[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5126 –
Gasbeschaffung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen Monaten hat die Trading Hub Europe (THE) im Auftrag
der Bundesregierung große Mengen Erdgas am Spotmarkt eingekauft, um die
deutschen Erdgasspeicher für den bevorstehenden Winter zu füllen und so
Versorgungssicherheit für Deutschland zu gewährleisten. Auch aufgrund der
Aktivitäten der THE stieg der Preis für Erdgas am Spotmarkt sehr stark an. In
den vergangenen Wochen wurde von Brancheninsidern dazu Kritik an der
THE geäußert (vgl. dazu
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gasspeic
her-fuellstand-kosten-in-milliardenhoehe-wurde-der-hohe-fuellstand-zu-
teuererkauft/28750762.html). Der Vorwurf lautet, dass die Befüllung der deutschen
Erdgasspeicher zu einem zu hohen Preis erfolgte. Diese Beschaffungsstrategie
der Bundesregierung hat bei Branchenexperten großes Unverständnis
hervorgerufen.
1. Warum hat nach Kenntnis der Bundesregierung die THE nur am
Spotmarkt Erdgas eingekauft und nicht zusätzlich auch am Terminmarkt?
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der
damit verbundenen Gefahr der vollständigen Einstellung der Gaslieferung aus
Russland nach Europa war es vordringlich, dass die Trading Hub Europe
GmbH (THE) als gesetzlich zuständiger Marktgebietsverantwortlicher
umgehend die Befüllung der betreffenden Gasspeicher aufnimmt und damit nicht erst
abgewartet wurde, bis die Voraussetzungen für die Aufnahme des
Terminmarkthandels bei der THE geschaffen waren. Seitdem diese Voraussetzungen
geschaffen wurden, ist die THE auch im Terminmarkthandel aktiv.
2. Warum hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die THE nicht über
Terminkontrakte gegen fallende Erdgaspreise abgesichert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Seitdem die THE im Terminmarkthandel aktiv ist, werden entsprechend
Preisabsicherungen durchgeführt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5404
20. Wahlperiode 26.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 26. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Warum wurde speziell die THE mit der Befüllung der deutschen
Erdgasspeicher beauftragt?
Die Befüllung der Gasspeicher durch THE erfolgt gemäß § 35a ff. des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Diese sehen eine Befüllung durch den
Marktgebietsverantwortlichen THE vor.
4. Hat die Bundesregierung erwogen, ein bei der Gasbeschaffung
erfahrenes Handelshaus zu beauftragen, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Warum wurde der THE erst ab dem 5. Oktober 2022, und damit Monate
nach Kaufbeginn, als die Gasspeicher bereits zu 95 Prozent gefüllt
waren, der Zugang zu den Terminmärkten ermöglicht?
Es mussten bei der THE zunächst verschiedenste rechtliche, technische,
personelle und finanzielle Voraussetzungen geschaffen werden, um im Terminmarkt
tätig werden zu können, da bis dato die THE über keine Kompetenzen im
Terminmarkthandel verfügte.
6. Wie hoch sind die Kosten für den Bundeshaushalt, die für die Befüllung
der deutschen Erdgasspeicher seit Beginn des Krieges in der Ukraine
angefallen sind?
Für die Befüllung der Gasspeicher durch THE gemäß § 35a ff. EnWG
entstehen dem Bundeshaushalt keine direkten Kosten, da die Kosten gemäß § 35e
EnWG umlagefinanziert werden.
7. Wie viel Gas hat die THE zu welchem Preis im Auftrag der
Bundesregierung bisher eingekauft (bitte den Durchschnittspreis und den
Gesamtpreis angeben)?
Die Bundesregierung kann die erbetenen Informationen zu Einkaufspreisen der
THE nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Den Informationsansprüchen des
Parlaments stehen Verfassungsgüter, so insbesondere Grundrechte Dritter
gegenüber, die bei einer Bekanntgabe durch die Bundesregierung verletzt würden.
Hiervon erfasst ist auch die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
von Unternehmen, d. h. alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen,
Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten
Personenkreis zugänglich sind, und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein
berechtigtes Interesse hat. Die erbetenen Informationen zu dieser Frage
berühren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die von Artikel 12 des Grundgesetzes
geschützt und vertraulich sind. Unter Abwägung zwischen dem
Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages einerseits und dem Schutz von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens andererseits erteilt
Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“.*
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 15 des Abgeordneten Dr. Andreas Lenz auf Bundestagsdrucksache
20/5046 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 29 des Abgeordneten Mark Helfrich auf Bundestagsdrucksache 20/4852
verwiesen.
8. Hat das von der THE erworbene Gas nach aktuellem Stand nach
Kenntnis der Bundesregierung an Wert verloren, und wenn ja, wie hoch ist
dieser Verlust?
Die Bundesregierung kann die erbetenen Informationen zu Einkaufspreisen der
THE nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Den Informationsansprüchen des
Parlaments stehen Verfassungsgüter, so insbesondere Grundrechte Dritter,
gegenüber, die bei einer Bekanntgabe durch die Bundesregierung verletzt würden.
Hiervon erfasst ist auch die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
von Unternehmen, d. h. alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen,
Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten
Personenkreis zugänglich sind, und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein
berechtigtes Interesse hat. Die erbetenen Informationen zu dieser Frage
berühren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die von Artikel 12 des Grundgesetzes
geschützt und vertraulich sind. Unter Abwägung zwischen dem
Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages einerseits und dem Schutz von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens andererseits erteilt die
Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“.*
9. Mit welcher weiteren Gaspreisentwicklung kalkuliert die
Bundesregierung für 2023, welche Strategie wird die THE nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Ausspeicherung verfolgen, und welche
voraussichtliche Wertentwicklung des von der THE erworbenen Gases ergibt sich
daraus?
10. Hat die Bundesregierung gegenüber der THE eine Anordnung bezüglich
des eingespeicherten Gasvolumens getroffen, insbesondere im Hinblick
auf möglicherweise dem Markt bei Bedarf zur Verfügung zu stellendem
Gas im Verhältnis zu dem in die nächste Heizperiode zu überführenden
Gas, und wenn ja, wie begründet sie dieses Vorgehen gegenüber den
Marktakteuren?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erstellt keine Gaspreisprognosen. Nach Möglichkeit soll
ein Teil der von THE erworbenen Mengen für den Winter 2023/2024 in den
Gasspeichern belassen werden, soweit dies mit Blick auf die Gewährleistung
der Versorgungssicherheit im aktuellen Winter möglich ist. Das Vorgehen wird
dabei zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
Bundesnetzagentur und THE unter Beobachtung des jeweiligen Marktumfeldes vor
dem Hintergrund des gesetzlichen Zwecks der Gewährleistung der
Versorgungssicherheit mit Erdgas abgestimmt. Hinsichtlich der Wertentwicklung wird
auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
11. Mit welchen Experten wird die bisherige Strategie der Gasbeschaffung
evaluiert und ggf. im Interesse niedrigerer Preise für die Verbraucher
angepasst?
Zur Analyse der Bewirtschaftungsstrategie von Gasspeichern (Einspeicherung
bzw. Ausspeicherung), die durch den Marktgebietsverantwortlichen THE
befüllt werden, wurde kurzfristig von der Bundesnetzagentur ein Gutachten in
Auftrag gegeben. Das Gutachten wird von BET verfasst und durch Prof.
Dr. Justus Haucap als Subgutachter unterstützt. Der Fokus des Gutachtens liegt
dabei auf der Ausgestaltung von Bewirtschaftungsstrategien ab dem
Gasspeicherjahr 2023/2024 unter insbesondere Berücksichtigung der
Versorgungssicherheit. Gleichwohl wird auch das Vorgehen des laufenden
Gasspeicherjahres betrachtet, um Erkenntnisse für zukünftige Bewirtschaftungsstrategien
zu erhalten.
12. Zieht die Bundesregierung aktuell oder für das Jahr 2023 eine Anhebung
der Speicherumlage in Betracht, die gegenwärtig 0,059 Cent pro
Kilowattstunde beträgt, und von welchen Kriterien hängt die Entscheidung
ab?
Die Höhe der Gasspeicherumlage wird allein durch die THE bestimmt, siehe
§ 35e EnWG.
13. Hat die Bundesregierung mit der THE vor Beginn der Gasbeschaffung
eine Beschaffungsstrategie vereinbart, und falls ja, welchen Inhalts, bzw.
falls nein, warum nicht?
Die Gasbeschaffung erfolgt gemäß der Regelungen nach § 35a ff. EnWG.
Darüber hinaus wurden zur Konkretisierung Regelungen getroffen, die bei Bedarf
angepasst wurden und werden.
14. Wie wurde bei der Beauftragung der THE sichergestellt, dass die Kosten
und das finanzielle Risiko für die Steuerzahlenden minimiert werden?
Für die Befüllung der Gasspeicher nach § 35a ff. EnWG bestehen für den
Bundeshaushalt keine unmittelbaren Risiken.
15. Wenn Frage 13 bejaht wurde, wurde die Beschaffungsstrategie der THE
vorab mit Experten bzw. Brancheninsidern abgestimmt?
a) Falls ja, mit welchen Experten wurde gesprochen?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Zu den Regelungen nach den § 35a ff. EnWG wurden im
Gesetzgebungsprozess Vertreter der Energiewirtschaft, insbesondere der Bundesverband der
Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), konsultiert.
b) Falls nein, warum nicht, und wurde inzwischen mit Experten
gesprochen, falls ja, mit welchen?
c) Gab es abweichende Meinungen?
Die Fragen 15b und 15c werden gemeinsam beantwortet.
Branchenvertreter haben im Rahmen der Konsultationen keine wesentlichen
Kritikpunkte zu den gesetzlichen Regelungen (§§ 35c und 35d), die der
Beschaffung zu Grunde liegen, geübt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
16. Ist der Bundesregierung die Medienberichten zufolge getätigte
Branchenaussage, dass die „THE zeitlich sehr voraussehbar und zu jedem
Preis Gas“ beschafft habe, bekannt, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung kommentiert entsprechende Medienberichte nicht. Es
wird auf die Antworten zu den Fragen 7, 9, 13 verwiesen, wonach
konkretisierende Regelungen mit Verweis auf Geschäftsinteressen Dritter nicht
veröffentlicht werden.
17. Hat die THE bei der Beauftragung durch die Bundesregierung auch eine
Strategie für das Hedging- bzw. das Risikomanagement vorgestellt?
Nein.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die THE war bei
Beauftragung durch die Bundesregierung nur auf dem Spotmarkt tätig.
18. Inwiefern hat die Bundesregierung auf die Beschaffungsstrategie anderer
Marktakteure Einfluss genommen, insbesondere auf die
Beschaffungsstrategie staatlich gestützter Akteure, wie z. B. Uniper?
Die Bundesregierung hat bis zur Umsetzung der Stabilisierungsmaßnahme bei
Uniper Ende Dezember 2022 keinen Einfluss auf das operative Geschäft
genommen und somit auch keinen Einfluss auf die Beschaffungsstrategie von
Uniper. Auch nach Durchführung der Stabilisierungsmaßnahme am 20.
Dezember 2022 obliegt die Zuständigkeit für die operative Geschäftsführung
weiterhin dem geschäftsführenden Organ, im Falle einer Europäischen
Aktiengesellschaft mit einem dualistischen System wie der Uniper SE ist dies der Vorstand.
19. Hat die Bundesregierung bzw. die THE andere Marktakteure, wie z. B.
Uniper, formell (z. B. als Bedingung für die staatliche Unterstützung)
oder informell dazu angehalten, preisunabhängig jedes verfügbare Gas
am Spotmarkt einzukaufen?
Die Bundesregierung hat weder Uniper noch SEFE formell oder informell
angehalten, preisunabhängig jedes verfügbare Gas am Spotmarkt einzukaufen.
Die Bundesregierung hat jenseits der gesetzlichen Vorgaben des EnWG keinen
Einfluss auf die Gasbeschaffung der THE genommen. Die Bundesregierung hat
der SEFE über die KfW die notwendigen Kreditmittel zur Verfügung gestellt,
damit das Unternehmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in
Deutschland Gas einspeichern konnte.
20. Gab es im Ressortkreis moralische Bedenken hinsichtlich der Folgen für
andere Länder (insbesondere für Entwicklungs- und Schwellenländer)
aufgrund des massiven Ankaufs von Erdgas durch die THE am
Spotmarkt?
a) Falls ja, wie wurden die Bedenken aufgenommen?
b) Wurden die Bedenken diskutiert?
c) Sind finanzielle Hilfen für die betroffenen Länder geplant?
d) Wenn ja, in welcher Höhe, und in welchem Kapitel des
Bundeshaushalts sind diese Mittel eingeplant?
Nach Kenntnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
bestanden keine solche Bedenken. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die
Phase der sehr hohen Gaspreise nicht von langer Dauer war und auch
umgekehrt die aktuell hohen Speicherstände eine Ursache für den zu beobachtenden
Preisverfall am Gasspotmarkt sein dürften.
21. Wird es eine nachträgliche Untersuchung bzw. Aufarbeitung der
Auswirkungen auf die Erdgaspreise am Spotmarkt geben?
Nein, eine solche Untersuchung ist nicht vorgesehen. Es ist zu berücksichtigen,
dass die Entwicklung der Großhandelspreise für Gas abhängig von einer
Vielzahl verschiedenster, einander bedingender Einflussfaktoren sind. Das
Beschaffungsverhalten der THE allein war nicht maßgeblich für Preisentwicklungen im
Sommer 2022.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
22. Gibt es eine Strategie der Bundesregierung zur Ausspeicherung des
eingespeicherten Erdgases, und nach welchen Kriterien wird
ausgespeichert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
23. Wie lange wird die THE noch für die Befüllung der deutschen
Erdgasspeicher verantwortlich sein?
Die Regelungen nach § 35a ff. EnWG sind bis zum 1. April 2025 befristet, vgl.
§ 35g EnWG.
a) Gibt es eine Strategie für diese Zeit?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
b) Wird sich die THE nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig
über Terminkontrakte gegen weiter fallende Erdgaspreise absichern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
24. Wie viel Gas ist nach Kenntnis der Bundesregierung über Pipelines aus
Russland nach Deutschland
Auf Basis der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Daten zur
aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland, darunter auch den Gasimport und
-export, (
www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgu
ng/start.html) ist der Bundesregierung bekannt, dass über die Pipeline Nord
Stream 1:
a) zwischen Kriegsbeginn und dem endgültigen Stopp der russischen
Gaslieferungen,
zwischen Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 und dem endgültigen Stopp der
russischen Gaslieferungen am 31. August 2022 circa 223,517 Terawattstunden
(21,35 Milliarden Kubikmeter);
b) zwischen Mitte März 2022 und dem endgültigen Stopp der
russischen Gaslieferungen,
zwischen dem 15. März 2022 und dem endgültigen Stopp der russischen
Gaslieferungen am 31. August 2022 circa 190,162 Terawattstunden (18,16
Milliarden Kubikmeter);
c) zwischen Anfang April 2022 und dem endgültigen Stopp der
russischen Gaslieferungen gelangt?
zwischen dem 1. April 2022 und dem endgültigen Stopp der russischen
Gaslieferungen am 31. August 2022 circa 162,578 Terawattstunden (15,53 Milliarden
Kubikmeter) russisches Erdgas nach Deutschland importiert wurde. Nicht
ausgeschlossen ist, dass auch geringe Mengen an russischem Erdgas über das
ukrainische Gastransitsystem nach Deutschland importiert wurden, hierzu
liegen aber keine Informationen vor. Wieviel des importierten russischen
Erdgases in Deutschland verblieben sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt,
da die aus Deutschland in Nachbarländer weitergeleiteten Mengen nicht den
Herkunftsländern zugeordnet werden können.
25. Gab es einen Austausch mit den europäischen Partnern, insbesondere
den Niederlanden, Belgien und Norwegen über die Gasbeschaffung
durch die THE?
Nein.
26. Wie viel Prozent der Füllung der deutschen Gasspeicher entspricht das
gemäß Frage 24 aus Russland seit Kriegsbeginn nach Deutschland
gelangte Gas?
Das maximale Gesamtarbeitsgasvolumen der Speicher in Deutschland beträgt
etwa 246 Terawattstunden. Da die Füllung der Gasspeicher in Deutschland
nicht auf die Herkunftsarten des eingespeicherten Gases zurückgeführt werden
kann, kann der Anteil russischen Gases in den Gasspeichern nicht bestimmt
werden.
27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berichten,
wonach europäische LNG-Importe (LNG = Flüssigerdgas) aus Russland
auf einem Rekordhoch stehen und „einiges von dem russischen
Flüssigerdgas“ auch in Deutschland ankommt (
www.handelsblatt.com/unterneh
men/energie/milliarden-euro-fuer-putin-lng-importe-aus-russland-steige
n-auf-rekordhoch/28848426.html)?
28. Wie viel LNG aus Russland ist seit Kriegsbeginn nach Deutschland
gelangt, und wie viel Prozent der Füllung der deutschen Gasspeicher
entspricht das?
Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass russisches Flüssigerdgas (LNG) an
Flüssigerdgasterminals in europäischen Nachbarstaaten anlandet. Zum
Weitertransport und Verbrauch des russischen Flüssigerdgases in Europa liegen der
Bundesregierung keinerlei Informationen vor, weswegen sich auch keine Aussage
über den prozentualen Anteil am eingespeicherten Gas machen lässt. Insgesamt
ist festzuhalten, dass der Bezug russischen Flüssigerdgases in Europa im Jahr
2022 zwar über dem Niveau vom Vorjahr lag, er jedoch durch den höheren
Flüssigerdgasbezug aus anderen Ländern anteilig geringer als im Jahr 2021 ist.
29. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kenntnis über die
Herkunft des nach Deutschland gelangenden LNG zu erhalten?
30. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um den Kauf von
beispielsweise nach Frankreich, Belgien oder in die Niederlande gelangtem LNG
aus Russland zu unterbinden?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der LNG-Einkauf in Deutschland ist privatwirtschaftlich geregelt. Russisches
LNG fällt bisher nicht unter die Sanktionen der Europäischen Union (EU).
Allerdings beobachtet die Bundesregierung die Situation auf den Märkten und
steht insbesondere in der gegenwärtigen Krisensituation im Austausch mit
Energieunternehmen und den EU-Mitgliedsstaaten. Die Bundesregierung
unterstützt nicht die Beschaffung von russischem LNG. Zudem werden europäische
Energieunternehmen durch die verstärkte Koordinierung der Gasbeschaffung
auf EU-Ebene gemäß EU-Verordnung 2022/0339 künftig dazu verpflichtet, die
Europäische Kommission über ihren Erdgaseinkauf zu unterrichten, sofern
dabei eine Größenordnung von fünf Terawattstunden überschritten wird. Bei
dieser Unterrichtung wird auch die Herkunft des Erdgases offenzulegen sein. Die
Bundesregierung hat den Unternehmen kommuniziert, dass sie geeignete
Maßnahmen ergreifen wird, um den Bezug russischen LNG nach Möglichkeit
auszuschließen.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 27 und 28 verwiesen.
31. Welche Auslastungen der Floating Storage and Regasification Units
(FSRUs) – und damit die Belieferungen – sind vertraglich bisher bis Juli
2024 sichergestellt?
Die Kapazitäten der beiden FSRU-Terminals in Brunsbüttel und
Wilhelmshaven, die in diesem Winter in Betrieb gehen bzw. bereits in Betrieb gegangen
sind, sind bis April 2024 vollständig ausgelastet.
Anschließend, ab April 2024, werden die Kapazitäten der beiden FSRU am
Markt angeboten. Buchungen sind hierfür noch nicht erfolgt; sie sollen durch
die neu gegründete Betreibergesellschaft des Bundes „Deutsche Energy
Terminal GmbH“ entgegengenommen und verwaltet werden. Die Belieferung der
FSRU wird dann eine privatwirtschaftlich abgewickelte Aufgabe der
Terminalkunden und deren Geschäftspartnern sein. Die Betriebsgesellschaft wird
lediglich die Regasifizierungsleistung zur Verfügung stellen.
Die Kapazitäten der drei weiteren FSRU des Bundes an den Standorten Stade,
Lubmin und Wilhelmshaven, die zum Ende des Jahres 2023 in Betrieb gehen
sollen, werden voraussichtlich bereits ab Ende 2023 durch die
Betreibergesellschaft am Markt angeboten. Auch hier hat der Buchungsprozess noch nicht
begonnen. Die Belieferung wird auch in diesem Fall durch die Terminalkunden
privatwirtschaftlich abzuwickeln sein.
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, aus welchen
Ländern die Belieferung der FSRUs bisher vertraglich abgesichert ist?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die FSRU „Esperanza“ bei ihrer
Ankunft in Wilhelmshaven mit LNG aus Nigeria beladen war. Darüber hinaus hat
die Bundesregierung keine Kenntnis, woher die Händler das nach Brunsbüttel
und Wilhelmshaven gelieferte LNG beschaffen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
33. Welche Beschaffungsstrategie in Bezug auf russisches LNG verfolgt die
Bundesregierung bzw. die THE?
Die Bundesregierung unterstützt nicht die Beschaffung von russischem LNG.
Die THE beschafft kein russisches LNG.
34. Führen die Bundesregierung oder von ihr beauftragte Akteure mit
Venezuela, dem Iran oder Algerien Verhandlungen zur Öl- und
Gasbeschaffung, und wenn ja, welche (
www.jpost.com/middle-east/iran-news/articl
e-722390)?
Die Bundesregierung führt keine Verhandlungen über Gasbeschaffung und
beauftragt damit keine Akteure. Die Gasbeschaffung ist privatwirtschaftlich
geregelt. Deutsche Gasimportunternehmen müssen dabei die Mengen Erdgas, die
sie vertraglich zugesichert haben, auf dem Weltmarkt erwerben und führen die
Vertragsverhandlungen darüber mit Energieunternehmen in diversen
Lieferstaaten. Dies Bundesregierung nimmt an diesen Verhandlungen nicht teil, im
Rahmen der bilateralen Energiepartnerschaften mit einzelnen Ländern (wie z. B.
Algerien) flankiert sie aber diese Gespräche.
Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
35. Plant die Bundesregierung, zur Sicherstellung der Energieversorgung in
Deutschland weitere FSRUs über die fünf bestehenden Projekte hinaus
zu chartern?
a) Wenn ja, wie weit fortgeschritten sind die Planungen bezüglich
Charterverträgen, Betreiberunternehmen, Betreiberstruktur sowie des
zugehörigen Standorts?
b) Nach welchen Kriterien werden die Projektentwickler ausgewählt?
Die Fragen 35 bis 35b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bedarf für zusätzliche durch die Bundesregierung bereitgestellte
Regasifizierungskapazitäten wird derzeit unter Einbezug des Gasverbrauchs und der
Verfügbarkeit anderer deutscher und europäischer Gasversorgungsquellen
evaluiert. Eine Entscheidung für den Einsatz einer weiteren durch die
Bundesregierung gecharterten FSRU ist bisher nicht getroffen worden. Hamburg wurde als
Standort für eine 6. FSRU geprüft. Der Standort war technisch nicht
realisierbar.
36. Wenn Frage 35 bejaht wurde, wird die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag über die möglichen weitergehenden FSRUs-Projekte
informieren, und wenn ja, wann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
37. Inwiefern wird die Kapazität der vorhandenen FSRUs sowie der
landgebundenen Terminals das Niveau der 2021-Gasimportmengen
übersteigen, und plant die Bundesregierung mit weiteren Terminalkapazitäten,
und wenn ja, wieso?
Die durch die privat betriebenen sowie durch die Bundesregierung gecharterten
FSRU bereitgestellte Regasifizierungskapazität wird die im Jahr 2021
importierten Gasmengen nicht übersteigen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
38. Inwiefern sind die LNG-Terminalplanungen der Bundesregierung für
Deutschland in einen europäischen Gesamtplan eingebettet, und werden
bei den deutschen Planungen auch die Kapazitäten der Terminals in
beispielsweise Belgien, Frankreich, Spanien und den Niederlanden
berücksichtigt?
Die Bundesregierung steht mit anderen europäischen Staaten und der
Europäischen Kommission in engem Austausch, um eine gesamteuropäische
Energieversorgung zu gewährleisten. Dabei werden sowohl die zusätzlichen
Importoptionen nach Deutschland als auch der Bedarf der Nachbarländer ohne eigene
LNG-Kapazitäten berücksichtigt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
39. Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Projektentwickler
der FSRUs ausgewählt, und lagen bei diesen Projekten konkurrierende
Angebote von Projektentwicklern vor bzw. hat die Bundesregierung
mehrere Angebote eingeholt?
Die Bundesregierung hat diverse Standorte an der deutschen Küste nach ihrer
Eignung für die kurzfristige Bereitstellung der Infrastruktur für den direkten
LNG-Import bewertet. Die Zusammenarbeit zur Umsetzung der Terminal-
Projekte wurde mit Unternehmen aufgenommen, die über entsprechende Expertise
verfügen und die Projekte in kurzer Zeit umsetzen können. Auf das Einholen
konkurrierender Angebote musste hierbei aufgrund des außergewöhnlichen
Zeitdrucks zur Realisierung der Projekte im Sinne der Versorgungssicherheit
verzichtet werden.
40. Inwieweit wurden die fünf FSRU-Einheiten vor der Charterentscheidung
der Bundesregierung geprüft oder zertifiziert?
a) Wenn ja, durch welche Einrichtung erfolgte diese Prüfung?
b) Wenn ja, welche Kriterien, insbesondere hinsichtlich
Sicherheitsstandards und Umweltverträglichkeit, wurden dabei angelegt?
Sämtliche eingecharterte FSRU-Einheiten verfügen bereits über die in der
sensiblen Schiffsklasse der Öl- und Gasindustrie geltenden Zertifizierung: In der
Seeschiffahrt überwachen und dokumentieren die sogenannten
Klassifikationsgesellschaften, wie DNV, Lloyds Register, Bureau Veritas oder ABS, in
regelmäßigen Intervallen die Einhaltung der bautechnischen Sicherheits-Standards
und erteilen dem Schiff daraufhin die sogenannte Klasse. Dabei kontrolliert die
Klassifikationsgesellschaft den Erhaltungszustand der Schiffe im Laufe der
Betriebszeit, alle fünf Jahre wird eine große Klasseerneuerung im Rahmen einer
Dockung durchgeführt. Das im Ergebnis ausgestellte Klassifikationszertifikat
ist Voraussetzung für den Erhalt der Versicherung für Schiff und Ladung und
damit Voraussetzung u. a. für die Eincharterung.
Zudem wurde vertraglich vereinbart, dass die Schiffseigner vor Anlieferung der
FSRUs neben dem Klassifizierungszertifikat weitere Genehmigungen zu
beschaffen und aufrechtzuerhalten haben, z. B.
a) Klassifizierungszertifikat;
b) Zertifikat über die Sicherheitsausrüstung;
c) IOPP-Zertifikat;
d) Safety Management Certificate;
e) Seearbeitszeugnis.
Hierbei handelt es sich um die in dieser Industrie bekannten standardisierten
Zertifikate. Ferner wurde vereinbart, dass die Schiffseigner Prozesse und
Systeme zum Sicherheitsmanagement und zum Umweltmanagement sowie zur
Einhaltung von definierten Grenzwerten aufzusetzen haben.
41. Steht der derzeitige, staatlich koordinierte Betrieb der FSRU nach
Auffassung der Bundesregierung im Widerspruch zum
Energiewirtschaftsgesetz, wonach der Staat einen diskriminierungsfreien Zugang und
wettbewerbliche Nutzungsentgelte für Strom- und Gasnetze gewährleisten muss
(§ 1 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG), und wenn nein,
warum nicht?
Der Betrieb aller durch die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET)
verwalteten LNG-Terminals steht im Einklang mit dem EnWG. Sie werden
diskriminierungsfrei dem Markt zur Verfügung gestellt. Die Entgelte stehen nicht im
Widerspruch zu den Vorgaben der Regulierung. Dafür bereitet die DET ein
öffentliches Vermarktungskonzept vor.
Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in Deutschland wurde – nach
Abstimmung mit Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur – in einer kurzen ersten
Phase bis April 2024 für die beiden am frühesten betriebsbereiten Terminals in
Wilhelmshaven und Brunsbüttel schon im Jahr 2022 Kapazitäten direkt
vergeben, um den Lieferanten zu ermöglichen, hierfür so verlässlich wie möglich
LNG zu beschaffen.
42. Hat die Bundesregierung eine temporäre Kooperation und Stationierung
eines FSRUs im EU-Ausland, beispielsweise in den Niederlanden mit
ausreichender Netzanbindung, in Betracht gezogen, wenn ja, unter
welchen Voraussetzungen, und wenn nein, warum nicht?
Die Option, eine FSRU in einem Nachbarland zu stationieren, wurde in
Erwägung gezogen, schließlich aber aus technischen Gründen nicht realisiert.
43. a) Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Ankündigung, dass der künftige Betrieb der fünf staatlichen FSRUs
kommerziell aufgestellt werden soll (
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/
oldenburg_ostfriesland/LNG-Terminal-Wilhelmshaven-Ab-22-Deze
mber-wird-eingespeist,lng482.html), den Wettbewerb innerhalb
dieser zu bildenden Struktur sicherstellen?
Der Betrieb der FSRU erfolgt durch die Deutsche Energy Terminal GmbH,
einer 100-prozentigen Bundesgesellschaft. Private Unternehmen sind nicht
beteiligt.
Die fünf Terminals werden im Rahmen eines Asset Managements einer
kontinuierlichen, vergleichenden Performance-Prüfung unterzogen. So ist es
marktüblich, beispielsweise bei Unternehmen, die mehrere Gasspeicheranlagen
betreiben, und weil der einzelne Standort keine eigene Unternehmung darstellt.
Aus der Portfolio-Optimierung ergibt sich die kostengünstigste Betriebsweise.
b) Wie können Unternehmen Zugang erlangen?
Grundsätzlich ist der Zugang zu Regasifizierungskapazitäten auf dem Markt
diskriminierungsfrei anzubieten. Dafür bereitet die DET ein öffentliches
Vermarktungskonzept vor.
c) Steht der Zugang auch internationalen, nichtdeutschen Unternehmen
offen?
Soweit keine Sanktionen dem entgegenstehen, ist der Zugang international
nicht beschränkt. Allerdings müssen Interessenten an
Regasifizierungskapazitäten über die notwendige Bonität verfügen, um eine Zusage zu erhalten.
d) Welche alternativen kommerziellen Strukturen werden diskutiert, um
die Entflechtung von Terminalbesitz und Terminalbenutzung zu
gewährleisten?
Terminalbetrieb und Terminalnutzung sind bereits wie marktüblich entflechtet.
Die DET betreibt die Terminals und bietet die Dienstleistung der
Regasifizierung an. Gashändler erwerben LNG auf dem internationalen Gasmarkt und
können dann Regasifizierungskapazitäten bei der DET buchen. Dafür bereitet
die DET ein öffentliches Vermarktungskonzept vor.
44. Welche Bundesministerien (und nachgeordnete Behörden) waren in die
LNG-bezogenen Entscheidungen des Jahres 2022 involviert und jeweils
in Bezug auf welche spezifischen Aufgaben oder Fragestellungen?
Die Federführung bei der Errichtung einer deutschen LNG-Importinfrastruktur
liegt im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Im Rahmen der Standortauswahl für den Einsatz der durch die
Bundesregierung gecharterten FSRU fanden Gespräche zur Frage der netzseitigen Eignung
der Standorte mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) statt. Auch
Bundeskanzleramt sowie das Bundesfinanzministerium (BMF) waren regelmäßig beteiligt.
Zugangs- und wettbewerbliche Thematiken wurden mit der BNetzA und dem
Bundeskartellamt erörtert.
Zu haushalterischen Fragen stand das BMWK in Kontakt mit dem BMF.
Aspekte der LNG-Beschaffung wurden in Zusammenarbeit mit dem
Auswärtigen Amt (AA) behandelt.
Gespräche zu wasserstraßen- und schifffahrtsrechtlichen Fragen fanden mit
dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) statt.
45. Inwiefern hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag bei den
Entscheidungen über die mit Steuergeldern finanzierte Anmietung der
FSRUs beteiligt?
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde gemäß den
gesetzlichen Vorgaben bei der Genehmigung der über- bzw. außerplanmäßigen
Haushaltsmittel für die Anmietung der FSRU im April und November 2022 durch
das BMF beteiligt. Darüber hinaus wurden die regulären Haushaltsmittel für
die Anmietung der FSRU vom Deutschen Bundestag im Rahmen der
Haushaltsgesetze 2022 und 2023 beschlossen.
46. Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Herangehensweise Deutschlands bei der Anmietung von FSRUs von der der
Nachbarländer, die marktwirtschaftliche Prinzipien bei der Anlandung
von Flüssiggas anwenden, und welche Nachteile für EU-Nachbarn
entstehen daraus gegebenenfalls?
Auch die Bundesregierung wird bei der Vergabe der FSRU-Kapazitäten
marktwirtschaftliche Prinzipien anwenden.
Es wird dazu auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
Unterschiede in der Herangehensweise anderer EU-Staaten können sich
grundsätzlich daraus ergeben, dass Deutschland bis Dezember 2022 zu den sehr
wenigen EU-Mitgliedstaaten mit Küstenzugang zählte, die über keine LNG-
Importinfrastruktur verfügten. Entsprechend musste die Bundesregierung nach
Ausbruch des Krieges in der Ukraine extrem kurzfristig Maßnahmen ergreifen,
um die deutsche Gasversorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten.
Aus den deutschen LNG-Terminals resultierende Nachteile für andere EU-
Staaten werden insofern ausgeschlossen, als alle diesbezüglichen Maßnahmen in
enger Abstimmung mit den relevanten nationalen und europäischen Akteuren
getroffen werden.
47. Unter welchen zeitlichen, technischen und finanziellen Bedingungen
können die FSRU, wie von der Bundesregierung angekündigt, in Zukunft
mit Wasserstoff und/oder Ammoniak genutzt werden (
www.bmwk.de/Re
daktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220901-bwmk-sichert-sich-fu
enftes-schwimmendes-fluessigerdgasterminal-plus-anlandung-gruener-w
asserstoff.html), insbesondere
a) ab wann ist die Nutzung mit Wasserstoff vorgesehen,
b) welche zusätzlichen Investitionskosten zur Umrüstung werden
erforderlich,
c) wie lange dauert die Umrüstung?
Die FSRUs sind nicht für die Nutzung mit Wasserstoff und/oder Ammoniak
ausgelegt. Dies wurde seitens der Bundesregierung auch nicht angekündigt. Die
Ausführungen in der genannten Pressemitteilung beziehen sich auf das
landseitige Terminal in Wilhelmshaven.
48. Unter welchen zeitlichen, technischen und finanziellen Bedingungen
können die fest installierten LNG-Terminals, wie von der
Bundesregierung angekündigt, in Zukunft mit Wasserstoff und/oder Ammoniak
genutzt werden (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/0
9/20220901-bwmk-sichert-sich-fuenftes-schwimmendes-fluessigerdgaste
rminal-plus-anlandung-gruener-wasserstoff.html), insbesondere
a) ab wann ist die Nutzung mit Wasserstoff vorgesehen,
Für das feste LNG-Terminal in Brunsbüttel, an dem die Bundesregierung zu
50 Prozent Anteile hält, ist eine Betriebsdauer von 15 Jahren geplant.
Anschließend ist eine Nachnutzung für den Import von Wasserstoff bzw. seinen
Derivaten vorgesehen.
Betriebsperioden privat geplanter LNG-Infrastrukturen kommentiert die
Bundesregierung nicht.
Nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz sind die Betriebsgenehmigungen für
LNG-Terminals so zu erteilen, dass der Betrieb mit verflüssigtem Erdgas bis
spätestens zum 31. Dezember 2043 einzustellen ist. Ein über diesen Zeitpunkt
hinausgehender Betrieb ist nur mit Wasserstoff oder einem Derivat hiervon
möglich. Anträge auf die entsprechende Umstellung sind bereits bis zum 1.
Januar 2035 zu stellen.
b) welche zusätzlichen Investitionskosten zur Umrüstung werden
erforderlich,
Für das Terminal in Brunsbüttel sollen die zu erwartenden Kosten im Rahmen
einer Machbarkeitsstudie identifiziert werden. Betriebskosten privat geplanter
LNG-Infrastrukturen kommentiert die Bundesregierung nicht.
c) wie lange dauert die Umrüstung?
Für das Terminal in Brunsbüttel wird derzeit von einer Umbaudauer von drei
Jahren ausgegangen. Umrüstungszeiträume privat geplanter LNG-
Infrastrukturen kommentiert die Bundesregierung nicht.
49. Welche Beispiele zur Umrüstung bzw. Erweiterung von stationären oder
festen LNG-Terminals auf den Betrieb mit Wasserstoff und/oder
Ammoniak sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung sind in Deutschland keine Beispiele zur Umrüstung oder
Erweiterung von stationären oder festen LNG-Terminals auf den Betrieb mit
Wasserstoff und/oder Ammoniak bekannt.
50. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der vom
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) erstellten
Studie (
www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/cce/2022/Rep
ort_Conversion_of_LNG_Terminals_for_Liquid_Hydrogen_or_Ammoni
a.pdf), wonach sinngemäß die Umrüstung von stationären LNG-
Terminals auf Wasserstoffnutzung hohe Anforderungen an die Materialien von
Tanks, Leitungen und anderen Komponenten mit sich bringt, die
Umrüstung auf Ammoniak bzw. Wasserstoff etwa 30 bzw. 50 Prozent der
ursprünglichen Investitionskosten beträgt und die Umrüstung von FSRUs
kaum umsetzbar ist?
Falls die Bundesregierung keine Schlussfolgerungen aus der
vorgenannten Studie gezogen hat, welche eigenen Informationen zu den
betreffenden Fragen liegen der Bundesregierung vor?
Die Studie des Fraunhofer ISI wird als wichtiger Beitrag zur Umrüstbarkeit der
Erdgasinfrastruktur auf die Nutzung mit Wasserstoff und dessen Derivate
angesehen. Wissenschaftliche Ausführungen zu diesem Thema nimmt die
Bundesregierung aufmerksam zur Kenntnis.
51. Auf welcher Tatsachenbasis hat Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner
Rede im Deutschen Bundestag am 27. Februar 2022 behauptet, dass ein
„LNG-Terminal, in das wir heute Gas ankommen lassen […] morgen
auch Grünen Wasserstoff aufnehmen“ könne?
Die Aussage des Bundeskanzlers bezieht sich auf die geplanten festen LNG-
Terminals, da die vom Bund gecharterten FSRU nur zeitlich befristet eingesetzt
werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 52 verwiesen.
52. Auf welcher Tatsachenbasis hat der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner Rede im Deutschen Bundestag
am 22. September 2022 behauptet, dass „die Terminals, die Leitungen,
die Verdichterstationen – alles […] auch auf Wasserstoff ausgelegt“
werde?
Die in Verbindung mit den LNG-Terminals errichtete Infrastruktur, etwa die
Pipelines und Verdichterstationen, kann künftig auch, entsprechend dem
technischen Regelwerk des Deutschen Vereins für das Gas- und Wasserfach, für die
Einspeisung und den Weitertransport von Wasserstoff und Ammoniak genutzt
werden.
Für den landseitigen Terminal in Brunsbüttel ist in dem Gesellschaftervertrag
vereinbart, dass bereits in den ersten Planungsprozessen (Early Works) sowie in
der Bauphase die grüne Umrüstung zu berücksichtigen ist. Die privaten
Projekte werden Unternehmensangaben zufolge „green ready“ geplant. Auch am
Standort Lubmin könnte in Zukunft anstelle von LNG, Ammoniak oder SNG
eingespeist werden. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Deutsche Regas
am Standort Lubmin auch Wasserstoffprojekte plant.
53. Liegt der Bundesregierung die einer vom Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beauftragten Studie des
Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zugrunde
liegende Liste der 300 Produkte mit dem höchsten Gasverbrauch in
Deutschland vor, und falls ja, welche sind diese 300 Produkte?
Falls nein, verfügt die Bundesregierung über andere oder eigene
Erkenntnisse zu den 300 Produkten mit dem höchsten Gasverbrauch in
Deutschland, und welche sind diese?
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat die genannte
Studie eigenständig und ohne Abstimmung mit dem BMWK veröffentlicht.
Dem BMWK liegt die Liste, auf der die Ergebnisse der genannten Studie
basieren, nicht vor. Gleichwohl betrachtet die Bundesregierung die Gasversorgung
der deutschen Industrie genau und ergreift umfangreiche Maßnahmen, um diese
auch weiterhin sicherzustellen.
54. Findet zur temporären Umsatzsteuersenkung auf Gaslieferungen eine
Evaluation statt, und falls ja, liegen der Bundesregierung dahin gehend
bereits vorläufige Ergebnisse vor?
Eine Evaluation der temporären Umsatzsteuersatzsenkung auf Gaslieferungen
ist bisher nicht vorgesehen.
55. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die
Umsatzsteuerermäßigung auf Gaslieferungen die beabsichtigte Wirkung erzielt?
56. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die
Umsatzsteuerermäßigung an den Endkunden weitergegeben wurde, und wenn ja,
in welchem Ausmaß wurde die Ermäßigung an den Endverbraucher
weitergegeben?
Die Fragen 55 und 56 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Umsatzsteuerermäßigung auf
den Gasendkundenpreis eine preisdämpfende Wirkung hatte. Über den Umfang
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In diesem Zusammenhang
sind insbesondere auch die preissteigernden Effekte gegenzurechnen. Im
Rahmen der Gaspreisbremse wurde die Umsatzsteuerermäßigung bei der
Festsetzung der Erstattungen für private Endkunden berücksichtigt.
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ISSN 0722-8333]