[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5797 –
Europäische und internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung
1. Wie oft ist die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina
Stark-Watzinger im Jahr 2022 nach Brüssel gereist (bitte Reisen
inklusive Nennung der Anlässe tabellarisch auflisten)?
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung war im Jahr 2022 einmal in
Brüssel:
Datum Anlass
23. bis 24. Oktober 2022 Grand Challenges Annual Meeting
der Bill & Melinda Gates Foundation
2. An welchen Ratssitzungen hat die Bundesministerin für Bildung und
Forschung im Jahr 2022 teilgenommen?
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger,
nahm am informellen Treffen der Ministerinnen und Minister für
Hochschulbildung, Forschung und Innovation (gemeinsame Sitzung der informellen Räte für
Bildung, Jugend, Kultur und Sport sowie Wettbewerbsfähigkeit – Teil
Forschung) am 24. und 25. Januar 2022 in Paris teil. Darüber hinaus nahm sie am
formellen Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport am 4. und 5. April 2022 in
Luxemburg teil.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6132
20. Wahlperiode 22.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 21. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Ministerreisen der Bundesministerin für Bildung und Forschung
haben im Jahr 2022 stattgefunden (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Ministerreisen der Bundesministerin für Bildung und Forschung im Jahr
2022 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Datum Ort Anlass
24. bis 25. Januar 2022 Paris, Frankreich Informelles Treffen der europäischen Ministerinnen
und Minister für Hochschulbildung, Forschung und
Innovation
4. bis 5. April 2022 Luxemburg, Luxemburg Bildungsministerrat der Europäischen Union (EU)
6. Mai 2022 Venedig, Italien Festakt „50 Jahre Deutsches Studienzentrum“
in Venedig
23. bis 29. Mai 2022 Australien
• Perth
• Sydney
• Brisbane
Delegationsreise zum Thema Wasserstoff
7. bis 10. Juni 2022 • Washington D.C.,
USA
• Ottawa und Montreal,
Kanada
Stärkung der transatlantischen Partnerschaft;
Schwerpunkt Innovation & Wissenschaftstransfer
21.bis 22. Juni 2022 Lissabon, Portugal 28. Ministerkonferenz des EUREKA-Netzwerks
5. Oktober 2022 A Coruña, Spanien Deutsch-Spanische Regierungskonsultationen
23. bis 24. Oktober 2022 Brüssel, Belgien Grand Challenges Annual Meeting der Bill & Melinda
Gates Foundation
4. Was war das konkrete Ziel der Ministerreise der Bundesministerin für
Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, im Mai 2022 nach
Australien, und was wurde konkret im Rahmen der Ministerreise
erreicht?
Im Fokus der Ministerreise nach Australien stand die Kooperation zum Thema
erneuerbarer Wasserstoff. Ziel war es, die bestehende Kooperation
weiterzuentwickeln und neue Forschungsprojekte anzubahnen, um somit die Realisierung
der Lieferkette für erneuerbaren Wasserstoff zu unterstützen.
Deutschland hat sich als Forschungspartner, Technologielieferant und
potentieller Abnehmer von erneuerbarem Wasserstoff in Australien positioniert.
5. Was war das konkrete Ziel der Ministerreise der Bundesministerin für
Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, im Juni 2022 in die
USA, und was wurde konkret im Rahmen der Ministerreise erreicht?
Das Ziel der Reise der Bundesministerin für Bildung und Forschung nach
Kanada und in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) war die im
Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode verankerte Stärkung des transatlantischen
Dialogs und der transatlantischen Forschungs- und Innovationskooperation.
Schwerpunktthemen des Austauschs mit Vertreterinnen und Vertretern der
Regierung USA sowie mit US-amerikanischen Forschungsförderorganisationen
waren aktuelle innovationspolitische Gesetzgebungen, mögliche Kooperationen
im Bereich Schlüsseltechnologien, der Transfer von Forschungsergebnissen in
die Anwendung, moderne Instrumente der Innovationsförderung, Fragen zur
Forschungsintegrität sowie der Umgang mit der Volksrepublik China in der
internationalen Forschungskooperation. Aufbauend auf diesen Gesprächen
fanden mehrere Austausche auf Fachebene zwischen deutschen und US-
amerikanischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern zu diesen Themen
statt, um neue gemeinsame Initiativen, wie z. B. wissenschaftlichen Austausch
und gemeinsame Bekanntmachungen, vorzubereiten.
6. Welche neuen Erkenntnisse hat Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger bei ihren beiden Reisen letztes Jahr nach Kanada, die USA
(7. bis 10. Juni 2022) und nach Australien (24. bis 28. Mai 2022) für die
wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit mit diesen Ländern,
die internationale Wissenschaftskooperation allgemein und die eigene
Forschungspolitik gewonnen?
Hinsichtlich der Reise nach Kanada und in die USA wird auf die Antwort zu
Frage 5 verwiesen.
In der Kooperation mit Kanada wurden neue Projekte im Kontext der
Wasserstoffwirtschaft unter Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) lanciert und die Schwerpunktthemen für die zukünftige Kooperation
festgelegt. Darüber hinaus fand die Abschlussveranstaltung des 50-jährigen
Jubiläums der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ)
zwischen beiden Ländern statt.
Hinsichtlich der Reise der Bundesministerin für Bildung und Forschung nach
Australien wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Darüber hinaus zeigte sich, dass die seit langer Zeit etablierte
wissenschaftlichtechnologische Kooperation mit Australien auch jenseits von erneuerbarem
Wasserstoff noch weiter ausbaubar ist. So hat die Bundesministerin für Bildung
und Forschung während der Reise z. B. eine Joint Declaration of Intent (JDOI)
mit dem Bundesstaat Queensland zur Kooperation im Bereich Bioökonomie
unterzeichnet.
7. Welche neuen Forschungs- und Entwicklungsprojekte resultieren ggf.
aus den Ministerreisen bzw. sind angedacht – insbesondere hinsichtlich
der Themenbereiche grüner Wasserstoff, Energieforschung,
Digitalisierung, Gesundheit, Bioökonomie, Technologietransfer inklusive
Deutscher Agentur für Transfer und Innovation (DATI), gegebenenfalls
weitere (bitte nach Ländern, Technologiebereichen, unter Einbeziehung von
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Zeitplan und Fördermitteln
aufschlüsseln)?
Die aus den Ministerreisen resultierenden neuen Forschungs- und
Entwicklungsprojekte sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Projekt Land
Technologiebereich
Einbeziehung
von KMU
findet statt bzw.
ist vorgesehen
Zeitplan Fördermittel
Bioökonomie
International
Australien Bioökonomie ja
Ausschreibungszeitraum: März 2023 bis
Juni 2023
(Projektlaufzeit vom Jahr 2024
bis zum Jahr 2027)
noch nicht
abschließend
festgelegt
HyGate – German-
Australian Hydrogen
Innovation and
Technology Incubator
Australien Grüner
Wasserstoff
ja noch nicht abschließend
festgelegt
noch nicht
abschließend
festgelegt
8. Welche konkreten politischen Ziele hat die Bundesregierung in den
Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung im Rahmen der G-7-
Präsidentschaft verfolgt, und was hat die Bundesregierung auf den genannten
Feldern im Rahmen der G-7-Präsidentschaft erreicht?
Die Bundesregierung festigt durch die Teilnahme an den G7-Treffen zu den
Themen Wissenschaft und Bildung eine enge Verzahnung der Forschungs- und
Bildungsaktivitäten der G7-Staaten und ermöglicht eine enge Zusammenarbeit
bei der Überwindung globaler Herausforderungen. Geleitet vom Motto der
deutschen Präsidentschaft 2022 „Fortschritt für eine gerechte Welt“ haben sich
die G7-Wissenschaftsministerinnen und -minister im Juni 2022 in Frankfurt
getroffen und die Rolle von Wissenschaft und Forschung für eine gerechte Welt in
den Mittelpunkt gestellt. Sie haben eine verstärkte Kooperation der G7-Partner
insbesondere in drei Bereichen vereinbart: beim Schutz der Freiheit, Integrität
und Sicherheit von Wissenschaft und Forschung, bei der Forschung zur
Bekämpfung des Klimawandels und bei der Forschung zu Post COVID-19.
9. Welche konkreten politischen Ziele hat die Bundesregierung im Rahmen
der französischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 in den
Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung verfolgt, und welche
konkreten Ergebnisse hat die Bundesregierung hierbei erreicht?
10. Welche konkreten politischen Ziele hat die Bundesregierung im Rahmen
der tschechischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2022 in den
Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung verfolgt, und welche
konkreten Ergebnisse hat die Bundesregierung hierbei erreicht?
11. Welche konkreten politischen Ziele verfolgt die Bundesregierung auf
europäischer Ebene im Rahmen der schwedischen Ratspräsidentschaft im
ersten Halbjahr 2023 in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und
Forschung?
Die Fragen 9 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene insbesondere für die
Stärkung und konkrete thematische Ausgestaltung des Europäischen
Forschungs- und Bildungsraums ein, stärkt die internationale Mobilität von
Wissenschaftlern und Studierenden und forciert die Forschungsfreiheit im engen
Austausch mit unseren europäischen und internationalen Wertepartnern.
Forschung und Innovation in Europa sollen in die Lage versetzt werden,
wesentliche Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen und globaler
Krisen zu leisten. Dabei müssen alle Mitgliedstaaten und die Kommission die
vorhandenen Ressourcen so effizient und nachhaltig wie möglich einsetzen.
Die Bundesregierung stützt den missionsorientierten Ansatz in Horizont
Europa und unterstützt die Förderung von technologischen und sozialen
Innovationen im europäischen Kontext. Die Bundesregierung beachtet bei
Kooperationen auf europäischer Ebene das föderale Bildungssystem in Deutschland und
tritt nachdrücklich für die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung
und Lehre ein.
Die Bundesregierung hat die Arbeit der französischen (erstes Halbjahr 2022)
und tschechischen (zweites Halbjahr 2022) Ratspräsidentschaft in den
Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung konstruktiv begleitet und begleitet
aktuell die laufende schwedische Ratspräsidentschaft (erstes Halbjahr 2023).
Folgende Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wurden bzw. werden
dabei von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt:
Französische Ratspräsidentschaft (erstes Halbjahr 2022)
– Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu einer europäischen Strategie
zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas (CC
7936/22),
– Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Europäischen Missionen
(CC 10124/22),
– Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu den Werten und
Grundsätzen für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und
Innovation und Erklärung des Europäischen Rates zur militärischen
Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine und zu ihren
Auswirkungen im Bereich der Forschung und Innovation (CC 10125/22 ADD1),
– Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Forschungsbewertung und
zur Umsetzung der offenen Wissenschaft (CC 10126/22),
– Empfehlung des Europäischen Rates zur Erleichterung einer wirksamen
europäischen Hochschulzusammenarbeit (7 937/22),
– Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität, insbesondere
der Mobilität in Europa, von Lehrkräften und Ausbildenden während ihrer
beruflichen Aus- und Weiterbildung (7923/22),
– Empfehlung des Europäischen Rates über einen europäischen Ansatz für
Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit
(9237/22),
– Empfehlung des Europäischen Rates zum Lernen für ökologische
Nachhaltigkeit (9242/22),
Tschechische Ratspräsidentschaft (zweites Halbjahr 2022)
– Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Forschungsinfrastrukturen
(CC 15429/22),
– Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur neuen europäischen
Innovationsagenda (CC 14705/22),
– Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Förderung des
Wohlbefindens in der digitalen Bildung (14982/22),
– Empfehlung des Europäischen Rates über Wege zum schulischen Erfolg
(14981/22),
Schwedische Ratspräsidentschaft (erstes Halbjahr 2023)
– geplante Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Sonderbericht
23/2022: „Synergien zwischen Horizont 2020 und den europäischen
Struktur- und Investitionsfonds werden noch nicht voll ausgeschöpft“,
– geplante Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Thema “
highquality, transparent, open, trustworthy and equitable scholarly publishing”,
– geplante Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Kompetenzen und
Fertigkeiten für den ökologischen Wandel (6416/23),
– geplante Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Bericht über die
Fortschritte bei der Vollendung des europäischen Bildungsraums,
– geplante Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Thema
Anerkennung in der Hochschulbildung.
12. Hat sich die Bundesforschungsministerin, Bettina Stark-Watzinger, auf
dem Global Innovation Summit am 22. Juni 2022 in Estoril (Portugal)
öffentlich zu einer möglichen deutschen Übernahme der Eureka-
Präsidentschaft im Jahr 2023 geäußert, und wenn ja, wie?
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat sich auf dem Global
Innovation Summit am 22. Juni 2022 diesbezüglich nicht öffentlich geäußert.
13. Strebt die Bundesregierung die Übernahme der Eureka-Präsidentschaft
an, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Eine Vorsitzübernahme wird mittelfristig angestrebt.
14. Welchen Stellenwert hat das Eureka-Netzwerk für die Bundesregierung,
und wird die Bundesregierung das deutsche Engagement ausbauen?
Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern von
EUREKA. Seit dem Jahr 1985 engagiert sich die Bundesrepublik Deutschland
kontinuierlich durch die Förderung grenzüberschreitender Forschung und
Innovation im Rahmen des Netzwerks. Das Netzwerk leistet für die Bundesrepublik
Deutschland dabei einen wichtigen Beitrag zum grenzüberschreitenden
Wissens- und Technologietransfer. Die Bundesregierung plant dieses Engagement
fortzusetzen und auszubauen.
15. Wie bringt sich die Bundesregierung in die im Dezember 2022 gestartete
europäische Fortschreibung der ESFRI-Roadmap (ESFRI: Europäisches
Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen) auf europäischer Ebene
ein, und was sind die zentralen Forderungen bzw. politischen Ziele der
Bundesregierung?
16. Wann startet die Bundesregierung ggf. die nationale ESFRI-Strategie?
Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, „gezielt zukunftsweisende
Großforschungsanlagen“ zu fördern. Deswegen sieht sie den Auf- und Ausbau
von Forschungsinfrastrukturen von europäischer und globaler Bedeutung sowie
den gemeinsamen Betrieb in grenzüberschreitender Zusammenarbeit als
Kernelemente der nationalen Forschungspolitik sowie eines wettbewerbsfähigen und
zukunftsorientierten Europäischen Forschungsraums. Sie will es Forschenden
ermöglichen, an den jeweils besten Anlagen ihrer Art Spitzenforschung
betreiben zu können. Die Beteiligung an der Entwicklung neuer strategischer
Perspektiven für die Ausgestaltung der Forschungsinfrastrukturlandschaften in
Europa und für die Verbesserung ihrer Wirkungen in Wirtschaft und Gesellschaft
im Rahmen des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen
(ESFRI) ist Bestandteil der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation. Die
Bundesregierung ist u. a. durch Mitarbeit im Steuerungsausschuss von ESFRI
sowie in den entsprechenden Arbeitsgruppen eingebunden in die Umsetzung
des Arbeitsplans von ESFRI und die Vorbereitung der nächsten Fortschreibung
der ESFRI-Roadmap, um die der Rat der Europäischen Union die
Mitgliedstaaten und die Kommission im Dezember 2022 ersucht hat. Sie führt damit ihr in
der „Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum“ von
Juli 2014 verankertes Engagement fort. Zugleich sieht sie darin einen wichtigen
Baustein der gemeinsamen politischen Agenda von Mitgliedstaaten und
Kommission für den Europäischen Forschungsraum (ERA Policy Agenda in den
Jahren 2022 bis 2024).
17. Welche nationalen Projekte stehen zur Auswahl für das europäische
ESFRI aus, welche Kriterien wendet die Bundesregierung dafür an, und
wie ist der Zeitplan der Auswahl?
Die methodischen und zeitlichen Rahmenbedingungen für die Beantragung
bzw. Auswahl von Vorhaben für die nächste Fortschreibung der Roadmap des
Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) werden
derzeit ausgearbeitet und abgestimmt. Vor diesem Hintergrund sind Verfahren
und Entscheidungen zu einer Unterstützung deutscher Beteiligungen an ESFRI-
Anträgen durch die Bundesregierung offen.
18. Welche Position vertritt Deutschland im Hinblick auf den EIC-Fonds
(EIC: Europäischer Innovationsrat)?
Gab es in den vergangenen 18 Monaten nach Kenntnis der
Bundesregierung Dysfunktionalitäten beim EIC-Fonds?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um eine Lösung etwaiger
Dysfunktionalitäten zu erwirken?
In den letzten 18 Monaten ist es zu erheblichen Verzögerungen bei der
Umsetzung der Investitionszusagen des Fonds des Europäischen Innovationsrats
(EIC) im EIC Accelerator gekommen. Daher haben das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK) sich im zuständigen Programmausschuss stets für
die zentralen deutschen Forderungen eingesetzt. Dazu gehören eine zügige
Abarbeitung des Rückstands, mehr Transparenz und die Einhaltung der politischen
Leitmotive des EIC. Die Europäische Kommission hat unter dem Druck
diverser Mitgliedstaaten (u. a. der Bundesrepublik Deutschland) eine
Umstrukturierung des Fonds entwickelt, die eine Einbindung der Europäischen
Investitionsbank (EIB) vorsieht und die eine zügige Abarbeitung des Rückstands
ermöglichen soll.
19. Welche Start-ups waren nach Kenntnis der Bundesregierung von der
verzögerten Umsetzung der Projekte negativ betroffen (
www.europarl.europ
a.eu/doceo/document/A-9-2022-0268_DE.html#_section1)?
Von welchen Beeinträchtigungen für Start-ups hat die Bundesregierung
Kenntnis?
Hat die Bundesregierung gegenüber den betroffenen Start-ups
Unterstützungsleistungen erbracht, und wenn ja, welche?
Seit dem Start des EIC Accelerators im Jahr 2021 haben 49 deutsche Start-ups
sowie KMU, die im EIC Accelerator erfolgreich waren, eine
Investitionskomponente des EIC Fonds beantragt. Die Nationale Kontaktstelle (NKS) für den
EIC Accelerator steht im Auftrag der Bundesregierung in engem Kontakt mit
den betroffenen Start-ups, die sich von sich aus an die NKS gewandt haben.
Zum Umsetzungsstand der Investitionskomponente insgesamt stellt die
Europäische Kommission aus datenschutzrechtlichen Gründen nur aggregierte
Daten zur Verfügung. Zu den antragstellenden deutschen Unternehmen, die sich
dafür entschieden haben, die NKS nicht einzubinden, liegen der
Bundesregierung daher keine Informationen vor.
20. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer Reform
der Forschungsevaluierung auf europäischer Ebene?
Wie bringt die Bundesregierung europäisch und national den
Diskussionsprozess und die Meinungsbildung voran?
Auf europäischer Ebene wurde im Jahr 2021 eine Reform der
Forschungsbewertung angestoßen, die das Anreizsystem in der Wissenschaft grundlegend,
d. h. über den Aspekt der Forschungsevaluierung als auch über Evaluierung zu
Beginn eines Forschungsprojektes hinaus, thematisiert.
Die Bundesregierung befürwortet die Reform der Forschungsbewertung auf
europäischer Ebene, um die Qualität der Forschung auf nationaler und
europäischer Ebene und die Interoperabilität der Wissenschaftssysteme im
Europäischen Forschungsraum (EFR) zu stärken. Dabei wird der Ansatz einer
wissenschaftsgeleiteten Reform bestärkt, um die institutionelle Autonomie der
Wissenschaftsorganisationen zu wahren. Die Bundesregierung begrüßt die
Beteiligung der deutschen Wissenschaftsorganisationen an diesem Prozess
ausdrücklich.
Auf europäischer Ebene beteiligt sich die Bundesregierung an den
Diskussionen im Kontext der Beratung in den Gremien des EFR (dazu gehören die
Expertengruppe der Kommission „ERA Forum“, sowie der Ausschuss für den
Europäischen Raum für Forschung und Innovation) sowie im Rahmen der
Beschlussfassung des Europäischen Rates.
Auf nationaler Ebene steht die Bundesregierung seit dem Beginn der EU-
Initiative zur Reform der Forschungsbewertung im engen und kontinuierlichen
Austausch mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und thematisiert die
Initiative gegenüber den Ländern im Arbeitskreis Europa der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz.
21. Wann, und in welchem Rahmen hat Deutschland die deutsche Position
bezüglich einer Reform der Forschungsevaluierung auf europäischer
Ebene vertreten, und welche Ergebnisse konnten hierbei erzielt werden?
Die Bundesregierung hat die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur
„Künftigen Governance des Europäischen Forschungsraums (EFR)“ (CC
14308/21) und zur „Forschungsbewertung und zur Umsetzung der offenen
Wissenschaft“ (CC 10126/22) unterstützt. Für die Position der Bundesrepublik
Deutschland zu den Schlussfolgerungen wird auf die Antwort zu Frage 20
verwiesen.
22. Wie schätzt die Bundesregierung die Praktikabilität einer etwaigen
Ausweitung der Forschungsevaluation zu Beginn eines Forschungsprojektes
ein?
Die Bundesregierung hält den stärker qualitativen Ansatz der Reform der
Forschungsbewertung für praktikabel.
23. Welche Initiativen zur Reduzierung von Forschungsbürokratie wurden
von der Bundesregierung ggf. im Jahr 2022 auf europäischer Ebene
ergriffen?
Die Reduzierung von Forschungsbürokratie ist der Bundesregierung ein
wichtiges Anliegen. Das Initiativrecht und die Verantwortung für die Umsetzung
liegen bei der Europäischen Kommission.
24. Wie und mit welchen Positionen beteiligt sich die Bundesregierung am
aktuellen Konsultationsprozess der EU-Kommission zum jetzigen und
vorherigen Forschungsrahmenprogramm?
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedstaat der EU über formale
Entscheidungsprozesse und ggf. vorgeschaltete Positionspapiere in die
Ausgestaltung der Rahmenprogramme eingebunden und beteiligt sich daher nicht am
genannten Konsultationsprozess.
25. Unterstützt die Bundesregierung die horizontale Anwendung des
Grundsatzes „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (Do No Significant
Harm principle) bei europäischen Fördermitteln in den Bereichen von
Bildung und Forschung, und wenn ja, welche konkreten Auswirkungen
hat nach Auffassung der Bundesregierung die Anwendung des o. g.
Grundsatzes auf sämtlich Projekte im Rahmen von Erasmus+ und
Horizon Europe (bitte detailliert darlegen)?
Die Bundesregierung unterstützt die horizontale Anwendung des Grundsatzes
„Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung“ (DNSH-Prinzip) bei der
Verwendung europäischer Fördermittel im Bereich der Forschung. Das DNSH-Prinzip
wurde bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms von Horizont Europa auf
Programmebene insofern berücksichtigt, als dass ausschließlich Förderthemen
definiert werden, die diesem Prinzip entsprechen. Dem Arbeitsprogramm haben
die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung im Programmausschuss
von Horizont Europa zugestimmt. Der Grundsatz findet bei Erasmus+ keine
Anwendung und hat somit auch keine Auswirkungen auf die Erasmus+
Projekte und Förderungen.
26. Was ist nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung die
rechtliche Grundlage für die Anwendung des Grundsatzes „Vermeidung
erheblicher Beeinträchtigungen“ (Do No Significant Harm principle)?
Das DNSH-Prinzip wurde in Artikel 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über
nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
eingeführt. Das Prinzip findet auch im Europäischen Green Deal Anwendung,
der zu den strategischen Prioritäten der EU zählt. Nach Artikel 3 Absatz 1 und
Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/695 des europäischen Parlaments und
des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln
für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der
Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (Horizont Europa
Verordnung) soll das Programm dazu beitragen, die strategischen Prioritäten
der EU zu verwirklichen. In der interinstitutionellen Vereinbarung über die
Haushaltsdisziplin in den Programmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der
EU für die Jahre 2021 bis 2027 (MFR) wird das Prinzip unter Ziffer 16
erwähnt.
27. Welche Auswirkungen der Anwendung des Grundsatzes „Vermeidung
erheblicher Beeinträchtigungen“ (Do No Significant Harm principle)
erwartet die Bundesregierung auf die Projektauswahl, und welche
Aktivitäten könnten nach Auffassung der Bundesregierung in dessen Folge nicht
mehr gefördert werden?
Beim DNSH-Prinzip handelt es sich in Horizont Europa grundsätzlich weder
um ein Ausschlusskriterium, noch um ein Evaluierungskriterium. Die
Einhaltung ist nicht verpflichtend, es sei denn das Arbeitsprogramm weist
ausdrücklich darauf hin. Aktuell sieht ausschließlich das EIC Arbeitsprogramm 2023
vor, dass Projekte, die gegen das DNSH-Prinzip verstoßen, von der Förderung
ausgeschlossen werden. Bis September 2022 gab es nach Aussage der
Europäischen Kommission bei den EIC-Aufforderungen keine Fälle, in denen DNSH-
Erwägungen das Ergebnis der Bewertung bzw. Auswahl beeinflusst haben.
28. Wirkt die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf einen zügigen
Abschluss der Verhandlungen der Legislativorgane der Europäischen
Union zum European Chips Act hin, wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
Für die Bundesregierung hat das Ziel einer umfassenden Stärkung des
Halbleitersektors zur Reduzierung strategischer Abhängigkeiten eine hohe Bedeutung.
Gemäß Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode wird die
Bundesregierung den European Chips Act (ECA) aktiv voranbringen.
Die Bundesregierung wirkt durch aktive und konstruktive Teilnahme an den
Verhandlungen im Europäischen Rat auf einen zügigen Abschluss der
Verhandlungen zum ECA hin.
29. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Kofinanzierung im
European Chips Act sicherzustellen?
30. Was unternimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF), um die Kofinanzierung im European Chips Act im Bereich
Forschung und Ausbildung sicherzustellen?
Die Fragen 29 und 30 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der ECA ist Gegenstand von Verhandlungen der Legislativorgane der EU.
Deshalb sind Aussagen zu Art und Umfang der nationalen Kofinanzierung derzeit
noch nicht möglich. Das BMBF stellt im laufenden Mikroelektronik-Programm
der Bundesregierung die erforderliche nationale Kofinanzierung für die
europäische Partnerschaft „Key Digital Technologies Joint Undertaking“ (KDT)
bereit. KDT soll durch den ECA unter dem neuen Namen „Chips Joint
Undertaking“ fortgeführt werden.
31. Unterstützt die Bundesregierung die im aktuellen Budgetvorschlag für
den European Chips Act vorgesehenen Kürzungen von europäischen
Forschungsprioritäten, wenn ja, warum, und wenn nein, wie sollte das
Budget für den European Chips Act nach Auffassung der
Bundesregierung konzipiert sein?
Bei dem Budget-Vorschlag der Europäischen Kommission für die Säule I des
ECA handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung nicht um Kürzungen
von Forschungsprioritäten, sondern um eine geänderte Priorisierung zugunsten
von Forschung und Entwicklung in der Initiative „Chips für Europa“. Die
Bundesregierung hat sich im Europäischen Rat stets für eine ausgewogene
Heranziehung des Budgets von Horizont Europa eingesetzt.
32. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, die
vorhandenen europäischen Forschungsprogramme in Reaktion auf die
Inflation sowie erheblich gestiegenen Energiekosten entsprechend
finanziell auszubauen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Finanzierung der vorhandenen europäischen Forschungsprogramme basiert
auf dem aktuellen MFR. Dieser wurde einstimmig von allen Mitgliedstaaten
und mit Zustimmung des Europäischen Parlaments Ende des Jahres 2020
während der deutschen Ratspräsidentschaft verabschiedet. Die MFR-Obergrenzen
werden jährlich von der Europäischen Kommission auf Grundlage eines festen
Deflators von zwei Prozent angepasst. Diese technische Anpassung gilt für die
sieben Rubriken des MFR und damit für alle Ausgabenprogramme sowie die
Verwaltungsausgaben der EU. Der feste Deflator ist in der MFR-Verordnung
festgeschrieben. Eine Änderung würde eine Öffnung des MFR erfordern.
33. Was hat die Bundesregierung im Jahr 2022 auf europäischer Ebene
unternommen, um die Wissenschaftsfreiheit zu stärken?
Die Wissenschaftsfreiheit ist durch Artikel 13 der Charta der Grundrechte der
EU geschützt und wurde durch die Unterzeichnung der Bonner Erklärung zur
Forschungsfreiheit im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020
bekräftigt, indem alle EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission diese
unterzeichnet haben.
Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung für die weitere
Unterstützung und Umsetzung der Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit. Das BMBF
übernimmt besondere Verantwortung für die EFR-Aktion 6 (Schutz der
Wissenschaftsfreiheit) im Rahmen der ERA Policy Agenda in den Jahren 2022 bis
2024. Dabei ist das BMBF u. a. an den Arbeiten einer Expertengruppe der
Europäischen Kommission beteiligt, die bis Ende des Jahres 2023 einen Vorschlag
für ein Monitoringsystem für Forschungsfreiheit in der EU abgeben wird.
Das BMBF setzt sich zudem für die Umsetzung des Rom Communiqué der
Bologna-Ministerkonferenz aus dem Jahr 2020 ein. In dem Communiqué
bekannten sich die für Hochschulbildung zuständigen Ministerinnen und Minister
des Europäischen Hochschulraums zu den akademischen Grundwerten, welche
Wissenschaftsfreiheit und Integrität, Hochschulautonomie, Beteiligung von
Lehrenden und Studierenden an der Leitung von Hochschuleinrichtungen,
sowie gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulbildung umfassen. Zudem
setzten die Ministerinnen und Minister eine Arbeitsgruppe ein, welche bis zum
Jahr 2024 diese Grundwerte definieren und ein Monitoring für deren
Umsetzung entwickeln wird. Diese Arbeitsgruppe leitet die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das BMBF, als einen von vier Ko-Vorsitzenden.
34. Was wird die Bundesregierung im Jahr 2023 auf europäischer Ebene
unternehmen, um die Wissenschaftsfreiheit zu stärken?
Einen Schwerpunkt im Jahr 2023 wird die Entwicklung von
Monitoringsystemen für Forschungsfreiheit und akademische Grundwerte in der EU und für
den Europäischen Hochschulraum bilden. Dieses ist von zentraler Bedeutung,
um perspektivisch Aussagen zum Status der Wissenschaftsfreiheit in Europa
treffen zu können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
35. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zur Lage der
Wissenschaftsfreiheit in anderen EU-Mitgliedstaaten gebildet, und wenn ja,
sieht die Bundesregierung Defizite im Bereich der Wissenschaftsfreiheit
in anderen EU-Mitgliedstaaten, und wenn ja, in welchen Staaten sieht sie
Defizite, und wie geht die Bundesregierung mit etwaigen Staaten in
diesem Kontext jeweils um?
Die Bundesregierung verfolgt die Lage der Wissenschaftsfreiheit in der EU und
weltweit aufmerksam. Die Überwachung der Einhaltung der Verträge der EU
obliegt nach Auffassung der Bundesregierung allein der Europäischen
Kommission.
36. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zur Lage der
Wissenschaftsfreiheit in anderen Staaten des Europäischen Bildungs- und
Forschungsraumes gebildet, und wenn ja, sieht die Bundesregierung Defizite
im Bereich der Wissenschaftsfreiheit in anderen Staaten des
Europäischen Bildungs- und Forschungsraumes, und wenn ja, in welchen Staaten
sieht sie Defizite, und wie geht die Bundesregierung mit etwaigen
Staaten in diesem Kontext jeweils um?
Die Bundesregierung verfolgt die Lage der Wissenschaftsfreiheit in der EU und
weltweit aufmerksam.
37. Welches politische Ziel verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des
Austausches von Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten
zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich, und wie
setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene hierzu ein?
Die Bundesregierung misst der Bedeutung des Austauschs von Schülerinnen
und Schülern, Studierenden, Auszubildenden, Lehrenden und Forschenden
zwischen der EU bzw. der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten
Königreich Großbritannien und Nordirland hohe Bedeutung bei – sowohl mit
Blick auf individuelle Erfahrungen und Lebensläufe, als auch hinsichtlich der
gesellschaftspolitischen Bedeutung für die bilateralen und EU-Beziehungen
zum Vereinigten Königreich. Die Bundesregierung bedauert den Ausstieg des
Vereinigten Königreiches aus dem Mobilitätsprogramm Erasmus+. Nationale
Programme der britischen Regierung wie das Turing Scheme, das Personen aus
dem Vereinigten Königreich Mobilität ins Ausland ermöglichen soll, schaffen
für EU-Bürgerinnen und -Bürger keinen adäquaten Ausgleich für Mobilität in
das Vereinigte Königreich. Gründe sind unter anderem stark gestiegene
Studiengebühren. Sondervorhaben für einen Austausch von Studierenden zwischen
der EU und dem Vereinigten Königreich sind bislang nicht vorgesehen, eine
Rückkehr in das Rahmenprogramm Erasmus+ sollte nach Überzeugung der
Bundesregierung aber weiterhin offenbleiben. Soweit der Bundesregierung
bekannt, ist die Position des Vereinigten Königreiches hierzu unverändert.
38. Welches politische Ziel verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des
Austausches von Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten
zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich?
Wo stehen gegebenenfalls die Gespräche der Bundesregierung mit der
britischen Regierung zu einem Nachfolgeaustauschprogramm für Azubis
und Studierende?
Wie soll das politische Ziel der Bundesregierung erreicht werden?
Die Bundesregierung möchte mit Blick auf die in obiger Frage dargelegte
Bedeutung von Mobilität für beide Länder die wechselseitige Mobilität zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich, auch nach
dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus Erasmus+, aufrechterhalten
bzw. weiter ausbauen. Hierzu tauscht sich die Bundesregierung regelmäßig mit
seinen britischen Partnerministerien aus, um beispielsweise Hürden bei
Aufenthalts- und Einreisebestimmungen in beiden Ländern für bestehende
Mobilitätsprogramme zu beseitigen. Zugleich wirkt die Bundesregierung im Austausch
mit den britischen Partnern auf europäische Lösungen hin, von denen alle EU-
Mitgliedstaaten profitieren und betont die Vorzüge der Mitgliedschaft bei
Erasmus+.
39. Welche internationalen Kooperationen hat die Bundesregierung im Jahr
2022 im Bereich der beruflichen Bildung neu geschlossen (bitte für die
einzelnen Ressorts tabellarisch aufstellen)?
Die im Jahr 2022 neu geschlossenen internationalen Kooperationen im Bereich
der beruflichen Bildung sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Ressort Neue Kooperation 2022
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
JDOI mit den USA zur Zusammenarbeit im Bereich Arbeit und Beschäftigung
(inkl. Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Förderung von Weiterbildung
und Schulung sowie Austausch von Erfahrungen in Bezug auf Berufsausbildung,
Jugendbeschäftigung und die Zukunft der Arbeit)
BMBF JDOI mit der Republik Ghana zur Berufsbildungszusammenarbeit
JDOI mit der Republik Costa Rica zur Berufsbildungszusammenarbeit
40. Welche internationalen Kooperationen hat die Bundesregierung im Jahr
2023 in der beruflichen Bildung beendet (bitte für die einzelnen Ressorts
tabellarisch aufstellen)?
Die im Jahr 2023 beendeten internationalen Kooperationen im Bereich der
beruflichen Bildung sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Ressort 2023 beendete Kooperationen
Bundesministerium
für Gesundheit
Global Skills Partnership mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten – Aufbau
unmittelbar in Deutschland anerkennungsfähiger Qualifizierungsmaßnahmen für
Pflegefachkräfte
(Laufzeit 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023)
Bundesministerium
für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und
Entwicklung
Deutsche bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik
Honduras (inkl. Zusammenarbeit im Bereich berufliche Bildung)
41. Ist die Finanzierung der German Israeli Foundation (GIF) nach Kenntnis
der Bundesregierung für die kommenden Jahre sichergestellt, wenn ja,
bitte die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel tabellarisch auflisten,
und wenn nein, warum nicht?
Wie alle Stiftungen ist auch die German Israel Foundation (GIF) von der
langen Niedrigzinsphase betroffen und steht vor finanziellen Herausforderungen,
die noch nicht abschließend behoben sind. Daher hat unter anderem das BMBF
gemeinsam mit dem israelischen Forschungsministerium eine Arbeitsgruppe
ins Leben gerufen, die das Ziel hat, Strategien für die langfristige Finanzierung
von GIF bei Aufrechterhaltung des Stiftungsgeschäfts zu entwickeln. Für das
Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag 1 Mio. Euro als zusätzliche
Finanzierung bereitgestellt.
42. Welchen Stellenwert hat die Arbeit der GIF für die Bundesregierung?
Die deutsch-israelische Zusammenarbeit hat einen besonderen Stellenwert für
die Bundesregierung. Die Forschungskooperation ist dabei eine der wichtigsten
Säulen. Die GIF ist ein Leuchtturm dieser Kooperation und trägt dazu bei, die
tiefe deutsch-israelische Freundschaft sowie das Verständnis für unsere
bilateralen Beziehungen zu stärken und die wissenschaftliche Forschung und
Entwicklung zum Nutzen beider Länder voranzutreiben.
43. Ist die bundesseitige Finanzierung des Deutschen Polen-Institutes für das
laufende Jahr 2023 sowie die kommenden Jahre sichergestellt?
Das Deutsche Polen-Institut wird durch das Auswärtige Amt (AA) institutionell
gefördert. Die anteilige Finanzierung des Deutschen Polen-Instituts durch das
AA ist im Haushaltsplan für das Jahr 2023 mit 363 000 Euro festgeschrieben.
Die jährlich durch das Deutsche Polen-Institut zu erstellenden Haushalts- und
Wirtschaftspläne sind Grundlage für die Veranschlagung der Fördermittel im
jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren. Die Mittel müssen im jährlichen
Haushaltsverfahren vom Deutschen Bundestag bewilligt werden.
44. Welchen Stellenwert hat die Arbeit des Deutschen Polen-Institutes für
die Bundesregierung?
Das Deutsche Polen-Institut wurde im Jahr 1979 auf Initiative der Länder
Hessen und Rheinland-Pfalz, des AA und der Stadt Darmstadt gegründet.
Seither trägt das Institut zu einer nachhaltigen Vernetzung und Stärkung der in
Deutschland vorhandenen Polen-Kompetenz in Wissenschaft und Bildung bei.
Damit leistet es einen wesentlichen Beitrag zu den deutsch-polnischen
Beziehungen auf vielerlei Ebenen, ob durch die Förderung des wissenschaftlichen
Dialogs mit Polen, durch Publikationen zur Analyse der deutsch-polnischen
Beziehungen oder Stärkung des Interesses am Nachbarland. Vor diesem
Hintergrund und mit Blick auf die besondere Bedeutung der deutsch-polnischen
Beziehungen misst die Bundesregierung der Arbeit des Deutschen Polen-Instituts
einen hohen Stellenwert bei.
45. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Ukraine im
Bildungs- und Forschungsbereich im Jahr 2022 unterstützt?
Die Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine im Bildungs- und
Forschungsbereich sind der Anlage* zu entnehmen.
46. Welche Programme der deutsch-ukrainischen Bildungs- und
Forschungskooperation wurden im Jahr 2022 ausgebaut (bitte ausschließlich die
Aktivitäten des BMBF aufzählen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen.
Im Jahr 2022 ausgebaut wurden die deutsch-ukrainischen Bildungs- und
Forschungskooperationen unter den laufenden Nummern 2, 3, 4, 10 und 11 (siehe
Anlage*).
47. Welche Programme der deutsch-ukrainischen Bildungs- und
Forschungskooperation wurden im Jahr 2022 neu aufgesetzt (bitte ausschließlich die
Aktivitäten des BMBF aufzählen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen.
Im Jahr 2022 neu aufgesetzt wurden die deutsch-ukrainischen Bildungs- und
Forschungskooperationen unter den laufenden Nummern 1 und 12 (siehe
Anlage*).
48. Wie verwendet die Bundesregierung die im Rahmen der Aussetzung der
deutsch-russischen Roadmap in Bildung, Wissenschaft, Forschung und
Innovation freigewordenen Mittel (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Verwendung der durch die Aussetzung der deutsch-russischen Roadmap in
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation sind der nachfolgenden
Tabelle zu entnehmen.
Lfd.
Nr.
Ressort Maßnahmen mit freigewordenen Mitteln Art der Neuverwendung der Mittel
1 BMBF Deutsch-Russische Zusammenarbeit in der
Polar- und Meeresforschung im Rahmen
des Forschungsprogramms der
Bundesregierung „MARE:N – Meeres-, Küsten-
und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ als
Teil der Roadmap-Säule II „Thematische
Schwerpunkte“
Projektförderung im Rahmen des
Forschungsprogramms der Bundesregierung
„MARE:N – Meeres-, Küsten- und
Polarforschung für Nachhaltigkeit“
2 BMBF Fördermaßnahmen der Roadmap-Säule III
„Nachwuchsförderung“
Die Mittel kommen Maßnahmen zur
Stärkung der Wissenschaftskooperation mit
Ländern der Östlichen Partnerschaft und
Zentralasiens zugute. Ein Schwerpunkt bilden
hierbei Maßnahmen mit der Ukraine.
3 BMBF Sondierungsmaßnahmen der Roadmap-
Säule IV „Innovation, Wissenschaft und
Gesellschaft“
Die Mittel kommen Maßnahmen zur
Stärkung der Wissenschaftskooperation mit
Ländern der Östlichen Partnerschaft und
Zentralasiens zugute. Ein Schwerpunkt bilden
hierbei Maßnahmen mit der Ukraine.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6132 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Lfd.
Nr.
Ressort Maßnahmen mit freigewordenen Mitteln Art der Neuverwendung der Mittel
4 BMBF Vergabe zur Roadmap-Säule IV:
Einrichtung und Pflege der deutschsprachigen
Online-Plattform der „Deutsch-russischen
Roadmap für die Zusammenarbeit in
Bildung, Wissenschaft, Forschung und
Innovation“
Die Mittel kommen Maßnahmen zur
Stärkung der Wissenschaftskooperation mit
Ländern der Östlichen Partnerschaft und
Zentralasiens zugute. Ein Schwerpunkt bilden
hierbei Maßnahmen mit der Ukraine.
5 BMBF Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie-
Preisprojekt „BRIDGE: Gemeinsam für
ein besseres Klima – aktive
Wissenschaftsdiplomatie mit Russland“
Die Mittel kommen Maßnahmen zur
Stärkung der Bildungs- und
Wissenschaftsdiplomatie zugute.
49. Welche Programme der deutsch-polnischen Bildungs- und
Forschungskooperation wurden im Jahr 2022 ausgebaut (bitte ausschließlich die
Aktivitäten des BMBF aufzählen)?
Im Juli 2022 starteten vier Projekte mit Schwerpunkt auf „Smart Villages“ der
im Jahr 2021 veröffentlichten zweiten Förderbekanntmachung des bilateralen
Programms „Digitalisierung der Wirtschaft“.
50. Welche Programme der deutsch-polnischen Bildungs- und
Forschungskooperation wurden im Jahr 2022 neu aufgesetzt (bitte ausschließlich die
Aktivitäten des BMBF aufzählen)?
Im Jahr 2022 wurden keine deutsch-polnischen Programme der Bildungs- und
Forschungskooperation neu aufgesetzt.
51. Welche Programme der deutsch-polnischen Bildungs- und
Forschungskooperation wurden im Jahr 2022 beendet (bitte ausschließlich die
Aktivitäten des BMBF aufzählen)?
Im Jahr 2022 wurden keine deutsch-polnischen Programme der Bildungs- und
Forschungskooperation beendet.
52. Welche Programme der deutsch-tschechischen Bildungs- und
Forschungskooperation wurden im Jahr 2022 ausgebaut (bitte ausschließlich
die Aktivitäten des BMBF aufzählen)?
Im Jahr 2022 wurden keine deutsch-tschechischen Programme der Bildungs-
und Forschungskooperation ausgebaut.
53. Welche Programme der deutsch-tschechischen Bildungs- und
Forschungskooperation wurden im Jahr 2022 neu aufgesetzt (bitte
ausschließlich die Aktivitäten des BMBF aufzählen)?
Das vom BMBF finanzierte Dioscuri-Programm der Max-Planck-Gesellschaft
zur Förderung der Wissenschaften e. V. für die Tschechische Republik startete
im April 2022 mit der ersten Ausschreibung.
54. Welche Programme der deutsch-tschechischen Bildungs- und
Forschungskooperation wurden im Jahr 2022 beendet (bitte ausschließlich
die Aktivitäten des BMBF aufzählen)?
Im Jahr 2022 wurden keine Programme der deutsch-tschechischen Bildungs-
und Forschungskooperation beendet.
55. Welche trilateralen Kooperationen in Bildung, Wissenschaft und
Forschung wurden zwischen Deutschland, Polen und Tschechien im Jahr
2022 initiiert, ausgebaut oder beendet (bitte jeweils tabellarisch
auflisten)?
Für das Jahr 2022 wurden keine trilateralen Kooperationen in Bildung,
Wissenschaft und Forschung initiiert, ausgebaut oder beendet.
56. Wann wird das vorbereitete neue deutsch-griechische Forschungs- und
Innovationsprogramm unterzeichnet, und was werden die Schwerpunkte
des Programms sein?
Die Veröffentlichung der gemeinsamen Förderbekanntmachung ist für
September 2023 und der Start der Projekte für 2024 geplant.
Thematischer Schwerpunkt des Programms wird die Förderung von
Forschungsvorhaben sein, die Innovationen im Bereich Grüner Wasserstoff in den
folgenden Bereichen durch internationale Kooperationsprojekte ermöglichen:
– Erzeugung und Entwicklung innovativer Erzeugungstechnologien;
– Herstellung von Derivaten auf Basis von Grünem Wasserstoff;
– Speicherung und Transport; Integration im Energiesystem;
– Anwendung von ansonsten nicht dekarbonisierbaren Bereichen.
57. Hat die Bundesregierung im Jahr 2022 Aktivitäten im Bereich der China-
Sensibilisierung ausgebaut, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung tauscht sich mit den Ländern wie auch der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen und den Hochschulen regelmäßig zu allen
Aspekten der Beziehungen mit der Volksrepublik China aus, mit dem Ziel, ein
gemeinsames Verständnis bezüglich der Chancen und Herausforderungen der
Kooperation zu entwickeln. Die bestehenden ressortübergreifenden
Austauschformate werden entlang der sich verändernden Rahmenbedingungen
kontinuierlich weiterentwickelt und um weiterführende Hilfestellungen ergänzt. Zu
letzteren gehört beispielsweise seit Mai 2022 das BMBF Pilot-Angebot an
Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur „Juristischen Erstberatung für eine
erfolgreiche wissenschaftliche Kooperation mit China“ sowie ein neues
Webangebot des BMBF.
58. Wurden im Jahr 2022 im Bereich der wissenschaftlich-technologischen
Zusammenarbeit bilaterale Beziehungen mit lateinamerikanischen
Staaten ausgebaut, und wenn ja, welche, und wie wurden etwaige bilaterale
Beziehungen ausgebaut (bitte jeweils erläutern)?
Lateinamerika und die Karibik bieten der Bundesrepublik Deutschland und
Europa große forschungs- und innovationspolitische Potenziale. Das BMBF
will die Partnerschaft mit der Region durch die Initiative „Lateinamerika.
PotenziAL“ weiter stärken und richtet seine Maßnahmen dazu noch strategischer aus.
Im Rahmen der Lateinamerikareise des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Jens Brandenburg Mitte November 2022 wurde eine gemeinsame
Absichtserklärung zur Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Innovation mit
Uruguay als neuem Partnerland unterzeichnet. Eine bilaterale Kooperation im
Bereich Grüner Wasserstoff wird vorangetrieben. Mit Brasilien startete eine
multilaterale Fördermaßnahme für innovative Projekte. Mit Argentinien fand
die gemeinsame WTZ-Sitzung statt. Es wurden neue bilaterale Kooperationen
im Bereich erneuerbare Energien/Grüner Wasserstoff und Bioökonomie
vereinbart.
59. Setzt sich die Bundesregierung für Leitlinien der internationalen
Kooperation mit Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union im Bereich der
Wissenschafts- und Forschungskooperationen ein, und wenn ja, für
welche?
Wie werden etwaige Vorstellungen der Bundesregierung in den
Wissenschaftscommunities aufgenommen?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung im Jahr 2022 zu diesem
Themenkomplex ggf. durchgeführt?
In ihrer Strategie zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und
Forschung hat die Bundesregierung fünf wesentliche Ziele definiert. Diese Ziele
bilden auch die Leitlinien für die Kooperation mit Drittstaaten außerhalb der
EU:
1. Exzellenz durch weltweite Kooperation stärken;
2. Deutschlands Innovationskraft international entfalten;
3. Bildung und Qualifizierung internationaler ausbauen;
4. Die globale Wissensgesellschaft gemeinsam mit Schwellen- und
Entwicklungsländern gestalten und
5. Gemeinsam globale Herausforderungen bewältigen.
Die Strategie wurde mit Akteuren aus Wissenschaft und Forschung
abgestimmt. Über die im Rahmen der Strategie umgesetzten Aktivitäten informiert
die Bundesregierung regelmäßig in ihrem Bericht zur internationalen
Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung.
60. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung gegebenenfalls zur Stärkung
der technologischen Souveränität in der Europäischen Union im Jahr
2022 aufgesetzt?
Im EFR befördert die Bundesregierung aktiv den Beitrag von Forschung und
Innovation zur nachhaltigen Versorgung mit erneuerbaren Energien,
insbesondere mit Grünem Wasserstoff.
Als Umsetzungsmaßnahme der Europäischen Forschungs- und
Innovationsagenda für Grünen Wasserstoff fördert das BMBF deshalb das im Jahr 2022
aufgelegte Stipendienprogramm „ERA Fellowships Green Hydrogen“ des
Deutschen Akademischen Austauschdienstes e. V.
Ziel ist es, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen und auf
diesem für die technologische Souveränität der Bundesrepublik Deutschland
und Europas zentralen Feld dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) wurde im Jahr 2022 eine weitere
bilaterale Förderrichtlinie für Forschungs- und Transferprojekte gemeinsam durch
das BMBF und dem französischen Forschungsministerium MESR (Ministère
de l'Enseignement supérieur et de la Recherche) aufgesetzt. Diese baut auf
einer im Jahr 2020 initiierten Förderrichtlinie auf. Die Forschungsprojekte
stärken die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen deutschen und
französischen Forschungseinrichtungen; die Transferprojekte sollen wissenschaftliche
Erkenntnisse in die unternehmerische Praxis in beiden Ländern übertragen. In
beiden Förderaufrufen werden insgesamt 31 Projekte mit circa 27 Mio. Euro
aus beiden Ländern gefördert.
Um die Zusammenarbeit führender Mikroelektronik-Forschungseinrichtungen
zu stärken, fördert das BMBF seit dem Jahr 2022 den Aufbau einer
europäischen Forschungs- und Testplattform für Edge-KI-Hardware, z. B.
neuromorphe Chips.
Dazu vernetzen die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung e. V., die Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland,
Commissariat à l’énergie atomique et aux énergies alternatives – Laboratoire d'
électronique des technologies de l'information (CEA-Leti), Interuniversity
Microelectronics Centre (imec) und VTT Technical Research Centre of Finland ihre
Fertigungs-, Design- und Testinfrastruktur übergreifend.
Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Nordrhein-
Westfalen das Forschungszentrum Jülich bei dessen erfolgreicher Bewerbung
als Standort des ersten europäischen Exascale-Supercomputer im Rahmen der
europäischen Partnerschaft EuroHPC unterstützt. Die Investition stellt einen
wesentlichen Baustein der Strategie des BMBF dar, die digitale
Innovationskraft der Wissenschaft und Wirtschaft in Europa zu stärken.
Das BMBF legt mit der Förderung der deutschen 6G-Initiative die Grundlagen
für den Mobilfunk der 6. Generation (6G). Über die „States Representatives
Group“ der „Smart Networks and Services Joint Undertaking“ (SNS JU) steht
das BMBF im engen Austausch mit der EU sowie den nationalen 6G-
Förderprogrammen anderer Mitgliedstaaten. Auf diese Weise kann die
Bundesrepublik Deutschland 6G maßgeblich mitgestalten, um frühzeitig technologische
Grundlagen zu entwickeln und patentrechtlich zu schützen. In der
Quantenkommunikation beteiligt sich das BMBF (in Co-Finanzierung mit der EU) an
der Erforschung der technologischen Grundlagen für die künftige europäische
Quantenkommunikationsinfrastruktur (EuroQCI).
Im Jahr 2022 wurde das „Trilateral Joint Statement on Cooperation in Quantum
Technology“ zwischen dem französischen Secretary General for Investment
(Prime Minister’s Office), dem niederländischen Acting Director-General for
Enterprise and Innovation (Ministerium für Wirtschaft und Klima) und der
deutschen Abteilungsleiterin für die Forschung für technologische Souveränität
und Innovationen im BMBF unterzeichnet. Ziel ist die Verbesserung der
trilateralen Zusammenarbeit in den Quantentechnologien.
Weiterhin fördert das BMBF im Rahmen einer Förderbekanntmachung zum
europäischen ERA-Netz „QuantERA – ERA-Net Cofund in Quantum
Technologies“ sieben paneuropäische Forschungsvorhaben im Bereich „Angewandte
Quantenwissenschaften“, die im Jahr 2022 angelaufen sind.
Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung zudem erfolgreich die deutsche
Bewerbung für einen Call des „EuroHPC Joint Undertaking“ (European High
Performance Computing Joint Undertaking) zur Integration von Quantencomputern
in High Performance Computing-Umgebungen unterstützt. Am Leibniz-
Rechenzentrum München wird in den nächsten Jahren ein Quantencomputer in die
bestehende Struktur integriert. Dieser Rechner wird europäischen Anwendern
aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung stehen und die Entwicklung
von Quantenalgorithmen auf einer leistungsfähigen Hardware ermöglichen.
Deutsch-Niederländischer Förderaufruf zu Grünem Wasserstoff und
Grüner Chemie
Im Oktober 2022 wurde ein gemeinsamer Förderaufruf vom BMBF, dem
BMWK und der niederländischen Wissenschaftsorganisation NWO zum
Thema „Materialien und Prozesse für Grünen Wasserstoff und Grüne Chemie“
veröffentlicht. Die Bundesregierung und die Niederlande nutzen damit ihre
Industriestärke zur gemeinsamen Entwicklung technologischer Innovationen.
Eröffnung der Tomographie-Flagship-Beamline an der ESRF in Grenoble
ESRF, ein Elektronensynchrotron in Grenoble, wird von acht europäischen
Staaten getragen, unter denen die Bundesrepublik Deutschland der zweitgrößte
Beiträger ist. Die Flagship-Beamline BM18 wurde offiziell am 25. Oktober
2022 eröffnet. Sie ermöglicht es Forschungsteams genauso wie
Industrieunternehmen, große Objekte mittels Computertomographie zerstörungsfrei zu
untersuchen. Das neue System revolutioniert die wissenschaftliche Bildgebung und
erschließt neue Anwendungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen.
Deutsch-Schwedische Kooperation zu Materialforschung und Strukturbiologie
(Röntgen-Ångström-Cluster)
Am 1. April 2022 starteten binationale Verbundprojekte auf den Gebieten
Materialforschung und Strukturbiologie mit Neutronen und Synchrotronstrahlung.
Sie entwickeln neue Forschungsmethoden und Instrumente, um die
Leistungsfähigkeit und Nutzungsmöglichkeiten ausgewählter europäischer
Forschungsinfrastrukturen – wie die European Spallation Source (ESS) in Lund
(Schweden) und der European XFEL in Schenefeld Deutschland – zu steigern bzw. zu
erweitern.
Start der Forschungsprojekte zum Themengebiet „Materie“ im
Rahmenprogramm „Erforschung von Universum und Materie (ErUM)“
Im Mittelpunkt der Fördermaßnahme (Start: Oktober 2022) stehen neue oder
erweiterte Nutzungsmöglichkeiten der naturwissenschaftlichen Großgeräte für
Wissenschaft und Wirtschaft – v. a. deutsche und europäische Quellen von
Photonen, Neutronen und geladenen Teilchen zur Erforschung der Materie. Ziel der
Vorhaben ist es, die experimentelle Infrastruktur auszubauen und neue
Methoden zu entwickeln.
Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den europäischen
Partnern das Politikprogramm 2030 für die digitale Dekade verhandelt. Das
Programm ist am 9. Januar 2023 in Kraft getreten und dient der Festlegung und
praktischen Umsetzung von ambitionierten und konkreten EU-Digitalzielen bis
zum Jahr 2030 in den vier Bereichen sichere und nachhaltige digitale
Infrastruktur, Digitaler Wandel in Unternehmen, Kompetenzen und Fachkräfte
sowie Digitalisierung öffentlicher Dienste. Ein erklärtes Ziel des Programms ist
die Sicherung der digitalen Souveränität der EU.
Das aus dem ERP-Sondervermögen und dem Beteiligungsfonds für
Zukunftstechnologien finanzierte Finanzierungsinstrumentarium der Bundesregierung
für Start-ups trägt dazu bei, die technologische Souveränität in Europa zu
stärken. So beteiligte sich die Bundesrepublik Deutschland etwa mit einer Mrd.
Euro an der European Tech Champions Initiative, einem beim europäischen
Investitionsfonds aufgesetzten paneuropäische Giga-Fonds zur Unterstützung
großvolumiger Wachstumsfinanzierungen mit europäischem Kapital.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/5797
Anlage – Antwort zu Frage 45
Lfd. Nr. Ressort Titel/Beschreibung der Maßnahmen
1 BMBF Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine (
www.daad-ukraine.org)
2 BMBF Digitaler Campus – Digital vorbereitet ins Studium
Mit einer Sonderausschreibung werden deutsche Hochschulen kurzfristig bei der
Digitalisierung bestehender Angebote zur Studienvorbereitung geflüchteter
Studieninteressierter und Studierender aus der Ukraine unterstützt.
3 BMBF DAAD-Programme „Integra“, „Welcome“ und „Profi“
Die bereits existierenden und bewährten DAAD-Programme zur Integration von
Geflüchteten an deutschen Hochschulen und zur Weiterqualifikation
akademischer Fachkräfte wurden kurzfristig aufgestockt und bedarfsgerecht
angepasst
4 BMBF Verlängerung der Erstförderung und die Förderung erneuter
Forschungsaufenthalte im Humboldt-Forschungsstipendienprogramm und im
Rahmen der Forschungspreisprogramme sowie Sondermittel für zwei
Forschungsstipendien
5 BMBF Deutsch-ukrainische Exzellenzkerne (Konzeptphase)
6 BMBF Bilaterale Förderbekanntmachung zur Wissenschaftlich-Technischen
Zusammenarbeit (WTZ) mit der Ukraine
7 BMBF Förderbekanntmachung „Bridge2ERA EaP“
8 BMBF DAAD-Sonderprogramm zur Unterstützung der Internationalisierung
ukrainischer Hochschulen
9 BMBF Förderprojekt UKRATOP
10 BMBF Programm „Berufliche Orientierung für Zugewanderte“
11 BMBF Öffnung des BAföG für Geflüchtete aus der Ukraine
12 BMBF DAAD-Programm „Ukraine digital: Studienerfolg in Krisenzeiten sichern“
13 BMZ
Berufliche Integration von Binnenvertriebenen / EU4Skills über die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
14 BMZ Development-Related Postgraduate Courses (EPOS): Master Scholarship
Programme for Ukraine über den Deutschen Akademischen Austauschdienst
(DAAD)
15 BMZ Mehrjähriges Resilienzprogramm („Multi Year Resilience Program“, MYRP) über
den Bildungsfonds „Education Cannot Wait” (ECW)
16
AA
Sonderförderung Philipp Schwartz-Initiative Ukraine, Humboldt-
Forschungsstipendium Ukraine, Institutspartnerschaft ukrainische Forschende
(Alumni)
17
AA
Brot für die Welt - Förderung, Betreuung und Nachbetreuung von ausländischen
Studierenden, Graduierten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in
Deutschland
18
AA
Auslandsschulwesen
Deutsche Schule Kiew
19
AA
DAAD: Vernetzung von PASCH-Schulen und deutschen Hochschulen, PASCH-
Alumni, Stipendien für ukrainische PASCH-Absolventinnen und -Absolventen
für ein Studium in Deutschland
20 AA DAAD: Aktivitäten im Kontext Nachhaltigkeit/SDGs
21
AA
DAAD: Aufwendungen für Lektorinnen und Lektoren der deutschen Sprache im
Ausland
22 AA DAAD: Aufwendungen für wissenschaftliche Lehrkräfte
23
AA
DAAD: Ausbildungsbeihilfen für ausländische Hochschulpraktikantinnen und
Hochschulpraktikanten
24 AA DAAD: Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen - BIDS
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/5797
25
AA
DAAD Maßnahmen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen
die Ukraine
26 AA DAAD: Deutsche Minderheiten MOE/GUS
27
AA
DAAD: Deutschsprachige Studiengänge (DSG); Förderung des Fernstudiums in
MOE/GUS
28
AA
DAAD: Deutsch-Tschechische, Deutsch-Slowakische, Deutsch-Ukrainische und
Deutsch-Belarussische Historikerkommission
29 AA DAAD: Dhoch3
30 AA DAAD: DLR/Research Fellowship Program
31
AA
Fachliteratur für ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten /
Kleingeräteprogramm für Stipendiatinnen und Stipendiaten aus
Entwicklungsländern mit Hochschulanbindung im Heimatland
32
AA
DAAD: Förderung der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in
Deutschland (BVMD) und für Familienaufenthalt für internationale Studierende
33 AA DAAD: Förderung der Germanistik
34
AA
DAAD: Forschungsaufenthalte ausländischer Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler
35
AA
DAAD: Forschungs- und Promotionsstipendien für ausländische Promovierende
und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
36 AA DAAD: Germanistische Institutspartnerschaften (GIP), Admoni-Programm
37 AA DAAD: Helmut-Schmidt-Programm
38
AA
DAAD: Hochschulsommer-/Winterkursstipendien für ausländische Studierende
und jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; Sommerschulen
deutscher Hochschulen in Deutschland
39 AA DAAD: Kooperative Promotionsförderung (Sandwichprogramm)
40
AA
DAAD: Kurzstipendien zur Förderung des ausländischen wissenschaftlichen
Nachwuchses
41 AA DAAD: Kurzzeit-Gastdozenturen
42 AA DAAD: Leonhard Euler-Programm
43 AA DAAD: Ost-West-Dialog und Hochschuldialog Westbalkan
44
AA
DAAD: Partnerschaften mit Hochschulen in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa
sowie dem Kaukasus und Zentralasien
45 AA DAAD: Pasch-Alumni auf dem Alumniportal Deutschland
46 AA DAAD: Projektförderung Osteuropa
47 AA DAAD: Stipendien Absolventinnen und Absolventen deutscher Schulen
48
AA
DAAD: Stipendien- und Betreuungsprogramm für ausländische Studierende und
Promovierende an deutschen Hochschulen (STIBET) sowie ausländische
Nachwuchseliten in Deutschland
49 AA DAAD: Strukturierte Promotionen für ausländische Promovierende
50
AA
DAAD: Studienreisen und -praktika und Konzertreisen ausländischer
Studierender / Kulturelle Reisen von deutschen und ausländischen
Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern sowie ausländischen Studierenden
51
AA
DAAD: Studienstipendien für ausländische Graduierte in wissenschaftlichen
Fächern, Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker sowie
Architektinnen und Architekten
52 AA DAAD: Ukrainistik und Baltistik an der Universität Greifswald
53 AA Wiedereinladungen ehemaliger DAAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten
54
AA
Friedrich-Ebert-Stiftung: Förderung, Betreuung und Nachbetreuung von
ausländischen Studierenden, Graduierten, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in Deutschland
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/5797
55
AA
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: Förderung, Betreuung und
Nachbetreuung von ausländischen Studierenden, Graduierten,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland
56
AA
PASCH-Initiative, Betreuung von 17 Schulen durch das Goethe-Institut, die idR.
Deutsch bis Niveau A2 des GER unterrichten
57
AA
Goethe-Institut: Bildungsoffensive Deutsch, Projekt „Neue ukrainische Schule“
zur Unterstützung der ukrainischen Schulreform
58
AA
Goethe-Institut: Bildungskooperation Deutsch, Breitenförderung für alle
Schulen mit Deutschunterricht
59
AA
Goethe-Institut, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Pädagogischer
Austauschdienst
Unterstützung der Teilnahme ukrainischer Deutschlehrkräfte an der
Internationalen Deutschlehrkräftetagung in Wien
60
AA
Hans-Seidel-Stiftung: Förderung, Betreuung und Nachbetreuung von
ausländischen Studierenden, Graduierten, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in Deutschland
61
AA
Heinrich-Böll-Stiftung: Förderung, Betreuung und Nachbetreuung von
ausländischen Studierenden, Graduierten, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in Deutschland
62
AA
Katholischer Akademischer Ausländerdienst: Förderung, Betreuung und
Nachbetreuung von ausländischen Studierenden, Graduierten,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland
63
AA
Konrad-Adenauer-Stiftung: Förderung, Betreuung und Nachbetreuung von
ausländischen Studierenden, Graduierten, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in Deutschland
64
AA
Pädagogischer Austauschdienst: Förderung von Schulpartnerschaften
(2 Austauschbegegnungen in Deutschland) und Hospitations-,
Weiterbildungsprogrammen für ukrainische Deutschlehrkräfte
65
AA
Rosa-Luxemburg-Stiftung: Förderung, Betreuung und Nachbetreuung von
ausländischen Studierenden, Graduierten, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in Deutschland
66
AA
Rosa-Luxemburg-Stiftung: Förderung, Betreuung und Nachbetreuung von
ausländischen Studierenden, Graduierten, Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in Deutschland
67
AA
Zentrale für Auslandsschulwesen: PASCH-Initiative, Betreuung von 26 Schulen,
die das Deutsche Sprachdiplom der KMK anbieten
68
BMG
Aufbau von hybriden Simulationszentren zur Aus- und Fortbildung von
Gesundheitsfachkräften in der Ukraine im Bereich Kindergesundheit inkl. online
Weiterbildungskurse
69
BMG
Förderung der Gesundheitsversorgung unter Kriegsbedingungen:
Trainings, medizinische Fortbildungen und fachlicher Austausch über Podcasts
und WebPlattform
70
BMG
Verbesserung der rehabilitativen Versorgungsstruktur bei Menschen mit
Gliedmaßenamputationen durch Erstellung von Schulungs-Tools
71
BMG
Hospitationen an deutschen Kliniken von ukrainisch medizinischem
Fachpersonal zu Brandverletzungen und Behandlungsmethoden
72
BMG
Strengthening clinical management using telemedicine and web-based learning
Teilprojekt: Stärkung der intensivmedizinischen Behandlung und Verbesserung
des Wissens der behandelnden Ärzte in UKR zum Management und der
Behandlung von Intensivpatienten
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]