[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5060 –
Digitalpolitische Bilanz des ersten Jahres der von SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gebildeten Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 8. Dezember 2022 hat sich die Amtseinführung der Bundesregierung aus
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unter der Führung von
Bundeskanzler Olaf Scholz zum ersten Mal gejährt. Von den
Ampelkoalitionsparteien, die diese Bundesregierung tragen, wurde ihr Koalitionsvertrag mit „Mehr
Fortschritt wagen“ überschrieben. Der Bundesvorsitzende der FDP und
heutige Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, kündigte damals an: „Wir
werden diesen Staat digitalisieren“, und der Bundesvorsitzende von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und heutige Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, versprach „eine lernende Politik, ein
lernendes Deutschland“ (
www.welt.de/politik/deutschland/article235260098/Saskia-
Annalena-ist-dran-Ampel-stellt-Koalitionsvertrag-in-Berlin-vor.html). Die
Fragesteller haben zur Kenntnis genommen, dass der Name des ehemaligen
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in
„Bundesministerium für Digitales und Verkehr“ (BMDV) geändert wurde. Die
Zuständigkeiten in der Digitalpolitik wurden durch den Organisationserlass des
Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 neu geordnet und noch einmal durch das
Bundeskabinett am 31. August 2022 mit dem Eckpunktepapier „Digitalpolitik
der Bundesregierung: Neuordnung digitalpolitischer Zuständigkeiten“ mit
Mehrfachfederführungen weiter aufgefächert (
www.bundesregierung.de/
bregde/themen/digitaler-aufbruch/digitalpolitik-2072890). Im Ergebnis hat sich
das Bundeskanzleramt weitgehend aus der Digitalpolitik zurückgezogen, und
aus Sicht der Fragesteller konnten nur wenige digitalpolitische Vorhaben auf
den Weg gebracht werden.
1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im
Bundesministerium für Digitales und Verkehr an Themenbereichen der Verkehrspolitik
und der Digitalpolitik (bitte separat nach Verkehrs- und Digitalpolitik
aufschlüsseln)?
Derzeit arbeiten im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 169
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Abteilungen „Digital- und
Datenpolitik“ und „Digitale Konnektivität“ sowie 672 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5475
20. Wahlperiode 31.01.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
31. Januar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
in den Abteilungen „Luftfahrt“, „Bundesfernstraßen“, „Wasserstraßen,
Schifffahrt“, „Eisenbahnen“, „Grundsatzangelegenheiten“ und „Straßenverkehr“.
Im Übrigen handelt es sich bei der Digitalpolitik um eine Querschnittsaufgabe,
die neben den zahlenmäßig benannten Beschäftigten anteilig in
unterschiedlichem Umfang in allen Fach- und Führungsbereichen des BMDV wahrgenommen
wird.
Das BMDV folgt der Überzeugung, dass Digitalisierung nur gelingen kann,
wenn sie unmittelbar in den Fachabteilungen bei allen Vorhaben mitgedacht
und auch dort umgesetzt wird. Insofern gibt es zahlreiche thematische
Überschneidungen, die dazu führen, dass keine trennscharfen Zuordnungen
vorgenommen werden können.
2. Wie viele Gesetze und Verordnungen im Bereich Digitales wurden bisher
unter der Federführung des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr in der 20. Legislaturperiode durch den Deutschen Bundestag
verabschiedet (bitte einzeln mit Titel benennen)?
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden. Insoweit verabschiedet der Deutsche Bundestag keine
Gesetze und Verordnungen unter Federführung eines Bundesministeriums.
3. Wie viele Termine mit Bezug zur Digitalpolitik und Verkehrspolitik hat
Bundesminister Dr. Volker Wissing seit Amtsantritt wahrgenommen
(bitte separat nach Digital- und Verkehrspolitik aufschlüsseln)?
Die Anzahl der von Bundesminister Dr. Volker Wissing insgesamt absolvierten
Termine liegt nach Auswertung des Kalenders bei 681, wobei Pressetermine
und nichtöffentliche ministeriums-interne Besprechungen nicht berücksichtigt
wurden. Die überwiegende Anzahl der Termine lässt keine trennscharfe
Zuordnung zur Digital- oder Verkehrspolitik zu, dies betrifft 457 der Termine. Soweit
ein überwiegender Bezug bzw. Schwerpunkt zu einem der beiden
Themenfelder nach Auswertung des Kalenders festzustellen war, betraf dies für den
Verkehrsbereich zu den Themen Luftfahrt, Bundesfernstraßen, Wasserstraßen,
Schifffahrt, Eisenbahnen, und Straßenverkehr 140 Termine und für den
Digitalbereich zu Digital- und Datenpolitik und Digitale Konnektivität weitere 84
Termine.
4. Welche Gespräche von Seiten des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr zum vorzeitigen Antragsstopp des „Graue-Flecken-
Förderprogramms“ am 17. Oktober 2022 gab es wann vor dessen Verkündung mit
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer und Kommunen?
Aufgrund eines plötzlichen außergewöhnlich hohen Antragsvolumens war es
unumgänglich, den Förderaufruf im Gigabit-Förderprogramm des Bundes am
17. Oktober 2022 sofort anzuhalten. Innerhalb von nur einer Woche wurden
Förderanträge in Höhe von über 450 Mio. Euro gestellt und somit die in Höhe
von rund 3,1 Mrd. Euro bereitgestellten Mittel des Bundes ausgeschöpft. Das
BMDV hat die Länder und Kommunen unverzüglich informiert.
5. Wie plant die Bundesregierung die Umsetzung der „Leuchtturmprojekte“
ihrer Digitalstrategie im Jahr 2023, ohne das im Koalitionsvertrag
(Seite 15) angekündigte „Digitalbudget“, zu finanzieren?
6. Plant die Bundesregierung, das „Digitalbudget“ in ihren
Haushaltsentwurf 2024 aufzunehmen?
7. Wie hoch wird das „Digitalbudget“ nach Einschätzung der
Bundesregierung in den kommenden Jahren sein müssen, um die Umsetzung der
Ziele der Digitalstrategie zu gewährleisten?
33. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlichen Positionierungen, wie
dem Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi), dass „ohne vollständige
Finanzierung […] die Umsetzungswahrscheinlichkeit der Digitalstrategie“
(
www.bitmi.de/offener-brief-digitale-abhaengigkeiten/) sinkt, als auch
aus der Wissenschaft, dass ohne Digitalbudget die Zielmarken der
Digitalstrategie „im Wesentlichen bis zum Ende der Legislatur […]
uneinlösbar“ werden (
www.e-fi.de/fileadmin/Assets/Policy_Briefs/EFI_PolicyBri
ef_03_2022.pdf)?
Die Fragen 5 bis 7 und 33 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Für die Konkretisierung des Digitalbudgets erarbeitet die Bundesregierung
unter Federführung des BMDV gemeinsam mit dem Bundesministerium der
Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem
Bundeskanzleramt gegenwärtig ein Konzept. Die Arbeiten sind noch nicht
abgeschlossen.
Unabhängig davon hat die Realisierung von Leuchtturmprojekten im Rahmen
der Umsetzung der Digitalstrategie bereits begonnen. Dabei werden gemäß
dem Ressortprinzip die einzelnen Maßnahmen auf Grundlage der in den
jeweiligen Einzelplänen dafür veranschlagten Haushaltsmitteln finanziert.
8. Bis wann werden die „Leuchtturmprojekte“ bzw. „Hebelprojekte“ der
Digitalstrategie der Bundesregierung umgesetzt sein (bitte nach Projekt
und Jahr aufschlüsseln)?
Die Digitalstrategie ist das Kursbuch für die Digitalpolitik der
Bundesregierung. Eine Umsetzung der in der Strategie genannten Leuchtturm- und
Hebelprojekte ist bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2025 vorgesehen.
9. Bis wann plant die Bundesregierung, eine Datenbank aufzubauen, um ein
quantitatives Monitoring der 135 Zielvorgaben der Digitalstrategie zu
garantieren und den Ressorts einen kontinuierlichen Überblick über die
erzielten Fortschritte zu ermöglichen?
Der Aufbau der Datenbank wurde Anfang 2023 abgeschlossen. Aktuell beginnt
der Roll-out im Ressortkreis, um allen Projektverantwortlichen eine
eigenverantwortliche Pflege ihrer Daten zu ermöglichen.
10. Wie viele Stellen für IT-Fachkräfte sind in den Jahren 2023, 2024 und
2025 für die Umsetzung der Digitalstrategie vorgesehen (bitte nach
Bundesministerien und nachgeordnetem Bereich sowie
Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Für die Koordinierung und das Monitoring der Digitalstrategie wurden dem
BMDV für das Jahr 2023 zusätzlich eine Stelle im höheren Dienst und eine
Stelle im gehobenen Dienst zugewiesen. Diese beschränken sich nicht auf IT-
Fachkräfte.
Für die Jahre 2024 und 2025 ist das haushaltsrechtliche Verfahren, das auch die
Stellenpläne umfasst, noch nicht abgeschlossen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Wie wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) an
der Ausarbeitung eines geplanten Gesetzes zum
Beschäftigtendatenschutz beteiligt, und welche Gespräche haben hier bereits stattgefunden?
Die Umsetzung dieses Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag erfolgt in
gemeinsamer Federführung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Das BMDV
wird im Rahmen der üblichen, in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien vorgesehenen, Verfahren beteiligt.
12. Wann wird die Bundesregierung den Entwurf eines
Onlinezugangsgesetzes 2.0 vorlegen?
15. Welche gesetzlichen Veränderungen strebt die Bundesregierung im OZG
2.0 an, um die Koordinierungsstrukturen und die Standardisierung zu
adressieren?
16. Mit welchen Maßnahmen berücksichtigt die Bundesregierung die
Backend-Infrastruktur im OZG 2.0, und zieht sie dabei Blaupausen von
leistungsfähigen E-Government-Infrastrukturen, wie die britische
GOV.UK Plattform, die finnische und estnische xRoad oder die
italienische digitale ID, heran?
Die Fragen 12, 15 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird den Fraktionen des Deutschen Bundestags den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes und weiterer
Vorschriften zeitnah zur Kenntnis geben, vgl. § 48 Absatz 2 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).
13. Welche der 115 priorisierten Dienstleistungen im Rahmen des
Onlinezugangsgesetzes, für deren Rechtsetzung und Vollzug der Bund
federführend verantwortlich ist, wurden bereits umgesetzt (bitte nach
zuständigem Bundesministerium und nachgeordneter Behörde aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen, diese enthält die bereits umgesetzten,
priorisierten OZG-Leistungen, für deren Rechtsetzung und Vollzug der Bund
federführend verantwortlich ist.* Insgesamt sind 89 der 115 priorisierten OZG-
Leistungen online verfügbar, d. h. in jeder dieser 89 OZG-Leistungen gibt es
mindestens ein Online-Angebot.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/5475 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
14. Wie begründet die Bundesregierung ihre Pläne, dass in einer
Nachfolgeregelung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eine „Nachfrist für die
unterbliebene Umsetzung […] ausdrücklich nicht bestimmt [wird]“ (www.
welt.de/wirtschaft/article242607745/Bundesregierung-will-Zeitplan-fuer-
Digitalisierung-aufgeben.html)?
Die Bereitstellung eines elektronischen Zugangs zu Verwaltungsleistungen
stellt eine Daueraufgabe für Bund und Länder, einschließlich der Kommunen
dar.
17. Wird die Bundesregierung der Empfehlung des Normenkontrollrates
(NKR) folgen und die Registermodernisierung prioritär, verbunden mit
einem praktikablen Identitätsmanagements, im Jahr 2023 umsetzen?
Die Registermodernisierung ist elementarer Baustein für einen modernen,
digitalen Staat, so dass die Bundesregierung die Umsetzung im Jahr 2023 weiter
zielgerichtet vorantreiben wird. Das Identitätsmanagement wird dabei auch
betrachtet werden, hierfür ist die Nutzerorientierung maßgeblich.
18. Wie wurde das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in den
Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der „Richtlinie (EU) 2019/1152 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über
transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen
Union“ („Arbeitsbedingungenrichtlinie“) und die darin vorgesehenen
strengeren Schriftformerfordernisse einbezogen?
a) Gab es vonseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
eine Stellungnahme oder Einschätzung gegenüber den strengeren
Schriftformerfordernissen?
b) Wie sind diese zusätzlichen Schriftformerfordernisse bezüglich der
Arbeitsbedingungen aus Sicht des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr vereinbar mit dem Ziel des Abbaus von
„Digitalisierungshemmnisse[n] (Schriftform u. a.)“ (Koalitionsvertrag, S. 13)?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Das BMDV wird innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs im Rahmen der
üblichen, in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
vorgesehenen, Verfahren an Gesetzgebungsprozessen beteiligt.
Im Rahmen der Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie wurde kein
strengeres Formerfordernis eingeführt, sondern das bereits bisher geltende aus
Gründen der Handhabbarkeit und Beweissicherheit zum Schutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beibehalten.
19. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Bitkom-Präsident
Achim Berg, „die mehr als 2 000 Schriftformerfordernisse in
Deutschland komplett zu streichen“ (
www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/
Bitkom-zum-Digital-Gipfel-der-Bundesregierung)?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Digitalisierungshemmnisse wie
Schriftformerfordernisse abzubauen.
20. Wie viele Mobilfunkmasten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2022 eigenwirtschaftlich, durch die Mobilfunkförderprogramme
der Länder und des Bundes gebaut (bitte getrennt auflisten)?
Der Schwerpunkt des Ausbaus im Bereich des öffentlichen Mobilfunks liegt im
eigenwirtschaftlichen Ausbau. Die Mobilfunknetzbetreiber haben ihre
Ausbauaktivitäten im Jahr 2022 weiter intensiviert. Eine gezielte Erfassung der
dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zuordenbaren Anzahl an Mobilfunkmasten
erfolgt nicht und ist allein auch nicht aussagekräftig genug, um Einschätzungen
zum Versorgungsgrad und Zuordnungen zur Mobilfunktechnologie vornehmen
zu können. Das Mobilfunkförderprogramm des Bundes veröffentlichte 20
Förderaufrufe im Jahr 2022 und konnte zwei Förderungen bewilligen. Zur Anzahl
der durch Förderprogramme der Länder errichteten Mobilfunkmasten liegen
der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
21. Welche Maßnahmen der Gigabitstrategie konnten bisher nicht
fristgerecht umgesetzt werden, und welche Gründe liegen hierfür im Einzelnen
vor (bitte einzeln auflisten)?
Die Umsetzung der rund 100 Maßnahmen der Gigabitstrategie liegt ganz
überwiegend im Zeitplan. Grund für leichte Verzögerungen, die in der Regel ein
Quartal nicht übersteigen, ist ein erhöhter Abstimmungsbedarf mit zusätzlich
einzubeziehenden Akteuren.
22. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zum ersten
Mal über den Umsetzungsstand der Digitalstrategie berichten?
23. Wird eine regelmäßige Berichterstattung zum qualitativen Monitoring
der Digitalstrategie stattfinden, und wenn ja, zu welchem Berichtsdatum?
24. Wann soll die ergebnisorientierte Wirkungsmessung der Digitalstrategie
gestartet werden?
Die Fragen 22 bis 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Monitoring der Umsetzung der Digitalstrategie startet Anfang 2023. Ein
Termin für einen ersten Bericht der Bundesregierung an den Deutschen
Bundestag steht derzeit noch nicht fest.
Das qualitative Monitoring der Digitalstrategie erfolgt durch den „Beirat
Digitalstrategie Deutschland“, welcher im Jahr 2023 insgesamt zehnmal tagen wird.
Der Fortschritt der Projekte aus dem qualitativen Monitoring wird nach den
Sitzungen des Beirates dokumentiert und wird anschließend auf der Webseite
www.digitalstrategie-deutschland.de veröffentlicht.
Für die ergebnisorientierte Wirkungsmessung der Digitalstrategie wird
zunächst ein wissenschaftlich fundierter Leitfaden für die Implementierung von
Wirkungsanalysen politischer Maßnahmen erarbeitet und voraussichtlich Ende
2023 öffentlich vorgestellt. Auf dieser Grundlage wird ab 2024 eine
Wirkungsmessung für ausgewählte Maßnahmen der Digitalstrategie umgesetzt und in der
Praxis erprobt.
25. Wie ist das Forschungsvorhaben für die ergebnisorientierte
Wirkungsmessung der Digitalstrategie budgetiert (bitte für 2023 und nach der
mittelfristigen Finanzplanung für 2024 und 2025 aufschlüsseln)?
26. Nach welchen Kriterien wurde das Forschungsvorhaben zur
ergebnisorientierte Wirkungsmessung der Digitalstrategie an die „Agora Digitale
Transformation“ vergeben, und welches Projektbudget wurde vereinbart?
27. Ist das Forschungsvorhaben zur ergebnisorientierten Wirkungsmessung
ausgeschrieben worden?
Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundlage des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bildet ein
Zuwendungsantrag auf Initiative der Agora Digitale Transformation gGmbH.
Ausschlaggebend für die Förderung war das festgestellte, erhebliche
Bundesinteresse, insbesondere mit Blick auf eine Stärkung der Datenkompetenz als
Voraussetzung für erfolgreiche Wirkungsanalysen und die Unterstützung des
angestrebten Kulturwandels hin zum lernenden digitalen Staat.
Das Vorhaben wird mit insgesamt 1 163 050,44 Euro gefördert. Die Mittel
verteilen sich wie folgt:
225 832,05 Euro im Haushaltsjahr 2023,
468 519,32 Euro im Haushaltsjahr 2024,
468 699,07 Euro im Haushaltsjahr 2025.
28. Werden alle 135 Zielvorgaben, welche die Digitalstrategie benennt, in
das Monitoring und in die ergebnisorientierte Wirkungsmessung
einbezogen?
Eine Wirkmessung wird für ausgewählte Maßnahmen umgesetzt. Die
Digitalstrategie wird damit zum Modell für die praktische Umsetzung von
Wirksamkeitsmessung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung
evidenzbasierter Politik in einem lernenden digitalen Staat.
29. Bis wann wird die Bundesregierung Eckpunkte zur Datenstrategie
vorlegen?
Die Bundesregierung wird auf Basis der bereits erfolgten Vorarbeiten zügig
ihre Datenstrategie vorlegen.
30. Unterstützt die Bundesregierung private Datentreuhändermodelle, und
wenn ja, wo sollen sie zum Einsatz kommen?
Die Potenziale von Daten werden mittels verschiedener Instrumente gehoben.
Dazu gehören u. a. Datentreuhänder, die durch vielfältige Ausgestaltung das
Teilen von Daten vereinfachen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde vereinbart, dass ein
Dateninstitut Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie
Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren soll. Das Verfahren zum Aufbau des
Dateninstituts wird derzeit noch beraten. Die federführenden Ressorts unterstützen
den von der Gründungskommission vorgeschlagenen agilen Ansatz, in dem die
genauen Aufgaben des Dateninstituts anhand von konkreten Use Cases aus den
Bedarfen der Praxis abgeleitet werden und der Aufbau sukzessive erfolgt. Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Datentreuhandmodelle
in verschiedenen Formaten, z. B. im Rahmen einer laufenden Förderung von
Pilotprojekten – exemplarisch in den aus den Bereichen Gesundheit und
Medizin, Energie und Umwelt, Smart City, Mobilität und Logistik sowie Land- und
Forstwirtschaft.
31. Unterstützt die Bundesregierung eine Infrastrukturabgabe, wie sie derzeit
auf europäischer Ebene diskutiert wird, damit große OTT (Over The
Top)-Anbieter einen Beitrag zum Ausbau der Netzinfrastruktur leisten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/4751 verwiesen.
32. Wie setzt die Bundesregierung die Empfehlung der Expertenkommission
Forschung und Innovation (EFI) auf S. 34, „die digitalpolitischen
Aktivitäten der verschiedenen Ressorts straffer als bisher zu koordinieren und
aufeinander abzustimmen. Dazu müssen neben den Zuständigkeiten der
verschiedenen Ressorts auch die Schnittstellen klar definiert werden und
durch entsprechende ressortübergreifende Projektteams oder Taskforces
eine strukturelle Verankerung erhalten“, um?
Die Bundesregierung stimmt sich fortlaufend zu den digitalpolitischen
Aktivitäten der verschiedenen Ressorts ab. Das Monitoring zur Umsetzung der
Digitalstrategie stärkt die ressortübergreifende Zusammenarbeit weiter und
unterstützt damit die Koordinierung und Abstimmung der digitalpolitischen
Aktivitäten der Ressorts.
34. Wird der Entwurf des Onlinezugangsgesetzes auch Regelungen zur
Barrierefreiheit der entsprechenden Verwaltungsdienstleistungen enthalten,
und wenn ja welche?
Wie stimmt sich in diesem Bereich die Bundesregierung mit Ländern
und Kommunen ab?
Die Gewährleistung von Nutzerfreundlichkeit war bereits bisher ein
wesentlicher Grundgedanke bei der Umsetzung des OZG. Teil der Nutzerfreundlichkeit
ist die Herstellung der Barrierefreiheit. Bei der Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes und der Verwaltungsdigitalisierung soll die Nutzerfreundlichkeit und
einfache Bedienbarkeit von IT-Produkten noch stärker als bisher gesetzlich
verankert und damit berücksichtigt werden. Dazu gehört auch, dass Vertreterinnen
und Vertretern von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von IT-
Produkten beteiligt werden sollen. Das Format der Digitallabore, das im
Rahmen der Umsetzung des OZG genutzt wird, ist hier beispielgebend. Die
Beteiligung von Ländern und Kommunen erfolgt gemäß § 47 GGO.
35. Über welche Merkmale wird nach aktuellem Stand der digitale
Teilhabeausweis (Nachfolger des Schwerbehindertenausweises,
Koalitionsvertrag, S. 78) verfügen, und wie soll dessen barrierefreie Nutzung und
Anwendung sichergestellt werden?
Die Umstellung des Schwerbehindertenausweises in einen digitalen
Teilhabeausweis wird aktuell vom BMAS geprüft. Bei der Einführung eines nationalen,
digitalen Teilhabeausweises ist darauf zu achten, dass die Entwicklungen in
Deutschland mit denen auf EU-Ebene kompatibel sind. Die EU-Kommission
hat angekündigt, im Rahmen einer Leitinitiative bis Ende 2023 einen
Europäischen Behindertenausweis einzuführen, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt
werden soll. Das BMAS wird darauf hinwirken, die nationalen und
europäischen Überlegungen zu verzahnen.
36. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung ergriffen, um
die digitalen Kompetenzen und die digitale Infrastruktur für die
berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern?
Die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und die Werkstätten für
behinderte Menschen (WfbM) nutzen die Kostensätze der jeweiligen
Rehabilitationsträger (Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Gesetzlichen
Rentenversicherung, der Gesetzlichen Unfallversicherung und die Träger der
Eingliederungshilfe) in eigener Verantwortung für die digitale Infrastruktur, die vor Ort
benötigt wird sowie zur Vermittlung digitaler Kompetenzen.
Über den Ausgleichsfonds fördert das BMAS überdies verschiedene Projekte,
mit denen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und in den WfbM
digitale Anwendungen entwickelt und getestet werden. Ziel ist dabei, dass die
gewonnenen Erkenntnisse und entwickelten Anwendungen nach Projektende
allen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Im Projekt „KI-Kompass inklusiv“
wird z. B. ein Kompetenzzentrum für KI-gestützte Assistenztechnologien und
Inklusion im Arbeitsleben aufgebaut werden, das Menschen mit
Behinderungen, Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, Unternehmen und
weitere Stakeholder praxisnah bei der Erprobung und Einführung KI-gestützter
Assistenztechnologien unterstützt.
37. Bezugnehmend auf folgenden Punkt: „Das Ticket solle Informationen
darüber liefern, wie viele Menschen zu welcher Uhrzeit von wo nach wo
fahren. ‚Das ist eine ganz wichtige Information für die präzise Planung
des Angebots.‘ “ (
www.handelsblatt.com/dpa/wissing-49-euro-ticket-sol
l-schritt-zur-digitalisierung-sein/28865420.html) – welche Daten von
Fahrgästen, die ein 49-Euro-Ticket benutzen, sollen dabei in welchem
Umfang, wo und wie gespeichert, gesammelt oder ausgewertet werden?
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder haben am 8. Dezember 2022 bekräftigt, schnellstmöglich im Jahre 2023
gemeinsam das Deutschlandticket zu einem Einführungspreis in Höhe von 49
Euro monatlich zu realisieren. Hierfür sind zunächst umfangreiche
Fragestellungen zu klären, wie z. B. Tarif- und Vertriebsgrundsätze. Derzeit tauschen sich
Bund und Länder unter Einbeziehung von Vertretern der Kommunen sowie der
Verkehrsunternehmen intensiv aus, um die Voraussetzungen für eine rasche
Einführung des Deutschlandtickets zu schaffen. Die Frage zu den bei der
Nutzung des Deutschlandtickets erhobenen Daten wird in diesem Prozess zu klären
sein.
38. Welches erste Fazit zieht die Bundesregierung aus der Zweiten
Änderungsverordnung der Mobilitätsdatenverordnung, die am 1. Juli 2022 in
Kraft getreten ist, und lassen sich schon erste Verbesserungen für die
effizientere und nachhaltigere Steuerung von Verkehren erkennen?
Welchen konkreten Mehrwert erhofft sich die Bundesregierung
zusätzlich durch das geplante Mobilitätsdatengesetz?
Für eine Evaluierung der 2. Änderungsverordnung der
Mobilitätsdatenverordnung ist es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh. Die Frist zur Vorlage eines Berichts
an den deutschen Bundestag läuft nach § 66 Absatz 1 des
Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2026 ab. Der Bericht wird u. a. die Umsetzung der
Mobilitätsdatenverordnung umfassen. Die Eckpunkte eines
Mobilitätsdatengesetzes werden anhand der Erkenntnisse der noch andauernden
Stakeholderbeteiligung erstellt werden. Zweck der Stakeholderbeteiligung ist die ergebnisoffene
Diskussion über Inhalte und Ziele eines Mobilitätsdatengesetzes mit den
potenziell Betroffenen.
39. Aus welchen Gründen erwägt die Bundesregierung die Einrichtung eines
Nationalen Koordinators (Digital Services Act, Ratsdok.-Nr. 14124/20)
bei der Bundesnetzagentur (
https://background.tagesspiegel.de/digitalisie
rung/bundesnetzagentur-als-digitalregulierer-nr-1)?
Gibt es auch andere Überlegungen, wie beispielsweise den Aufbau einer
neuen Behörde oder die Benennung einer anderen Behörde zum
nationalen Koordinator für digitale Dienste?
Das BMDV wird ein „Digitale Dienste-Gesetz“ zur Durchführung des Digital
Services Act (DSA) vorlegen und dabei den bestehenden nationalen
Rechtsrahmen für digitale Dienste (u. a. Telemedien- und Netzwerkdurchsetzungsgesetz)
umfassend überarbeiten. In diesem Gesetz soll auch der Digitale-Dienste-
Koordinator (DDK) benannt werden, der sich um die Sicherstellung und
Durchsetzung der DSA kümmert.
Die Einrichtung des DDK bei der Bundesnetzagentur ist dabei aufgrund der
dort bestehenden Erfahrung und Expertise eine mögliche Option. Die
möglichen Optionen werden derzeit auf Basis einer Studie zur Unabhängigkeit des
DDK, welche im Auftrag des BMDV durchgeführt wurde, geprüft.
40. Wie ist der Sachstand bei dem im Koalitionsvertrag auf S. 122
angekündigten Kompetenzzentrum für digitale Kultur, welches Kulturakteure
beraten, vernetzen und qualifizieren soll?
Zum Kompetenzzentrum digitale Kultur laufen bei der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien derzeit konzeptionelle
Vorüberlegungen.
41. Wann, und wie wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag auf
S. 123 zugesagt, die Vergütungssituation für kreative und journalistische
Inhalte in digitalen Märkten verbessern?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Vergütungssituation für
kreative und journalistische Inhalte weiter zu verbessern, auch im Digitalen. Um
dieser Maßgabe Rechnung zu tragen und eine verlässliche Grundlage für eine
zielgerichtete rechtspolitische Debatte zu schaffen, bedarf es zunächst einer
Analyse der derzeit bestehenden Verwertungs- und Vergütungspraxis. Daher
bereitet die Bundesregierung derzeit wissenschaftliche Untersuchungen zur
Frage der angemessenen Vergütung im Bereich des Streaming vor.
OZG-ID OZG-Leistung Ressort (Gesetz) Vollzugsbehörde(n)
10175 Krisenvorsorgeliste ELEFAND AA AA
10050 Berufsausbildungsförderung BMAS BA
10072 Sozialversicherungsausweis/Rentenversicherungsnummer BMAS DRV Bund
10073 Arbeitslosengeld BMAS BA
10074 Arbeitslosmeldung und -vermittlung BMAS BA
10075 Insolvenzgeld BMAS BA
10096 Rentenversicherungskonto und -auskunft BMAS DRV Bund,SVLFG-R
10104 Rentenfestsetzung und -zahlung BMAS DRV Bund,SVLFG-R
10193 Bewilligung und Finanzierung von Rehabilitationsleistungen BMAS DRV Bund,SVLFG-R
10239 Waisenrente BMAS DGUV/UVT,DRV Bund,SVLFG-R,SVLFG-U
10240 Witwenrente BMAS DGUV/UVT,DRV Bund,SVLFG-R,SVLFG-U
10281 Berufsgenossenschaftsanmeldung BMAS DGUV/UVT,SVLFG-U
10298 Sonstige Arbeitgeberanliegen BMAS BA
10302 Betriebsnummer nach SGB IV BMAS BA
10307 Kurzarbeitergeld und Transferleistungen BMAS BA
10310 Melde- und Beitragsnachweisverfahren zur Sozialversicherung BMAS DGUV/UVT,GKV-SV
10609 Arbeitsunfall/Berufskrankheit BMAS DGUV/UVT,SVLFG-U
10451 Schiffsbeflaggung und -kennzeichen BMDV BSH,GDWS
10659 Schienenwegnutzung und -entgelte BMDV BNetzA
10694 Schiffsvermessung und -ausrüstungszulassung BMDV BSH,GDWS
10580 Verstoßdatei im Seefischereigesetz BMEL BLE
10077 Einkommensteuer BMF BZSt
10081 Steueridentifikationsnummer BMF BZSt
10387 Zoll- und Einfuhrumsatzsteuererhebung BMF GZD
10577 Mindestlohnmeldung BMF GZD
10592 Online-Anzeige BMF GZD
10632 Steuern auf Genussmittel BMF GZD
10184 Krankenversicherungsanmeldung und -beitrag BMG GKV-SV
10627 Sportförderung BMI BISp,BMI
10114 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren gegen Telekommunikationsanbieter BMWK BNetzA
10552 Kartellrechtliche Verfahren BMWK BKartA,BMWK
10589 Marktstammdatenregister Gas und Strom BMWK BNetzA
10654 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren gegen Postdienstleister BMWK BNetzA
10663 Anzeige von Elektromobilitätsladepunkten BMWK BNetzA
10668 Planfeststellung zu Netzausbauvorhaben BMWK BNetzA
10008 Mutterschaftsgeld BMFSFJ, BMG BAS,GKV-SV
10116 Datenauskunft und Akteneinsicht BKM, BMAS, BMDV, BMEL, BMG, BMI, BMWK BAMF,BArch,BfArM,BKA,BKG,BLE,BMG,BMI,BNetzA,BSI,BStU,BVA,BVL,BZgA,DIMDI,FFA,KSK,PEI,StBA
10342 Statistische Erhebungen BMBF, BMDV, BMEL, BMFSFJ, BMG, BMUV, BMWK, BMZ BISp,BLE,BNetzA,DIMDI,KBA,StBA
10389 Arzneimittelherstellung, -zulassung und -vertrieb BMEL, BMG BfArM,BVL,DIMDI,PEI
10593 Öffentliche Vergabe BMF, BMI BeschA,GZD
10633 Steuern auf Energie- und Strom BMF, BMWK BAFA,GZD
10639 Erfassung von Nebenwirkungen und Verdachtsfällen BMEL, BMG BfArM,BVL,PEI
10178 Reise- und Sicherheitshinweise (bzw. Reisewarnung) AA AA
10274 Visaerteilung (Schengen-Visum/D-Visum) AA AA
10648 Filmabgaben BKM FFA
10082 Arbeitslosengeld II BMAS BA
10118 Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten BMAS DRV KBS
10590 Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung BMAS DRV Bund
10056 Ausbildungsförderung (BAföG) BMBF BVA
10168 Fahreignungsregister BMDV KBA
10426 Fahrzeugregistereintragung und -auskunft BMDV KBA
10657 sonstige Funkfrequenzzuteilungen und -anlagen BMDV BNetzA
10677 Fluggastrechtebeschwerden und -auskünfte BMDV LBA
10724 Zulassungen und Genehmigungen für den Eisenbahnverkehr und -betrieb BMDV EBA
10770 Eigenauskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister BMDV KBA
Anlage 1
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10005 Kindergeld BMF BA,BVA
10366 Kapitalertragsteuer BMF BZSt
10376 Umsatzsteuer BMF BZSt
10576 Luftverkehrsteuer BMF GZD
10020 Kinderzuschlag BMFSFJ BA
10384 Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln BMG BfArM,PEI
10640 Genehmigungen und Anzeigen klinischer Prüfungen BMG BfArM,PEI
10643 Medizinregisterauskünfte BMG DIMDI
10153 Waffenregisterauskunft BMI BVA
10264 Integrationskurs BMI BAMF,BVA
10269 Spätaussiedleraufnahme BMI BVA
10270 Spätaussiedlerbescheinigung BMI BVA
10275 Entlassung aus der und Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit BMI BVA
10555 Verwendungsgenehmigung für Hoheitszeichen BMI BVA
10595 Reiseausweis als Passersatz und Notreiseausweis BMI BPOL
10704 Meldungen zu Kritischen Infrastrukturen BMI BAFA,BDBOS,BSI
10562 Führungszeugnis BMJ BfJ
10635 Umweltberichterstattung BMUV UBA
10172 Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) BMWK BAFA
10702 Förderung für Bauen, Wohnen und Investitionen durch Privathaushalte BMWK BAFA
10705 Förderung von Unternehmensgründung und Gründungsberatung BMWK BAFA
10119 Personalausweis AA, BMI AA,BVA
10279 Anerkennung als Prüf- oder Überwachungsstelle BMEL, BMWK BAM,BLE,BMWK,BNetzA,BSI,JKI,KBA
10282 Bestellung und Anerkennung von Sachverständigen BMDV, BMEL, BMG, BMI, BMWK BAM,BfArM,BLE,BSI,EBA,GDWS
10293 Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis BMDV, BMEL, BMG, BMWK BAFA,BfArM,BLE,BNetzA,BSI,DPMA,GDWS
10294 Unternehmensanmeldung und -genehmigung BMDV, BMEL, BMWK BAFA,BMG,BVA,BVL,GDWS,LBA
10382 Ein- und Ausfuhranmeldung und -genehmigung BMEL, BMF, BMG, BMUV, BMWK BAFA,BfArM,BfN,BLE,BMWK,GZD
10408 Kultur-, Film- und Medienförderung BKM, BMI, BMWK BAFA,BKM,BpB,FFA
10425 Fahrgeldausfallerstattung BMAS, BMI BVA
10478 Produkt- und Stoffzulassung BMAS, BMDV, BMEL, BMG, BMI, BMUV, BMWK BAM,BAuA,BfArM,BfS,BLE,BNetzA,BSA,BSI,BVL,EBA,JKI,KBA,PEI,PTB,RKI
10574 Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung BMF, BMI, BMWK BAM,BKA,BMWK,GZD
10676 Innovationsförderung für Unternehmen BMBF, BMDV BAFA,BAG,BASt,BMBF,KfW
10699 Förderungen zur Unternehmensfinanzierung BMEL, BMI BLE,DWF,KfW,THW
10703 Investitionsförderung für Unternehmen BMDV, BMUV, BMWK BAFA,BAG,BLE,GDWS
Anlage
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ISSN 0722-8333]