[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5008 –
Die Digitalisierungspolitik des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Digitalisierung in der Landwirtschaft kann nach Ansicht der Fragesteller
wesentlich dazu beitragen, dass die landwirtschaftliche Produktivität
nachhaltig gesteigert wird. Gleichzeitig können digitale Technologien sowie digital
unterstützte Landtechnik die Landwirtinnen und Landwirte beim Einsatz von
Betriebsmitteln, unter anderem beim Einsatz von Energie, Dünger,
Pflanzenschutzmitteln oder in der Tierhaltung, unterstützen, noch effizienter und
umweltschonender zu wirtschaften.
1. Welche Chancen und Risiken sieht das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der Digitalisierung in der
Landwirtschaft?
Die Digitalisierung in der Landwirtschaft ist dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft ein wichtiges Anliegen. Einschätzungen zu
Risiken und Chancen der Digitalisierung in den verschiedenen
Anwendungsgebieten sind der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) veröffentlichten Broschüre „Digitalisierung in der Landwirtschaft –
Chancen nutzen – Risiken minimieren“ (
https://www.bmel.de/SharedDocs/Do
wnloads/DE/Broschueren/digitalpolitik-landwirtschaft.html) zu entnehmen.
2. Welche Chancen sieht das BMEL in der Digitalisierung zur Umsetzung
der Ziele der Farm-to-Fork-Strategie, und wie sollen digitale
Anwendungen, die auf diese Ziele einzahlen, stärker in die Fläche gebracht werden?
Die Farm-to-Fork-Strategie zielt darauf ab, auf europäischer Ebene den
Herausforderungen und Chancen bei der Lebensmittelerzeugung und dem -konsum
auf nachhaltige Weise zu begegnen und dabei die Gesundheit der Menschen,
das Wohlergehen der Gesellschaft sowie die Belange der Umwelt und des
Klimaschutzes einzubeziehen. Sämtliche Prozesse von der Lebensmittelproduktion
bis hin zur Ernährungsweise werden dabei als umfassendes System verstanden
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5130
20. Wahlperiode 03.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 3. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und als ein Ganzes Ernährungssystem betrachtet. Digitale Anwendungen
können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Beispiele hierfür sind u. a. die
Reduktion von Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Deshalb fördert das BMEL
zahlreiche Forschungsprojekte in diesem Bereich. U. a. durch die digitalen
Experimentierfelder in der Landwirtschaft können Landwirte die Vorteile digitaler
Techniken vor Ort erfahren. Gleichzeitig werden Informationen über digitale
Anwendungen für Landwirte und Weiterbildungsangebote bereitgestellt sowie
die Anschaffung nachhaltiger Digitaltechnik finanziell unterstützt
Durch das Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ)
unterstützt das BMEL für den Zeitraum 2021 bis 2024 Landwirtinnen und Landwirte
mit ca. 800 Mio. Euro bei Investitionen.
Dabei werden u. a. digitalisierte und hochautomatisierte Düngerstreuer für
mineralische Dünger gefördert, um die maximale Exaktheit des Streubildes und
der Streumenge zu gewährleisten. Damit wird das Ziel der Minimierung von
Umweltbelastungen (N-Auswaschungsgefahr, N2O-Emissionen) verfolgt.
Weiterhin werden auch N-Sensoren (die den N-Pflanzenbedarf messen) und
NIR-Sensoren (die den N-Gehalt der Gülle bei Ausbringung messen) gefördert,
da in Kombination mit bestverfügbarer Ausbringtechnik, ein großer Beitrag zur
optimierten Nährstoffausbringung erzielt werden kann.
3. Plant das BMEL Anreize zu schaffen, um landwirtschaftliche Betriebe
für die Beschaffung und Anwendung digitaler Betriebsmittel zu
motivieren, und wenn ja, welche?
Durch die Bereitstellung fachlich fundierter Informationen in praxisgerechter
Form, haben Landwirtinnen und Landwirte die Möglichkeit, für sie geeignete
nachhaltige Digitaltechniken auszuwählen. U. a. deshalb fördert das BMEL
entsprechende Projekte. Gleichzeitig werden durch das laufende IuZ
Investitionszuschüsse bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionssumme bewilligt.
Dabei werden über eine Positivliste definierte Maschinen und Geräte der
Außenwirtschaft für exakte Wirtschaftsdünger-, Mineraldünger- und
Pflanzenschutzmittelausbringung sowie mechanische Unkrautbekämpfung gefördert.
4. Hat das BMEL gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich der
Digitalisierung in der Landwirtschaft in der 20. Wahlperiode im Bundeskabinett
behandelt, und wenn ja, welche (bitte nach Gesetzentwürfen und
Verordnungen sowie Begründung auflisten)?
Es gab keine gesetzgeberischen Aktivitäten des BMEL im Bereich der
Digitalisierung der Landwirtschaft.
5. In welchen konkreten digitalen Feldern in der Landwirtschaft,
insbesondere in den Bereichen einheitlicher Standards und Datenkompatibilität,
sieht das BMEL die Notwendigkeit diese gesetzgeberisch zu regeln, und
wann wird das BMEL in diesen Bereichen tätig werden?
Das BMEL setzt sich intensiv dafür ein, die Datenkompatibilität und damit
auch die Interoperabilität zu verbessern. Hierzu werden Gespräche mit allen
beteiligten Gruppen und den Ländern geführt.
Eine gesetzgeberische Regelung auf nationaler Ebene wird bei der Vielzahl der
internationalen Akteure als wenig zielführend erachtet.
Rechtliche Regelungen auf EU-Ebene verfolgt das BMEL genau und bringt
sich im Rahmen von Rechtsetzungsverfahren intensiv ein. Beispiele hierfür
sind die aktuellen Abstimmungen zu einem EU-Datengesetz (Data Act) bei
dem auch Bestimmungen zum besseren Datenaustausch und zur
Interoperabilität vorgeschlagen werden.
6. Wie viel finanzielle Mittel stehen im BMEL im Bereich der
Digitalisierung in der Landwirtschaft in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung,
und für welche Projekte sind die Mittel vorgesehen (bitte nach Jahr,
Haushalstitel und Projekt aufschlüsseln)?
Im Jahr 2022 standen in der Titelgruppe 1005 06 insgesamt 51,4 Mio. Euro für
die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in den Bereichen Ernährung,
Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz zur Verfügung.
Im Jahr 2023 stehen in der Titelgruppe 1005 06 voraussichtlich 53 Mio. Euro
für die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in den Bereichen Ernährung,
Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz zur Verfügung.
Folgende Projekte aus dem Bereich Digitalisierung/Künstliche Intelligenz in
der Landwirtschaft werden aus dieser Titelgruppe finanziert:
• Experimentierfelder (Titel 68661): Landnetz, EXPRESS, Agro-Nordwest,
FarmerSpace, DiWenkLa, BeST-SH, CattleHub, Digischwein, Diabek, EF-
Suedwest, DigiMilch, DigiVine, DIWAKOPTER, AgriSens-DEMMIN 4.0
Ca. 11,8 Mio. Euro in 2022, ca. 8,5 Mio. Euro in 2023,
• Experimentierfelder (Titel 68662): AgriSens-DEMMIN 4.0
Ca. 0,92 Mio. Euro in 2022, 0,4 Mio. Euro in 2023,
• Experimentierfelder (Titel 89361): DIWAKOPTER
Ca. 0,31 Mio. Euro in 2022, 0 Mio. Euro in 2023,
• KI-Projekte (Titel 68661): RoLand, EVOLECTION, weed-AI-seek, AI2,
KINERA, smartMILC, PORTAL, KIO-Sens, BoniKI, WeedAI, BETTER-
WEEDS, KINLI, Hackroboter2, KIdetect, KRIBL, PhenoTruck, X-KIT
Ca. 4,5 Mio. Euro in 2022, ca. 5,8 Mio. Euro in 2023,
• KI-Projekte (Titel 68662): KI-Pilot, Stadt-Land-Fluss, SMAEG-Bot, AI-
TEST-FIELD, resKIL, PINOT, RegisTer, KAMI, mAInZaun, KI-Zucht, KI-
Ra, HEB-KI, DynAWI, Movi-Q, FreshRegio, Zukunftslabor2030, KI-
SusCheck, KI-iREPro, SmartGrape, KIBREED
Ca. 8,4 Mio. Euro in 2022, ca. 9,2 Mio. Euro in 2023,
• Förderung der Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung (Titel 89361):
Ca. 1,8 Mio. Euro in 2022, voraussichtlich 2 Mio. Euro in 2023,
• Weitere Projekte (Titel 89361): DISQS, AZUBIdigital, MAPFI
Ca. 0,14 Mio. Euro in 2022, ca. 0,61 Mio. Euro in 2023.
7. Sollen aus dem im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP (S. 15) vorgesehenen Digitalbudget nach Auffassung
der Bundesregierung auch Projekte für die Digitalisierung der Land- und
Forstwirtschaft finanziert werden?
Zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Digitalbudget finden aktuell noch
grundsätzliche Gespräche und Abstimmungen im Ressortkreis statt. Vor einer
finalen Konkretisierung oder Verabschiedung eines Digitalbudgets können
daher aktuell keine Angaben über die möglichen Verwendungszwecke gemacht
werden.
8. Welchen Stellenwert räumt das BMEL der Digitalisierung in den
landwirtschaftsnahen Bundesbehörden ein?
Die Digitalisierung ist ein wichtiges Querschnittsthema für das BMEL und
seinen nachgeordneten Bereich. Als Brücke zwischen dem Bundeministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinem Geschäftsbereich wurde
der Think Tank Digitalisierung eingesetzt, um gemeinsamen
Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung zu begegnen. Er bündelt Know-how im
Bereich Digitalisierung, stärkt den Kompetenzaufbau, analysiert
Digitalisierungstrends und identifiziert einrichtungsübergreifende Aufgabenfelder.
In allen landwirtschaftsnahen Bundesbehörden gibt es außerdem verschiedene
und je nach Themenkomplex gemeinsame oder koordinierte Vorhaben und
Maßnahmen zur Stärkung der Digitalisierung. Diese betreffen sowohl die
allgemeine Verwaltungsmodernisierung als auch zentrale fachbezogene Themen der
Digitalisierung, wie z. B. Künstliche Intelligenz, Big and Smart Data,
Datenmanagement, Open Data oder die Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes
(OZG).
9. Wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) die Zulassungsdaten für Pflanzenschutzmittel in einer
maschinenlesbaren Fassung verfügbar machen, und wenn ja, wann?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat
die Zulassungsdaten für Pflanzenschutzmittel in einer maschinenlesbaren
Fassung als Version 1.0 bereits verfügbar gemacht. Zu finden ist die API
(Application Programming Interface) unter:
https://psm-api.bvl.bund.de/. Derzeit wird
an einer Version 2.0 gearbeitet, die Ende des Jahres 2023 in Betrieb gehen soll.
Eine weitere Ausbaustufe wird Ende des Jahres 2027 angestrebt.
10. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der
flächendeckende Ausbau mit 5G-Netzen gerade in den ländlichen Räumen weiter
vorangetrieben wird, und wenn ja, mit welchen politischen Initiativen und
finanziellen Mitteln?
Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Gigabitstrategie das Ziel einer
flächendeckenden Versorgung mit dem neusten Mobilfunkstandard bis 2030 überall
dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind. Im Vordergrund steht
hierbei, die Rahmenbedingungen für den marktgetriebenen Ausbau zu
verbessern, beispielsweise durch beschleunigte und digitalisierte
Genehmigungsverfahren oder die Errichtung des Gigabit-Grundbuchs mit mehr Transparenz
hinsichtlich ausbaugeeigneter Gebiete und mitnutzbarer Infrastrukturen.
Derzeit verläuft der privatwirtschaftliche Aufbau der Mobilfunknetze für 5G
dynamisch. Nach aktuellen Erhebungen der Bundesnetzagentur (Mobilfunk-
Monitoring 10/2022, abrufbar unter:
https://www.breitband-monitor.de/mobilfu
nkmonitoring/download) sind rund 79 Prozent der Fläche bereits mit 5G (alle
Technologien) versorgt.
Um die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigem Mobilfunk
sicherzustellen, greift das Mobilfunkförderprogramm des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr (BMDV) zur Schließung von weißen Flecken in ländlichen
Räumen. Geförderte Mobilfunkstandorte werden stets so dimensioniert und
zukunftssicher mit Glasfaser angebunden, dass die Standorte durch alle
Mobilfunknetzbetreiber diskriminierungsfrei nutzbar sind und eine Aufrüstung auf 5G
möglich ist. Die Umsetzung erfolgt durch die
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG). Das BMEL begleitet die Tätigkeiten der MIG als
Beiratsmitglied. Neben der laufenden Mobilfunkförderung überwacht die
Bundesregierung die weitere Marktentwicklung, um frühzeitig etwaige 5G-Ausbaubedarfe
gerade auch in ländlichen Räumen erkennen und Unterstützungsmaßnahmen
einleiten zu können.
11. Wird die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für eine
Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise der Union
zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastruktur umsetzen, die 5G-
Netze zu schützen (
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=
CELEX%3A52022DC0551&qid=1666351317270), und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung hat die Empfehlungen der EU-Kommission zur 5G
Sicherheit, die sogenannte EU 5G Toolbox (vgl.
https://digital-strategy.ec.europ
a.eu/en/library/eu-toolbox-5g-security), bereits mit dem IT-
Sicherheitsgesetz 2.0 aus Mai 2021 vollständig umgesetzt. Die Bundesregierung verfolgt
dabei einen technologie- und herstellerneutralen Ansatz: Das
Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSIG) wurden an die geänderte Risikobewertung und
Bedrohungslage anpasst. Zudem hat die Bundesnetzagentur den Katalog von
Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von Telekommunikationsnetzen (TK-
Netzen) im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit überarbeitet und um besondere Verpflichtungen für die Betreiber
von öffentlichen TK-Netzen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial erweitert.
Die hohen Sicherheitsstandards des TKG gelten für alle Netzbetreiber und
Diensteanbieter gleichermaßen. Dies entspricht den auf europäischer Ebene
erarbeiteten Empfehlungen aus der EU 5G Toolbox.
Potenziale zur Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen und zur Steigerung
der Resilienz werden gleichwohl weiter untersucht.
12. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Landwirtschaft in
Deutschland von dem Antragsstopp des „Graue-Flecken-
Förderprogramms“ des Bundes, der seit dem 17. Oktober 2022 in Kraft ist,
betroffen?
Der Bundesregierung liegen zur spezifischen Betroffenheit der Landwirtschaft
keine eigenen Informationen vor.
13. Hat die Bundesregierung die Rechtsfrage geprüft, wem die bei der
Nutzung von landwirtschaftlichen Maschinen und in der Tierhaltung
erzeugten Daten gehören, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Das BMEL hat die Frage in seinem Zuständigkeitsbereich geprüft. Nach
herrschender Meinung gibt es kein Eigentumsrecht an Daten, auch nicht im
landwirtschaftlichen Bereich. Dieser Auffassung schließt sich das BMEL für
seine weiteren Überlegungen an. Die Nutzungsrechte an Daten werden in der
Praxis beinahe ausschließlich vertraglich geregelt.
a) Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der
European Data Act auf die Landwirtschaft?
Durch den Data Act sollen Nutzungs-und Zugangsrechte an Daten allgemein
geregelt werden, was sich auch bei digitalen Nutzungen in der Landwirtschaft
erheblich auswirken wird. Bisher bestehende Hindernisse, die z. B. im Hinblick
auf die Nutzung und Weiterverwendung betrieblicher Daten bei einem
Anbieterwechsel stellen, werden so ausgeräumt werden.
b) Sollten nach Ansicht der Bundesregierung Landwirte von Geschäften
mit ihren Daten einen Nutzen ziehen können?
Landwirte sollten aus Geschäften mit Daten an denen Ihnen ein Nutzungsrecht
zusteht, einen Nutzen ziehen können, soweit dadurch nicht legitime Interessen,
z. B. Geschäftsgeheimnisse, ihrer Vertragspartner unzulässig beeinträchtigt
werden.
14. Plant das BMEL konkrete Maßnahmen, um digitale Kompetenzen der
Landwirtinnen und Landwirte zu stärken, und wenn ja, welche?
a) Plant das BMEL konkrete Maßnahmen, um die Beratung bei der
Einführung bzw. Inbetriebnahme digitaler Anwendungen zu verbessern,
und wenn ja, welche?
b) Plant das BMEL konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den
Wissenstransfer über digitale Technologien in der Landwirtschaft zu
beschleunigen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 14 bis 14b werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhanges
zusammen beantwortet.
Im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft werden mögliche
Probleme bei der Anwendung der geförderten, modernen Techniken aufgegriffen
und sind bereits mit der Förderrichtlinie adressiert. So sind direkt mit dem
Investitionsvorhaben zusammenhängende Aufwendungen ebenfalls förderfähig,
einschließlich Kosten für die Ersteinweisung bei Maschinen und Technik.
Der Wissenstransfer in die Praxis ist u. a. auch ein wichtiger Bestandteil der
vom BMEL geförderten „digitalen Experimentierfelder in der Landwirtschaft“.
Im Rahmen von durch die einzelnen Projekte durchgeführten Tagungen,
Workshops etc. wird allen interessierten Personenkreisen, wie z. B.
Landwirtinnen und Landwirten oder der landwirtschaftlichen Beratung, bundesweit
regelmäßig die Möglichkeit geboten, sich entsprechend fortzubilden und zu
informieren. Außerdem werden seitens des BMEL und der Forschungsprojekte
verschiedene Videos, Broschüren etc. zur Fortbildung angeboten. Des Weiteren
wird derzeit die Internetseite „Farmwissen.de“ (
https://farmwissen.de/) durch
die digitalen Experimentierfelder aufgebaut, so dass dort u. a. digitale
Anwendungsbeispiele als Anleitung für Praktiker, Personen in der Ausbildung usw.,
das „Farm-Wiki“, als eine Art Glossar für digitale Fachbegriffe oder die „Open-
DataFarm“ als digitaler Zwilling eines in den Forschungsprojekten involvierten
Betriebes angeboten werden.
15. Plant das BMEL insbesondere kleinere landwirtschaftliche Betriebe und
Maschinenringe bei der Beschaffung von landwirtschaftlichen
Betriebsmitteln zu unterstützen, die durch Sensorik und weitere digitale
Anwendungen die Effizienz der Betriebe steigern, und wenn ja, wie?
Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft fördert das BMEL
landwirtschaftliche Unternehmen, Lohnunternehmen, Maschinenringe und
Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, die in moderne Technologie
investieren wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen die Anforderungen an
Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen erfüllen. Die Liste der
förderfähigen Maschinen und Geräte umfasst auch solche, die speziell für den Einsatz in
kleinstrukturierten Gebieten konzipiert sind. Für das Bundesprogramm stehen
von 2021 bis 2024 über 800 Mio. Euro zur Verfügung. Hauptziel ist, mit einem
Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft zur Emissionsminderung, zum
Erhalt der Artenvielfalt und zur Ressourceneffizienz signifikant zu steigern.
Förderfähig sind u. a. moderne Maschinen und Geräte zur exakten
Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger. Hierzu zählen N-Sensoren zur
gezielten und bedarfsgerechten Applikation von Dünger und NIRS-Verfahren
(Nahinfrarot-Spektroskopie) zur vor-Ort-Ermittlung der tatsächlich im
Wirtschaftsdünger befindlichen Nährstoffgehalte. Außerdem fördert das BMEL
Digitalprojekte, die kleinere landwirtschaftliche Betriebe im Fokus haben. Ein
Beispiel ist das Experimentierfeld Diwenkla, das digitale Wertschöpfungsketten
für eine nachhaltige kleinstrukturierte Landwirtschaft erforscht und die
Möglichkeiten und Bedingungen des Einsatzes digitaler Technologien in durch
Kleinstrukturen geprägten Agrarsystemen aufzeigt. Das Vorhaben ist breit
aufgestellt und beschäftigt sich mit dem Einsatz digitaler Technologien in den
Produktionszweigen Ackerbau (Getreide und Eiweißfrüchte), Feldgemüsebau,
Grünlandbewirtschaftung sowie Rinder- und Pferdehaltung (abrufbar unter:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Praxisbericht/DE/experimentierfelder/diwen
kla.html).
16. Inwieweit bezieht das BMEL die vor- und nachgelagerten Sektoren der
Landwirtschaft in seine Überlegungen zur Digitalisierung in der
Landwirtschaft ein?
Innovationen in der Landwirtschaft – auch solche im Bereich der
Digitalisierung – werden häufig durch Entwicklungen in vor- und nachgelagerten
Bereichen, einschließlich des Ernährungssektors induziert. Das BMEL fördert daher
im Rahmen der Richtlinie „Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups“ junge
Start-ups in der Frühfinanzierungsphase, deren Ideen eine unmittelbare
Bedeutung und nachhaltige Nutzbarkeit für die Landwirtschaft aufweisen. Bei der
Bewertung der Geschäftsmodelle und dessen Innovationsgrades steht uns hier ein
eigens eingerichteter Expertenbeirat zur Seite.
Die vor- und nachgelagerten Sektoren der Landwirtschaft werden vom BMEL
auch in seinen Überlegungen zur Digitalisierung in der Landwirtschaft mit
einbezogen. U. a. wird in zahlreichen Förderprojekten die gesamte
Wertschöpfungskette berücksichtigt. Beispiele hierfür sind Projekte, die im Rahmen der
Bekanntmachung „Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen“ gefördert werden.
Auch bei Fachgesprächen sind Verbände des vor- und nachgelagerten Bereichs
häufig mit einbezogen. So sind auch im Kompetenznetzwerk, welches parallel
zu den digitalen Experimentierfeldern eingerichtet worden ist und den
Austausch u. a. zwischen Wissenschaft und Wirtschaft durch mehrfach jährlich
stattfindende Treffen und Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen
gewährleistet, Wirtschaftsvertreter, welche auch die vor- und nachgelagerten Sektoren der
Landwirtschaft vertreten, mit eingebunden.
Ferner wurde das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung um das
Themenfeld der regionalen Wertschöpfungsketten erweitert (neuer Titel:
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfungsketten, kurz BU-
LE+).
17. Welche „konkrete(n) Vorschläge für digitale Techniken“ möchte die
Bundesregierung „in einer Runde von Expertinnen und Experten
erarbeiten, die dem Tierwohl und der Tiergesundheit dienen und dieses
monitoren“ (Digitalstrategie der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache
20/3329, S. 30)?
Es ist vorgesehen, im Rahmen des Kompetenznetzwerkes hierfür konkrete
Vorschläge zu erarbeiten. Die Ergebnisse können aktuell nicht vorweggenommen
werden.
18. Wie plant die Bundesregierung „die von der Landwirtschaft benötigten
öffentlichen Daten einfacher und in geeigneter Qualität und Aktualität
den berechtigten Nutzerinnen und Nutzern frei zur Verfügung [zu]
stellen“ (Digitalstrategie der Bundesregierung, S. 30)?
Das BMEL hat mit dem Datenportal für die Landwirtschaft (
www.landwirtscha
ftsdaten.de) bereits angefangen, die ressorteigenen Daten und relevante Daten
anderer Ressorts öffentlich und leicht auffindbar bereitzustellen. Die Anzahl
und vor allem Qualität der Daten wird zukünftig verbessert werden. Zudem ist
das BMEL in Gesprächen mit den Ländern, um einheitlichere Strukturen in der
Datenbereitstellung zu erreichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21
verwiesen.
19. Bis wann wird die Bundesregierung „Zukunftsregionen und verschiedene
Modellvorhaben“ definieren, die „neue digitale Ansätze“
(Digitalstrategie der Bundesregierung, S. 30) entwickeln und in der Praxis testen, und
nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt?
Die in der Frage aufgeführten Zitate finden sich auf S. 39 der Digitalstrategie.
Die eingegangenen Projektskizzen zu der „Richtlinie über die Förderung der
Einrichtung von Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und
Zukunftsregionen der Digitalisierung in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungsketten“ wurden bereits geprüft und nach den in Abschnitt 6.2.1
beschriebenen Bewertungskriterien ausgewählt und zur Einreichung von
Projektanträgen aufgefordert. Es wurden 14 Projektanträge (vier Verbundprojekte)
eingereicht. Drei wurden im Dezember 2022 bewilligt, ein weiteres Projekt
wird voraussichtlich im Januar 2023 bewilligt. Das erste Projekt hat am 1.
Dezember 2022 begonnen und endet am 30. November 2025, zwei weitere werden
zum 1. Januar 2023 beginnen und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember
2025. Zum 1. Februar 2023 soll das letzte Projekt beginnen und 31. Dezember
2025 enden.
Smarte.Land.Regionen ist ein Modellvorhaben, das im Rahmen des
„Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfungsketten“ neue
digitale Ansätze hervorbringen soll. Dieses läuft seit Januar 2021 und endet
2024. In dem Modellvorhaben werden digitale Anwendungen im Bereich der
Daseinsvorsorge entwickelt, insbesondere in den Themenfeldern Arbeit und
Bildung, Gemeinschaft und Ehrenamt, Gesundheit sowie Mobilität. Die
Fördermaßnahme ist ein gezielter Beitrag zur Schaffung gleichwertiger
Lebensverhältnisse in Deutschland. Die Auswahl der Modellregionen und deren Ansätze
im Bereich Digitalisierung erfolgte gemäß der „Bekanntmachung Nummer
03/19/42 über die Beteiligung von Landkreisen am bundesweiten
Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche
Entwicklung“.
20. Welchen Stand hat die Einrichtung eines „einrichtungsübergreifendes
Kompetenzzentrums für KI- und Big Data-Anwendungen im Bereich
von Agrifood-Systemen“ (Digitalstrategie, S. 30 f.)?
Die Arbeitsgruppe KI und Daten Akzelerator (AG KIDA) hat im Februar 2022
mit dem Aufbau eines Projektmanagementteams ihre Arbeit aufgenommen.
Expertinnen und Experten der sieben beteiligten Einrichtungen im
Geschäftsbereich des BMEL (Max Rubner-Institut (MRI), Friedrich-Loeffler-Institut (FLI),
Julius Kühn-Institut (JKI), Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI),
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Deutsche Biomasseforschungsinstitut
gGmbH (DBFZ)) sollen dort in den kommenden Jahren schrittweise ein
virtuelles, einrichtungsübergreifendes Kompetenzzentrum aufbauen und nachhaltig
etablieren.
Je nach Forschungsschwerpunkt werden zurzeit die personellen und
infrastrukturellen Ressourcen der einzelnen Einrichtungen individuell ausgebaut. Neben
dem Aufbau der KI-Beratungsstelle und dem individuellen Ausbau der KI-
spezifischen Technologie-Infrastruktur werden aktuell in acht
Unterarbeitsgruppen die zukünftigen Aufgaben des Kompetenzzentrums –
Nachwuchsförderung, Weiterbildung und Wissenstransfer, Aufbau vernetzter IT-Systeme, die
Interoperabilität der Daten, die Entwicklung neuer und Nutzbarmachung
vorhandener KI-Modelle und die Rechtsberatung in KI- und Datenfragen – agil
vorangetrieben. Bis Ende 2025 sollen die Strukturen aufgebaut und die
Verfahren etabliert sein.
21. Wie sehr sollte sich die „Anzahl der Veröffentlichungen von
maschinenlesbaren Datensätzen zu landwirtschaftlichen Themen“ bis zum Jahr
2025 konkret erhöhen, um aus Sicht der Bundesregierung „signifikant
zugenommen“ (Digitalstrategie der Bundesregierung, S. 31) zu haben?
Es wird angestrebt, in enger Zusammenarbeit mit dem nachgeordneten Bereich
des BMEL, für die Landwirtschaft relevante Datensätze zunehmend in
maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurde u. a. die AG
Forschungsdatenmanagement im Think Tank Digitalisierung gegründet und Open
Data-Beauftragte in allen Ressortforschungseinrichtungen etabliert. Ziel ist es,
offene und für die Landwirtschaft relevante Daten maschinenlesbar und somit
gut nutzbar zur Verfügung zu stellen. Eine konkrete Zahl ist hierbei nicht als
Ziel gesetzt. Es wird aber ein signifikanter Unterschied im Vergleich zu den
letzten Jahren feststellbar sein.
22. Welche Gespräche haben seitens der Bundesregierung mit Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesländer bereits stattgefunden, um „die
nachhaltige Modernisierung der zentralen IT-Architektur für die Verbesserung
des Datenmanagements für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und
die Tiergesundheit“ (Digitalstrategie der Bundesregierung, S. 31)
voranzubringen (bitte mit Gesprächspartnern auflisten)?
Die Beratungen zwischen Bund und Ländern zum Aufbau und Betrieb einer
gemeinsamen zentralen IT-Architektur zur Verbesserung des Datenmanagements
zwischen den Ländern und mit dem Bund im Bereich des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes und der Tiergesundheit (Akronym: „ZITA gV“) finden seit
Februar 2019 regelmäßig im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Sitzungen
der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) statt. Mitglieder der
LAV sind die Leiterinnen und Leiter der für den Verbraucherschutz zuständigen
Abteilungen in den Fachressorts der Länder sowie der Leiter der Abteilung
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) als ständiger Gast.
Darüber hinaus fanden und finden Beratungen zu ZITA gV zwischen Bund und
Ländern in von der LAV eingesetzten Arbeits- und Projektgruppen auf Ebene
von Fachreferenten und Fachreferentinnen und Referatsleitern und
Referatsleiterinnen von Bund und Ländern anlassbezogen statt. Als konkretes Ergebnis
einer vom BMEL geleiteten LAV-Arbeitsgruppe ist die Vorbereitung der Bund/
Länder Verwaltungsvereinbarung (VwV) zur Einrichtung und den Betrieb einer
zentralen Koordinierungs- und Kommunikationsstelle (KKS) zur Vorbereitung,
Umsetzung und Weiterentwicklung der zentralen IT-Architektur für den
gesundheitlichen Verbraucherschutz (ZITA gV) hervorzuheben, die am 1.
November 2022 in Kraft getreten ist. Mit dieser VwV wurde unter anderem ein
Steuerungskreis als neues Lenkungsgremium eingerichtet, der sich aus je einem/r
stimmberechtigten Vertreter/in des BMEL, der Leitung der KKS, dem Vorsitz
der LAV-Arbeitsgruppe Information und Kommunikation sowie zwei
Vertretungen der LAV zusammensetzt. Darüber hinaus gehört dem Steuerungskreis
ein/e nicht stimmberechtigte/r Vertreter/in der kommunalen Spitzenverbände
an. Ein vorläufiger Steuerungskreis hat bereits vor Inkrafttreten der VwV am
19. September 2022 unter Beteiligung des BMEL auf Ebene der
Unterabteilungsleitung getagt. Zukünftig wird der Steuerungskreis in einem halbjährigen
Rhythmus tagen.
23. Wie wurde das BMEL in der Erarbeitung der Digitalstrategie der
Bundesregierung mit einbezogen?
Das BMEL wurde sowohl bilateral als auch in entsprechenden
Ressortbesprechungen vom federführenden BMDV in die Erarbeitung der Digitalstrategie
mit eingebunden. Sowohl die fachlichen als auch die ressortübergreifenden
Zusammenhänge der Digitalstrategie wurden in einem iterativen
Beteiligungsverfahren abgestimmt.
24. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Vorstellung des
Konzepts eines Internationalen Digitalrats für Ernährung und
Landwirtschaft beim Global Forum for Food and Agriculture 2020 (GFFA 2020)
(
https://www.fao.org/e-agriculture/international-digital-council-food-an
d-agriculture/ das im Rahmen des GEFA 2019 in Auftrag gegeben wurde
(
https://archiv.gffa-berlin.de/www.gffa-berlin.de/wp-content/uploads/20
19/10/ergebnisbroschuere_2019-EN.pdf), und wird die Bundesregierung
den Internationalen Digitalrat finanziell und inhaltlich unterstützen?
Das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) 2019 hat einen wichtigen
Impuls zur Etablierung des Digitalrats gegeben. Zur Anschubfinanzierung hat
das BMEL im Rahmen eines Projekts des BMEL-Bilateralen Treuhandfonds
(BTF) die Etablierung des Digitalrats mit rund 500 000 Euro unterstützt. Beim
GFFA 2020 sprachen die teilnehmenden Agrarministerinnen und Agrarminister
ihre Unterstützung für den Digitalrat aus. Das Konzept und damit die
Errichtung des Digitalrates unter der Bezeichnung „International Platform for Digital
Food and Agriculture“ bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
der Vereinten Nationen (FAO) wurde vom FAO-Rat bei seiner 164. Sitzung im
Juli 2021 beschlossen. Derzeit werden die Gremien des Digitalrats besetzt. Von
deutscher Seite wurde bereits eine Vertreterin für die zwischenstaatliche
Arbeitsgruppe benannt.
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ISSN 0722-8333]