Aktueller Stand der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 4. September 2022 bekannt gegeben, dass im Rahmen des dritten Entlastungspaketes alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro erhalten sollen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Mir war es besonders wichtig, dass #Studierende und Fachschüler zusätzlich entlastet werden. Sie erhalten nun eine Einmalzahlung von 200 Euro“ (https://twitter.com/starkwatzinger/status/1566358128446283777).
Im November 2022 hat die Bundesbildungsministerin die Länder zu deren Überraschung darüber informiert, dass die Auszahlung des Zuschusses über die Länder erfolgen solle und dies in einem Leistungsgesetz, das einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses für Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ab dem 1. Januar 2023 schaffen würde, verankert werde (https://www.jmwiarda.de/2022/12/12/wann-kommt-das-geld/). Die Bundesbildungsministerin kommentierte den damaligen aktuellen Stand der Arbeiten am 18. November 2022 wie folgt: „Ich freue mich, dass wir der Auszahlung von 200 Euro einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Dazu sind wir in intensiven Beratungen mit den Ländern. Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine“ (https://www.stark-watzinger.de/200-euro-einmalzahlung-fur-studierende-und-fachschuler).
Nach Verabschiedung des sog. Studierenden-Energiepreis-Pauschalen-Gesetzes (EPPSG) im Dezember 2022 wurde erhebliche Kritik seitens der Länder am Agieren der Bundesbildungsministerin laut (https://www.tagesschau.de/inland/energiepauschale-studierende-101.html). Seit dem 1. Januar 2023 haben 3,5 Millionen junge Menschen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des einmaligen Zuschusses in Höhe von 200 Euro. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird der Auszahlungszeitpunkt wie folgt terminiert: „Die Auszahlung soll zu Beginn dieses Jahres beginnen, also noch in diesem Winter“ (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html; Stand: 6. Februar 2023). In diesem Sinne ließ Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger am 1. Februar 2023, fast fünf Monate nach der Ankündigung der Einmalzahlung, in der Bundespressekonferenz über einen Sprecher ausrichten: „Wenn Sie rausschauen, sehen Sie, dass es noch kalt ist. Der Winter endet im März, April. Das ist so. Und dann wird das auch stehen. Sie werden es erleben. Dann machen Sie eine Berichterstattung dazu, dass das auch in den Ländern schnell und zügig umgesetzt wird und dass die rechtlichen Hürden genommen werden. Auch das ist ja notwendig. Aber die Einmalzahlung wird kommen, und zwar in einer guten Zusammenarbeit“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-1-februar-2023-2162234).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die sozioökonomischen Auswirkungen der aktuellen Krise auf Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler?
Was unternimmt die Bundesregierung eigeninitiativ, um Erkenntnisse über die sozioökonomischen Auswirkungen der aktuellen Krise auf Studentinnen und Studenten zu erhalten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung auf dieser Basis?
Was unternimmt die Bundesregierung eigeninitiativ, um Erkenntnisse über die sozioökonomischen Auswirkungen der aktuellen Krise auf Fachschülerinnen und Fachschüler zu erhalten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung auf dieser Basis?
Wo sollen Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ihre Anträge auf Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses stellen können, und ist die Antragsstellung bereits möglich, und wenn ja, seit wann ist die Antragstellung möglich?
Wie ist das Antragsverfahren aufgebaut (bitte detailliert darlegen)?
Welche Stelle ist bzw. welche Stellen sind für die Auszahlung des Zuschusses zuständig?
Wie viele personenbezogene Daten wurden ggf. bereits in die Antragsplattform eingetragen bzw. in der Antragsplattform hinterlegt (bitte im Excel-Format gesondert für (1) Studentinnen und Studenten sowie (2) Fachschülerinnen und Fachschüler tabellarisch darstellen)?
Haben Studentinnen und Studenten den 200-Euro-Zuschuss nach aktuellem Stand bereits ausgezahlt bekommen, und wenn ja, wie viele (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Studentinnen und Studenten in Deutschland setzen)?
Haben Fachschülerinnen und Fachschüler den 200-Euro-Zuschuss nach aktuellem Stand bereits ausgezahlt bekommen, und wenn ja, wie viele (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland setzen)?
Wann endet nach Auffassung der Bundesregierung der Winter 2022/2023, wenn die Auszahlung „noch in diesem Winter“ (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html; Stand: 6. Februar 2023) beginnen soll?
Plant die Bundesregierung, aufgrund des weiterhin noch ausstehenden Auszahlungsbeginns die Frist zur Antragsstellung, die laut § 2 EPPSG am 30. September 2023 ausläuft, zu verlängern, und wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung wann mit welchen Beteiligten vor der Verabschiedung des Gesetzes geführt, um die technische Umsetzung einer Auszahlung der Bundesgelder durch die Länder zu klären?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung wann mit welchen Beteiligten nach der Verabschiedung des Gesetzes geführt, um die technische Umsetzung einer Auszahlung der Bundesgelder durch die Länder zu klären?