[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5078 –
Stand der Umsetzung der Gigabitstrategie (im Dezember 2022)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
getragene Bundesregierung hat am 13. Juli 2022 ihre Gigabitstrategie
verabschiedet und veröffentlicht (
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/g
igabitstrategie.pdf?__blob=publicationFile). In der Gigabitstrategie sind die
Maßnahmen und Ziele der Bundesregierung für den Ausbau der digitalen
Infrastruktur in Deutschland formuliert. An den in der Gigabitstrategie
angekündigten Maßnahmen und Zielen wollen die Fragesteller die amtierende
Bundesregierung messen.
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der zur Kommentierung
veröffentlichten DIN-Norm 18220 zum Trenching, und mit welchen
Maßnahmen will die Bundesregierung auf eine rasche endgültige
Verabschiedung dieser Norm hinwirken?
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sind alle
Beteiligten daran interessiert, die DIN-Norm 18220 zügig und praxisorientiert
in der ersten Jahreshälfte 2023 zu veröffentlichen. Der Normungsausschuss zur
Erarbeitung der DIN-Norm 18220 ist mit Vertretern der öffentlichen Hand
(u. a. die Bundesregierung vertreten durch das BMDV), der Bauindustrie und
der Telekommunikationsbranche besetzt. Der vorgelegte Normentwurf wurde
konsensual durch den Normungsausschuss erarbeitet und nach erfolgreicher
Abstimmung am 18. Dezember 2022 veröffentlicht. Der
Kommentierungszeitraum endete am 18. Januar 2023. Anfang Februar 2023 wird der
Normungsausschuss mit der Bewertung der eingegangenen Kommentierungen beginnen. Die
Veröffentlichung der Norm 18220 ist für das zweite Quartal 2023 vorgesehen.
Darüber hinaus hat das BMDV eine Steuerungsgruppe mit wesentlichen
Stakeholdern im Bereich der Normung und Standardisierung beim Glasfaserausbau
eingerichtet. Neben weiteren Schritten zur Einführung und Überarbeitung
technischer Papiere für Verlegeverfahren sollen hier künftig auch notwendige
Anpassungen der Rahmenbedingungen zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus
erörtert werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5482
20. Wahlperiode 02.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
1. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Merkblatt der
Forschungsgesellschaft Straßen und Verkehrswege (FGSV-Merkblatt) zum
Trenching mit Bezug zu ihrer Gigabitstrategie, und sieht die
Bundesregierung Gegensätze zwischen dem DIN-Normvorschlag und dem
FGSV-Merkblatt, auf die u. a. Branchenverbände hinweisen (
www.teltari
f.de/din-norm-trenching-breko/news/90004.html)?
Der Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.
(FGSV) hat am 13. Dezember 2022 das „Merkblatt für die Anwendung von
Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren bei der Legung von Glasfaserkabeln bzw.
Leerrohrinfrastrukturen in Verkehrsflächen - M Trenching“ veröffentlicht. Das
Merkblatt wird von der FGSV als Regelwerk zur Anwendung als Stand der
Technik empfohlen.
Mit dem Vorliegen der DIN-Norm 18220 und dem FGSV-Merkblatt werden
bislang fehlende „Regeln der Technik“ für den Einsatz alternativer
Verlegemethoden gesetzt. Die regelkonforme Ausführung der Verlegemethoden führt zu
Qualitätsverbesserungen bei der Ausführung der Baumaßnahmen und erhöht
die Akzeptanz dieser innovativen Verfahren bei Kommunen, Landkreisen und
den Telekommunikations- und Bauunternehmen deutlich.
Das BMDV befürwortet, dass mittelfristig die Regeln der Technik zur
Herstellung von Schlitzen und Legung von Glasfaserkabeln, zur Verfüllung und zur
Wiederherstellung des Oberbaus sowie die gesamte Antrags-, Planungs-,
Prüfungs- und Dokumentationsaufgaben in einer DIN-Norm beschrieben sind.
3. Welche Forschungsergebnisse zu möglichen Bauschäden bei alternativen
Verlegeverfahren sind der Bundesregierung bekannt, und wann plant sie,
ihre Erkenntnisse, wie laut Gigabitstrategie geplant, zu veröffentlichen?
Das BMDV hat die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Durchführung
eines Forschungsvorhabens „Bewertung und Optimierung der Herstellungs- und
Verschlussvarianten von Trenching-Schnitten im Asphaltoberbau sowie
Beurteilung der Auswirkungen im Lebenszyklus der Straße“ beauftragt. Erste
Ergebnisse werden im Jahr 2023 vorliegen.
4. Welche Instrumente zur Abfederung der Ausbaurisiken bei alternativen
Verlegemethoden hat die Bundesregierung gemäß Gigabitstrategie bisher
geprüft oder prüft sie, und welches davon will sie ggf. einsetzen?
5. Welches Ergebnis brachte die Prüfung in Bezug auf die Schaffung eines
Ausfallfonds für durch Techniken wie etwa das Trenching
hervorgerufene Beschädigungen, und wer sollte nach Auffassung der
Bundesregierung in einen solchen Fonds einzahlen?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für die Prüfung der
Einrichtung eines Ausfallfonds zur Abdeckung von Schäden am Straßenkörper
im Fall der Verlegung von TK-Linien mittels mindertiefer Verlegeverfahren.
Mit Inkrafttreten der DIN-Norm zur mindertiefen Verlegung wird die
mindertiefe Verlegung zu einem regulären Ausbauverfahren, für das hohe Standards
gelten.
6. Liegt der Bundesregierung ein Gesamtkonzept zur Fachkräftegewinnung
für den Breitbandausbau vom Gigabitbüro des Bundes vor, und wenn ja,
welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich
umzusetzen?
Der Bundesregierung liegt das vom Gigabitbüro des Bundes in Abstimmung
mit der Initiative Fachkräfte für den Glasfaserausbau erarbeitete
Gesamtkonzept vor. Das Konzept, das auch mit der Bundesagentur für Arbeit erörtert
wurde, beinhaltet ein Maßnahmenpaket, welches u. a. die gezielte Bewerbung der
Berufsbilder aus der Glasfaserbranche, sowie eine Intensivierung der
Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen und Jobcentern und die Entwicklung von
Weiterbildungsangeboten für Quereinsteigende umfasst.
7. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit zur
Gewinnung von Fachkräften im In- und Ausland mit dem Gigabitbüro
des Bundes?
a) Wie viele Treffen hat es zwischen Vertretern der Bundesregierung
und dem Gigabitbüro des Bundes gegeben?
b) Welche Maßnahmen wurden durch den Austausch beider
Institutionen angestoßen oder bereits umgesetzt?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Das Gigabitbüro des Bundes ist ein Kompetenzzentrum des BMDV und
arbeitet in dessen Auftrag. Daraus ergibt sich eine enge Zusammenarbeit und ein
regelmäßiger Austausch.
Durch die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit ist ein neues
Veranstaltungsformat entstanden. Im Rahmen von Berufskundeveranstaltungen,
welche sich an die Arbeitsagenturen und Jobcenter richten, werden die
Teilnehmenden zur Glasfaserbranche und den dazugehörigen Berufsbildern
informiert.
8. Welches Ergebnis brachte die in der Gigabitstrategie festgehaltene
Prüfung zur verpflichtenden Einführung eines Gütesiegels für
hochleistungsfähige Breitbandnetze bei Neubauten und Sanierungsarbeiten, und in
welcher Weise will die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein
solches Gütesiegel einführen?
49. Wie ist der Stand bezüglich der Einführung eines Gütesiegels für
hochleistungsfähige und nachhaltige Breitbandnetze (Gigabitstrategie, S. 25)?
Die Frage 8 und 49 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erarbeitet für die Einführung eines Gütesiegels für
hochleistungsfähige und nachhaltige Breitbandnetze derzeit ein Umsetzungskonzept
unter Einbeziehung bestehender Standardisierungsarbeiten. Zur verpflichtenden
Einführung eines Gütesiegels für Neubauten und Sanierungen sind die
Prüfungen noch nicht abgeschlossen.
9. Wann wird die Bundesregierung ein Konzept für die Potenzialanalyse
vorlegen, und um wie viele Monate wird sich das in der Gigabitstrategie
festgehaltene Ziel der Vorstellung erster Ergebnisse dieser
Potenzialanalyse im dritten Quartal 2022 verzögern?
38. Liegen die Ergebnisse der Potenzialanalyse (Gigabitstrategie, S. 31)
bereits vor, und werden diese veröffentlicht oder dem zuständigen
Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages übermittelt?
Die Fragen 9 und 38 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Erste Ergebnisse der Potenzialanalyse lagen der Bundesregierung fristgerecht
im vierten Quartal 2022 vor und wurden im Dezember 2022 mit den Ländern
diskutiert. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt im ersten Quartal 2023
vor Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie für den Breitbandausbau.
10. Bis wann wird die Bundesregierung eine neue Förderrichtlinie für den
Breitbandausbau fertigstellen und wann den ersten Förderaufruf dazu
veröffentlichen (bitte ein Quartal angeben)?
Die neue Förderrichtlinie soll möglichst im ersten Quartal 2023 in Kraft treten.
Ein neuer Förderaufruf ist unmittelbar im Anschluss vorgesehen.
11. Inwiefern hat die Bundesregierung Kriterien für die Evaluation der
Breitbandförderung ohne Aufgreifschwelle ab dem Jahr 2023 konkretisiert?
Die Evaluierung der Breitbandförderung nach Wegfall der Aufgreifschwelle
2023 hatte zum Ziel, bei übermäßiger Förderung zukünftig Gegenmaßnahmen
zu ergreifen, falls ohne Aufgreifschwelle keine natürliche Priorisierung
stattfindet. Vor dem Hintergrund der Überzeichnung des Förderprogramms im
Oktober 2022 erarbeitet die Bundesregierung bereits für 2023 ein Förderkonzept,
das die Förderung gezielter in förderbedürftige Gebiete lenken wird und eine
Priorisierung vornimmt.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung von
Wholesale-Modellen im Breitbandausbau erarbeitet, und bis wann will sie diese
umsetzen?
Die Förderung von Wholesale-Modellen im Breitbandausbau wird im Rahmen
der neuen Förderrichtlinie berücksichtigt.
13. Konnte die Bundesregierung einem Mustervertrag für die
Standortnutzung zwischen Standort- und Mobilfunknetz abstimmen?
Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) hat in Abstimmung mit dem
BMDV einen Mustervertrag für die Standortnutzung zwischen Standort- und
Mobilfunknetzbetreibern für die Verwendung im geförderten Ausbau erstellt.
Zudem erarbeitet die MIG Muster für Verträge mit Grundstückseigentümern für
die Verwendung bei gefördertem sowie eigenwirtschaftlichem Ausbau. Für den
geförderten Ausbau liegt ein allgemeiner Mustervertrag für
Grundstückseigentümer vor. Darüber hinaus wurde ein Mustervertrag mit dem Deutschen
Bauernverband und ein Mustervertrag mit dem Deutschen Städte- und
Gemeindebund erarbeitet. Für den eigenwirtschaftlichen Ausbau wird ein Mustervertrag
vorbereitet.
14. Hat die Bundesregierung bereits eine Studie zur Untersuchung von
zukünftigen Unterstützungsbedarfen und Unterstützungsmöglichkeiten für
den Ausbau modernster Mobilfunknetze durchgeführt bzw. in Auftrag
gegeben?
Falls ja, bei wem wurde diese Studie in Auftrag gegeben, wo ist diese
Studie abrufbar, und was sind die wesentlichen Ergebnisse?
16. Sieht die Bundesregierung den Bedarf eines Förderbausteins für aktive
Komponenten beim Mobilfunkausbau?
Die Fragen 14 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMDV hat einen Vertrag mit der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Untersuchung zu Möglichkeiten des Einsatzes von
Förderinstrumenten zur Unterstützung des privatwirtschaftlichen
Infrastrukturausbaus im Bereich der Mobilfunkversorgung mit den neuesten
Mobilfunkstandards geschlossen. Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erarbeitet die Studie gemeinsam mit der WIK-Consult GmbH (WIK).
Prof. Dr. Thomas Kürner (TU Braunschweig) und Prof. Dr. Thomas Fetzer
(Universität Mannheim) sind Unterauftragnehmer. Die Studie wird im ersten
Quartal 2023 abgeschlossen sein. Die Studie wird sich auch der Frage des
Förderbedarfs für aktive Komponenten widmen.
15. Hat die Evaluierung des Nutzungsverhaltens der Mobilfunknetzbetreiber
für geförderte Standorte durch die Bundesregierung stattgefunden, und
falls ja, welche Ergebnisse brachte diese Evaluation?
Das BMDV evaluiert den Fördervollzug einschließlich der Mitwirkung der
Mobilfunknetzbetreiber an der Förderung fortlaufend. Ergänzend wurde eine
externe Evaluierung der Fördermaßnahme beauftragt mit Auftragsbeginn zum
Jahreswechsel 2022/2023.
17. Ist die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) der
Mobilfunkvereinbarung beigetreten, und falls nein, welche Gründe liegen hierfür vor?
Die MIG hat am 20. Dezember 2022 ihren Beitritt zur Mobilfunkvereinbarung
erklärt.
18. Wurde das Konzept zur Entwicklung eines 5G-Ökosystems bereits
veröffentlicht, und falls ja, wo ist dieses abrufbar, und welche Stakeholder
wurden an der Entwicklung beteiligt?
Nein.
19. Konnten Verfahren und Prozesse für Maßnahmen zum Mobilfunkausbau
in Gleisnähe bereits beschleunigt werden, und falls ja, welche Verfahren
und Prozesse wurden konkret beschleunigt?
20. Wurde das Regelwerk für Maßnahmen in Gleisnähe bereits überprüft,
und falls ja, welche Ergebnisse brachte diese Überprüfung?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Unterstützung der Erfüllung der von der Bundesnetzagentur (BNetzA)
2019 erlassenen gleisspezifischen Auflagen durch die deutschen
Mobilfunknetzbetreiber hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) im Herbst 2019 als
industrieübergreifendes Kooperationsprojekt den „Masterplan Konnektivität Schiene“
gestartet. Schwerpunkt ist es, mit geeigneten Unterstützungsleistungen für den
Mobilfunkausbau am Gleis bei der Auflagenerfüllung mitzuwirken. Konkret
geht es etwa um die Überlassung von DB-Flächen zur Errichtung von
Mobilfunkstandorten am Gleis, die Vermietung von Glasfaserverbindungen oder den
Aufbau von Stromnetzanschlüssen.
Darüber hinaus hat die DB AG mit Telekom und Vodafone Vereinbarungen zur
lückenlosen Gleisversorgung des gesamten Streckennetzes mit Mobilfunk
getroffen.
Zur besseren Mobilfunkversorgung in Tunneln, die die DB AG im Auftrag der
öffentlichen Mobilfunknetzbetreiber ausbaut, wurden zwischen der DB AG und
den Mobilfunknetzbetreibern sowie den Tower Companies Maßnahmen zur
Halbierung der Verfahrensdauer vereinbart. Diese Maßnahmen sind:
Schnellere Abstimmung unter den Mobilfunknetzbetreibern hinsichtlich der
gemeinsamen Mobilfunkmastnutzung vor Tunneln.
Parallelisierung der Planung des Mastbaus und Anmeldung sogenannter
Sperrpausen.
Beschleunigung der Prozesse zur Freigabe für Standorte am Gleis für den
Mobilfunkmastbau.
Für den Mobilfunkausbau im Tunnel muss der – teils dicht getaktete und mit
hohen Geschwindigkeiten verkehrende – Zugbetrieb ausgesetzt und die Züge
bspw. umgeleitet werden. Die aufgeführten Maßnahmen adressieren dezidiert
diese Herausforderung.
Die Maßnahmen zur Beschleunigung der Mobilfunk-Genehmigungsverfahren
entlang der Schienen auf Nicht-Bahngelände adressieren primär Landesrecht.
Als konkrete Maßnahme beabsichtigt das BMDV, im TKG die Errichtung von
Mobilfunkmasten im überragenden öffentlichen Interesse zu definieren. Dies
stärkt die Errichtung von Mobilfunkmasten im Rahmen von
ermessensgetragenen Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden. Zusätzlich
werden von Seiten des BMDV auch mögliche weitere Anpassungen im
Bundesrecht geprüft. Die Vorschläge zur Anpassung im Bauplanungsrecht werden mit
dem federführend zuständigen BMWSB sowie weiteren Beteiligten
abgestimmt.
21. Wie viele Intercity- und Eurocity-Wagen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit WLAN ausgestattet (bitte absolute und relative Häufigkeit
angeben)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 lag der Anteil der mit kostenlosem WLAN-
Service in der 1. und 2. Klasse ausgestatteten Intercity/Eurocity-Wagen bei
79 Prozent (928 der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen 1 179 Wagen). Die DB
Fernverkehr AG strebt weiterhin eine Ausstattung aller Intercity/Eurocity-
Wagen mit WLAN an. Die Intercity 2-Flotte ist zu 100 Prozent mit WLAN
ausgestattet.
22. Wie viele Intercity- und Eurocity-Wagen wurden im Jahr 2022 nach
Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich mit WLAN ausgestattet?
Im Jahr 2022 wurden 46 Intercity/Eurocity-Wagen mit WLAN ausgerüstet.
23. Werden neue Intercity- und Eurocity-Züge nach Kenntnis der
Bundesregierung standardmäßig mit WLAN ausgestattet?
Alle künftig neu hinzukommenden Intercity- und Eurocity-Züge werden
standardmäßig mit WLAN ausgestattet sein.
24. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis die Bundesregierung die
temporäre Errichtung von mobilen Mobilfunkmasten für die Dauer von
zwei Jahren bereits genehmigungsfrei, und zu welchen Zeitpunkten
wurden entsprechende Regelungen eingeführt (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
25. Hat die Bundesregierung Gespräche mit den Bundesländern zur
angestrebten Vereinheitlichung der landesgesetzlichen Vorgaben zur
baurechtlichen Verfahrensfreiheit von Mobilfunkmasten geführt, und wenn ja, zu
welchen Zeitpunkten, im Rahmen welcher Formate, und welche
Ergebnisse konnten erzielt werden (bitte Zeitpunkte und Formate einzeln
auflisten)?
26. Hat die Bundesregierung Gespräche mit den Bundesländern bezüglich
der angestrebten Vereinheitlichung und Verringerung der
landesgesetzlich vorgegebenen Grenzabstände von Mobilfunkmasten und
Mobilfunkantennen geführt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, im Rahmen
welcher Formate, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden (bitte
Zeitpunkte und Formate einzeln auflisten)?
27. Hat die Bundesregierung Gespräche mit den Bundesländern bezüglich
der angestrebten Vereinheitlichung und Verringerung der
landesgesetzlich vorgegebenen Anbauverbotsabstände bei der Errichtung von
Mobilfunkmasten und Mobilfunkantennen an Straßen geführt, und wenn ja, zu
welchen Zeitpunkten, im Rahmen welcher Formate, und welche
Ergebnisse konnten erzielt werden (bitte Zeitpunkte und Formate einzeln
auflisten)?
28. Hat die Bundesregierung Gespräche mit den Landesregierungen
bezüglich der angestrebten Einrichtung bzw. Erweiterung bzw. Stärkung des
Instruments der Rahmenzustimmung durch die Wegebaulastträger
geführt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, im Rahmen welcher
Formate, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden (bitte Zeitpunkte und
Formate einzeln auflisten)?
Die Fragen 25 bis 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung hat mit Vertretern der Fachkommission Bauaufsicht der
Bauministerkonferenz in zwei Terminen auf Fachebene am 12. Oktober 2022
und 21. Dezember 2022 Gespräche geführt. Themen waren hierbei u. a. die
Verfahrensfreiheit von Mobilfunkmasten sowie Grenzabstände von
Mobilfunkmasten. Es wurde vereinbart, den Dialog unter Beteiligung der ausbauenden
Unternehmen fortzuführen.
Im Rahmen der laufenden Abstimmungen zum geplanten Bund-Länder-Pakt
zur Planungsbeschleunigung werden die Themen baurechtliche
Verfahrensfreiheit von Mobilfunkmasten, Vereinheitlichung und Verringerung der
landesgesetzlich vorgegebenen Anbauverbotsabstände bei der Errichtung von
Mobilfunkmasten sowie Einrichtung/Erweiterung bzw. Stärkung des Instruments der
Rahmenzustimmung durch die Wegebaulastträger mit den Ländern abgestimmt
Darüber hinaus findet im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Beschleunigung 5G Netzausbau an Bundesfernstraßen“ ein regelmäßiger Austausch
zwischen Bund und Ländern statt, zuletzt am 18. und 24. Januar 2023.
29. Hat die Bundesregierung Gespräche mit den Landesregierungen
bezüglich der angestrebten Schaffung einer transparenten Rechtslage, nach der
Kampfmittelprüfungen bei nach dem Jahr 1945 errichteten
Bestandsstraßen entfallen, geführt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, im Rahmen
welcher Formate, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden (bitte
Zeitpunkte und Formate einzeln auflisten)?
Die Bundesregierung hat das Thema im Länderarbeitskreis
Telekommunikation, Information und Post am 14. November 2022 adressiert. Das
niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung wird
einen Vorschlag für eine Handreichung zu dem Thema erstellen.
30. Hat die Bundesregierung Gespräche mit den Bundesländern bezüglich
der angestrebten Schaffung zeitlich befristeter Berichtspflichten zur
Dauer der wegerechtlichen Genehmigungsverfahren geführt, und wenn ja, zu
welchen Zeitpunkten, im Rahmen welcher Formate, und welche
Ergebnisse konnten erzielt werden (bitte Zeitpunkte und Formate einzeln
auflisten)?
Bislang wurden keine Gespräche zu diesem Thema geführt. Adressat solcher
Pflichten sind neben den Ländern insbesondere die kommunalen
Wegebaulastträger.
31. Wird die Bundesregierung – wie es als Ziel noch in den Eckpunkten der
Gigabitstrategie für das Jahr 2023 formuliert wurde – die Bundesländer
im Jahr 2023 bitten, die Möglichkeit eines vorzeitigen Baubeginns bis
zur Erteilung der Baugenehmigung bei der Errichtung von
Mobilfunkmasten vorzusehen?
Ja. Eine Alternative zum vorzeitigen Baubeginn stellt das Instrument der
Genehmigungsfiktion dar, das ebenfalls mit den Ländern diskutiert wird.
32. Konnte seit Gründung der Arbeitsgruppe im zweiten Quartal 2022
bereits eine Beschleunigung und Vereinfachung der Antrags- und
Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Mobilfunkmasten entlang von
Bundesfernstraßen erzielt werden?
Falls ja, um welche Dauer haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Antrags- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von
Mobilfunkmasten entlang von Bundesfernstraßen verkürzt?
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Beschleunigung 5G Netzausbau an
Bundesfernstraßen“ hat 2022 einen vorläufigen Zwischenbericht vorgelegt und
Maßnahmenbereiche definiert, die zwischen kurzfristig, mittelfristig und langfristig
umsetzbaren Maßnahmen zur Beschleunigung der Antrags- und
Genehmigungsverfahren unterscheiden. Anfang 2023 soll der Zwischenbericht finalisiert
und die weitere Vorgehensweise festgelegt werden.
33. Welche neuen Daten enthält das Gigabit-Grundbuch zum jetzigen
Zeitpunkt im Vergleich zum Breitbandatlas, Infrastrukturatlas und zu dem
Mobilfunk-Monitoring-Bericht?
Das Gigabit-Grundbuch ist zentrales Zugangsportal für die Bereitstellung
relevanter Informationen zur Planung des Infrastrukturausbaus sowie zum Grad der
Versorgung im Bereich der Telekommunikation. Das Gigabit-Grundbuch
bündelt derzeit bestehende Geoinformationssysteme und Daten – unter anderem
des Breitbandatlas, des Infrastrukturatlas und des Mobilfunk-Monitorings – in
einem Portalauftritt.
34. Wird sich die Bundesregierung vor der Weltfunkkonferenz (WRC 2023)
zur künftigen Nutzung des UHF-Bandes (UHF = Ultra High Frequency)
positionieren, und wenn ja, wann, und wird diese Positionierung
veröffentlicht?
Die Abstimmungen zur deutschen Positionierung für die Themen der
Weltfunkkonferenz 2023 sind noch nicht abgeschlossen.
35. Wie viele der etwa 15 000 in Deutschland verkehrenden Lokomotiven
und Triebfahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung technisch
so umgerüstet, dass trotz funktionierendem GSM-R-Netz (GSM-R =
Global System for Mobile Communication for Railways) für die Bahnen
auch eine weitere 4G-Funkfrequenz entlang der Bahnlinien für einen
besseren Mobilfunkempfang in Betrieb genommen werden kann (bitte
nach Bahnbetreiber aufschlüsseln)?
Auf Grundlage der GSM-R-Förderrichtlinie wurden bisher ca. 10 000
Eisenbahnfahrzeuge mit störfesten GSM-R-Funkmodulen ausgerüstet. Darüber
hinaus rüsteten einzelne Fahrzeughalter bereits vor oder parallel zum
Inkrafttreten des GSM-R-Förderprogramms ausgewählte Fahrzeuge um (z. B. S-Bahn
Berlin, verschiedene ICE-Baureihen, Baureihe 101 der DB Fernverkehr AG).
Im Hinblick auf die Fortführung der GSM-R-Förderrichtlinie „GSM-R" besteht
ein weiterer Umrüstungsbedarf für ca. 1 000 Fahrzeuge. Eine differenzierte
Aufschlüsselung nach Bahnbetreiber ist nicht möglich.
36. Liegen die Ergebnisse der ersten Evaluierung der
Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) bis Ende des Jahres 2022
(siehe Plenarprotokoll zum Tagesordnungspunkt (TOP) 21 i. V. m. Anlage 8:
www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2022/Pl
enarprotokoll-1022.pdf?__blob=publicationFile) bereits vor, und werden
diese veröffentlicht oder dem zuständigen Ausschuss für Digitales des
Deutschen Bundestages übermittelt?
37. Liegt das Ergebnis des zusätzlichen Gutachtens zum Nutzungsverhalten
von Mehrpersonenhaushalten (siehe Plenarprotokoll zum TOP 21 i. V. m.
Anlage 8:
www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokol
le/2022/Plenarprotokoll-1022.pdf?__blob=publicationFile) bereits vor,
und wird dieses veröffentlicht oder dem zuständigen Ausschuss für
Digitales des Deutschen Bundestages übermittelt?
Die Fragen 36 und 37 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ergebnisse der ersten Evaluierung der
Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) liegen bisher noch nicht vor. Für eine umfassende
Evaluierung der TKMV kommt dem Gutachten zum Nutzungsverhalten in
Mehrpersonenhaushalten eine entscheidende Bedeutung zu. Erste Ergebnisse
des Gutachtens werden voraussichtlich im April 2023 vorliegen und in der
Evaluierung der TKMV durch die Bundesnetzagentur Berücksichtigung finden
können.
Das Gutachten zum Nutzungsverhalten in Mehrpersonenhaushalten wird
veröffentlicht werden. Die Ergebnisse des Gutachtens und der darauf aufbauenden
Evaluierung der TKMV werden dem Ausschuss für Digitales des Deutschen
Bundestages zugeleitet.
39. Hat die Bundesregierung bereits erste Pilotprojekte zur oberirdischen
Verlegung von Glasfaserkabeln gestartet (Gigabitstrategie, S. 18), und
wenn ja, wo, und in welchem Umfang?
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem Gigabitbüro des Bundes
potenzielle Pilotprojekte zur oberirdischen Verlegung von Glasfaserkabeln
identifiziert. Derzeit wird die Umsetzung mit verschiedenen Netzbetreibern geprüft.
40. Sind der Bundesregierung Regionen in Deutschland bekannt, in denen
Glasfaserkabel bereits an Holzmasten verlegt wurden?
Ja.
41. Wie ist der Stand der angekündigten „Informationskampagne zwecks
Anregung der Nachfrage nach hochleistungsfähigen Infrastrukturen“
(Gigabitstrategie, S. 56)?
a) Wie viele finanzielle Mittel wurden dafür im Jahr 2022 vorgesehen
und wie viele finanzielle Mittel verausgabt?
b) Gibt es bereits Veröffentlichungen der Informationskampagne?
42. Wie ist der Stand der angekündigten „Informationskampagne zur
Inhouseverkabelung“ (Gigabitstrategie, S. 56)?
a) Wie viele finanzielle Mittel wurden dafür im Jahr 2022 vorgesehen
und wie viele finanzielle Mittel verausgabt?
b) Gibt es bereits Veröffentlichungen der Informationskampagne?
Die Fragen 41 bis 42b werden gemeinsam beantwortet.
Die “Informationskampagne zwecks Anregung der Nachfrage nach
hochleistungsfähigen Infrastrukturen” sowie die „Informationskampagne zur
Inhouseverkabelung“ wurden im Jahr 2022 gestartet. Für beide Kampagnen zusammen
wurden im Jahr 2022 insgesamt rund 75 000 Euro vorgesehen.
Erste Veröffentlichungen im Rahmen der Informationskampagnen erfolgten auf
der Website des Gigabitbüro des Bundes und auf den Social Media Kanälen des
BMDV. Zudem wurden der Leitfaden “So kommt die Glasfaser zu Ihnen”
sowie der Flyer “Ihr Glasfaseranschluss” vom Gigabitbüro des Bundes
veröffentlicht.
43. Liegen die „Forschungsergebnisse als Ausgangspunkt für eine
Diskussion über eine beschleunigte Migration von Kupfer auf Glas“
(Gigabitstrategie, S. 57) bereits vor, und werden diese veröffentlicht?
Die angesprochenen Forschungsergebnisse sind als Teil des WIK-
Forschungsprogramms 2022 veröffentlicht worden und unter folgenden Links auf der
Webseite des WIK abrufbar:
„Kupfer-Glas-Migration in Frankreich und im Vereinigten Königreich“,
Diskussionsbeitrag Nr. 482
https://www.wik.org/veroeffentlichungen/diskussionsbeitraege/listenansicht-dis
kussionsbeitraege/detailansicht-diskussionsbeitraege?tx_ttnews%5BbackPid%5
D=93&tx_ttnews%5Bcat%5D=4&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2596&tx_ttnew
s%5Byear%5D=2022&cHash=924e77163b2e0a7bd5361b2b1b2a8257
„Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze: Phasen und Prozesse der
Migration“, Diskussionsbeitrag Nr. 483
https://www.wik.org/veroeffentlichungen/diskussionsbeitraege/listenansicht-dis
kussionsbeitraege/detailansicht-diskussionsbeitraege?tx_ttnews%5BbackPid%5
D=93&tx_ttnews%5Bcat%5D=4&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2613&tx_ttnew
s%5Byear%5D=2022&cHash=c4da1a492fd2dbe81a241260b940a8aa.
44. Liegt der „Mustervertrag zur Erhöhung der Attraktivität des
Betreibermodells durch Standardisierung und Vereinfachung der Verfahren“
(Gigabitstrategie, S. 58) bereits vor?
Der Mustervertrag befindet sich in Abstimmung mit den Telekommunikations-
und kommunalen Spitzenverbänden sowie der BNetzA.
45. Was hat die Prüfung der folgenden Maßnahme „Gutscheine als
Instrument zur Stärkung der Nachfrage, als Überbrückung bis zur
Gigabiterschließung oder als Beitrag zur Errichtung einer gebäudeinternen
Infrastruktur für Gigabitanschlüsse werden geprüft“ ergeben
(Gigabitstrategie, S. 58)?
a) Wird das Ergebnis der Prüfung veröffentlicht?
b) Plant die Bundesregierung die bundesweite Einführung von
Gutscheinen für Gigabitanschlüsse?
Die Fragen 45 bis 45b werden gemeinsam beantwortet.
Die Prüfung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
46. Wie viele Produktionen sind im Rahmen der Maßnahme „Deutschland
spricht über 5G – Ausweitung der Kommunikation in den Sozialen
Medien, insbesondere auf YouTube“ bisher erfolgt, und wie viele sind
veröffentlicht worden?
Wie hoch sind die Nutzerzahlen durchschnittlich (Gigabitstrategie,
S. 27)?
Anzahl
Formate
YouTube Formate Social Media Postings Sonstige
Gesamt 67 14 4
Produktion bisher 37 11 4
Produktion geplant 25 3
Anzahl
Formate
YouTube Formate Social Media Postings Sonstige
veröffentlichte Produktionen 36 5 4
Anzahl der die Youtube Serie begleitenden Social
Media Assets
5 5
Nutzerzahlen/Views 2 Millionen
47. Wann plant die Bundesregierung das von ihr angekündigte erste
unabhängige Monitoring zur Evaluation der Gigabitstrategie
(Gigabitstrategie, S. 6)?
Die mögliche Ausgestaltung eines unabhängigen Monitorings wird aktuell
geprüft.
48. Wie ist der Stand hinsichtlich der angekündigten Dokumentation und
Bereitstellung von Leerrohr- und Glasfaserinfrastrukturen entlang der
Bundesfernstraßen (Gigabitstrategie, S. 21)?
Im November 2022 wurde das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) mit der
Durchführung des Projektes „Nacherfassung Netzinfrastruktur an Bundesfernstraßen“
beauftragt. Die Projektleitung erfolgt ebenfalls durch das FBA.
Im Dezember 2022 hat das FBA eine Auftaktbesprechung unter Beteiligung
des BMDV, der Autobahn GmbH und Vertretern der Länder durchgeführt und
die Vorgehensweise zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung zur
Vorbereitung der externen Vergabe vorgestellt.
50. Wie ist der Stand bei der Projektförderung von Open RAN (RAN =
Radio-Access-Network [Funkzugangsnetze]; bitte nach Projekten und für
die Jahre 2020, 2021 und 2022 auflisten)?
Das BMDV fördert im Rahmen der Fördermaßnahmen zur Entwicklung und
Erprobung innovativer Netztechnologien Innovationen im Mobilfunk. Die
Förderung ist dabei nicht auf Open RAN beschränkt.
Im Jahr 2020 wurden keine Projekte bewilligt.
Im Jahr 2021 wurden folgende Projekte bewilligt:
1. Vodafone Protopolis (Projektabschluss in Q1/2022)
2. Telekom Town (Projektabschluss in Q4/2021)
3. Nokia Ecosystems Enabler (Projektabschluss in Q1/2022)
4. i14y Lab: (Projektlaufzeit bis Q4/2024)
Im Jahr 2022 wurden folgende Projekte bewilligt:
1. TWIN (Projektlaufzeit bis Q3/2023)
2. Tel-CON (Projektlaufzeit bis Q3/2023)
3. EConoM (Projektlaufzeit bis Q4/2024)
4. GZ-30 (Projektstart; Projektlaufzeit bis Q4/2024)
Weitere Projektanträge aus dem ersten Förderaufruf zur Richtlinie zur
Förderung innovativer Netztechnologien im Mobilfunk werden voraussichtlich
Anfang 2023 bewilligt.
51. Wie ist der Stand der „Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den
nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen“ (Gigabitstrategie,
S. 51)?
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine wissenschaftlich begleitete
Marktkonsultation zur Erarbeitung der Handlungsempfehlungen vor.
52. Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahme „Erarbeitung eines
Meilensteinplans zur Schließung „weißer Flecken“ “ (Zeitplanung gemäß
Gigabitstrategie Ende des Jahres 2022, S. 39)?
Die Maßnahme befindet sich in der Vorbereitung.
53. Wie oft haben Betreiber kritischer Infrastrukturen seit Inkrafttreten des
IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 im Mai 2021 den geplanten erstmaligen
Einsatz einer kritischen Komponente gemäß § 2 Absatz 13 des Gesetzes
über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG)
dem Bundesministerium des Innern und für Heimat angezeigt?
Wie oft wurde der Einsatz der kritischen Komponenten gemäß § 9b
BSIG untersagt, und wie oft waren Komponenten chinesischer Hersteller
betroffen?
Beim Bundesministerium des Innern und für Heimat sind bisher acht Anzeigen
über den geplanten erstmaligen Einsatz kritischer Komponenten nach § 9b
Absatz 1 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI-Gesetz) eingegangen, wobei sich einzelne Anzeigen auf mehr als eine
kritische Komponente bezogen.
Der Darlegung weiterer Einzelheiten zu den Anzeigen stehen die geschützten
Rechte der betroffenen Mobilfunknetzbetreiber und Komponentenhersteller auf
Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegen. Diese werden
den Abgeordneten daher in der Anlage 1 als Verschlusssache des
Geheimhaltungsgrades „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ zur Verfügung gestellt.*
* Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
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ISSN 0722-8333]