[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/4903 –
Bilanz des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft nach einem Jahr
im Amt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor über einem Jahr, am 8. Dezember 2021, wurde die neue Bundesregierung
vereidigt. Mit dieser Kleinen Anfrage soll überprüft werden, in welchen
Bereichen der Agrar- und Ernährungspolitik die Bundesregierung bisher bereits
aktiv geworden ist und in welchen Bereichen nicht beziehungsweise in
welchen Bereichen es bisher nur Ankündigungen gab.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem Koalitionsvertrag, der auf die gesamte Dauer der vierjährigen
Legislaturperiode bis 2025 ausgelegt ist, zeigt die Bundesregierung auf, wie sie den
dringend notwendigen Wandel hin zu einer klima-, umwelt- und tiergerechten
Landwirtschaft sowie einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und gesunden
Ernährung gestalten will – mit besonderem Augenmerk auf die ländlichen Räume.
Das erste Jahr nach der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die
Ampelregierung war seit dem 24. Februar 2022 vom völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine geprägt. Die Herausforderungen in
Folge des Krieges gegen die Ukraine haben zum einen die große Flexibilität
und hohe Leistungsbereitschaft des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und seiner nachgeordneten Behörden unter Beweis
gestellt, aufgrund derer es möglich war, binnen kürzester Frist unbürokratisch und
pragmatische Hilfe im In- und Ausland zu leisten. Zum anderen haben die
Folgen dieses Krieges auch noch einmal sehr deutlich gemacht, dass eine
krisenfeste und resiliente Aufstellung der Landwirtschaft in Zeiten von Klimakrise
und Artensterben für die Zukunft eine zentrale Aufgabe darstellt.
Das BMEL hat in diesem Sinne bereits zahlreiche Maßnahmen im ersten Jahr
der Regierungsarbeit umgesetzt:
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes für eine
verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung markiert den Aufbruch in
eine zukunftsfeste Tierhaltung, bei der weniger Tiere besser gehalten werden
und somit Betrieben eine wirtschaftliche Perspektive bietet. Die verpflichtende
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5118
20. Wahlperiode 27.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 23. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kennzeichnung soll die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr
Tierschutz sichtbar machen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern
transparent machen, wie das Tier gehalten wurde, von dem das Lebensmittel
stammt, das sie kaufen. Für die Jahre 2023 bis 2026 sind für den Umbau der
Tierhaltung eine Milliarde Euro in den Bundeshaushalt eingestellt worden, die
eine Anschubfinanzierung ermöglichen. Eckpunkte eines entsprechenden
Bundesprogramms zur Förderung des Stallumbaus und der laufenden Mehrkosten –
beginnend mit der Schweinehaltung inklusive der Sauenhaltung – sind am
21. Dezember 2022 in die Abstimmung mit Ländern und Verbänden gegangen.
Die Ressortabstimmung folgt. Die Förderung soll im Herbst 2023 starten.
Für landwirtschaftliche Betriebe aus Sektoren, die in Folge des Krieges gegen
die Ukraine besonders von gestiegenen Düngemittel-, Futtermittel- und
Energiekosten betroffen sind, wurden insgesamt 180 Mio. Euro Agrar-
Krisenhilfe zur Verfügung gestellt. An fast 42.000 Betriebe ist im September
2022 bereits unbürokratisch – ohne zusätzliche Antragstellung – die
Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe in Höhe von bis zu 15.000 Euro/Betrieb ausgezahlt
worden. Etwa 8.200 Betriebe profitieren von der Agrar-Kleinbeihilfe, deren
Auszahlung inzwischen ebenfalls abgeschlossen ist.
Das BMEL hat zudem ein Kleinbeihilfeprogramm mit 10 Mio. Euro aufgelegt,
um die Fischereibetriebe, die besonders unter den Folgen des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine leiden, zu unterstützen. Auch 2023 können
Fischereibetriebe mit Anpassungshilfen in Höhe von 10 Mio. Euro unterstützt
werden.
Der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) -Strategieplan für Deutschland wurde am
21. November 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Im Rahmen
aufwendiger Nachverhandlungen mit der Europäischen Kommission konnten
ökologische Verbesserungen im Strategieplan verankert werden und somit
weitere Schritte auf dem in Deutschland eingeschlagenen Weg einer
Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem
und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume gegangen werden.
Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung
von mit Nitrat belasteten oder eutrophierten Gebieten (AVV
Gebietsausweisung – AVV GeA) wurde die Voraussetzung geschaffen, damit die EU-
Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen
unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie einstellt. Ziel von Bund und
Ländern ist bei der künftigen Ausgestaltung des Düngerechts das sogenannte
Verursacherprinzip weiter zu stärken.
Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ist gestartet.
Dafür werden insgesamt 900 Mio. Euro für den Zeitraum von 2022 bis 2026 aus
dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung gestellt. Die ersten
Zuwendungsbescheide wurden bereits erteilt.
Das Eckpunktepapier der Bundesregierung „Weg zur Ernährungsstrategie der
Bundesregierung“ wurde am 21. Dezember 2022 vom Bundeskabinett
beschlossen. Ziel der Ernährungsstrategie der Bundesregierung ist es, gute
Ernährungsweisen für alle so einfach wie möglich zu machen mit besonderem Fokus
auf der Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen und einer Stärkung der
pflanzenbetonten Ernährung.
Wie die gesamte Bundesregierung leistet auch das BMEL in seinem
Zuständigkeitsbereich umfassende Krisenhilfe für die Ukraine. Mit der German Food
Bridge hat das BMEL weit über 450 Hilfslieferungen mit dringend benötigten
Lebensmitteln in die Ukraine gebracht und über 17 Mio. Euro für
Tierarzneimittel, Impfstoffe, Betriebsmittel für die Landwirtschaft, Getreidelagerung,
Generatoren sowie den Aufbau eines Veterinärlabors bereitgestellt.
Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass die Umsetzungsstände
wichtiger Maßnahmen der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2022 auf der
im Koalitionsvertrag angekündigten gemeinsamen Arbeits- und
Umsetzungsplanung der Bundesregierung (Regierungsmonitor,
https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/bundesregierung/regierungsmonitor) zur Verfügung stehen. Dazu
zählen zum Beispiel Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag oder den
Entlastungspaketen I–III, aber auch andere aktuelle Regierungsvorhaben.
1. Wie viele Gesetzentwürfe des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) wurden mit Stand 8. Dezember 2022 im
Bundeskabinett beschlossen (bitte nach Gesetz und Datum der
Verabschiedung im Bundeskabinett aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat mit Stand 8. Dezember 2022 vier Gesetzentwürfe des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im
Bundeskabinett beschlossen:
• Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hopfengesetzes –
Beschluss des Bundeskabinetts am 6. April 2022,
• Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes –
Beschluss des Bundeskabinetts am 8. Juni 2022,
• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur
Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur
Änderung weiterer Vorschriften -– Beschluss des Bundeskabinetts am 27. Juli
2022,
• Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der
Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden – Beschluss des
Bundeskabinetts am 12. Oktober 2022.
Darüber hinaus wurden sechs Verordnungen und zwei Allgemeine
Verwaltungsvorschriften des BMEL im Bundeskabinett beschlossen sowie 14
Verordnungen dem Bundesrat bis zum 8. Dezember 2022 zugeleitet.
2. Wie viele Gesetzentwürfe des BMEL wurden mit Stand 8. Dezember
2022 in den Deutschen Bundestag eingebracht (bitte nach Gesetz und
Datum der Einbringung in den Deutschen Bundestag aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat mit Stand 8. Dezember 2022 vier Gesetzentwürfe des
BMEL in den Deutschen Bundestag eingebracht:
• Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hopfengesetzes –
Einbringung in den Deutschen Bundestag am 24. Mai 2022,
• Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes –
Einbringung in den Deutschen Bundestag am 19. September 2022,
• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur
Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur
Änderung weiterer Vorschriften – Einbringung in den Deutschen Bundestag am
28. September 2022,
• Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der
Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden – Einbringung in den
Deutschen Bundestag am 7. Dezember 2022.
3. Wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Koalitionsvertrag) im Kapitel
„Landwirtschaft und Ernährung“ angekündigt, noch im Jahr 2022 eine
verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, die auch Transport und
Schlachtung umfasst, einführen, und wenn nicht, warum ist dies der
Bundesregierung nicht gelungen, obwohl es umfangreiche Vorarbeiten
durch das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung gibt?
Der Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der
Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, wurde am 12.
Oktober 2022 im Bundeskabinett verabschiedet. Das weitere parlamentarische
Verfahren läuft derzeit. In einem ersten Schritt wird frisches unverarbeitetes
Fleisch von Schweinen gekennzeichnet. Die verpflichtende Kennzeichnung
weiterer Tier- und Produktarten sowie die Aufnahme weiterer
Vermarktungswege werden in dieser Legislatur folgen. Dies ist im genannten Gesetzentwurf
bereits angelegt.
4. Strebt die Bundesregierung weiterhin, wie im Koalitionsvertrag
angekündigt, an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System
zu entwickeln, um den Umbau der Nutztierhaltung zu unterstützen, und
wenn ja, wann wird die Bundesregierung so ein System dem Deutschen
Bundestag vorlegen?
Der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedarf einer soliden
finanziellen Grundlage. Für die Jahre 2023 bis 2026 sind hierfür bereits eine Milliarde
Euro in den Bundeshaushalt eingestellt worden, die eine Anschubfinanzierung
ermöglichen. Die die Bundesregierung tragenden Fraktionen des Deutschen
Bundestages haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um über die notwendige
weiterführende Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung zu beraten.
5. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Prüf-
und Zulassungsverfahren für Stallsysteme und für serienmäßig
hergestellte Betäubungsanlagen bereits eingeführt?
Ziel der Bundesregierung ist, die genannten Prüf- und Zulassungsverfahren im
Laufe der Legislaturperiode einzuführen. Dies ist in den vorangegangenen
Legislaturperioden nicht gelungen. Dabei ist hinsichtlich der
Betäubungsanlagen zu beachten, dass die Europäische Kommission plant, eine EU-weite
Regelung vorzuschlagen.
6. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte
Verbesserung der Rechtsvorschriften zum Schutz vor Bränden und technischen
Störungen in Ställen bereits umgesetzt und entsprechende neue
Rechtsvorschriften bereits erlassen?
7. Wurden die gemäß Koalitionsvertrag bestehenden Lücken in der
Nutztierhaltungsverordnung bisher von der Bundesregierung geschlossen, und
wenn ja, welche Lücken genau hat die Bundesregierung geschlossen
(bitte nach Lücken auflisten)?
8. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte
Verbesserung des Tierschutzgesetzes bereits begonnen, und wenn ja, welche
Gesetzesänderungen beim Tierschutzgesetz hat die Bundesregierung ggf.
bisher auf den Weg gebracht (bitte die Änderungen des
Tierschutzgesetzes auflisten)?
Die Fragen 6, 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Novelle des Tierschutzgesetzes wird ein Schwerpunkt der Arbeit des
BMEL im Jahr 2023 sein. Im Rahmen dieses umfangreichen Vorhabens, zu
dem die Vorarbeiten bereits laufen, wird die Bundesregierung eine Vielzahl an
Tierschutzthemen aufgreifen. Überdies arbeitet das BMEL an der Ergänzung
der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
9. Wann sollen die im Koalitionsvertrag angekündigte
Tiergesundheitsstrategie und umfassende Datenbank (inklusive Verarbeitungsbetriebe
tierischer Nebenprodukte) von der Bundesregierung veröffentlicht werden?
Die Vorbereitungen zur Erarbeitung einer Tiergesundheitsstrategie haben
begonnen. Eine Veröffentlichung ist gegen Ende der Legislaturperiode
vorgesehen.
10. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigung im
Koalitionsvertrag, „Lebendtiertransporte in Drittstaaten werden künftig
nur erlaubt, wenn sie auf Routen mit nachgewiesenen
tierschutzgerechten Versorgungseinrichtungen stattfinden“, eine entsprechende
Verordnung oder ein entsprechendes Gesetz bereits verabschiedet?
Das BMEL prüft derzeit, auf welche Weise die zuständigen Behörden bei der
Umsetzung der genannten tierschutzrechtlichen Vorgaben angemessen
unterstützt werden können.
11. Wurden von der Bundesregierung gemäß der Ankündigung im
Koalitionsvertrag, „Wir schließen Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des
Tierschutzes, um der Verantwortung aus der ausschließlich dem Staat
zustehenden Eingriffskompetenz gerecht zu werden“, bereits Rechts- und
Vollzugslücken geschlossen, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu den Fragen 6, 7 und 8 wird verwiesen.
12. a) Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt,
bereits Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht überführt, und wenn
ja, welche?
b) Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, das
maximale Strafmaß im Tierschutzrecht bereits erhöht, und wenn ja,
in welchen Bereichen des Tierschutzrechts?
Die Fragen 12a und 12b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMEL hat mit der Vorbereitung der Umsetzung des Vorhabens begonnen
und wird sich hierzu mit dem Bundesministerium der Justiz abstimmen.
13. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte
Reduktionsstrategie zu Tierversuchen bereits vorgelegt?
14. Ist gemäß der im Koalitionsvertrag zum Thema „Reduktionsstrategie zu
Tierversuchen“ getätigten Aussage, „Wir verstärken die Forschung zu
Alternativen, ihre Umsetzung in die Praxis und etablieren ein
ressortübergreifendes Kompetenznetzwerk“, bereits ein ressortübergreifendes
Kompetenznetzwerk etabliert, und wenn ja, wann wurde dieses
Kompetenznetzwerk etabliert, und welche Ressorts sind beteiligt?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMEL beschäftigt sich intensiv mit Themen des Tierschutzes bei der
Haltung und Verwendung von Versuchstieren. Das BMEL steht hierzu
insbesondere mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im
regelmäßigen Austausch. Daneben beschäftigt sich auch das Deutsche Zentrum zum
Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) intensiv mit der Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von
Alternativmethoden zum Tierversuch und koordiniert bundesweite Aktivitäten in
diesem Bereich.
15. Wurde von der Bundesregierung bisher die im Koalitionsvertrag
angekündigte verpflichtende Identitätsprüfung für den Onlinehandel mit
Heimtieren eingeführt?
Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen des EU-Digital Services
Act (DSA) auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass eine
Identifizierungspflicht sämtliche Anbieterinnen und Anbieter von lebenden Tieren trifft. Der
DSA ist seit dem 16. November 2022 in Kraft. Das Anliegen der
Bundesregierung hat in den Verhandlungen nicht die erforderliche Unterstützung erfahren,
so dass lediglich Unternehmerinnen und Unternehmer der
Identifizierungspflicht unterliegen und damit rückverfolgbar sind. Vor diesem Hintergrund wird
derzeit eine entsprechende gesetzliche Regelung vorbereitet, die mit dem DSA
als neuem unmittelbar geltenden EU-Recht vereinbar sein sowie dem
Datenschutzrecht gerecht werden muss.
16. Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden bereits obligatorisch
gemacht?
Auf die Antwort zu den Fragen 6, 7 und 8 wird verwiesen.
17. Wurden die Leitlinien für Tierbörsen durch die Bundesregierung, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, aktualisiert, und wurde eine Positivliste
für Wildtiere, die nach einer Übergangsfrist noch in Zirkussen gehalten
werden können, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigt, bereits
erarbeitet?
Das BMEL hat mit der Vorbereitung der Umsetzung der Vorhaben begonnen.
18. Wurde die im Koalitionsvertrag angekündigte Verbraucherstiftung für
Tierheime durch die Bundesregierung bereits etabliert?
Derzeit wird die Umsetzung des genannten Vorhabens vom BMEL geprüft.
Aktuell werden die deutschen Tierheime unterstützt, die mit dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine im Februar 2022 infolge der Aufnahme und
Versorgung von Tieren aus der Ukraine belastet werden.
19. Wann wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte
Amt einer oder eines Tierschutzbeauftragten schaffen, und wie hoch soll
dieses Amt besoldet werden, und warum?
Mit der Einrichtung des Amtes einer/eines Bundestierschutzbeauftragten soll
der Tierschutz in Deutschland strukturell und institutionell weiter gestärkt
werden. Im Einzelplan 10 ist hierfür mit Beginn des Haushaltsjahres 2023 eine
Planstelle der Wertigkeit B6 Bundesbesoldungsordnung vorgesehen. Eine
Besetzung wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2023 erfolgen.
20. Wurden die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, von der Bundesregierung bisher
aktualisiert?
Die Veröffentlichung der aktualisierten Qualitätsstandards der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Gemeinschaftsverpflegung ist für
Herbst 2023 geplant.
21. a) Hat die Bundesregierung die Lebensmittelverschwendung, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, bisher verbindlich branchenspezifisch
reduziert?
Die effektive Reduzierung der Lebensmittelverschwendung entlang der
gesamten Lebensmittelversorgungskette bedarf verschiedener Maßnahmen. Denn die
Lebensmittelversorgungskette ist so zu gestalten, dass Lebensmittelabfälle auf
jeder Stufe vermieden werden – dafür braucht es Verhaltensänderungen und
Beiträge aller Akteure.
Vor diesem Hintergrund wird die „Nationale Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung“ weiterentwickelt. In diesem Rahmen hat z. B. die
vom BMEL mit einer Anschubfinanzierung unterstützte sogenannte
Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung (KAHV) am 1. Januar 2022 ihre Arbeit
aufgenommen. Zu den Aufgaben der Kompetenzstelle gehören die
Weiterführung des Dialogs und die Kontrolle der Umsetzung der sektorspezifischen
Zielvereinbarung sowie die Bewertung der Maßnahmen mit Hilfe von Abfalldaten.
Im Dialogforum Groß- und Einzelhandel haben sich im Rahmen einer
Beteiligungserklärung bislang 23 Unternehmen des Sektors zur Durchführung
verschiedener Maßnahmen bereit erklärt. Darüber hinaus wird mit dem Sektor
zurzeit eine Zielvereinbarung erarbeitet, in der konkrete Maßnahmen
festgeschrieben werden. Um die vereinbarte Verbindlichkeit der Reduzierung von
Lebensmittelverschwendung herzustellen, wird begleitend auch die Eignung,
Erforderlichkeit und Angemessenheit gesetzlicher Regelungen abgewogen.
b) Hat die Bundesregierung die haftungsrechtlichen Fragen hinsichtlich
der Lebensmittelverschwendung, wie im Koalitionsvertrag
angekündigt, bisher klären können?
Der Spielraum für haftungsrechtliche Fragen wird zurzeit geprüft.
c) Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt,
steuerrechtliche Erleichterungen für Lebensmittelspenden
ermöglicht?
Steuerrechtliche Regelungen, etwa im Bereich der Umsatz- und der
Ertragsteuer, tragen bereits jetzt zur Erleichterung der kostenlosen Weitergabe nicht
verkaufter Lebensmittel bei. Der Spielraum zur Ermöglichung weiterer
steuerrechtlicher Erleichterungen für Spenden wird zurzeit geprüft.
22. Hat die Bundesregierung bisher Rechtsnormen erlassen, um der Aussage
im Koalitionsvertrag, dass es in Zukunft keine „an Kinder gerichtete
Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt (…)
bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige (…) mehr geben“ darf,
Rechnung zu tragen?
Oder hält die Bundesregierung die Selbstverpflichtung des Zentralen
Ausschusses der Werbewirtschaft (ZAW) vom April 2021 für
ausreichend?
Kinder sollen gesund aufwachsen können und sind als besonders verletzliche
Verbrauchergruppe zu schützen. Freiwillige Branchenregeln haben dieses Ziel
bislang nicht erreicht. Für das im vorliegenden Fall angestrebte Ziel eines
wirksamen und durchsetzungskräftigen Gesundheits- und Kinderschutzes ist eine
bundeseinheitliche gesetzliche Lösung ein geeignetes Mittel. BMEL erarbeitet
derzeit den Gesetzentwurf.
23. Hat die Bundesregierung einen EU-weiten Nutriscore als erweiterte
Nährwertkennzeichnung bisher „allgemeinverständlich“
weiterentwickelt, wie im Koalitionsvertrag angekündigt?
Die am Nutri-Score beteiligten Staaten entwickeln den Nutri-Score weiter.
Hieran ist die Bundesregierung entsprechend dem Auftrag des
Koalitionsvertrages aktiv beteiligt. Ein Wissenschaftliches Gremium, das aus unabhängigen
Expertinnen und Experten der am Nutri-Score beteiligten Staaten besteht, berät
über die Berechnungsgrundlage des Nutri-Score. Das Gremium hat im Juli
2022 erste Änderungsvorschläge zur Berechnungsgrundlage für die Kategorie
„allgemeine Lebensmittel“ vorgelegt. Den Vorschlägen, mit denen der Nutri-
Score noch aussagekräftiger gemacht werden soll, stimmte der
Lenkungsausschuss der am Nutri-Score beteiligten Staaten zu. Das Wissenschaftliche
Gremium setzt seine Evaluation des Algorithmus derzeit fort. Eine Vorstellung der
nächsten Ergebnisse wird Anfang 2023 erwartet.
Die Bundesregierung hält eine EU-weit einheitliche, verpflichtende erweiterte
Nährwertkennzeichnung für sinnvoll und erforderlich und setzt sich in der
laufenden Diskussion auf allen Ebenen für die Einführung des Nutri-Score als
EU-weit verpflichtendes Modell der erweiterten Nährwertkennzeichnung ein.
24. Hat die Bundesregierung bisher entsprechend der Ankündigung im
Koalitionsvertrag wissenschaftlich fundierte und auf Zielgruppen
abgestimmte Reduktionsziele für Zucker, Fett und Salz erlassen?
Oder hält die Bundesregierung, die von der früheren Bundesministerin
für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, entwickelte
Reduktions- und Innovationsstrategie für ausreichend?
Viele verarbeitete Lebensmittel enthalten immer noch zu hohe Gehalte an
Zucker, Fetten, Salz und Energie. Um wissenschaftlich fundierte und auf
Zielgruppen abgestimmte Reduktionsziele zu schaffen, lässt das BMEL die
Grenzen der Reduktion wissenschaftlich prüfen und fördert innovative
Forschungsvorhaben zur Reformulierung von Lebensmitteln.
25. Hat die Bundesregierung den integrierten Pflanzenschutz, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, bisher ergänzt?
Mit der Weiterentwicklung des „Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) wurde eine intensive Bearbeitung
des Themas eingeleitet.
26. Welche gemäß Koalitionsvertrag bestehenden Lücken auf europäischer
Ebene hinsichtlich der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hat die
Bundesregierung bisher geschlossen?
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 beschreibt, welche Auswirkungen von
Pflanzenschutzmitteln bewertet werden sollen, darunter auch Auswirkungen
auf die Biodiversität, soweit es eine von der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) anerkannte Methode zur Bewertung gibt. In dieser
Sache haben BMEL und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in einem gemeinsamen
Schreiben die Europäische Kommission über eine vom Umweltbundesamt
(UBA) entwickelte Bewertungsmethode informiert. Diese Methode wurde
anschließend durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) an die EFSA übermittelt. Weitere notwendige Schritte zur
Abstimmung mit den Europäischen Mitgliedstaaten werden zurzeit in die Wege
geleitet.
27. Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt,
Regelungen für die Trinkwasserschutzgebiete analog zu bestehenden
Reglungen zu Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten, bei denen
Landwirtinnen und Landwirte einen Erschwernisausgleich bekommen, bereits
gefunden oder ausgearbeitet?
Zurzeit wird auf europäischer Ebene über den Verordnungsvorschlag zur
nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten. Dieser sieht unter
anderem Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in
Trinkwasserschutzgebieten vor. Der weitere Fortgang der Beratungen auf
EU-Ebene ist abzuwarten.
28. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung vorgenommen, um der
Aussage im Koalitionsvertrag, „Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023
vom Markt“, Rechnung zu tragen, und wie hat sich die Bundesregierung
in Brüssel bisher bei der Abstimmung über die Verlängerung von
Glyphosat verhalten?
Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung über eine formale
Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung um ein Jahr, die aus rechtlichen Gründen
erforderlich war, enthalten. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine
Nichterneuerung der Genehmigung einsetzen.
29. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte digitale
Herkunfts- und Identifikationssystem Nährstoff- und Pflanzenschutz mit
dem Ziel, die Reduktionsstrategie voranzubringen, bereits eingeführt?
Nachdem die erforderlichen Änderungen bei der Gebietsausweisung der mit
Nitrat belasteten und durch Phosphat belasteten Gebiete von der
Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden, arbeitet die Bundesregierung daran, die
bestehenden Ansätze, wie das einzuführende bundesweite Nährstoffmonitoring
zur Düngeverordnung einschließlich des im Koalitionsvertrag verankerten
Nährstoffidentifikationssystems, die weiterzuentwickelnde
Stoffstrombilanzverordnung sowie die verschiedenen Länderansätze zeitnah und effizient
zusammenzuführen.
Auch werden gegenwärtig auf EU-Ebene verschiedene Vorhaben verhandelt,
die eine zukünftige Ausgestaltung der Erhebung der
Pflanzenschutzanwendungsdaten beeinflussen werden.
30. a) Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die
von der Landwirtschaft und Ernährung benötigten öffentlichen Daten
„einfacher“ und in „geeigneter Qualität und Aktualität“ den
berechtigten Nutzern frei zur Verfügung gestellt, und wenn nein, wann soll
dies geschehen?
Öffentliche Daten sind z. B. unter
www.landwirtschaftsdaten.de öffentlich
zugänglich und durchsuchbar. Darüber hinaus stellen die nachgeordneten
Behörden des BMEL zahlreiche Daten öffentlich zur Verfügung. Im Rahmen der
Open-Data Umsetzung wird die Bereitstellung und Qualität der Daten laufend
optimiert.
b) Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, zur
Umsetzung des in Frage 31a genannten Ziels eine „echte Plattform“
mit zentralem Zugang zu sämtlichen staatlichen Daten und Diensten
eingerichtet?
Es finden Abstimmungsgespräche mit den Ländern statt, um Datenstandards zu
vereinheitlichen und die relevanten Daten gebündelt zur Verfügung zu stellen
31. Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag unter dem Punkt
„Digitalisierung der Landwirtschaft“ angekündigt, die staatlichen Daten
aller Verwaltungsebenen in einheitlichen Formaten zur Verfügung
gestellt?
Das BMEL hat mit der Vorbereitung der Umsetzung des Vorhabens begonnen.
32. a) Hat die Bundesregierung bereits, wie im Koalitionsvertrag
angekündigt, eine Aktualisierung des Bodenschutzgesetzes angestoßen?
Die Arbeiten an der Anpassung des deutschen Bodenschutzgesetzes befinden
sich in der Vorphase. Die konkrete Zeitplanung hängt von der weiteren
Entwicklung ab.
b) Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte
Bodenmonitoringzentrum bereits etabliert?
Die „Einrichtung eines Nationalen Bodenmonitoringzentrums“ ist dem
Umweltbundesamt (UBA) übertragen worden. Die Konzeption der Umsetzung
wird in enger Kooperation zwischen UBA und dem Thünen-Institut vorbereitet.
33. Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die
Eiweißpflanzenstrategie bisher weiterentwickelt?
Das BMEL hat mit der Vorbereitung der Umsetzung des Vorhabens begonnen.
Daher wurden auch die Haushaltsmittel für die Eiweißpflanzenstrategie im
Haushaltsjahr 2023 auf 8,6 Mio. Euro deutlich aufgestockt und mit
zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen ausgestattet.
34. Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, eine
Zukunftskommission Fischerei bereits initiiert?
Das BMEL hat mit der Vorbereitung des Vorhabens begonnen. Aufgrund der
besonderen Dringlichkeit zur Begleitung des fortschreitenden strukturellen
Wandels der Ostseefischerei wurde zunächst die Ostsee mit ihren spezifischen
Problemen in den Fokus genommen. Hierzu wurde eine Leitbildkommission
zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei einberufen. Erste Ergebnisse werden
bis Spätsommer 2023 erwartet. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Zukunftskommission Fischerei wird auf die Prozesserkenntnisse und Ergebnisse der
Leitbildkommission Ostseefischerei aufbauen und den Blick auch auf andere
Fischereisektoren und Meeresbecken (u. a. auch auf die Nordsee) richten.
35. a) Hat die Bundesregierung die Grundschleppnetzfischerei, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, beschränkt?
Fischereimaßnahmen für die Natura-2000-Schutzgebiete in der deutschen
Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee wurden erarbeitet.
Während in der Nordsee ein Paket verschiedener Fischereibeschränkungen und
-verbote inkl. einer Beschränkung der mobilen Grundschleppnetz-Fischerei
vorgesehen ist, soll in der Ostsee die grundberührende Schleppnetzfischerei
ganzjährig verboten werden. Die Maßnahmen werden derzeit EU-rechtlich
umgesetzt und treten für die Nordsee voraussichtlich im Frühjahr 2023 und für die
Ostsee Mitte 2023 in Kraft.
b) Hat die Bundesregierung Fangtechniken, wie im Koalitionsvertrag
angekündigt, artenspezifisch angepasst?
Im Rahmen der Regionalgruppen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU
setzt sich die Bundesregierung für Regelungen zum Einsatz selektiverer
Fangtechniken ein. Als Ergebnis ihrer Anstrengungen wird eine Verordnung zum
verpflichtenden Einsatz von selektiveren Schleppnetzen in der westlichen
Ostsee zur Reduzierung von Dorsch-Beifängen voraussichtlich Anfang 2023
verabschiedet.
c) Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, eine
naturschutzgerechte Regulierung von Stellnetzen vorgenommen?
Für eine naturschutzgerechte Regulierung von Stellnetzen wurden bereits
wichtige Schritte unternommen. So hat die Europäische Kommission auf Vorschlag
der für die Ostsee zuständigen Regionalgruppe „Baltfish“, in der auch die
Bundesregierung vertreten ist, einen delegierten Rechtsakt erlassen, der u. a. in
bestimmten Schutzgebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ) und des Küstenmeeres zeitlich befristete Stellnetzverbote vorsieht.
36. a) Ist die Bundesregierung bisher, wie im Koalitionsvertrag
angekündigt, gegen unfaire Handelspraktiken im Bereich des
Lebensmittelmarktes vorgegangen, und wenn ja, in welchen Rechtsnormen findet
sich dies wieder?
b) Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt,
bereits geprüft, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter
Produktionskosten unterbunden werden kann, und wenn ja, was ist das Ergebnis
dieser Überprüfung?
c) Wann wird die Bundesregierung einen Evaluierungsbericht nach § 59
Absatz 1 des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (Agrar-
OLkG) vorlegen?
d) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass das im Agrar-
OLkG geregelte Verbot des Zurückschickens nicht verkaufter
Erzeugnisse ohne Zahlung des Kaufpreises und ohne Zahlung der
Kosten für die Beseitigung in der Praxis unerwünschte Nebeneffekte
auslöst, zum Beispiel dadurch, dass langjährige Vereinbarungen wie die
freiwillige Retournierung von Ware, die kurz vor Ablauf des
Mindesthaltbarkeitsdatums steht, nun nicht mehr zulässig sind (vgl.
https://www.lebensmittelzeitung.net/politik/nachrichten/unfaire-hand
elspraktiken-utp-gesetz-schadet-mittelstaendlern-165724#:~:text=Mi
cro%20Fulfillment%20im%20Lebensmittelhandel&text=Die%20deu
tsche%20Umsetzung%20der%20UTP,Trick%20k%C3%B6nnte%20
einen%20Ausweg%20weisen)?
Die Fragen 36a bis 36d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Prüfung eines Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter
Produktionskosten wird derzeit durch das BMEL unter Beteiligung der Ressortforschung
durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung unter rechtlichen sowie fachlichen
Aspekten werden in den Evaluierungsbericht des Agrarorganisationen-und-
Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) einfließen.
Das BMEL wird dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Evaluierung
der Regelungen über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette
im Sommer 2023 berichten.
37. Hat die Bundesregierung das Forstschädenausgleichsgesetz, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, evaluiert, und hat die Bundesregierung
eine Anpassung des Gesetzes vorangetrieben?
Das Forstschäden-Ausgleichsgesetz wurde evaluiert. Derzeit werden die
Anpassungsmöglichkeiten für ein zukunftsfähiges Gesetz geprüft.
38. Hat der im Koalitionsvertrag angekündigte Einschlagsstopp in „alte,
naturnahe Buchenwälder im öffentlichen Besitz“ stattgefunden, und
wenn nein, in welchen Bundesländern und in welcher Größenordnung
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit Vereidigung der neuen
Bundesregierung in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem
Besitz eingeschlagen (bitte nach Bundesland und Größe auflisten)?
Die im Koalitionsvertrag formulierte Zielsetzung „Einschlagstopp in alten
naturnahen Bundeswäldern in öffentlichem Besitz“ ist als eine Maßnahme in
den Entwurf des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz aufgenommen
worden. In diesem Rahmen laufen derzeit die Abstimmungen für die
Umsetzung der Maßnahme, in einem ersten Schritt auf den Flächen des Bundes.
Hinsichtlich des Einschlages in alten Buchenwäldern in den Bundesländern liegen
der Bundesregierung keine Daten vor.
39. Hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte digitale
Waldmonitoring bereits eingeführt?
Das BMEL hat mit der Vorbereitung der Umsetzung des Vorhabens begonnen.
Derzeit laufen Forschungsprojekte zur fernerkundungsgestützten Analyse von
Waldschäden, zur Baumartenerkennung und zur Bestimmung von
Biomassevorräten im Wald als Module eines digitalen Waldmonitorings. Diese werden
veröffentlicht, sobald ein gesicherter Arbeitsstand erreicht ist.
40. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte
Holzbauinitiative zur Unterstützung von regionalen
Holzwertschöpfungsketten bereits verabschiedet?
Der Beschluss der Holzbauinitiative durch das Bundeskabinett ist für das erste
Quartal 2023 vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]