[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5449 –
Stärkung der beruflichen Bildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die berufliche Bildung ist aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU seit
Jahrzehnten ein unerschütterlicher Garant für den wirtschaftlichen Erfolg, das
Wachstum und den Wohlstand in Deutschland. Das System verhindert nach
Auffassung der Fragesteller Jugendarbeitslosigkeit und genießt enorme internationale
Anerkennung. Doch nicht erst seit der Pandemie steht das System der
beruflichen Bildung nach Wahrnehmung der Fragesteller unter Druck. Der
demografische Wandel, ein verändertes Bildungsverhalten junger Menschen und nicht
zuletzt die digitale Transformation stellen Ausbildungsbetriebe,
berufsbildende Schulen, ganz besonders aber auch Auszubildende sowie Berufserfahrene
nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU vor neue Herausforderungen.
Laut des Fachkräftemonitorings der Bundesregierung mit Stand Juli 2022 bis
2026 können ca. 240 000 Arbeitsplätze nicht mehr besetzt werden, weil
Arbeitskräfte fehlen (aktualisierte Prognose des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales [BMAS] „Digitalisierte Arbeitswelt“:
www.bmas.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-602-fachkraeftemonito
ring-fuer-das-bmas.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Der berufliche
Mismatch am Arbeitsmarkt steigt zudem durch die zunehmende Gleichzeitigkeit
von Fachkräftemangel und der Verschiebung des Kompetenzbedarfes in
wichtigen Branchen. Die Stärkung der beruflichen Bildung gehört daher nach
Überzeugung der Fraktion der CDU/CSU zu den wichtigsten Aufgaben der
nächsten Jahre. Hier schlummert nach Auffassung der Fragesteller viel
Potenzial in unserem Land, das es zu nutzen gilt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Deutschland braucht mehr beruflich qualifizierte Fachkräfte, die bestmöglich
aus- und weitergebildet werden, damit die Transformation der Wirtschaft
gelingt. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält der Koalitionsvertrag für die
20. Wahlperiode wegweisende Initiativen zur Stärkung der beruflichen
Bildung. Zu diesen wurde teilweise in der vorangegangenen Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/4193 bereits Auskunft gegeben.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5677
20. Wahlperiode 15.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
13. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Um die vielfältigen Herausforderungen der Fachkräftegewinnung und -
sicherung zu adressieren, greifen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen
der Bunderegierung zur Stärkung der beruflichen Bildung ineinander und
ergänzen sich im Sinne maximaler Wirksamkeit:
Mit der im Dezember des Jahres 2022 gestarteten Exzellenzinitiative
Berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll
die Sichtbarkeit der beruflichen Bildung erhöht und die Attraktivität einer
dualen Berufsausbildung für alle jungen Menschen nachhaltig gestärkt werden. Die
Exzellenzinitiative versteht sich dabei als Dachmarke, unter der das BMBF für
die 20. Wahlperiode bestehende Aktivitäten gezielt weiterentwickelt und mit
neuen Initiativen bündelt, um die Ziele der Exzellenzinitiative mit
bestmöglicher Wirkung und Sichtbarkeit zu erreichen. Dabei beinhaltet sie drei zentrale
Handlungsfelder: (1) Verbesserung der Förderung individueller Chancen,
(2) Gezielte Impulse für innovative und exzellente Berufsbildungsangebote und
eine moderne Berufsbildungsinfrastruktur und (3) Erhöhung internationaler
Sichtbarkeit und Mobilität sowie der internationalen Perspektive.
Der Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der vereinbarten Ausbildungsgarantie,
der in der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) liegt, wird derzeit bereits innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Eine neue Periode der Allianz für Aus- und Weiterbildung, unter der
Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), startet
in diesem Jahr. Die Unterzeichnung einer begleitenden Allianzerklärung wird
für dieses Frühjahr angestrebt. Die Abstimmungen mit den Allianzpartnern
hierzu laufen aktuell.
1. Welche relevanten neuen Maßnahmen hat die Bundesministerin für
Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger im Jahr 2022 im Bereich
„Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung“ selbst initiiert
(bitte den Titel des Projektes, das Startdatum und die im Jahr 2022
verfügbaren Fördermittel tabellarisch auflisten)?
Wie werden im Sinne eines verantwortlichen Umgangs mit öffentlichen
Mitteln Doppelungen bzw. Konkurrenzangebote zu den umfassenden
Berufsorientierungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit (BA; Planet-
Beruf, Check-U) ausgeschlossen?
Titel Startdatum Fördermittel
Novellierung Förderrichtlinie
Berufsorientierungsprogramm (u. a. Stärkung
von Berufsorientierung an Gymnasien,
Bekanntmachung)
1. Januar 2023 36 Mio. Euro p.a.
Novellierung Förderrichtlinie
Berufliche Orientierung für Zugewanderte
24. Oktober 2022 11 Mio. Euro p.a.
In der Initiative Bildungsketten stimmen der Bund (BMBF, BMAS,
Bundesagentur für Arbeit (BA)) und die Länder ihre Aktivitäten am Übergang
Schule – Beruf miteinander ab. Ziel ist es, die Maßnahmen zu systematisieren,
synchronisieren, Lücken zu schließen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu
identifizieren. Individuelle Bund-Land-Vereinbarungen adressieren diese
Maßnahmen in acht Handlungsfeldern.
2. Welche Maßnahmen hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger im Jahr 2022 im Bereich „Maßnahmen zur Verbesserung der
Berufsorientierung“ beendet?
Was waren jeweils die Gründe hierfür (bitte den Titel des Projektes, das
Startdatum und die im Jahr 2022 verfügbaren Fördermittel tabellarisch
auflisten)?
Das BMBF hat keine Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung im
Jahr 2022 beendet.
3. Welche konkreten Verbesserungen bzw. neuen Maßnahmen strebt das
Bundesbildungsministerium im Bereich qualitativ hochwertiger,
digitalgestützter Angebote zur Berufsorientierung begleitend zur Einführung
einer Ausbildungsgarantie an?
Im Bereich der digitalen Berufsorientierung hat das BMBF mehrere Projekte
initiiert. Mit dem Onlineportal berufenavi.de hat das BMBF einen
qualitätsgesicherten digitalen Zugang zur Berufsorientierung geschaffen, der Jugendlichen
als Navigationshilfe durch die Vielzahl der Berufsorientierungs-Angebote (BO)
im Internet dient. Das Portal wird stetig weiterentwickelt und ausgebaut.
Gleichzeitig unterstützt das BMBF mit dem Projekt „DigiPortBO“ für
Jugendliche und Lehrkräfte die Entwicklung von digitalen Lehr- und Lernmaterialien
zur Berufsorientierung.
Zur Dokumentation des Berufsorientierungsprozesses insgesamt hat das BMBF
die Entwicklung des digitalen Tools der Berufswahlapp (bwapp) initiiert. Die
App wird im Schuljahr 2022/23 in fünf Ländern erprobt.
Am 16. Januar 2023 startete der Wettbewerb D-BOP für digitale
Berufsorientierung. Der Wettbewerb ist Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung.
Ausgezeichnet werden innovative digitale Angebote, die junge Menschen bei
der Beruflichen Orientierung unterstützen. Die Angebote sollen Jugendlichen
helfen, eigene Kompetenzen und Interessen mit digitaler Technologie zu
erkunden.
4. Welche relevanten neuen Maßnahmen hat Bundesbildungsministerin
Bettina Stark-Watzinger im Jahr 2022 im Bereich „Überbetriebliche
Berufsbildungsstätten“ selbst initiiert (bitte den Titel des Projektes, das
Startdatum und die im Jahr 2022 verfügbaren Fördermittel tabellarisch
auflisten)?
Es handelt sich hier um ein seit Jahren bewährtes Programm, das auch im Jahr
2022 fortgeführt wurde. Im Rahmen der erfolgreich laufenden Förderung
überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) wurde nach den gemeinsamen
Richtlinien mit dem BMWK und im Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung ein
vollständiger Mittelabfluss in Höhe von 72 Mio. Euro erreicht. Dazu erfolgten
insgesamt 133 neue Bewilligungen (76 Vorhaben durch die Förderung nach der
gemeinsamen Richtlinie und 57 Vorhaben im Sonderprogramm).
Mit Ausblick auf weitere ÜBS-Pläne als Teil der Exzellenzinitiative Berufliche
Bildung wurden im Jahr 2022 die Vorbereitungen für eine neue ÜBS-
Förderrichtlinie begonnen. Die Veröffentlichung ist für 2023 vorgesehen.
5. Welche Maßnahmen hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-
Watzinger im Jahr 2022 im Bereich „Überbetriebliche
Berufsbildungsstätten“ beendet, und was waren jeweils die Gründe hierfür (bitte den
Titel des Projektes, das Startdatum und die im Jahr 2022 verfügbaren
Fördermittel tabellarisch auflisten)?
Das BMBF hat im Jahr 2022 keine Maßnahmen im Bereich „Überbetriebliche
Berufsbildungsstätten“ beendet.
Im Rahmen der Förderung nach den gemeinsamen Richtlinien und im
Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung endete 2022 für 148 Vorhaben die benötigte
Projektlaufzeit, so dass ihre Umsetzung abgeschlossen war. Hierbei handelte es
sich um 93 Vorhaben im Rahmen der gemeinsamen Richtlinien und 55
Vorhaben im Rahmen des Sonderprogrammes.
6. Wie ist der Stand der Verhandlungen von Bund und Ländern für einen
Berufsschulpakt zur ausreichenden digitalen und personellen Ausstattung
der Berufsschulen als Partner der Betriebe in der dualen Ausbildung?
Die Bundesregierung steht mit den Ländern im konstruktiven Austausch zur
Ausgestaltung des Paktes für berufliche Schulen. Im Rahmen dieses Prozesses
werden derzeit mögliche Themen des Paktes erörtert. Im Weiteren wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4193 verwiesen.
Die Bundesregierung unterstützt die Berufsschulen zudem bereits durch den
DigitalPakt Schule bei Investitionen in die digitalen kommunalen
Bildungsinfrastrukturen und Endgeräte sowie durch die Förderung von professionellen IT-
Lösungen und der Ausbildung von Administratorinnen und Administratoren.
7. Wann wird die Prüfung der rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) abgeschlossen sein, damit das in den Initiativen ValiKom und
ValiKom-Transfer entwickelte und erprobte berufsabschlussbezogene
Validierungsverfahren über die Projektphase hinaus fortgesetzt und
verankert werden kann?
Wie wird sichergestellt, dass hierbei über Valikom und Valikom-Transfer
hinaus die vielfältige Validierungskompetenz weiterer Akteure auf der
Basis übergreifender Standards einbezogen wird?
Das BMBF strebt entsprechend der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS)
an, das in ValiKom entwickelte und erprobte berufsabschlussbezogene
Validierungsverfahren mit Abschluss der Projektphase (Ende Oktober 2024)
bundesweit verankert zu haben. Ziel ist die Regelung des Anspruchs auf ein
Validierungsverfahren, der Anspruchsvoraussetzungen und der wesentlichen
Merkmale des Verfahrens, inklusive der Durchführungszuständigkeiten.
8. Warum verlängert die Bundesregierung den Bund-Länder-Wettbewerb
„Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ nicht, der am 31.
Dezember 2021 ausgelaufen ist, und von dem sie selbst sagt, dass der
Wettbewerb insbesondere zur Fachkräftesicherung, zur Verbesserung der
Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung sowie zur
schnelleren Integration von neuem Wissen in die Praxis beigetragen habe
(siehe Bundestagsdrucksache 20/4193)?
Der Bund-Länder-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“
ist am 31. Dezember 2021 nach einer Förderdauer von 13 Jahren ausgelaufen.
In der Schlussphase des Wettbewerbs wurden in Rahmen von INNOVUM-OH
(Innovationsunterstützende Maßnahmen zum Bund-Länder-Wettbewerb
2017-2021) die Ergebnisse in die Fläche überführt und deren
Weiterentwicklung unterstützt. Hierdurch wurde darauf hingewirkt, dass die über 70
entwickelten Projekte an über 100 Hochschulen und außeruniversitären
Einrichtungen nachhaltig implementiert werden konnten. Das beabsichtigte Ziel,
berufsbegleitendes Studieren und lebenslanges, wissenschaftliches Lernen zu fördern
und damit insbesondere zur Fachkräftesicherung, zur Verbesserung der
Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung sowie zur
schnelleren Integration von neuem Wissen in die Praxis beizutragen, wurde erreicht.
Eine Verlängerung der Förderung durch weitere Wettbewerbsrunden ist mithin
nicht vorgesehen.
9. Wann wird die Prüfung durch das BMBF abgeschlossen sein, um
geeignete Maßnahmen zur Anerkennung gleichwertiger beruflicher
Qualifikationen für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst ergreifen zu
können?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4193 verwiesen.
10. Wann wird die von der Bundesregierung geplante Nationale
Bildungsplattform (NBP) als digitale Vernetzungsinfrastruktur für den Bereich
Bildung fertiggestellt sein?
Wie werden im Sinne eines verantwortlichen Umgangs mit öffentlichen
Mitteln Doppelungen in Funktion und Angebot zur Online-
Weiterbildungsplattform NOW des BMAS bzw. der BA ausgeschlossen?
Für die Nationale Bildungsplattform (NBP) ist zum Ende des dritten Quartals
im Jahr 2023 der Beta-Launch vorgesehen. Die damit entstehende digitale
Vernetzungsinfrastruktur wird als agiles Projekt kontinuierlich weiterentwickelt.
Die Bundesregierung wird im Jahr 2024 über die Perspektiven des Vorhabens
im Sinne einer möglichen Verstetigung entscheiden.
Die Vorhaben Nationale Bildungsplattform und Nationale Online-
Weiterbildungsplattform (NOW) werden kontinuierlich abgestimmt. Die NOW soll sich
als zentrales Online-Eingangsportal für den Bereich der
arbeitsmarktorientierten, beruflichen Weiterbildung in die NBP einfügen. Hierfür wurde eine
Arbeitsgruppe von BMBF, BMAS und BA eingerichtet, die im Verlauf die
Verzahnung beider Plattformen konkretisieren soll.
11. Wie werden Ergebnisse des BMBF-Innovationswettbewerbs INVITE in
die Entwicklung der NBP einbezogen?
Die Berücksichtigung der Ergebnisse des Innovationswettbewerbs INVITE
wird durch den Austausch von technischen Konzepten und Projekt-Berichten
sowie der wechselseitigen personellen Beteiligung an Fachgruppen-Treffen
sichergestellt.
12. Inwiefern prüft die Bundesregierung die Bereitstellung von
Infrastrukturen für ein niedrigschwelliges Ausstellen und Authentifizieren von
Micro-Credentials über eine mögliche Einbettung in die Nationale
Bildungsplattform hinaus (siehe auch Bundestagsdrucksache 20/5146)?
Aktuell konzentriert sich die Bundesregierung auf die Unterstützung von
Micro-Credentials im Rahmen der NBP. Hierzu gehört insbesondere der Aufbau
einer PKI-basierten Infrastruktur, die sich sowohl für digital verifizierbare
Bildungsabschlüsse im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eignet wie
auch für niedrigschwelligere Nachweise (Massive Open Online Courses
(MOOCs), Micro-Credentials). Darüber hinaus sieht die NBP eine Wallet zum
datensouveränen Speichern und anlassbezogenen Teilen von
Bildungsnachweisen einschließlich Micro-Credentials vor.
13. Wann wird im Rahmen der Exzellenzinitiative aufbauend auf den
Erfahrungen der laufenden InnoVet-Projekte die Entwicklung und Erprobung
von attraktiven Qualifizierungsangeboten in der Aus-, Weiter- und
Aufstiegsfortbildung der beruflichen Bildung gefördert?
Nach derzeitigem Planungsstand ist die Veröffentlichung des neuen
Bundeswettbewerbs InnoVET Plus für das Frühjahr dieses Jahres vorgesehen. Der
Start der Projekte wird voraussichtlich ab Mai 2024 erfolgen.
14. Wann werden die Kooperationsstrukturen zwischen beruflicher und
akademischer Bildung ausgebaut und die angekündigten hybriden
Bildungsangebote entwickelt?
Der Ausbau von Kooperationsstrukturen zwischen beruflicher und
akademischer Bildung sowie die Entwicklung hybrider Bildungsformate erfordert die
Beteiligung verschiedener Akteure im Bildungsbereich. Hybride Angebote
verzahnen berufliche und akademische Bildung in systematischer Weise curricular
miteinander, tragen so zur Formalisierung dieser Formate bei und stärken sie
als ankerkannte Wege im Bildungssystem.
Neben den bereits lang etablierten dualen Studiengängen gewinnen die neuen
Bildungsformate der studienintegrierenden Ausbildung und der verzahnten
Orientierungs-angebote als weitere hybride Ansätze an Bedeutung.
So werden im Rahmen des Innovationswettbewerbs InnoVET des BMBF auch
Projekte zur studienintegrierenden Ausbildung gefördert. Mit dem
Modellprojekt VerOnika (Verzahnte Orientierungsangebote zur beruflichen und
akademischen Ausbildung) werden junge Menschen dabei unterstützt, eine informierte
und reflektierte Entscheidung für den einzuschlagenden Bildungsweg zu
treffen.
15. Wann wird die Prüfung der Reformbedarfe bei den ergänzenden
darlehensbasierten Instrumenten der individuellen Bildungsförderung im
Zusammenhang mit den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP getroffenen Vereinbarungen zu
Reformvorhaben im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch die
Bundesregierung abgeschlossen sein?
Die Bundesregierung wird im Laufe dieser Legislaturperiode entsprechend den
Vereinbarungen des Koalitionsvertrages weitere Vorschläge für Reformen im
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erarbeiten und vorlegen. In
diesem Zusammenhang und zeitlichen Rahmen wird sie auch prüfen, inwieweit
Reformbedarfe bei den ergänzenden darlehensbasierten Instrumenten der
individuellen Bildungsförderung bestehen.
16. Wann soll das von der Bundesregierung angekündigte Lebenschancen-
BAföG eingeführt werden?
Wann liefert die Bundesregierung ein Eckpunktepapier, einen
Referenten- und Regierungsentwurf (bitte die Zeitplanung des Arbeitsprozesses
tabellarisch darlegen)?
Wie soll das Lebenschancen-BAföG von der aktuell vom BMAS
angekündigten „Bildungs(teil)zeit“ abgegrenzt und wie sollen Doppelungen
bzw. Überschneidungen vermieden werden?
Der Zeitplan zur Einführung des Lebenschancen-BAföG und die Abgrenzung
von der geplanten Bildungs(teil)zeit sind Gegenstand laufender Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung.
17. Bis wann wird die Bundesregierung inhaltlich und zeitlich abgestimmte
Maßnahmen zum „Pakt für berufliche Schulen“ veröffentlichen und den
Deutschen Bundestag hierüber informieren?
Die inhaltliche und zeitliche Abstimmung der Maßnahmen mit den Ländern
laufen derzeit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
18. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung im „Pakt für
berufliche Schulen“ unterbringen, und wie sieht die Finanzierung aus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
19. Wie sieht die Weiterentwicklung der bestehenden Aktivitäten und wie
sehen die neuen Initiativen aus, die im Rahmen der „Exzellenzinitiative
Berufliche Bildung“ gebündelt werden sollen, um die Ziele der
Exzellenzinitiative mit bestmöglicher Wirkung und Sichtbarkeit zu erreichen?
Die Weiterentwicklung von bestehenden Aktivitäten und die neuen Initiativen
der Exzellenzinitiative schreiten in den Einzelmaßnahmen voran. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4, 7 und 13 verwiesen.
20. Wie viele zusätzliche Haushaltsmittel wurden infolge der
„Exzellenzinitiative Berufliche Bildung“ zur Stärkung der beruflichen Bildung zur
Verfügung gestellt (bitte titelscharfe Aufstellung angeben)?
Insgesamt sind für die Maßnahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung
im Rahmen der geltenden Finanzplanung bis zum Jahr 2026 Haushaltsmittel in
Höhe von rund 750 Mio. Euro vorgesehen.
Die Verteilung soll wie folgt erfolgen.
Titel Mio. Euro
3002 / 685 20 158,1
3002 / 681 21 42,6
3002 / 685 21 351,0
3002 / 893 20 90,0
3002 / Titelgruppe 80 13,5
3002/ 68111 98,5
Unabhängig von der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung wurden in
Umsetzung des Koalitionsvertrages die Förderleistungen des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in der 20. Wahlperiode bereits mit dem
27. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) mit einem bis zum Jahr 2026
vorgesehenen Volumen von insgesamt 386 Mio. Euro deutlich verbessert.
21. Wie stellt sich die bessere Förderung individueller Chancen und
Maßnahmen der „Exzellenzinitiative Berufliche Bildung“ dar, die die
internationale Sichtbarkeit und Mobilität erhöhen soll?
Wie sehen die gezielten Impulse der Bundesregierung für moderne und
exzellente Berufsbildungsangebote und Lernorte aus?
Was beinhaltet das vom BMBF erarbeitete Maßnahmenpaket?
Das BMBF adressiert die internationale Sichtbarkeit und Attraktivität der
beruflichen Bildung durch die Weiterentwicklung der Kooperationen mit den
multilateralen Partnern (u. a. Europäische Kommission, Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Internationale
Arbeitsorganisation, WorldSkills), der Umsetzung strategischer Initiativen und der
Ratsempfehlung zur Berufsbildung (2020/C 417/01) sowie dem Ausbau bilateraler
Kooperationen. Das BMBF hat hierzu mit den relevanten Berufsbildungsakteuren den
Nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung ausgewählter Prioritäten,
Ziele und Maßnahmen initiiert und vereinbart.
Die internationale Mobilität in der beruflichen Bildung wird gestärkt durch die
Weiterentwicklung bestehender Mobilitätsprogramme (wie Ausbildung
Weltweit und ProTandem) und die Begleitung des EU-Flaggschiffprogramms
Erasmus+. Die bestehenden Informations- und Beratungsstrukturen für
Auszubildende, Unternehmen, Kammern und Berufsbildungseinrichtungen werden
gestärkt. Zudem wird das BMBF einen Konsultationsprozess unter Einbeziehung
relevanter Stakeholder aufsetzen, wie ein Deutscher Beruflicher
Austauschdienst (DBAD) zur Stärkung der Ausbildungsmobilität beitragen kann.
Hinsichtlich der Förderung individueller Chancen wird auf die Antworten zu
den Fragen 1 bis 4 und 23 verwiesen. Bezüglich moderner und exzellenter
Berufsbildungsangebote sowie Lernorte wird auf die Antworten zu den Fragen 4,
5 und 13 verwiesen.
22. Welche konkreten Handlungsfelder wurden in der neuen
Allianzvereinbarung vereinbart, die auf die Allianz für Aus- und Weiterbildung ab
2023 folgen soll?
Die Allianzvereinbarung ist noch nicht unterzeichnet. Der Entwurf sieht vor,
dass sich die Allianzpartner in der kommenden Allianzperiode u. a. der
Berufsorientierung, der Gewinnung von Auszubildenden, der weiteren Stärkung des
betrieblichen Ausbildungsengagements, der Gewinnung und Wiedergewinnung
von Ausbildungsbetrieben und der Weiterentwicklung des Übergangsbereichs
Schule-Beruf in ein systematisches Übergangsmanagement widmen wollen.
Auch soll der „Sommer der Berufsausbildung“ fortgeführt werden.
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit die
berufliche Bildung als gleichberechtigter Bildungsweg zur akademischen
Bildung Anerkennung findet, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung dahin gehend?
Mit der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung setzt das BMBF gezielte
Impulse für den notwendigen Attraktivitäts- und Modernitätsschub in der beruflichen
Bildung und leistet damit einen Beitrag zum erforderlichen Wandel der
gesellschaftlichen Wertschätzung. Dazu gehört auch, die Gleichwertigkeit von
beruflicher und akademischer Bildung noch mehr in den Vordergrund zu stellen.
• Die kontinuierliche bedarfsorientierte Weiterentwicklung der
Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und
Handwerkerordnung (HwO) stärkt die Attraktivität der beruflichen Bildung.
• Mit dem 27. BAföGÄndG wurden auch Förderleistungen nach dem
AFBG deutlich verbessert. Wie Fördermöglichkeiten weiter verbessert
werden können, wird derzeit geprüft.
• Die Schaffung bundeseinheitlicher Berufslaufbahnkonzepte sowie die
Etablierung der neu geschaffenen Fortbildungsstufen im Handwerk
bieten attraktive Laufbahnkonzepte bis hin zur unternehmerischen
Selbstständigkeit.
• Im Rahmen des Bundeswettbewerbs InnoVET – „Zukunft gestalten -
Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung“ werden Projekte
gefördert, die u. a. neue Bildungswege auf den Stufen 5 bis 7 des
Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) für Leistungsstärkere entwickeln
und erproben. Als Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung wird
im Jahr 2023 ein neuer Wettbewerb „InnoVET Plus“ veröffentlicht.
• Das BMBF unterstützt Talente der beruflichen Bildung, die sich weiter
qualifizieren möchten. Mit dem Weiterbildungsstipendium der Stiftung
Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) fördert es junge
Berufseinsteigende in Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen oder einem
berufsbegleitenden Studium. Mit dem Aufstiegsstipendium der SBB
fördert es Berufserfahrene in einem ersten Hochschulstudium. Mit der
Exzellenzinitiative Berufliche Bildung werden beide Stipendienprogramme
um jeweils 500 Neustipendien ausgebaut.
• In einer Pilotphase sollen mit Unterstützung des BMBF auch
Förderangebote der Begabtenförderungswerke für Talente der beruflichen
Bildung geöffnet werden.
• Das Verbundvorhaben VerOnika erprobt modellhaft ein
Orientierungsjahr für junge Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung an der
Schnittstelle von Ausbildung und Studium.
24. Plant die Bundesregierung, die Gleichwertigkeit von beruflicher und
akademischer Bildung gesetzlich zu untermauern, und falls ja, wann, und
wie, falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung adressiert Gleichwertigkeit von beruflicher und
akademischer Bildung mit zahlreichen Aktivitäten. Darüber hinaus sind derzeit keine
diesbezüglichen Gesetzesvorhaben geplant.
25. Inwiefern finden die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Berufliche
Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ Eingang in die Planungen der
Bundesregierung?
Welche Maßnahmen wurden bis dato aus dem Bericht der Enquete-
Kommission umgesetzt (bitte tabellarisch auflisten und die jeweiligen
Sachstände darlegen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4193
sowie auf die Antworten zu den Fragen 10, 13, 15 bis 18, 21, 22 und 30
verwiesen.
26. Welche Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um den Zugang zur Meisterausbildung zu erleichtern und die Kosten von
Meisterkursen und Meisterbriefen für die Teilnehmer deutlich zu senken?
Mit dem 27. BAföGÄndG wurden die Bedarfssätze im BAföG spürbar
angehoben und höhere Freibeträge eingeführt. Diese Leistungsverbesserungen
kommen auch den AFBG-Geförderten, die eine Meisterausbildung machen, zugute.
Zudem hat der Gesetzgeber die Grundlage für eine künftig vollständig
einheitliche digitale Beantragung der AFBG-Förderung in allen Ländern geschaffen.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beruflichen Aufstiegsfortbildung
wird das Antragsverfahren damit erleichtert.
27. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung
unternommen, um Frauen im Handwerk zu stärken, und welche Ergebnisse
konnten im Jahr 2022 erzielt werden?
28. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung
unternommen, um die MINT-Förderung (MINT = Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften, Technik) zu stärken, insbesondere unter dem Aspekt der
Förderung von jungen Mädchen und Frauen in MINT-Berufen, und
welche Ergebnisse konnten erzielt werden?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Stärkung der MINT-Förderung, insbesondere von jungen Mädchen und
Frauen, sowie die Stärkung von Frauen im Handwerk sind der Bundesregierung
wichtige Anliegen.
Die Bundesregierung arbeitet über verschiedene Maßnahmen an diesen Zielen,
u. a. mit dem MINT-Aktionsplan 2.0, der entlang der Bildungskette Zugänge zu
guter MINT-Bildung schafft, von der Kita bis zur Hochschule. Dazu gehören
u. a. der bundesweite Ausbau der außerschulischen Bildungsangebote für
Kinder und Jugendliche mit Bezug zu Ausbildung und Studium durch „MINT-
Cluster“, von denen viele auf die Förderung von Mädchen ausgerichtet sind. 53
solcher MINT-Cluster werden inzwischen durch das BMBF gefördert.
Mit der bundesweiten Initiative „YouCodeGirls“ fördert das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) darüber hinaus die
Partizipation von Mädchen und jungen Frauen an der Digitalisierung. Eine
interaktive Online-Lehr-/Lernplattform soll für Programmiertätigkeiten
begeistern und befähigen. Die Plattform ist seit Juli letzten Jahres aktiv. Seitdem
haben fast 4 000 Interessierte darauf zugegriffen.
Mit der Förderrichtlinie „MissionMINT – Frauen gestalten Zukunft“ fördert
das BMBF gezielt die Gewinnung und den Verbleib von jungen Frauen in
akademischen MINT-Berufen. So sollen die Selbstwirksamkeit von jungen Frauen
im Hinblick auf ihr akademisches MINT-Potenzial gestärkt und der
gendergerechte Kulturwandel in MINT-Studiengängen und -Unternehmen befördert
werden.
Die vom BMBF geförderte bundesweite MINT-Geschäftsstelle „MIN
Tvernetzt“ unterstützt und vernetzt sektorenübergreifend MINT-Akteure. MIN
Tvernetzt hat einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt in der Förderung von Mädchen
und Frauen und unterstützt Organisationen gezielt in Gender- und
Diversitätsfragen, um das weibliche Fachkräftepotenzial besser zu heben und zu nutzen.
MINTvernetzt führt u. a. das „Bündnis für Frauen in MINT-Berufen“ fort, in
dem auch die Dachverbände beteiligt sind und das sich künftig verstärkt für
Ausbildungsberufe in MINT-Berufen engagieren wird. Im Bündnis sind mehr
als 300 Mitglieder aus Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Medien und Politik
aktiv. Sie alle setzen sich dafür ein, Frauen für und in MINT-Berufen zu
stärken.
Die Kommunikationsoffensive #MINTmagie des BMBF adressiert über On-
und Offline-Formate Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren.
Die Kampagne zählt u. a. über 5 000 Instagram- sowie mehr als 5 300 Youtube-
Follower und knapp 350 Bibliothekskooperationen.
Mit der Förderrichtlinie „Gelingensbedingungen guter MINT-Bildung“ fördert
das BMBF Forschungsprojekte und Übersichtsstudien zur Entwicklung
fächerübergreifender Ansätze in der MINT-Bildung, zu Entwicklung und Vermittlung
von MINT-Kompetenzen im 21. Jahrhundert sowie zum Zusammenwirken
schulischer und außerschulischer MINT-Bildung. Ein Großteil der Projekte
setzt eine Differenzierung in Bezug auf Mädchen und Frauen um.
Mit der Initiative „Klischeefrei“ verfolgt das BMBF gemeinsam mit dem
BMFSFJ das Ziel, jungen Menschen eine an ihren individuellen Stärken und
Interessen orientierte Berufs- und Studienwahl zu ermöglichen und dies durch
konkrete Maßnahmen aktiv zu unterstützen. Durch die Bündelung von
Informationen, die Entwicklung von Materialien und Angeboten, die Vernetzung
von Aktiven und Interessengruppen sowie das Herausstellen relevanter
Maßnahmen zur Erweiterung des Berufs- und Studienwahlspektrums junger
Menschen soll Schritt für Schritt die geschlechtliche Konnotation mit bestimmten
Berufen abgebaut werden. Fast 480 Partnerorganisationen der Initiative setzen
sich mittlerweile aktiv für eine Berufs- und Studienwahl frei von einengenden
Rollenbildern ein. Sie kommen aus allen Bereichen der Gesellschaft, von der
Kita bis zum Unternehmen, von der Kammer bis zur Hochschule.
Die Initiative Klischeefrei entwickelte mit Unterstützung der BA zudem das
Methodenset „Klischeefrei zu Berufen beraten“, welches in die BA-Lernwelt
als Selbstlernmodul für die Berufsberaterinnen und Berufsberater
aufgenommen wurde.
Mit dem Girls‘Day fördern BMFSFJ und BMBF zudem gemeinsam das
weltweit größte Berufsorientierungsprojekt für Schülerinnen. Ziel ist es, Mädchen
darin zu bestärken, bei der Studien- oder Berufswahl ihren Interessen und nicht
vermeintlichen Klischees zu folgen, insbesondere mit Blick auf den MINT-
Bereich sowie handwerkliche Berufe. Die BA beteiligt sich u. a. auch mit ihrem
digitalen Medienangebot und zusammen mit Netzwerkpartnern intensiv am
Girls‘Day und Boys‘Day, z. B. mit spezifischen Themenheften „Mint-for-you“
und „Sozial-for-you“. Unter Wahrung des Neutralitätsgebots ist es bei den
Medien der Berufsinformation und Berufsorientierung ein wichtiger Fokus, gerade
handwerkliche Berufe und Ausbildungsangebote ausgewogen und intensiv
darzustellen.
Ein Großteil der Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung von Mädchen und
jungen Frauen in MINT zahlen zugleich auf eine Stärkung der Frauen im
Handwerk ein.
Zudem hat das BMWK daher den Startschuss für die Initiative „Frauen in
Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups“ gegeben. Hierbei handelt es
sich um einen umfangreichen Dialogprozess mit relevanten Teilnehmerinnen
und Teilnehmern aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und Wissenschaft.
Die Initiative hat nach dem erfolgreichen Start am 20. September 2022 in einer
sich anschließenden Workshop-Phase in themenspezifischen Workshops
konkrete Handlungsfelder und Vorschläge erarbeitet, u. a. gemeinsam mit dem
BMBF zum Thema „Klischeefrei für Handwerks- und MINT-Berufe
begeistern“. Die in den Workshops erarbeiteten Maßnahmenvorschläge werden
derzeit ausgearbeitet und anschließend in einem Aktionsplan gebündelt, ehe sie
schließlich umgesetzt werden sollen.
Auch im Rahmen des „Zukunftsdialogs Handwerk“ (Branchendialog), dessen
politischer Startschuss am 8. März 2023 im Rahmen der
Eröffnungsveranstaltung der Internationalen Handwerksmesse durch Bundesminister Dr. Robert
Habeck erfolgen wird, wird die Stärkung von Frauen im Handwerk eine
wichtige Rolle einnehmen.
Schließlich hat die Bundesregierung eine Studie zur Analyse der
Beschäftigungssituation von Frauen im Handwerk in Auftrag gegeben, deren
Erkenntnisse ggf. auch Grundlage für weitere Maßnahmen zur Stärkung von Frauen im
Handwerk sein können.
29. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung im Jahr
2022 ergriffen, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu
Angeboten der beruflichen Bildung zu verbessern?
Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, den Zugang von
Menschen mit Behinderungen zu Angeboten der beruflichen Bildung zu verbessern.
Ein wesentliches Instrument dafür ist die Förderung entsprechender Projekte
durch das BMAS aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Im Jahr 2022
beispielsweise wurden die Ergebnisse des Projektes „Fachkraft Leichte Sprache“ online
gestellt, das die Caritas Augsburg Betriebsträger GmbH durchgeführt hat. Mit der
Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben wurde ein qualifizierter
Weiterbildungslehrgang zur Büropraktikerin und zum Büropraktiker Leichte
Sprache entwickelt, mit dem es gelingen kann, Personen aus dem Kreis des § 219
Sozialgesetzbuch (SGB) IX in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Des Weiteren wurde im Jahr 2022 das Projekt agnes@work des Deutschen
Verbandes der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. fortgeführt.
Dieses Projekt entwickelt Lösungen, um die Weiterbildung sehbehinderter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben und Unternehmen zu
stärken und zu verbessern. Dazu werden unter Einbeziehung etablierter Akteure
der Weiterbildung sowie der betrieblichen Akteure
(Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Unternehmensleitung, Personalbereiche) Strukturen
analysiert, hemmende Faktoren identifiziert und die Analyse und Beratung optimiert.
Entsprechende Informations- und Schulungsmaterialien werden entwickelt und
bereitgestellt.
Außerdem führt das BMAS zurzeit das Forschungsvorhaben „Studie zu einem
transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen
mit Behinderungen in WfbM“ durch. Die Studie geht zurück auf die
Aufforderung des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung im Jahr 2019. Danach
sollte innerhalb von vier Jahren geprüft werden, wie ein transparentes,
nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte
Menschen entwickelt werden kann (Bundestagsdrucksache 19/10715). Dieser
Bundestagsbeschluss wird seit August 2020 durch ein interdisziplinäres
Forschungsvorhaben umgesetzt. Aus den Ergebnissen der Untersuchung wird die
Auftragnehmerin Empfehlungen für mögliches gesetzgeberisches Handeln
aussprechen. So soll explizit zu der Frage Stellung genommen werden, ob es sich
empfiehlt, das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich aus der
Werkstatt herauszulösen. Damit könnte man möglicherweise erreichen, dass
mehr junge Menschen mit Behinderungen nach der Förderschule eine
Ausbildung machen und eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen
(Eingangsmanagement). Dasselbe gilt für das Übergangsmanagement von der
Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
30. Ist die Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur
beruflichen Bildung Thema in der fortgeschriebenen Allianz für Aus-
und Weiterbildung bzw. in der fortgeschriebenen Nationalen
Weiterbildungsstrategie, wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
hier konkret, und falls nein, warum nicht?
Die Partner der NWS wollen eine breit etablierte Kultur der Weiterbildung
fördern. Für die Umsetzung der Strategie spielt die verbesserte Beteiligung von
Personengruppen die bisher unterdurchschnittlich häufig an Weiterbildungen
teilnehmen, wie Geringqualifizierte oder Menschen mit Behinderungen, eine
große Rolle. Hierzu wurde unter anderem eine gesonderte Arbeitsgruppe
einberufen, um neue Ansätze für erleichterte Zugänge zu Beratung, Förderung und
Weiterbildungsangeboten zu entwickeln. Für Gruppen mit niedriger
Weiterbildungsbeteiligung sollen niedrigschwellige und ganzheitliche
Unterstützungsmöglichkeiten ausgebaut werden.
Die neue Allianzvereinbarung ist noch nicht unterzeichnet. Der Entwurf sieht
vor, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu einer Berufsausbildung zu
erleichtern. Die Allianz unterstützt klischeefreie, inklusive Angebote der
Berufsorientierung. Sie unterstützt insbesondere speziell ausgerichtete Angebote
für Menschen mit Behinderungen.
31. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung den Auftrag aus
dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP (S. 79) umsetzen, das Budget für Ausbildung zu stärken?
Eine Stärkung des Budgets für Ausbildung ist auch mit der Einrichtung der
Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber zum 1. Januar 2022
vorgenommen worden. Die Einheitlichen Ansprechstellen beraten die Arbeitgeber bei der
Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
und entlasten sie insbesondere bei der Beantragung verschiedener Förder- und
Unterstützungsleistungen. Dazu gehört auch die Information und Unterstützung
bei der Beantragung von Förder- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des
Budgets für Ausbildung. Die Einheitlichen Ansprechstellen sind bundesweit
und trägerübergreifend tätig.
32. Gibt es Pläne der Bundesregierung, die Rolle der Berufsbildungswerke
als außerbetriebliche Ausbildungsbetriebe zu stärken, wenn ja, mit
welchen Maßnahmen, und falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung legt viel Wert auf Einrichtungen, die Leistungen der
Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit (drohenden) Behinderungen
erbringen. Zu diesen zählen auch Berufsbildungswerke. Sie ermöglichen Menschen
mit Behinderungen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen
und politischen Leben. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, wie
Werkstätten für behinderte Menschen sowie Berufsbildungs- und förderungswerke,
unterstützen die berufliche Bildung von Menschen mit (drohenden)
Behinderungen.
Aktuell wurden viele Schritte unternommen, um alle Menschen in Deutschland
angesichts gestiegener Energiepreise zu unterstützen. Dazu zählten unter
anderem die Dezemberzahlung und die Gas- und Strompreisbremsen für private
Haushalte und Unternehmen. Zugunsten der Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur wurden im Dezember 2022 die Voraussetzungen für einen Hilfsfonds
für Rehabilitation und Teilhabe geschaffen. Das BMAS erarbeitet derzeit eine
entsprechende Verordnung, sie befindet sich gerade in der Ressortabstimmung.
Einrichtungen, die Vorsorge-, Rehabilitations- und Teilhabeleistungen
erbringen, erhalten für das Jahr 2022 einen Zuschuss zu ihren gestiegenen
Energiekosten. Damit sichert und stärkt die Bundesregierung die Rolle der
Berufsbildungswerke generell und als außerbetriebliche Ausbildungsbetriebe.
33. Plant die Bundesregierung, Fördermittel für den verbesserten Zugang
von Auszubildenden mit Behinderungen zu barrierefreien digitalen
Bildungsangeboten bereitzustellen, wenn ja, welche, und falls nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt das geplante Investitionsprogramm für etwa
4 000 allgemein- und berufsbildende Schulen in herausfordernden sozialen
Lagen so auszugestalten, dass damit unter anderem auch die Barrierefreiheit
gestärkt wird. Zudem wird sie sich weiterhin für die Barrierefreiheit in den
überbetrieblichen Berufsbildungsstätten einsetzen.
34. Welche Hürden sieht die Bundesregierung bei der beruflichen Bildung
für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, und mit welchen
ganzheitlichen, über Modellprojekte hinausgehenden Maßnahmen zur
Förderung der Inklusion will die Bundesregierung diesen begegnen?
35. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Hürden für die inklusive
Ausbildung gerade in kleinen und mittleren Unternehmen zu beseitigen?
Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber werben auch für die
Ausbildung von Menschen mit Behinderungen. Sie beraten Arbeitgeber, die an der
Ausbildung von Menschen mit Behinderungen interessiert sind. Das umfasst
auch die Beratung über die Möglichkeiten, die ein Budget für die Ausbildung
für die Arbeitgeber bietet. Dazu gehört z. B. die Erstattung der kompletten
Ausbildungsvergütung, die Übernahme von Kosten für die Einrichtung eines
behinderungsgerechten Arbeitsplatzes und die Aufwendungen für die wegen der
Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in
der Berufsschule. Die Einheitlichen Ansprechstellen entlasten die Arbeitgeber
auch bei der Beantragung von Förder- und Unterstützungsleistungen im
Rahmen des Budgets für Ausbildung.
Zudem setzt die BA für die Beratung der Unternehmen in ihrem Arbeitgeber-
Service spezifisch ausgebildete Reha-Berater ein. Diese informieren allgemein
und beraten fall-/personenbezogen die Unternehmen zu Fördermöglichkeiten,
z. B. zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung und akquirieren
betriebliche Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 30 und 31 verwiesen.
36. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, damit für eine
Ausbildung nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. § 42r der
Handwerksordnung (HwO) eine „Rehabilitationspädagogische
Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder“ (ReZa) auf rein
freiwilliger Basis erfolgen kann, aber nicht muss, der verbindliche Lehrstoff
gestrafft und das Angebot kostenlos wird?
Menschen mit Behinderungen können in Ausbildungen nach § 66 BBiG und
§ 42r HwO ausgebildet werden, wenn eine Ausbildung in einem regulären
Ausbildungsberuf, auch unter Anwendung eines Nachteilsausgleichs, aufgrund der
Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist. Die Hauptzielgruppe der
Ausbildungsgänge nach § 66 BBiG und § 42r HwO sind junge Menschen mit
Lernbehinderungen.
Neben der Zielgruppe junger Menschen mit Behinderungen könnte dies auch
einen Mehrwert für andere junge Menschen mit sich bringen.
Das Thema Inklusive Ausbildung wird derzeit unter anderem in einem
sozialpartnerschaftlichen Verfahren adressiert, in dem die Notwendigkeit einer
Anpassung der Ausbildereignungsverordnung bzw. des Rahmenplans für die
Umsetzung der Kurse zur Ausbildung der Ausbilder diskutiert wird.
Im Rahmen des Förderprogramms „Inklusionsstrukturen bei Kammern stärken“
(InKas) konnten Anträge für die Kostenübernahme der
Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung (ReZa) gestellt werden. Dies wurde nur in sehr
geringem Maße nachgefragt, was von den Beteiligten mit der generellen
Überlastungssituation der Coronakrise erklärt wurde.
37. Welche steuerlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Attraktivität der Berufsausbildung zu fördern?
Aus steuerlicher Sicht wird dem Ansatz, die Attraktivität der Berufsausbildung
zu fördern, bereits Rechnung getragen. Kosten für Aus-, Weiter- und
Fortbildung können grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden.
38. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die Kosten für die erste
Berufsausbildung bzw. für das Erststudium nicht als Werbungskosten
abzugsfähig sind, und beabsichtigt die Bundesregierung, dies in der
bestehenden Form beizubehalten?
39. Ist die Tatsache, dass die Kosten für die erste Berufsausbildung nicht als
Werbungskosten abziehbar sind und dahin gehend durch den Abzug als
Sonderausgaben kein Verlustvortrag möglich ist, aus Sicht der
Bundesregierung mit dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit
vereinbar?
Die Fragen 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet.
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung
und für ein Erststudium sind nach einer Grundentscheidung des Gesetzgebers
grundsätzlich der privaten Lebensführung zuzuordnen und stellen damit im
Bereich der Einkünfteermittlung nicht abziehbare Kosten dar (§ 9 Absatz 6 des
Einkommensteuergesetzes (EStG)). Sie sind jedoch im Rahmen der
Sonderausgaben bis zur Höhe von 6 000 Euro im Kalenderjahr abziehbar (§ 10 Absatz 1
Nummer 7 EStG).
Der Abzug wird im Rahmen der Sonderausgaben geregelt, weil der konkrete
Veranlassungszusammenhang zwischen Erstausbildung und späterer
Berufstätigkeit typischerweise nicht hinreichend konkret ist, so dass es aus Sicht des
Gesetzgebers angezeigt ist, die Erstausbildung der privaten Lebensführung
zuzuordnen. Diese typisierende Differenzierung wurde im Jahr 2019 vom
Bundesverfassungsgericht als zulässig und verfassungsgemäß erachtet (Beschluss
vom 19. November 2019, 2 BvL 22/14). Das Bundesverfassungsgericht sah
hierbei auch keinen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach
Leistungsfähigkeit. Eine Erstausbildung unmittelbar nach dem Schulabschluss vermittelt
nicht nur Berufswissen, sondern prägt die Person in einem umfassenden Sinne,
indem sie die Möglichkeit bietet, sich seinen Begabungen und Fähigkeiten
entsprechend zu entwickeln und allgemeine Kompetenzen zu erwerben, die nicht
zwangsläufig für einen künftigen konkreten Beruf notwendig sind.
Die Grundentscheidung, die Erstausbildung der privaten Lebensführung
zuzuordnen, folgt auch den Grundsätzen des Sozialrechts, in dem diese
Ausbildungsbereiche der Bildungs-förderung und nicht der Arbeitsförderung
unterliegen.
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der
Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember
2014 (BGBl. I S. 2417) wurde im Jahr 2015 die erstmalige Berufsausbildung
konkret definiert und gewisse Mindestanforderungen festgelegt. Die
Bundesregierung beabsichtigt nicht, an dieser Regelung etwas zu ändern.
40. Erfolgt zum Ausbildungsfreibetrag eine Evaluation, und liegen der
Bundesregierung dahin gehend Informationen vor, wie effektiv der
Ausbildungsfreibetrag zur Unterstützung von Kindern in der Ausbildung
wirkt?
Der sogenannte Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Absatz 2 EStG) stellt lediglich
eine zusätzliche Komponente des steuerlichen Familienleistungsausgleichs dar,
weshalb eine isolierte Betrachtung nicht zielführend ist. Eine Evaluation der
Regelung erfolgt nicht. Informationen zur Wirkung liegen nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]