile hält, ist eine Betriebsdauer von 15 Jahren geplant.
Anschließend ist eine Nachnutzung für den Import von Wasserstoff bzw. seinen
Derivaten vorgesehen.
Betriebsperioden privat geplanter LNG-Infrastrukturen kommentiert die
Bundesregierung nicht.
Nach dem LNG-Gesetz sind die Betriebsgenehmigungen für LNG-Terminals so
zu erteilen, dass der Betrieb mit verflüssigtem Erdgas bis spätestens zum
31. Dezember 2043 einzustellen ist. Ein über diesen Zeitpunkt hinausgehender
Betrieb ist nur mit Wasserstoff oder einem Derivat hiervon möglich.
35. Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Nutzung der LNG-Terminals für die
Gasversorgung in Deutschland nach Plänen der Bundesregierung
voraussichtlich notwendig sein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
36. Bis zu welchem Zeitpunkt ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Nutzung der LNG-Terminals aufgrund vertraglich abgesicherter Zusagen
nötig (bitte die vertraglich abgesicherten Zusagen und dieAkteure, die
einen vertraglich abgesicherten Anspruch haben erläutern)?
Für die durch den Bund gecharterten FSRU in Brunsbüttel und Wilhelmshaven,
die noch in diesem Winter in Betrieb gehen sollen bzw. bereits in Betrieb
gegangen sind, sind zwischen dem Bund und den Unternehmen RWE, Uniper,
EnbW/VNG durch eine Absichtserklärung Lieferverpflichtungen eingegangen
worden. Diese Verpflichtungen gelten bis März 2024.
Ab April 2024 werden die Regasifizierungskapazitäten dieser beiden FSRUs
am Markt angeboten. Der Buchungsprozess hat hierzu noch nicht begonnen.
Die Kapazitäten der drei weiteren FSRU des Bundes an den Standorten Stade,
Lubmin und Wilhelmshaven, die zum Ende des Jahres 2023 in Betrieb gehen
sollen, werden voraussichtlich ab Ende 2023 am Markt angeboten. Auch hierzu
hat der Buchungsprozess noch nicht begonnen.
Der Abschluss von Verträgen zur Lieferung mit LNG erfolgt
privatwirtschaftlich zwischen Gashändlern und LNG-Lieferanten, welche entsprechend ihrer
Lieferabsichten Buchungen an einem LNG-Terminal vornehmen. Lieferungen
an die FSRUs des Bundes können nur im Rahmen der vorgesehenen
Betriebsdauer stattfinden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
Gleiches gilt für das in Brunsbüttel geplante landseitige LNG-Terminal, an dem
sich der Bund über die KfW zu 50 Prozent beteiligt: LNG-Lieferungen an
dieses Terminal sind auf die maximale Buchungsdauer von 15 Jahren limitiert.
Kapazitätsbuchungen wurden mit den drei Terminalkunden RWE, Conoco Phillips
und Ineos vertraglich fixiert.
Betriebsperioden und entsprechende Lieferabsichten privat betriebener LNG-
Terminals kommentiert die Bundesregierung nicht.
37. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtlichen
Kosten für den Ausbau der LNG-Infrastruktur (bitte jeweils nach
einzelnen Transportschiffen, schwimmenden LNG-Terminals, festen LNG-
Terminals und Transportpipelines aufschlüsseln)?
Die voraussichtlichen Ausgaben für die Anmietung und den Betrieb der fünf
FSRU des Bundes betragen nach aktueller Planung insgesamt rund 10 Mrd.
Euro.
Die Kosten verteilen sich auf die einzelnen geplanten FSRU-Standorte
entsprechend aktueller Schätzung voraussichtlich wie folgt (gerundet):
Brunsbüttel: 1.375.000.000 Euro
Wilhelmshaven I: 1.403.000.000 Euro
Stade: 1.685.000.000 Euro
Lubmin: 2.106.000.000 Euro
Wilhelmshaven II: 812.000.000 Euro
Sonstige Kosten
inklusive
Mehrwertsteuer:
847.000.000 Euro
Gesperrte Mittel für eine noch nicht beschlossene sechste FSRU des Bundes
belaufen sich auf 1 368 000 000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zweckgebundene Mittel für den Standort Hamburg in Höhe von
305 000 000 Euro wurden bewilligt, werden aber verfallen, da der Standort
Hamburg technisch nicht realisierbar ist.
Zu beachten ist, dass gegenwärtig nicht feststeht, ob die für die Anmietung und
den Betrieb der FSRUs veranschlagte Summe ausgeschöpft wird. Ebenso
werden den Ausgaben erhebliche Einnahmen gegenüberstehen. Diese entstehen
etwa durch Regasifizierungstarife, die von Terminalkunden zu entrichten sein
werden.
Für die 50-prozentige Beteiligung der KfW an dem festen LNG-Terminal in
Brunsbüttel geht die Bundesregierung von Gesamtkosten der
Bundesbeteiligung in Höhe von 744 200 000 Euro aus. Diese sind im Bundeshaushalt
hinterlegt. Hinzu treten Kosten der privat an dem Terminal beteiligten Unternehmen
Gasunie und RWE gemäß ihrer Anteile in Höhe von 40 bzw. 10 Prozent.
Kosten für privat geplante schwimmende wie feste LNG-Terminals
kommentiert die Bundesregierung aus Vertraulichkeitsgründen nicht.
38. Ist sich die Bundesregierung der Problematik bewusst, dass der Bezug
von preisgünstigem LNG von den jeweiligen Vertragsbedingungen mit
den Lieferländern und insbesondere von langfristigen, üblicherweise bis
zu 20 Jahren reichenden Abnahmegarantien abhängt, und wenn ja, wie
verhält sie sich dazu?
Ja, dies ist der Bundesregierung sowie den Energieunternehmen, die die
Verträge abschließen, bewusst. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch
kürzere Vertragslaufzeiten möglich sind. Bei Verträgen, die länger laufen, ist
grundsätzlich denkbar, dass LNG-Volumina, die auf dem deutschen Markt nicht mehr
erforderlich sein sollten, an andere Destinationen weiterveräußert werden
können. Es obliegt jedoch den Energieunternehmen, Vertragsdetails dieser Art zu
verhandeln.
39. Mit welchen Lieferländern können bzw. konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung Langfristverträge mit voraussichtlich welcher Dauer
abgeschlossen werden, die bereits 2023, spätestens aber 2024
ausreichend große Mengen an LNG liefern können, um drohende
Versorgungsengpässe für Industrie, Gewerbe und Verbraucher abzuwenden?
Die Vertragslaufzeiten sind Vertragsinterna, in die die Bundesregierung keinen
Einblick hat.
40. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass mit langfristigen
Abnahmegarantien für LNG die Abhängigkeit und der Gebrauch von
fossilen Infrastrukturen verfestigt und verlängert werden, was dem 1,5-Grad-
Ziel und den Klimaschutzzielen der Bundesregierung widerspricht?
Die Bundesregierung hat mit dem geänderten Klimaschutzgesetz
anspruchsvolle, verbindliche Klimaziele festgelegt sowie das Ziel der
Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Auch angesichts des Angriffskriegs gegen die Ukraine
und der gegenwärtigen Energiekrise hält die Bundesregierung sowohl an den
gesetzlich normierten Klimaschutzzielen als auch dem 1,5-Grad-Ziel fest. Mit
entsprechender Gesetzgebung hat die Bundesregierung die Energiewende und
den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt. Durch den Einsatz von
LNG erfolgt nur eine teilweise Substitution der Gasversorgung in Deutschland.
Die Dekarbonisierung der Energieversorgung wird durch die Erhöhung des
Anteils erneuerbarer Energien, Einsparmaßnahmen sowie technologische
Maßnahmen weiterverfolgt. Nach Auffassung der Bundesregierung führen die
energiepolitischen Weichenstellungen des letzten Jahres auf nationaler und
europäischer Ebene insgesamt zu einer Beschleunigung der Energiewende.
41. Mit welchen Gaslieferländern oder Gaslieferkonzernen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung verbindliche Abnahmeverträge deutscher
Importeure?
Es wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen. Lieferabsichten einzelner
Konzerne kommentiert die Bundesregierung im Sinne der Wahrung vertraulicher
Unternehmensinformationen nicht.
42. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verträgen mit
Gaslieferkonzernen (siehe Frage 39) Verpflichtungen, bestimmte Mengen an
LNG zu liefern, und drohen im Nichterfüllungsfall Konventionalstrafen?
Wenn ja, in welchen Verträgen (bitte nach Gaslieferant, Dauer der
Verträge und, wenn bekannt, Höhe der verpflichteten Gasliefermenge sowie
Ausgestaltung der Konventionalstrafen aufschlüsseln)?
43. Gibt es von deutscher Seite mit Lieferländern bzw. Lieferkonzernen
abgeschlossene LNG-Lieferverträge, die während der Vertragslaufzeit eine
Substitution von LNG durch Wasserstoff bzw. Ammoniak oder andere
erneuerbar hergestellte synthetische Gase vorsehen?
Wenn ja, mit welchem Volumen, und in welchen Zeiträumen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 42 und 43 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert Vertragsdetails in den Lieferverträgen
zwischen deutschen Importunternehmen und Unternehmen in Lieferstaaten aus
Vertraulichkeitsgründen nicht. Mit Blick auf Lieferpflichten sind grundsätzlich
verschiedene Ausgestaltungen der Verträge denkbar.
44. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der vereinbarte
Gaspreis in dem jüngst abgeschlossenem Langfristvertrag zwischen
Deutschland und dem US-Konzern ConocoPhillips für LNG-Lieferungen
aus Katar, und welchen Einfluss auf den vereinbarten Gaspreis hat nach
Auffassung der Bundesregierung die Tatsache, dass der Vertrag nicht
direkt mit Qatar Energy, sondern mit dem Zwischenhändler Conoco
Phillips abgeschlossen wurde?
Die Bundesregierung hat keinen Einblick in den zwischen dem
Energieunternehmen Conoco Phillips und Qatar Energy vertraglich vereinbarten Gaspreis.
Auch schließt die Bundesregierung keine LNG-Importverträge ab. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
45. Inwieweit hat bzw. hätte die Umsetzung des am 25. März 2022
angekündigten schrittweisen Ausstiegs aus Importen russischen Erdgases von
deutscher Seite aus zur Nichteinhaltung von Terminverträgen zwischen
Gazprom und deutschen Importeuren geführt?
46. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am
zwischen Gazprom und Uniper vertraglich vereinbarten Gas-Importvolumen
vor Kriegsbeginn
a) von Spotmarkt- und Kurzfristverträgen (bis maximal zwei Monate
zur Erfüllung),
b) von Terminverträgen (mindestens drei Monate bis zur Erfüllung),
c) von Terminverträgen (mindestens sechs Monate bis zur Erfüllung),
d) von Terminverträgen (mindestens zwölf Monate bis zur Erfüllung),
e) von Terminverträgen (mindestens zwei Jahre bis zur Erfüllung),
f) von Terminverträgen (mindestens fünf Jahre bis zur Erfüllung),
g) von Terminverträgen (mindestens zehn Jahre bis zur Erfüllung),
h) von Terminverträgen (mindestens 20 Jahre bis zur Erfüllung),
i) von Terminverträgen (über 20 Jahre bis zur Erfüllung)?
47. Zu welchen Preisen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
jeweiligen Verträge (siehe Frage 46) abgeschlossen?
48. Auf welche Weise waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
jeweiligen Verträge (siehe Frage 46) an die Preisentwicklung von Gas- bzw.
Ölmärkten gebunden oder anderweitig indexiert?
Die Fragen 45 bis 48 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Uniper mit Gazprom mehrere
Lieferverträge mit einem Volumen von 24 Milliarden Kubikmetern pro Jahr bis 2036 fest
kontrahiert hat. Dabei handelt es sich um sogenannte „Take or Pay“-Verträge,
bei denen die Abnehmer die Verpflichtung haben, eine fest definierte
Mindestmenge abzunehmen. Der Preis orientiert sich am Handelsmarktpreis für Gas in
Nordwesteuropa. Die Bepreisung der langfristigen Mengen erfolgt in der Regel
drei Jahre vor dem eigentlichen Liefertermin. Dabei tragen die
Gasunternehmen wie Uniper bei derartigen Verträgen das Mengenrisiko, während die
Produzenten wie Gazprom und Gas-Terra das Preisrisiko tragen. Die Vermarktung
erfolgt im Gasmarkt bis zu drei Jahre im Voraus, in Einzelfällen auch mit
längerem Vorlauf. Ziel dieser „Forward-Vermarktung“ ist es, den Kunden wie
Stadtwerken und Industrieunternehmen sowohl Liefer- als auch Preissicherheit
zu geben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]