[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5344 –
IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland – Stand: 31. Dezember 2022
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage „IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland“
auf Bundestagsdrucksache 20/166 wurde unter anderem abgefragt, wie viele
Personen bis zum 30. September 2021 aus welchem deutschen Bundesland zu
der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) ausgereist sind. Mit dieser Kleinen
Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten
ergänzt werden.
1. Wie viele Personen sind nach aktuellen Kenntnissen der Bundesregierung
bis zum 31. Dezember 2022 aus welchem deutschen Bundesland zu der
Terrormiliz „Islamischer Staat“ (oder zu einer anderen islamistischen
Miliz in Syrien bzw. im Irak) ausgereist (bitte nach Zeitpunkt der Ausreise,
Zweck des Auslandsaufenthalts, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und
Staatsangehörigkeit – bitte gegebenenfalls auch doppelte
Staatsangehörigkeiten angeben – der ausgereisten Person aufschlüsseln; falls keine
genauen Zahlen vorliegen sollten, bitte Schätzungen angeben)?
Derzeit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu mehr als 1 150 deutschen
Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die seit 2011 in Richtung
Syrien/Irak gereist sind und sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aktuell dort
aufhalten bzw. aufgehalten haben. Hiervon sind 25 Prozent weiblich.
Zu etwa 65 Prozent dieser gereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte
vor, dass sie auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates (IS), der al-Qaida
oder deren nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer
Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen bzw. teilgenommen haben oder
diese in sonstiger Weise unterstützen bzw. unterstützt haben.
Die meisten Ausreisen waren in den Jahren 2013 bis 2015 zu verzeichnen. In
den Folgejahren gingen die Zahlen sukzessive zurück. Seit 2019 werden
Ausreisen nur noch vereinzelt registriert.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5589
20. Wahlperiode 07.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
7. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Mehr als die Hälfte der gereisten Personen besitzt die deutsche
Staatsangehörigkeit. Hierzu zählen auch Personen, die neben der deutschen eine weitere
Staatsangehörigkeit besitzen.
Grundlage der vorliegenden Fallzahlen sind die Erkenntnisse der deutschen
Sicherheitsbehörden zu entsprechenden Reisesachverhalten. Diese Erkenntnisse
werden bei Vorliegen neuer oder weitergehender Informationen ergänzt bzw.
aktualisiert. Neue Informationen, die zum Verdichten bzw. Validieren
vorhandener Erkenntnisse beitragen, z. B. im Hinblick auf Reisebewegungen oder die
Beteiligung einer Person an Kampfhandlungen, werden beispielsweise im
Rahmen von laufenden Ermittlungsverfahren in Deutschland oder des
Informationsaustauschs mit ausländischen Partnern gewonnen. Insofern unterliegen die
Fallzahlen allgemein, aber auch die Erfassung der Personen in den einzelnen
Kategorien, regelmäßigen Veränderungen.
Staatsangehörigkeit Gereiste* Anzahl
DEU 657
TUR 152
SYR 80
RUS 54
TUN 22
MAR 21
LBN 17
IRQ 13
Sonstige 128
*(bei Doppelstaatlern nur die 1. StAng)
Hinsichtlich der Religionszugehörigkeit liegen keine belastbaren Informationen
vor. Es ist davon auszugehen, dass die Personen, die in Richtung Syrien/Irak
ausgereist sind, sich bis auf einzelne Ausnahmen dem Islam zugehörig fühlen
oder gefühlt haben.
Hinsichtlich der regionalen Verteilung sind die Länder Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im höheren
zweistelligen Bereich betroffen.
Zu Dauer der Ausreisen, Orten und Zwecken der Auslandsaufenthalte liegen
der Bundesregierung nicht in allen Fällen konkrete und vollständig belastbare
Erkenntnisse vor.
Weitergehende Angaben bzw. Aufschlüsselungen im Sinne der Fragestellung
sind der Bundesregierung aufgrund der hohen Zahl der Ausgereisten mit
vertretbarem Aufwand nicht möglich, da dies eine händische Auswertung
sämtlicher zu den genannten 1 150 Ausreisefällen vorliegenden Akten erfordern
würde.
2. Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2022 nach Deutschland wieder
eingereist, wird oder wurde gegen die wiedereingereisten Personen
strafrechtlich ermittelt, und wenn ja, gegen wie viele von ihnen wird oder
wurde wegen der Begehung welcher Delikte ermittelt, welchen Ausgang
hatten die bereits abgeschlossenen Ermittlungs- und Hauptverfahren, und
gegen wie viele von ihnen liegt ein Haftbefehl vor (bitte nach
Staatsangehörigkeit – bitte gegebenenfalls auch doppelte Staatsangehörigkeiten
angeben –, dem Straftatbestand, wegen dem strafrechtlich ermittelt wird oder
wurde, sowie der Art und Höhe der verhängten Strafe aufschlüsseln)?
Etwa 40 Prozent der (mehr als 1 150) gereisten Personen kehrten bislang nach
Deutschland zurück. Mindestens 25 Personen haben Deutschland nach ihrer
Rückkehr aufgrund behördlicher Maßnahmen (z. B. Abschiebung)
zwischenzeitlich wieder verlassen bzw. sind freiwillig in einen Drittstaat ausgereist.
Staatsangehörigkeit Zurückgekehrte* Anzahl
DEU 311
TUR 45
SYR 25
RUS 21
IRQ 9
TUN 2
MAR 4
LBN 9
Sonstige 35
*(bei Doppelstaatlern nur die 1. StAng)
Der aktuelle Aufenthaltsort der Personen wird im Bundeskriminalamt (BKA)
nur zu Personen nachgehalten, die sich aufgrund von Erkenntnissen im
Einzelfall in polizeilicher Bearbeitung bzw. unter polizeilicher Beobachtung befinden.
Eine Aussage zu der Gesamtmenge der Rückkehrerinnen und Rückkehrer ist
daher nicht möglich.
Aktuell wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung gegen 310 der
zurückgekehrten Personen ein Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten, die im
Zusammenhang mit deren Ausreise in Richtung Syrien bzw. Irak stehen,
insbesondere gemäß §§ 89a und 129a und § 129b des Strafgesetzbuches und/oder
des Völkerstrafgesetzbuches, eingeleitet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher 107 Personen verurteilt;
133 Ermittlungsverfahren sind aktuell noch anhängig und 70 Verfahren wurden
vorläufig eingestellt. Offene Haftbefehle zu nach Deutschland zurückgekehrten
Personen liegen nicht vor.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die der Bundesregierung
vorliegenden Erkenntnisse zu Rückkehrerinnen und Rückkehrern grundsätzlich
tagesaktuellen Schwankungen unterliegen. Die Erkenntnisse aus den Ländern zur
Einleitung, Einstellung oder zum Abschluss von Ermittlungsverfahren gehen
zum Teil mit Zeitverzug im BKA ein. Eine Meldeverpflichtung gegenüber dem
BKA bezüglich etwaiger Haftdaten existiert nicht.
3. Wie viele von den in Frage 2 erfragten Personen wurden bis zum 31.
Dezember 2022 auf Veranlassung der Bundesregierung wieder nach
Deutschland gebracht, in welchem Jahr wurde der Transport durchgeführt, und wie
hoch waren die Gesamtkosten für den Transport dieser Personen nach
Deutschland, die bis zum 31. Dezember 2022 entstanden sind (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 insgesamt
27 deutsche Frauen aus Nordost-Syrien repatriiert, die zuvor in Richtung
Syrien/Irak ausgereist waren, mutmaßlich, um den IS zu unterstützen. Außerdem
wurden ein Heranwachsender und 80 Kinder nach Deutschland geholt, die von
ihren Eltern in IS-Gebiete verbracht worden waren oder dort geboren wurden.
Die Rückholungen erfolgten auf Grundlage von § 5 des Konsulargesetzes, nach
dem die Betroffenen zum Ersatz der dem Bund entstandenen Auslagen
verpflichtet sind. Die entsprechenden Ausgaben wurden über den dafür
vorgesehenen Titel (Kapitel 0502 Titel 687 01 „Hilfe für Deutsche im Ausland und für
nicht vertretene Unionsbürger in Drittstaaten“) gebucht.
Belastbare Informationen zu den Kosten der Rückholungen des Jahres 2022
liegen erst nach vollständiger Abrechnung der Ausgaben vor.
Für die Kosten der Rückholungen in den Jahren 2019 und 2020 wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/283 verwiesen.
Eine Auskunft zu den im Jahre 2021 durch die Rückholung entstandenen
Kosten kann zum Schutz von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen auch nach
einer sorgfältigen Abwägung mit den parlamentarischen Informationsrechten
nicht offen erfolgen. Aufgrund der niedrigen Personenanzahl besteht die
Gefahr, dass mitgeteilte Informationen konkret auf Einzelpersonen zurückgeführt
werden können. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag separat
übermittelt.*
4. Wie viele Stellen zur Koordinierung von Maßnahmen für rückkehrende
und zurückgekehrte Personen wurden durch das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge seit dem Jahr 2019 bis zum 31. Dezember 2022 jährlich in
welchen Bundesländern gefördert, wie hoch waren die hierdurch
entstandenen jährlichen Kosten, und wie viele zurückgekehrte Personen befanden
sich in dem erfragten Zeitraum in Deradikalisierungsmaßnahmen (bitte
nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Im Jahr 2019 wurden insgesamt sechs Stellen – im Sinne der Fragestellung – in
den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-
Westfalen gefördert. Die jährlichen Gesamtkosten beliefen sich auf
176 669,97 Euro.
Im Jahr 2020 wurden insgesamt sieben entsprechende Stellen in den Ländern
Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-
Westfalen gefördert. Die jährlichen Gesamtkosten beliefen sich hierbei auf
435 600,52 Euro.
Im Jahr 2021 wurden wiederum sechs entsprechende Stellen in den Ländern
Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen gefördert.
Die jährlichen Gesamtkosten beliefen sich auf 435 013,01 Euro.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Im Jahr 2022 wurden fünf entsprechende Stellen in den Ländern Bayern,
Berlin, Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen gefördert. Die jährlichen
Gesamtkosten beliefen sich auf 321 470,22 Euro.
Die Zuständigkeit für die Prüfung von und die Anbindung an Maßnahmen der
Deradikalisierung obliegt den jeweiligen Ländern. Die Bundesregierung besitzt
lediglich Kenntnis darüber, dass sich mindestens eine hohe zweistellige Anzahl
an zurückgekehrten Personen in Deradikalisierungsmaßnahmen befindet
(Stand: viertes Quartal 2021).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]