[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5640 –
Versorgungssicherheit mit Energie in den Jahren 2023 und 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 5. Januar 2023 berichtete der „Tagesspiegel Background“ aus dem
Berichtsentwurf der Bundesnetzagentur zum Monitoring der
Versorgungssicherheit mit Strom gemäß §§ 51 Absatz 3, 63 Absatz 2 Nummer 2 des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) (vgl.
https://background.tagesspiegel.de/energie-
klima/keine-stromluecke-durch-kohle-und-atomausstieg). Demnach sei eine
sichere Versorgung mit Elektrizität im Zeitraum von 2025 bis 2031
gewährleistet. In allen Stunden des Jahres solle die Nachfrage am Markt trotz des
steigenden Stromverbrauchs durch Wärmepumpen, E-Mobile oder
Elektrolyseure und auch mit einem Kohleausstieg bis 2030 gedeckt werden können.
Zur Versorgungslage mit Strom, aber auch Erdgas, Erdöl und Steinkohle in
Deutschland in den Jahren 2023 und 2024 liegen dem Parlament und der
Öffentlichkeit hingegen bisher keine Zahlen vor. Gleichzeitig sollen aber bereits
am 15. April 2023 mit den drei letzten Kernkraftwerken ca. 6 Prozent der
deutschen Stromerzeugungskapazitäten vom Netz gehen. Ein Stresstest der
Stromversorgung im Winter 2023/2024 wurde noch nicht durchgeführt. Die
Aussage des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert
Habeck, die Versorgungssituation sei dann mit aller Wahrscheinlichkeit besser als
aktuell (vgl.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-11/robert-habeck-at
omenergie-wirtschaftsminister?utm_referrer=https%3A%2F%2F
www.googl
e.com%2F), ist damit nach Auffassung der Fragesteller nicht belegt. Wie die
Versorgungssicherheit mit Energie in Deutschland in den Jahren 2023 und
2024 gewährleistet werden soll, bleibt weiter offen.
1. Wie hat sich der Verbrauch von Strom, Erdgas, Steinkohle und Mineralöl
in Deutschland im Jahr 2022 im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2020
entwickelt?
Der Verbrauch von Strom, Erdgas, Steinkohle und Mineralöl in Deutschland
hat sich wie folgt entwickelt.
Primärenergieverbrauch
In Terajoule (TJ)
Erdgas Steinkohle Mineralöl
2020 3.136 896 4.087
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5857
20. Wahlperiode 01.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 28. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Primärenergieverbrauch
In Terajoule (TJ)
Erdgas Steinkohle Mineralöl
2021 3.303 1.112 4.039
2022* 2.783 1.127 3.890
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB); (*): vorläufig)
Bruttostromverbrauch In Terawattstunden (TWh)
2020 555,8
2021 570,7
2022* 555,8
Quelle: AGEB; (*): vorläufig.
2. Wie setzte sich die Stromerzeugung in Deutschland in den Jahren 2020,
2021 und 2022 zusammen (bitte die absoluten Mengen sowie die Anteile
der einzelnen Energieträger an der gesamten eingespeisten Strommenge
angeben)?
Die Stromerzeugung in Deutschland hat sich wie folgt entwickelt.
2020 2021 2022*
TWh Prozent TWh Prozent TWh Prozent
Bruttostromerzeugung
insgesamt
574,7 100 589,2 100 582,6 100
Davon aus:
Braunkohle 91,7 16,0 110,1 18,7 117,0 20,1
Steinkohle 42,8 7,5 54,6 9,3 66,0 11,3
Kernenergie 64,4 11,2 69,1 11,7 37,7 6,5
Erdgas 94,7 16,5 92,4 15,7 77,4 13,3
Mineralöl 4,7 0,8 4,6 0,8 4,6 0,8
Wind Onshore 104,8 18,2 90,3 15,3 102,7 17,6
Wind Offshore 27,3 4,8 24,4 4,1 25,4 4,4
Wasserkraft 18,7 3,3 19,7 3,3 17,1 2,9
Biomasse 45,1 7,8 44,2 7,5 43,9 7,5
Photovoltaik 49,5 8,6 49,3 8,4 60,7 10,4
Hausmüll
(regenerativer Anteil)
5,8 1,0 5,8 1,0 5,8 1,0
Geothermie 0,2 0,0 0,2 0,0 0,3 0,0
Sonstige 24,8 4,3 24,6 4,2 24,0 4,1
Quelle: AGEB; (*): vorläufig.
3. Welcher Anteil des deutschen Energieverbrauchs stammte in den Jahren
2020, 2021 und 2022 aus Russland (bitte nach Energieträgern Erdgas,
Steinkohle, Rohöl sowie einzelnen Mineralölprodukten aufschlüsseln)?
Der Anteil der Importe aus Russland an den Gesamt-Importen des jeweiligen
Energieträgers nach Deutschland hat sich wie folgt entwickelt.
In Prozent 2020 2021 2022*
Erdgas k.A. 52,1 21,7
Steinkohle 48,5 56,6 32,7
Erdöl 31,0 30,6 25,0
Mineralölprodukte 18,4 15,3 16,3
Quellen: Bundesnetzagentur, Statistisches Bundesamt (*): vorläufig.
4. Welche Kraftwerke sind seit dem Inkrafttreten des
Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes im Juli 2022, mit welcher Leistung und zu welchem
Zeitpunkt wieder ans Netz gegangen (bitte nach Energieträgern
aufschlüsseln)?
Bisher wurde für 16 Kraftwerke eine Marktrückkehr gemäß § 50a Absatz 2 des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) angezeigt (mit Stand vom 15. Februar
2023). Neben sechs Kraftwerken aus der Netzreserve (Heyden 4, Mehrum,
Bexbach, Weiher, GKM7 sowie Irsching 3) sind neun Kraftwerke, die in der
dritten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
(KVBG) einen Zuschlag erhalten haben und für die das
Kohleverfeuerungsverbot zum 1. November 2022 wirksam geworden wäre, (weiterhin) am
Strommarkt aktiv. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die 15
Kraftwerke, deren Leistung insgesamt circa 5,9 Gigawatt beträgt.
Betreiber Kraftwerk Energieträger Leistung in
Megawatt
Marktrückkehr
Kraftwerk Mehrum GmbH KW Mehrum 3 Steinkohle 690 1. August 2022
Uniper Kraftwerke GmbH Heyden 4 Steinkohle 875 29. August 2022
STEAG Bexbach Steinkohle 726 28. Oktober 2022
STEAG Weiher 3 Steinkohle 656 31. Oktober 2022
Evonik Operations GmbH Kraftwerk I (Marl) Steinkohle 225 31. Oktober 2022
Henkel AG & Co. KGaA Anlage 80 – Kohleblock Steinkohle 36 31. Oktober 2022
STEAG GmbH Modellkraftwerk
Völklingen
Steinkohle 179 31. Oktober 2022
STEAG GmbH Heizkraftwerk
Völklingen
Steinkohle 211 31. Oktober 2022
Uniper Kraftwerke GmbH Kraftwerk Scholven
Block C
Steinkohle 345 31. Oktober 2022
STEAG GmbH Kraftwerk Bergkamen A Steinkohle 717 31. Oktober 2022
Onyx Kraftwerk Farge
GmbH
Onyx
Steinkohlekraftwerk Farge
Steinkohle 350 1. November 2022
Sappi Stockstadt GmbH Gesamt
–Sammelschienen-KW –
Konv. HKW
Steinkohle 27 1. November 2022
Fernwärme Ulm GmbH HKW Magirusstraße Steinkohle 8 9. Dezember 2022
Uniper Kraftwerke GmbH Irsching 3
Mineralölprodukte
415 1. Februar 2023
GKM AG GKM Block 7 Steinkohle 425 11. Januar 2023
Die Kraftwerke mit Zuschlag in der vierten Ausschreibungsrunde nach KVBG
sind noch bis 22. Mai 2023 am Markt, ohne dass es dafür der Anzeige einer
Marktrückkehr bedürfte. Uniper hat am 22. Dezember 2022 angezeigt, dass das
Kraftwerk Staudinger 5 über den 22. Mai 2023 hinaus befristet am Strommarkt
gemäß § 50a EnWG teilnehmen wird.
Die Liste der Anlagen, für die eine befristete Teilnahme am Strommarkt
angezeigt wurde, ist öffentlich verfügbar unter folgender Internetadresse:
www.bun
desnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Kohleausstieg/EKBG/
ListeKW.pdf.
Daneben nehmen infolge des Inkrafttretens der
Versorgungsreserveabrufverordnung am 1. Oktober 2022 die fünf Braunkohlekraftwerke (Neurath C,
Niederaußem E und F sowie Jänschwalde E und F) aus der Versorgungsreserve wieder
am Strommarkt teil (1,8 Gigawatt Leistung).
5. Welchen Beitrag zur Stromversorgung in Deutschland leisteten die o. g.
Ersatzkraftwerke im Jahr 2022 (bitte den Anteil an der gesamten
eingespeisten Strommenge angeben)?
6. Wie viel Gas konnte im Jahr 2022 durch die Rückkehr der o. g.
Ersatzkraftwerke an den Markt eingespart werden?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Einsatz von Kraftwerken unterliegt marktwirtschaftlichen Entscheidungen
der Anlagenbetreiber in einem gesamteuropäischen Strommarkt. Welche
Anlage letztlich Strom produziert, bestimmt bei Auktionen die sogenannte Merit
Order. Das ist die Aufreihung der Anlagen entsprechend ihren angebotenen
Preisen, zu denen sie bereit sind, Strom zu erzeugen. Angebot und Nachfrage
bilden ein gesamteuropäisches Zusammenspiel. Strom wird im europäischen
Verbund dort erzeugt, wo er am günstigsten ist. Beim Import profitiert der
deutsche Markt von günstigeren Erzeugungsbedingungen im Ausland und
umgekehrt.
Der Bundesregierung liegen keine energiestatistischen Daten über die
Stromerzeugung einzelner Kraftwerksblöcke vor. Deshalb lässt sich der Beitrag der
zusätzlichen Kohlekraftwerkskapazitäten, die an den Markt zurückgekehrt sind,
weder zur Stromversorgung noch zur Gaseinsparung quantifizieren.
7. Wie hat sich die Gasverstromung im Jahr 2022 im Vergleich zu den
Jahren 2021 und 2020 entwickelt?
Der Gaseinsatz zur Stromerzeugung in Deutschland hat sich wie folgt
entwickelt.
2020 2021 2022*
Gaseinsatz zur
Stromerzeugung in Petajoule
609 582 493
Quelle: AGEB; (*): vorläufig.
8. Wie viele Gigawatt an installierter Leistung an Windenergie- und
Photovoltaikanlagen gingen in Deutschland in den Jahren 2020, 2021 und
2022 ans Netz (bitte jeweils für Wind Onshore, Wind Offshore und
Photovoltaik zusammengefasst nach Jahren aufführen)?
Für den Bruttozubau, d. h. die Neuinbetriebnahmen eines Jahres, liegen Daten
aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vor; alle Angaben in
Gigawatt (GW).
Bruttozubau in GW Windenergie
an Land
Windenergie
auf See
Photovoltaik
2020 1,4 0,2 4,8
2021 1,9 0,0 5,6
2022 2,4 0,3 7,2
Für das Jahr 2022 sind die Angaben (mit Stand vom 20. Januar 2023) vorläufig.
9. Welchen Beitrag leisteten Windenergie- und Photovoltaikanlagen zur
Deckung des Stromverbrauchs in Deutschland in den Jahren 2020, 2021
und 2022 (bitte den Gesamtanteil sowie die Anteile für Wind Onshore,
Wind Offshore und Photovoltaik aufführen)?
Windenergie- und Photovoltaikanlagen trugen in den Jahren 2020, 2021 und
2022 wie folgt zur Deckung des Stromverbrauchs in Deutschland bei.
2020 2021 2022*
TWh Prozent TWh Prozent TWh Prozent
Bruttostromverbrauch
insgesamt
555,8 100 570,7 100 555,8 100
Davon aus:
Wind Onshore 104,8 18,9 90,3 15,8 102,7 18,5
Wind Offshore 27,3 4,9 24,4 4,3 25,4 4,6
Photovoltaik 49,5 8,9 49,3 8,6 60,7 10,9
Summe: 181,6 32,7 164,0 28,7 188,8 34,0
Quelle: AGEB; Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat); eigene Berechnungen
nach Daten der AGEB (*): vorläufig.
10. Wie hat sich die Anzahl der Netzeingriffe in den Markteinsatz von
Erzeugungsanlagen zur Herstellung eines sicheren Netzzustands im Jahr
2022 im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 entwickelt?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) monitort die Netzeingriffe in den
Markteinsatz von Erzeugungsanlagen (sogenanntes Redispatch mit Marktkraftwerken)
und veröffentlicht diese in ihren quartalsweisen Berichten zum
Netzengpassmanagement unter
www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundG
as/Versorgungssicherheit/Netzengpassmanagement/start.html.
Nach Auswertung der BNetzA wurden in den Jahren 2020 Netzeingriffe in den
Markteinsatz (Redispatch mit Marktkraftwerken) im Umfang von rund 16,6
Terawattstunden und 2021 von rund 20,4 Terawattstunden durchgeführt. Für 2022
liegen der BNetzA noch keine vollständigen Zahlen vor. Der Umfang des
Redispatch mit Marktkraftwerken in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2022
betrug rund 13,1 Terawattstunden.
11. Welchen Beitrag leistet der Zubau von Übertragungsnetzen zur
Sicherung der Versorgungssicherheit im Jahr 2022, und welcher Beitrag zur
Versorgungssicherheit wird für das Jahr 2023 erwartet?
Die Übertragungsnetze stellen den überregionalen Ausgleich von
Stromerzeugung und Stromverbrauch sicher. Damit Strom aus erneuerbaren Anlagen
volkswirtschaftlich optimal genutzt werden kann, um Stromerzeugung in
fossilen Kraftwerken und die dafür notwendigen Brennstoffimporte zu vermeiden,
ist es erforderlich, dass dieser bis in die Verbrauchszentren transportiert wird.
Übertragungsnetze sind somit eine Voraussetzung dafür, dass Deutschland
unabhängig von fossilen Brennstoffimporten werden kann. Darüber hinaus sind
Übertragungsnetze unverzichtbar für einen sicheren und zuverlässigen
Netzbetrieb. Bei Engpässen müssen die Übertragungsnetzbetreiber den
Kraftwerkseinsatz, der sich aus dem Strommarktergebnis ergibt, an die Transportfähigkeit des
Übertragungsnetzes anpassen (sogenanntes Redispatch). Je mehr
Transportkapazitäten zur Verfügung stehen, desto mehr Erneuerbare-Energien-Strom kann
transportiert werden und desto weniger Redispatch ist notwendig. Für eine
quantitative Abschätzung, wie sich die Fertigstellung einzelner Bauabschnitte
von Übertragungsleitungen in den Jahren 2022 und 2023 auf das
Redispatchvolumen auswirkt, wären aufwendige Netzsimulationen notwendig, welche der
Bundesregierung nicht vorliegen.
12. Wie viele Kilometer Übertragungsnetze wurden im Jahr 2022
fertiggestellt?
Im Jahr 2022 sind 523 Kilometer der Übertragungsnetzausbauvorhaben
vollständig in Betrieb gegangen (Basis drittes Quartal 2022, Abfrage mit Prognose
für die Zahlen des vierten Quartals 2022). Weitere 479 Kilometer haben das
Planfeststellungsverfahren abgeschlossen und beginnen nun mit dem Bau.
Entsprechend der Netzentwicklungsplanung haben die Netzausbau-Vorhaben
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Nummer 2, EnLAG Nummer 11,
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) Nummer 43 und BBPlG-Nummer 45 dieses Jahr den
Betrieb aufgenommen.
13. Wie ist der Umsetzungsstand der insbesondere für Übertragungsnetze im
Koalitionsvertrag beschlossenen Beschleunigung der Planungs- und
Genehmigungsverfahren durch Einführung einer Legalplanung?
Um die für den Ausbau der Stromnetze notwendigen Planungs- und
Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, sind im Jahr 2022 im Rahmen des
Osterpakets und des EnSiG 3.0 zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden.
Diese erfordern keinen Rückgriff auf das Instrument der Legalplanung.
14. Wie war die Beheizungsstruktur des Wohnungsbestandes in Deutschland
in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (bitte die Anteile der genutzten
Energieträger bezogen auf Wohnungsbestand sowie Wärmeverbrauch für
Heizung aufschlüsseln)?
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) veröffentlicht im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen jährlichen
Gebäudereport, der viele Informationen zur Energienutzung in Gebäuden sammelt
und übersichtlich darstellt. Die Beheizungsstruktur im Wohnungsbestand ist im
Gebäudereport 2023 in Abbildung 32 dargestellt.
Das BMWK verwendet in Monitoringberichten entsprechende Daten des
Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Danach hat sich die
Beheizungsstruktur des Wohnungsbestands in Deutschland in den Jahren 2020
und 2021 wie folgt entwickelt (Daten für 2022 liegen derzeit noch nicht vor).
Anteil der genutzten Energieträger an Wärmeerzeugern
im Wohnungsbestand (in Prozent)
2020 2021
Gas (einschließlich Biomethan und Flüssiggas) 49,5 49,5
Heizöl 25,0 24,8
Fernwärme 14,1 14,1
Strom 2,6 2,6
Elektro-Wärmepumpen 2,6 2,8
Sonstige 6,2 6,2
Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Dabei ist zu beachten, dass die Anteile der Wärmeerzeuger, die eine bestimmte
Energiequelle oder einen Energieträger nutzen, nicht den Anteilen entsprechen,
die diese Energieträger zur Wärmeversorgung leisten. Die Anteile, mit denen
bestimmte Energieträger für die Erzeugung von Raumwärme eingesetzt
wurden, ergeben sich für die Jahre 2020 und 2021 wie folgt (nach
Endenergieverbrauch; Daten für 2022 liegen aktuell noch nicht vor).
Anteil der genutzten Energieträger am
Endenergieverbrauch zur Erzeugung von Raumwärme (in Prozent)
2020 2021
Gas 45,7 50,6
Öl 25,1 17,6
Strom 2,4 2,4
Fernwärme 8,4 9,5
Kohle 0,9 0,9
Erneuerbare 17,5 19,0
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB).
15. Wie war die Beheizungsstruktur im Wohnungsneubau in Deutschland in
den Jahren 2020, 2021 und 2022 (bitte die Anteile der genutzten
Energieträger bzw. Heizungssysteme angeben)?
Die Beheizungsstruktur im Wohnungsneubau ist im dena Gebäudereport 2023
in Abbildung 41 veröffentlicht. Im Jahr 2021 wurden 102 871 Wohngebäude
fertiggestellt; im Vergleich zu 2020 wurden insbesondere weniger
Gasheizungen und mehr Wärmepumpen eingesetzt.
Jahr / in
Prozent
Wärmepumpe
Gas Fernwärme Biomasse und
Sonstiges
Strom Öl Solarenergie
2020 45,8 39,0 8,0 4,5 1,4 0,7 0,6
2021 50,6 34,3 8,0 4,3 1,6 0,6 0,6
Dabei ist wie in der Antwort zu Frage 14 zu beachten, dass die Anteile der
Wärmeerzeuger, die eine bestimmte Energiequelle oder einen Energieträger
nutzen, nicht den Anteilen entspricht, die diese Energieträger zur
Wärmeversorgung leisten. Für 2022 liegen entsprechende Daten noch nicht vor.
16. Wie viele Elektrowärmepumpen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland im Jahr 2022 eingebaut?
Laut der gemeinsamen Absatzstatistik des Bundesverband Wärmepumpe
(BWP) und des Bundeverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)
betrug der Absatz von Heizungswärmepumpen 236 000 Geräte im Jahr 2022.
Dabei dürfte es sich fast ausschließlich um elektrisch betriebene Wärmepumpen
handeln.
17. Wie viele Gigawatt an installierter Leistung an Braunkohle-, Steinkohle-,
Mineralöl-, Gas-, Biogas- und Wasserkraftwerken stehen in Deutschland
aktuell zur Verfügung (bitte jeweils nach Energieträgern
zusammengefasst aufführen)?
Gemäß den Angaben auf
www.smard.de sind die derzeit (mit Stand vom 1.
Januar 2023) installierten Erzeugungskapazitäten in Deutschland wie folgt.
Installierte Leistung
Braunkohle 17,7 Gigawatt
Steinkohle 18,1 Gigawatt
Installierte Leistung
Erdgas 33,1 Gigawatt
Sonstige Konventionelle 7,7 Gigawatt
Die nachfolgende Tabelle enthält die installierte Leistung zur Stromerzeugung
aus Biogas- und Wasserkraftwerken (inklusive Pumpspeicherkraftwerken mit
natürlichem Zufluss) nach Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-
Statistik (AGEE-Stat).
Installierte Leistung in 2022
Biogas 6,5 Gigawatt
Wasserkraft 5,5 Gigawatt
18. Wie viele Gigawatt an installierter Leistung an Windenergie- und
Photovoltaikanlagen stehen in Deutschland aktuell zur Verfügung (bitte jeweils
für Wind Onshore, Wind Offshore und Photovoltaik zusammengefasst
aufführen)?
Die nachfolgende Tabelle enthält die installierte Leistung zur Stromerzeugung
aus Wind- und Solarenergie für das Jahr 2022.
Installierte
Leistung
in Gigawatt
Windenergie
an Land
Windenergie
auf See
Photovoltaik
2022 58,2 8,1 66,5
Quelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, mit Stand vom 20. Januar 2023.
19. Wie waren die Importstrukturen für Erdgas, Steinkohle, Rohöl sowie
Mineralölprodukte zu Beginn des Jahres 2023 (bitte jeweils nach
Energieträgern die wichtigsten Bezugsländer und ihre Anteile angeben)?
Die wertmäßigen Einfuhrergebnisse Deutschlands für Waren der Warengruppen
Erdöl/Erdgas, Mineralölerzeugnisse und Steinkohle, aufgeteilt nach den drei
wichtigsten Ursprungsländern, stellten sich für den Monat Dezember 2022
(letzte vorliegende Daten) vorläufig wie folgt dar.
In Tausend Euro Steinkohle
Vereinigte Staaten 215 703 (24,5 Prozent)
Kolumbien 190 782 (21,7 Prozent)
Südafrika 148 311 (16,9 Prozent)
Gesamt 878 743 (100 Prozent)
In Tausend Euro Erdöl/Erdgas
Norwegen 5 549 336 (53,6 Prozent)
Vereinigte Staaten 701 957 (6,8 Prozent)
Niederlande 629 088 (6,1 Prozent)
Gesamt 10 346 286 (100 Prozent)
In Tausend Euro Mineralölerzeugnisse
Niederlande 1 106 939 (45,3 Prozent)
Russland 552 802 (22,6 Prozent)
Belgien 356 962 (14,6 Prozent)
Gesamt 2 445 501 (100 Prozent)
Quelle: Statistisches Bundesamt, vorläufige Daten.
Die direkten physischen Gasflüsse nach Deutschland über
Grenzübergangspunkte in Milliarden Kilowattstunden, einschließlich sämtlicher
Transitmengen, stellten sich seit Jahresbeginn 2023 wie folgt dar.
Januar 2023 1. bis 12.
Februar 2023
1. Januar bis
12. Februar 2023
Belgien 21,4 8,4 29,8 (22,4 Prozent)
Niederlande 29,4 10,9 40,3 (30,3 Prozent)
Norwegen 39,0 15,8 54,8 (41,2 Prozent)
Frankreich 1,7 1,0 2,7 (2,0 Prozent)
LNG-Importe via
FSRUs (Angola,
Ägypten, Spanien,
Vereinigte Arabische Emirate,
Vereinigte Staaten von
Amerika)
3,6 1,7 5,3 (4,0 Prozent)
Summe 95,1 37,8 132,9
20. Wie hoch sind die aktuellen Importkapazitäten für Flüssigerdgas (LNG)
in Deutschland?
Anfang 2023 ist die durch den Bund gestellte Floating Storage and
Regasification Unit (FSRU) am Standort Wilhelmshaven mit einer Kapazität von circa
fünf Milliarden Kubikmeter Flüssigerdgas (LNG) pro Jahr in Betrieb gegangen.
Ebenso hat ein privates FSRU-Projekt in Lubmin – ebenfalls mit einer
Regasifizierungskapazität von circa fünf Milliarden Kubikmeter pro Jahr – den
Betrieb aufgenommen. Für die in Brunsbüttel durch den Bund stationierte FSRU
laufen die Inbetriebnahmeaktivitäten derzeit noch und werden in Kürze
abgeschlossen; die Kapazität am Standort Brunsbüttel wird leitungsbedingt zunächst
circa 3,5 Milliarden Kubikmeter pro Jahr betragen.
Die Importkapazität in Deutschland liegt somit aktuell bei circa zehn
Milliarden Kubikmeter pro Jahr und wird in Kürze auf 13,5 Milliarden Kubikmeter
pro Jahr ansteigen.
21. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung darüber, ob, auf
welchem Weg, und in welchem Umfang russisches LNG an deutschen
FSRUs (Floating Storage and Regasification Unit) anlandet?
Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wurde kein LNG aus Russland
an deutschen FSRUs angelandet und importiert. Die Bundesregierung geht
weiterhin davon aus, dass kein Russisches LNG an den vom Bund gecharterten
FSRUs angelandet werden wird. Die Bundesregierung unterstützt nicht die
Beschaffung von russischem LNG.
22. Mit welchem Bedarf an Strom, Erdgas, Steinkohle und Mineralöl rechnet
die Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024?
In den Jahren 2023 und 2024 ist grundsätzlich mit einer ähnlichen
Größenordnung zu rechnen wie 2022 (siehe die Antwort zu Frage 1). Das genaue Niveau
hängt von diversen Einflussfaktoren ab, wie z. B. dem Wetter, der
wirtschaftlichen Entwicklung sowie von Entwicklungen im europäischen Strommarkt und
kann entsprechenden Schwankungen unterliegen. Perspektivisch wird der
Anteil der fossilen Energieträger Erdgas, Steinkohle und von Mineralölen sinken,
während der Stromverbrauch steigen wird.
23. Mit welchen Stromexportmengen nach Frankreich rechnet die
Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024?
Der zukünftige Stromhandel im europäischen Binnenmarkt für Elektrizität ist
von vielen Entwicklungen abhängig, die unsicher oder unbekannt sind, wie
z. B. die Entwicklung der Brennstoff- und CO2-Preise, des Stromverbrauchs
und der Einspeisung aus erneuerbaren Energien. Eine exakte Prognose der
Stromexporte nach Frankreich wäre auf dieser Grundlage mit großen
Unsicherheiten behaftet. Sofern die Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke im
aktuellen und kommenden Jahr gegenüber der historisch niedrigen
Verfügbarkeit im Jahr 2022 wieder ansteigt, ist es denkbar, dass sich die Stromexporte
nach Frankreich im Vergleich zu 2022 wieder reduzieren.
24. Wie groß schätzt die Bundesregierung den Bedarf an
Stromerzeugungskapazität von Kraftwerken, die nicht auf Wind oder Sonne angewiesen
sind, für die Jahre 2023 und 2024, um die Versorgungssicherheit zu
gewährleisten (bitte nach Kraftwerksart aufschlüsseln)?
In den Jahren 2019 bis 2022 betrug die maximale Residuallast in Deutschland
71 bis 75 Gigawatt (Quelle:
www.smard.de). Sie entspricht der Netzlast
abzüglich der dargebotsabhängigen Einspeisung aus Windenergie und Photovoltaik.
Demgegenüber stehen am Strommarkt in Deutschland ohne Windenergie und
Photovoltaik und abzüglich der Kapazität der Kernkraftwerke, die spätestens
zum 15. April 2023 stillgelegt werden Stromerzeugungsanlagen mit einer
installierten Kapazität von rund 99 Gigawatt zur Verfügung (Quelle:
www.bunde
snetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Er
zeugungskapazitaeten/Kraftwerksliste/start.html). Zusammen mit den
Stromimporten aus dem europäischen Ausland, die ebenfalls einen wesentlichen
Beitrag zur Deckung der Residuallast in Deutschland liefern, und den
Reservekraftwerken außerhalb des Strommarktes, besteht ein ausreichender
Kapazitätspuffer, um die Versorgungssicherheit in 2023 und 2024 zu gewährleisten. Dies
gilt auch für den mittel- bis langfristigen Zeithorizont, wie der
Monitoringbericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit mit Elektrizität
zeigt, den die Bundesnetzagentur erstellt hat und der am 1. Februar 2023 von
der Bundesregierung beschlossen und veröffentlicht wurde.
25. Wann soll ein Stresstest der Versorgungssicherheit im Stromsystem für
den Winter 2023/2024 durch die Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt
werden, um die o. g. Annahmen zu überprüfen?
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechnen jährlich die Systemanalyse
nach § 3 Absatz 2 der Netzreserveverordnung. In 2022 wurden die beiden
Sonderanalysen (Stresstests) mit aktualisierten Annahmen der Systemanalyse 2022
berechnet. Eine separate Sonderanalyse für 2023/2024 ist nicht notwendig, da
die aktuell in Bearbeitung befindliche Systemanalyse 2023 bereits sämtliche
absehbare Risiken mit konservativen Annahmen abdeckt. Die Bundesregierung
hat mit den ÜNB vereinbart, dass die Ergebnisse der Systemanalyse 2023 für
den Winter 2023/2024 Anfang April 2023 vorgelegt werden können.
26. Mit wie viel Gigawatt an installierter Leistung an Braunkohle-,
Steinkohle-, Mineralöl-, Gas-, Biogas- und Wasserkraftwerken rechnet die
Bundesregierung Ende 2023 und Ende 2024 (bitte nach Jahren und
jeweils nach Erzeugungsart zusammengefasst aufführen)?
27. Wie viele Gigawatt an installierter Leistung an Windenergie- und
Photovoltaikanlagen werden nach Prognosen der Bundesregierung in den
Jahren 2023 und 2024 ans Netz gehen (bitte nach Jahren und jeweils für
Wind Onshore, Wind Offshore und Photovoltaik zusammengefasst
aufführen)?
28. Mit wie viel Gigawatt an installierter Leistung an Windenergie- und
Photovoltaikanlagen in Deutschland insgesamt rechnet die Bundesregierung
Ende 2023 und Ende 2024 (bitte nach Jahren und jeweils für Wind
Onshore, Wind Offshore und Photovoltaik zusammengefasst aufführen)?
29. Mit welchem Anteil der Windenergie und Photovoltaik am
Stromverbrauch in Deutschland rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2023
und 2024, wenn sie von einer gesicherten Stromversorgung ausgeht?
Die Fragen 26 bis 29 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die zukünftige installierte Leistung ergibt sich aus dem heutigen Stand (siehe
die Antwort zu Frage 17) und dem jeweiligen Zu- und Rückbau von Anlagen.
Für den Bereich dargebotsunabhängiger Kraftwerke liegen der
Bundesnetzagentur Daten zum Zu- und Rückbau von einzelnen Kraftwerken vor. Die
Daten sind öffentlich verfügbar unter folgender Internetadresse:
www.bundesnetza
gentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Erzeugu
ngskapazitaeten/Kraftwerksliste/start.html.
Diese Zahlen sind allerdings ausschnitthaft, da nicht alle zukünftigen Vorhaben
heute bereits der Bundesnetzagentur vorliegen. Ferner sind die Daten mit
Unsicherheiten behaftet.
Für das Jahr 2024 sind im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) Zwischenziele
für die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land bzw. für
Photovoltaikanlagen zur Erreichung eines Anteils von 80 Prozent der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch des Jahres 2030
festgelegt. Ende das Jahres 2024 soll in Deutschland insgesamt eine Leistung
von 69 Gigawatt an Windenergieanlagen an Land und 88 Gigawatt an
Photovoltaikanlagen installiert sein. Für Windenergie auf See enthält das Wind-auf-
See-Gesetz für das Jahr 2030 das Ziel einer installierten Leistung von
mindestens 30 Gigawatt.
Angesichts der Vielzahl an gesetzlichen Maßnahmen zur Beschleunigung des
Erneuerbare-Energien-Ausbaus, die der Deutsche Bundestag in 2022
beschlossen hat und der noch anstehenden parlamentarischen Beratungen zu weiteren
gesetzlichen Maßnahmen, geht die Bundesregierung davon aus, dass diese
kurz- bis mittelfristig im Markt wirken und zu einer Erhöhung des Zubaus
führen werden.
30. Plant die Bundesregierung, die Maßnahmen aus dem sog. Osterpaket
zum Ausbau erneuerbarer Energien zu evaluieren, wenn ja, wann, und
wenn nein, warum nicht?
Nach § 98 Absatz 3 EEG berichtet die Bundesregierung jährlich bis zum
31. Dezember, ob die erneuerbaren Energien in der erforderlichen
Geschwindigkeit ausgebaut werden, um das im EEG definierte Ziel eines Anteils von
80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 zu
erreichen. Als Maßstab dient hierfür der in § 4a EEG definierte
Strommengenpfad. Zudem evaluiert die Bunderegierung nach § 99 EEG das Erneuerbare-
Energien-Gesetz und das Wind-auf-See-Gesetz alle vier Jahre im Rahmen eines
umfassenden Erfahrungsberichts. Der erste Erfahrungsbericht nach dem
EEG 2023 ist bis zum 31. Dezember 2023 vorzulegen.
31. Durch Importe aus welchen Ländern werden die russischen Importanteile
bei Mineralölprodukten ab dem 5. Februar 2023 ersetzt?
Die Beschaffung der notwendigen Mengen an Mineralölprodukten erfolgt
durch die Mineralölwirtschaft. Laut der Internationalen Energieagentur (IEA)
sind die Importe von Diesel in die Europäische Union (EU) aus Russland
bereits im Januar 2023 deutlich gesunken, während Importe aus anderen Ländern
deutlich gestiegen sind – etwa aus den USA, Indien, China, den Vereinigten
Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien. Es ist davon auszugehen, dass die
Importe aus den genannten Ländern ab dem 5. Februar 2023 weiter steigen
werden und gegebenenfalls Importe aus weiteren Ländern hinzukommen.
32. Mit welchen Importkapazitäten für Flüssigerdgas (LNG) in Deutschland
rechnet die Bundesregierung Ende 2023 und Ende 2024?
Welche Lieferverträge wurden abgeschlossen, und welchen Beitrag
leisten die LNG-Vertragsabschlüsse konkret zur Energiesicherheit in
Deutschland?
Zur Entwicklung der Importkapazitäten wird auf die Antwort zu Frage 20
verwiesen. Bis Ende 2024 soll die Importkapazität nach Fertigstellung weiterer
Standorte auf 37 Milliarden Kubikmeter pro Jahr ansteigen. Die
Bundesregierung schließt keine LNG-Lieferverträge ab. Die Gasbeschaffung ist
privatwirtschaftlich geregelt. Seit der Einstellung der Gaslieferungen über die Gas-
Pipeline Nord Stream 1 durch Russland leisten LNG-Importe und die damit
verbundenen privatwirtschaftlichen LNG-Vertragsabschlüsse einen zentralen Beitrag
zur Erhaltung der Gasversorgungssicherheit in Deutschland und tragen zur
Diversifizierung der Gasimportländer bei.
33. Mit welchen Ländern hat Deutschland bzw. haben deutsche
Unternehmen Lieferverträge oder Absichtserklärungen für Lieferungen von
Wasserstoff bzw. Wasserstoffderivaten nach Deutschland?
Die Bundesregierung schließt keine direkten Lieferverträge für Wasserstoff
bzw. Wasserstoff-Derivate ab. Zur politischen Anbahnung und Flankierung
etwaiger Lieferungen bestehen gemeinsame Absichtserklärungen zwischen der
Bundesregierung und Australien, Ägypten, Chile, Kanada, Namibia,
Norwegen, Saudi-Arabien, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Oftmals handelt es sich hierbei um eine Konkretisierung der bilateralen
Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff im Rahmen der bereits zuvor bestehenden
bilateralen Energiepartnerschaften der Bundesregierung (z. B. mit Australien,
Chile, Kanada, Türkei).
34. Ab wann rechnet die Bundesregierung mit den ersten Lieferungen von
Wasserstoff bzw. Wasserstoffderivaten nach Deutschland, aus welchen
Herkunftsländern, in welcher Menge und über welchen Transportweg?
Eine erste Testlieferung von Wasserstoff-Derivaten (in Form von „blauem“
Ammoniak) nach Deutschland erfolgte im Oktober 2022 per Schiff aus den
Vereinigten Arabischen Emiraten. Im Rahmen des ersten Auktionsverfahrens
von „H2 Global“ werden erste Lieferungen von Wasserstoff-Derivaten ab 2024
erwartet. Der Umfang dieser Lieferungen wird sich aus dem derzeit laufenden
wettbewerblichen Vergabeverfahren ergeben. Mit konkreten Ergebnissen dieses
Verfahrens ist im Laufe des zweiten Halbjahres 2023 zu rechnen.
35. Wie weit sind die Pläne der Bundesregierung gediehen, eine staatliche
Wasserstoffnetzgesellschaft zu etablieren?
Die Bundesregierung prüft verschiedene Optionen, um den schnellen und
kosteneffizienten Aufbau der notwendigen Wasserstoff-Infrastruktur im Sinne der
nationalen Wasserstoffstrategie zu gewährleisten. Diese Prüfungsprozesse sind
noch nicht abgeschlossen.
36. Wann legt die Bundesregierung ihre Pläne zum Ausbau der
Wasserstoffinfrastruktur vor, die den Import der o. g. Lieferungen von Wasserstoff
bzw. Wasserstoffderivaten sowie deren Weitertransport an die
Verbraucher gewährleistet?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird noch in diesem
Jahr ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes
vorlegen. Gemäß § 112b EnwG gilt hierfür die Frist 31. Dezember 2023. Ein
validierter Zwischenbericht ist bis zum 30. Juni 2023 vorzulegen.
37. Mit welchen Ländern werden aktuell Gespräche über die Lieferungen
von Wasserstoff bzw. Wasserstoffderivaten geführt, und wie ist der
Stand dieser Gespräche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
38. Wie soll der Ausbau wasserstofffähiger Gaskraftwerke in den Jahren
2023 bis 2024 anlaufen?
Der Zubau wasserstofffähiger Gaskraftwerke wird bereits über das Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das EEG angereizt. Demzufolge müssen
alle neuen Kraftwerke ab 10 Megawatt, die ab dem 1. Juli 2023 eine
Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten,
spätestens bei ihrer Zulassung nachweisen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt auf
den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.
Darüber hinaus entwickelt das Bundeswirtschaftsministerium momentan
weitere Förderansätze für einen möglichst schnellen Markthochlauf von
Wasserstoffkraftwerken.
39. Wann erlässt die Bundesregierung die 37. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) zur rechtssicheren
Definition von sogenanntem grünem Wasserstoff?
Basierend auf den Regelungen in den am 13. Februar 2023 durch die EU-
Kommission vorgelegten delegierten Rechtsakten zur Festlegung von Kriterien zur
Produktion von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs
(RFNBOs) auf Basis von grünem Wasserstoff sowie einer Methode zur
Bestimmung der Treibhausgaseinsparung durch RFNBOs wird die Bundesregierung
schnellstmöglich eine Änderung der 37. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) verabschieden, um
Rechtssicherheit zu schaffen.
40. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Raffinerien in
Schwedt und Leuna für die Versorgungssicherheit speziell in
Ostdeutschland?
Die Raffinerien in Schwedt und Leuna sind wichtig für die Versorgung
Ostdeutschlands mit Mineralölprodukten. Das Großtanklager Seefeld zur
Versorgung des Großraums Berlin wird von Schwedt per Produktpipeline mit Diesel,
Benzin und Heizöl versorgt. Die Belieferung des Tanklagers Seefeld kann auch
bei einem Teillastbetrieb der Raffinerie Schwedt sichergestellt werden. Leuna
ist insbesondere wichtig für das mitteldeutsche Chemiedreieck. Produkte der
Raffinerien werden auch in andere Bundesländer und das EU-Ausland geliefert.
Trotz des Teillastbetriebs gibt es derzeit keine Hinweise auf
Versorgungsengpässe oder Preisausschläge.
41. Welche Kenntnis verfügt die Bundesregierung darüber, ob und in
welchem Umfang Polen weiterhin russisches Erdöl bezieht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist einer von zwei Verträgen zur
Belieferung polnischer Unternehmen mit Rohöl russischer Herkunft im Januar 2023
ausgelaufen. Ob oder wieviel Rohöl russischer Herkunft dort importiert wird,
ist Entscheidung der polnischen Seite.
42. Setzt Polen nach Kenntnis der Bundesregierung das Embargo auf
russisches Öl um, und wenn ja, wie?
Deutschland und Polen haben in einer gemeinsamen Erklärung bekräftigt, beide
Länder möglichst schnell unabhängig von russischen Öllieferungen zu machen
(
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221201-polen-u
nd-deutschland-unterzeichnen-gemeinsame-erklarung-zur-gegenseitigen-unters
tutzung.html). Die Mineralölunternehmen in Deutschland kaufen seit
Jahresbeginn kein russisches Rohöl mehr.
43. Wie funktioniert die technische und kaufmännische Abstellung der
Druschba-Leitung?
Eine Wiederinbetriebnahme nach einer Unterbrechung von Lieferungen über
die Pipeline ist rein technisch ohne Verzug möglich. Zum rein kaufmännischen
Betrieb der privaten Unternehmen hat die Bundesregierung keine Kenntnisse.
44. Wann genau ist mit einer größeren Auslastung der PCK Schwedt zu
rechnen, d. h. mit zusätzlichen Öllieferungen, in Anbetracht der
Tatsache, dass gegenwärtig nur ein Strang in Betrieb ist und die Auslastung
bei rund 50 Prozent liegt?
Die Bundesregierung flankiert die Vertragsverhandlungen der
Mineralölwirtschaft in Deutschland mit der polnischen und der kasachischen Seite über eine
Belieferung der Raffinerien in Schwedt (zusätzlich zur Lieferroute über den
Hafen Rostock) und Leuna (zusätzlich zu den bereits vereinbarten
Liefermengen) mit Rohöl. Es entspricht nicht den Kenntnissen der Bundesregierung, dass
die PCK Raffinerie mit lediglich 50 Prozent Kapazität im Januar 2023 gefahren
sein soll.
45. Wie viel Öl ist wann genau mittlerweile aus Polen und Kasachstan nach
Deutschland gelangt?
Soweit sich die Frage auf Rohöllieferungen im Jahr 2023 aus diesen Ländern
nach Deutschland bezieht, liegen für diesen Zeitraum die amtlichen
Mineralöldaten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle noch nicht vor.
46. Welche Lieferungen im weiteren Jahresverlauf 2023 erwartet die
Bundesregierung aus Polen und Kasachstan?
Ziel der politischen Flankierung der Vertragsverhandlungen der
Mineralölwirtschaft mit der polnischen und kasachischen Seite ist es, mindestens eine
dauerhaft stabile Auslastung der Raffinerien in Schwedt und Leuna mit Rohöl zu
unterstützen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
47. Wie ausgelastet waren die Raffinerien in Leuna und Schwedt im
Januar 2023 tatsächlich, nachdem der Parlamentarische Staatssekretär
Michael Kellner noch im Dezember 2022 im Deutschen Bundestag
verkündet hat, dass eine Auslastung von 70 Prozent für die PCK Schwedt
im Januar 2023 gewährleistet werden kann?
Nach Aussagen der PCK-Geschäftsführung lag die Auslastung der PCK
Raffinerie im Januar bei rund 60 Prozent durch die volle Auslastung der Pipeline
Rostock-Schwedt. Dazu stand das Öl eines Cargos, das für die PCK im Hafen
Danzig im Januar gelöscht wurde, zur Verfügung. Die konkrete
Rohölverarbeitung der Raffinerie deckt sich aus mehreren Gründen, z. B. aufgrund der derzeit
geringen Inlandsnachfrage bzw. hohen Tanklagerbeständen, nicht
notwendigerweise 1:1 mit der zur Verfügung stehenden Rohölmenge. Zur Auslastung von
Leuna liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es handelt sich um
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der privaten Unternehmen.
48. Wenn aktuelle Medienberichte stimmen, wonach die Auslastung auch zu
Ende Januar 2023 deutlich unter den angekündigten 70 Prozent lag, wie
lässt sich die mögliche Differenz zur Aussage des Parlamentarische
Staatssekretärs Michael Kellner bezüglich der Auslastung der PCK
Schwedt erklären, und wer trägt hierfür die Verantwortung?
Auf die Antwort zu Frage 47 wird verwiesen.
49. Welche Erkenntnisse lagen im Dezember 2022 vor, worauf sich die
Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Kellner zu seinen
Aussagen von 70 Prozent gestützt hatte?
Der Bundesregierung lagen im Dezember 2022 Erkenntnisse für folgende
Möglichkeiten der Auslastung PCK Raffinerie vor.
1. Anlieferung des Ölhafens Rostock bei Vollauslastung der Pipeline vom
Hafen Rostock zur PCK Raffinerie in Schwedt, unter Einsatz von
Fließverbesserern.
2. Im Januar avisierte Einlieferungen von Rohöl eines PCK Eigentümers über
den Hafen Danzig.
3. Verhandlungen der PCK-Eigentümer mit kasachischen Öllieferanten, die zu
einem Vertrag führten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen.
50. Wann hat wer mit wem auf polnischer bzw. kasachischer Seite
Verhandlungen über Öllieferungen geführt, und welche schriftlichen
Vereinbarungen sind aus diesen Verhandlungen hervorgegangen?
Verträge über die Belieferung von Rohölsorten und Rohölmengen verhandeln
und schließen z. B. bei der PCK Raffinerie oder der Total Raffinerie
Mitteldeutschland ihre Gesellschafter eigenständig ab. Diese vermarkten im
Anschluss die Produkte in ihren jeweiligen Vertriebsstrukturen eigenständig. Laut
Unternehmensangaben verhandeln die Gesellschafter der Raffinerien Schwedt
und Leuna derzeit über kurz- und langfristige Vertragsgestaltungen in Bezug
auf die Belieferung über den Hafen Rostock, den polnischen Hafen Danzig
bzw. dem Pipelinesystem der PERN sowie auch über den Bezug von
kasachischem Rohöl. Die Bundesregierung flankiert diese Bemühungen durch
kontinuierliche Gespräche mit der Regierung Polens und Kasachstans politisch, um die
Mineralölwirtschaft dabei zu unterstützen, so schnell wie möglich und
vertretbar alternative Bezugsquellen für Rohöl zu sichern. Zu einzelnen
Lieferverträgen können von Seiten der Bundesregierung keine Angaben gemacht werden –
sie sind Sache der Unternehmen.
Seit Inkrafttreten des 6. Sanktionspaketes wurden auf politischer Ebene mit der
polnischen bzw. kasachischen Seite Gespräche zu Lieferungen von Rohöl an
folgenden Terminen geführt:
10. Juni 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael Kellner mit
polnischem Staatssekretär Adam Guibourgé-Czetwertynski,
27. Juni 2022: Gespräch Bundesminister Dr. Robert Habeck mit polnischer
Ministerin Anna Moskwa,
4. Juli 2022: Gespräch Staatssekretär Dr. Patrick Graichen mit dem
Stellvertretenden Botschafter der Republik Polen,
16. August 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael Kellner
mit polnischem Staatssekretär Adam Guibourgé-Czetwertynski,
19. September 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael
Kellner mit polnischem Staatssekretär Adam Guibourgé-Czetwertynski,
26. September 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael
Kellner mit polnischen Ölfirmen,
1. Dezember 2022: Unterzeichnung deutsch-polnischer Joint Declaration zu
Ölversorgungssicherheit von Bundesminister Dr. Robert Habeck und Ministerin
Anna Moskwa,
4. Dezember 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael Kellner
mit polnischem Staatssekretär Adam Guibourgé-Czetwertynski,
5. Dezember 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael Kellner
mit polnischem Staatssekretär Adam Guibourgé-Czetwertynski und im
Anschluss mit polnischem Unternehmen,
8. Dezember 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael Kellner
mit polnischen Mineralölunternehmen in der polnischen Botschaft,
23. Dezember 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael
Kellner mit polnischem Staatssekretär Adam Guibourgé-Czetwertynski,
26. Januar 2023: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael Kellner
mit polnischem Staatssekretär Adam Guibourgé-Czetwertynski,
31. Oktober 2022: Gespräch Bundesministerin Annalena Baerbock mit dem
kasachischen Außenminister,
12. Dezember 2022: Gespräch Bundesminister Dr. Robert Habeck mit dem
kasachischen Außenminister und Vertretern kasachischer Mineralölunternehmen,
13. Dezember 2022: Gespräch Staatsminister Dr. Tobias Lindner mit dem
kasachischen Außenminister,
13. Dezember 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael
Kellner mit dem kasachischen Außenminister,
20. Dezember 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael
Kellner mit Vertretern kasachischer Mineralölunternehmen,
23. Dezember 2022: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael
Kellner mit kasachischem Vizeenergieminister sowie Vertretern kasachischer
Mineralölunternehmen,
26. Januar 2023: Gespräch Parlamentarischer Staatssekretär Michael Kellner
mit kasachischem Vizeenergieminister sowie Vertretern kasachischer
Mineralölunternehmen.
51. Fragt die Treuhand der Rosneft-Anteile aktiv Ölmengen in Kasachstan
an?
Wie ist der konkrete Verhandlungsstand, wer verhandelt, und seit wann
wird mit wem verhandelt?
Werden diese Ölmengen aus Kasachstan über die Druschba-Leitung
durch Russland nach Deutschland geliefert?
Welche Verhandlungen der anderen Gesellschafter der PCK mit
Kasachstan sind der Bundesregierung über welche Ölmengen bekannt?
Aus Kasachstan kann Rohöl insbesondere über folgende Routen exportiert
werden: Uzen – Atyrau – Samara, das Caspian Pipeline Consortium (CPC) sowie
die Baku-Tbilisi-Ceyhan (TUR) Pipeline und Baku-Supsa (GEO) Pipeline.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
52. Welche Schiffsladungen Öl wurden im Januar 2023 in Rostock gelöscht,
und welche weiteren Liefertermine sind darüber hinaus bekannt?
Es wurden im Januar 2023 von den Eigentümern der Raffinerie in Schwedt
diverse Schiffsladungen nicht-russischen Rohöls in Rostock gelöscht, sodass die
Pipeline Rostock-Schwedt entsprechend ihrer Kapazität vollständig ausgelastet
werden konnte. Sowohl bei den vergangenen Mengen, als auch den geplanten
Lieferterminen handelt es sich Informationen der privaten Unternehmen, sodass
von der Bundesregierung dazu keine weiteren Aussagen getroffen werden
können.
53. Ab wann rechnet die Bundesregierung mit regelmäßigen Lieferungen
von Rohöl über den Hafen in Danzig?
Auf die Antwort zu den Fragen 44 und 46 wird verwiesen.
54. Hat die Bundesregierung nähere Kenntnisse dazu, dass Shell seine
Anteile an Orlem verkaufen könnte?
Wie verhält sich diese Option nach Einschätzung der Bundesregierung zu
der Forderung aus Polen, dass die Rosneft-Anteile auf andere
Eigentümer übertragen werden müssen?
Soweit nach den Anteilen der Shell Deutschland GmbH an der PCK Raffinerie
gefragt wird, liegen der Bundesregierung dazu keine Kenntnisse vor.
55. Woher stammt die Angabe, dass die PCK Schwedt bisher mit 85 Prozent
Auslastung gegeben war?
Auf welches Jahr soll sich die Angabe von 85 Prozent beziehen (siehe
auch:
https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/wirtschaft/2022/12/pck-raffi
nerie-schwedt-struktur-umbau-wasserstoff.html)?
Die Angabe bezieht sich auf das Referenzjahr 2019 und stammt aus dem durch
die PROGNOS AG erstellten Gutachten.
56. Da mittlerweile auch die Bitumen-Herstellung in der PCK Schwedt
eingestellt werden musste, welche Folgewirkungen auf welche Branchen
der deutschen Wirtschaft hat der niedrige Auslastungsgrad der PCK
Schwedt?
Die Bauwirtschaft verwendet noch Bitumen, solange kein fossilfreier
Ersatzstoff gefunden wurde. Hier sind in den letzten Monaten sinkende Marktpreise
zu verzeichnen, so dass keine akute Mangelsituation vorliegt.
57. Welche vorsorglichen Maßnahmen oder alternativen Lösungen zur
Vermeidung von Mangelsituationen in verschiedenen Branchen sind von der
Bundesregierung aufgrund dieser absehbaren Folgewirkungen
eingeleitet?
Für die Beschaffung von Vorprodukten und Material sind in der sozial-
ökologischen Marktwirtschaft die Unternehmen selbst verantwortlich. Lediglich auf
dem Gebiet der Öffentlichen Vergabe hat die Bundesregierung eine Handhabe,
und bereits während der Corona-Pandemie haben die zuständigen Stellen
schnell mit der Konzeption und Einführung von Preisgleitklauseln reagiert.
58. Was passiert bei Stillstand mit der Pipeline, und muss ein ständiger
Durchfluss gewährleistet sein, um Schaden abzuwenden?
Die Pipeline Rostock-Schwedt befand sich bislang nie im Dauerbetrieb. Ein
Stillstand erzeugt keine physischen Schäden an der Pipeline.
59. Wie sieht die rechtliche Umsetzung der Protokollnotiz konkret aus?
Die Mineralölunternehmen in Deutschland kaufen kein Rohöl mehr aus
Russland. Damit ist dem Bekenntnis der Bundesregierung, bis zum Ende des Jahres
2022 kein Rohöl russischer Herkunft zu importieren, Genüge getan.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 4 des Abgeordneten Philipp Amthor auf Bundestagsdrucksache 20/2445
verwiesen.
60. Wie lässt sich die personelle Fluktuation, viele Kündigungen und
weniger Neueinstellungen in der PCK Schwedt vermeiden?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Personalfluktuation,
und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Nach Auskunft der PCK-Geschäftsführung gibt es keine Häufung von
Kündigungen. Die Anteilseigner haben die PCK (und ihren Personalbestand) für das
Budgetjahr 2023 voll finanziert. Die konkreten Personalmaßnahmen liegen in
der Hand der privaten Betreiber und nicht bei der Bundesregierung.
61. Kann die gleichzeitige und ausreichende Versorgung der Raffinerien in
Leuna und in Schwedt auch ohne die zweite Pipeline sichergestellt
werden?
Versteht die Bundesregierung ihre vorwiegend auf eine Ertüchtigung der
bestehenden Pipeline zwischen dem Hafen Rostock und der PCK
Schwedt begrenzte logistische Unterstützung als eine für die Vorsorge
der genannten Mangelsituationen ausreichende Maßnahme?
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass mit der zweiten Pipeline die
Drushba gemeint ist. Auch ohne die Nutzung der Drushba konnte die
gleichzeitige Versorgung der Raffinerien in Leuna und Schwedt im Januar 2023
sichergestellt werden. Mit der Ertüchtigung der Lieferroute über den Hafen Rostock
und die Pipeline Rostock-Schwedt und zusätzlichen Rohöl-Lieferungen,
insbesondere über den Hafen Danzig, wird eine komfortable Auslastung der beiden
Raffinerien ermöglicht.
62. Kann die Bundesregierung eine wettbewerbliche Gleichbehandlung der
Raffinerien in Schwedt und in Leuna bei der Versorgung mit Rohöl unter
den gegebenen Bedingungen sicherstellen, und welche Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung dazu?
Die Bundesregierung prüft mit der EU-Kommission eine mögliche Zuwendung
für die Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt auch unter
wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]