[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5374 –
Stärkung der allgemeinen Bildung
1. Wie viele Mittel wurden zur Erarbeitung des von der Bundesregierung
angekündigten Startchancen-Programms im Jahr 2022 verausgabt?
Das Startchancen-Programm soll ab dem Schuljahr 2024/2025 bundesweit bis
zu 4 000 Schulen in sozial herausfordernder Lage fördern. Für die im Jahr 2022
erfolgten Vorarbeiten waren keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
2. Wann stellt die Bundesregierung Eckwerte zum Startchancen-Programm
vor und ermöglicht aus Sicht der Fragesteller dann endlich eine
inhaltliche Auseinandersetzung zum Themenkomplex?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) steht im ständigen
Austausch mit den Ländern und der Wissenschaft, um das Startchancen-
Programm evidenzbasiert und nachhaltig auszugestalten. Sobald der fachliche
Austausch einen hinreichenden Grad der Konkretisierung erreicht hat und die
ressortübergreifenden Abstimmungen abgeschlossen sind, werden die
konzeptionellen Überlegungen in geeigneter Weise kommuniziert.
3. Wie hoch ist das jährlich angestrebte Investitionsvolumen des Bundes für
das geplante Startchancen-Programm?
Die finanzielle Ausstattung des Startchancen-Programms wird Gegenstand des
aktuell beginnenden Haushaltsaufstellungsverfahrens zum Haushalt 2024 und
der damit verbundenen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sein.
Hinsichtlich der von Bundesfinanzminister Christian Lindner erwähnten
Bildungsmilliarde strebt das BMBF an, zusätzliche Mittel ggf. im Rahmen des
Startchancen-Programms zu verwenden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5596
20. Wahlperiode 08.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 8. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Wie viele Mittel sind bis zum Jahresende 2022 im Rahmen des
Schulsanierungsprogramms (KInvFG, Kapitel 2) abgeflossen (bitte
tabellarisch je Land auflisten)?
Finanzhilfen gemäß § 10 des Gesetzes zur Förderung
von Investitionen finanzschwacher Kommunen
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) (in Euro)
Land insgesamt davon bis zum 31. Dezember 2022abgerufene Mittel*)
Baden-Württemberg 251 240 500,00 103 520 600,00
Bayern 293 048 000,00 164 016 937,41
Berlin 140 399 000,00 80 900 460,93
Brandenburg 102 368 000,00 64 976 453,64
Bremen 42 430 500,00 35 622 147,69
Hamburg 61 425 000,00 61 425 000,00
Hessen 329 976 500,00 103 651 877,75
Mecklenburg-Vorpommern 75 229 000,00 14 613 389,63
Niedersachsen 288 792 000,00 141 303 196,92
Nordrhein-Westfalen 1 120 602 000,00 518 984 206,97
Rheinland-Pfalz 256 595 500,00 83 951 875,59
Saarland 72 002 000,00 17 011 459,00
Sachsen 177 908 500,00 99 434 618,16
Sachsen-Anhalt 116 431 000,00 40 334 171,09
Schleswig-Holstein 99 736 000,00 41 487 569,97
Thüringen 71 816 500,00 64 987 172,66
gesamt 3 500 000 000,00 1 636 221 137,41
*) Es wird darauf hingewiesen, dass Mittel erst abgerufen werden dürfen, wenn sie zur Begleichung
fälliger Zahlungen erforderlich sind. Der Mittelabruf stellt insofern einen nachlaufenden Indikator
dar und ist mithin im Hinblick auf den Umsetzungsstand des Programms von begrenzter
Aussagekraft.
5. Wird das o. g. Schulsanierungsprogramm weiterentwickelt und nach
2023 nahtlos durch ein Folgeprogramm fortgesetzt, und falls ja, welche
Änderungen erwägt die Bundesregierung?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/4598 verwiesen.
6. Welche relevanten neuen Maßnahmen hat die Bundesministerin für
Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger im Jahr 2022 im Bereich
„Digitaler Wandel in der Bildung“ selbst initiiert (bitte tabellarisch Titel
des Projektes, Startdatum und im Jahr 2022 verfügbare Fördermittel
auflisten)?
Die Frage bezieht sich auf den Haushaltstitel 3002/685 45 „Digitaler Wandel in
der Bildung“, der zahlreiche mehrjährige und stetig weiterentwickelte
Maßnahmen enthält, jedoch nur einen Ausschnitt des BMBF-Engagements zur
Förderung digitaler Bildung darstellt. Das BMBF hat am 29. Juli 2022 die OER-
Strategie – Freie Bildungsmaterialien für die Entwicklung digitaler Bildung –
veröffentlicht. Als Auftakt wurde mit dem OERcamp eine erste Community-
Building-Maßnahme zur Ausgestaltung von Fördermaßnahmen durchgeführt, deren
Ergebnisse bis Anfang 2023 aufbereitet werden.
Titel des Projekts Beginn Ende Im Jahr 2022 verfügbare
Fördermittel
„OERcamp 2022: OER praktisch
und strategisch auf eine neue
Ebene bringen“
1. September 2022 31. Januar 2023 216 042,35 Euro
7. Welche Maßnahmen hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger im Jahr 2022 im Bereich „Digitaler Wandel in der Bildung“
beendet?
Was waren die Gründe hierfür (bitte tabellarisch Titel des Projektes,
Startdatum und im Jahr 2022 verfügbare Fördermittel auflisten)?
Im Bereich „Digitaler Wandel in der Bildung“ wurden keine Maßnahmen
beendet.
8. Inwieweit hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) zur im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP angestrebten Beschleunigung und
Entbürokratisierung des Mittelabflusses beim DigitalPakt Schule bereits über das
Auftakttreffen am 23. März 2022 der Staatssekretäre von Bund und
Ländern mit Spitzenvertretern der kommunalen Spitzenverbände und das
Treffen der BMBF-Steuerungsgruppe zu ihrer 14. Sitzung am 2. Mai
2022 hinaus weitere konkrete Schritte unternommen?
9. Wie hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger den Digital-
Pakt Schule im Jahr 2022 beschleunigt, und welche Ergebnisse wurden
hierbei erzielt?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Initiativen der Bundesregierung zur Beschleunigung und
Entbürokratisierung setzen bei der Zusammenarbeit von Ländern und Kommunen an. Die
Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule wurde in der 19.
Legislaturperiode zwischen Bund und Ländern geschlossen. Der Austausch über
mögliche Beschleunigungen wurde erstmals in der 20. Legislaturperiode durch das
BMBF auf Fachebene der Länder und Kommunen angestoßen. Auf Initiative
von Staatssekretärin a. D. Kornelia Haugg folgte ein erster Austausch in der
13. Sitzung der Staatssekretäre in der Steuerungsgruppe im DigitalPakt Schule
am 2. März 2022. Das gemachte Angebot des BMBF, gemeinsame Gespräche
mit den Kommunen zu führen, wurde von den Ländern begrüßt und erste
Vorschläge gesammelt.
Am 23. März 2022 fand ein gemeinsames Auftaktgespräch der Staatssekretäre
von Bund und Ländern mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände statt.
Der weitere Prozess mündete darin, dass die „Partnerschaft für Deutschland“
(PD) nach Vorbereitung durch das BMBF in der 14. Sitzung der
Steuerungsgruppe am 2. Mai 2022 allen Ländervertretern ihre kostenlosen Beratungs- und
Unterstützungsangebote für kommunale Schulträger vorstellte. Als sinnvoll
erachtet wurde eine bundesweite Verteilung regional gebündelter Angebote für
mehrere Schulträger. Dabei wurde ein länderseitiges Koordinieren als sinnvoll
erachtet. Die Unterstützung durch die PD ist bis 2026 möglich. Länder und
Kommunen wollen die Unterstützung der PD vor allem zur Beratung kleinerer
Schulträger verstärkt in Anspruch nehmen.
Dokumentationspflichten bei der Beantragung und Umsetzung von
Maßnahmen im DigitalPakt Schule ergeben sich aus dem Grundgesetz und im Rahmen
der Umsetzung durch die Länder. Hier setzt die Bundesregierung auf einen
intensivierten Austausch und den o. g. Beratungsprozess. Der bundesseitige
Handlungsspielraum ist durch den in der 19. Legislaturperiode geschaffenen
verfassungsrechtlichen Rahmen und die auf dem geänderten Artikel 104c des
Grundgesetzes – GG abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung begrenzt. Die
Ausgestaltung der jeweiligen Antragsverfahren obliegt den Ländern.
Den turnusmäßigen Meldungen der Länder zufolge stieg der Mittelabfluss im
DigitalPakt innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres 2022 um 39 Prozent
auf 591 Mio. Euro an. Mit einer Summe von 3,056 Mrd. Euro wurde die
Mittelbindung für bewilligte Vorhaben im gleichen Zeitraum um fast 700 Mio.
Euro gesteigert.
10. Welche Ergebnisse liegen über die „Gründung“ der „Partnerschaft für
Deutschland“ (PD) und deren kostenlose Beratungs- und
Unterstützungsangebote für kommunale Schulträger bis heute vor?
Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, die 2016 durch Umwandlung
der bereits 2008 gegründeten ÖPP Deutschland AG zu einer GmbH entstanden
ist, berät außerhalb des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) gegen
Entgelt Bildungs- und Kultusverwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen
in Bezug auf strategische, organisatorische, technologische und
infrastrukturelle Fragestellungen.
Die Fördermittelberatungen unterstützen in der Regel kommunale Träger bei
der Identifizierung geeigneter Fördermittelprogramme für Bauvorhaben und
der systematischen Antragstellung. Im Bereich der Schul-IT umfassen die
Beratungen unter anderem die schulische IT-Infrastruktur und -Ausstattung sowie
den Aufbau eines professionellen IT-Supports für Schulen. Im Bereich des
Schulbaus reichen die Leistungen von der Unterstützung bei
Bedarfsdefinitionen bis hin zur Begleitung komplexer Vergabeverfahren von Bau-, Planungs-
und Betriebsleistungen oft mit vertiefter Betrachtung wirtschaftlicher und
ökologischer Kriterien.
Die PD führt seit September 2021 im Auftrag des Bundesministeriums der
Finanzen im Rahmen der DARP-Komponenten 6.2.2.1 (Fördermanagement) und
6.2.2.2 (Schul-IT-Investitionen) bundesweit Beratungen kommunaler
Schulträger durch. Diese Beratungen haben das Ziel, nachhaltige Investitionen in den
Schulen durch die Kommunen zu ermöglichen und die Leistungsfähigkeit der
kommunalen Bildungsinfrastruktur zu steigern. Außerdem sollen sie den
Zugang zu Fördermitteln verbessern. Entsprechend der Schulträgeraufgaben in
den Schulgesetzen der Länder haben die Beratungen der Schul-IT-Investitionen
die schulische IT-Infrastruktur und -Ausstattung sowie deren Betrieb und
Support zum Gegenstand.
Im Bereich der DARP-Komponente 6.2.2.2 wurde im Dezember 2022 die
Studie „Bereit für die Zukunft? Kommunen für den digitalen Umbau der Schulen
stärken“ veröffentlicht.
11. Fanden die vom BMBF angebotenen gemeinsamen Gespräche mit den
Kommunen seit Sommer 2022 bereits statt, und falls ja, wann fanden die
Gespräche statt, und welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt, und
falls nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
12. Welchen Schwerpunkt hat die im Herbst 2023 geplante zweite
Statuskonferenz zum DigitalPakt Schule?
Welche Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote seitens des
BMBF wurden nach der ersten Statuskonferenz geschaffen?
Die zweite Statuskonferenz im DigitalPakt Schule wird Ende September 2023
in Berlin stattfinden. Wesentliche Schwerpunkte werden die Vernetzung der
beteiligten Akteure unter den Themen Administration, Qualifizierung und
Fortbildung sein. Darüber hinaus werden die länderübergreifenden Vorhaben einen
wesentlichen Kern der Veranstaltung bilden.
Neben der Statuskonferenz werden insbesondere die begonnenen
Vernetzungsformate zum Thema Administration fortgeführt.
13. Hat das BMBF bereits Gespräche mit den Ländern und Kommunen zur
Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag angekündigten DigitalPakts
Schule 2.0 geführt, und falls ja, wann, und auf welcher Ebene wurden die
Gespräche geführt (bitte tabellarisch auflisten), und welche Ergebnisse
wurden erzielt?
Im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung
vereinbart: „Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Digitalpakt 2.0 für
Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen, der einen verbesserten
Mittelabfluss und die gemeinsam analysierten Bedarfe abbildet. Dieser
Digitalpakt wird auch die nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch
veralteter Technik sowie die Gerätewartung und Administration umfassen.“
Die Gespräche zu einem Digitalpakt 2.0 werden seit November 2022 formell
mit den Ländern geführt. Mit undatiertem Schreiben der Präsidentin der
Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland (KMK) mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ an Bundesministerin
Bettina Stark-Watzinger haben die Länder ein „Eckpunktepapier der Länder vor
Eintritt in die Gespräche zwischen Bund und Ländern – Beschluss des
Präsidiums am 14. September 2022“ übersandt. Mit Schreiben vom 10. November
2022 hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger sich bei der KMK-
Präsidentin bedankt und vorgeschlagen, das Schreiben offiziell in die DigitalPakt-
Gremien einzubringen. Dies geschah in der 16. Sitzung der Steuerungsgruppe
am 11. November 2022.
Auf der 16. Sitzung der Steuerungsgruppe am 11. November 2022 wurde
beschlossen, eine Verhandlungsgruppe „DigitalPakt 2.0“, auf
Staatssekretärsebene bestehend aus dem Bund (BMBF) sowie den Ländern Sachsen,
Brandenburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen einzusetzen.
Die konstituierende Sitzung der Verhandlungsgruppe war am 6. Dezember
2022. Die Verhandlungsgruppe hat sich darauf geeinigt die weiteren
Verhandlungen an die Fach-AG zu delegieren. Als Rahmen wurde gesetzt, dass
zunächst die inhaltlichen Fragen, inkl. der gewünschten Fördergegenstände,
geklärt werden. Über den Förderbeginn oder das Fördervolumen wurde noch
keine Einigkeit erzielt.
Um mögliche Fördergegenstände einzugrenzen, wurde eine Unterarbeitsgruppe
(UAG) „Bilanz“ eingerichtet, um insbesondere die bereits erzielten
Zwischenergebnisse bei Ausstattung, Landessystemen und Infrastrukturen zu bilanzieren.
Um Lösungen zu den sich stellenden verfassungsrechtlichen Fragestellungen
zu finden, und weil die Kultushoheit der Länder berührt sein könnte, wollen die
Länder Juristinnen und Juristen in eine UAG „Recht“ senden. Die
entsprechende UAG wurde in der Fach-AG vom 26. Januar 2023 eingerichtet und wird in
der kommenden Sitzung der Steuerungsgruppe am 8. Februar 2023 bestätigt
werden.
Nächster Meilenstein für Bund und Länder beim Digitalpakt 2.0 ist ein
gemeinsames Eckpunktepapier von Bund und Ländern bevor in die Verhandlungen
zum konkreten Wortlaut einer rechtlichen Vereinbarung eingestiegen wird.
14. Hat das BMBF eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation des
DigitalPakts Schule in Auftrag gegeben?
Falls ja, wann wurde die Evaluation ausgeschrieben, wer wurde mit der
Evaluation beauftragt, und bis wann liegen die Ergebnisse vor?
Falls nein, warum ist dies bisher noch nicht passiert, und wann soll dies
ggf. nachgeholt werden?
Die Evaluation des DigitalPakts wurde im Amtsblatt der Europäischen Union
am 30. September 2022 ausgeschrieben; der Zuschlag wurde fristgemäß erteilt.
Ab Februar 2023 wird die InterVal GmbH in Kooperation mit Prof. Birgit
Eickelmann den DigitalPakt Schule wissenschaftlich evaluieren. Der Evaluator
wird einen Zwischenbericht (bis 31. Dezember 2024) und einen
Abschlussbericht (bis 31. Dezember 2026) vorlegen, um die von den Ländern
vorzulegenden Verwendungsnachweise berücksichtigen zu können. Die Ergebnisse der
Evaluation werden veröffentlicht. Ziel der Evaluation ist es, festzustellen, ob
und zu welchen Veränderungen der DigitalPakt Schule im Bereich der digitalen
Infrastruktur und des Einsatzes digitaler Medien in der Schule geführt bzw.
beigetragen hat.
15. Strebt das BMBF eine neue Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt
Schule 2.0 an, und falls ja, wie sieht der Zeitplan für die Bund-Länder-
Verhandlungen aus, und wann werden Eckwerte vorgestellt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Wie sieht das konkrete Gesprächsangebot des BMBF an die Länder
bezüglich einer Grundgesetzänderung aus?
Wie ist die inhaltliche Gesprächsgrundlage seitens des BMBF
ausgestaltet, und wann wurde diese den Ländern übermittelt?
Das Gesprächsangebot bezieht sich auf das im Koalitionsvertrag zur 20.
Legislaturperiode enthaltene Ziel einer engeren, zielgenaueren und verbindlichen
Kooperation in der Bildung (Kooperationsgebot). Dazu lädt das BMBF am
14. März 2023 zum Bildungsgipfel ein, auf dem sich Vertreter und
Vertreterinnen von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über
neue Formen der Zusammenarbeit austauschen werden.
Bereits in den Antrittsbesuchen in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) und KMK hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger das Zielbild
eines kooperativen Miteinanders betont.
17. Was hindert die Bundesbildungsministerin derzeit daran, ihre Forderung,
der Bund solle Standards für die Digitalisierung der Schulen entwickeln,
im Rahmen der Projektförderung nicht bereits umzusetzen und die
Ergebnisse den Ländern optional zur Verfügung zu stellen?
Welche konkreten Standards sollte der Bund nach Auffassung der
Bundesbildungsministerin setzen (
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.b
ettina-stark-watzinger-wie-die-ministerin-die-digitale-bildung-verbesser
n-will.4d6ab38a-6f60-4473-b018-399317812a8f.html?reduced=true)?
Die Projektförderung ist geeignet, Musterlösungen zu entwickeln, die in den
Ländern Anwendung finden können. Erfolgreiche Ergebnisse von
Projektförderungen, wie z. B. das Online-Berichtsheft „BLok“, das u. a. die
Lernortkooperation zwischen beruflichen Schulen, Ausbildungsbetrieben und
überbetrieblichen Ausbildungsstätten erleichtert, sind seit dem Jahr 2012 verfügbar und
werden auch vielfältig genutzt. Die Nutzung derartiger Projektergebnisse sind
jedoch für die Länder und damit die schulische Praxis nicht verbindlich.
Ein Beispiel für die Entwicklung von leistungsfähigen Systemen ist das vom
BMBF im Jahr 2017 angestoßene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
„Schul-Cloud“. Im Jahr 2021 haben sich die Länder Brandenburg,
Niedersachsen und Thüringen entschieden, die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
in einem länderübergreifenden Vorhaben im DigitalPakt Schule fortzuführen
und an die landesspezifischen Bedarfe in diesen Ländern anzupassen.
Um Standards für den digitalen Umzug zwischen den verschiedenen von den
Ländern genutzten Lehr- und Lernplattformen weiterzuentwickeln, nutzt der
Bund die Ergebnisse der Schul-Cloud als Basis, um im Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben ErWIn (Erprobung und Weiterentwicklung von
Interoperabilität und Portabilität etablierter Lehr- und Lernmanagement-Systeme im Zuge
eines nationalen Bildungsraumes) Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
bei einem Schulwechsel die Mitnahme und verlustarme Weiternutzung von
Themenstrukturen, Lehr- und Lernmaterialien und Unterrichtsergebnissen zu
ermöglichen, wenn die neue Schule eine andere Plattform nutzt.
Die Weiterentwicklung von Standards bei Programm- und Plattformstrukturen
für offene und freie Bildungsmaterialien ist außerdem ein Ziel bei der
Umsetzung der OER-Strategie des BMBF.
Ein weiteres Beispiel ist das Vorhaben DIRECTIONS (Data Protection
Certification for Educational Information Systems), mit dem das BMBF unter
Beteiligung u. a. auch der Länderseite die Entwicklung von Datenschutz-Kriterien,
-Gütesiegeln und -Zertifikaten für IT‑Systeme für den schulischen Einsatz
fördert. Aufgrund der durch EU-Recht geregelten Datenschutz-Zertifizierung
haben die Arbeiten in diesem Vorhaben eine höhere Verbindlichkeit, da den
Ländern rechtliche Alternativen nicht gegeben sind. Eine solch hohe
Verbindlichkeit von Standards, die aus der Projektförderung heraus entwickelt werden, ist
aber nur auf wenigen Feldern gegeben.
18. Wie konkret möchte die Bundesbildungsministerin die Rolle des Bundes
in der Bildungspolitik weiterentwickeln, um den Worten „Wir wollen
mehr als die Infrastruktur fördern.“ entsprechende Taten folgen lassen zu
können (
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bettina-stark-watzinge
r-wie-die-ministerin-die-digitale-bildung-verbessern-will.4d6ab38a-6f6
0-4473-b018-399317812a8f.html?reduced=true)?
19. Welche konkreten Freiheiten sollen Schulen entsprechend der Forderung
der Bundesbildungsministerin, „Vielmehr wünsche ich mir möglichst
viel Freiheit für die Schulen“, erhalten (
https://www.stuttgarter-zeitun
g.de/inhalt.bettina-stark-watzinger-wie-die-ministerin-die-digitale-bildun
g-verbessern-will.4d6ab38a-6f60-4473-b018-399317812a8f.html?reduce
d=true)?
20. Wann hat das BMBF den Ländern in welchem Rahmen Gespräche
angeboten, und wie ist ggf. die Reaktion der Länder ausgefallen?
Die Fragen 18 bis 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 16 verwiesen. Das Zielbild ist
zusammen mit den Ländern konstruktiv und im Dialog zu erarbeiten.
21. Wann stellt das BMBF die Eckwerte zur Position des Bundes für einen
DigitalPakt Schule 2.0 vor, und werden diese auf der Basis der
Ergebnisse einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation des derzeit noch
laufenden DigitalPakts Schule erarbeitet?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.
22. Wann soll der DigitalPakt Schule 2.0 nach Vorstellung von
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger ausverhandelt sein und in Kraft
treten (bitte tabellarisch den Zeitplan darlegen)?
23. Welches Investitionsvolumen wird der Bund für einen etwaigen Digital-
Pakt Schule 2.0 zur Verfügung stellen?
24. In welchem Rahmen und bis wann sollen die laut Koalitionsvertrag
„gemeinsam analysierten Bedarfe“ von Bund, Ländern und Kommunen
festgestellt werden?
Die Fragen 22 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
25. Wie werden ggf. bei Bund-Länder-Verhandlungen zu einem DigitalPakt
Schule 2.0 die Kommunen eingebunden?
Bund und Länder sind sich – beruhend auf den Erfahrungen beim DigitalPakt
Schule – einig, dass die Kommunen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des
Digitalpakts 2.0 spielen werden. Der Bund hat hohes Interesse daran, diesen
wichtigen Akteur eng zu beteiligen und strebt dies im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Möglichkeiten an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13
verwiesen.
26. Welche Arbeitsteilung strebt das BMBF zwischen Bund, Ländern und
Kommunen an, um dem Paktcharakter eines geplanten DigitalPakts
Schule 2.0 gerecht zu werden?
Dieses ist Bestandteil laufender Verhandlungen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 13 verwiesen.
27. Soll ein verbindlicher Evaluationstermin nach Vorstellung des BMBF in
den Verhandlungen mit den Ländern und Kommunen für einen Digital-
Pakt Schule 2.0 bis zum Jahr 2030 ausverhandelt werden, und falls ja,
was ist die Position des Bundes?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.
28. Welche Standards setzt sich das BMBF hinsichtlich der laut
Koalitionsvertrag angestrebten nachhaltigen Neuanschaffung von Hardware, des
Austauschs veralteter Technik sowie der Gerätewartung und
Administration?
29. Wie hat das BMBF den Prozess zur Standardsetzung aufgelegt?
30. Von wem lässt sich das BMBF in diesem Kontext beraten, und hat das
BMBF ein unabhängiges Expertengremium einberufen (ggf. bitte
tabellarisch die Mitglieder aufzählen)?
31. Welche Stakeholder beteiligt das BMBF bei der Standardsetzung?
Die Fragen 28 bis 31 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die konkrete Ausgestaltung des Digitalpakts 2.0 wird das Ergebnis der
Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sein. Zu diesen Verhandlungen hat
das BMBF keine formelle externe Beratung hinzugezogen; es ist auch kein
unabhängiges Expertengremium einberufen. Das BMBF steht zu diesen Fragen
jedoch in stetigem Austausch insbesondere mit der Bildungswissenschaft. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
32. Wie weit sind die Pläne des BMBF gediehen, entsprechend dem
Koalitionsvertrag gemeinsam mit den Ländern die Einrichtung, den Betrieb
und die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital
gestütztes Unterrichten in Schulen und Weiterbildung zu vollziehen, und
wie sieht der Zeitplan aus (bitte die Meilensteinplanung übermitteln)?
33. Welche Gespräche hat das BMBF in diesem Kontext ggf. mit den
Ländern und Kommunen auf welcher Ebene wann geführt?
34. Wie viele Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen für
das Vorhaben im Einzelplan 30 des BMBF zur Verfügung?
35. Welche Bewerber haben es in die Auswahl geschafft, und wie viele
Kompetenzzentren werden letztendlich ihre Arbeit noch im Jahr 2023
aufnehmen können (bitte tabellarisch auflisten)?
36. Wie weit sind die Pläne des BMBF gediehen, entsprechend dem
Koalitionsvertrag gemeinsam mit den Ländern eine zentrale Anlaufstelle für
das Lernen und Lehren in der digitalen Welt zu schaffen, und wie sieht
der Zeitplan aus (bitte die Meilensteinplanung übermitteln)?
37. Welche Gespräche hat das BMBF in diesem Kontext ggf. mit den
Ländern auf welcher Ebene wann geführt?
Wie viele Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen stehen für
das Vorhaben im Einzelplan 30 des BMBF zur Verfügung?
Die Fragen 32 bis 37 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 29 bis 30c der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/3336 verwiesen.
Folgende Verbundprojekte wurden im Anschluss an wissenschaftliche
Begutachtungsverfahren ausgewählt und kommen für eine Förderung in Betracht:
Wissenschaftsgeleitete Vernetzungs- und Transferstelle:
Vorhabentitel Verbundleitung
Zentrum für digitalisierungsbezogene Vernetzung und
Transfer im schulischen Bildungswesen
Universität Potsdam
Kompetenzzentrum für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule
und Weiterbildung im MINT-Bereich:
Vorhabentitel Verbundleitung
D4MINT – Didaktische Doppeldecker für digitale
Bildung im MINT-Bereich
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule
Aachen
MINT-ProNeD – Professionelle Netzwerke zur
Förderung adaptiver, prozessbezogener, digitalgestützter
Innovationen in der MINT-Lehrpersonenbildung
Eberhard Karls Universität Tübingen
LPI – Länder- und phasenübergreifendes Interface der
beruflich-technischen Bildung
Technische Universität München
LFB-Labs-digital – Schülerlabore als Ort der
Lehrkräftefortbildung in der digitalen Welt
Universität Bielefeld
DigiProMIN – Digitalisierungsbezogene und digital
gestützte Professionalisierung von MIN-Lehrkräften
Universität Potsdam
ComeMINT-Netzwerk – Gelingensbedingungen
adaptiver MINT-Fortbildungsmodule in Community
Networks
Universität Duisburg-Essen
Die wissenschaftsgeleitete Vernetzungs- und Transferstelle hat zum 1. Februar
2023 ihre Arbeit aufgenommen. Für das Kompetenzzentrum im MINT-Bereich
läuft derzeit die Antragsprüfung, geplanter Beginn der Projektförderung ist der
1. April 2023. Die drei weiteren Kompetenzzentren (Sprachen, Gesellschafts-
und Wirtschaftswissenschaften; musisch-kreative Fächer und Sport; digitale
Schulentwicklung) wurden Ende 2022 ausgeschrieben. Hier läuft derzeit das
Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Alle vier Kompetenzzentren werden im
Jahr 2023 ihre Arbeit aufnehmen.
38. Plant die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger vor dem
Hintergrund ihrer Aussage, dass die Corona-Pandemie Kinder und
Jugendliche besonders belastet habe, zeitnah eigene Initiativen zur
Abfederung von pandemiebedingten Härten auf die Bildungsbiografien von
Schülerinnen und Schülern in ganz Deutschland?
Falls ja, welche, und wie viele Kinder und Jugendliche sollen hierdurch
jeweils erreicht werden?
Wie sehen die Eckwerte etwaiger Maßnahmen aus?
39. Wann sollen die Maßnahmen ggf. in Kraft treten (bitte jeweils mit
Meilensteinplanung übermitteln)?
Die Fragen 38 und 39 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die für die schulische Bildung zuständigen
Länder innerhalb des grundgesetzlichen Rahmens nach Kräften. In diesem
Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4924 verwiesen.
Nicht erst seit der Corona-Pandemie, sondern bereits vorher hing der
Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern stark von ihrer sozialen Herkunft ab. Die
Corona-Pandemie und die in der 19. Legislaturperiode erfolgten
Schulschließungen haben diese Entwicklung leider noch zusätzlich verschärft. An dieser
Stelle wird das Startchancen-Programm ansetzen. Bezüglich der Ausgestaltung
des Startchancen-Programms wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3
sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/4598 verwiesen.
40. Warum hat die Bundesregierung das sehr erfolgreich laufende Programm
„Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ kurzfristig
beendet und eine Übergangszeit erst nach vehementen öffentlichen
Protesten eingerichtet, und welche Position vertritt die
Bundesbildungsministerin hierzu?
Das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" hat seit dem Jahr 2016 wertvolle
Strukturen und Kompetenzen in der sprachlichen Bildung aufgebaut. Mit Ablauf der
regulären Programmlaufzeit Ende 2022 verfolgte das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Sinne der Nachhaltigkeit
das Ziel, die sprachliche Bildung im Bereich der Kindertagesbetreuung aus
dem Status eines Modellprojekts herauszuholen und auf gesetzlicher Grundlage
in den Strukturen der zuständigen Länder zu verankern. Um den Ländern in
diesem Transferprozess entgegenzukommen und den beteiligten Einrichtungen
Planungssicherheit bis zur Übernahme durch die Länder zu geben, stellt das
BMFSFJ noch einmal 109 Mio. Euro für eine übergangsweise
Programmverlängerung bis zum 30. Juni 2023 zur Verfügung. Die überwiegende Mehrheit
der Länder hat bereits öffentlich bekundet, die Sprach-Kitas ab dem 1. Juli
2023 in eigener Verantwortung aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes oder aus
Landesmitteln fortzusetzen. Gleichzeitig gehen die Erkenntnisse aus dem
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ in die Entwicklung bundesweiter Standards für
die sprachliche Bildung im Rahmen des Qualitätsentwicklungsgesetzes ein.
Das Programm liegt in der alleinigen Zuständigkeit des BMFSFJ.
41. Welche relevanten neuen Maßnahmen hat Bundesbildungsministerin
Bettina Stark-Watzinger im Jahr 2022 im Bereich „Digitaler
Bildungsraum, Bildungsplattform und INVITE“ selbst initiiert (bitte tabellarisch
Titel des Projektes, Startdatum und im Jahr 2022 verfügbare Fördermittel
auflisten)?
42. Welche Maßnahmen hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger im Jahr 2022 im Bereich „Digitaler Bildungsraum,
Bildungsplattform und INVITE“ beendet, und was waren die Gründe hierfür (bitte
tabellarisch Titel des Projektes, Startdatum und im Jahr 2022 verfügbare
Fördermittel auflisten)?
Die Fragen 41 und 42 werden im Zusammenhang beantwortet.
Als Teil des Vorhabens Nationale Bildungsplattform wurde im April 2021 die
Förderbekanntmachung „Initiative Nationale Bildungsplattform“ (FBK INB)
im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In einer ersten Phase wurden 56 Verbundvorhaben (77 Teilvorhaben) im
Rahmen des ersten und zweiten Förderziels der FBK INB, drei Plattform-
Prototypen (sechs Teilvorhaben) im Rahmen des dritten Förderziels, ein
Querschnittvorhaben und BIRD (neun Teilvorhaben) als Referenzprototyp gefördert.
Die drei Plattform-Prototypen waren nicht für eine Umsetzungsphase
vorgesehen und wurden nach einer Laufzeit von max. fünf Monaten im Januar 2022
beendet. Die Förderung des Referenzprototyps BIRD (mit sieben Teilvorhaben)
wurde bis zum 31. März 2025 verlängert.
Die Fördervorhaben dienen der prototypischen Abbildung eines digitalen
Bildungsraums, der durch die Nationale Bildungsplattform, die sich als digitale
Vernetzungsinfrastruktur versteht, konstituiert werden soll. Die Nationale
Bildungsplattform selbst wird seit viertem Quartal 2022 auf dem Wege von EU-
weiten Ausschreibungen entwickelt. Die Verschränkung beider Wege dient der
Einhaltung der Meilensteine, die der DARP verbindlich vorsieht für die
Errichtung einer funktionsfähigen digitalen, international anschlussfähigen
Vernetzungsinfrastruktur für den deutschen Bildungsraum: „Final evaluation report
with a decision on the future of the education platform“ (Milestone 78, Ende
drittes Quartal 2024).
Eine Übersicht der erfragten Maßnahmen ist der Anlage zu entnehmen.*
43. Anhand welcher konkreten Bewertungskriterien sollte nach Auffassung
der Bundesbildungsministerin die Leistung von Lehrkräften bewertet
werden (
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bildungsminist
erin-wagt-vorstoss-lehrer-sollen-bewertet-werden-82169758.bild.html)?
44. Wie viele Haushaltsmittel sind im Bundeshaushalt im Jahr 2023 für die
Auszahlung von Leistungsprämien an Lehrkräfte eingeplant?
Die Fragen 43 und 44 werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit ihrer Forderung nach mehr Anerkennung und auch einer
leistungsorientierteren Bezahlung für Lehrkräfte wollte Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger eine Debatte anstoßen. Denkbar wäre beispielsweise eine
Berücksichtigung von absolvierten Fortbildungen und der Unterrichtsqualität bei den
Gehaltsstufen. Eine andere Möglichkeit wären Leistungsprämien, die vielfach
schon heute genutzt werden. Darauf weist auch der Präsident des Deutschen
Lehrerverbandes hin und unterstützt die Forderung. Für die konkrete
Ausgestaltung sind gemäß der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder
zuständig.
45. Wie unterstützt das BMBF Kinder und Jugendliche im Jahr 2023 beim
Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 38 und 39 verwiesen.
46. Welches Fachreferat im BMBF ist für die Erarbeitung der angekündigten
sogenannten Nationalen Strategie zur Ökonomischen Bildung zuständig
(
https://twitter.com/BMBF_Bund/status/1590742093479264257?s=20&
t=f27w7aSnr0_RJo6AttILBw)?
Für das Thema „Ökonomische Bildung“ ist im BMBF federführend das Referat
331 – Lebensbegleitendes Lernen; Allgemeine Weiterbildung zuständig.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/5596 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
47. Wie viele Ökonomen oder Volkswirte sind als Mitarbeiter des
zuständigen Fachreferates oder als Mitarbeiter des BMBF mit der Erarbeitung
der Strategie befasst?
In die aktuelle Entwicklungsphase der Strategie ist eine wechselnde Zahl von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF eingebunden. Alle verfügen über
die notwendigen Qualifikationen für die Verwendung in ihrer Laufbahn.
Darunter sind auch Personen mit wirtschaftswissenschaftlichen Abschlüssen. Auf
Leitungsebene sind Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger (Diplom-
Volkswirtin) und Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jens Brandenburg (B. A.-
Studium mit Beifach Volkswirtschaftslehre) regelmäßig in die Erarbeitung der
Strategie eingebunden.
48. Wann wird das BMBF etwaige Eckwerte einer etwaigen Nationalen
Strategie zur Ökonomischen Bildung zur Diskussion stellen, und wie werden
Länder und Kommunen eingebunden?
Das BMBF prüft zurzeit verschiedene Szenarien. Eckwerte werden zur
gegebenen Zeit mit allen relevanten Partnern besprochen.
49. Welche Expertinnen und Experten aus Ökonomie, Wissenschaft und
Praxis werden durch das BMBF für die Erarbeitung der Strategie konsultiert
bzw. mit der Strategieerarbeitung beauftragt?
Das BMBF steht in Kontakt mit verschiedenen Expertinnen und Experten aus
Ökonomie, Wissenschaft und Praxis. So fand u. a. am 1. Februar 2023 ein
interner Workshop zum Thema „Ökonomische Bildung in Zeiten gesellschaftlicher
Umbrüche“ mit Experten, der Leitung und dem verantwortlichen Fachreferat
statt.
Die eingeladenen Expertinnen und Experten aus Stiftungen, Verwaltung,
Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft diskutierten anhand von Leitfragen
(Ökonomische Bildung in der Zeitenwende, Zielgruppen, Beitrag der Wissenschaft
zu Ökonomischer Bildung) über Entwicklungsbedarfe und Perspektiven der
Ökonomischen Bildung.
50. Welche Projekte fördert das BMBF derzeit im Bereich der Vermittlung
von unternehmerischen Kompetenzen an Schulen (Entrepreneurship an
Schulen) (bitte tabellarisch samt Förderzeitraum, Fördersumme und
Darlegung des Förderziels auflisten)?
Im Bereich der Vermittlung von unternehmerischen Kompetenzen an Schulen
(Entrepreneurship an Schulen) fördert das BMBF zurzeit die unten
aufgelisteten Initiativen.
Projekt Förderzeitraum Fördersumme
(in Euro)
Förderziel
youstartN
Stiftung Bildung
2022 bis 2023 1 350 000 Mit Boostergeldern werden Schülerfirmen oder
Azubifirmen bzw. Gründungsinitiativen dabei
unterstützt, Nachhaltigkeitskonzepte an ihrer Schule
oder ihrem Umfeld verbunden mit
unternehmerischen Aktivitäten zu entwickeln oder auszubauen.
Ziel ist, Gestaltungskompetenz für die Umsetzung
von Nachhaltigkeitskonzepten bzw. sozialen
Innovationen und unternehmerische Kompetenzen bei
Schüler/innen bzw. Azubis zu stärken.
Ideenlabs
Deutsche Kinder –
und Jugendstiftung
2022–2023 230 000 In Workshops für Schüler/innen sowie
Multiplikator/innen wird die Auseinandersetzung mit den
Themen Nachhaltigkeit und Unternehmensgründung an
Schulen gefördert. In den Ideenlabs werden mit
externen Expertinnen und Experten unternehmerische
Nachhaltigkeitskonzepte entwickelt oder ausgebaut.
Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit youstartN
umgesetzt. Es zielt auf Vernetzung und Stärkung
von sozial verantwortlichem unternehmerischem
Handeln von Schüler/innen ab.
Wettbewerb JU-
GEND GRÜNDET
2022–2024
(Wiederholte
Bewilligung seit
2004)
860 000 JUGEND GRÜNDET ist ein bundesweiter Online-
Wettbewerb für Schüler/innen rund um das Thema
Innovation und Gründung. Ziel ist, in jungen
Menschen Unternehmergeist zu wecken und zu fördern.
51. Welche konkreten Vereinbarungen sollen aus Sicht der Bundesregierung
auf dem avisierten Nationalen Bildungsgipfel am 14. März 2023 mit den
Ländern geschlossen werden?
52. Von welchen messbaren Zielen macht die Bundesregierung den Erfolg
oder Misserfolg eines etwaigen Nationalen Bildungsgipfels aus?
Die Fragen 51 und 52 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bildungsgipfel widmet sich dem Dialog zwischen Bund, Ländern,
Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft unter anderem zur Erneuerung des
Aufstiegsversprechens in der Bildung. Den Ergebnissen dieses Dialogs kann
die Bundesregierung nicht vorgreifen.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Drucksache 20/5374
Anlage – Antwort zu den Fragen 41 und 42
Nach der Konzeptionsphase in 2022 beendete Projekte
FKZ Akronym Startdatum
Fördervolumen /
insgesamt (Bundesmittel
ggf. zzgl. PP)
in 2022 verausgabte
Mittel
16INB1002 AIWEB 18.10.2021 64.281,94 € 36.012,94 €
16INB1012 digiMeRe2 18.10.2021 81.280,74 € 54.424,74 €
16INB1013 DigiText4all2 18.10.2021 90.150,43 € 16.166,47 €
16INB1015 DLT4EDU2 18.10.2021 77.820,88 € 13.526,88 €
16INB1018 Educonnect2 18.10.2021 44.245,35 € 33.301,35 €
16INB1023 fobizz2 18.10.2021 59.428,80 € 41.599,80 €
16INB1024 Foldio_Lernserie_CS 18.10.2021 61.346,87 € 6.018,87 €
16INB1027A GGG262 18.10.2021 32.821,08 € 23.533,08 €
16INB1027B GGG262 18.10.2021 19.136,99 € 11.883,99 €
16INB1034 KLUG2 18.10.2021 99.994,31 € 72.200,31 €
16INB1036A KOMZERT2 18.10.2021 76.698,37 € 17.722,37 €
16INB1036B KOMZERT2 18.10.2021 20.612,72 € 4.684,72 €
16INB1038 LeLeMI_NBP2 18.10.2021 28.790,00 € 0,00 €
16INB1045 MaLeBi2 18.10.2021 96.751,40 € 19.987,40 €
16INB1046A MeKKita2 18.10.2021 32.036,25 € 19.775,25 €
16INB1046B MeKKita2 18.10.2021 19.944,00 € 12.617,00 €
16INB1050A PeterPandemic2 18.10.2021 39.065,09 € 3.980,09 €
16INB1050B PeterPandemic2 18.10.2021 60.604,73 € 9.170,73 €
16INB1055 RaDiS 18.10.2021 44.650,00 € 10.419,00 €
16INB1060 Thesy2 18.10.2021 63.998,93 € 34.739,93 €
16INB1064A VIDE2 18.10.2021 36.667,33 € 21.667,33 €
16INB1064B VIDE2 18.10.2021 43.866,00 € 28.866,00 €
16INB1066A WebChem2 18.10.2021 23.679,39 € 17.321,39 €
16INB1066B WebChem2 18.10.2021 26.821,00 € 0,00 €
16INB1068A BOERD 18.10.2021 40.321,24 € 8.742,24 €
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Drucksache 20/5374
16INB1068B BOERD 18.10.2021 48.504,36 € 10.403,36 €
16INB3003A KOLIBRI 20.09.2021 144.480,67 € 75.708,46 €
16INB3003B KOLIBRI 20.09.2021 304.834,11 € 304.834,11 €
16INB3003C KOLIBRI 20.09.2021 46.928,63 € 16.533,97 €
16INB3003D KOLIBRI 20.09.2021 123.645,07 € 0,00 €
16INB3006 mEDUator 20.09.2021 56.269,39 € 0,00 €
16INB3007A L3OOP 20.09.2021 154.508,96 € 64.508,96 €
16PGQP01* WiMoTech 01.08.2021 76.327,27 € 27.372,60 €
*Querschnittsprojekt außerhalb der Konzeptionsphase und Umsetzungsphase gefördert
Die 56 Verbundvorhaben (Ziel 1 & 2 FBK INB) wurden nach einer Laufzeit von max. sechs Monaten
in Bezug auf ihre Anschlussfähigkeit mit dem Referenzprototypen evaluiert. Anschließend an die
Konzeptentwicklung wählte im Juni 2022 ein Auswahlgremium 37 Verbundvorhaben (81 Teilvorhaben)
des ersten und zweiten Förderziels der BKM für eine Umsetzungsphase von zwei Jahren aus. Weitere
zwei Verbundvorhaben (sieben Teilvorhaben)1 werden zudem als Initiativvorhaben für ein bis zwei
Jahre gefördert. Alle Vorhaben der Umsetzungsphase sind im Zeitraum 1. September 2022 bis 1. Januar
2023 gestartet.
Geförderte Projekte der Umsetzungsphase
FKZ Akronym Startdatum
Fördervolumen /
insgesamt
(Bundesmittel ggf. zzgl. PP)
in 2022 verfügbare
Mittel /
veranschlagt
16INB2003A ALFA2 01.10.2022 204.530,49 € 47.858,40 €
16INB2003B ALFA2 01.10.2022 465.660,00 € 51.480,00 €
16INB2004 AMSEL2 01.10.2022 1.127.720,41 € 187.976,00 €
16INB2005A AVILAB2 01.10.2022 444.325,28 € 70.288,31 €
16INB2005B AVILAB2 01.10.2022 319.587,36 € 12.663,00 €
16INB2005C AVILAB2 01.10.2022 88.803,19 € 10.698,97 €
16INB2005D AVILAB2 01.10.2022 171.233,77 € 21.404,50 €
16INB2005E AVILAB2 01.10.2022 97.575,59 € 12.561,29 €
16INB2006 BRAINCON2 15.10.2022 527.952,00 € 68.271,00 €
1 Zu den in der Umsetzungsphase geförderten Projekten wird auch das sich auf Grund einer vertieften Prüfung
noch im Bewilligungsprozess befindliche Projekt 16INBI001C gezählt.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Drucksache 20/5374
16INB2007 COCOTEQ2 15.10.2022 331.151,12 € 31.323,00 €
16INB2008A Coding-Labs2 01.10.2022 1.462.036,08 € 118.722,00 €
16INB2008B Coding-Labs2 01.10.2022 681.988,00 € 112.991,00 €
16INB2008C Coding-Labs2 01.10.2022 379.708,80 € 51.254,40 €
16INB2009 CoHaP2 01.10.2022 470.796,00 € 61.232,00 €
16INB2010 CoKoMo2 01.10.2022 650.331,31 € 166.978,25 €
16INB2011A Di2Design2 01.11.2022 366.224,26 € 32.792,06 €
16INB2011B Di2Design2 01.11.2022 465.005,61 € 21.906,67 €
16INB2017A E365 Maverick 01.09.2022 999.760,00 € 111.107,00 €
16INB2017B E365 Maverick 01.09.2022 368.345,85 € 63.316,27 €
16INB2019 EDUvision-2021-2 01.10.2022 526.865,04 € 60.667,00 €
16INB2021 eteachProNBP2 01.11.2022 440.714,70 € 33.380,01 €
16INB2022A EVA-NBP2 01.10.2022 564.213,17 € 70.902,24 €
16INB2022B EVA-NBP2 01.10.2022 923.246,28 € 115.522,00 €
16INB2026A FSJ2 01.10.2022 1.162.272,74 € 155.750,34 €
16INB2026B FSJ2 01.10.2022 304.759,20 € 22.104,00 €
16INB2028A GINI2 01.10.2022 576.941,71 € 60.436,00 €
16INB2028B GINI2 01.10.2022 346.564,80 € 66.278,00 €
16INB2028C GINI2 01.10.2022 298.486,40 € 73.483,90 €
16INB2028D GINI2 01.10.2022 220.555,00 € 43.856,00 €
16INB2029 HPI4NBP2 01.10.2022 387.480,00 € 48.185,00 €
16INB2030A Hybrid-Learn2 01.09.2022 223.705,60 € 38.349,60 €
16INB2030B Hybrid-Learn2 01.09.2022 189.272,98 € 32.364,58 €
16INB2031 ICDL-Port2 01.10.2022 384.051,60 € 40.427,00 €
16INB2032A KAVAQ2 01.10.2022 435.895,42 € 53.400,11 €
16INB2032B KAVAQ2 01.10.2022 515.357,08 € 74.022,33 €
16INB2035A KoKoN2 15.09.2022 424.004,76 € 53.012,99 €
16INB2035B KoKoN2 15.09.2022 245.367,34 € 37.520,70 €
16INB2035C* KoKoN2 15.09.2022 64.107,12 € 0,00 €
16INB2035D KoKoN2 15.09.2022 76.376,23 € 13.499,86 €
16INB2035E* KoKoN2 15.09.2022 67.938,06 € 0,00 €
16INB2039 LENABI2 01.09.2022 4.504.473,27 € 379.941,51 €
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Drucksache 20/5374
16INB2040 LernGrammis2 01.10.2022 338.066,16 € 42.364,52 €
16INB2041 LIKE2 15.09.2022 273.796,51 € 49.703,66 €
16INB2042A LNL2 01.10.2022 1.847.885,04 € 296.455,56 €
16INB2042B LNL2 01.10.2022 367.563,80 € 32.210,29 €
16INB2042C LNL2 01.10.2022 1.104.629,98 € 162.378,68 €
16INB2042D LNL2 01.10.2022 64.900,00 € 10.740,00 €
16INB2042E LNL2 01.10.2022 401.151,30 € 67.332,04 €
16INB2042F LNL2 01.10.2022 375.856,35 € 63.987,90 €
16INB2042G LNL2 01.10.2022 692.481,82 € 98.973,01 €
16INB2043A LO-AK2 01.10.2022 399.351,00 € 35.317,00 €
16INB2043B LO-AK2 01.10.2022 129.600,00 € 17.271,00 €
16INB2047A MIL2 01.10.2022 128.139,44 € 15.555,60 €
16INB2047B MIL2 01.10.2022 470.311,77 € 56.244,13 €
16INB2051A PIM-2-02 01.09.2022 1.817.948,40 € 241.184,12 €
16INB2051B PIM-2-02 01.09.2022 845.427,78 € 139.048,74 €
16INB2051C PIM-2-02 01.09.2022 332.322,14 € 40.947,02 €
16INB2051D PIM-2-02 01.09.2022 497.217,83 € 52.241,66 €
16INB2051E PIM-2-02 01.09.2022 273.000,53 € 73.213,61 €
16INB2051F PIM-2-02 01.09.2022 565.169,71 € 52.045,00 €
16INB2051G PIM-2-02 01.09.2022 223.069,10 € 41.902,45 €
16INB2051H PIM-2-02 01.09.2022 280.089,60 € 48.393,60 €
16INB2051I PIM-2-02 01.09.2022 165.741,11 € 27.221,56 €
16INB2051J PIM-2-02 01.09.2022 234.880,18 € 53.709,22 €
16INB2052 PLSA-DFF2 01.10.2022 988.655,00 € 79.357,00 €
16INB2056 SCB2 01.09.2022 854.336,38 € 117.237,00 €
16INB2057 Scobees2 01.09.2022 707.002,43 € 73.810,00 €
16INB2058 SHRIMP_PODS2 01.09.2022 499.786,77 € 81.998,44 €
16INB2059 SolVing2 01.09.2022 408.580,39 € 42.408,00 €
16INB2061 TOERN2 01.09.2022 362.269,09 € 57.857,51 €
16INB2062A TrainSpot2 01.10.2022 632.774,40 € 81.647,36 €
16INB2062B TrainSpot2 01.10.2022 544.277,19 € 97.391,76 €
16INB2062C TrainSpot2 01.10.2022 264.806,98 € 35.139,16 €
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Drucksache 20/5374
16INB2062D Trainspot2 01.10.2022 215.008,00 € 20.988,00 €
16INB2062E TrainSpot2 01.10.2022 137.336,58 € 16.688,40 €
16INB2063 ubiMaster2 15.09.2022 630.761,62 € 104.077,00 €
16INB2065 Vision-Kino-3-2 15.09.2022 357.538,00 € 43.784,00 €
16INB2067A OpenJupyter2 01.11.2022 638.990,73 € 76.431,46 €
16INB2067B OpenJupyter2 01.11.2022 556.991,00 € 25.209,34 €
16INB2067C OpenJupyter2 01.11.2022 92.975,42 € 7.623,72 €
16INB2067D OpenJupyter2 01.11.2022 103.064,00 € 8.674,41 €
16INBI001A ITSJOINTLY 01.10.2022 2.473.127,97 € 306.463,50 €
16INBI001B ITSJOINTLY 01.10.2022 3.855.210,93 € 481.034,86 €
16INBI001C** ITSJOINTLY 01.01.2023
16INBI001D ITSJOINTLY 01.10.2022 246.307,20 € 0,00 €
16INBI002A* CuC 01.10.2022 70.722,91 € 0,00 €
16INBI002B* CuC 01.10.2022 49.980,00 € 0,00 €
16INBI002C* CuC 01.10.2022 361.059,31 € 86.774,88 €
* keine Mittel in 2022 abgerufen bzw. veranschlagt
**Projekt noch im Bewilligungsprozess, vsl. Projektstart 2023
Für die Beschaffung agiler Entwicklerteams zum Aufbau der Basiskomponenten für die Nationale
Bildungsplattform (NBP) als digitale Vernetzungsinfrastruktur Bildung wurde im Juni 2022 ein sog.
„Dynamisches Beschaffungssystem“ (DBS) eingerichtet. Dabei können sich interessierte
Unternehmen für eine Teilnahme am DBS qualifizieren, um dann in sog. „Miniwettbewerben“ zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können. Erste Vergaben fanden in diesem Rahmen seit
Oktober 2022 statt. Mit Stichtag 31. Januar 2023 wurden im DBS sechs Miniwettbewerbe
veröffentlicht:
Titel Status Start Leistungserbringung
Miniwettbewerb #1.1 - IDM Zuschlag 10/2022
Miniwettbewerb #1.2 - Ablage Zuschlag 11/2022
Miniwettbewerb #1.3 - Datenraum Zuschlag 12/2022
Miniwettbewerb #1.4 - Integrationsteam Zuschlagserteilung vsl. 02/2023
Miniwettbewerb #1.5 – Digitale
Nachweise
Zuschlagserteilung vsl. 02/2023
Miniwettbewerb #1.6 – Schaufenster Angebotsphase vsl. 02/2023
Die Miniwettbewerbe strukturieren sich dabei insbesondere nach den benötigten
Entwicklungsleistungen für die Basiskomponenten der NBP.
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ISSN 0722-8333]