[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5018 –
Maßnahmen der Bundesregierung zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im
Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021 wird ein
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab
dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und der hierfür erforderliche
Infrastrukturausbau unterstützt. Das Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) als
Bestandteil des GaFöG ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten.
Bereits Ende 2020 haben die Länder und der Bund mit der Unterzeichnung
einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung das erste Investitionsprogramm
zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder gestartet, mit dem der Bund den Ländern 750 Mio. Euro zur
Verfügung stellt („Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das
Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“). Am 15. Dezember 2020 ist außerdem das
Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs-
und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
(Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) in Kraft getreten. Zusammen mit den Mitteln aus dem
ersten Investitionsprogramm werden den Ländern und Kommunen über dieses
Sondervermögen Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zur
Verfügung gestellt.
Durch die Corona-Pandemie und die Hochwasserkatastrophe in einigen
Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden
Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen und Ausstattungsinvestitionen
sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen hat sich die
Umsetzung der Maßnahmen nach dem Investitionsprogramm zum
beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
erheblich verzögert, sodass Anfang 2022 auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU
bereits die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um ein Jahr verlängert
werden musste (Bundestagsdrucksachen 20/29, 20/83).
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht
vor, dass der Ausbau der Ganztagsangebote mit einem besonderen Augenmerk
auf die Qualität weiter unterstützt werden soll. Zudem wurde im
Koalitionsvertrag vereinbart, sich mit Ländern und Kommunen über die Umsetzung des
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5132
20. Wahlperiode 04.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 4. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und Ganztagsbetreuung und die
qualitative Weiterentwicklung zu verständigen und unter Berücksichtigung der
länderspezifischen Ausprägungen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen zu
entwickeln. Darüber hinaus haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im
Koalitionsvertrag festgehalten, gemeinsam mit den Ländern und allen
relevanten Akteuren eine Gesamtstrategie zu entwickeln, um den Fachkräftebedarf
für Erziehungsberufe zu sichern und einen bundeseinheitlichen Rahmen für
die Ausbildung anzustreben, die vergütet und generell schulgeldfrei sein soll.
Zudem sollen die praxisintegrierte Ausbildung ausgebaut, horizontale und
vertikale Karrierewege sowie hochwertige Fortbildungsmaßnahmen gefördert
und der Quereinstieg erleichtert werden. Umschulungen sollen auch im dritten
Ausbildungsjahr vollständig gefördert werden.
1. In welcher Höhe sind bereits Mittel aus dem Investitionsprogramm zum
beschleunigten Infrastrukturausbau abgerufen und verausgabt worden
(bitte nach Bundesländern und Landkreisen aufschlüsseln)?
a) In welcher Höhe sind Mittel bereits beantragt worden?
Die Fragen 1 und 1a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die in der Anlage* beigefügte Tabelle Verwaltungsvereinbarung
Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (Stand:
21. Dezember 2022) verwiesen.
Vorbehaltlich etwaiger Rückzahlungen zeigt das um bereits gebuchte
Rückzahlungen bereinigte Investitionsprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einen vorläufigen Abrufstand
in Höhe von 541.901.216,19 Euro (Stand: 21. Dezember 2022) auf. Dies
entspricht rund 72 Prozent des Gesamtverfügungsrahmens der
„Beschleunigungsmittel“. Nach § 1 Absatz 3 Satz 2 des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG)
erhöhen sich die Basismittel um den nach dem 31. Dezember 2022
verbleibenden Restbetrag aus den „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm
zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder“. Diese werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder
verteilt. Zu beachten ist, dass die Bereinigung der Ländertranchen aufgrund des
Programmabschlusses zum Ende des Jahres 2022 noch nicht abgeschlossen ist.
b) Liegen der Bundesregierung Informationen zu Bauverzögerungen
von Projekten, die im Rahmen dieses Investitionsprogramms
begonnen worden sind, vor?
d) Ist bei nicht fristgerechtem Mittelabruf aufgrund von
Bauverzögerungen mit dem Widerruf bzw. einer Rücknahme von Förderbescheiden
zu rechnen?
Die Fragen 1b und 1d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahr 2021 wurden Problemanzeigen aus verschiedenen Ländern an den
Bund adressiert, wonach es aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Corona-Krise
und infolgedessen Lieferengpässe, Flutkatastrophe) zu Verzögerungen von
bereits bewilligten Baumaßnahmen komme. Infolgedessen wurden der
Förderzeitraum und damit die Frist zur Verausgabung der Mittel mit einer
Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das
Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbe-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/5132 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
treuung für Grundschulkinder (VV I) um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022
verlängert. Im aktuellen Haushaltsjahr wurden gleichartige Herausforderungen
nicht wieder geäußert. Lediglich ein Land gab an, Bauvorhaben nicht
vollständig im Jahr 2022 finalisieren zu können. Die Verwaltungsvereinbarung
Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder regelt jedoch nur,
bis wann Mittel abgerufen werden müssen, aber nicht, bis wann Projekte
abgeschlossen sein müssen.
c) Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass aufgrund der
Bauverzögerungen eine fristgemäße Verausgabung der Mittel bis
31. Dezember 2022 nicht möglich ist?
Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt.
e) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu
verhindern, dass Träger auch bei nicht fristgerechtem Abruf die Kosten
selbst tragen müssen?
Der Bundesregierung sind bisher keine entsprechenden Fälle bekannt,
seitdem der Förderzeitraum für das Investitionsprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinderum bis zum
31. Dezember 2022 verlängert wurde. Die Länder sind zudem für die
Bewirtschaftung der Mittel selbst verantwortlich; auch dafür, ihre
Zuwendungsempfänger bzw. Vertragspartner zu informieren.
f) Plant die Bundesregierung, die Laufzeit des Investitionsprogramms
zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder zu verlängern, und wenn ja, wann ist mit der
Vorlage eines Gesetzentwurfs zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Eine erneute Verlängerung der Frist zur Verausgabung der Mittel für das
Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist nicht geplant. § 1 Absatz 3 Satz 2 GaFinHG
regelt, dass sich die Basismittel um den nach dem 31. Dezember 2022
verbleibenden Restbetrag aus den „Finanzhilfen des Bundes für das
Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder“ erhöhen. Insofern stehen diese restlichen Mittel den
Ländern weiterhin zur Verfügung.
g) Können Bauprojekte mit Mitteln aus dem weiteren
Investitionsprogramm (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) fortgesetzt werden,
und wenn ja, unter welchen Bedingungen, und wenn nein, warum
nicht?
Diese Frage ist im Rahmen der auf dem GaFinHG basierenden geplanten
Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau (VV II) zu
klären, welche sich kurz vor dem Abschluss befindet.
h) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, damit der
Gesichtspunkt der Barrierefreiheit bei der Verausgabung von Mitteln
aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau und aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau
flächendeckend umgesetzt wird?
Die im Rahmen des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im
Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) getroffenen Regelungen
die Finanzhilfen betreffend dienen der Förderung der Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse und somit auch der Barrierefreiheit. Die Länder erlassen
allerdings eigene Landesprogramme und priorisieren demzufolge ihre Vorhaben in
eigener Verantwortung.
2. Welche Gründe sind dafür maßgebend, dass die
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) noch immer
nicht unterzeichnet ist und somit die Bundesmittel in Höhe von
2,75 Mrd. Euro nicht zum Ausbau zur Verfügung stehen (bitte Gründe
konkret erläutern unter Benennung der Abstimmungsgespräche mit den
Ländern und innerhalb der Bundesregierung)?
3. Wann ist die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) geplant?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verhandlungen zur VV II gestalteten sich u. a. auch deshalb als
zeitintensiv, da im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung eine Operationalisierung des
Kriteriums der Zusätzlichkeit gemäß Artikel 104c Satz 2 des Grundgesetzes in
Verbindung mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 5 des Grundgesetzes erfolgt, um die
Einhaltung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Zusätzlichkeit der
Finanzhilfen des Bundes im Vollzug verstärkt sicherzustellen. Das
Unterschriftenverfahren wird eingeleitet, sobald die Abstimmungen abgeschlossen sind.
4. Wie viele zusätzliche Plätze konnten seit dem Jahr 2020 unter
Inanspruchnahme der Bundesmittel für eine Ganztagsbetreuung für
Grundschüler geschaffen werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Investitionsprogramms zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, das als
Konjunkturmaßnahme während der Corona-Pandemie konzipiert wurde, werden Investitionen in
den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Grundschulkinder gefördert. Dazu zählen Investitionen in
Ausstattung, Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und
andere investive Vorbereitungsmaßnahmen. Dabei obliegt die Ausgestaltung
der jeweiligen Förderprogramme den Ländern. In der entsprechenden
Verwaltungsvereinbarung wurden folglich keine Regelungen zu Erhebungen zu neu
geschaffenen oder erhaltenen bzw. zusätzlichen Plätzen getroffen.
5. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung mit Blick auf die von
Kommunen und Ländern bereits öffentlich kundgetanen Äußerungen,
dass den Kommunen aufgrund fehlender Plätze sowie fehlenden
Personals eine Umsetzung des Rechtsanspruchs unmöglich ist, ergreifen?
6. Für wie realistisch hält die Bundesregierung die Chancen, dass die
Länder und Kommunen rechtzeitig die erforderlichen Kapazitäten zur
Erfüllung des Rechtsanspruchs werden schaffen können?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ein Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise
eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt. Der
Rechtsanspruch tritt ab dem 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für die
erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab
dem 1. August 2029 hat jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen
einen Anspruch. Somit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Länder und
Kommunen mehrere Jahre Zeit für entsprechende Vorbereitungen zur
Umsetzung benötigen. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit
Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die
Infrastruktur. Darüber hinaus sieht das Ganztagsförderungsgesetz vor, dass sich
der Umsatzsteueranteil des Bundes zugunsten des Umsatzsteueranteils der
Länder zum anteiligen Ausgleich für laufende Belastungen der Länder aus der
stufenweisen Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für
Grundschulkinder aufsteigend ab dem Jahr 2026 und dauerhaft ab dem Jahr 2030
verringert. Die dauerhafte Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder beträgt ab
dem Jahr 2030 1,3 Mrd. Euro zu Lasten des Bundes.
Zuvor tagte von 2018 bis 2019 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Vorbereitung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote
im Grundschulalter mit Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ), der Jugend- und Familienministerkonferenz sowie der
Kultusministerkonferenz, um unter Einbeziehung der Kommunalen
Spitzenverbände finanzielle, rechtliche und zeitliche Umsetzungsschritte zu besprechen.
Anzumerken ist zudem, dass bereits 70 Prozent der Grundschulen
Ganztagsschulen sind (vgl. „Bericht Bildung in Deutschland 2022“, Tabelle D3-1web)
und es bundesweit 3.873 Horte für Schulkinder (vgl. ebenda, Tabelle D3-3web)
gibt, das sind 25 Prozent mehr Horte im Vergleich zum Jahr 2007.
7. Plant die Bundesregierung, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zeitlich nach hinten zu
verschieben?
Das vom Deutschen Bundestag und Bundesrat im September 2021
beschlossene Ganztagsförderungsgesetz, welches das stufenweise Inkrafttreten des
Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder der Klassenstufen eins
bis vier ab dem 1. August 2026 regelt, gilt fort.
8. Liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zu Schätzungen über
fehlende Fachkräfte im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor?
a) Wenn ja, welche (bitte konkret nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen,
um entsprechende Erkenntnisse zu erlangen?
Die Fragen 8 bis 8b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aktuelle Schätzungen zum zusätzlichen Personalbedarf sind der Studie „Plätze.
Personal. Finanzen. Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die
Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030. Teil 2 Ganztägige Angebote für
Kinder im Grundschulalter“ des Forschungsverbunds TU Dortmund + Deutsches
Jugendinstitut zu entnehmen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass
verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Annahmen berechnet und die Berechnungen
weitestgehend auf Ebene der einzelnen Länder durchgeführt wurden, soweit
entsprechende Daten vorlagen. Je nach Szenario wird bundesweit ein
zusätzlicher Personalbedarf bis 2029/2030 zwischen 32.000 und knapp 66.000
Personen geschätzt (vgl.
https://www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/
Plaetze._Personal._Finanzen._Teil_2_revidiert.pdf).
9. Welche konkreten Überlegungen gibt es mit Blick auf die angekündigte
Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Erzieherberufe,
und wann veröffentlicht die Bundesregierung diese Strategie?
Auf der Grundlage des Auftrags im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode
ist das BMFSFJ damit befasst, eine Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung in
den Erziehungsberufen mit den Ländern und weiteren relevanten Akteuren zu
entwickeln. Während des Arbeitsprozesses sollen alle Möglichkeiten von der
Aus- und Weiterbildung über Arbeitsbedingungen und Zuwanderung in den
Blick genommen werden, um mehr Personen für die Tätigkeit in Kitas, Horten
und Kindertagespflege zu gewinnen und um bereits in der
Kindertagesbetreuung tätige Fachkräfte zu halten. Vorgesehen ist, dass die Strategie als Ergebnis
des gemeinsamen Arbeitsprozesses veröffentlicht wird.
10. Welche konkreten Überlegungen gibt es mit Blick auf die Sicherung des
Bedarfs an Fachkräften, insbesondere Schulhelfern zur Unterstützung der
schulischen Inklusion von Grundschulkindern mit Behinderungen?
Die Zuständigkeit für den Ressourceneinsatz und die Sicherung der Fachkräfte
an Schulen liegt bei den Ländern.
11. Inwieweit passt die Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs
für Erzieherberufe zu Strategien zur Sicherung des Fachkräftebedarfs
beispielsweise im MINT-Bereich, Baugewerbe, Handwerk oder in
Pflegeberufen?
Die Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung in den Erziehungsberufen ist
Bestandteil der branchenübergreifenden Fachkräftestrategie der Bundesregierung
(siehe
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/fachkra
eftestrategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=6, Seite 15).
Sie zielt darauf, den hohen Fachkräftebedarf in Kindertages- und
Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zu decken, der nötig ist, um allen Kindern
gleiche Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen und die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu verbessern sowie die Erwerbspersonenpotenziale von
Menschen mit Kindern, insbesondere von Frauen, zu heben. Ausreichend
Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung und die Ganztagsbetreuung von
Grundschulkindern sind daher Voraussetzung, damit auch einem Fachkräftemangel in
anderen Branchen begegnet werden kann.
Neben umfassenden Informations- und Beratungsangeboten zur
Berufsorientierung der Bundesagentur für Arbeit unterstützt das
Berufsorientierungsprogramm des BMBF Jugendliche durch Potenzialanalysen und Praxisorientierte
Berufsorientierungstage (BO-Tage) auf dem Weg von der Schule in eine
Berufsausbildung. Die Qualitätsstandards zur Durchführung der Praxisorientierten
BO-Tage sehen vor, dass die Sozial-, Pflege- und Gesundheitsberufe, zu denen
auch das Berufsfeld „Pädagogik, Erziehung“ zählt, verpflichtender Bestandteil
der geförderten Maßnahme sind.
Die Initiative „Klischeefrei“ macht sich für eine Berufs- und Studienwahl frei
von Geschlechterklischees stark. Hier sollen insbesondere auch männliche
Jugendliche ermutigt werden, die sich für den Beruf des Erziehers interessieren
und eine Ausbildung in diesem Berufsfeld anstreben.
12. Welche Akteure wurden im Rahmen der Entwicklung einer
Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Erzieherberufe
eingebunden (bitte jeweils konkret benennen)?
Die Gesamtstrategie wird in den vom BMFSFJ und dem BMBF geplanten
Dialogprozess zur Umsetzung des Rechtsanspruchs im Ganztag eingebettet und
mit der in Kürze erwarteten Konstituierung des Bund-Länder-Gremiums
„Ganztag“ verbunden. Vorgesehen ist, dass neben Bund und Ländern auch die
Kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden und darüber hinaus
weitere Akteure wie die Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialpartner,
Wissenschaft und Verbände am Prozess beteiligt werden.
13. Wie viele Treffen gab es im Rahmen der Einbeziehung der Akteure zur
Entwicklung der Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs
für Erzieherberufe (bitte Ort und Datum benennen)?
Der Arbeitsprozess wird mit Konstituierung des Bund-Länder-Gremiums
„Ganztag“ offiziell starten. Im Vorfeld fanden bereits Vorgespräche statt.
Nachdem sich am 9. Mai 2022 eine Impulsgruppe mit den
Beschäftigungsperspektiven für ukrainische Schutzsuchende beschäftigt hat, fand am 14. November
2022 auf Einladung des BMFSFJ ein Gespräch zur Gesamtstrategie mit
Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und
der beteiligten Bundesressorts auf Arbeitsebene statt. Beide Gespräche fanden
in digitaler Form statt.
14. Plant die Bundesregierung, diese Gesamtstrategie bzw. die weiteren
Maßnahmen zur Umsetzung dieser Gesamtstrategie mit Bundesmitteln
zu unterstützen?
a) Wenn ja, mit welcher Höhe von Bundesmitteln plant die
Bundesregierung, und in welchem Einzelplan sollen die Bundesmittel
etatisiert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor dem Hintergrund der zwischen Bund und Ländern vereinbarten
Verbesserungen der Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung und der
Fachkräftegewinnung, für die die Länder zuständig sind, haben Bund und Länder eine
Anpassung der Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes und zugunsten der
Länder in Höhe von rund 4 Mrd. Euro in den Jahren 2023 und 2024 vereinbart, die
durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe
in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) im Wege einer Anpassung
des Finanzausgleichsgesetzes umgesetzt wird. Das KiTa-Qualitätsgesetz sieht
vor, dass die Länder Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität der
frühkindlichen Bildung überwiegend in sieben Handlungsfeldern ergreifen, die für
die Qualität von besonderer Bedeutung sind. Hierzu zählt auch das
Handlungsfeld „Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte“. Mit dem KiTa-
Qualitätsgesetz trägt der Bund dazu bei, die Qualität der Kindertagesbetreuung und
damit auch die Rahmenbedingungen für die erzieherischen Fachkräfte zu
verbessern.
15. Welche konkreten Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung
zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten, qualitativen Weiterentwicklung
im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
im Grundschulalter, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
diesbezüglich konkret?
a) Wann wird die Bundesregierung ein entsprechendes Konzept
vorlegen?
b) Wie viele Gespräche haben mit Ländern und Kommunen zur
qualitativen Weiterentwicklung im Rahmen der Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bereits
stattgefunden, und wann haben diese Gespräche stattgefunden?
c) Welche Länder und Kommunen waren an diesen Gesprächen
beteiligt (bitte konkret benennen)?
d) Plant die Bundesregierung, die qualitative Weiterentwicklung im
Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
im Grundschulalter mit Bundesmitteln zu unterstützen, und wenn ja,
in welcher Höhe, und in welchem Einzelplan sollen die Bundesmittel
etatisiert werden, und wenn nein, warum nicht, und wie sollen dann
nach Vorstellung der Bundesregierung die Kommunen die qualitative
Weiterentwicklung finanzieren?
Die Fragen 15 bis 15d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag formuliert das Ziel, den Ausbau der Ganztagsangebote
mit einem besonderen Augenmerk auf die Qualität weiter zu unterstützen und
mit den Ländern und Kommunen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen zu
entwickeln. Vor diesem Hintergrund wurden im Zuge der Verhandlungen zum
Investitionsprogramm Ganztagsausbau (VV II) zwischen Bund, Ländern und
Kommunalen Spitzenverbänden auch Qualitätsfragen diskutiert und beraten.
Am 7. November 2022 fand eine Auftaktveranstaltung des BMFSFJ und des
BMBF zum „zivilgesellschaftlichen Dialog“ mit Vertreterinnen und Vertretern
von Verbänden, Fachorganisationen und Gewerkschaften statt. Der Dialog zu
Fragen der Qualitätsentwicklung soll 2023 unter Einbindung wissenschaftlicher
Expertise fortgesetzt werden.
Da Berlin als KMK-Vorsitzland das Jahr 2023 plant, Empfehlungen für einen
„guten Ganztag“ gemeinsam mit den Ländern zu entwickeln, finden derzeit
entsprechende Abstimmungen zwischen Bund und Ländern auf Fachebene
statt, um etwaige Prozesse miteinander zu harmonisieren. Ziel ist es, auch im
weiteren Prozess fortlaufend sämtliche Stakeholder zu beteiligen und auf dieser
Grundlage weitere Schritte im Bereich der Qualitätsentwicklung festzulegen.
Zu der finanziellen Beteiligung des Bundes an dem quantitativen und
qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wird im Übrigen
auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Anlage zur KA 20/5018 BMFSFJ/BMBF, 21. Dezember 2022
Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Bundesland
Verwaltungsvereinbarung 2021/2022 (Stand: 21. Dezember 2022)
Verfügungsrahmen Bewilligte Mittel 2021
Bewilligte Mittel
2021/2022* %-Anteil
Mittelabrufe
Rückflüsse 2021
Mittelabrufe inkl.
Rückzahlungen
2022**
Mittelabrufe
inkl. Rückflüsse
2021/2022
%-Anteil
Baden-Württemberg 97.596.000,00 58.090.191,16 96.366.239,71 98,74% 58.090.191,16 38.276.048,55 96.366.239,71 98,74%
Bayern 116.736.825,00 27.430.973,00 23.081.273,00 19,77% 27.430.973,00 -5.668.456,00 21.762.517,00 18,64%
Berlin 38.531.550,00 11.767.292,45 11.767.292,45 30,54% 11.767.292,45 1.240.388,30 13.007.680,75 33,76%
Brandenburg 22.635.150,00 10.524.461,40 16.492.593,63 72,86% 6.326.552,81 9.507.486,10 15.834.038,91 69,95%
Bremen 7.221.300,00 7.220.660,00 7.220.660,00 99,99% 4.781.182,70 2.439.477,30 7.220.660,00 99,99%
Hamburg 19.184.250,00 19.184.000,00 19.184.000,00 100,00% 19.184.000,00 0,00 19.184.000,00 100,00%
Hessen 55.825.800,00 44.274.581,96 46.519.844,54 83,33% 44.274.581,96 2.810.654,78 47.085.236,74 84,34%
Mecklenburg-Vorpommern 14.881.425,00 14.089.809,83 13.933.638,62 93,63% 13.604.220,88 -333.242,89 13.270.977,99 89,18%
Niedersachsen 70.574.475,00 52.429.000,00 52.082.750,00 73,80% 41.307.366,74 9.128.595,01 50.435.961,75 71,46%
Nordrhein-Westfalen 158.150.700,00 130.535.310,01 130.247.038,36 82,36% 130.535.310,01 -288.271,65 130.247.038,36 82,36%
Rheinland-Pfalz 36.184.425,00 29.241.146,00 29.556.971,79 81,68% 29.241.146,00 -529.013,47 28.712.132,53 79,35%
Saarland 9.014.775,00 7.580.317,16 9.014.775,00 100,00% 6.775.645,16 2.239.129,84 9.014.775,00 100,00%
Sachsen 37.431.375,00 37.356.248,29 35.423.277,90 94,64% 37.356.248,29 -1.932.970,39 35.423.277,90 94,64%
Sachsen-Anhalt 20.637.300,00 19.457.248,12 20.637.299,94 100,00% 15.397.722,58 5.155.306,18 20.553.028,76 99,59%
Schleswig-Holstein 25.539.450,00 17.883.334,00 15.932.080,29 62,38% 16.510.023,70 -609.794,58 15.900.229,12 62,26%
Thüringen 19.855.200,00 18.102.377,92 18.543.740,92 93,39% 15.000.000,00 2.883.421,67 17.883.421,67 90,07%
Deutschland gesamt 750.000.000,00 505.166.951,30 546.003.476,15 72,80% 477.582.457,44 64.318.758,75 541.901.216,19 72,25%
Verfügungsrahmen abzgl.
Abrufe 208.098.783,81 €
*Bewilligungen und Abrufe können divergieren, wenn Träger Mittel nicht in bewilligter Höhe beim Land abgerufen haben
**negative Werte entstehen, wenn in einem Haushaltsjahr mehr Mittel zurückgegeben als abgerufen wurden
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ISSN 0722-8333]