[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5094 –
Kritik des Bundesrechnungshofes am Wolfsmanagement der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Prüfbericht vom 10. August 2022 zu
Maßnahmen zum Schutz der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär festgestellt,
dass die in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt formulierten
Ziele für die Großraubtiere wenig konkret und nicht mit Maßnahmen hinterlegt
seien. Einen nationalen Managementplan oder ein sonstiges strategisches
Konzept gebe es nicht. Es fehlten konkrete Schutzziele. Der Bestand,
insbesondere an Wölfen, habe allerdings stark zugenommen (
www.bundesrechnung
shof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/schutz-grossraubtiere-teil
1-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Der Bundesrechnungshof hat
darüber hinaus in einer umfassenden Untersuchung die Arbeit der
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bewertet
und kommt zu dem Schluss, dass an einer weiteren Finanzierung durch den
Bund erhebliche Zweifel bestünden (
www.bundesrechnungshof.de/Shared
Docs/Downloads/DE/Berichte/2022/schutz-grossraubtiere-teil2-volltext.pdf
?__blob=publicationFile&v=2; S. 5).
Nach Ansicht der Fragesteller sorgen die regional stark ansteigende Anzahl an
Weide- und Haustierrissen durch Wölfe und eine zunehmende Annäherung an
menschliche Behausungen in Dörfern und Städten derzeit für große
Aufmerksamkeit. Insbesondere im ländlichen Raum sinkt die Akzeptanz von Wölfen.
Zudem stehen viele Weidetierhalter wirtschaftlich vor dem Aus. Staatlich
geförderte Schutzmaßnahmen für ihre Herden, wie Wolfszäune oder Hütehunde,
haben sich als wenig wirksam erwiesen.
Während z. B. im flächenmäßig deutlich größeren Schweden eine Untergrenze
von etwa 300 Wölfen festgelegt wurde, bei deren deutlicher Überschreitung
bejagt wird (
www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/weltspiegel/
sendung/schweden-leben-mit-dem-wolf-100.html), und in Frankreich eine
Schutzjagd auf bis zu 174 Wölfe erfolgt (
www.natuerlich-jagd.de/news/
auchfrankreich-will-den-wolfsschutz-lockern/), verhindert die Bundesregierung
nach Ansicht der Fragesteller notwendige Maßnahmen, um den auf nach
Schätzungen des Deutschen Jagdverbandes auf etwa 2 000 Exemplare
angewachsenen Wolfsbestand in Deutschland (
www.jagdverband.de/deutscher-jag
dverband-positioniert-sich-zum-wolf) sinnvoll zu begrenzen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5239
20. Wahlperiode 16.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 13. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die EU-Kommission hat nach Kenntnis der Fragesteller bereits im Jahr 2007
die Erstellung einer Gesamtkonzeption für die Wiederansiedelung des Wolfes
mit populationsbezogenen Managementplänen empfohlen. Die
Bundesregierung wollte einen solchen Plan im Jahr 2015 vorlegen, doch bis heute liegt
dieser nicht vor. Hierfür trägt das vom Jahr 2013 bis zum Jahr 2021 von der
SPD geführte Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz die Verantwortung. Dadurch fehlen bis heute
konkrete Ziele sowie Pläne zum Management und zur Vernetzung der
Wolfspopulationen mit den europäischen Anrainerstaaten. Schutzgebiete bzw. wolfsfreie
Gebiete wurden bislang nicht ausgewiesen. Eine zielgruppenspezifische
Information der Öffentlichkeit durch die Bundesregierung findet weiterhin nicht
statt. Seit dem Jahr 2013 berichtet die Bundesregierung in ihren
Rechenschaftsberichten zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt nicht einmal mehr über den Stand bei der Ansiedlung von Wölfen
z. B. im alpinen Raum.
1. Plant die Bundesregierung die Entwicklung konkreter spezifischer,
messbarer, akzeptierter, realistischer, terminierter Ziele (SMART-Ziele)
für die Verbreitung des Wolfes in Deutschland auch in Abstimmung mit
Nachbarstaaten, und wenn ja, bis wann, und wenn nein, mit welchem
alternativen Konzept plant die Bundesregierung die Umsetzung der in
der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt formulierten Ziele?
2. Warum ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nach Kenntnis der
Fragesteller der Empfehlung der EU-Kommission zur Erstellung
populationsbezogener Managementpläne zur Wiederherstellung eines guten
Erhaltungszustandes für den Wolf bislang nicht gefolgt?
3. Bis wann wird die Bundesregierung übergeordnete strategische
Konzepte für Großraubtiere mit konkreten Maßnahmen vorlegen, und in
welchem Zeitraum ist die systematische Umsetzung geplant?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung kommt Deutschland seinen
Verpflichtungen gegenüber der EU und der internationalen Staatengemeinschaft in
Bezug auf das Management und Monitoring von Großraubtieren, insbesondere
den Verpflichtungen gemäß Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie,
vollumfänglich nach. Der günstige Erhaltungszustand, definiert nach Artikel 2 der FFH-
Richtlinie, ist ein messbares Ziel, welches alle sechs Jahre nach Artikel 17 in
Verbindung mit Artikel 11 der FFH-Richtlinie im Rahmen der
Erhaltungszustandsbewertung überprüft wird. Die Bemühungen Deutschlands zu einer
grenzübergreifenden Betrachtung der Wolfspopulation sind vielfältig und
dokumentiert (siehe hierzu die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4a und
4b der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/468). Wie der Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes zu
„Maßnahmen zum Schutz der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär – Teil 1: Allgemeine
Feststellungen“ zu entnehmen ist, prüft das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – BMUV bei der
Weiterentwicklung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, ob Ziele und
Maßnahmen konkreter und messbarer formuliert werden können. Eine
Gesamtkonzeption zur Erhaltung von Großraubtieren liegt mit dem als BfN-Skript 201
veröffentlichten Fachkonzept „Leben mit Wölfen“ und dem Monitoringkonzept
zu Luchs, Wolf und Bär (BfN-Skript 476) vor. Ein Fachkonzept zum Luchs
befindet sich derzeit in der Erarbeitung.
4. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts fehlender SMART-Ziele
Erfolg und Wirtschaftlichkeit der bisherigen Strategie der
Wiederansiedlung und des Monitorings von Wölfen in Deutschland?
Der Wolf ist nach Deutschland zurückgekehrt und wurde nicht wieder
angesiedelt. Das Wolfsmonitoring basiert auf mit den Bundesländern einvernehmlich
vereinbarten Standards. Diese gewährleisten eine Vergleichbarkeit der in den
Bundesländern erhobenen Daten seit der dauerhaften Rückkehr des Wolfs im
Jahr 1998 und berücksichtigen alle mit der FFH-Berichtspflicht verbundenen
EU-Vorgaben vollumfassend (BfN-Skripten 413, abrufbar unter
www.bfn.de/
skripten/). Für die Umsetzung und Finanzierung des Monitorings sind die
Bundesländer verantwortlich.
5. Welche Voraussetzungen zur Feststellung eines guten
Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland bei jährlich um etwa 30 Prozent
wachsendem Wolfsbestand (
www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvi
elfalt/wolf.html) mit mittlerweile nach Schätzungen des Deutschen
Jagdverbandes (DJV) etwa 2 000 Exemplaren (
www.jagdverband.de/de
utscher-jagdverband-positioniert-sich-zum-wolf) sind derzeit aus Sicht
der Bundesregierung nicht erfüllt?
Auf die Pressemitteilung des Bundesamts für Naturschutz (abrufbar unter
www.bfn.de/haeufig-gefragt-wolf) sowie auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/25695 wird verwiesen.
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret zu ergreifen,
um nach deren Wirkung einen guten Erhaltungszustand des Wolfes
feststellen zu können?
Erhaltungsmaßnahmen wurden im Rahmen der FFH-
Erhaltungszustandsbewertung identifiziert und sind Teil der Berichterstattung an die EU-Kommission
(siehe Nationaler FFH-Bericht 2019, abrufbar unter
www.bfn.de/ffh-bericht-
2019). Die Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen liegt in der Zuständigkeit
der Bundesländer. Der Bund unterstützt die Bundesländer hierbei durch
fachliche Hilfestellungen, wissenschaftliche Informationen (etwa durch Konzepte zu
Wanderkorridoren) und finanzielle Förderungen, beispielsweise im Rahmen des
Bundesprogramms Wiedervernetzung.
7. Wie hoch sind bislang die im Zusammenhang mit der Wiederansiedelung
des Wolfes in Deutschland insgesamt einhergegangenen Kosten
(wissenschaftliche Begleitung, Forschung, Entschädigungen, Abschüsse etc.)?
Der Wolf wurde in Deutschland nicht wieder angesiedelt. Kosten für eine
wissenschaftliche Begleitung oder Forschung im Zusammenhang mit einer
Wiederansiedlung sind daher nicht angefallen.
Die Bundesländer finanzieren unter anderem Forschung, Präventions- und
Ausgleichs- und Managementmaßnahmen. Die Kosten für Präventions- und
Ausgleichsmaßnahmen werden jährlich in den Berichten der Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) veröffentlicht und
können unter
www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-
praeventionund-nutztierschaeden abgerufen werden. Zahlen zu den Kosten der
Bundesländer für Forschung und Managementmaßnahmen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Für den Betrieb der DBBW entstanden dem Bund im Jahr 2019 Kosten in Höhe
von 79 841,54 Euro und in den Jahren 2020 bis 2022 jährlich Kosten in Höhe
von 200 000 Euro. Darüber hinaus unterstützte der Bund das Nationale
Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf. Im Rahmen
dieser Unterstützung entstanden dem Bund Kosten in Höhe von 80 000 Euro
im Jahr 2021 und in Höhe von 80 000 Euro im Jahr 2022. Dabei sind die
Kosten für die Unterstützung des Nationalen Referenzzentrums für genetische
Untersuchungen bei Luchs und Wolf nur anteilsmäßig dem Monitoring des
Wolfs zuzurechnen. Im Zeitraum der Jahre 2015 bis 2019 beauftragte das
Bundesamt für Naturschutz (BfN) die DBBW mit der Erbringung von
Forschungsleistungen zum Wolfsmanagement und -monitoring im Gesamtwert von
572 643,67 Euro. Eine Übersicht über Forschungsprojekte zu Großraubtieren
sowie die Finanzvolumina im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2020 findet sich in
der Anlage des Berichts des Bundesrechnungshofes „Maßnahmen zum Schutz
der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär – Teil 1: Allgemeine Feststellungen“.
Von den dort genannten Projekten sind jedoch einige nur anteilsmäßig dem
Wolfsmanagement und ‑monitoring zuzurechnen. Die Kosten für weitere
Forschungsprojekte des BfN im Auftrag des BMUV zum Themenfeld Wolf, die in
dieser Übersicht mit Stand vom 31. Januar 2020 nicht enthalten sind, belaufen
sich auf ein Gesamtvolumen von 501 727,90 Euro. Darunter sind Projekte mit
einem Finanzvolumen von insgesamt 391 323,86 Euro enthalten, die auf
Wunsch des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/27920 und
Haushaltsausschuss-Bundestagsdrucksache 8077 19. Wahlperiode) bzw. der
Umweltministerkonferenz (95. UMK TOP 22) durchgeführt werden.
Für den Betrieb des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf wurden im Jahr
2022 214 850 Euro seitens der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung verausgabt.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA), Geschäftsbereich Bundesforst, auf Grundlage der Fauna-
Flora-Habitat-Richtlinie der EU sowie der zwischen dem Bund und den
Ländern geschlossenen Vereinbarungen zum Schutz von Natur und Landschaft auf
militärisch genutzten Flächen beauftragt, die Erhebung der Grundlagendaten
für die Wolfsmanagementpläne der Länder und das Monitoring für den Wolf
und ggf. andere streng geschützte Arten auf den militärischen Sperrgebieten
(vorwiegend große Truppenübungsplätze) der Bundeswehr federführend zu
übernehmen. Darüber hinaus führt der Geschäftsbereich Bundesforst das
Wolfsmonitoring auch auf den Gaststreitkräften überlassenen Flächen und im
Auftrag des BfN auf ausgewählten Flächen des Bundes im Nationalen
Naturerbe sowie auf ausgewählten BImA-eigenen Flächen durch. Hierfür sind neben
den Monitoringleistungen durch BImA-eigenes Personal im Jahr 2021
insgesamt 23 264 Euro für Unternehmerdienstleistungen im Rahmen der Erstellung
von Statusberichten, von Schulungen und Beratungstätigkeiten verausgabt
worden.
8. Ist aus Sicht der Bundesregierung das aufwendige Monitoring und
Vorhalten von Daten zum Wolf durch die Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) weiterhin notwendig?
Die Bundesregierung sowie die Dokumentations- und Beratungsstelle des
Bundes zum Thema Wolf (DBBW) erheben keine eigenständigen Zahlen zum
Wolfsbestand in Deutschland, sondern sie bereiten die Ergebnisse des
Wolfsmonitorings in den Ländern auf und führen diese zusammen. Die von den
Bundesländern nach einheitlichen Standards erhobenen und zwischen den Ländern
abgestimmten Ergebnisse des Wolfsmonitorings werden auf der Internetseite
der DBBW unter
www.dbb-wolf.de auf Wunsch der Bundesländer sowie des
Deutschen Bundestages (siehe hierzu Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Bundestagsdrucksache 19/2981) und des Bundesrates
(Bundestagsdrucksache 19/13289) vorgehalten. Die Bundesländer haben zudem die
Möglichkeit, die aktuelle Entwicklung des Wolfsbestands über die Website der
DBBW in Echtzeit zu aktualisieren. Hierfür können die Länder ihre Daten
jederzeit auch in einem laufenden Monitoringjahr an die DBBW übermitteln, um
so eine genaue Datenlage abzubilden. Zudem bilden die von der DBBW
vorgehaltenen Daten die Basis für die verpflichtende Erhaltungszustandsbewertung
im Rahmen der FFH-Richtlinie sowie für Managementmaßnahmen der
Bundesländer und sind dafür essentiell. Weitere Aufgaben der DBBW umfassen die
Beratung der Naturschutzbehörden von Bund und Ländern bei allen Fragen
zum Thema Wolf, etwa zur Bewertung einzelner Hin- und Nachweise im
Rahmen des Wolfsmonitorings oder die Beratung beim Umgang mit auffälligen
Wölfen. Im Rahmen des DBBW-Projekts wurden eine Vielzahl an
Fachinformationen zum Wolf veröffentlicht, etwa jährliche Statusberichte (abrufbar unter
www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/statusberichte), Ausarbeitungen
zum Umgang mit auffälligen Wölfen (BfN-Skript 502) oder zum Themenfeld
Herdenschutz (BfN-Skript 530). Alle Publikationen und vielfältige
Informationen zum Wolf in Deutschland werden in aufbereiteter Form auf der Website der
DBBW unter
www.dbb-wolf.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
9. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die vom
Bundesrechnungshof angemahnte Akzeptanz der Anwesenheit des
Wolfes in der Bevölkerung zu steigern, und bis wann wird sie die vom
Bundesrechnungshof geforderte Kommunikationsstrategie vorlegen?
Die Bundesregierung misst der allgemeinen Information (unter anderem durch
regelmäßige Bereitstellung der erhobenen Daten zu Vorkommen und
Verbreitung der Art oder Fördermöglichkeiten von Herdenschutzmaßnahmen in den
Bundesländern) und der spezifischen Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf
(unter anderem
www.dbb-wolf.de, www.bfn.de/haeufig-gefragt-wolf.de, www.
bmuv.de/faqs/wolf,
www.bzww.de) große Bedeutung bei. Die Bundesländer, in
denen der Wolf präsent ist, setzen jeweils detaillierte Konzepte zur Information
weiter Bevölkerungskreise sowie spezifischer Gruppen um. Sie haben sich
dabei unter anderem an den vom BfN und der Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes erarbeiteten Inhalten orientiert, etwa zur Öffentlichkeitsarbeit
(BfN-Skript 201 „Leben mit Wölfen“) oder den Ausarbeitungen zum Umgang
mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten (BfN-Skript 502).
Darüber hinaus hält das BfN verschiedene Fachveröffentlichungen zum
Download bereit, hierzu zählen neben Empfehlungen zum Herdenschutz (BfN-Skript
530) auch wissenschaftliche Studien zur Akzeptanz (unter anderem
Naturbewusstseinsstudie 2013 und 2021 und weitere Fachaufsätze). Zusätzlich
unterstützt das BZWW die Weidetierhaltenden durch verschiedene Angebote zur
Information.
10. Welche Gründe sprechen aus Sicht des BMUV gegen eine Übertragung
der Koordinierung des Wolfsmonitorings in Deutschland von der
DBBW auf das beim Bundesamt für Naturschutz angesiedelte
„Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität“?
Wie die Mitteilung des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der
„Maßnahmen zum Schutz der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär – Teil 2:
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)“ ausführlich
darstellt, ist es nicht Aufgabe des Nationalen Monitoringzentrums zur
Biodiversität, eigene Daten zu erheben oder Monitoringprogramme zu begleiten sowie
eigene Datenbanken zu führen. Dies ist auch dem Mandat, welches bei der
Einrichtung des Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität zugrunde gelegt
wurde, zu entnehmen. Die spezifischen Anforderungen an die Koordinierung
und Begleitung des Großraubtiermonitorings sind nur durch ausgewiesene
Expertinnen und Experten im Großraubtiermonitoring zu erfüllen, die durch die
Beauftragung der DBBW sichergestellt werden.
11. Liegt das von der DBBW als bundesweit zuständige Stelle für das
Wolfsmonitoring in Deutschland nach Kenntnis der Fragesteller bis
zum 15. November 2019 zu erarbeitende Fachkonzept zum Monitoring
von Wölfen bei flächiger Verbreitung vor, und welche wesentlichen
Zielsetzungen für das weitere Vorgehen ergeben sich daraus für die
weitere Gestaltung des Wolfsmonitorings in Deutschland?
Das Konzept wird im Auftrag des BfN erstellt und befindet sich noch in der
Erarbeitung und Abstimmung.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität und Effizienz der
bislang staatlich geförderten Schutzmaßnahmen für Weidetiere
(Schutzzäune, Hütehunde, Herdenschutzesel; bitte nach der jeweiligen
Schutzmaßnahme aufschlüsseln)?
Grundsätzlich leisten Bund und Länder finanzielle Unterstützung in Form von
Fördermitteln für Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen und teilweise für
deren Unterhaltung. Auch Schadensausgleichszahlungen im Falle von
Wolfsübergriffen werden gewährt. Eine Übersicht findet sich in den Berichten der
DBBW zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen
in Deutschland (
www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download). Ebenso werden
vielfach kostenfreie Herdenschutzberatungen in den Bundesländern angeboten
(
www.praxis-agrar.de/bundeszentrum-weidetiere-wolf/regelungen-in-den-bund
eslaendern, Abrufdatum: 28. Dezember 2022).
Auf der Grundlage eines langjährigen Austausches zwischen BfN, dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV), den Bundesländern und der europäischen „Carnivore
Damage Prevention Group“, bundesweiter und regionaler Forschungsvorhaben
zum Wolf, nationaler Arbeitsgruppen zum Herdenschutz sowie Erfahrungen
aus den Bundesländern stellen die von DBBW und BfN veröffentlichten
empfohlenen Maßnahmen in der Regel eine zumutbare Alternative im Rahmen
der Alternativenprüfung gemäß § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) dar (BfN-Skripten 530, Empfehlungen zum Schutz von
Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf – Konkrete Anforderungen an die
empfohlenen Präventionsmaßnahmen 2019, abrufbar unter
www.bfn.de/publikati
onen). Dabei ist die Förderung dieser Herdenschutzmaßnahmen – unter
verschiedenen Voraussetzungen und Modalitäten in den Bundesländern – möglich.
Jedoch können Übergriffe auf Nutztiere, die mit wolfsabweisenden
Maßnahmen in Form von elektrischen Zäunen und/oder Herdenschutzhunden gesichert
sind, nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Schwierigkeiten einer fachlich seriösen Bewertung bei einer
Pauschalierung liegt eine bundesweite Aufschlüsselung und Bewertung der
Effektivität und Effizienz der bislang staatlich geförderten Schutzmaßnahmen für
Weidetiere (elektrifizierte und nicht-elektrifizierte Schutzzäune,
Herdenschutzhunde, weitere Maßnahmen) der Bundesregierung nicht vor. Gründe hierfür sind,
dass jegliche Herdenschutzmaßnahmen betriebsindividuell auszuwählen, im
Betriebsablauf zu etablieren und ständig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen
sind. Effektivität und Effizienz einzelner Herdenschutzmaßnahmen sind
demnach von vielen und sich teils gegenseitig beeinflussenden Faktoren abhängig.
13. Plant die Bundesregierung die Ausweisung von „wolfsfreien
Regionen“, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/468 wird verwiesen.
Ergänzend wird auf die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages mit dem Titel „Vereinbarkeit der Ausweisung „wolfsfreier
Zonen“ mit dem Naturschutzrecht“ (Aktenzeichen: WD 7 – 3000 – 225/18)
verwiesen.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem vom
Aktionsbündnis Forum Natur vorgelegten Handlungsvorschlag für ein
praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft
Deutschlands, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung
gegen die zeitnahe Umsetzung dieses Managementvorschlages?
Der Bundesregierung sind keine wissenschaftlichen Grundlagen bekannt,
welche die Notwendigkeit einer generellen Bestandsregulierung von Wölfen
plausibel begründen. Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den
artenschutzrechtlich geschützten Wolf sind national nach den Voraussetzungen des § 45
Absatz 7 gegebenenfalls in Verbindung mit § 45a des
Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Diese können insbesondere in Bezug auf Nutztiere reißende
Wölfe oder Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, vorliegen.
Überlegungen über eine „beschränkte Abschussfreigabe“ in Deutschland zur
Reduzierung des deutschen Wolfsbestands widersprechen dem strengen
Schutzstatus.
15. Plant die Bundesregierung, für ein tagesaktuelles Wolfsmonitoring zu
sorgen, bei dem die aktuellen, validierten Bestände, wie bereits in
Niedersachsen seit Jahren möglich, erfasst und auch öffentlich zugänglich
sind, und wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Zuständigkeit für das Wolfsmonitoring liegt bei den Bundesländern.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 8 Bezug genommen.
16. Ist ein aktuelles überregionales Wolfsmonitoring notwendig, um
insbesondere bei regionalen Überkonzentrationen der Wolfsbestände
regulierend eingreifen zu können, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 14 wird Bezug genommen.
17. Wer wurde mit dem Aufbau sowie mit der Umsetzung der Verstetigung
der DBBW betraut?
Das Bundesamt für Naturschutz wurde im Auftrag des BMUV auf Wunsch der
Umweltministerkonferenz (84. UMK) mit dem Aufbau der DBBW und auf
Wunsch des Deutschen Bundestages (Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Bundestagsdrucksache 19/2981), des Deutschen Bundesrates
(Bundestagsdrucksache 19/13289) sowie der Bundesländer mit der Verstetigung der DBBW
betraut. Das BfN hat diese Aufgabe auf Basis einer europaweiten
Ausschreibung an ein geeignetes Konsortium vergeben. Weitere Informationen hierzu
sind der Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes mit dem Titel
„Maßnahmen zum Schutz der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär – Teil 2:
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)“ zu
entnehmen.
18. Wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter arbeiten aktuell bei der DBBW,
und welche Ausbildungsabschlüsse haben sie (bitte nach Bachelor,
Master und sonstigen Hochschulabschlüssen inklusive der Fachrichtung
und ggf. besonderer Zusatzqualifikationen aufschlüsseln)?
Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf
(DBBW) besteht aus einem Konsortium aus vier verschiedenen Partnern: Die
Leitung der DBBW nimmt das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz
(SMNG) wahr, Projektpartner sind das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring
und -forschung in Deutschland, Spreewitz, das Fachgebiet Naturschutzgenetik
am Senckenberg Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen, und das Leibniz-
Institut für Zoo und Wildtierforschung in Berlin (Leibniz-IZW). Die
Beauftragung der DBBW erfolgt im Rahmen eines Werkvertrags, in dem Leistungen zu
erbringen sind. Die Anzahl der angestellten Mitarbeitenden oder im Auftrag
arbeitenden Personen variiert entsprechend den Aufgaben. Daher ist die
Mitarbeitenden-Anzahl der einzelnen Konsortiumsmitglieder über die Projektlaufzeit
nicht aussagekräftig. Um die projektspezifischen Anforderungen zu erfüllen
(siehe die Antwort zu Frage 19), sind im Konsortium verschiedene
Hochschulabschlüsse bei den Mitarbeitenden vorhanden: Master of Science in Geografie
und Biologie, Biologie-Diplom, Doktorabschlüsse der Veterinärmedizin und
Biologie. Die Projektleitung wird von der Abteilungsleitung sowie
Sektionsleitung Mammalogie am Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz, Prof.
Dr. Hjalmar S. Kühl, wahrgenommen.
19. Welches Gremium hat die wissenschaftlichen Mitarbeiter der DBBW
ausgesucht, und welche Kriterien wurden dabei zugrunde gelegt?
Der Betrieb der DBBW wurde im Rahmen einer europaweiten öffentlichen
Ausschreibung durch das BfN vergeben. Die projektspezifischen
Anforderungen hat das Bundesamt für Naturschutz in Abstimmung mit dem BMUV im
Leistungskatalog und den geforderten Eignungsnachweisen dargelegt. Dazu
zählen unter anderem einschlägiger wildtiergenetischer, tiermedizinischer,
biologischer und säugetierkundlicher Sachverstand, umfassende Kenntnis der
Biologie von Wolf, Luchs und Bär, detaillierte Kenntnisse auf aktuellem
Forschungsstand zu den Monitoringmethoden von Großraubtieren, detaillierte
Kenntnisse des Managements von Großraubtieren sowie der spezifischen
Vorgehensweise in den deutschen Bundesländern, langjährige Erfahrung in der
Bewertung von Hin- und Nachweisen gemäß „Status and Conservation of the
Alpine Lynx Population“ (SCALP)-Kriterien sowie mehrjährige praktische
Erfahrungen im Umgang mit auffälligen Wölfen und mit der Durchführung von
Fang und Telemetrie von Wölfen.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 17 Bezug genommen.
20. Welche Gründe sprachen nach der Evaluierung der DBBW dafür, die
DBBW über den August 2019 fortzuführen?
Nach Abschluss des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zur DBBW
bekräftigten sowohl der Bundestag (Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Bundestagsdrucksache 19/2981) als auch der Bundesrat
(Bundestagsdrucksache 19/13289) sowie die Bundesländer den Wunsch nach Fortführung
der DBBW und ihrer Aufgaben. Die Gründe sind den jeweiligen
Bundestagsdrucksachen sowie der Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes mit dem
Titel „Maßnahmen zum Schutz der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär –
Teil 2: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf
(DBBW)“ zu entnehmen.
21. Von wem wurde die Evaluierung der DBBW zu deren Fortführung
durchgeführt?
Wie der Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes mit dem Titel
„Maßnahmen zum Schutz der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär – Teil 2:
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)“ auf
den Seiten neun und Folgenden zu entnehmen ist, erfolgte durch BMUV und
BfN eine ausführliche Betrachtung der Aufgaben der DBBW zum Ende der
Laufzeit des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens gemeinsam mit der
projektbegleitenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe inklusive den Verbänden DBV,
DJV, VDL, ÖJV und NABU zur DBBW. Zusätzlich erfolgte eine Evaluierung
der im Projekt übernommenen Aufgaben (unter anderem Beratung des Bundes
und der Bundesländer) durch das damals beauftragte Konsortium.
22. Inwieweit sind die guten Ergebnisse und Erfahrungen des
Wolfsmonitorings in Niedersachsen übertragbar, in dem als einzigem Bundesland
die Landesjägerschaft das Wolfsmonitoring durchführt?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
23. Wer berät die Naturschutzbehörden des Bundes neben der DBBW bei
Fragen zum Thema Wolf (bitte die letzten drei Jahre nach Thema,
beratender Institution und der zu beratenden Institution auflisten)?
Die DBBW berät das BfN und das BMUV bei Fragen zum Thema Wolf. Die
Naturschutzbehörden des Bundes stehen neben der DBBW im Austausch und
regelmäßigen Kontakt mit den für das Wolfsmanagement und Monitoring
zuständigen Organisationen und Institutionen der Bundesländer, den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Schweiz und Liechtenstein, Nutzer- und
Naturschutzverbänden sowie weiteren nationalen und internationalen
Organisationen und wissenschaftlichen Akteuren in diesem Bereich.
24. Welche dieser beratenden Institutionen sind durch die Bundesregierung
oder durch die ihr nachgeordneten Behörden geschaffen worden (bitte
nach Name, Zweck, Anzahl der Mitarbeiter sowie Qualifikation der
wissenschaftlichen Mitarbeiter auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Inwieweit überschneiden sich die Aufgaben der DBBW mit dem
„Nationalen Monitoringzentrum zur Biodiversität“ (NMZB) beim
Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie dem „Bundeszentrum Weidetiere und
Wolf“ im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL), und welchen Einfluss hat dies auf die Stellung
und Aufgabe der DBBW?
Wie der Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes zu „Maßnahmen zum
Schutz der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär – Teil 2: Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)“ zu entnehmen ist, gibt
es zwischen dem NMZB, der DBBW und dem BZWW keine Überschneidung
der Aufgaben. Eine Kooperation zwischen den genannten Einrichtungen ist
jedoch zur Steigerung der Effektivität vorgesehen.
26. Wie gedenkt die Bundesregierung die Mittelverwendung der für die
DBBW bereitgestellten Gelder angemessen zu kontrollieren und zu
evaluieren?
Wie der Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes zu „Maßnahmen zum
Schutz der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär – Teil 2: Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)“ zu entnehmen ist, hat
der Bundesrechnungshof die Höhe der vereinbarten Vergütung und die auch
damit im Werkvertrag festgelegten Termine für die Zahlungen der Teilleistungen
zu keiner Zeit in Frage gestellt. Wie bisher üblich und durch die
Verwaltungsvorschriften vorgegeben, werden Auszahlungen an die DBBW nur auf Basis
detaillierter Leistungs- und Kostennachweise getätigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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