[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5927 –
Weiteres Vorgehen der Bundesregierung zur Umsetzung des EU-Programms für
sichere Konnektivität IRIS2
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 14. Februar 2023 hat das Europäische Parlament das Programm für
sichere Konnektivität 2023 bis 2027 der EU mit dem Namen „Infrastruktur für
Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten“ (IRIS2) diskutiert
und angenommen (
https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EP
RS_ATA(2023)739325 und
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/
TA-9-2023-0033_DE.pdf).
Mit dem Programm verfolgt die EU zum einen die Bereitstellung einer
sicheren Satellitenkommunikation. Diese soll eine abhörsichere, stabile
Kommunikation in Krisenzeiten für die Nutzung durch Regierungen, Behörden, Polizei,
Feuerwehr sowie dem Katastrophenschutz gewährleisten. Zum anderen
möchte das Programm Satelliteninternet für die Privatwirtschaft und für den
privaten Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Laut Presse hat
etwa die Automobilindustrie, beispielsweise für den Zweck des autonomen
Fahrens, ein Interesse daran. Darüber hinaus soll es anderen Ländern
außerhalb Europas, etwa in Afrika, ermöglicht werden, Kapazitäten von IRIS2
buchen zu können. Die sichere Satellitenkommunikation soll priorisiert werden
(
https://background.tagesspiegel.de/cybersecurity/unabhaengige-satellitenkom
munikation-fuer-europa;
https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/eu-
parlament-bringt-europaeisches-satelliteninternet-auf-den-weg).
Diese Priorisierung strebt auch die Bundesregierung an. Durch den Aufbau
der Satellitenkonstellation solle des Weiteren das europäische
Raumfahrtökosystem gestärkt werden (
https://www.zeit.de/digital/2023-02/sateliten-interne
t-eu-starlink-anna-christmann?utm_referrer=https%3A%2F%2F
www.googl
e.com%2F).
Hinsichtlich des Programmbetriebs möchte die EU-Kommission, anders als
beim Projekt „Galileo“, nicht Hauptbetreiber von IRIS2 bleiben. Vielmehr soll
das Programm als Public-Private-Partnership umgesetzt werden. Zudem sollen
Satelliten sowohl im sogenannten Low-Earth-Orbit (LEO) als auch in der
geostationären Umlaufbahn (GEO) platziert werden (
https://background.tagesspie
gel.de/cybersecurity/unabhaengige-satellitenkommunikation-fuer-europa). Die
genaue Anzahl an Satelliten ist noch nicht bekannt (
https://www.zeit.de/digita
l/2023-02/sateliten-internet-eu-starlink-anna-christmann/seite-2).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6249
20. Wahlperiode 29.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 27. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die aktuelle Meilensteinplanung gibt die Inbetriebnahme der ersten Satelliten
mit staatlichen Diensten bis zum Jahr 2024 vor. Die ersten kommerziellen
Dienste sollen im Jahr 2027 verfügbar sein. Die EU-Mitgliedstaaten können
innerhalb der kommenden drei Monate etwa ihre Sicherheitsvorhaben für
IRIS2 einbringen (
https://background.tagesspiegel.de/cybersecurity/unabhaeng
ige-satellitenkommunikation-fuer-europa).
Zum Schutz des Satellitennetzwerks vor Cyberangriffen soll eine sichere
Ende-zu-Ende-Quantenkommunikationsinfrastruktur und eine Kombination aus
konventionellen Lösungen, Post-Quanten-Kryptographie und möglicherweise
Verfahren zum Quantenschlüsselaustausch (Quantum Key Distribution, QKD)
eingesetzt werden. Zudem bedarf es eines Schutzes der Satelliten vor
konventionellen kinetischen Bedrohungen. Dazu wird die EU voraussichtlich im
März 2023 eine Strategie zu Raumfahrt und Verteidigung vorlegen (
https://bac
kground.tagesspiegel.de/cybersecurity/unabhaengige-satellitenkommunikatio
n-fuer-europa;
https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EPRS_
ATA(2023)739325).
Aus finanzieller Perspektive wird die EU rund 2,4 Mrd. Euro und die
Europäische Weltraumbehörde ESA rund 2 Mrd. Euro für den Aufbau der
Satellitenkonstellation beisteuern. Außerdem plant die EU mit weiteren 2 Mrd. Euro
seitens der Privatwirtschaft (
https://background.tagesspiegel.de/cybersecurity/
unabhaengige-satellitenkommunikation-fuer-europa).
Das EU-Parlament verhandelte zudem strengere Umweltvorschriften, wie
beispielsweise für den Start der Satelliten (
https://background.tagesspiegel.de/dig
italisierung/eu-parlament-bringt-europaeisches-satelliteninternet-auf-
denweg).
Trotz der dargestellten Ergebnisse und Verlautbarungen betont der
Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) weiterhin, dass die
Bundesregierung eine klare Definition darüber geben müsse, was nun genau
mit IRIS2 erreicht werden soll. Dabei muss auch die Frage geklärt werden, ob
die Bundeswehr an der Konstellation beteiligt werden soll (
https://www.baubl
att.ch/bauprojekte/kommunikation-gruenes-licht-fuer-neues-satellitenprojekt-d
er-eu-33971).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP festgehalten, wird Raumfahrt als eine der Schlüsseltechnologien der
Zukunft betrachtet. Die hoheitlich geförderten Entwicklungen decken dabei das
gesamte Spektrum an Technologien, Infrastrukturen und Anwendungen ab. Die
europäische Satellitenkonnektivitäts-Initiative IRIS2 dient der Errichtung eines
sicheren weltraumgestützten globalen EU-Kommunikationssystems. Es soll
hochsichere Konnektivität und Kommunikation für staatliche, zivile und
sicherheitskritische Dienste gewährleisten und auch den Breitbandzugang in der
Europäischen Union (EU) durch kommerzielle Satellitendienste ermöglichen. Das
Programm IRIS2 zielt dabei auf eine europäische Infrastruktur in niedrigen
Erdumlaufbahnen ab, da diese zunehmend von Akteuren aus Drittstaaten bedient
wird und die kapitalintensiven Investitionen die Betreiber in der EU vor
Herausforderungen stellen.
1. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der EU federführend für
die Umsetzung von IRIS2 zuständig?
In der EU-Kommission wird IRIS2 federführend durch Kommissar Thierry
Breton und die Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum (DE
FIS) durchgeführt.
2. Welches Ressort ist in der Bundesregierung federführend für IRIS2
zuständig?
In der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) federführend für IRIS2 zuständig.
3. Welche Ressorts sind in der Bundesregierung mitberatend für IRIS2
zuständig?
Mitberatend beteiligte Ressorts sind aktuell das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV), das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg), das Bundesministeriums des Innern und für Heimat
(BMI), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
4. Koordiniert die EU-Kommission zentral für alle EU-Mitgliedstaaten die
Planung, Umsetzung und Realisierung von IRIS2 oder erfolgt die
Planung, Umsetzung und Realisierung dezentral in den einzelnen EU-
Mitgliedstaaten?
Die Umsetzung, Planung und Realisierung von IRIS2 erfolgt zentral durch die
EU-Kommission.
5. Nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung alle EU-Mitgliedstaaten an
IRIS2 teil, und wenn nein, welche nicht?
6. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls die Gründe
dafür, dass einige EU-Mitgliedstaaten nicht an IRIS2 teilnehmen (bitte
für jeden Nicht-Teilnehmer den Grund separat nennen)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung nehmen alle EU-Mitgliedstaaten an IRIS2
teil.
7. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Privatwirtschaft konkret
in die Planung, Umsetzung und Realisierung von IRIS2 eingebunden
werden?
Nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung plant die EU-Kommission die
hoheitliche und kommerzielle Infrastruktur von IRIS2 aufgrund von
Synergiepotentialen als öffentlich-private Partnerschaft an einen Konzessionär zu
vergeben. Die Industrie soll dabei die Rolle der Design-Autorität mit der
entsprechenden Übernahme von Betriebs- und Nachfragerisiken übernehmen.
8. Werden auch deutsche Telekommunikationsunternehmen nach Kenntnis
der Bundesregierung bei IRIS² eingebunden, und wenn ja, welche?
Die Beteiligung deutscher Telekommunikationsunternehmen ist abhängig vom
Ergebnis des Vergabeverfahrens der EU-Kommission. Da das Vergabeverfahren
noch nicht initiiert wurde, kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden.
9. Welche genauen Gesamtkosten werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit für die komplette Umsetzung von IRIS2 veranschlagt?
Die Gesamtkosten sind abhängig von den Angeboten der Bieter im geplanten
Vergabeverfahren. Da das Vergabeverfahren noch nicht initiiert wurde, kann
diese Frage derzeit nicht beantwortet werden.
10. In Höhe welcher genauen Summe wird die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung Finanzmittel zur Umsetzung von IRIS2 beisteuern?
Laut EU-Verordnung (2023/588) zur Einrichtung des Programms der Union für
sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023 bis 2027 sind aktuell insgesamt
2,4 Mrd. Euro vorgesehen.
11. In Höhe welcher genauen Summe wird die ESA nach Kenntnis der
Bundesregierung Finanzmittel zur Umsetzung von IRIS2 beisteuern?
Das ist aktuell nicht bekannt. Die Teilnehmerstaaten haben auf der
Ministerratskonferenz 2022 rund 644 Mio. Euro (Wirtschaftsbedingungen, WB, 2022)
bereitgestellt. Die Verwendung dieser Mittel ist abhängig von konkreten
Förderanträgen der Industrie und der unilateralen Entscheidung der
Teilnehmerstaaten, diese Mittel zu erhöhen oder zu reduzieren.
12. In Höhe welcher genauen Summe soll nach Kenntnis der
Bundesregierung die Privatwirtschaft Finanzmittel zur Umsetzung von IRIS2
beisteuern?
Das ist aktuell noch nicht bekannt, da dies von den Angeboten der Bieter im
geplanten und noch derzeit noch nicht initiierten Vergabeverfahren abhängt.
13. Welche finanziellen Anteile zur Umsetzung von IRIS2 leistet die
Bundesrepublik Deutschland (bitte gemäß mittelfristiger Finanzplanung nach
den Jahren 2023, 2024, 2025, 2026 und 2027 aufschlüsseln)?
Der Beitrag Deutschlands zum optionalen Programm der Europäischen
Weltraumorganisation ESA ist derzeit in folgende Jahrestranchen aufgeschlüsselt:
2023 unter 1 Mio. Euro, 2024 rund 71 Mio. Euro, 2025 rund 91 Mio. Euro,
2026 rund 61 Mio. Euro, 2027 rund 2 Mio. Euro (entspricht 189 Mio. Euro zu
WB 2022). Der tatsächliche Beitrag Deutschlands zum optionalen Programm
der ESA ist jedoch von einer entsprechenden Etatisierung im Haushalt
abhängig.
14. Welche finanziellen Anteile leisten nach Kenntnis der Bundesregierung
die anderen EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von IRIS2 (bitte nach
EU-Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Neben Deutschland haben sich folgende EU-Mitgliedstaaten am optionalen
Programm der ESA beteiligt (Angaben zu WB 2022): Österreich (6 Mio. Euro),
Belgien (24 Mio. Euro), Tschechien (2,4 Mio. Euro), Dänemark (1 Mio. Euro),
Finnland (5 Mio. Euro), Frankreich (300 Mio. Euro), Irland (2 Mio. Euro),
Italien (50 Mio. Euro), Niederlande (3 Mio. Euro), Polen (1 Mio. Euro), Portugal
(2,2 Mio. Euro), Rumänien (2,1 Mio. Euro), Spanien (41,5 Mio. Euro),
Schweden (3,71 Mio. Euro). Prinzipiell können von den EU-Mitgliedstaaten auch
nationale Mittel bilateral eingebracht werden, hierüber ist jedoch aktuell noch
nichts bekannt.
15. Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die von der
Privatwirtschaft eingeplanten Finanzmittel zur Umsetzung von IRIS2
eingetrieben werden?
Per Vertragsabschluss durch den Konzessionär mit der EU-Kommission.
16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits feste Zusagen aus der
Privatwirtschaft zur Mitfinanzierung von IRIS2, und wenn ja, welche
Unternehmen haben bereits Zusagen gegeben?
Feste Zusagen aus der Privatwirtschaft können erst mit dem Vertragsabschluss
erwartet werden. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
17. Plant die Bundesregierung gemäß ihrer eigenen Finanzplanung, die
notwendigen Investitionen für IRIS2, wie beispielsweise in Trägerraketen,
Satellitensysteme, Testinfrastruktur oder in administrative Prozesse wie
die Lizenzierung, aus zusätzlichen Finanzmitteln zu stemmen oder
zulasten bestehender Raumfahrtprogramme?
Die Umsetzung, Planung und Realisierung von IRIS2 erfolgt über EU- und
ESA-Mittel. Darüber hinausgehende Investitionen sind aktuell nicht geplant.
18. Welches Ziel möchte die Bundesregierung bei der Umsetzung von IRIS2
priorisieren?
a) Möchte die Bundesregierung sichere Satellitenkommunikation für
die Nutzung durch Regierungen, Behörden, Polizei, Feuerwehr sowie
den Katastrophenschutz priorisieren?
b) Möchte die Bundesregierung ein Satelliteninternet für die privaten
Nutzerinnen und Nutzer sowie die Privatwirtschaft priorisieren?
c) Möchte die Bundesregierung die Möglichkeiten für Drittländer zur
Buchung von Internetkapazitäten priorisieren?
Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung weist auf Artikel 3 Absatz 1 der EU-Verordnung
(2023/588) zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität
für den Zeitraum 2023 bis 2027 hin. Danach soll die Erbringung kommerzieller
Dienste nicht gewährleistet, sondern ermöglicht werden. Die Rechtsverordnung
der EU priorisiert die Nutzungszwecke für sichere hoheitliche und behördliche
Kommunikationsanwendungen. Aufgrund der noch frühen Planungsphase zu
den Rahmenbedingungen der Dienste von IRIS2 können derzeit keine weiteren
Aussagen zu Priorisierungen vorgenommen werden.
19. Welche Branchen haben nach Kenntnis der Bundesregierung aus
welchem Grund bereits ihr Interesse an einer Mitfinanzierung und einer
zukünftigen Nutzung von IRIS2 bekundet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben vor allem Unternehmen der
Raumfahrtindustrie Interesse an IRIS2. Besonderes Interesse an einer Nutzung von
Satellitenkonnektivität besteht z. B. im Mobilitätssektor und im Sektor
Telekommunikationsprovider.
20. Haben außereuropäische Drittstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits Interesse an einer Buchung von Kapazitäten von IRIS2 bekundet,
und wenn ja, welche Staaten?
Ein Beitragsinteresse außerhalb der EU-Mitgliedstaaten scheint bei der
Schweiz und Norwegen vorzuliegen. Dies wurde durch eine Beteiligung am
komplementären ESA-Programm manifestiert.
21. Auf welche Regionen zielt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Möglichkeit zur Buchung von Internetkapazitäten von IRIS2 insbesondere?
Grundsätzlich wird eine weltweite Abdeckung angestrebt. Die EU-Kommission
hat im Diskussionsprozess zur Entstehung des IRIS2-Programms jedoch den
Fokus auf den europäischen Kontinent, arktische Regionen und den
afrikanischen Kontinent gelegt.
22. Welche geopolitischen Erwägungen leiten nach Kenntnis der
Bundesregierung den Gedanken, Drittländern, insbesondere den in der Antwort
zu Frage 20 genannten Ländern, die Möglichkeit zur Buchung von
Internetkapazitäten von IRIS2 einzuräumen?
Gegen ein Beitragsinteresse von ESA-, aber nicht EU-Mitgliedstaaten bestehen
keine Bedenken.
23. Um welche konkreten Vorgaben handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den vom EU-Parlament verhandelten strengeren
Umweltvorschriften genau?
Laut Erwägungsgründen der EU-Verordnung (2023/588) zur Einrichtung des
Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023 bis
2027 sollen Umweltauswirkungen minimiert werden. Die Verordnung sieht in
Artikel 8 eine Reihe von Voraussetzungen vor, die einen wirksamen Beitrag
zum Schutz von Umweltmedien wie u. a. die menschliche Gesundheit und das
Klima beitragen können. Hierzu gehört, dass bei der Implementierung die
Emission von Treibhausgasen minimiert werden soll und ein
Kompensationsschema vorzusehen ist. Ferner sollen Maßnahmen zur Minimierung von
Strahlung im sichtbaren und nicht sichtbaren Spektrum getroffen und Kollisions-
Vermeidungstechnologien implementiert werden. Ein Mitigierungsplan für
Weltraumtrümmer soll vorgelegt werden.
24. Was bedeuten nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Umweltvorschriften konkret für den Start von Satelliten?
Bei der Auswahl des Startdienstleister sind auch Anforderungen für nachhaltige
Weltraumaktivitäten zu berücksichtigen.
25. Müssen für den Betrieb von IRIS2 nach Kenntnis der Bundesregierung
Funkfrequenzen gesichert werden?
a) Wenn ja, sichert die EU die Funkfrequenzen zentral für alle
Mitgliedstaaten oder muss sich jeder EU-Mitgliedstaat selbst um die
Sicherung von Funkfrequenzen kümmern?
b) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits Funkfrequenzen
gesichert?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Für den Betrieb von Satellitenkonstellationen wie IRIS2 sind Anmeldungen für
die beabsichtigte Frequenznutzungen (Filing) bei der Internationalen
Fernmeldeunion erforderlich. Für die Nutzung von IRIS2 ist nach aktuellen
Informationen seitens der EU ein französisches Filing im militärischen Ka-Band
vorgesehen. Aufgrund einer Konfliktsituation mit einem deutschen Filing für die
Nutzung durch ein deutsches militärisches Satellitensystem hat die
Bundesregierung durch das BMVg gegenüber der Internationalen Fernmeldeunion ein
eigenes Filing für IRIS2 eingebracht, um einerseits diese Konfliktsituation auflösen
zu können und zum anderen weitere Frequenzbänder zum Betrieb der einzelnen
Bestandteile wie Nutzerterminals und Gateways auf unterschiedlichen
Frequenzen anzubieten.
Die EU kann keine Frequenzen sichern, da ein Filing immer durch einen
Mitgliedstaat vorzunehmen ist. Ein bestehendes französisches Filing wird
beispielsweise umgewidmet für die EU, bleibt aber schlussendlich ein
französisches Filing. Dieses wird dann von allen Mitgliedstaaten verwendet. Hierzu
wird derzeit ein Verwaltungsabkommen erarbeitet.
26. Welche Meilensteine in der Zeitplanung bei der Umsetzung von IRIS2
sind bis zum Jahr 2027 seitens der Bundesregierung konkret geplant?
Der aktuell bekannte Zeitplan der EU-Kommission sieht Folgendes vor: Start
eines zweimonatigen Teilnehmerwettbewerb Ende März 2023, anschließende
Angebotsaufforderung im Mai 2023 mit wettbewerblichem Dialog mit den
Bietern im dritten Quartal 2023. Abgabe eines finalen und besten Angebotes im
Oktober 2023, Vertragsvergabe im Januar 2024. Erste IRIS2 Dienste sind für
2024, volle Funktionalität in 2027 geplant.
27. Inwiefern soll durch IRIS2 das europäische Raumfahrtökosystem gestärkt
werden?
Mit dem erheblichen öffentlichen Investment und einem gemeinsamen
europäischen Ansatz kann ein wachsender Markt für Europa zugänglich werden.
28. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Raumfahrtunternehmen an der Umsetzung von IRIS2 beteiligt?
Eine Beteiligung deutscher Firmen ist abhängig von der industriellen
Konsortialbildung in Antwort auf die geplante EU-Ausschreibung.
29. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung (deutsche)
Raumfahrt-Start-ups an der Umsetzung von IRIS2 beteiligt?
Siehe die Antwort zu Frage 28. Neben dem Hauptvertrag zur IRIS²-
Infrastruktur sind separate (Rahmen-)Verträge für die Beschaffung sogenannter „Light-
Gov“-Dienste vorgesehen (u. a schmalbandige und auxiliare Dienste). Hierbei
sollen besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) und
Startups angesprochen werden.
30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der zentralen
Studie der EU-Kommission, die für IRIS2 die Standards setzt und damit
aus Sicht der Fragesteller eine Vorentscheidung über die technischen
Auftragnehmer trifft, für die aber nur Unternehmen zugelassen waren,
die bereits mindestens fünf absolvierte Raumfahrtprogramme über
100 Mio. Euro (
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/raumfahrt-unter
nehmen-deutschland-1.5219143) vorweisen konnten?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass keine ökonomischen
Anforderungen im Teilnahmewettbewerb die Beteiligung von kleineren Firmen
erschweren.
31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der durch die EU-Kommission beauftragten Machbarkeitsstudien der
beiden New-Space-Konsortien, UN:IO und New Symphonie, im
Vergleich zur Machbarkeitsstudie des Konsortiums von Airbus,
Arianespace, Eutelsat, Hispasat, OHB, Orange, SES, Telespazio und Thales
Alenia Space (
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/raumfahrt-untern
ehmen-deutschland-1.5219143)?
Die Bundesregierung hält es für unwahrscheinlich, dass es im Zuge der IRIS²-
Ausschreibung zu einem einzelnen Bieter-Konsortium bestehend aus allen
größeren Betreibern und Systemhäusern kommen wird. Es wird von
konkurrierenden Angeboten ausgegangen.
32. Welche Startplätze in der EU sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
genutzt werden, um die Satelliten für IRIS2 ins All zu befördern?
Die Bundesregierung hat noch keine Kenntnis darüber, welche Startplätze für
IRIS2 genutzt werden sollen.
33. Plant die Bundesregierung, Startkapazitäten in der Bundesrepublik
Deutschland zur Verbringung von Satelliten für IRIS2 selbst zu errichten,
errichten zu lassen oder etwaige Pläne Dritter für eine Errichtung von
Startkapazitäten im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu
fördern oder zu genehmigen?
Die Bundesregierung plant nicht, solche Startplätze selbst zu errichten. Pläne
Dritter und Förder- bzw. Genehmigungsanträge für solche Anlagen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
34. Inwiefern hält die Bundesregierung Startkapazitäten im Hoheitsgebiet
der Bundesrepublik Deutschland für die Verbringung von Satelliten im
Rahmen von IRIS2 für erforderlich und erstrebenswert?
Die Bundesregierung hält solche Anlagen auf dem Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland für IRIS2 nicht für erforderlich.
35. Hat die Bundesregierung sich vor dem Hintergrund der Erörterung des
Verordnungsvorschlags des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität 2023 bis
2027 im Rat der Europäischen Union eine eigene Position zu der Frage
erarbeitet, ob für die Bereitstellung sicherer, resilienter Regierungs- und
Behördenkommunikation in Krisenzeiten im Rahmen von IRIS2
Satelliten im GEO oder im LEO technisch adäquater sind, und wenn ja, zu
welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Nein, es wurde keine Position zu der Frage erarbeitet. IRIS2 ist als Multi-Orbit-
Lösung angedacht, die technische Ausgestaltung des Systems wird in der
Verantwortung des zukünftigen Industriekonsortiums liegen.
36. Plant die Bundesregierung, im Rahmen von IRIS2 sichere, resiliente
Regierungs- und Behördenkommunikation mithilfe von Satelliten im GEO
oder im LEO bereitzustellen?
IRIS² ist als Multi-Orbit-Lösung angedacht, die aus mehreren Elementen
bestehen kann. Es können Elemente aus dem GEO-, MEO- und LEO-Orbit
beitragen. Eine Beteiligung der Bundeswehr an IRIS2 wird derzeit geprüft. Die
Bedarfe der Bundeswehr werden grundsätzlich durch eigene
Satellitenkommunikation im GEO (SATCOMBw der Stufe 2 und zukünftig der Stufe 3)
abgedeckt; eine alleinige Abstützung auf IRIS2 kann aufgrund der zivilen und
angedachten kombinierten kommerziellen Nutzung ausgeschlossen werden.
37. Hat die Bundesregierung sich vor dem Hintergrund der Erörterung des
Verordnungsvorschlags des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität 2023 bis
2027 im Rat der Europäischen Union eine eigene Position zu der Frage
erarbeitet, ob für die Bereitstellung von Satelliteninternet für die
privatwirtschaftlichen Interessenten und für Endkundinnen und Endkunden im
Rahmen von IRIS2 Satelliten im GEO oder im LEO technisch adäquater
sind, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Nein, es wurde keine Position zu der Frage erarbeitet. Die Bundesregierung
weist auf Artikel 3 Absatz 1 der EU-Verordnung (2023/588) zur Einrichtung
des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023 bis
2027 hin. Danach soll die Erbringung kommerzieller Dienste nicht
gewährleistet, sondern ermöglicht werden.
38. Plant die Bundesregierung, im Rahmen von IRIS2 Satelliteninternet für
die privatwirtschaftlichen Interessenten und für Endkundinnen und
Endkunden mithilfe von Satelliten im GEO oder im LEO bereitzustellen?
Die Bundesregierung weist auf Artikel 3 Absatz 1 der EU-Verordnung
(2023/588) zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität
für den Zeitraum 2023 bis 2027 hin. Danach soll die Erbringung kommerzieller
Dienste nicht gewährleistet, sondern ermöglicht werden.
IRIS² dient nicht dazu, Dienste über öffentliche Stellen privatwirtschaftlichen
Endkunden zur Verfügung zu stellen. Mit IRIS2 formuliert die EU-Kommission
jedoch die Erwartungshaltung, dass das Angebotsspektrum des Konzessionärs
für privatwirtschaftlicher Endkundinnen und Endkunden verbessert wird.
39. Welche Kapazitäten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für
privatwirtschaftliche Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stehen –
insbesondere welche Bandbreite für welche maximale Anzahl an Nutzerinnen
und Nutzern?
Die Bundesregierung weist auf Artikel 3 Absatz 1 der EU-Verordnung
(2023/588) zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität
für den Zeitraum 2023 bis 2027 hin. Danach soll die Erbringung kommerzieller
Dienste nicht gewährleistet, sondern ermöglicht werden. Diese Frage kann erst
nach der konkreten Systemauslegung durch den privaten Konzessionär definiert
werden.
Dieser Teil der Systemauslegung ist in privatwirtschaftlicher Verantwortung,
der erst während der Vergabephase entsprechend der privatwirtschaftlichen
Angebote ermittelt und erarbeitet werden kann.
40. Sind nach dem Dafürhalten der Bundesregierung deutsche und
europäische New-Space-Start-ups und New-Space-KMUs (KMUs = kleine und
mittlere Unternehmen) in der Lage, die für die sichere
Behördenkommunikation notwendigen Satelliten zu bauen und ins All zu starten?
Die Bundesregierung setzt sich für fairen Wettbewerb und faire
Zugangsmöglichkeiten aller industrieller Partner, einschließlich KMUs und NewSpace-
Firmen ein. Beteiligungsmöglichkeiten mit NewSpace-Methodiken werden nicht
nur allein im Bereich sicherer Behördenkommunikation gesehen.
41. Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit IRIS2 sowohl das Ziel
eines hochsicheren Kommunikationsmediums für Behörden als auch das
Ziel eines Systems für Endnutzerinternet gleichzeitig erreichbar sind,
und sind die entsprechenden Ziele ggf. nur mit unterschiedlichen
Satelliten auf unterschiedlichen Umlaufbahnen erreichbar?
Die Bundesregierung setzt sich für einen modularen Ansatz ein, der den
verschiedenen Anwendungsprofilen gerecht werden kann. Der Multi-Orbit-Ansatz
der EU-Kommission erlaubt die Nutzung und Integration von gegebenenfalls
unterschiedlichen Satelliten auf unterschiedlichen Umlaufbahnen in das IRIS²-
Konzept.
42. Mit wie vielen Satelliten für die Umsetzung von IRIS2 rechnet die
Bundesregierung derzeit insgesamt (bitte nach Orbitalbereichen GEO
und LEO aufschlüsseln)?
43. Mit wie vielen Satelliten für die Umsetzung von IRIS2 rechnet die
Bundesregierung derzeit mindestens (bitte nach Orbitalbereichen GEO
und LEO aufschlüsseln)?
Die Fragen 42 und 43 werden gemeinsam beantwortet.
Dies ist aktuell noch nicht bekannt. Die Ausgestaltung des Systemkonzepts und
damit auch die Anzahl an Satelliten liegt in der Verantwortung des zukünftigen
Industriekonsortiums.
44. Plant die Bundesregierung, innerhalb der kommenden drei Monate auf
EU-Ebene Sicherheitsvorhaben für IRIS2 einzubringen, und wenn ja,
welche, und wann?
Seitens der Bunderegierung sind Vorhaben im Sinne der Fragestellung nicht
geplant.
45. Hat die Bundesregierung sich vor dem Hintergrund der Erörterung des
Verordnungsvorschlags des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität 2023 bis
2027 im Rat der Europäischen Union eine eigene Position zu der Frage
erarbeitet, wie die Satelliten von IRIS2 vor kinetischen Bedrohungen,
wie etwa einem Abschuss, geschützt werden sollen und von wem sie vor
kinetischen Bedrohungen geschützt werden sollen bzw. wer für ihren
Schutz zuständig wäre, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie
gelangt?
Die Sicherstellung des Schutzes von Satelliten oder Satellitenkonstellationen
liegt grundsätzlich in der Verantwortung des zukünftigen Betreibers und ist
Bestandteil der Konzipierung der Sicherheitsarchitektur des Projekts. Die
Bundesregierung wird diesen Prozess unterstützen.
46. Hat die Bundesregierung sich vor dem Hintergrund der Erörterung des
Verordnungsvorschlags des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität 2023 bis
2027 im Rat der Europäischen Union eine eigene Position zu der Frage
erarbeitet, wie die Satelliten von IRIS2 vor Cyberangriffen geschützt
werden sollen und von wem sie vor Cyberangriffen geschützt werden
sollen bzw. wer für ihren Schutz zuständig wäre, und wenn ja, zu
welchem Ergebnis ist sie gelangt?
IRIS² ist ein gesamteuropäisches Projekt. Die Infrastruktur des Systems IRIS2
wird zwingend auch Komponenten zum Schutz vor Cyberangriffen beinhalten.
Die genaue Ausgestaltung erfolgt gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten
im Verlauf des europäischen Programms. Hier wird Deutschland seine
Anforderungen an die IT- und Cybersicherheit für Satellitensysteme von Anfang an
einbringen. Soweit möglich, kann dabei auf bereits vorhandene europäische
Infrastrukturen zurückgegriffen werden. Deutschland wird sich aktiv in die
entsprechenden Gremien einbringen. Die Ausgestaltung einer eigenen Position
zum Schutz der Satelliten vor Cyberangriffen wäre gegebenenfalls erst in
einem zweiten Schritt anzugehen. Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen.
47. Welche Positionen wird die Bundesregierung zur Strategie zu Raumfahrt
und Verteidigung, die die EU voraussichtlich im März 2023 vorlegen
wird, einbringen?
Nach Veröffentlichung der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen
Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes zur Weltraumstrategie der
Europäischen Union für Sicherheit und Verteidigung wird die Bundesregierung
ihre die Strategie unterstützenden Positionen in den Beratungen über die
Strategie im Rat einbringen. Die Bundesregierung sieht die EU weiterhin als
institutionellen Kunden im Trägerbereich, Entwicklungstätigkeiten sind vorrangig über
die ESA durchzuführen. Mit Blick auf die hohe Abhängigkeit von Staat,
Wirtschaft und Gesellschaft von EU-Weltraumprogrammen (z. B. Navigation über
Galileo), sollte die EU eigene Ansätze zur Steigerung der Resilienz und
Bedrohungsabwehr entwickeln.
48. Plant die Bundesregierung, die Bundeswehr an der
Satellitenkonstellation zu beteiligen?
a) Wenn ja, warum, und in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 48 bis 48b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Beteiligung des Geschäftsbereichs des BMVg an IRIS2 wird derzeit
geprüft. Grundsätzlich werden die Bedarfe der Bundeswehr durch eigene
Satellitenkommunikation (SATCOMBw Stufe 2 und zukünftig der Stufe 3)
abgedeckt. Eine Fähigkeitslücke besteht nicht.
49. Inwiefern plant die Bundesregierung, Initiativen für „responsive space“
selbst zu entwickeln oder auf EU-Ebene einzubringen?
Der Begriff „Responsive Space“ ist international nicht einheitlich definiert. Im
Bereich des BMVg wird mit Responsive Space die Fähigkeit bezeichnet, nach
einem kurzfristig entstandenen Bedarf durch eine reaktionsschnelle
Verbringung oder Rekonfiguration von bereits in Nutzung befindlichen
Weltraumsystemen ausgefallene Fähigkeiten zu ersetzen, bereits vorhandene Fähigkeiten zu
erweitern bzw. abzusichern oder neue Fähigkeiten zum Einsatz zu bringen. Es
handelt sich also grundsätzlich um ein Konzept, für das verschiedene
technologische Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Das BMVg gewährt dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
(DLR) eine institutionelle Förderung, um den Mehrwert für die Bundeswehr zu
untersuchen und zu erschließen. Im Rahmen des Europäischen
Verteidigungsfonds wurde ein Projekt „Responsive Space Systems“ ausgeschrieben. Unter
Führung des DLR hat sich ein Konsortium um die Vergabe des
Forschungsprojektes durch die EU-Kommission beworben. Die Auswahlentscheidung wird in
den nächsten Wochen erwartet.
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ISSN 0722-8333]